Kurzfassung
Der Erkenntnisgegenstand der vorliegenden Arbeit bezieht sich auf eine Untersuchung der Ursachen und Eigendynamiken, die zur Nachhaltigkeit von Gewaltökonomien in innerstaatlichen Konflikten führen. Dabei spielen nicht nur die verschärften Bedingungen der Finanzierung militärischer Gewalt, die zu gewandelten Formen der Mittelbeschaffung führen eine Rolle, sondern Gewaltökonomien setzen ihre eigenen Dynamiken frei, die maßgeblich zu ihrer Selbstperpetuierung beitragen. Durch ihre Funktionsweise und inhärent ablaufenden Prozesse übt die Gewaltökonomie zudem einen erheblichen Einfluss auf den Handlungskontext einzelner Akteure aus. Sie erzeugt sozioökonomische Rahmenbedingungen, die gewaltgesteuerte Wirtschaftskreisläufe hervorbringen, die nicht nur sich selbst stabilisieren, sondern auch zu einer Überlagerung von langfristig-politischen Zielen und kurzfristig-ökonomischen Interessen führen. Als Konsequenz sind die Aufrechterhaltung des Konfliktzustandes und die Verstetigung der Gewaltökonomie zu beobachten.
Des Weiteren entwickelt die Gewaltökonomie ein so hohes gesellschaftliches Integrationspotential, dass sich nachhaltige Strukturen herausbilden, die sich verstärkend auf die eigendynamischen Prozesse auswirken.
Schlagwörter: Eigendynamik, Prozesse, Staatszerfall, Gewaltakteure, Gewaltökonomie
Abstract
The main objective of this paper is to examine causes and momentums that lead to persistent forms of markets of violence in internal conflicts. As economic areas based upon permanent application of violence, these markets are able to create a selfperpetuating economic system, which can remain stable over several years. Influenced by systems general conditions, dominant actors rearrange their motives so that short-termed economic interests become predominant over long-termed political agendas. As a consequence a status of conflict maintenance is observable just as the perpetuation of the system itself. As a result of large scaled societal integration, persistent structures emerge, which lead to the stabilization of markets of violence. Keywords: momentum, process, state-failure, non-state actors, markets of violence
1
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung S. 1
Abstract S. 1
Inhaltsverzeichnis S. 2
Abbildungsverzeichnis S. 4
Abk ürzungsverzeichnis 5
1. Einleitung 6
1.1 Aktueller Forschungsstand zu neuen Kriegen 6
1.2 Fragestellung und zentrale Annahmen der Arbeit 11
1.3 Grundlegung und Analyserahmen 13
1.3.1 Grundannahmen des sozialen Konstruktivismus. 14
1.4 Angewandte Methoden und Aufbau der Arbeit. 16
BLOCK 1
2. Failing States 19
2.1 Begriffsbestimmung und Definition. 19
2.2 Zur Konzeption der Staatlichkeit. 24
2.3 Warum staatliche Herrschaft erodiert. 27
2.3.1 Destabilisierende Faktoren für Staatlichkeit. 27
2.3.2 Ursachen für Staatszerfall im internationalen System. 28
2.3.2.1 Externe Ursache: Ökonomische Globalisierung als Faktor von Staatszer-
fall S. 28
2.3.2.2 Externe Ursache: Entkolonisierung als Faktor für Staatszerfall 35
2.3.2.3 Externe Ursache: Das Ende des Ost - West - Konflikts. 38
2.3.2.4 Interne Ursache: Die Kolonialzeit. 39
2.4 Staatszerfallskonzepte. 45
2.5 Weak States 49
2.6 Überblick 51
3. Gewaltakteure 52
3.1 Die Interne Funktionslogik von Gewaltakteuren. 53
3.2 Kriegsherren (Warlords) 55
3.3 Rebellengruppen 65
3.4 Internationale Kriminalität und Terrorismus 67
3.5 Söldnergruppen. 74
2
3.6 Kindersoldaten. 76
3.7 Die Vernetzung nichtsstaatlicher Gewaltakteure. 78
3.8 Motivationen privater Gewaltakteure 80
3.8.1 Greed vs. Grievance. 80
3.8.2 Greed und Grievance 84
3.9 Überblick 88
3.10 Analyse 1 89
BLOCK 2
4. Innerstaatliche Konflikte und Gewaltökonomien: Formen, Mecha-
nismen und Eigendynamik 99
4.1 Begriff und Distinktionsmerkmale der Gewaltökonomie 99
4.2 Innerstaatliche Konflikte: Dynamiken und Mechanismen 106
4.2.1 Die Vordringlichkeit des Kurzfristigen 106
4.2.2 Lokale Mechanismen in Gewaltökonomien 109
4.2.2.1 Extrahierung von Bodenschätzen und strategischen Rohstoffen. 109
4.2.2.2 Abschöpfung von Werten 115
4.2.2.3 Humankapitalabschöpfung 117
4.2.3 Globale Mechanismen in Gewaltökonomien 118
4.2.3.1 Besteuerung und Abschöpfung internationaler humanitärer Hilfe 118
4.2.3.2 Unterstützung durch die Diaspora 120
4.2.3.3 Finanzierung über internationale Finanzmärkte. 123
4.2.3.4 Kriegsökonomien und Schattenglobalisierung. 124
4.3 Gewaltökonomie und Konfliktdynamik 127
4.3.1 Das Konfliktphasenmodell 127
4.3.2 Ökonomische Strategien, Ausrichtungen und Agenden. 131
4.4 Überblick 134
4.5 Analyse 2 135
5. Abschlussbemerkungen. 141
6. Literaturverzeichnis 144
3
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Versuch einer graf. Darstellung der gewaltökonomischen Logik 102
Abb. 2: Das Konfliktphasenmodell 130
Exkurs 1: Warlord-Systeme in Greater Liberia 63
Exkurs 2: Die tamilische Diaspora. 123
Schema 1: Grafische Darstellung des Gewaltakteurs in seiner Umgebung 93
Tabelle 1: Faktoren fragiler Staatlichkeit 28
Tabelle 2: Umsetzung der SAP in Subsahara Afrika. 33
Tabelle 3: Überblick über die Ergebnisse aus Kapitel 2. 51
Tabelle 4: Charakteristika von Gewaltakteuren. 79
Tabelle 5: Überblick über die Ergebnisse aus Kapitel 3. 88
Tabelle 6: Formen der Kriegsfinanzierung und Ressourcen 108
Tabelle 7: Typologie der Ressourcen und Rentabilität bew. Konflikte. 113
Tabelle 8: Überblick über die Ergebnisse aus Kapitel 4. 134
4
Abkürzungsverzeichnis
AFL - Armed Forces of Liberia bspw. - beispielsweise BIP - Bruttoinlandsprodukt ECOMOG - ECOWAS Monitoring Group ECOWAS - Economic Community of West African States ELN - Ejercito de Liberacion Nacional FARC - Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia FPL - Fundacion Pais Libre FRELIMO - Frente Libertação de Moçambique GÖ - Gewaltökonomie IK - Internationale Kriminalität ISI - Importsubstituierende Industrialisierung IWF - Internationaler Währungsfonds Jh. - Jahrhundert LAG - Liberian Agricultural Company LIMCO - Liberian Mining Company LTTE - Liberation Tigers of Tamil Eelam NATO - North Atlantic Treaty Organisation NFPL - National Patriotic Front of Liberia NGO - Nichtregierungsorganisation o.g. - oben genannte OSLEG - Operation Sovereign Legitimacy OWK - Ost-West-Konflikt PMCS - Private Military Companies RENAMO - Resistência Nacional Moçambicana RUF - Revolutionary United Front SAP - Strukturanpassungsprogramme s.o. - siehe oben SW - stationary warlord TNU - Transnationale Unternehmen ToT - Terms of Trade UN - United Nations VW - vagabondary warlord
5
1. Einleitung
Innerstaatliche Konflikte existieren nicht erst seit den 1990er Jahren und sind zudem nicht ausschließlich auf Territorien der „Dritten Welt“ 1 vorfindbar. Allerdings ist erst im Zuge gravierender weltpolitischer Veränderungen, die durch das Ende der Ost-West-Konfrontation und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Sowjetunion eingeleitet wurden, die Diskussion um veränderte Formen kriegerischer Gewalt in der Kriegs- und Friedensforschung aufgenommen worden. Die hier vorliegende Arbeit möchte sich nun mit einem eigenen Beitrag an dieser Diskussion beteiligen. Dazu soll zunächst auf den aktuellen Forschungsstand zum Thema „Neue Kriege 2 “ eingegangen werden.
1.1 Aktueller Forschungsstand zu neuen Kriegen
In der Kriegs- und Konfliktforschung gibt es keine allgemein akzeptierte Definition des Krieges. 3 Sozialwissenschaftliche Forschung muss sich daher mit dem Problem beschäftigen, auf Begriffe rekurrieren zu müssen, die eine stabile Identität des bezeichneten Gegenstandes gewährleisten, obwohl sich dieser Gegenstand im zeitlichen Ablauf der Geschichte beständig wandelt. Zwar ist die Bezeichnung von Krieg als überzeitliches und unveränderbares Muster menschlicher Interaktion eine Voraussetzung für die analytische Forschung, gleichzeitig birgt eine solche Festlegung aber ein Problem. Denn so würde nicht berücksichtigt, dass sich Attribute und Distinktionen des Krieges, die ihn zuvor begrifflich determinierten, verändern können. 4 Aufgrund seines politischen Charakters ist die wissenschaftliche Fassung des Gegenstands Krieg ohnehin umstritten, da in jedem einzelnen Fall die Titulierung eines Konfliktes als Krieg eine politische Konnotation beinhaltet. 5 Daneben bestimmen auch der allgemeine Sprachduktus und sein Niederschlag in offiziellen Medien die Verwendungsweisen des Begriffs. 6
1 Aufgrund seiner Heterogenität wird der Begriff im Folgenden in Anführungszeichen gesetzt.
2 Es existiert keine Einheitsdefinition zu diesem Begriff. Im Verlauf der Arbeit werden aber inhaltliche
Eigenschaften der „neuen Kriege“ aufgegriffen und erläutert. So soll dann ein Verständnis des Begriffs
generiert werden.
3 Vgl. Chojnacki, Sven (2003): Verführung des Neuen - oder der Gesang der Sirenen. Eine kritische
Bestandsaufnahme der Debatte über den Wandel des Krieges, Text für die Expertentagung „Friedens-
theorie“, Loccum, S. 2f.
4 Vgl. Daase, Christopher (1999): Kleine Kriege - Große Wirkung, Baden-Baden, S. 165.
5 Vgl. Schlichte, Klaus (2002b): Neues über den Krieg? Einige Anmerkungen zum Stand der Kriegs-
forschung in den internationalen Beziehungen, in: Zeitschrift für internationale Beziehungen, Heft
1/2002, S. 113.
