Anlagenverzeichnis II Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Begriffsbestimmungen 2.1 Zeitarbeit
2.2 Sozialstrukturanalyse und sozioökonomische Struktur
3. Zeitarbeit als dynamische Wachstumsbranche des Arbeitsmarktes 3.1 Regulierung der Zeitarbeitsbranche 3
3.2 Quantitative Entwicklung der Zeitarbeit 5
3.2.1 Saisonale Entwicklung der Zeitarbeit
3.2.2 Konjunkturelle Entwicklung der Zeitarbeit 3.2.3 Zeitarbeit als Wachstumsbranche 6
3.3 Strukturelle, tätigkeitsspezifische Entwicklung der Zeitarbeit unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsmarktes 8 3.3.1 Strukturelle Unterschiede
3.3.2 Substitutionstendenzen bei regulärer Beschäftigung
3.4 Dynamik und Fluktuation in der Zeitarbeitsbranche 13
4. Sozioökonomische Struktur von Leiharbeitnehmern 4.1 Rekrutierungspotential von Leiharbeitnehmern 14
4.2 Geschlechterspezifische Unterschiede 16 4.2.1 Frauenquote 16
4.2.2 Segregation nach Frauen- und Männerberufen
4.2.3 Saisonale Schwankungen 4.3 Nationalitäten 18 4.4 Stellung im Beruf 18
4.4.1 Begrifflichkeiten und Abgrenzungen 18
4.4.2 Vertikale Hierarchien bei Leiharbeitnehmern und regulär
4.4.3 Befristete Arbeitsverhältnisse und berufliche Stellung 4.5 Qualifikation 21 4.6 Altersstruktur 23 4.7 Einkommen
4.7.1 Methodik 4.7.2 Einkommensunterschiede 25 4.8 Beschäftigungsdauer und soziodemographische Merkmale 26
5. Subjektive Lebenswirklichkeiten von Leiharbeitnehmern 5.1 Leiharbeitnehmer im Vergleich zu regulär Beschäftigten
5.2 Disparität zwischen Qualifikation und beruflicher Stellung
6. Resümee 29 Abstract 31
Literatur- und Quellenverzeichnis 32
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Anlage 1: Übersicht über wichtige gesetzliche Änderungen des ANÜ Anlage 2: Regulierung der Zeitarbeitsbranche im internationalen Vergleich 35
Anlage 3: Wachstumsraten Arbeitnehmerüberlassung und BIP real 1992 bis 2006 36
Anlage 4: Änderungsraten Beschäftigung gegenüber Vorjahr 1975 bis 1990 36
Anlage 5: Entwicklung der Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche 1973 bis 2006 37
Anlage 6: Leiharbeiterquote 1981 bis 2006 37
Anlage 7: Zusammenhang zwischen Deregulierung und Wachstum in der Zeitarbeitsbranche 38
Anlage 8: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung mit und ohne PSA 38
Anlage 9: Verteilung der Leiharbeitnehmer und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach Art der ausgeübten Tätigkeit 39
Anlage 10: Bestand an überlassenen Leiharbeitnehmern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Leiharbeitnehmer 40
Anlage 11: Wachstumsraten Arbeitnehmerüberlassung nach Art der Tätigkeit 41
Anlage 12: Fluktuationskoeffizient und durchschnittliche Verweildauer im selben Verleihbetrieb 42
Anlage 13: Beendete Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses 42
Anlage 14: Verteilung der Beschäftigungsdauer in der Zeitarbeitsbranche 2003 43
Anlage 15: Beschäftigungsdauer in der Leiharbeitsbranche 43
Anlage 16: Rekrutierung Leiharbeitnehmer 1994 bis 2006 44
Anlage 17: Rekrutierung männliche Leiharbeitnehmer 1994 bis 2006 44
Anlage 18: Rekrutierung weiblicher Leiharbeitnehmer 1994 bis 2006 45
Anlage 19: Frauenquote 1981 bis 2006 45
