INHALTSVERZEICHNIS
VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN 3
1 EINLEITUNG 4
2 ZUR ROLLENDEFINITION DER RÖMISCHEN KAISERFRAUEN 9
2.1 FRAUENMACHT ’ IN DER RÖMISCHEN KAISERZEIT ? 9
2.2 DIE EHRUNGEN DER KAISERGATTINNEN. 12
2.3 ZUSAMMENFASSUNG 14
3 DIE ENTWICKLUNG DES EHRENMÜNZRECHTS DER
WEIBLICHEN ANGEHÖRIGEN DER DOMUS AUGUSTA 16
3.1 UMSICHTIGE MÜNZPOLITIK IN DER FRÜHEN KAISERZEIT. 16
3.2 KONTINUITÄT UND WANDEL WÄHREND DER HERRSCHAFT DER FLAVISCHEN
DYNASTIE. 21
3.3 WEITERENTWICKLUNG DER NORMEN WÄHREND DER HERRSCHAFT DER
ADOPTIVKAISER. 22
3.4 DIE FAMILIE DER SEVERER. 27
3.5 ZUSAMMENFASSUNG 31
4 ZUM BILDPROGRAMM DER RÖMISCHEN KAISERFRAUEN
UND ZU IHREM VERSTÄNDNIS 33
4.1 DIE ENTWICKLUNG DER BILDMOTIVE 33
4.2 EHESCHLIEßUNG UND MUTTERROLLE ALS THEMA DER KAISERLICHEN
BILDERSPRACHE. 39
4.2.1 Die Darstellung des kaiserlichen Paares unter besonderer Berücksichtigung
der Concordia-Bilder. 39
4.2.2 Die Kaiserfrauen als mater Caesaris und mater Augusti. 42
4.2.3 Die kaiserlichen Damen in ihrer erweiterten Funktion als mater castrorum
und mater patriae. 44
4.3 KONSEKRATION UND POST HUMER TRIUMPH - DIE MÜNZBILDER VERSTORBENER
KAISERFRAUEN. 47
4.3.1 Die Bedeutung verstorbener Mitglieder der Kaiserfamilie für die Legitimation
der Herrschaft 47
4.3.2 Legenden und Symbolik der Konsekrationsmünzen. 49
4.3.3 Ausnahmen und Besonderheiten. 53
5 SCHLUSSBEMERKUNG 55
6 ANHANG. 58
6.1 STAMMBAUM DER IULISCH-CLAUDISCHEN FAMILIE -
VEREINFACHTE
DARSTELLUNG. 58
6.2 STAMMBAUM DER FLAVISCHEN FAMILIE - VEREINFACHTE DARSTELLUNG. 59
6.3 DIE ADOPTIVKAISER: T RAIAN BIS ANTONINUS PIUS - VEREINFACHTE
DARSTELLUNG. 60
6.4 DIE ADOPTIVKAISER: A NTONINUS PIUS BIS COMMODUS - VEREINFACHTE
DARSTELLUNG. 61
6.5 DIE SEVERISCHE FAMILIE - VEREINFACHTE DARSTELLUNG. 62
LITERATUR. 63
2
1 Einleitung
Im Prinzipat hatte man ein Münzsystem übernommen, das sich im Laufe der Jahrhunderte in der Römischen Republik entwickelt und bewährt hatte. Die Bildmotive erschöpften sich in Darstellungen abstrakter Wert- und Tugendbegriffe und des aktuellen Zeitgeschehens, das politische Ereignisse ebenso berücksichtigte wie öffentliche Bauten und Spiele. Abgesehen von den Kürzeln der Münzmeister, die für die Gestaltung der Münzbilder verantwortlich waren, finden sich auf den reichsrömischen Münzen keine namentlichen Nennunge n von Personen der aktuellen Tagespolitik. Erst mit dem Beginn des Prinzipats erschien auf den Aversen aller Nominale das Portrait des Herrschers, das im Laufe der Zeit immer öfter durch die bildliche Darstellung übriger Angehöriger des römischen Kaiserhauses ergänzt wurde. Innerhalb der kaiserlichen Selbstdarstellung spielten vor allem die Kaiserfrauen eine wichtige Rolle, die als Augusta an der Seite des Herrschers auftraten. Neben den Sonderrechten der Vestalinnen, Ehrenplätze im Theater einnehmen und in der Stadt einen Maultierwagen benutzen zu dürfen, erhielten sie bereits in der frühen Kaiserzeit Bildnis- und Ehrenmünzrecht. Eine Untersuchung des weiblichen Ehrenmünzrechts setzt zunächst die Aufdeckung der Rahmenbedingungen voraus. Unter Berücksichtigung der Staats- und