Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Eltern und Institution Schule. 3
3. Projektidee. 6
4. Lernschwierigkeiten und Lernbehinderung 9
5. Besonderheiten im Förderunterricht/ Integrationsklassen unter dem Aspekt einer
Lernbehinderung 12
6. Aneignungsprozess. 15
7. Differenzierungsmöglichkeiten 16
8. Reflexion 18
9. Fazit. 19
10. Literaturangabe. 20
2
1. Einleitung
„Jeder junge Mensch hat … ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ 1
Es liegt in der besonderen Verantwortung der Lehrkräfte, gerade bei Kindern mit Lernbehinderungen individuelle Interessen durch den Unterricht zu wecken und die Lust am Fragen, Suchen und Entdecken, Lernen und Weiterlernen immer wieder neu anzuregen. 2
Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen müssen nach individuellen Bedürfnissen, mit großem Aufwand und besonderen Bemühungen, gefördert werden. 3
Auch Schwerstmehrfachbehinderte sind seit der Geburt aktive Menschen. Fühlend, greifend, lauschend, beobachtend, riechend und schmeckend erarbeiten sie sich Möglichkeiten, sich ihr persönliches Leben einzurichten. 4
In Integrationsklassen ist eine Öffnung des Unterrichts unabdingbar. 5 Integrativer Unterricht bedeutet für mich ein gemeinsames Lernen und Arbeiten behinderter und nicht-behinderter Kinder in Kooperation miteinander an gemeinsamen Inhalten, Themen und Gegenständen, auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau.
Im Folgenden werde ich versuchen, die Verwirklichung der Projektidee in Integration- und Förderklassen zu diskutieren. Dazu werde ich als Erstes die pädagogische Herausforderung aufführen, die die Schule und die Eltern an den Lehrkörper stellen, anschließend werde ich mehrere Autoren heranziehen, die sich mit der Projektidee auseinandergesetzt haben, um dann die Besonderheiten im Förderunterricht / in Integrationsklassen darzustellen. Dabei gehe ich auf den Aneignungsprozess, auf die Differenzierungsmöglichkeiten und auf die Reflexion des Sachgegenstandes ein.
1 www.schulministerium.nrw.de/Chancen/Guetesiegel/Schulgesetz.pdf
2 Vgl. Rahmenplan Sachunterricht. Land Brandenburg 1998 S. 3
3 Vgl. Rahmenplan Arbeitslehre. Land Brandenburg 1994 Vorwort
4 Vgl. Schäffer 1994 S. 53
5 Vgl. Graumann 2002 S. 161
3
2. Eltern und Institution Schule
„Der Artikel I Absatz 1 GG ( Die Würde des Menschen … ) verweist auf das individuelle Entfaltungsrecht aller Gesellschaftsmitglieder. Und da behinderte Menschen Grundrechtsubjekte sind, gilt dies selbstverständlich auch für sie. Artikel XII Absatz 1 ( Freie Wahl der Ausbildungsstätte) in Verbindung mit Artikel III Absatz 1 (Gleichheit vor dem Gesetz) formuliert das Recht auf chancengleichen Zugang zur Schule wie zu anderen
Bildungseinrichtungen.“ 6
Mit diesen einschlägigen Artikeln des Grundgesetzes habe ich die Anknüpfpunkte für eine grundgesetzlich gestützte Argumentation für schulische Integration. Ganz so einfach ist es dennoch aber nicht. Es heißt immer noch: „Integration so weit wie möglich, sonderschulische Betreuung soweit wie nötig.“ 7
Integrationsfähig oder -unfähig sind Kinder mit Behinderungen unterschiedlicher Schwere und Bedeutsamkeit im Hinblick auf die schulische Anforderungen (Bspw. Geistigbehinderte Kinder). „Integrationsfähigkeit heißt aber auch Integrationsfähigkeit der Schule.“ 8 Je nach Ausstattung und vorhandenen pädagogischen Kompetenzen sind Schulen in der Lage, behinderte Schüler angemessen zu integrieren, ohne dabei die persönlichen Entfaltungsrechte anderer Schüler zu behindern.
Die Integration Behinderter verlangt somit eine sorgfältige Prüfung, welche Kinder integrierbar sind. 9 Es scheint zwar grundsätzlich möglich zu sein, Kinder mit jeder Art von Behinderung zu integrieren, was aber im konkreten Fall gewagt werden kann, hängt von den Möglichkeiten der vorgesehenen Schule, der Bereitschaft des Lehrpersonals und derer didaktischen Fähigkeiten, der Bereitwilligkeit der „normalen“ Kinder und ihrer Eltern, und mit der Möglichkeit zur Kooperation mit Sonderschulen ab. Generell gesehen haben Lern-und Verhaltensbehinderte eher eine Chance zur Aufnahme in eine Normalschule als blinde, taubstumme oder geistig behinderte Kinder. 10
Es spricht ohne Zweifel eine Reihe von gewichtigen pädagogischen Überlegungen für die Integration behinderter Kinder in Normalschulen. 11 Trotzdem handelt es sich um eine riskante Entscheidung, die der Schule erhebliche pädagogische Leistungen abverlangt.