6 Schlichte, Klaus (2003): a.a.O., S. 112f.
6
Um Irritationen zu vermeiden, wird daher im Folgenden dem Kriegsbegriff die Definition der Hamburger AKUF zugrunde gelegt. 7
Die weltweite Kriegsbelastung verzeichnet seit 1945 eine Zunahme um durchschnittlich einen Krieg pro Jahr. Dabei nehmen Kriege zwischen Staaten zusehends ab, während sich innerstaatliche Konflikte ausweiten (die aktuellen Zahlen werden in Kapitel 3 aufgegriffen) 8 . Zudem ändert sich die Geographie der Auseinandersetzungen, indem sie sich von den Zentren der bürgerlich-kapitalistischen Welt in die Peripherien verlagert. Collmer stellt zudem heraus, dass innerstaatliche Konflikte im Durchschnitt sechsmal so lange andauern wie zwischenstaatliche Kriege. 9 Die Empirie verweist somit auf einen Typus der Gewalt, der nicht der klassischen Kriegsvorstellung entspricht, sondern ein neues Muster der gewaltförmigen kollektiven Auseinandersetzung beinhaltet. 10
Innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung werden diese Muster unter den Begriffen ´Neue Kriege´, ´postnationale Kriege´ oder ´ethnopolitische Kriege´ diskutiert. 11 Dabei geht es vornehmlich um die kontrovers geführte Debatte der Entstaatlichung
7 Demzufolge wird Krieg als bewaffneter Massenkonflikt definiert, der folgende Attribute aufweist:
„(a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindes-
tens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der
Regierung handelt;
(b) auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentral gelenkter Organisation der Kriegführenden und
des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidi-
gung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.);
(c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und nicht nur als
gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie,
gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie
lange sie dauern.“
1993 führte die AKUF noch die Kategorie der bewaffneten Konflikte ein. „Als bewaffnete Konflikte
werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition
nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinrei-
chende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist.“ Abrufbar
unter: (http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/kriege_aktuell.htm) [25.03.2008 -
10.08 Uhr].
8 Vgl. Conflict Barometer 2007 des Heidelbergers Instituts für internationale Konfliktforschung an der
politischen Fakultät der Universität Heidelberg, abrufbar unter: http://www.hiik.de/ konfliktbarome-ter/pdf/ConflictBarometer_2007.pdf, S. 3ff. [05.12.2007 - 13.07 Uhr]
9 Vgl. Collmer, Sabine (2003): New War? Vom Staatenkrieg zu den irregulären Kriegen des 21. Jahr-
hunderts, in: Collmer, Sabine (Hrsg.): Krieg, Konflikt und Gesellschaft. Aktuelle interdisziplinäre
Perspektiven, Hamburg, S. 96f.
10 Für eine ausführliche Darstellung des Wandels der Kriegsformen vgl. Münkler, Herfried (2002b):
Die neuen Kriege, Reinbeck Verlag, Hamburg; Kaldor, Mary (1999): New and Old Wars. Organized
Violence in a Global Era, Cambridge, oder auch Schlichte, Klaus (2002b): Neues über den Krieg?
Einige Anmerkungen zum Stand der Kriegsforschung in den Internationalen Beziehungen, in: Zeit-
schrift für Internationale Beziehungen, 9. Jahrgang, Heft 1.
11 Vgl. Kaldor, Mary (1999): a.a.O.; Beck, Ulrich (1999): Über den postnationalen Krieg, in: Blätter
8/99.
7
und Privatisierung von Gewalt. Zwei Teildimensionen erhalten in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit: erstens die Untersuchung des qualitativen und quantitativen Wandels der Gewaltakteure und die damit verbundene zunehmende Komplexität der Akteurskonstellationen 12 , „(…) die auch den Zusammenhang von Gewaltkonflikten und zerfallen(d)er Staatlichkeit einschließen“ 13 ; zweitens die Verstetigung von Konfliktsituationen durch Kriegsökonomien und nicht-staatliche Ge-waltordnungen, was einen Bedeutungszuwachs informeller Netzwerkstrukturen und transnationaler Allianzen impliziert. 14
Rein quantitativ hat sich die Anzahl der Gewaltakteure in gewaltoffenen Räumen begrenzter Staatlichkeit 15 erhöht (vor allem in Subsahara-Afrika und Zentralasien). Sicherheit wird in diesem Falle durch private Konfliktgruppen entweder bereitgestellt oder verknappt. 16 Da sich die politische Herrschaft in diesen Räumen zunehmend fragmentiert, können paramilitärische Einheiten oder lokal bzw. regional operierende Kriegsfürsten (Warlords) ihren Einfluss auf dem entsprechenden Territorium erheblich ausweiten. 17 Hinzu kommt, dass in einigen Gebieten die Akteurs- und Sicherheitskomplexität durch interfraktionelle Konflikte oder Abspaltungen stark zugenommen hat. Außerdem zeigt sich, dass es auch anderen Gruppen (etwa lokalen Milizen) in gewaltoffenen Räumen ermöglicht wird, weitgehend autonom zu handeln und dass „Dichte und Grad der Informalität transnationaler Beziehungen bzw. die Bedeutung von „transboundary formations“ ansteigt.“ 18 Diese Entwicklungspfade deuten
12 Vgl. Elwert, Georg (1997): Gewaltmärkte. Beobachtung zur Zweckrationalität der Gewalt, in: Köl-
ner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 37; Kaldor, Mary (1999): a.a.O.;
Münkler, Herfried (2002a): Krieg und Politik am Beginn des 21. Jahrhunderts, unter:
http://www.philosophicum.com/archiv/Band4.pdf [25.03.2008 - 18.54 Uhr].
13 Chojnacki, Sven (2005): Privatisierung und Kommerzialisierung von Sicherheit in zerfallen(d)en
Staaten, Teilprojekt C, Freie Universität Berlin, S. 2.
14 Vgl. Elwert, Georg (1997): a.a.O.; Keen, David (2000b): The Political Economy of War, with Spe-
cial Reference to Sudan and Bahr El Ghazal, in: Loane,Geoff/Schümer, Tanja (Hrsg.): The Wider
Impact of Humanitarian Assistance. The Case of Sudan ans the Implications for the European Union
Policy, Baden-Baden; Schlichte, Klaus (2003): Profiteure und Verlierer von Bürgerkriegen: Die sozia-
le Ökonomie der Gewalt, in: Ruf, Werner (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt, Leverkusen;
Clapham, Christopher (1996): Africa and the International System. The Politics of State Survival,
Cambridge.
15 Unter „gewaltoffenen Räumen begrenzter Staatlichkeit“ werden Gebiete verstanden, in denen kein
Gewaltmonopol vorherrscht. Das bedeutet, dass staatliche und nicht-staatliche Gewaltakteure um die
militärische Vorherrschaft sowie die Produktion von Sicherheit konkurrieren. Vgl. Elwert, Georg
(1997): a.a.O., S. 88f.
16 Vgl. Rotberg, Robert (2004): Failed States, Collapsed States, Weak States: Causes and Indicators,
in: Rotberg, Robert (Hrsg.): When states fail: Causes and Consequences, Princeton.
17 Vgl. Münkler, Herfried (2002a): a.a.O.; Riekenberg, Michael (1999): Warlords. Eine Problemskizze,
in: Comparativ. Leipziger Beiträge zur Universalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung,
9Jg, Heft 5/6.
18 Chojnacki, Sven (2005): a.a.O., S. 3.
8
auf einen „Funktionswandel von Territorialität, einen Wandel politischer Identitätskonstruktionen und die Herausbildung alternativer Formen von Governance hin.“ 19 Eng anliegend an der Entstaatlichung der Gewalt und der Privatisierung von Sicherheit steht das Konzept der Entwicklung und Verstetigung einer Gewaltökonomie, 20 welches mit zwei Argumentationssträngen begründbar ist. Zunächst verschiebt sich das Verhältnis von Politik und Ökonomie in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Ökonomisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Sicherung von politischen und wirtschaftlichen Bereicherungsmöglichkeiten durch die Aufrechterhaltung und Anwendung kriegerischer Gewalt. 21 Mats Berdal und David Malone stellen daher fest:
„(…) the nature of these war economies challenge many of the core assumptions that have informed thinking and guided policy with respect to civil wars and internal conflict in the 1990s. Indeed, in some of the cases examined, what is usually considered to be the most basic of military objectives in war - that is, defeating the enemy in battle - has been replaced by economically driven interests in continued fighting and the institutionaliza-
22 tion of violence (...).”
Auf der anderen Seite wird durch den Wandel der Finanzierungspraktiken der Gewaltakteure ein Bedeutungszuwachs ökonomisch motivierter Interessengruppen (TNU etc.) „(…) und damit ein Form- und Bedeutungswandel von Kriegswirtschaften selbst postuliert.“ 23 Dabei geht es vornehmlich um die Transformation von geschlossenen zu offenen Gewaltökonomien. 24 Kritisch an diesem Punkt anzumerken ist die Neigung, dass sich ökonomische Forschungsperspektiven oft apodiktisch an ihren eigenen Kontext halten. Fraglich ist insbesondere die Feststellung, dass die Verstetigung von Gewaltökonomien und die Privatisierung von Gewalt automatisch zu einer Entpolitisierung von Handlungszusammenhängen führen. 25
19 Chojnacki, Sven (2005): a.a.O.
20 Vgl. Elwert, Georg (1997): a.a.O.
21 Vgl. Lock, Peter (2001): Gewalt als Regulation: Zur Logik der Schattenglobalisierung, in: Kurten-
bach, Sabine/Lock, Peter (Hrsg.): Kriege als (Über-)Lebenswelten. Schattenglobalisierung, Kriegsöko-nomien und Inseln der Zivilität, Bonn.
22 Berdal, Mats/ Malone, David (2000): Greed and Grievances. Economic Agendas in Civil Wars,
Boulder, CO, S. 2.
23 Chojnacki, Sven (2005): a.a.O., S. 4.
24 Vgl. Münkler, Herfried (2002b): a.a.O.; Jean/Rufin (1999): Ökonomie der Bürgerkriege, Hamburg;
Collier, Paul (1998): On Economic Causes of Civil War (World Bank), Washington D.C..
25 Vgl. Chojnacki, Sven (2005): a.a.O., S. 5.
9
Daher finden neben der Ökonomisierungsthese noch weitere Argumentationslinien Eingang in die Untersuchung der „neuen Kriege“.
Denn Gewaltökonomien beinhalten nicht nur Möglichkeiten der materiellen Reproduktion und Reflexion wirtschaftlicher Interessen der Gewaltunternehmer, sondern kompensieren auch den Legitimitätsverlust politischer Eliten und das damit entstehende Machtvakuum. Zusätzlich verändern sich in Kriegssystemen die Loyalitätsbeziehungen der Akteure.