Verfassungsordnung ist nach der oder den Institutionen zu fragen, die für die Münzpolitik des Römischen Reiches verantwortlich waren. Im Zusammenhang mit den Prägungen für die weiblichen Angehörigen der domus Augusta stellt sich insbesondere auch die Frage nach der Struktur des römischen Gesellschaftssystems und danach, inwiefern Frauen öffentliche Ehrungen empfangen konnten. Ob die kaiserlichen Damen gar selbst über Möglichkeiten verfügten, Einfluss auf die Münzprägung zu nehmen, lässt sich nach knapp zweitausend Jahren nicht eindeutig belegen wie auch über die Rolle dieser Frauen am Hof nur spekuliert werden kann. Selbst über die Funktion der Kaiser ist im Zusammenhang mit der Münzprägung in der Forschung lange und heftig gestritten worden. Nachdem die tres viri monetales mit dem Anbruch des Prinzipats die Verantwortung für die Münzprägung des Reiches verloren hatten, geht das Gros der deutschen
4
Althistoriker inzwischen davon aus, dass „von Caesar und Augustus an bis ins 4. Jh. die Herrscher mit ihren Münzbildern wichtige Ideen verbreiten und aktuelle Politik in Ereignis, Leistung oder Programm vermitteln wollten und Zielgruppen einer solchen Münzpropaganda jedenfalls die führenden Schichten, das Heer und die pleps urbana waren“. 1 W. Kuhoff macht auf die große Bedeutung der antiken Münzen aufmerksam, die im Römischen Reich „das weitreichendste Medium der von der Regierung ausgehenden offiziellen Sichtweise“ 2 waren, und auch K. Christ geht davon aus, dass „vor allem zu Regierungsbeginn die Münze Funktionen [erfüllte], die heute den durch die Massenmedien verbreiteten Regierungserklärungen, Proklamationen und Thronreden zukommen“. 3 Dagegen forderte der Engländer A.H.M. Jones in einem Beitrag zur Mattingly-Festschrift dazu auf, dem politischen Gehalt der Münzen weniger Beachtung zu schenken und riet: „It would be better if numismatics took the coin types and legendes less seriously.“ 4 Dem Ein-wand, dass sich der Kenntnisstand in dieser Frage seit den Fünfziger Jahren geändert habe, begegnet C.J. Howgego, der in jüngster Zeit ebenfalls davor gewarnt hat, der Reichsprägung eine ausgeprägt programmatische Bedeutung beizumessen. Allerdings schließt er nicht aus, dass „in gewissen Zeiten Münzen mit politischen Inhalten befrachtet und auch mit beachtlicher Aufmerksamkeit behandelt“ wurden. 5
Ebenso offen wie die Diskussion, inwiefern der römische Kaiserhof gezielt Bildnispolitik und Münzpropaganda betrieben hat, ist die Frage, wer letztendlich für die Typenfindung verantwortlich war, denn „Nachrichten darüber, wer in der Prinzipatszeit für die Auswahl der Bilder organisatorisch zuständig war, sind nicht erhalten.“ 6 Obwohl die Bildmotive eng mit Leben und Wirken des Princeps verbunden waren, hält A. Alexandridis lediglich die Reichsprägung für das „mehr oder weniger unmittelbar kaiserlicher Kontrolle unterstehende[s] Medium der Selbstdarstellung“ 7 . Ebenso vermutet R. Wolters, dass die Kaiser mit einiger Wahrscheinlichkeit vor allem die
1 Ritter (1989), S. 165; vgl. auch Alföldi (1999), S. 206, die den Kaiser als Herren seiner
Bildersprache benennt.
