Inhaltsverzeichnis:
Einleitung S. 03
1. Die Entwicklung Ruandas bis zum Völkermord 1994 04
1.1 Die Kolonialzeit 05
1.2 Hutu Revolution und das Auftreten Habyarimanas 08
2. Politische Situation in Ruanda bis zum Tod Habyarimanas 12
2.1 Arusha und die Vorbereitungen der Hutu 16
2.2 Erneuter Angriff der RPF und Spaltung der Opposition 21
3. Habyarimanas Tod und Bagosoras Machtübernahme. 24
Fazit S. 29
Abbildungsverzeichnis S. 31
Literaturverzeichnis S. 32
Handout zum Seminar 33
2
Der Genozid in Ruanda
Überblick über die geschichtliche Entwicklung Ruandas vor und während des Völkermord von 1994
Einleitung
Gemäß der UN-Resolution 260 Artikel II von 1948 ist ein Völkermord eine Handlung, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Handlungen, die diesen Straftatbestand erfüllen sind gem. Artikel II das Töten von Angehörigen einer bestimmten Gruppe, das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen einer Gruppe, die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen, die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung sowie die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. 1 Der Völkermord in Ruanda, der von der westlichen Welt zuerst nicht als solcher erkannt wurde, hat seine Wurzeln nicht in einem plötzlichen spontanen Wutausbruch einiger Bevölkerungsgruppen, auch wenn dies von Seiten der damaligen ruandischen Regierung oft behauptet wurde. 2
Vielmehr muß man auch den geschichtlichen Kontext Ruandas mitbetrachten, da in der geschichtlichen Entwicklung bereits Ursachen für den Völkermord und den Haß der beiden Volksgruppen, der Hutu und der Tutsi aufeinander angelegt, wenn auch noch nicht geweckt worden sind.
Im folgenden soll die Geschichte Ruandas vor dem Völkermord, die Entwicklungen während des Völkermordes 1994 möglichst chronologisch wiedergegeben werden. Dabei orientiert sich die Ausarbeitung im wesentlichen an dem Buch von Alison Des Forges „Kein Zeuge darf Überleben - Der Genozid in Ruanda“, da es als das
1 Quelle: Wikipedia, Begriff: Völkermord, Stand: 20. Oktober 2007
2 Vgl. Des Forges, Der Genozid in Ruanda, S. 305
3
wohl umfassendste Werk hinsichtlich des Genozids in Ruanda gilt und zudem generell nur ein begrenzter Literaturfundus über das Thema existiert.
1. Die Entwicklung Ruandas bis zum Völkermord 1994
Heute kennt man in Ruanda die Volksgruppen der Hutu, der Tutsi und der Twa. Die Vorfahren die Volksgruppen siedelten sich vor ca. 2000 Jahren in diesem fluß- und seenreichen, aber auch hügeligen Gebiet in Zentralafrika an.
Zunächst lebten sie in kleinen Gruppen oder Clans. Später bauten sie den Staat Ruanda auf, schufen eine gemeinsame Sprache, das Kinyarwanda, teilten eine gemeinsame Religion, sowie eine gemeinsame Kultur. Wirtschaftlich war der Staat Ruanda eine Agrarkultur, in der es Bauern gab, die Nahrungsmittel anbauten, sowie Viehzüchter und Jäger und Sammler. Die damaligen Herrscher entstammten sowohl der Bauern-, als auch der Viehzüchterkultur. Die Staatsmacht lag in den Händen aller Bevölkerungsgruppen.
Ende des 19. Jahrhunderts war der Staatswesen in Ruanda weit entwickelt und durch verschiedene Hierarchien recht kompliziert ausgestaltet.
Sukzessive bildete sich eine regierende Elite heraus, „deren Angehörige, ebenso wie die Mächtigen in den meisten Gesellschaften, sich selbst als über den gewöhnlichen Menschen stehend zu betrachten begannen“ 3 . In diesen Zeitraum dürfte auch die Bezeichnung bestimmter Bevölkerungsgruppen mit den Begriffen Tutsi und Hutu fallen. Der Begriff Tutsi bezeichnete zunächst nur eine Person, die über einen großen Viehbestand verfügte. Das Wort Hutu hingegen bezeichnete einen Untergeben und kennzeichnete somit die Masse der Ruander, während der Begriff Tutsi zunehmend mit einer politischen Elite
3 Des Forges, Der Genozid in Ruanda, S. 57
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verknüpft wurde. Tatsächlich wurden politische Ämter oft durch Personen besetzt, die man als Tutsi bezeichnen könnte. Hutu und Tutsi gingen in Folge der „Klassenbildung“ immer stärker Verbindungen nur mit „gleichartigen“ ein, was im Laufe der Jahrzehnte dazu führte, daß beide Bevölkerungsgruppen eine Art von eigenem Genpool mit dementsprechend nach außen wahrnehmbaren physischen Merkmalen hatte. Tutsi waren leptosom, d.h. groß, dünn und schmalgesichtig, während Hutu pyknische Züge aufwiesen. Sie waren kleiner, kräftiger und mit breiteren Gesichtszügen ausgestattet.