„Insbesondere Warlord-Politiken in gewaltoffenen Räumen signalisieren eine spezifische Technik der Organisation politischer Herrschaft (…), die einerseits über den Modus der Gewaltanwendung, andererseits über netzwerkartige, informelle Tauschbeziehungen der
26 ökonomischen Teilhabe gegen politische Loyalität hergestellt wird.“
Da Gewaltakteure in komplexe Netze sozialer wie politischer Abhängigkeiten einge-bunden sind, tragen sie zur Institutionalisierung der Gewalt sowie zur ökonomischen und politischen Neuordnung jenseits klassischer Staatstrukturen bei. 27 Zu den ökonomischen Konditionalitäten kommen deshalb soziale Rahmenbedingungen hinzu, die es zu berücksichtigen gilt. 28
Zusätzliche wichtige Untersuchungsgegenstände in diesem Zusammenhang stellen zudem Analysen der Sicherheits-Governance dar, die sich auf Formen und Auswirkungen der Produktion bzw. Verknappung von Sicherheit in gewaltoffenen Räumen unter Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure konzentrieren. 29 Dabei stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit Governance-Leistungen im Politikfeld Sicherheit erbracht werden können und welche Probleme dabei entstehen. Die Dominanz neuer sicherheitspolitischer Produktionsweisen untergräbt dabei die Prinzipien des internationalen Systems als Staatengemeinschaft, 30 was dazu führt, dass die neorealistische Denkfigur der Anarchie und das daraus abgeleitete Sicherheitsdilemma in den Kon-
26 Chojnacki,Sven (2005): a.a.O., S. 4.
27 Vgl. ebd. S, 5.
28 Vgl. Clapham, Christopher (1996): a.a.O; Reno, William (2000a): World trade, Warlords and the
Reinvention of the African State, Departement of Political Science, Florida International University.
29 Vgl. Chojnacki, Sven (2007): Privatisierung und Kommerzialisierung von Sicherheit in zerfal-
len(d)en Staaten, Teilprojekt C der FU Berlin; Krahmann, Elke (2003): Conceptualizing Security Go-
vernance, in: Cooperation and Conflict, S. 5-26; Debiel, Thomas/Reinhardt, Dieter (2004): Staatszer-
fall und Weltordnungspolitik: analytische Zugänge und politische Strategien zu Beginn des 21. Jahr-
hunderts, in: Nord-Süd Aktuell Nr. 3, 525-538.
30 Vgl. Daase, Christopher (1999): Kleine Kriege - Große Wirkung, Baden-Baden.
10
text der Erosion von Staatlichkeit gerückt wird. 31 Erwerbsmuster von Machtbildung und Gegenmachtbildung quasistaatlicher Akteure, die durch keine zentrale Instanz kontrolliert wird, stellt die Frage nach Kooperationen unter den Bedingungen der Anarchie (in Analogie zum internationalen System). Postnationales Regieren wird dann erschwert, wenn „(…) die Konfliktgegner keine glaubwürdigen Kompromisse eingehen können und wechselseitig verbindliche Sicherheitsgarantien an Arrangements der Machtteilung gebunden sind.“ 32
1.2 Fragestellung und zentrale Annahmen der Arbeit
Die These, dass eine Wechselbeziehung zwischen Gewaltökonomie und Konfliktdynamik existiert, und dass der Zustand permanenter Instabilität und Gewalt auf das kalkulatorische Verhalten der Akteure, welches unmittelbar mit dem Streben nach ökonomischer Ausbeutung und Institutionalisierung direkter Herrschaft korreliert, zurückzuführen ist, wurde in vielen Fallstudien beleuchtet. 33 Der Fokus der vorliegenden Arbeit wird sich daher einer systematischen Untersuchung der Faktoren widmen, die die Persistenz von Gewaltökonomien verursachen, da dieses bisher in vielen Studien vernachlässigt wurde. Das Erkenntnisinteresse der Arbeit lässt sich dazu in einer übergeordneten Leitfrage konzentrieren:
WORIN BEGRÜNDET SICH DIE NACHHALTIGKEIT EINER GEWALTÖKONOMIE IN INNER- UND ZWISCHENSTAATLICHEN KONFLIKTEN?
Telos des an dieser Frage orientierten Untersuchungsganges ist, durch die kritische Auseinandersetzung mit der Literatur zu aktuellen Gewaltökonomien und innerstaatlichen Konflikten ein Verständnis von ihren Formen, Mechanismen und Ablaufprozessen zu erlangen. Die zentrale These dieser Arbeit lautet dabei, dass Gewaltökonomien Dynamiken freisetzen, die zu ihrer eigenen Nachhaltigkeit führen. Demnach werden Funktionsweisen und -logiken einer Gewaltökonomie ins Analysezentrum gerückt, wobei schwerpunktmäßig ihr Einfluss auf das Handeln und die Entscheidun-
31 Vgl.Chojnacki, Sven (2007): a.a.O.; Schneckener, Ulrich (2004): States at Risk. Fragile Staaten als
Sicherheits- und Entwicklungsproblem, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Studie 2004/S 43.
32 Chojnacki, Sven (2007): a.a.O., S. 10.
33 Vgl. Jean/Rufin (1999): a.a.O.; Reno, William (2000a): a.a.O.; Collier, Paul/ Hoeffner, Anke/ Söder-
bom, Mans (2001): On the Duration of Civil War (World Bank), Washington D.C.
11
gen der Akteure sowie die damit verbundenen Institutionalisierungsprozesse gelegt wird.
An dieser Stelle sollen dazu drei grundlegende Annahmen, die die Sicht auf den Un-tersuchungsgegenstand vorstrukturieren, skizziert werden.
1.) Das Postulat der ersten Annahme äußert sich durch einen tief greifenden Funktions- und Bedeutungswandel der Gewaltökonomie. Denn während in den traditionellen zwischenstaatlich geführten Kriegen die Kriegswirtschaft eine strategische Bedeutung einnimmt und die dem Kriegsziel untergeordneten ökonomischen Entscheidungen durch den Staat zentralisiert und an die Erfordernisse der militärischen Führung angepasst werden 34 , beinhalten Gewaltökonomien kein staatliches Gewaltmonopol. Die Märkte sind dann unreguliert und ungeschützt und generieren grundsätzlich andere Optionen für die sich auf ihnen befindlichen Akteure. Jene implizieren allerdings nicht das völlige Verschwinden der Wirtschaft oder der Politik, sondern, wie sich noch herausstellen wird, eine Transformation ihrer ökonomischen und politischen Formen.
2.) Mit dem Begriff der Transformation lässt sich auch die zweite Grundannahme assoziieren. Diese begreift einen lang andauernden innerstaatlichen Konflikt nicht als totalen Kollaps gesellschaftlicher Ordnungsformen, sondern als Rahmenbedingung für soziale Wandlungsprozesse, die sich an den Konfliktzustand anpassen. Es kommt zu Institutionalisierungsmechanismen, deren ordnungsstiftende Wirkkräfte die Gesellschaft nachhaltig arrangieren.
3.) Die dritte Annahme beschäftigt sich mit der Rationalität der Akteure, die in den inhärenten Prozessen einer Gewaltökonomie involviert sind und sich durch ein ökonomisch geprägtes Kosten-Nutzen-Kalkül kennzeichnen. Ökonomisches Handeln sei dabei stets sozial eingebettet, d.h. Wirtschaft ist „(…) ein Prozess der gegenseitigen Einwirkung von Mensch und Umgebung, sofern dieser Prozess der materiellen Bedürfnisbefriedigung dient.“ 35 Weiterhin spielt in diesem Zusammenhang auch das
34 Vgl. Aust, Bjorn (2001): Kriegökonomien in innerstaatlichen Konflikten. Funktionsweisen und Ein-
flüsse auf Konfliktdynamiken und Kriegsgesellschaften in der „Dritten Welt“, D.A., FU-Berlin, S.
32ff.
35 Polanyi, Karl (1978): The Great Transformation. Politische und ökonomischen Ursprünge von Ge-
sellschaften und Wirtschaftssystemen. Frankfurt: Europaverlag, S. 99.
12
politische Kalkül eine Rolle. Um das in Gewaltökonomien entstehende Machtvakuum konkurrieren dabei mehrere verschiedene Akteure.
1.3 Grundlegung und Analyserahmen
Der analytische Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit basiert auf der Feststellung, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen Natur- und Sozialwissenschaften gibt. Während sich die Naturwissenschaften vornehmlich auf die Analyse von Kausalitäten beziehen, erfordert menschliches Verhalten nach Max Weber stets ein „Sinnverstehen“. 36 Dabei prägen Wertvorstellungen und Selbstverständnis der Akteure sowie spezifische Einschätzungen ihrer Umwelt das menschliche Handeln. William N. Dunn umreißt diese Besonderheit der Sozialwissenschaft folgendermaßen:
„The characteristic feature of social systems, as distinguished from physical ones, is that they are created, maintained and changed through symbolically mediated interaction. Whereas physical systems may be presumptively characterized in terms of a stable external reality that edits experimental trials independently of the preferences of investigators, social systems may be characterized (again presumptively) in terms of a dynamic external reality that edits and interprets experimental trials on the basis of outcomes that are independent of the preferences of some investigators but quite dependent on the preferences of others. Social systems, therefore, cannot be satisfactorily characterized as either objective or subjective entities, or even as both. Social systems, as dialectical entities, are more
37 than both (…).“
Soziale Systeme und Phänomene lassen sich demnach nur erklären, wenn auf ihre Kausal- und Sinnadäquanz abgestellt wird. Ersteres bezieht sich dabei auf den Versuch, ein bestimmtes Phänomen ursächlich durch ein anderes Phänomen zu erklären. Die Überprüfung dieser Behauptung soll durch eine statistisch signifikante Verbindung zwischen den beiden Phänomenen belegt werden.
Sinnadäquanz ist gegeben, wenn nachgewiesen wird, dass ein Phänomen als eine unter bestimmten Umständen sinnvolle Ableitung eines anderen Phänomens interpretiert werden kann, oder dass ein bestimmtes Phänomen Teil eines umfassenderes Phäno-
36 Vgl.Weber, Max (1968): Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie, in: Johannes Win-
ckelmann (Hrsg.): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre von Max Weber, 3. erw. und verb.
Aufl., Tübingen, S. 423-476
37 Dunn, William N. (1981): Public Policy Analysis: An Introduction, Prentice-Hall, S. 298.
13
mens ist. 38 Etwas einfacher formuliert, lässt sich von einer verstehenden Interpretation des Zusammenhangs zweier Phänomene sprechen.
Um nun einen analytischen Rahmen für die Arbeit zu konturieren, der o.g. Grundlegung berücksichtigt, soll auf die Theorie des sozialen Konstruktivismus, und da im Besonderen auf die Akteur-Struktur-Debatte, zurückgegriffen werden.