Anlage 20: Leiharbeitnehmer und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Art der Tätigkeit, Geschlecht und Nationalität 46
Anlage 21: Geschlechtsspezifische Änderungsraten in der Arbeitnehmerüberlassung 1973 bis 2006 47
Anlage 22: Qualifikation, berufliche Stellung und Geschlecht 2006 -
Anlage 23: Berufliche Stellung von Zeitarbeitern und regulären Arbeitnehmern 2006 49
Anlage 24: Art der Arbeitsverhältnisse nach beruflicher Stellung 2006 50
Anlage 25: reguläre Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer nach Qualifikation 2006 51
Anlage 26: Qualifikation und berufliche Stellung von Zeitarbeitern und regulären Arbeitnehmern 2006 51
Anlage 27: Altersklassen von Leiharbeitnehmern und übrigen Arbeitnehmern 2006 52
Anlage 28: Altersstruktur Leiharbeitnehmer 2006 52
Anlage 29: Altersstruktur übrige Arbeitnehmer 2006 53
Anlage 30: Matchingvariablen zur Berücksichtigung der sozioöko-
Anlage 31: Berufliche Stellung der in den Matchingdatensätzen erfassten Arbeitnehmer 55
Anlage 32: Qualifikation der in den Matchingdatensätzen erfassten Arbeitnehmer 55
Anlage 33: Klassifizierung Alter der in den Matchingdatensätzen erfassten Arbeitnehmer 55
Anlage 34: Verteilfunktion der Bruttostundenlöhne 2006 56
Anlage 35: Einkommen nach beruflicher Stellung 2006 57
Anlage 36: Beschäftigungsdauer nach soziodemographischen Merkmalen 58
Anlage 37: Subjektive Lebenswirklichkeit von Leiharbeitnehmern und übrigen Arbeitnehmern 2006 59
Anlage 38: Leiharbeitnehmer nach Qualifikation in un- oder angelernten
Anlage 39: Leiharbeitnehmer nach Qualifikationen in un- oder ange-
AÜG BA BayBG BIP BMWi CASMIN Comparative Analysis of Social Mobility in Industrial Nations ESVG
rA n Z
OECD ORGANISATION FOR ECONOMIC CO-OPERATION AND DE-
p. a.
PSA
RWI Essen Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung SOEP sozio-ökonomische Panel svp sozialversicherungspflichtig
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1. Einleitung
Zeitarbeit, ein Bereich des Arbeitsmarktes, der in Politik und Gesellschaft heftig diskutiert und kritisiert wird und auch mit vielen Vorurteilen behaftet ist, hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich war Zeitarbeit bis Mitte der 80er-Jahre eine Nischenbranche, die durch rechtliche Rahmenbedingungen stark eingeschränkt war. Beschäftigt man sich dagegen neuerdings mit Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik ist Zeitarbeit ein Aspekt, der auf Grund seiner zunehmenden Bedeutung nicht unberücksichtigt bleiben darf. Auf Grund der Komplexität der Zeitarbeitsbranche kann sich diese Arbeit nicht mit allen Teilbereichen der Thematik Zeitarbeit befassen. Vielmehr teilt sich diese Arbeit grob in zwei Teile auf, wobei sich der erste mit der quantitativen Entwicklung und der anschließende mit der sozioökonomischen Struktur und einigen Bereichen der Lebenswirklichkeit von Leiharbeitnehmern auseinandersetzt. Steht im zweiten Teil dieser Abhandlung der Arbeitnehmer im Zentrum der Betrachtung, so befasst sich auch der erste Teil vordergründig mit dem Arbeitnehmer. Die Sicht von Ent- und Verleihern, ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen, werden nur dann näher berücksichtigt und herangezogen, um Entwicklungen, Beobachtungen und Zusammenhänge eingehender zu erläutern.
