Abkürzungsverzeichnis
HGB Handelsgesetzbuch HGB - E HGB - Entwurf EGHGB-E Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch Entwurf IFRS International Financial Reporting Standards BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Begr. RegE BilMoG Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts RegE BilMoG Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts IAS International Accounting Standards DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
II
Anhangsverzeichnis
A1: Konzept der funktionalen Währung A2: Indikatoren zur Ermittlung des wirtschaftlichen Umfeldes A3: IAS 21.21
A4: Bilanzierung in Folgeperioden: IAS 21.23 - 26 A5: Weitere Indikatoren für das Vorliegen eines Hochinflationslandes A6: Angaben im Konzernanhang: DRS 14.39
III
1. Einführung
Die Welt der Rechnungslegung befindet sich in einem Wandel. Nach der EU - Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 müssen ab dem Jahr 2005 kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Nach gegenwärtigem Stand soll das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ab dem Kalenderjahr 2010 in Kraft treten. Die Wirtschaftsprüferkammer regt allerdings an, dass gewisse Vereinfachungen schon ab dem Geschäftsjahr 2009 in Anspruch genommen werden können. Die geplanten Reformen des BilMoG beinhalten zahlreiche Veränderungen in der Rechnungslegung nach HGB, welche zur Verbesserung der Informationsfunktion eines Jahresabschlusses beitragen sollen. Das Ausmaß des Neuerungsansatzes wird aus dem Umfang der vorgelegten Entwürfe deutlich. Der Referentenentwurf, welcher am 8.11.2007 veröffentlicht wurde, umfasste 234 Seiten und wurde nach entsprechender Überarbeitung am 21.5.2008 als Regierungsentwurf vorgelegt. Gegenüber den IFRS soll das BilMoG eine konkurrenzfähige und kostengünstige Alternative für kleinere und mittelständische Unternehmen darstellen, um den Anteilseigern qualitativ hochwertige Abschlussinformationen zu vermitteln. Die Veränderungen der deutschen Rechnungslegung sind von einigen wesentlichen Tendenzen geprägt. Die Oberziele der Vereinfachung und Vereinheitlichung werden durch die Aufhebung zahlreicher Wahlrechte und durch die Anlehnung an die internationale Rechnungslegung der IFRS erreicht.
Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die bestehende Vorgehensweise der Währungsumrechnung im Einzel- und Konzernabschluss nach IFRS und nach HGB und schildert im Anschluss die Neuerungen im Rahmen der Einführung des BilMoGs.
2. Überblick über die Währungsumrechnungsverfahren
In Deutschland hat sich, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen, eine Vielzahl unterschiedlicher Währungsumrechnungsverfahren entwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit den Verfahren, welche nach IFRS, HGB und nach dem BilMoG Anwendung finden.
Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung ergibt sich aus dem Weltabschlussprinzip, welches in §294 Abs.1 HGB bzw. IAS 27.12 geregelt wird. Übergeordnet zu den einzelnen Verfahren der Währungsumrechnung gelten die Grundsätze der Währungsumrechnung, welche im Folgenden erklärt werden:
1
- Gem. §298 Abs. 1 i.V.m. §244 HGB ist der Konzernabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
- Es gilt ein Methodenwahlrecht, solange ein den tatsächliche Verhältnissen entsprechendes Bild gem. §297 Abs. 2 HGB bzw. IAS 1 vermittelt wird
- Es gilt die Methodenbestimmtheit, welche besagt, dass eine Methode anzuwenden ist. Vermischungen führen zu einer Manipulierbarkeit des Konzernabschlusses
- Es gilt die Methodeneinheitlichkeit, welche besagt, dass vergleichbare Abschlüsse verschiedener Tochterunternehmen nach einer einheitlichen Methode umgerechnet werden sollen
- Es gilt die Methodenstetigkeit, dies bedeutet, dass das Verfahren der Währungsumrechnung im Zeitablauf konstant sein sollte
- Es gilt die Methodenerläuterung im Konzernanhang 1
2.1 Zeitbezugsmethode
Die Zeitbezugsmethode folgt der globalen Theorie 2 und ist die konsequenteste Umsetzung der Einheitstheorie. Bei ihrer Anwendung sind ausländische Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen so umzurechnen, als ob diese in der Währung des Mutterunternehmens, welches zum Aufstellen des Konzernabschlusses verpflichtet ist 3 , aufgestellt worden wären. Ziel der Zeitbezugsmethode ist es, ausländische Jahresabschlüsse dementsprechend umzurechnen, als wären die Geschäftsvorfälle originär in Euro gebucht worden. Dies wiederum bedeutet, dass jedem bilanziellen Vorgang der Kurs zu-grunde gelegt wird, auf den sich der Vorgang zeitlich bezieht. Folglich werden in der Bilanz Anschaffungswerte mit dem Kurs, welcher im Anschaffungszeitpunkt gegolten hat (historischer Kurs 4 ) undTageswerte mit dem Kurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs 5 ) ungerechnet. Erträgen oder Aufwendungen werden am Verbrauchs- oder Umsatztag und Zukunftswerte mit dem Kurs, der für den Realisierungszeitpunkt erwartet wird, umgerechnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertänderungen an Vermögensgegenständen, beispielsweise Abschreibungen, zu denselben Kursen wie die entsprechenden Vermögensgegenstände angesetzt. Alle verbleibenden Positionen
1 Vgl. Angermayer - Michler,B./ Oser,P.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 2.Aufl., München 2005,
S. 82, vgl. hierzu weitergehend Küting, K./ Weber, C.-P.: Der Konzernabschluss, 11. Aufl., Stuttgart 2008,
S.199f.
2 Die globale Theorie folgt der Fiktion, dass der gesamte Konzern in einem Wirtschaftsgebiet mit einer
einheitlichen Währungs- und Rechtsordnung ansässig ist.