1.3.1 Grundannahmen des sozialen Konstruktivismus Konstruktivistische Ansätze beschäftigen sich damit,
„(…) wie Welt beschaffen ist (ontologische Dimension), wie das Wissen über die Beschaffenheit der Welt überhaupt erlangt werden kann (epistemologische Dimension) und wie man die gewonnen Erkenntnisse nachvollziehbar machen kann (methodische Dimen- 39 sion).“
Damit bewegt sich der soziale Konstruktivismus in einem Dreieck zwischen Ontologie, Epistemologie und Methodologie. 40 Ausgangspunkt dieser Meta-Theorie ist dabei die Annahme, dass die Realität nicht unmittelbar vorgegeben ist, sondern dass „soziale Welt“ durch die Art und Weise der Interaktion mit anderen, auf der Grundlage geteilter Vorstellungen über „Welt“ und wie wir unsere Umwelt erfahren, konstruiert wird. 41 Ein großer Teil empirisch-konstruktivistischer Forschung beschäftigt sich daher mit der Analyse nicht-materieller Faktoren wie Ideen, Weltbilder oder Normen (1), mit der „(…) intersubjektive[n] Konstruktion von gemeinsam geteilten Wirklichkeitskonstruktionen, (…) wobei die Zuweisung intersubjektiver Bedeutungsgehalte entweder von Akteuren ausgeht (…) oder über Strukturen vorgenommen wird“ (2) 42 sowie mit der Dekonstruktion von Wissensbeständen mit dem Ziel, Machtbeziehungen aufzudecken (3). 43
Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit verknüpft sich unmittelbar mit den Punkten (1), (2) und (3), wobei (2) prävalent ist. Checkel formuliert dazu: “Constructivists emphasize a process of interaction between agents and structures; the ontology is one
38 Vgl. Münch, Richard (2002): Soziologische Theorie, Band 1, Campus Verlag, Bamberg, S. 152.
39 Ulbrecht, Cornelia (2005): Konstruktivistische Analysen der internationalen Politik: Von den Höhen
der Theorie in die methodischen Niederungen der Empirie, Papier für die Tagung der Sektion Interna-
tionale Politik der DVPW in Mannheim, S. 1.
40 Für eine ausführliche Darstellung der Inhalte dieser Dimensionen vgl. Ulbrecht, Cornelia (2005):
a.a.O., S. 5-18.
41 Ebd.
42 Ulbrecht, Cormelia (2005): a.a.O., S. 3.
43 Vgl. ebd.
14
of mutual constitution, where neither unit of analysis - agents or structures - is reduced to the other (…)”. 44 Die Beziehung zwischen Akteur und Struktur rückt damit in den Mittelpunkt der Analyse. Dabei ist die Akteur-Struktur-Debatte weder neu, noch ist sie auf die Internationalen Beziehungen beschränkt. In der Soziologie bspw. wird sie seit einigen Jahren als Mikro/Makro Problematik diskutiert. 45 Angestoßen durch Wendt und Dessler in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre 46 , ist die Debatte um Akteure und Strukturen zunächst aus zwei Perspektiven geführt worden. Einmal aus Sicht des individualistischen Erklärungsansatzes, der sich auf einzelne Akteure bezieht und einmal aus Sicht des strukturalistischen Erklärungsansatzes, der die Strukturen, in denen Handlungen eingebettet sind, in den Vordergrund stellt. 47 Durch die zunehmende Kritik, dass beide Ansätze für sich genommen die Komplexität internationaler Politik zu stark reduzieren würden, lautet, basierend auf der von Giddens entwickelten Strukturierungstheorie 48 , eine der zentralen ontologischen Prämissen nun, dass sowohl Strukturen das Handeln von Akteuren ermöglichen und beschränken, als auch Akteure Strukturen, in denen sie handeln verändern können. Somit bedingen Akteure und Strukturen einander gegenseitig - sie sind kodeterminiert. 49
„Dies bedeutet, dass Strukturen konstitutiv für Akteure und deren Interessen sind und dass Akteure durch ihr Handeln die Strukturen immer wieder reproduzieren und aufrechterhalten, aber auch verändern können. Strukturen wirken dadurch nicht nur verhaltensbeschränkend, in ihnen sind vielmehr die jeweiligen Spielregeln festgelegt, die Akteuren ein bestimmtes Repertoire an Handlungsmöglichkeiten vorgeben und damit die
50 Grundlage für soziale Interaktion bilden.“
Soziales Handeln wird demnach von Strukturen bestimmt, nicht aber gänzlich determiniert, denn in seiner Prozesshaftigkeit wird Handeln immer wieder der Eigenbeobachtung und Kontrolle des handelnden Subjekts unterworfen. Da es bestimmten Regeln folgt und gleichzeitig Regeln voraussetzt, ist Handeln sozial. Ein Akteur wird
44 Checkel, Jeffrey T. (1998): The Constructivist Turn in International Relations Theory, in: World
Politics 50: 2, S. 326.
45 Vgl. Daase, Christopher (1999): Kleine Kriege - Große Wirkung, Baden-Baden, S. 41.
46 Vgl. Wendt, Alexander (1987): The Agent-Structure Problem in International Relations Theory, in:
International Organization 41: 3, S. 335-370 und Dessler, David (1989): What's at Stake in the Agent-
Structure Debate?, in: International Organization 43: 3, 441-473.
47 Vgl. Ulbrecht, Ursula (2005): a.a.O., S. 8.
48 Vgl. Giddens, Anthony (1984): The Constitution of Society, Berkeley: University of California
Press.
49 Ebd. Für eine ausführliche Darstellung siehe Kapitel 5.
50 Ulbrecht, Cornelia (2005): a.a.O., S. 8.
15
dabei bestimmt von seiner Fähigkeit und seinem Bewusstsein zu handeln, d.h. er ist sich auch über mögliche Handlungsalternativen gewahr. Da Handlungen zudem unbeabsichtigte Folgen generieren können, ist die menschliche Reflexivität begrenzt. Somit wird die Handlung eines Akteurs aus der akteursspezifischen Perspektive erklärbar, denn sie ist eigenorientiert und zielgerichtet. Das bedeutet, dass Akteure in der Lage sind, bewusste Entscheidungen zu treffen, die sich entweder an die Strukturen anpassen (dementsprechend ändert sich auch das Handeln) oder gegen sie agieren. 51 Akteurshandlungen sind also reflexiv und rational.
Durch die Einbeziehung der Akteurs- und Strukturseite in den Analyserahmen der Arbeit können soziale Phänomene nachvollzogen werden. Diese laufen dabei in einem Interaktionsgeflecht zwischen strukturellen Rahmenbedingungen und konkreten Akteurshandlungen ab.
1.4 Angewandte Methoden und Aufbau der Arbeit
Die Unterteilung der Literatur wird sich auf Primär- und vor allem Sekundärquellen beziehen und in einem Ansatz der nicht-reaktiven Methode, also der Dokumenten-und Inhaltsanalyse untersucht. Einige ausgesuchte wichtige Quellen sind dabei „Ökonomie der Bürgerkriege“ von Francois Jean und Jean-Christophe Rufin 52 , die Weltbankstudien von Paul Collier und Anke Hoeffner 53 , Literatur von Mary Kaldor und Georg Elwert 54 sowie von Daniel Lambach, Herfried Münkler, Ulrich Schneckener oder Sven Chojnacki. 55
Die Gliederung der Arbeit wird dabei von einem induktiven Vorgehen bestimmt, d.h. vom Umfang des vorher beschafften Überblicks über das zu behandelnde Thema. Die
51 Vgl. Aust, Bjorn (2001): Kriegökonomien in innerstaatlichen Konflikten. Funktionsweisen und Ein-
flüsse auf Konfliktdynamiken und Kriegsgesellschaften in der „Dritten Welt“, D.A., FU-Berlin, S. 87.
52 Vgl. Jean, Francois/ Rufin Jean-Christophe (1999): Ökonomie der Bürgerkriege, Hamburg.
53 Vgl. Collier, Paul/Hoeffner, Anke (2002): Greed and Grievance in Civil War (World Bank), Wash-
ington D.C.
54 Vgl. Kaldor, Mary (1999): New and Old Wars. Organized Violence in a Global Era, Cambridge;
Elwert, Georg (1997): Gewaltmärkte. Beobachtung zur Zweckrationalität der Gewalt, in: Kölner Zeit-
schrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 37.
55 Vgl. Lambach, Daniel (2005): Schwäche und Zerfall von Staaten - Operationalisierung eines
schwierigen Konzepts, Bocholt; Münkler, Herfried (2002b): Die neuen Kriege, Reinbeck Verlag,
Hamburg; Schneckener, Ulrich (2004): State at Risk. Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwick-
lungsproblem, Berlin; Chojnacki, Sven (2004): Gewaltakteure und Gewaltmärkte: Wandel der Kriegs-
formen?, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Der Bürger im Staat, Baden-Württemberg,
54. Jahrgang Heft 4.
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Texte selbst werden unter Zuhilfenahme der Grundannahmen der Theorie des sozialen Konstruktivismus für die zentrale Fragestellung fruchtbar gemacht. 56 In einem hermeneutischen Verfahren werden dann die historische wie auch die juristische Methode 57 angewendet und bereits erhobene Statistiken zur Untermauerung einiger Ergebnisse der Arbeit hinzugezogen.
Der Aufbau der Arbeit arrangiert sich in zwei großen Blöcken. Der erste Block fungiert dabei als Fundament des nächsten Blocks, denn in ihm wird zunächst einmal geklärt, welche Ursachen und Faktoren zur Entstehung einer Kriegswirtschaft überhaupt beitragen (Kapitel 2 und 3). Der zweite Block baut unmittelbar darauf auf und widmet sich der Untersuchung der Mechanismen und eigendynamischer Prozesse in Gewaltökonomien (Kapitel 4 und 5). Um eine bessere Übersicht zu generieren, wird zudem hinter jedem Block eine stichpunktartige Zusammenfassung der Ergebnisse mitgeliefert, die anschließend in einem Rekurs zur zentralen Fragestellung kontextualisiert wird.
Rein inhaltlich gliedert sich die Arbeit nun in sechs Kapitel.
Zunächst werden einleitend neben dem aktuellen Forschungsstand vor allem die Ana-lysegrundlagen sowie zentrale Fragestellung und Annahmen erläutert, die das Grundgerüst der Untersuchung der Arbeit darstellen. Die Strukturierungskomponente bildet dabei die Theorie des sozialen Konstruktivismus und ihre grundlegende Akteur-Struktur-Debatte, die gesellschaftliche Prozesse veranschaulichen will, indem sie prozessuale Entstehung und prozessualen Wandel als Ergebnis der Wechselbeziehung von Struktur und individuellen bzw. kollektiven Handlungen versteht. Dazu muss zuvorderst geklärt werden, welche strukturellen Rahmenbedingungen das Entstehen und die Verstetigung von Gewaltökonomien begünstigen und welche Motivationen und Interessen private Gewaltakteure hegen.
Aufgrund dessen wird im zweiten Kapitel auf die State-failure-Debatte eingegangen, die ihren Fokus im Wesentlichen auf nationale und internationale Ursachen für Staatszerfall richtet. Weiterhin werden die in der Fachliteratur erwähnten Staatszerfallskonzepte analysiert und diskutiert, um zu einer kapitelbezogenen Gesamtschau
56 Vgl. Patzelt, Werner J. (2003): Einführung in die Politikwissenschaft, 5. Auflage, Wissenschaftsver-
lag Richard Rothe, S. 148-152.
57 Zu inhaltlichen Aspekte dieser beiden Methoden siehe: Patzelt, Werner J. (2003): a.a.O., S. 164-170.
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der strukturellen Vorbedingungen, die das Entstehen einer Gewaltökonomie ermöglichen, zu kommen.