2 Kuhoff (1993), S. 244.
3 Christ (1991), S. 62.
4 Jones (1956), S. 16.
5 Howgego (2000), S. 81ff.
6 Wolters (1999), S. 290.
7 Alexandridis (2000), S. 10.
5
Münzmotive, die eine spezifische bzw. persönliche Botschaft vermittelten, selbst in Auftrag gegeben haben. 8
Während über Herrscherbild und politische Symbolik der römischen Kaiser umfangreich publiziert worden ist, ist die Frage nach der Münzprägung der Frauen des römischen Kaiserhauses bisher vergleichsweise selten gestellt worden. Eine umfangreiche Typengeschichte, die ein Bild von der Entwicklung des Ehrenmünzrechts der kaiserlichen Damen zeichnet und in diesem Zusammenhang die Entwicklung und Wiederaufnahme der Bildmotive unter den verschiedenen Herrschern verfolgt, bleibt nach wie vor ein Desiderat. An Büchern, die sich mit einzelnen Persönlichkeiten oder einer Auswahl an Kaiserfrauen beschäftigen, besteht dagegen ebenso wenig ein Mangel wie an Publikationen mit ausgeprägt narrativer, mitunter reißerischer Te ndenz. 9 Innerhalb der schwierigen und wenig befriedigenden Quellenlage ist zunächst der Aufsatz von U. Kahrstedt aus dem Jahre 1910 zu nennen, der eine Zusammenfassung der Entwicklung des weiblichen Ehrenmünzrechts zu geben versucht. Aufgrund der Tatsache, dass Kahrstedt mit dem Münz-corpus Henry Cohens gearbeitet hat, dem offensichtlich einige Fehler bei der Zuordnung und Datierung der antiken Münzen unterlaufen sind, ist der Informationsgehalt seines Aufsatzes stets anhand von Konkordanzen sowie der in jüngster Vergangenheit erschienenen Neuauflagen der Münzcorpora des Britischen Museums zu überprüfen.
Aus neuester Zeit bietet vermutlich die leider noch unveröffentlichte Dissertation von A. Alexandridis über die Ehrungen der römischen Kaiserfrauen von Livia bis Iulia Domna noch den besten Überblick 10 . Allerdings konzentriert sich diese Arbeit nicht nur auf die numismatische Überlieferung, sondern berücksichtigt darüber hinaus auch die epigraphischen und statuarischen Zeugnisse der kaiserlichen Damen. Von großer Bedeutung sind ferner die zahlreichen Publikationen von H. Temporini- Gräfin Vitzthum, deren wissenschaftliche Arbeit sich seit Jahren auf die Frauen- und Geschlechtergeschichte der Antike konzentriert. So sei als Einführung insbesondere auf ihre im Herbst 2002 erschienene, wenngleich populärwissenschaftlich ange-
8 Wolters(1999), S. 292.
9 So z.B. Kornemann (1947) und Günther (1995).
10 A. Alexandridis: Die Frauen des römischen Kaiserhauses von Livia bis Iulia Domna in
statuarischer, epigraphischer und numismatischer Überlieferung, unpubl. Diss., München
1996.
6
legte Publikation über Die Kaiserinnen Roms hingewiesen, die sich mit den Biographien der Frauen am Kaiserhof vom Beginn der Kaiserzeit bis ins sechste Jahrhundert beschäftigt. In sehr detaillierter Manier behandelt dagegen die 1979 veröffentlichte Monographie über Die Frauen am Hofe Traians die Ehrungen, die Pompeia Plotina und Ulpia Marciana im zweiten Jahrhundert unter Traian und Hadrian erhielten. Einen fundierten Beitrag zur Stellung der Augustae im Prinzipat bietet neben ihrem Aufsatz zum Thema Frauen und Politik im antiken Rom auch der von C. Kunst und U. Riemer gemeinschaftlich herausgegebenen Band Grenzen der Macht aus dem Jahre 2000.