3 Vgl. §290 Abs.1
4 Der historische Kurs ist der Kurs, der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gegolten hat
5 Unter Stichtagskurs versteht man den Kurs, der am Abschlussstichtag gegolten hat
2
sind zu Jahresdurchschnittskursen umzurechnen (Durchschnittskurs 6 ). Daraus lässt sich ableiten, dass eigentlich die Notwendigkeit einer Doppelbuchhaltung in Euro und in der jeweiligen Landeswährung sinnvoll wäre.
Bei der praktischen Anwendung kann immer dann von der theoretischen Vorgehensweise abgewichen werden, wenn die Anwendung zu einem unvertretbaren Rechnung-slegungsaufwand führen würde. 7
2.2 Modifizierte Stichtagskursmethode
Die reine Stichtagskursmethode 8 , sowie die modifizierte Stichtagskursmethode lehnen die Übergewichtung der Einheitstheorie ab und betonen dagegen mehr die Bedeutung des Jahresabschlusses. Beide Methoden folgen der lokalen Theorie. 9 Dabei wird die Währungsumrechnung als bloßer Transformationsvorgang gesehen. Durch die lineare Transformation ist die Simultanität der Abschlussrelationen im umgerechneten Abschluss, sowie im Fremdwährungsabschluss gewährleistet. Des Weiteren wird der Versuch vermieden durch die Anwendung von historischen Kursen Scheinerfolge zu eliminieren 10
Bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode werden alle Jahresabschlussposten zum Stichtagskurs umgerechnet. Der Unterschied zur reinen Stichtagskursmethode liegt darin, dass die Posten des Eigenkapitals jeweils mit dem historischen Kurs umgerechnet werden. Darüber hinaus werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit Ausnahme des Jahresergebnisses mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Das Jahresergebnis ist mit dem Stichtagskurs umzurechnen, da ansonsten eine Simultanität zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu gewährleisten ist.
2.3. Entstehung und Behandlung von Umrechnungsdifferenzen
Bis auf die Ausnahme der reinen Stichtagskursmethode führen generell alle Umrechnungsmethoden zu Währungsumrechnungsdifferenzen. Diese können sowohl in der Bilanz, als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung auftreten. Es gibt zwei Möglichkeiten wie Differenzen entstehen können. Zum einen wenn einzelne Posten mit unter- 6 DerDurchschnittskurs ist ebenfalls ein historischer Kurs. Es ist ein periodenbezogener Mittelwert.
7 Vgl. Küting, K./ Weber, C.-P.: Der Konzernabschluss, 11. Aufl., Stuttgart 2008, S.207
8 Die reine Stichtagskursmethode ist die denkbar einfachste Form der Währungsumrechnung. Sämtliche
9 Die lokale Theorie betont, entgegen der globalen Theorie, die Selbstständigkeit der Konzernunternehmen,
welche in eigenen Währungs- und Rechtskreisen operieren.
10 Vgl. Küting, K./ Weber, C.-P.: Der Konzernabschluss, 11. Aufl., Stuttgart 2008, S.211
3
schiedlichen Kursen umgerechnet werden und zum anderen wenn die Vorjahresbestände im aktuellen Jahresabschluss mit anderen Kursen als im letzten Jahresabschluss umgerechnet werden.
Die Behandlung von solchen Differenzen nach IFRS, HGB bzw. BilMoG wird in den folgenden Kapiteln beschrieben.
3. Internationale Rechnungslegung
Die Umrechnung ausländischer Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse erfolgt nach IAS 21. Der Standard wurde im Rahmen des Improvements Project des IASB im Jahr 2003 überarbeitet und die Neufassung des Standards ist ab dem 1.1.2005 verbindlich. 11 Die Zielsetzung des Standards ist die Regelung wie Fremdwährungsgeschäfte und ausländische Geschäftsteile in den Konzernabschluss eines Unternehmens einbezogen werden und auf welche Art und Weise ein Abschluss in die Darstellungswährung umgerechnet wird. 12
3.1. Konzept der funktionalen Währung
Diese Methode wurde 1981 entwickelt und hat seit diesem Zeitpunkt große Bedeutung erreicht. Gemäß IAS 21.8 folgt die internationale Rechnungslegung dem Konzept der funktionalen Währung 13 . Sie stellt eine Kombination zwischen Zeitbezugs- und Stichtagskursmethode dar. Ausgangspunkt zur Bestimmung der Umrechnungsmethode ist die Ermittlung der funktionalen Währung. In der Regel sollte das die Währung sein, in welcher das Unternehmen seine Zahlungen abwickelt. In Abhängigkeit der funktionalen Währung erfolgt die Währungsumrechnung. Die Zeitbezugsmethode 14 ist dann anzuwenden, wenn die Berichtswährung des Einzelabschlusses des Tochterunternehmens nicht mit der funktionalen Währung übereinstimmt. Stimmt die funktionale Währung nicht mit der Berichtswährung des Konzerns überein, so ist die modifizierte Stichtagskursmethode 15 anzuwenden. 16
11 Vgl. IAS 21.58
12 Vgl. Gassen, Joachim/Davarcioglu, Tolga/Fischkin, Michael/Küting, Ulrich: Währungsumrechnung nach
IFRS im Rahmen des Konzernabschlusses, in: KoR 3/2007, S,171
13 Der Begriff der funktionale Währung wird gem. 21.8 folgendermaßen definiert:„Functional currency is the
currency of the primary economic environment in which the entity operates”
14 Vgl. Kapital 2.1
15 Vgl. Kapitel 2.2.2
16 Siehe Anhang A1
4
Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts Marius Fath, 2009, Währungsumrechnung nach HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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