Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
Abstract 6
1 Einleitung 7
2 Das Event. 9
2.1 Von der Veranstaltung zum Event. 9
2.1.1 Merkmale des Events 9
2.1.2 Eventvielfalt 10
2.2 Der Veranstalter des Events 13
2.2.1 Definition des Veranstalters 13
2.2.2 Die Aufgaben des Veranstalters 13
2.3 Gefahren und Risiken bei Events 14
2.3.1 Mögliche Eventrisiken. 14
2.3.2 Risiken des Veranstalters. 16
2.3.3 Risikopotenziale 17
2.3.4 Das Risikopotenzial bei Events unter Beachtung des besonderen 19
Risikofaktors „Mensch“ 19
3 Haftung. 21
3.1 Haftungsarten und Veranstalterhaftung gegenüber bestimmten 21
Personengruppen 21
3.2 Die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters 23
3.3 Veranstalterhaftung bei Eventausfall. 26
4 Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung 28
4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. 28
4.2 Versicherungen. 29
4.2.1 Veranstalterhaftpflichtversicherung 30
4.2.2 Eventausfallversicherung 31
5 Fazit 32
Anhang. 33
Literaturverzeichnis 34
Urteilsverzeichnis. 35
III
Abkürzungsverzeichnis
a. M. am Main Abs. Absatz AGB allgemeine Geschäftsbedingungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof bzw. beziehungsweise ca. circa d. h. das heißt f., ff. folgende, fortfolgende LG Landgericht m. E. meines Erachtens NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift NJW-RR Neue Juristische Wochenzeitschrift - Rechtsprechungsreport OLG Oberlandesgericht OLGR Oberlandesgericht-Report S. Seite u. a. unter anderem usw. und so weiter v. a. vor allem VersR Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufgabenbereiche bei der Ausrichtung eines Events.
Abbildung 2: Von der Veranstaltung zum Event - vom Grundnutzen zum
Zusatznutzen.
Abbildung 3: Vielfalt von Events.
Abbildung 4: Risikoauswahl bei Events.
Abbildung 5: Risikostufen und Risikopotenziale bei Events
Abbildung 6: Vertragliche und deliktische Haftung.
Abbildung 7: Mögliche Ursachen des Eventausfalls.
V
Abstract
Seitdem festgestellt wurde, dass Events sehr gut als kommerzielle Ereignisse mit extrem hohen Gewinnchancen vermarktet werden können, werden sie verstärkt in allen nur denkbaren Bereichen eingesetzt. Die Kehrseite der Medaille liegt jedoch in den entsprechend hohen Haftungsrisiken, welche die Eventveranstalter zu tragen haben und die diese nicht selten in den Ruin treiben.
In der vorliegenden Arbeit soll ein kleiner Einblick dahingehend gewährt werden, mit welchen Risiken sich die Veranstalter auseinander setzen müssen und welche haftungsrechtlichen Aspekte sich daraus vor, während und auch nach dem Event ergeben können bzw. wie man diese Aspekte eventuell zum eigenen Vorteil beeinflussen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt wurde darüber hinaus auf die so genannten Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters gelegt, da diese bis zum heutigen Tag noch in keinem einheitlichen Gesetz festgeschrieben sind, sondern lediglich auf, sich teilweise widersprechenden Urteilen beruhen.
6
1 Einleitung
Veranstaltungen existieren in ihrer einfachsten Form schon seit Anbeginn der Zeit, betrachtet man beispielsweise das zeremonielle Begehen der Winter- und Sommersonnenwende an entsprechenden steinzeitlichen Observatorien. Trotz dieser Tatsache und der vielgestaltigen Veranstaltungsentwicklung über die Zeit hinweg kann man aber sagen, dass ein wahrer „Veranstaltungsboom“ sowie aber auch deren Kommerzialisierungen erst im letzten Jahrhundert, beispielsweise aufgrund der vorangegangenen Industrialisierung und der damit einhergehenden Innovationen und Technologien, einsetzte.
Das Event 1 als Sahnehäubchen 2 einer Veranstaltung kristallisierte sich jedoch erst in den letzten Jahrzehnten besonders heraus. So werden beispielsweise Festivals, wie „Rock am Ring“, Eisrevuen, wie „Holiday on Ice“, oder Sportveranstaltungen, ähnlich der deutschen Tourenwagenmeisterschaft, als Events bezeichnet. Aber auch Musicals in den verschiedensten Facetten oder andere skurrile Erlebnisse, wie die Teilnahme an einem „Mörderspiel“ 3 , verdienen die Bezeichnung Event.
Hinter dem perfekten Ablauf eines Events steckt jedoch meist mehr Vorbereitung und Organisation, als es sich der Besucher vorstellen mag. So sind unter anderen folgende Bereiche bei der Ausrichtung eines Events zu berücksichtigen:
1 Auf den Begriff des Events wird im Punkt 2.1 näher eingegangen.
2 Vgl. Holzbaur, U./Jettinger, E./Knauß, B./Moser, R./Zeller, M.: Eventmanagement, 2003, S. 23.
3 Nähere Ausführungen dazu sind Anhang 1 auf Seite 28 zu entnehmen.
7
Arbeit zitieren:
Nicole Rodegast, 2005, Zur Problematik der Veranstalterhaftung bei Events, München, GRIN Verlag GmbH
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