Wie sich herausstellen wird, ist die (entweder teilweise oder auch völlige) Abstinenz eines staatlichen Gewaltmonopols unmittelbar mit der Privatisierung von Sicherheit und Gewalt verbunden. Nutznießer dieser Situation sind private Gewaltakteure, die sich durch Unübersichtlichkeit, Diffusion und multiple Identitäten kennzeichnen. Ein ausgewähltes Akteursspektrum wird daher auf jeweilige Motivation, Distinktion und Destination untersucht, um zu Erkenntnissen unterschiedlicher akteursspezifischer Handlungsweisen und -logiken zu gelangen. Anschließend werden die bisherigen Ergebnisse der Arbeit kontextualisiert, was gleichzeitig den Abschluss des ersten Blocks bedeutet (Kapitel 3).
Im vierten Kapitel wird es dann darum gehen, verschiedene Formen und Mechanismen, Funktionsweisen und Charakteristika von Gewaltökonomien nachzuzeichnen. Die Wechselbeziehung zwischen Konfliktdynamik und Gewaltökonomie sowie die von der Kriegswirtschaft selbst freigesetzten dynamischen Prozesse sollen analysiert und auf ihren Beitrag zur Persistenz einer Gewaltökonomie hin untersucht werden. Zudem wird die Gewaltökonomie auf ihr gesellschaftliches Integrationspotential hin beleuchtet (Ende Block 2).
In einem abschließenden Part (Kapitel 5) werden die Ergebnisse der Arbeit noch einmal in stark komprimierter Form aufgegriffen und anhand von drei Erörterungssträngen skizziert.
18
2. Failing States
2.1 Begriffsbestimmung und Definition
Anlässlich seines Niedergangs hat sich die Rückkehr des Staates in die politikwissenschaftliche Diskussion seit den 1990er Jahren in zwei Schritten vollzogen. Nationale Präzedenzfälle mit internationaler Breitenwirkung (Jugoslawien, Kambodscha, Somalia, Afghanistan etc.) erweckten zunächst den Eindruck, Staatsversagen (engl. „state failure“) und Staatszerfall (engl. „state collapse“) seien regionale Phänomene. Die Ursache liege in den veränderten politischen Rahmenbedingungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts. Der Wegfall der externen Unterstützung durch die Kontrahenten des Kalten Krieges, unterminiere die politische Stabilität. Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen Boutros Boutros Ghali sieht aber bereits Mitte der 1990er im gescheiterten Staat eine sicherheitspolitische Herausforderung und postuliert mehr als nur die militärische und humanitäre Intervention seitens der UN:
„A feature of such conflicts is the collapse of State Institutions, especially the police and judiciary, with resulting paralysis of governance, a breakdown of law and order, and general banditry and chaos. Not only are the functions of government suspended, but its assets are destroyed or looted and experienced officials are killed or flee the country. This is rarely the case in inter-state wars. It means that international intervention must extend beyond military and humanitarian tasks and must include the promotion of international rec-
onciliation and the re-establishment of effective government.” 58
Eine Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik wird allerdings erst nach den Anschlägen vom 11.09.2001 vollzogen, als sich ein bis dato unbedeutender Staat (Afghanistan) als ernsthafte Bedrohung der einzig verbliebenen militärischen Supermacht erweist.
Daraufhin formuliert die Bush-Regierung im September 2002 in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie: „America is now threatened less by conquering states than we are by failing ones.” 59 Somit gelangt die Debatte um “failing states” vom Bereich der low politics in den Bereich der high politics und damit in ganz neue Dimensionen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird das Phänomen „Staatszerfall“ vor allem in der angelsächsischen Literatur mit hoher Intensität examiniert und diskutiert. Obwohl
58 Ghali, Boutros Boutros (1995): “Concluding Statement by the Secretary-General of the United Na-
tions at the United Nations Congress on Public International Law”, New York 13.-17. März 1995, zit.
nach: Thürer, Daniel (1999): Der “zerfallene Staat” und das Völkerrecht, in: Die Friedenswarte, Jg. 74,
Nr. 3, S.9.
59 Siehe The National Security Strategy of the Unites States of America, September 2002, abrufbar
unter: www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf [07.11.2007 - 11:14 Uhr].
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sich die Akzentuierung der wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Analyse und Definition des Phänomens konzentriert, konnte derweil keine einheitliche Definition des Begriffs gefunden werden.
Vielmehr werden Indikatoren und distinktive Charakteristika des Phänomens „Staatszerfalls“ evoziert. Demnach ist ein zerfallender Staat einer, der: • genuine politische Güter wie Sicherheit, Ausübung des Gewaltmonopols, staatliche Dienstleistungen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, funktionierende Marktwirtschaft oder den Effizienzverlust der politischen Institutionen (Dysfunktionalität staatlicher Einrichtungen) nicht mehr zur Verfügung stellen kann; 60
• politische Eliten delegitimiert sieht (mangelhafte Loyalität der Staatsbürger gegenüber dem Staat und dem Regime) und eine fehlende soziale Kohäsion von Gesellschaft und Staat impliziert; 61
• die Sicherheitsfunktion (Ausübung des Gewaltmonopols), die Wohlfahrtsfunktion (Dienstleistungen) und die Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion (politische Ordnung, Korruption) nicht mehr adäquat erfüllen kann. 62
Lambach beschreibt „Staatszerfall“ als „[…] Erosion empirischer Staatlichkeit […].“ 63 Tetzlaff wiederum unterscheidet drei Varianten des Staatszerfalls: erstens den auf das eigentliche Staatsterritorium begrenzten durch Rebellion oder Sezession ausgelösten Zerfall, zweitens die Variante des durch Kleptokratie fortgeschrittenen Zerfalls und drittens den durch schleichende Erosion bedingten Verlust staatlicher Autorität. 64 Die Autoren der Studie „War, State, Collapse and Reconstruction” des Crisis States Institutes der London School of Economics and Political Science charakterisieren die Eigenschaften „fragiler Staaten“ wie folgt:
60 Vgl. Rotberg, Robert (2004): Failed States, Collapsed States, Weak States: Causes and Indicators,
in: Rotberg, Robert (Hrsg.): When states fail: Causes and Consequences, Princeton, S. 24-35.
61 Vgl. Büttner, Annette (2004): Staatszerfall als neues Phänomen der internationalen Politik. Theoreti-
sche Kategorisierung und empirische Überprüfung, Marburg, Tectum Verlag, S. 145.
62 Vgl. Schneckener, Ulrich (2007): Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und
Analyserahmen, in: Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Staatszerfall und Gover-
nance (Schriften zur Governance Forschung, Band 7), Baden-Baden, S. 104-106.
63 Lambach, Daniel (2005): Schwäche und Zerfall von Staaten - Operationalisierung eines schwierigen
Konzepts, Bocholt, S. 4.
64 Vgl. Tetzlaff Rainer (2000b): Afrika zwischen Zivilisierung und Zerfall des Staates: zu den gewalt-
samen Umbrüchen nach dem Ende des Kalten Krieges, in: Institut für Afrika-Kunde (Hrsg.): Afrika-
Jahrbuch 1999. Opladen: Leske + Budrich, S. 34-47.
20
„[…]we defined fragile states as states where economic development has lagged behind the rich countries and where the institutions that manage conflict and govern the organisation of economic, political and social life are vulnerable to crisis. A crisis, we argued, is a situation where the political, economic or social system is confronted with challenges with
which reigning institutions are potentially unable to cope.” 65
Fragile Staaten bilden dabei die Basis auf der sich “Staatszerfall” erst entwickeln kann.
Thürer umschreibt “failed states” als das Produkt des Zusammenbruchs der Machtstrukturen, die politische Unterstützung für Recht und Ordnung gewährleisten. Ein Prozess, der generell von anarchischen Formen interner Gewalt ausgelöst und begleitet wird. 66
Zu den semantischen Problemen der Begriffsbestimmung des „Staatszerfalls“ gehört, dass als präkonditionale Eigenschaft ein intakter Staat existent sein muss (es existieren auch Regionen, in denen eine sog. ´marginale Staatlichkeit´ vorherrscht), der sich mit den in der Literatur gängigen Kriterien von Staatlichkeit (sei es per definitionem 67 oder etwa durch die Attribute der Konvention von Montevideo 68 ) vereinbar machen lassen muss und demnach erst bei Erfüllung derselben zerfallen kann. In dieser recht unilinearen Sichtweise liegt ein Kritikpunkt der Debatte über „Staatszerfall“. Staaten werden als Institutionen angesehen, die soziale und ökonomische Leistungskriterien erfüllen müssen, um die Gesellschaft dazu zu bewegen, bestimmte Politiken zu unterstützen. Diese zielen wiederum auf eine höhere Effizienz ab. Die bevorzugte Binnenstruktur ist dabei liberal und politisch demokratisch ausgerichtet. Denn hierin werden die wirksamsten Konditionen angesehen, um Menschen zu mobilisieren und die Macht des Staates so zu nutzen, dass aus den gebotenen Gegebenheiten der internationalen Gemeinschaft ein maximaler Vorteil gezogen werden kann. Einige Autoren zweifeln dieses westlich geprägte Bild des Staates jedoch als unzureichend an, wenn
65 Siehe Crisis States Research Centre, DESTIN, LSE (2005): War, State, Collapse and Reconstruc-
tion, London, S.3.
66 Vgl. Thürer, Daniel (1995): Der Wegfall effektiver Staatsgewalt: der Failed State, in: Berichte der
Deutschen Gesellschaft für Völkerrechte, Vol. 34, Heidelberg, S. 10.
67 Auf die Staatstheorie Max Webers, die dieser Arbeit zugrunde liegt, wird im folgenden Teilkapitel
noch eingegangen.
68 Diese Eigenschaften sind: eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk); ein klar
abgegrenztes oder definiertes Territorium (Staatsgebiet) und eine Regierung, die eine Staatsgewalt
ausüben kann und in völkerrechtlichen Beziehungen zu anderen Staaten treten kann: „[t]he state as a
person of international law should possess the following qualifications: a) a permanent population; b) a
defined territory; c) government; and d) capacity to enter into relations with the other states.” Siehe
Convention on Rights and Duties of States 1933: Article 1, abrufbar unter: http://www.yale.edu/ law
web /avalon/intdip/interam/intam03.htm [06.11.2007 - 13:51 Uhr].