In der Fachliteratur sind umfangreiche theoretische Ansätze zu dieser Thematik vorhanden, jedoch ausführliche empirische Untersuchungen sind wegen des bisherigen Umfangs der Zeitarbeit nur bedingt vorhanden und stützen sich teilweise auf ältere Daten, deren Repräsentativität wegen der schnellen Bedeutungszunahme der Branche und den geänderten Rahmenbedingungen zu hinterfragen sind. Als Datenquellen werden in dieser Arbeit primär die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und die Personenbefragung des SOEP von 2006 verwendet. Teilweise wird noch auf die Beschäftigtenstichprobe des IAB verwiesen, wobei das IAB nur Daten bis 2003 veröffentlicht hat.
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2. Begriffsbestimmungen
2.1 Zeitarbeit
Der Begriff Zeitarbeit ist in der Literatur nicht eindeutig definiert. Ebenso liegt aus juristischer Sicht keine klare Definition vor: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) spricht lediglich von Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit. 1 Vielmehr hat die Zeitarbeitsbranche den Begriff Zeitarbeit geprägt. Unter Berücksichtigung des AÜG beschreibt Zeitarbeit ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wird. 2 Bei Zeitarbeit handelt es sich grundsätzlich nicht um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, wie oft angenommen wird. 3 Die Dreiecksbeziehung Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher ist der elementare Unterschied zu anderen Formen flexibler Beschäftigungsverhältnisse, wie etwa Befristungen. 4
2.2 Sozialstrukturanalyse und sozioökonomische Struktur
Geißler versteht unter dem Begriff der Struktur „ein Instrument, das dazu dient den inneren Aufbau eines Phänomens zu analysieren. Er [die Struktur] untergliedert die Gesamtheit der Erscheinung in verschiedene Elemente (Teilbereiche) und untersucht die relativ dauerhaften Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den Elementen.“ Die Sozialstrukturanalyse hat folglich gesellschaftliche Wechselbeziehungen und Wirkungszusammenhänge zum Inhalt. 5 Klassische Schichtmodelle beschäftigen sich primär mit rein vertikalen Merkmalen, wie Beruf, Qualifikation und Einkommen. Gerade diese Bestimmungsgrößen sind in diesen Modellen relevant für die Abgrenzung zu anderen Schichten. Weil aber gerade horizontale Faktoren wie Geschlecht, Alter und Familienverhältnisse außen vor bleiben, beschreiben Schichtmodelle die Realität nur bedingt. Die sozioökonomische Struktur beschreibt hingegen die Mehrdimensionalität von Ungleichheiten unter Berücksichtigung vertikaler und horizontaler Disparitäten. 6
1 So z. B. in § 1 Abs. 1 AÜG
2 § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG
3 IAB-Kurzbericht 14/2006, S. 1, Fußnote 1
4 SFB 649 Discussion Paper 2005-048, S. 2
5 Geißler, S. 17
6 Geißler, S. 97 ff.
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3. Zeitarbeit als dynamische Wachstumsbranche des Arbeitsmarktes
3.1 Regulierung der Zeitarbeitsbranche
Das 1972 in Kraft getretene AÜG sollte einerseits die Arbeitnehmerüberlassung von der Arbeitsvermittlungstätigkeit, die im staatlichen Monopol der Bundesagentur für Arbeit liegt, abgrenzen. 7 Inwieweit die BA heute noch ein Monopol auf die Arbeitsvermittlung hat, ist im Rahmen der umgesetzten Hartz-Reformen fraglich, da gerade privatrechtliche Personal-Service-Agenturen 8 nun auch Arbeitssuchende in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln sollen. Zwar stellen die PSA keine klassische Konkurrenz dar, weil diese die Leistungen der BA eher ergänzen als Jobsuchenden eine Alternative zum Angebot der BA zu geben. 9