Als ein Standardbeitrag zur kaiserlichen Münzprägung gilt trotz seines sehr allgemeinen Gehalts noch immer der Aufsatz von D. Mannsperger aus dem Jahre 1974, in dem er Die Selbstdarstellung des Kaisertums in der römischen Reichsprägung reflektiert. Zur Untersuchung der römischen Münzprägung und der Bewertung der Münzpropaganda eignet sich ferner die 1999 publizierte Studie Nummi signatii von R. Wolters. Die vorliegende Arbeit, die sich mit dem Ehrenmünzrecht der weiblichen Angehörigen der Kaiserfamilie beschäftigt, fragt nach der Bedeutung dieser Frauen sowie nach den Beweggründen der Kaiser, sie als Mittel der kaiserlichen Selbstdarstellung in die Bildnispolitik aufzunehmen. Unter Berücksichtigung ihrer Funktion innerhalb der kaiserlichen Familie und im Reich wird die Frage gestellt, warum Frauenportraits vom Beginn der iulischclaudischen Dynastie bis zum Ausgang des fünften Jahrhunderts auf Münzen erscheinen 11 . Ausgehend von einer Rollendefinition der römischen Kaiserfrauen, die auch nach den Einflussmöglichkeiten der kaiserlichen Damen auf das Münzprogramm fragt, soll die Entwicklung des Bildnisrechts der kaiserlichen Damen von der iulisch-claudischen Zeit bis zur Herrschaft der Severer skizziert werden. Dabei wird sich die Verfasserin ausschließlich auf die Reichsprägung konzentrieren, da es sich bei den lokalen Emissionen um autonome Münzen handelte, über deren Bildmotive die lokalen Autoritäten entschieden und die folglich keine Rückschlüsse auf die Intention der kaiserlichen Selbstdarstellung erlauben. Darüber hinaus könnte durch die we- 11 LautSchade (2000), S. 47 wurden die Ehrenmünzprägungen für die römischen Kaiser-
frauen im ausgehenden fünften Jahrhundert unter Anastasius eingestellt. Aelia Ariadne ist
folglich die letzte kaiserliche Dame, für die Münzen geschlagen worden sind.
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niger zurückhaltenden und gemäßigten Bildmotive der Provinzialprägungen leicht ein falsches Bild der kaiserlichen Münzpolitik entstehen. Im Anschluss an die allgemeine Entwicklung des Ehrenmünzrechts der weiblichen Mitglieder der domus Augusta sollen Bild und Legende der Münzreverse vorgestellt werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie individuell das Bildprogramm auf die einzelnen Kaiserfrauen abgestimmt war, welche Bildmotive durch andere abgelöst wurden oder trotz wechselnder Dynastien erhalten blieben. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Wandel der Bildmotive, der unter Berücksichtigung der eingangs formulierten Rollendefinition betrachtet und analysiert werden soll.
8
2 Zur Rollendefinition der römischen Kaiserfrauen
2.1 ‚Frauenmacht’ in der römischen Kaiserzeit?
Im Zusammenhang mit einer Untersuchung der Münzprägung der römischen Kaiserfrauen stellt sich zunächst die Frage nach den Motiven, die ein Ehrenmünzrecht der weiblichen Angehörigen der domus Augusta rechtfertigten. Die Behauptung, das Bildnisrecht der Frauen sei Ausdruck von Emanzipation und politischen Mitbestimmungsrechten, basiert auf einer Fehleinschätzung der römischen Staats- und Gesellschaftsordnung. In einem System, bei dem es sich faktisch um eine Monarchie, de iure jedoch um ein republikanisches Gebilde handelte, an dessen Spitze der Princeps als in Übereinstimmung gewählter Entscheidungsträger stand, durfte die Gattin des Kaisers an den Regierungsgeschäften keinerlei Anteil haben. Da die römische Gesellschaftsordnung Frauen jedoch ohnehin keine politischen Rechte und Pflichten zugestand 12 , erhielten selbst die Kaisergattinnen „keinen fe sten Platz als Herrscherin im Machtgefüge des römischen Staates.“ 13 W. Eck weist in seiner 1993 erschienenen Monographie über Agrippina minor ausdrücklich darauf hin, dass es „die Stellung einer Kaiserin [...] rechtlich zumindest in dieser Zeit nicht gegeben“ und „selbst ein sprachliches Äquivalent [...] damals noch nicht“ existiert habe. 14 Folglich bestimmte allein der Kaiser das Ausmaß der Rollengestaltung seiner Ehefrau, das Möglichkeiten zur direkten politischen Mitbestimmung nicht vorsah. Der einzige Bereich, in dem Frauen aktiv in Erscheinung treten konnten, ohne das traditionelle Rollenverständnis in Frage zu stellen, war der kultische Sektor. So durfte Livia beispielsweise noch zu Lebzeiten des Augustus Priesterfunktionen im Zusammenhang mit dem Kult der Göttin Vesta übernehmen. Ferner wurde sie nach dem Tode des Augustus und dessen Konsekration Priesterin ihres vergöttlichten Mannes 15 , ein Amt, das sich nicht nur zur Bewahrung des Ans ehens dieses ersten Kaisers, sondern auch zur
12 Temporini-Gräfin Vitzthum (1998), S. 705, die in diesem Zusammenhang auf den in den
Digesten überlieferten Rechtssatz des Juristen Ulpian hinweist (Dig. 50,17,2): „feminae ab