21
es um die Bestimmung der Ursachen von „Staatszerfall“ in den Regionen der „Dritten Welt“ 69 geht, denn dort finden sich teilweise ganz andere Strukturen von Staatlichkeit und gesellschaftlicher Ordnung. 70
„Wenn Staaten in Afrika in diesem [politisch-] sozialen Kontext betrachtet werden, erhebt sich die Frage, ob das formale Verständnis von „Staat“ in seiner nahezu idealen Form in vielen politischen Gefügen Afrikas jemals existiert hat.“ 71 Schneckener hält dem entgegen, dass es in unserem Zeitalter praktisch keine vormodernen Gesellschaften mehr gibt, sondern nur welche mit sehr unterschiedlichen Komponenten. Vor diesem Hintergrund mache es keinen Sinn nach anderen Staatskonzepten zu suchen. 72
Dr. Ted Gurr, Mitglied der 1994 auf Anraten von Al Gore gegründeten State Failure Task Force, entdeckt in dem Begriff des „failed state“ selbst eine Verortungsproblematik : „It´s one of those umbrella terms that sometimes mean whatever people want it to mean.“ 73
Diese Aussage unterstreicht Daniel Thürer mit der Auffassung, dass „gescheiterte Staaten“ nicht nur diejenigen wären, die ihre politisch-soziale Ordnungsmacht unter dem Druck gesellschaftlicher Gewalteskalationen verloren haben, sondern auch der antagonistische Fall des totalitären bzw. tyrannischen Machtstaats, der nach den normativen Maßstäben der Völkerrechtsordnung ebenfalls als „failed state“ bezeichnet werden muss. 74 Auch der in der französischen Literatur verwendete Term „Etats sans gouvernement“ [Staaten ohne Regierung(-sgewalt)] ist für ihn zu unpräzise, da in einem gescheiterten Staat nicht nur die Regierung, sondern sämtliche Staatsfunktionen kollabiert seien. 75
69 Der Begriff der “Dritten Welt” ist in der wissenschaftlichen Literatur wegen seiner heterogenen
Bedeutung stark umstritten und wird deshalb im Folgenden in Anführungszeichen gesetzt.
70 Vgl. Reno, William (2000a): World trade, Warlords and the Reinvention of the African State, Depar-
tement of Political Science, Florida International University, Miami, S. 8.
71 Reno, William (2000a): a.a.O., S. 12. Auf weitere Punkte der Kritik sei hier nicht weiter eingegan-
gen, denn für den Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist letztlich die Konsequenz aus dem Verfall
von Staaten von Bedeutung und nicht die Frage, mit welchem Maß in diesen Staaten gemessen werden
muss.
72 Vgl. Schnecker, Ulrich (2004): States at Risk - Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungs-
problem, SWP Studie 01/04, S. 3ff.
73 Gerr, Ted R. (1999): Small Arms and Failed States, Interview mit Rachel Stohl (Center for Defense
Information) abrufbar unter: http://www.cdi.org/adm/1307/Gurr.html [06.11.2007 - 14:15 Uhr].
74 Vgl. Thürer, Daniel (1999): Der „zerfallende Staat“ und das Völkerrecht, in: Die Friedenswarte, Jg.
74, Nr. 3, S.275f.
75 Ebd.
22
Differenziert wird zwischen dem zerfallenden Staat (failing state) und dem zerfallenen oder auch gescheiterten Staat (failed state). Der Unterschied liegt darin, dass sich ein „failing state“ im Prozess des Zerfalls befindet, während ein „failed state“ diesen Prozess bereits abgeschlossen hat und in einem anarchischen Raum („bellum omnium contra omnes“) 76 existiert, der durch die dezentrale Anordnung (privater) akteurszentrierter Machtverhältnisse gekennzeichnet ist. Um einen „failing state“ handelt es sich, wenn eine Beeinträchtigung des Gewaltmonopols des Staates vorliegt und damit die Ausübung der Sicherheitsfunktion stark eingeschränkt wird, während die Wohlfahrts-, Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion noch zu einem gewissen Grad erfüllt werden können. In einem „failed state“ sind sämtliche oben aufgeführte Funktionen des Staates nicht mehr vorhanden, so dass man von einem Kollaps von Staatlichkeit sprechen kann. 77
Weitere unter dieser Thematik subsumierte Termini sind „Staatsversagen“ und „Staatsverfall“. Von „Staatsversagen“ wird gesprochen, wenn strukturelle Leistungs-und Handlungsdefizite des Staates erfasst werden, dieser jedoch sein Gewaltmonopol oder seine Souveränität über Staatsgebiet und Staatsvolk nicht dauerhaft eingeschränkt sieht. 78
„Staatsverfall“ hingegen geht über Staatsversagen hinaus. Entscheidender Punkt ist der Verlust des staatlichen Gewaltmonopols über territoriale Einheiten des Staates, allerdings ohne dass die Idee des Staates selbst in Frage gestellt wird, also keine Sezessionsabsicht vorliegt. Trutz von Trotha formuliert diesen Zustand als „parastaatlich“ bzw. „parasouverän“ und meint damit die informelle Dezentralisierung staatlicher Kernleistungen zugunsten nichtstaatlicher Akteure. 79 Die multiplen Erklärungsansätze 80 und Allusionen zum Thema „state-failure“ generieren sich häufig aus den multikausalen Algorithmen der wissenschaftlichen Unter-
76 Hobbes,Thomas (1651): Leviathan, The Harvard Classics, Teil 1, Kapitel 13 abrufbar unter:
http://www.bartleby.com/34/5/13.html [10.11.2007 - 12:59 Uhr].
77 Die Begriffe „failed state“ und „collapsed state“ werden in diesem Kontext äquivalent verwendet.
Vgl. Thürer, Daniel (1999): Der „zerfallende Staat“ und das Völkerrecht, in: Die Friedenswarte, Jg. 74,
Nr. 3, S.277ff; Schlichte, Klaus (2006): Staatsbildung oder Staatszerfall? Der Formwandel kriegeri-
scher Gewalt in der Weltgesellschaft, in: Patzelt, Werner (Hrsg.): Politische Vierteljahresschrift, VS
Verlag für Sozialwissenschaften, S.547-595.
78 Vgl. Erdmann, Gero (2003): Apokalyptische Trias: Staatsversagen, Staatsverfall und Staatszerfall -
strukturelle Probleme der Demokratie in Afrika, in: Bendel, Petra / Croissant, Aurel / Rüb, Friedbert
(Hrsg.): Demokratie und Staatlichkeit - Systemwechsel zwischen Staatlichkeit und Staatskollaps, Opla-
den: Leske+Budrich 2003, S. 271.
79 Trotha, Trutz von (2000): Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall von Vorherrschaft der konzen-
trischen Ordnung und vom Anfang der Parastaatlichkeit, in: Leviathan (2), S.268ff.
80 Vgl. Lambach, Daniel (2005): a.a.O., S. 1-20.
23
suchungen des Phänomens. Nicht selten wird die Trias fragiler Staatlichkeit „Staatsversagen“, „Staatsverfall“ und „Staatszerfall“ unter dem Hyperonym „Staatszerfall“ verwendet. 81
Als Resultat dieser inhärenten Bestimmungsvarianz wird in der Literatur häufig eine Negativdefinition verwendet, nach der ein Staat dann zerfällt, wenn die idealtypischen Idiosynkrasien intakter Staatlichkeit nicht mehr erfüllt werden können. Der Begriff „Staatszerfall“ beinhaltet demnach, dass es sowohl empirisch wie auch konzeptionell stabile oder konsolidierte Formen von Staatlichkeit geben muss, die entweder implizit oder explizit Maßstäbe anlegen, die eine normative Grundorientierung beinhalten. 82
2.2 Zur Konzeption der Staatlichkeit
Der neuzeitliche Staat nimmt seinen Ursprung im 17. und 18. Jh. in Europa. 83 In Anlehnung an Max Webers Staatstheorie kann zwischen politischem Verband und Staat differenziert werden. Das bedeutet, dass politische Gemeinschaften nicht zwingend auf Eigenschaften von Staatlichkeit angewiesen sind, sondern auch in anderer Form existieren können. Weber definiert das Distinktionsmerkmal des Staates über die einzigartigen Mittel, die ihm zur Verfügung stehen und setzt in seinen Überlegungen bei der Macht, also dem „Monopol des legitimen physischen Zwangs“, an. 84 Macht definiert Weber als „[…] die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ 85
Erfährt die Macht innerhalb eines bestimmbaren Territoriums eine Institutionalisierung und werden machtausübene Ämter entpersonalisiert, kommt es zu einer progres-
81 DieTrennschärfe zwischen den Begriffen erscheint besonders zwischen „Staatsversagen“ und
„Staatsverfall“ etwas undeutlich zu sein. Für eine analytische Abgrenzung vgl. Erdmann, Gero (2003):
a.a.O., S. 5.
82 Auf die inhärente Logik, kritisch die Begriffe von Staatlichkeit zu hinterfragen soll hier nicht weiter
eingegangen werden. Der Grund dafür ist, dass sich im Sinnzusammenhang mit der Themenstellung
der Arbeit diese Frage nicht unbedingt ergibt. Die Relevanz der Frage soll aber deswegen nicht abge-schwächt werden. Einige gute kritische Anmerkungen zu den in der Literatur gängigen Kriterien von
Staatlichkeit und Staatszerfallsprozessen sind u.a. bei Bilgin, Pinar/Morton, Adam David (2002): His-
toricising representations of „failed states“: beyond the cold-war annexation of the social sciences?, in:
Third World Quarterly, Vol. 23, No. 1, 55-80; Chapham, Christopher (2000): Failed States and Non-
States in Modern International Order, paper presented at the conference: „Failed States III: Globaliza-
tion and theFailed State” unter: http://www.dcu.ie/~cis/2004_3.pdf [17.12.2007 - 10.49 Uhr] zu finden.
83 Vgl. Schneckener, Ulrich (2007): Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und
Analyserahmen, in: Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Staatszerfall und Gover-
nance (Schriften zur Governance Forschung, Band 7), Baden-Baden, S. 101.
84 Breuer, Stefan. (1998): Der Staat. Entstehung, Erscheinungsformen, Typen, Organisationsstadien,
Reinbeck, S.17f.
85 Weber, Max (1972): Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl., Tübingen, §16, S. 28.
24
siven Formalisierung der Macht, indem sie sich an Verfahrensstrukturen und Regeln orientiert und damit den Schritt zur Herrschaft einer wie auch immer gearteten Ordnung macht. 86 Herrschaft geschieht in Verbänden gesellschaftlicher oder politischer Natur. Diese grenzen sich territorial klar zu anderen Verbänden ab und üben somit eine geographisch beschränkte Hegemonie 87 über die Bewohner des entsprechenden Gebietes aus. „Das begriffliche Minimum: gewaltsame Behauptung der geordneten Herrschaft über ein Gebiet und die Menschen auf demselben“ 88 determiniert dabei das politische Handeln.
Georg Jellinek fasst diesen Zustand in der Drei-Elementen-Lehre 89 zusammen, wonach sich der moderne Staat durch den Anspruch einer Zentralinstanz (als Monopol der rechtlichen Gewalt) und ihres Apparats auf politisch-institutionelle Kontrolle (Staatsgewalt) über ein spezifisches Staatsgebiet und die dort lebende Bevölkerung (Staatsvolk) konstituiert. 90
Das Staatsgebiet parzelliert sich in rechtlich gleichförmige Teile, die sich durch erkennbare und nonlinear verlaufende Grenzen von anderen Staaten separieren. Das Staatsvolk (bestehend aus Untertanen) partizipiert am Staat und ist judiziell gleichgestellt. Dabei ist jeder Untertan dem Staat direkt unterstellt, d.h. es steht keine andere Institution zwischen dem Staat und dem Individuum. Im Idealfall bilden die Untertanen eine Nation.