1.1 Die Kolonialzeit
Im Rahmen der Kolonialisierung Ende des 19. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde Afrika unter den Weltmächten aufgeteilt. Ruanda wurde der Kolonie Deutsch-Ostafrika zugeschlagen. Deutschland herrschte über das Staatsgebiet von Ruanda in Form einer sog. Residentur, bei der der Resident dem einheimischen Herrscher kontrollierend und beratend zur Seite steht. Im ersten Weltkrieg wurde Ruanda von Belgien erobert und vom Völkerbund Belgien als Mandatsgebiet Ruanda-Urundi unterstellt. Da den belgischen Verwaltern das hierarchische System des Staates Ruanda als zu kompliziert und ineffektiv empfanden, wandelten sie es nach ihren Vorstellungen um. Sie zerschlugen konkurrierende Hierarchien und schufen sog. Häuptlings- und Unterhäuptlingstümer. Ferner zerschlugen sie die bisher in einigen Regionen regierenden Clans. Durch diese Veränderungen wandelte sich auch das Machtgefüge innerhalb der ruandischen Gesellschaft. Konnten die Tutsi- Machthaber ursprünglich nur begrenzte Forderungen an ihre Untergebenen stellen, da sie befürchten mußten, daß diese aus ihrem Machtbereich entschwinden und sich anderen Clans anschließen würden, sollten die Forderungen zu hoch sein, war es durch die neuen Strukturen möglich geworden, die Hutu-Unterschicht auszubeuten.
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Zusätzliche Verordnungen der Belgier, z.B. der eingeschränkte Wonsitzwechsel und das Verbot der Ansiedlung in bisher unbewohnten Waldgebieten, machten es den Tutsi-Beamten leicht, die Hutu zu unterdrücken.
Dies verschärfte sich weiter durch die Anordnung der Belgier, nur Tutsi dürften eine höhere Schulbildung genießen. Dies versperrte den Hutu den Weg in den Staatsdienst, da hier im allgemeinen eine höhere Schulbildung vorausgesetzt wurde.
Diese Monopolstellung der Tutsi hielt weit über die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts an.
Die Belgier gingen noch einen Schritt weiter. Aus ihrer Unwissenheit um die kulturelle und geschichtliche Verwobenheit von Hutu und Tutsi, schufen sie ein System von Klassen. Ursprung dieses Klassensystems war die Fehlannahme, Hutu, Tutsi und Twa seien drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, die sich nebeneinander und nicht zusammen entwickelt hätten. Aus der helleren Hautfarbe der Tutsi und der Tatsache, daß diese bereits vor der Kolonialisierung die meisten Häuptlingsämter besetzt hatten, schlossen die Belgier, daß es die Tutsi sein müßten, die das ursprüngliche, hierarchisch verschachtelte und somit hochkomplexe Staatswesen allein geschaffen hätten. Die Belgier verorteten die Tutsi näher an der europäischen „Rasse“ als die Hutu und damit auch näher an sich selbst. Die Tutsi ihrerseits begrüßten diese Vorstellung und setzten alles daran, ihr zu entsprechen, da dies im allgemeinen mit Machtgewinn und Profit verbunden war. Die Tutsi halfen aktiv an der Schaffung und Aufrechterhaltung dieses falschen Bildes mit. So lieferten sie den europäischen Historikern, Klerikern und Akademikern stets die Informationen, die die oben erwähnten Ansichten bestätigten.
„Dieses Hochglanzprodukt ruandisch-europäischer Zusammenarbeit blieb bis in die sechziger Jahre unangefochten.“ 4
4 Des Forges, Der Genozid in Ruanda, S. 62
6
Der Wille der Belgier, hochrangige Positionen nur mit Tutsi zu besetzen, da diese den Europäern angeblich näher standen, war die eine Seite. Die andere Seite war die Umsetzung dieses Vorhabens. Dazu war es notwendig, Tutsi von Hutu und Twa zu unterscheiden. Die erste Idee der Belgier, die Bevölkerungsgruppen zu unterscheiden war, die Unterscheidung nach der Erbfolge, der Genealogie. Da dieses Verfahren den Belgiern jedoch als zu zeitraubend und aufgrund der Aufzeichnungen zu unsicher erschien, beschlossen sie, alle Ruander zu registrieren und auf diesem Wege die Zugehörigkeit der Menschen zu der einen oder anderen Bevölkerungsgruppe endgültig zu klären. Die Information der Zugehörigkeit zur Bevölkerungsgruppe wurde fortan auch in die Ausweispapiere unter dem Foto der jeweiligen Person aufgenommen. Jeder Erwachsene Ruander war verpflichtet, die Papiere zur eindeutigen Identifikation bei sich zu tragen.
Abbildung 1: Fotografie eines ruandischen Ausweises vor 1994. Oben rechts ist die
5 Quelle:
http://www.voanews.com/english/images/document_tv_12jul07_210.jpg
7
1.2. Hutu Revolution und das Auftreten Habyarimanas Die Belgier verwalteten Ruanda bis in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts. Aufgrund zunehmenden Drucks aus den Vereinten Nationen schuf die Kolonialverwaltung zusehends Möglichkeiten, auch die Hutu an der Macht im Staat zu beteiligen. Die Tutsi waren fortan verängstigt, ihre Macht zu verlieren und drängten auf einen Wechsel hin zu alten „bewährteren“ Herrschaftsmethoden, dem die Belgier jedoch nicht entsprachen.
Abbildung 2: Der letzte König Ruandas König Kigeli V (rechts mit Krone und
Königsrobe), links ein belgischer General. Anlaß des Treffens ist die Unabhängigkeit des
Kongo (1960) und die damit verbundene Frage, ob Ruanda künftig wieder eine Monarchie
6 Quelle:
http://www.royal-rwandan-association.org/Images/Father%20nineteen.JPG
Mit freundlicher Genehmigung der Royal Rwandan Association H.M. King
Kigeli V and H.E. Alex Montague Secretary General of the Crown of Rwanda
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Arbeit zitieren:
Diplom-Sozialwissenschaftler Carsten-Dennis Lange, 2007, Der Genozid in Ruanda - Überblick über die geschichtliche Entwicklung Ruandas vor und während des Völkermordes von 1994, München, GRIN Verlag GmbH
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