Andererseits sollte das AÜG die Zeitarbeitsbranche regulieren und kontrollieren um für die Arbeitnehmer die Mindestanforderungen des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts durchzusetzen. 10 Inwieweit diese Ziele erreicht worden sind, ist durchaus fraglich. So schätzt zum Beispiel eine ISO-Studie aus dem Jahr 1980 für einzelne Branchen folgende Verhältnisse (legal : illegal): Werftindustrie 1 : 5, Metallindustrie 1 : 6 und Bauindustrie 1 : 9. Dieses Ergebnis wurde zwar von den Verleihbetrieben heftig kritisiert, 11 macht aber deutlich, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes nur bedingt erreicht wurde und wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen Verdrängungstendenzen vom formalen in den informalen Sektor stattfanden. In der Ursprungsfassung des AÜG von 1972 waren lediglich unbefristete Arbeitsverträge und eine Überlassungshöchstdauer von drei Monaten vorgesehen. 1982 wurde das AÜG dahingehend verschärft, dass Zeitarbeit im Baugewerbe verboten worden ist. Ab 1985 kam es dann zu den ersten Deregulierungen, 12 die im Laufe der letzten zwei Dekaden verstärkt wurden. So wurde die Überlassungshöchstdauer mittels mehrer Gesetzesänderungen schrittweise auf neun Monate erhöht (bis 31.12.2000). Die Gesetzesänderung vom 01.04.1997 hat dann die Deregulierung deutlich beschleunigt: Die Überlassungshöchstdauer wurde auf 12 Monate ausgeweitet (ab 01.01.2001), befristete Verträge wurden rechtlich zulässig, ebenso durfte sich der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages mit dem Ersteinsatz bei
7 SFB 649 Discussion Paper 2005-048, S. 6
8 auf Grund des Umfangs der Diplomarbeit wird nicht weiter auf die besondere Stellung der PSA eingegangen
9 Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S. 145 ff.
10 MittAB 1/97, S. 103
11 MittAB 1/97, S. 104, Fußnote 8
12 Anlage 1
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einem Entleiher überschneiden. Mehrmalig befristete Arbeitsverträge, die unmittelbar aufeinander folgten, waren nun auch möglich.
Ab 2002 wurde die Überlassungshöchstdauer sogar auf 24 Monate ausgedehnt, wobei Leiharbeitnehmer nach 12 Monaten beim selben Entleiher Anspruch auf gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft hatten. Seit 2003 wurde nicht nur das Entleihverbot im Baugewerbe gelockert, 13 sondern neben dem Synchronisations- 14 und Wiedereinstellungsverbot 15 ist auch die Überlassungshöchstdauer aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde geregelt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem ersten Tag des Verleihs Anwendung findet, sofern kein Tarifvertrag für den Verleiher gilt. 16 Dies, als vom Gesetzestext vorgesehene Ausnahme des Gleichbehandlungsgrundsatzes, ist in der Praxis jedoch der Regelfall. So kam es bereits 2003 zu mehreren Tarifabschlüssen, 17 weshalb die Entlohnung sich nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz richtet, sondern nach den einschlägigen Tarifverträgen. 18 Diese Entwicklung wurde trotz des abweichenden Wortlautes des Gesetzestextes von der Koalitionsregierung, als auch von CDU/CSU bei der Gesetzgebung beabsichtigt. 19
Interessant an der ordnungspolitischen Entwicklung des rechtlichen Rahmens der Zeitarbeit ist, dass ein gewisser Mentalitätswandel stattgefunden hat. Stand ursprünglich der Schutz der Arbeitnehmer im formalen Sektor und die Monopolstellung der BA im Fordergrund, wirkten die Hartz-Reformen als Katalysator die Zeitarbeit auch unter einer anderen Perspektive zu sehen: Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument am Arbeitsmarkt zur Ausschöpfung des Beschäftigtenpotenziales um (Langzeit-) Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. 20 International betrachtet liegt Deutschland bei der Regulierungsintensität der Zeitarbeitsbranche im Mittelfeld. Gegenüber Ende der 80er Jahre hat Deutschland jedoch deutliche Fortschritte bei der Deregulierung der Zeitarbeit gemacht. Ein Rück-
13 §1 b AÜG
14 Beim Synchronisationsverbot musste die Dauer des Leiharbeitsverhältnisses die Dauer des ersten Einsatzes bei einem Entleiher übersteigen. (MittAB 1/97, S. 103)
15 Zwischen Kündigung des Verleihers und der Wiedereinstellung mussten mindestens drei Monate liegen. Ausnahme hierzu: Der Arbeitnehmer kündigt von sich aus. (MittAB 1/97, S. 103)
16 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
17 so z. B. zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (IGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA), ebenso zwischen der Mittelstansvereinigung Zeitarbeit e. V. (MVZ) und der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA des Christlichen Gewerk-schaftsbundes (CGB) (SFB 649 Discussion Paper 2005-048, S. 8)
18 SFB 649 Discussion Paper 2005-048, S. 8
19 Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, S. 75 ff.