omnibus officiis civilibus vel publicis remotae sunt.“
13 Kunst (2000), S. 1.
14 Eck (1993), S. 39. Aufgrund dessen wird auch in dieser Arbeit der die Tatsachen verfäl-
schende Begriff Kaiserin vermieden.
15 Stepper (2000), S. 64.
Förderung ihres eigenen Prestiges eignete. Auch die Tatsache, dass Kaiser Caligula seine Schwestern zu Ehrenvestalinnen ernannte, lässt laut R. Stepper darauf schließen, „dass es weniger um das Priestertum als um die damit verbundenen Privilegien ging.“ 16
Einflussmöglichkeiten persönlich-privater, nicht-öffentlicher Natur von Frauen auf ihre Ehegatten oder Söhne lassen sich folglich nicht ausschließen, und es ist anzunehmen, dass sie auch akzeptiert wurden. 17 Allein die Tatsache, dass die kaiserlichen Damen oft genug ihre eigenen gewaltigen Vermögen verwalten konnten 18 , lässt darauf schließen, dass sie über Mittel und Wege verfügten, ihren Einfluss geltend zu machen. Auch die Bedeutung von Gesprächen zwischen den kaiserlichen Ehepartnern und Plaudereien während offizieller Empfänge im Hause des Princeps sind nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus fußten Stellenwert und Anerkennung der Kaiserfrauen auf der Gewissheit ihrer Bedeutung innerhalb der dynastischen Politik, denn eine Ehe mit einer weiblichen Angehörigen der domus Augusta, insbesondere mit einer Kaisertochter, konnte einem Mann den Thron erheblich näher bringen. Die Liste der Trümpfe, die die kaiserlichen Damen in der Hand hatten und jederzeit ausspielen konnten, ließe sich zwar noch endlos fortsetzen, direkte politische Macht ergibt sich daraus jedoch nicht. M. H. Dettenhofer macht auf die Diskrepanz zwischen der idealen Norm und der praktizierten Wirklichkeit aufmerksam: „De iure gehen Frauen die Geschäfte der res publica nichts an, aber de facto waren die Frauen daran gewöhnt, zu Hause an der politischen Diskussion teilzunehmen.“ 19 T. Späth bezeichnet diese Form der indirekten Machtausübung als off-stage-Vorgänge 20 , da sie den Frauen fern der öffentlich-politischen Sphäre auf privat- familiärer Ebene die Ausübung tatsächlicher Einflussnahme ermö glichten.
Es handelt sich jedoch um einen Irrtum, wenn aufgrund dieser informellen weiblichen Machtausübung in der althistorischen Forschung immer wieder das Bild von der „verführerisch und verrucht, mordbereit machtgierig und