6 Eberwein (Hrsg.) 2001 S. 39
7 Ebd. S 42
8 Vgl. Ebd.
9 Ebd. S. 69
10 Ebd.
11 Ebd. S. 67
4
Nur Lehrpersonal, das erkannt und akzeptiert hat, dass für den Erfolg oder das Versagen der Schüler der Lehrkörper selbst Verantwortung trägt, kann es wagen, Behinderte in den Unterricht zu integrieren. 12 Die Integration Behinderter setzt eine Didaktik und Methodik voraus, die es erlaubt, Behinderte und Nicht-Behinderte gemeinsam zu unterrichten und doch jedes Kind individuell zu fördern. Dabei müssen didaktische und Fördermaßnahmen sowohl auf das Fach als auf eine Art der Behinderung abgestimmt sein. 13 Erforderlich sind unterschiedliche Methoden der Binnendifferenzierung, ein anschauungs- und handlungsorientierter Unterricht, die Einrichtung von Arbeits- und Projektgruppen und die Entwicklung von Materialien und eventuell Geräten, mit denen Behinderte arbeiten können. 14 Die Integration behinderter Schüler erfordert auch eine enge Kooperation zwischen Erzieher, Lehrer, Sonderpädagogen, Therapeuten und Eltern.
Die Vorstellung der Eltern hinsichtlich des Schulbesuchs ihrer behinderten Kinder ist oftmals zwiespältig. Selbstverständlich erwarten die Eltern, dass die Schule das Kind lehrt und erzieht. Es gibt Eltern, deren Kinder die elterlichen Zielsetzungen erreichen sollen, und Eltern, die ihre Erwartungen nach der wahren Persönlichkeit ihres Kindes und seinen möglichen Fähigkeiten gestalten. 15 Sie müssen lernen, dass ihr Kind zwar erstrebenswerte Ziele benötigt, diese aber nicht nach generalisierten Normen und der unbedingten Annäherung an diese Normen ausgerichtet werden dürfen. Von der Schule dürfen die Eltern daher nicht erwarten, dass ihr Kind allen anderen gleich geformt wird, sondern sie sollten eher fordern, das Kind gemäß seinen Fähigkeiten aus- und weiterzubilden. 16
Die Schule darf keine von Gesetzen, Erlassen und Verordnungen überregulierte und dadurch fixierte Institution sein. Sie darf sich nicht den Bildungsbedürfnissen der Schüler und dem „eigentlichen“ innovativen Auftrag der Lehrer entgegenstellen. 17 Dies kann das Lernen stärker hemmen als eine Beeinträchtigung eines Kindes vom Grad einer Behinderung. 18 Schule ist ein Raum für Erfahrungen, an denen und durch die Kinder lernen. Nun hat Schule sich aber die Möglichkeit zur Gestaltung von Erfahrungen durch das System von inhaltlichen Einheiten (Fächern), zeitlichen Erfahrungen (Schulstunden), festen Verfahrensweisen usw. selbst ziemlich verbaut.
12 Ebd. S. 68
13 Ebd.
14 Ebd.
15 Vgl. Schäffer 1994 S. 88
16 Vgl. Ebd. S. 89
17 Vgl. Feuser 1986 S. 27
18 Vgl. Ebd.
5
Integration stößt mehr an die Grenzen, die im Schulsystem und den daraus resultierenden Bedingungen liegen, als dass die Erschwernisse aus den lern- und verhaltensmäßigen Möglichkeiten der Schüler resultieren. 19 Deshalb müssen reformpädagogische Gedanken umgesetzt werden.
3. Projektidee
„Projekt - ein schillernder, ein kontroverser Begriff, sowohl in der Alltagssprache als auch in der pädagogischen Fachsprache. Der eine hält Projekte für das pädagogische Nonplusultra, andere verdächtigen Projekte als Mittel der Systemveränderung oder sehen sie einfach als
modernistische Übergangsentscheidung.“ 20
Der Begriff des Projektunterrichts wurde um 1900 durch die amerikanischen Pragmatisten geprägt. 21 John Dewey wird häufig als Vater der Projektmethode 22 bezeichnet. Deweys Theorie der Erziehung bietet ein begriffliches Instrumentarium, das auch moderne Projektkonzepte zu fundieren vermag und zugleich einen Maßstab für die Beantwortung der Frage, wie Projektunterricht aussehen soll, bilden kann. 23 Er hatte die Auffassung, dass die Menschen über die praktischen Bedürfnisse und die Auseinandersetzung mit alltäglichen materiellen Schwierigkeiten zum Denken kommen: learning by doing. 24 So werden auch Schüler sich mit Problemen auseinandersetzen, die ihren praktischen Bedürfnissen entsprechen, sofern man sie selbst urteilen lässt. Später definierte Kilpatrick als Projekt „planvolles Handeln, von ganzem Herzen, das in sozialer Umgebung stattfindet“. 25 Kilpatricks Definition liegt somit nicht weit von Pestalozzis Ansicht: „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“, entfernt. 26 Der Projektgedanke sollte also Theorie und Praxis miteinander verknüpfen.
19 Vgl. Ebd. S. 28
20 Bunk 1990 S.7
21 Vgl. Ebd.
22 In der Literatur taucht auch oft der Begriff „Projektmethode“ auf. In einigen Quellen wird er strickt von
Projektunterricht getrennt. Projektmethode, Projekt oder Projektidee meint in dieser Arbeit allerdings nichts anderes als über den institutionell organisierten Unterricht hinaus zugehen. An zahlreichen stellen wird die PM in der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugendarbeit und in der beruflichen Weiterbildung durchgeführt, da sie ein Weg zur Bildung, also eine Form der lernenden Betätigung, die bildend wirkt, ist.
23 Bastian (Hg.) 1997 S. 19
24 Bunk 1990 S. 7
25 Vgl. Ebd.
26 Vgl. Ebd. S. 8
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Arbeit zitieren:
Anne Klein, 2009, Projektunterricht in Förder- und Integrationsklassen, München, GRIN Verlag GmbH
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