20 Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S. 41, 45 f., 62 ff.
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schluss von der Stärke der Regulierung auf das Angebot von Zeitarbeitskräften ist aber im internationalen Vergleich nicht möglich, denn ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Regulierungsintensität und Leiharbeiterquote liegt nicht vor. 21
3.2 Quantitative Entwicklung der Zeitarbeit
3.2.1 Saisonale Entwicklung der Zeitarbeit
Die Zahl der Leiharbeitnehmer schwankt innerhalb eines Jahres saisonal sehr stark. In den Winter- und Frühjahrsmonaten ist die Zahl der Beschäftigten Leiharbeiter deutlich geringer als in den Sommermonaten. Vergleicht man im Zeitverlauf den Januar mit dem Vorjahresjuli, so liegt die Zahl der im Januar beschäftigten im Median bei 80 % des Vorjahresjuli. Ab 1984 ist ein Trend zu erkennen, dass der Unterschied relativ geringer wird (Median 83 %), da jedoch die Zahl der Leiharbeitnehmer beständig wächst, sind absolut aber deutlich mehr Personen von den saisonalen Schwankungen betroffen.
Ab dem Jahr 1993 verschieben sich die saisonalen Verläufe. Hatte bis zu diesem Jahr jeweils der Juli den höchsten Stand an Leiharbeitern, hat sich ab 1993 das Monat mit den meisten Beschäftigten im Jahresverlauf auf August oder September verschoben. Gleichzeitig hat sich ebenso die Zahl der Monate mit Negativwachstum von durchschnittlich 5,6 auf 4,8 reduziert. Kausal hierfür sollte aber die konjunkturelle Entwicklung gewesen sein (vgl. 3.2.2).
Unabhängig von diesen Beobachtungen, weisen die saisonalen Veränderungen darauf hin, dass Zeitarbeitskräfte unter anderem eingesetzt werden um starke saisonale Kapazitätsschwankungen bei den Entleihbetrieben auszugleichen. 22
3.2.2 Konjunkturelle Entwicklung der Zeitarbeit
Neben dem kurzfristigen saisonalen Verlauf hat auch die konjunkturelle Entwicklung einen starken mittelfristigen Einfluss auf die Zahl der bei Verleihbetrieben Beschäftigten. 23 Auffällig ist hierbei, dass im Beobachtungszeitraum 1992 bis 2006 die Änderungsrate der in der Zeitarbeitsbranche Angestellten als ein konjunktureller Frühindikator gelten kann: Ist 1993 ein realer Rückgang des BIP zu verzeichnen,
21 Anlage 2
22 so auch in MittAB 1/97, S. 123
23 Anlage 3
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geht die Zahl der bei Zeitarbeitsfirmen Beschäftigten bereits 1992 um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Andersherum verhält es sich im Jahr 2003: Trotz eines Rückgangs des realen BIP, steigt die Zahl der Leiharbeitnehmer. Ein Rückgang der Beschäftigten hat sich bereits im Vorjahr bei konstanter Entwicklung des BIP abgezeichnet.
Die Behauptung, dass die Entwicklung der Zeitarbeit ein konjunktureller Frühindi-kator ist, kann jedoch nicht empirisch im Zeitraum 1974 bis 1990 belegt werden. 24 Da Änderungsraten des realen BIP über einen längeren Zeitraum nur bedingt vergleichbar sind, wurde als konjunktureller Indikator die Änderungsquote der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten herangezogen. Die Beschäftigungsentwicklung - eher ein konjunktureller Spätindikator - verhält sich aber analog zur Entwicklung der Zeitarbeit in diesem Beobachtungszeitraum. Die These, dass die Entwicklung der Zeitarbeit ein konjunktureller Frühindikator ist, muss somit verworfen werden.