16 Stepper (2000), S. 66.
17 Temporini-Gräfin Vitzthum (1998), S. 712.
18 Kunst (1998), S. 450ff.
19 Dettenhofer (1992), S. 786.
20 Späth (1994), S. 200f.
10
lasziv lüstern“ 21 anmutenden Kaisergattin genährt worden ist. 22 Eine Beteiligung der Frauen an der Macht oder gar eine Frauenherrschaft, wie sie beispielsweise D. Baldson erkannt haben will 23 , hat es im Principat nicht gegeben. W. Schuller hält selbst die antiken Berichte über die severischen Frauen und deren faktisch herrscherliche Beteiligung an der Politik für literarische Übertreibungen, die nicht über das Maß an Mitwirkung hinausgehen, „die man bei Müttern beziehungsweise der Großmutter noch halb kindlicher Kaiser ohnehin erwarten kann.“ 24
Für die Kaiserfrau war laut C. Kunst auch weniger eine Kompetenzbestimmung ausschlaggebend als vielmehr die Formulierung eines allgemeinen weiblichen Tugendkatalogs. 25 Zum Idealbild einer römischen Matrone gehörte vor allem ein zurückhaltendes Wesen, das jede politische Tätigkeit verbot. 26 Bescheidenheit, Keuschheit und Gehorsam gegenüber dem Gatten ziemte sich für eine vorbildliche Römerin ebenso wie Zurückhaltung und Unaufdringlichkeit im Auftreten. Dass Tugenden wie fecunditas, pietas und pudicitia für die kaiserlichen ebenso wie für die nichtkaiserlichen Frauen galten, ist unbestritten. Darüber hinaus erhielten sie für die Kaisergattinnen jedoch eine über den individuellen Lebensinhalt hinausweisende Bedeutung. Als Gattinnen des Princeps bekleideten sie eine Vorbildfunktion und setzten Maßstäbe, an denen sich ihre Geschlechtsgenossinnen orientieren konnten. Dass sie darüber hinaus aufgrund ihrer fecunditas als Dynastieträgerinnen einen Beitrag zur Stabilisierung der Herrschaft und im übertragenen Sinne zum Zustand des Reiches leisteten, zeigt sich besonders deutlich an den Münzen der jüngeren Faustina, die Marcus Aurelius 13 Kinder gebar und deren Fruchtbarkeit immer wieder auf Münzen gepriesen wurde. In welchem Maße die Reverslegenden der Münzen auf die zahlreichen Funktionen hinweisen, die die Kaisergattin im Kreis der Familie, des Reiches und der Menschheit überhaupt einnahm, wird noch zu zeigen sein.
21 Späth (1994), S. 159.
22 Vgl. Kornemann (1947) und Günther (1995).
23 Baldson (1979), S. 60.
24 Schuller (1987), S. 69; Temporini (1979), S. 5f. will dagegen nach dem Tod des Septi-
mus Severus die Errichtung einer partiellen Frauenherrschaft erkannt haben, macht jedoch
ebenfalls die Schwäche der jungen Kaiser für dieses erstaunliche Phänomen verantwortlich.
25 Kunst (2000), S. 4.
26 Temporini (1979), S. 178.
11
2.2 Die Ehrungen der Kaisergattinnen
Die Grundlage der weiblichen Rollendefinition bildeten die Verleihung des Augusta-Titels und die Konsekration, zwei Ehrungen, die eng mit dem Bildnisrecht zusammenhingen. Die Entwicklung der Kaiserinnentitulatur setzte bereits mit Livia ein, die durch eine testamentarische Verfügung ihres Gatten das Cognomen Augusta erhielt. War die Verleihung des Augusta-Titels, den B. Klein als den höchsten Titel für die Frauen des kaiserlichen Hauses bezeichnet 27 , zunächst nicht zwingend notwendig, so war sie spätestens seit den Frauen des theodosischen Hauses ein fester Bestandteil der Ehrungen. 28 Die daneben verwendeten Titel sind vor allem seit der Auszeichnung der jüngeren Faustina als mater castrorum als eine Folge der wachsenden Bedeutung der Frauen der domus Augusta im zweiten Jahrhundert einzuschätzen. 29 Die Proklamation Iulia Domnas als mater castrorum et senatus et patriae Anfang 205 kennzeichnet laut W. Kuhoff zweifelsohne den Höhepunkt der öffentlichen Geltung der Kaiserfrauen. 30 Da sich die Verleihung des Augusta-Titels ebenso wie die Konsekration aus der unmittelbaren Nähe und dem Umgang mit dem Princeps ergaben, waren sie als Auszeichnungen nicht auf die Kaisergattin allein beschränkt. Angesichts der Tatsache, dass beide Ehrungen laut C. Kunst häufig mit der Mutterschaft verbunden waren 31 , konnten sie auch den übrigen weiblichen Angehörigen der Kaiserfamilie zuteil werden, die insbesondere als Töchter, Mütter oder gar Großmütter der Kaiser eine wichtige Rolle innerhalb der Nachfolgeregelungen spielten. 32 So konnten auch Kaiserschwestern und Kaiserschwiegermütter Bedeutung für Selbstverständnis und Befestigung des Kaisertums gewinnen, solange an ihre Person dynastische Hoffnungen geknüpft wurden. 33 Nur so ist es auch zu erklären, dass Antonia d. J. noch nach ihrem Tode als Großmutter des Caligula und als Mutter des Claudius
27 Klein (2000), S. 89; auch H. Temporini (1978), S. 263 hält die Verleihung des Augusta-
Titels und die Konsekration für „die bedeutendsten offiziellen Markierungen der Stellung