Die Staatsgewalt ist in verschiedene Organe bzw. Institutionen unterteilt. Legitimation erhalten diese über ein demokratisches Entscheidungsverfahren, das sich auf einen auf Konsens basierenden Beteiligungsprozess der Untertanen stützt. Die Ausübung der Staatsgewalt nach Innen wird durch Gesetze geregelt und durch bürokratische Institutionen wahrgenommen. 91 Die Zentralgewalt verkörpert zusätzlich die Souveränität nach Außen. Aus der Perspektive des internationalen Völkerrechts muss ein Staat jedoch von anderen anerkannt werden, um nach Innen und Au-
86 Vgl.Breuer, Stefan (1998): Der Staat. Entstehung, Erscheinungsformen, Typen, Organisationssta-
dien, Reinbeck, S.16-18.
87 Der Begriff meint in diesem Sinne die Hegemonie eines Verbandes anderen Verbänden gegenüber.
88 Breuer, Stefan. (1998): Der Staat. Entstehung, Erscheinungsformen, Typen, Organisationsstadien,
Reinbeck, S.18.
89 Für umfangreichere Kriterien moderner Staatlichkeit vgl. Bendel, Petra/Krennerich, Michael (2003):
Einleitung: Staat im Rechtsstaat in jungen Demokratien - eine Problemskizze“, in: Bendel, Petra
(Hrsg.): Demokratie und Staatlichkeit, Opladen: Leske + Budrich, S.12-20.
90 Vgl. Schneckener, Ulrich (2007): Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und
Analyserahmen, in: Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Staatszerfall und Gover-
nance (Schriften zur Governance Forschung, Band 7), Baden-Baden, S. 102.
91 Vgl. Büttner, Anette (2004): Staatszerfall als neues Phänomen in der internationalen Politik. Theore-
tische Kategorisierung und empirische Überprüfung, Marburg, S. 59ff.
25
ßen souverän agieren zu können. Damit tritt neben die durch die drei Elemente konturierte de-facto-Staatlichkeit die aus der Praxis der internationalen Beziehungen anerkannte de-jure-Staatlichkeit. 92
Max Weber differenziert zwischen drei reinen legitimen Herrschaftstypen, die sich durch die jeweilige Legitimitätsgeltung unterscheiden. Die rationale, die traditionelle und die charismatische Herrschaft. Der erste Herrschaftstypus basiert „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch die Ausübung der Herrschaft berufenen“, die traditionelle Herrschaft „auf dem Alltagsglauben […] an die Legitimität der durch sie zur Autorität berufenen“ und der Typus charismatischen Charakters auf der „außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnung“. 93 Auf Grundlage dieser Herrschaftsformen kann laut Weber formale Staatsbildung legitimiert und vollzogen werden. Sobald die Aspekte legitimer Herrschaft implementiert worden sind, vermögen alle drei Herrschaftsformen die (durch die Bevölkerung) in sie gesetzten Anforderungen erst einmal zu erfüllen. Kommt es jedoch aufgrund eines endogenen oder exogenen Schocks zu einer Krise im Staat, steht nicht mehr die formale Legitimation im Vordergrund, sondern die Art und Weise bzw. die Effizienz der Herrschaftsform, die Krisensituation bewältigen zu können. 94
Punctum saliens für Webers theoretischen Ansatz ist, dass eine Krise, die im Innern eines Staates entsteht, weitaus mehr Schaden anrichten kann als eine exogen herbeigeführte, da letztlich nur die Innere Herrschaft zu delegitimieren vermag. Die Begründung dafür liegt in dem Faktor, dass eine extern verursachte Krise dem Staat solange weniger schaden kann, wie die Legitimität seiner Regierung in der Bevölkerung als rechtens erachtet wird. 95
92 Vgl. Schneckener, Ulrich (2007): Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und
Analyserahmen, in: Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Staatszerfall und Gover-
nance (Schriften zur Governance Forschung, Band 7), Baden-Baden, S. 102. Krasner differenziert in
diesem Zusammenhang verschiedene Dimensionen der Souveränität: domestic souvereignty (Souverä-nität nach Innen), interdependence souvereignty (Souveränität zur Kontrolle von Außengrenzen), in-ternational legal souvereignty (reziproke Anerkennung der Staaten als formal gleich) und westphalian
souvereignty, welche die Nichteinmischung externer Akteure in innere Angelegenheiten des Staats
betrifft. Vgl. Krasner, Stephen D. (1999): Sovereignty. Organized Hypocrisy, Princeton, S.10-24.
93 Weber, Max (1972): Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage, Tübingen, S.124. Für eine detaillierte-
re Darstellung siehe ebd., S.124-142.
94 Ebd.
95 Ebd.
26
Ursachen für eine Delegitimierung der drei Herrschaftsformen können heterogener Natur sein. So entstehen bei der rationalen Herrschaftsform durch offene Korruption, etwa Korrumpierung des Beamtenapparats auf sämtlichen Ebenen, illegitime Strukturen. In der traditionalen Herrschaft durch Auseinandersetzungen innerhalb der herrschenden Elite (Clique) und beim charismatischen Herrschaftstypus durch persönliches oder auch offensichtliches Fehlverhalten des regierenden Staatsoberhaupts. 96 Es existieren aber noch weitere Formen der Delegitimierung, die sich mit der Erosion der Staatlichkeit vereinen lassen.
2.3 Warum staatliche Herrschaft erodiert
2.3.1 Destabilisierende Faktoren für Staatlichkeit
Da es für den „Staatszerfall“ keine monokausalen Erklärungen gibt, konzentriert sich die Analyse der wissenschaftlichen Untersuchungen des Phänomens auf quantitative und qualitative Faktoren. In der internationalen Forschung konzentriert sich der Fokus primär auf quantitative Ansätze, in denen mit ökonometrischen Methoden auf der Makroebene versucht wird, die Bedingungen für „zerfallende Staaten“ zu erläutern. Auf der Basis umfangreicher Datensätze versucht man über statistische Verfahren und Regressionsanalysen Erklärungsvariablen zu isolieren (bspw. State Failure Task Force der University of Maryland: vor allem die eingebettete Political Instability Task Force):
„[…] the task Force found that the most efficient discrimination between „failure“ cases and stable states was obtained from a global model with only three factors: the level of material living standards (as measured by infant mortality), the level of trade openness [Inte-
97 gration in den Weltmarkt] and the level of democracy.”
Je unzureichender diese Kriterien erfüllt sind, desto höher ist das Risiko des „Staatszerfalls“. 98
In der qualitativen Analyse werden dagegen Verständnismuster auf der Mikro- und Mesoebene erarbeitet, die das Phänomen „Staatszerfall“ mit einer langfristig einord-
96 Vgl.Büttner, Anette (2004): Staatszerfall als neues Phänomen in der internationalen Politik. Theore-
tische Kategorisierung und empirische Überprüfung, Marburg, S.61f.
97 Siehe State Failure Task Force, State Failure Task Force Report (1998): Phase II Findings, abrufbar
unter: http://globalpolicy.gmu.edu/pitf/SFTF%20Phase%20II%20Report.pdf, S.7 [09.11.2007 - 13.46
Uhr].
98 Vgl. Schneckener, Ulrich (2007): Fragile Staatlichkeit und State-building. Begriffe, Konzepte und
Analyserahmen, in: Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Staatszerfall und Gover-
nance (Schriften zur Governance Forschung, Band 7), Baden-Baden, S. 107-112.
27
nenden Perspektive untersuchen. Schneckener formuliert dazu drei Kriterien, die die vielen verschiedenen Faktoren kategorisieren sollen und unterscheidet zwischen Struktur-, Prozess- und Auslösefaktoren auf internationaler/regionaler, nationaler und substaatlicher Ebene 99 (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Faktoren fragiler Staatlichkeit
Bei der qualitativen Methode werden Fallstudien systematisch verglichen, um typische Ursachen des „Staatszerfalls“ erarbeiten zu können.
2.3.2 Ursachen für Staatszerfall im internationalen System
Anhand der quantitativen wie auch qualitativen Analyserahmen können verschiedene staatsexterne und staatsinterne Ursachen für Staatszerfall im internationalen Staatensystem determinierbar gemacht werden.
2.3.2.1 Externe Ursache: Ökonomische Globalisierung als Faktor von Staatszerfall Der Globalisierungsansatz in dieser Arbeit soll die Initiativen des IWF und der Weltbank zu den sog. Stabilitäts- und Strukturprogrammen in den 1970er und ´80er Jahren untersuchen und auf das in den vorangegangenen Dekaden implementierte Modell der Importsubstituierenden Industrialisierung (ISI) eingehen. Denn die darauf folgende Entwicklung hat den Evolutionsprozess und die systemischen Strukturen in den Staaten entscheidend mitgeprägt.
Generell vereint der Begriff Globalisierung in der wissenschaftlichen Literatur polyvalente Bedeutungen. 100 Auffallend ist im Kontext von Globalisierungsdebatten, dass
99 Ebd.
100 Vgl. Varwick, Johannes (2004): Globalisierung, in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch
Internationale Politik, 9.Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Münster, S.159-169; Lam-
bach/Debiel (2007): State Failure Revisited I: Globalization of Security and Neighborhood Effects,
INEF Report 87, S.8ff.
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der Begriff eine dichotomische Assoziationslogik beinhaltet und demnach entweder als „Chance“ oder als „Bedrohung“ angesehen wird. 101 Um Globalisierung als Ursache für Staatszerfall identifizieren zu können, muss vor allem die ökonomische Dimension globaler Vernetzungsdynamiken berücksichtigt werden, 102 denn sie stellt den weitreichensten und damit einflussreichsten Ramifikationsfaktor dar. So schrieben Karl Marx und Friedrich Engels vor 150 Jahren im Kommunistischen Manifest: „Das Bedürfnis nach einem stets ausgedehnteren Absatz für ihre Produkte jagt die Bourgeoisie über die ganze Erdkugel.“ 103 In einer etwas anderen Modifikation kann das heutige Verständnis von wirtschaftlicher Globalisierung verstanden werden als die Summe der
„[…] Ursachen und Folgen einer zunehmenden weltweiten Vernetzung für die verschiedenen Unternehmensbereiche - Produktion, Absatz, Beschaffung, Finanzen, Forschung und Entwicklung - sowie die unterschiedlichen Märkte - Güter-, Dienstleistungs-, Finanz- und
104 Arbeitsmärkte.“
Durch die interökonomische Extension entstehen Allokationsmechanismen jenseits des staatlichen Gestaltungsrahmens. Zentraler Befund der ökonomischen Globalisierung ist die Ablösung von Staatsräumen durch Wirtschaftsräume, die mit einer immer stärkeren Integration der nationalen Volkswirtschaften einhergeht. 105 In den meisten Fällen von „state failure“ erweisen sich die betroffenen „Staaten“ als nicht in der Lage, mit dem hohen Tempo und der hohen Intensität der wirtschaftlichen Verflechtungen Schritt zu halten und die jeweiligen nationalen Ökonomien entsprechend auszurichten. Daraufhin kommt es in den Gesellschaften zu sozialen und politischen Degenerationserscheinungen, die von mehreren wirtschaftspolitischen Programmen und Entwicklungsmodellen begleitet werden. 106
101 Vgl. Varwick, Johannes (2004): a.a.O., S. 159.
102 In diesem Abschnitt wird lediglich auf die ökonomische Globalisierung eingegangen, da die Ursa-
chen im Zusammenhang von Globalisierung und Staatszerfall vornehmlich dort zu finden sind. Es soll
gleichzeitig berücksichtigt werden, dass die Entwicklung der ökonomischen Globalisierung von politi-schen Deregulierungsmechanismen begleitet wurde und somit einen gewollten Prozess darstellt. Die
Prävalenz im Zusammenhang mit „Staatszerfall“ liegt hier aber eindeutig bei der ökonomischen Glo-balisierung.