Zutreffend ist aber, dass die konjunkturelle Entwicklung einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Zeitarbeitsbranche hat. Treffender wäre es daher von einem konjunkturellen Präsenzindikator zu sprechen: Der Korrelationskoeffizient der Werte aus Anlage 5 beträgt 0,736 und der aus Anlage 6 beläuft sich auf 0,722. Sicherlich sind diese Ergebnisse grenzwertig um eine statistische Signifikanz nachzuweisen, jedoch unterstützen sie die Behauptung, dass die Nachfrage nach Zeitarbeit sich prozyklisch verhält. Als Ursache ist hierfür zu nennen, dass Betriebe in der Rezession vor ihrer Stammbelegschaft zuerst ihre Randbelegschaften - wie Leiharbeiter - abbauen. Während des Aufschwungs verhält es sich gegenläufig: Bevor Firmen Personal selber einstellen nutzen sie vorläufig das Angebot der Zeitarbeitsbranche. 25
3.2.3 Zeitarbeit als Wachstumsbranche
Wurden erstmalig im Januar 1973 ca. 25.000 Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik erfasst, 26 ist dieser Wert auf 631.000 Arbeitskräfte (Dez. 2006) angestiegen. Diese beiden Zahlen sprechen für die Bedeutungszunahme der Zeitarbeitsbranche in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten. In diesem Zeitraum lässt sich die Entwicklung grob in zwei Teile trennen: Bis Mitte 1984 fand faktisch kein
24 Anlage 4
25 so z. B. in MittAB 1/97, S. 113 ff.
26 Anlage 5
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Wachstum statt, danach ist die Zahl der hier Beschäftigten jährlich um 14,8 % gewachsen. 27 H. Rudolph und E. Schröder sprechen in diesem Zusammenhang auch von dem „wahrscheinlich am stärksten expandierende[n] Wirtschaftszweig in der Gesamtwirtschaft“. 28
Infolge des beständigen und starken Wachstums der Zeitarbeitsbranche ab 1984 ist auch die Leiharbeitsquote 29 stetig angestiegen. So belief sich diese Ende 2006 auf 2,4 %. 30 Eine Verlangsamung oder sogar eine Trendumkehr bei der Entwicklung zeichnet sich bisher nicht ab. Auf Grund der guten Konjunkturprognose für 2007 31 ist auch für dieses Jahr mit einer Zunahme der Anzahl der Zeitarbeitnehmer zu rechnen.
Konnte im internationalen Vergleich kein Zusammenhang aus Regulierungsintensität und Leiharbeiterquote hergestellt werden (vgl. 3.1), so ist auch kein nationaler Zusammenhang ersichtlich. 32 Es erscheint auch bei nationaler Betrachtung, dass die Entwicklung des Angebotes nicht vordergründig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche abhängig ist. 33 So wird die Entbürokratisierung der Zeitarbeitsbranche von den Verleihern als durchaus positiv wahrgenommen, die hieraus ergebenen Entlastungen für die Branche werden aber eher als gering bewertet. 34 Es ist aber durchaus denkbar, dass durch die Deregulierung des AÜG informale Beschäftigung - die in der Zeitarbeitsbranche nicht zu vernachlässigen ist - formalisiert wurde und daher die Statistiken der BA den tatsächlichen Umfang der Zeitarbeit heute deutlich besser darstellen als in der Vergangenheit. Die Einführung der Personal-Service-Agenturen führte bisher zu keinem nennenswerten Anstieg der Zahl der Leiharbeiter. 35 Jedoch konnten die klassischen Zeitarbeitsfirmen durch die Hartz-Reformen deutlich ihren Ruf verbessern und werden nun als gewöhnliche Unternehmen betrachtet, was das Wachstum dieser Branche sicherlich nicht unmerklich beeinflusst hat. 36
27 Wachstum im geometrischen Mittel p. a.: Jan 73 bis Mai 84: 1,1 %, Juni 84 bis Dez. 06: 14,8 %
28 MittAB 1/97, S. 106
29 Leiharbeiterquote ist der Quotient aus der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Zahl der Leiharbeitnehmer
30 Anlage 6
31 Monatsbericht 11/12-2007 BMWi, S. 26
32 Anlage 7
33 ein ähnliches Ergebnis liefert auch Jahn in Kompetenzentwicklung in der Zeitarbeit, S. 29
34 Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommision - Arbeitspaket 1, S. 87
35 Anlage 8
36 Kompetenzentwicklung in der Zeitarbeit, S. 29, ausführlich hierzu Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommision - Arbeitspaket 1, S. 84 ff.