der Frauen des Kaiserhauses.“
28 Kunst (2000), S. 2.
29 Kuhoff (1993), S. 256.
30 Kuhoff (1993), S. 256.
31 Kunst (2000), S. 2.
32 So weist H. Temporini (1979), S. 134-37 ausdrücklich darauf hin, dass sich die Nachfol-
geregelungen zur Zeit des Adoptivkaisertums weniger an einer Auswahl des Besten zum
Thronfolger orientierten, sondern schlicht über Frauen und Eheverbindungen vermittelt
wurden.
12
in den Rang einer Augusta erhoben wurde. Auch die Verleihung des Titels an die jüngere Agrippina als Mutter Neros, an Poppaea als Mutter des einzigen Kindes Neros sowie die Ehrunge n der Sextilia als Mutter des Kaisers Vitellius und der Iulia Titi als Mutter ersehnter Enkel des Titus wurden stets aus Gründen der Erhaltung und Stabilisierung der Dynastie vorgenommen. Die Ehrungen, die die weiblichen Angehörigen der domus Augusta empfingen, erhielten sie folglich nicht als eigenständige Person, sondern in ihrer Funktion als Gemahlin, Mutter, Tochter, Nichte oder Schwester des Kaisers. 34 Dementsprechend handelte es sich bei jeder Auszeichnung lediglich um eine Ausdehnung der kaiserlichen Privilegien, die jedoch nicht mit der Übertragung offizieller politischer Funktionen einhergingen. Zwar wurden sie durch das Ehrenmünzrecht in die kaiserliche Selbstdarstellung einge-bunden und dienten als Augusta oder Diva Augusta durchaus auch als Herrschaftslegitimation nachfolgender Dynastien 35 , zuverlässige Hinweise auf das tatsächliche Gewicht der Kaiserfrauen in der Politik liefern diese Auszeichnungen jedoch nicht. Gegen die Vermutung, die Kaiserinnentitulatur stehe in einem direkten Zusammenhang mit politischem Einfluss, spricht auch die Tatsache, dass eine ansehnliche Anzahl einflussreicher Frauen der domus Augusta den Titel nicht erhielten. 36 W. Kuhoff vermutet vielmehr, dass sie ihre Bedeutung ihrer Alterserfahrung, „auf die sich der Kaiser nach Bedarf stützen konnte“, oder ihrer weiblichen Anziehungskraft verdankten. 37 Insofern ist auch die Annahme, die Kaiserfrauen hätten die Ehrene rweisungen selbst initiiert, falsch. So verfehlt M. H. Dettenhofer die Einschätzung der Machtverhältnisse, wenn sie behauptet, dass Fulvia die erste Römerin gewesen sei, „die Münzen mit ihrem Bildnis schlagen ließ.“ 38 Soweit für die Frau eines Alleinherrschers Münzen ausgegeben wurden, geschah das stets durch den Amtsinhaber, niemals jedoch durch dessen Gattin selbst. Auch die Ablehnung der Konsekration Livias durch ihren Sohn Tibe- 33 Temporini-GräfinVitzthum (1998), S. 723.
34 Horster (2000), S. 58f.
35 König (1997), S. 346.
36 So erwarben weder die Augustustocher Iulia noch die ältere Agrippina, Caligulas Lieb-
lingsschwester Iulia Drusilla oder die dritte Gattin des Claudius, Valeria Messalina, je den
Titel einer Augusta.
37 Kuhoff (1993), S. 247.
38 Dettenhofer (1994), S. 140.
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Franziska Hillmer, 2002, Die Frauen der römischen Kaiser und ihre Münzprägung, München, GRIN Verlag GmbH
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