103 Marx, Karl/Engels, Friedrich (1979): Ausgewählte Werke in sechs Bänden, Band I, Berlin, S. 419.
104 Konegen, Norbert (2000): Marktwirtschaft und Globalisierung, in: Rüdiger Robert (Hrsg.), Bun-
despublik Deutschland - Politisches System und Globalisierung, Münster, S. 78.
105 Vgl. Varwick, Johannes (2004): a.a.O., S. 161.
106 Zur Korrelation von Wirtschaftswachstum und politischer Stabilität vgl. Obinger, Herbert (2000):
Politische Regime, politische Stabilität und Wirtschaftswachstum, Swiss Political Science Association,
S.13-17; Peissotchenko, Sergej (2002): Politische Ökonomie der Systemtransformation: Russland
29
So ist etwa die Importsubstituierende Industrialisierung ein Modell, das bereits in den 1950ern und 1960ern in Südasien, Lateinamerika und Afrika zur Anwendung gekommen ist. 107 Zu der Zeit bestand das Ziel der ISI darin, Importgüter progressiv durch im Inland hergestellte Güter zu ersetzen, um eine Stärkung der endemischen Wirtschaft über eine Erhöhung der Binnennachfrage zu erreichen. Die modellimmanente Ausrichtung auf den Sekundärsektor machte protektionistische Handelsbeschränkungen (Einfuhrzölle zum Schutz von Teilen des Binnenmarktes (gleich den Erziehungszöllen nach Lists) notwendig, um Größenvorteile in der Massenproduktion (Senkung der Stückkosten bei hoher Outputmenge (z.B. Fixkostendegression) und Lerneffekte (Economies of scale) realisieren zu können. Eine Einfuhr von Importgütern in den systematisch geschützten Industriezweigen sollte damit unnötig gemacht werden.
Um dies zu erreichen, musste sich der entsprechende Staat von der Weltwirtschaft weitgehend abkoppeln. Der mit den Importrestriktionen verbundene Ausschluss von der Weltwirtschaft sollte indes nur so lange andauern, bis sich die einheimische Industrie entsprechend entwickelt hätte und auf den internationalen Konkurrenzmärkten wettbewerbsfähig sei. 108
Die Aufgabe des Staates bestand daher darin, neben der infrastrukturellen Modernisierung (unterstützt von der Weltbank als Träger von kapital -und technologieintensiven Infrastrukturprojekten), den benötigten Kapitalgüterimport zu fördern und die Wirtschaft nach außen hin zu schützen. Dazu wurden die jeweiligen nationalen Währungen revaluiert, so dass sich die Investitionsgüter, die nicht lokal produziert werden konnten, relativ verbilligten.
Bei der Umsetzung der ISI ist es jedoch zu einer Reihe von Problemen gekommen. Z.B. verfestigte sich in den Entwicklungsländern während der ISI Jahre ein korporatistisches Wirtschaftsmodell, bei dem politische und wirtschaftliche Interessengrup-
1985-2000,Verlag Digicenter, S. 59-64 und 87-98, abrufbar unter: http://www.unisg.ch/
www/edis.nsf/wwwDisplayIdentifier/2593/$FILE/dis2593.pdf [15.11.2007 - 18.13 Uhr].
107 Vgl. Hein, Wolfgang (2005): Vom Entwicklungsstaat zum Staatszerfall, in: Aus Politik und zeitge-
schichte, APuZ 28-29/2005, S. 6-10.
108 Eine absehbare Verschlechterung der Terms of Trade (ToT) bei Rohstoffen (Exportgüter der Ent-
wicklungsländer: sog. Zentrum-Peripherie-Handel) verschärfte die Notwendigkeit dieser Entwicklung
zusätzlich.
30
pen (Klientels) versuchten, die entstehenden Renten 109 der Staatsbetriebe 110 abzuschöpfen. Damit wurden die Modernisierungsprozesse der Industrie konterkariert. Hinzu kommt, dass das wirtschaftliche Wachstum auf Basis der ISI auf einem erhöhten Import von Kapitalgütern und Halbfertigwaren beruhte. Konkurrenzfähige Ex-portindustrien entstanden dennoch kaum, was u.a. damit zusammenhing, dass Filialen von TNU selbst für die in den Ländern geschützten Teilmärkte Waren produzierten und absetzten. Die Entwicklungsstaaten blieben somit vom Rohstoffexport abhängig und mussten sich zusehends mit strukturellen Defiziten in der Außenhandelsbilanz auseinandersetzen, die, zunächst noch durch Kredite verdeckt, letztlich in die Verschuldungskrise führten.
Als Antwort auf die Krise, entwickelte der IWF Ende der 1970er Jahre Stabilitätsprogramme für Länder mit Zahlungsbilanzdefiziten. 111 Inhaltlich wurde in diesen Programmen verankert, dass durch Austeritätspolitik Schulden und Staatsdefizite abgebaut werden. Zusätzlich sollten die ökonomischen Kapazitäten der betreffenden Länder in den Dienst der Beschaffung von Devisen durch Exporte gestellt werden. Weiter gehörte die Effizienzsteigerung des staatlichen Sektors über institutionelle Reformen zum Grundbestand dieser Programme.
Mit der Verschärfung der Verschuldungskrise in den 1980er Jahren wurde das Postulat nach weiteren Strukturanpassungsprogrammen (SAP) erhoben. IWF und Weltbank koordinierten nun die Konditionen ihrer Kreditvergabe (Marktöffnung, makroökonomische Stabilisierung, marktkonforme Preisstrukturen und Abbau staatlicher Subventionen), die weitgehend dem ökonomisch - neoliberalen Konzept (mehr Markt - weniger Staat) folgten. 112 Die Gewährleistung der Kredite richtete sich darum an die Zusage der entsprechenden Länder, ein Anpassungsabkommen mit den Bretton Woods Institutionen zu befolgen. 113
109 Renten sind Einnahmen, die ein Staat oder eine Elite aus dem Besitz oder der Kontrolle von Gütern
erzielt, ohne dass Kosten für deren Bereitstellung entstehen.
110 Rent-Seeking: gemeint sind die Renten, die über Subventionierung eines im Vergleich zur ausländi-
schen Konkurrenz unproduktiv und ineffizient arbeitenden Unternehmen entstehen.
111 Vgl. Fengler, Wolfgang (2001): Strukturanpassung und Verschuldung, in: Informationen zur politi-
schen Bildung Nr. 264/2001, Afrika I, S.29-33.
112 Diese Konditionen wurden als “Washington Consensus” bezeichnet (mehr Markt - weniger Staat).
Vgl. Williamson, John (1993): Democracy and the Washington Consensus, in: World Development, S.
1329ff.
113 Dreher, Axel (2003): Die Kreditvergabe von IWF und Weltbank. Ursachen und Wirkungen aus
politisch-ökonomischer Sicht, wvb Berlin, S. 24ff.
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Da das in den vorangegangenen Dekaden favorisierte ökonomische Modell der Im-portsubstituierenden Industrialisierung 114 eine Aufwertung der jeweiligen nationalen Währungen implizierte und deswegen einen Anti-Export-Bias zur Folge hatte, war einer der grundlegenden Bedingungen für die Gewährung der IWF Beistandskredite die Abwertung der nationalen Währungen. 115
Nun waren, im Nachhinein betrachtet, SAP aus einer Reihe von Gründen hochproblematisch. Die plötzliche Öffnung der Märkte und die einseitige Förderung der Ex-portwirtschaft im Verbund mit der umfassenden Aufhebung staatlicher Regulierungen, führten einmal zu regional ungleich verteilten Wachstumserfolgen bei weiterer Erhöhung der Schuldenstände der Entwicklungsländer. Andererseits bedeuteten Liberalisierungsprozesse auf dem Finanzmarkt Budgetrestriktionen, die mit dem Wegfall staatlicher Leistungen im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie Subventionen auf Grundnahrungsmittel korrelierten, da mit der Öffnung des Marktes Möglichkeiten entstanden, inländisches Kapital global zu investieren/transferieren (Kapitalflucht) und die Abwicklung spekulativer Devisengeschäfte erleichtert wurde. 116 Um die eigene Währung vor Spekulation und Inflation zu schützen, mussten von den Regierungen Stützungskäufe getätigt werden, die sich aus den Krediten des IWF finanzierten. Dieser band seine Zusagen wiederum an rein fiskalische Kriterien wie Geldwertstabilität, ausgeglichenen Handelsbilanzen und dem Vorrang der Schuldentilgung. Ein weiteres Manko war, dass sich der handlungspolitische Spielraum der Regierungen im Bereich der Arbeitsmarkt-, Außenwirtschafts- und Sozialpolitik durch die sehr konkreten Vorgaben (Konditionalitäten) der SAP verengte, was dazu führte, dass das Vertrauen der Gesellschaft in die politischen Strukturen der Länder untergraben wurde. 117
Durch die zunehmende soziale Polarisierung, dem Anwachsen des informellen Sek-tors und den staatlichen Leistungsdefiziten in den Ländern, kam es zu einer immer schwächeren politischen Unterstützung durch die Bevölkerung. 118
114 Vgl. Hein, Wolfgang (2005): Globalisierung und Demontage des Entwicklungsstaates, in: Aus
Politik und Zeitgeschichte: Zerfallende Staaten, APuZ 28-29/2005, S. 6-11; Razos, Felipe (1987):
Import Substitution Policies, Tariffs and Competition, Boulder and London, S. 146 - 180; Thorp, Ro-
semary (1998): Progress, Poverty and Exclusion, An Economic History of Latin America in the 20 th
Century, Washington, S. 345-348.
115 Vgl. Hein, Wolfgang (2005): a.a.O., S. 6
116 Ebd.
117 Vgl. Stiglitz, Joseph E. (2003): Die Schatten der Globalisierung, Goldmann Verlag, S.49-84.
118 Vgl. Hein, Wolfgang (2005): a.a.O., S. 7ff.
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Sebastian Wenning, 2008, Die Neuen Kriege - Ursachen und Dynamiken von Gewaltökonomien in inner- und zwischenstaatlichen Konflikten, München, GRIN Verlag GmbH
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