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Seit einigen Jahren ist bei Großunternehmen eine Tendenz zu erkennen, dass diese bei betriebsbedingten Kündigungswellen ihr Stammpersonal in Transfergesellschaften überführen, um dem Personal mittels Verleih zu anderen Arbeitgebern die Arbeitsplatzsuche zu erleichtern. Inwieweit dies einen Einfluss auf das Wachstum der Zeitarbeitsbranche hat, ist statistisch nicht belegbar und beruht bisher auf Schätzwerten. In diesem Zusammenhang ist auch noch zu erwähnen, dass viele Unternehmen den Leistungen der BA eher kritisch gegenüberstehen und daher Personal zur Auslese und Erprobung über Zeitarbeitsfirmen nachfragen, anstatt das Angebot der BA zu nutzen. So gaben 1999 8 % der Entleihbetriebe an, dass der einzige Grund zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers die Erprobung war. 37
3.3 Strukturelle, tätigkeitsspezifische Entwicklung der Zeitarbeit unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsmarktes
3.3.1 Strukturelle Unterschiede
Unter 3.2.1 und 3.2.2 wurde die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche nach kurz- und mittelfristigen Gesichtspunkten untersucht; bei 3.2.3 erfolgte zwar eine langfristige Betrachtung - im Fokus war jedoch nur die gesamte Zeitarbeitsbranche, nicht aber einzelne Teilbereiche. Um sich jedoch der Komplexität des Arbeitsmarktes für Leiharbeiter zu nähern, ist eine detailliertere Betrachtung erforderlich. Leiharbeitnehmer wurden 2006 primär als Hilfsarbeiter (33,8 %), Schlosser und Mechaniker (12,8 %), im Rahmen von Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufen 38 (9,1 %), als Elektriker (6,2 %) und im Rahmen technischer Berufe 39 (4,2 %) eingesetzt. 40 Die Zahl der Hilfsarbeiter ist stark überrepräsentiert, denn unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten war ihr Anteil nur 1,9 %. Ebenso sind Elektriker, Schlosser und Mechaniker mit dem 2,5 fachen überrepräsentiert. Die technischen Berufe sind wie die Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe deutlich unterrepräsentiert.
Insgesamt ist in der Zeitarbeitsbranche das Verhältnis der im tertiären Sektor 41 Beschäftigten zu denen im sekundären Sektor deutlich geringer als auf dem gesamten
37 Kompetenzentwicklung in der Zeitarbeit, S. 29 f.
38 Unternehmer, Organisatoren, Wirtschaftsprüfer, Abgeordnete, Rechnungskaufleute, Datenverarbeitungsfachleute als auch Bürofach- und Bürohilfskräfte
39 Ingenieure, Chemiker, Physiker, Mathematiker, Techniker und technische Sonderfachkräfte
40 Anlage 9
41 technische Berufe werden hier zugeordnet, da bei einer funktionalen Abgrenzung die Haupttätigkeit dieser Berufe eher einer Dienstleistung entspricht (Meißner/Fassing, S. 33 ff.)
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Arbeit zitieren:
Diplom-Verwaltungswirt (FH) Matthias Will, 2008, Zeitarbeit in Deutschland - Sozioökonomische Struktur der bei Zeitarbeitsfirmen Beschäftigten, München, GRIN Verlag GmbH
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