Prozess darstellt und jedem, der sich ihr stellt, einiges abverlangt. Somit hat sich das philosophische Fragen schon auf zwei Weisen als „gefährlich“ gezeigt. In der Folge soll nun eine dritte Dimension erschlossen werden, die gerade hinsichtlich
Sokrates
und seinem Handeln zum Lebensende hin interessante Punkte aufwirft. Um auf das bereits erwähnte Ende
Sokrates
zurückzukommen: Seine Hinrichtung war keineswegs unabwendbar, vielmehr wird aus der Überlieferung deutlich, dass er entgegen der Möglichkeit zu fliehen sich entschied zu bleiben. Der Zusammenhang zur Gefährlichkeit philosophischen Fragens zeigt sich hier in der weltlichen Tragweite der Philosophie, denn wie im zweiten Ansatz angesprochen entwickeln geistige Aspekte tatsächlich angewandt reale Konsequenzen.
Die Gründe für Sokrates Handeln ergaben sich also aus einer philosophischen Fragestellung, die Antwort, die er für sich selbst erdachte war somit auch sein Todesurteil; dieser Aspekt stellt die „Gefährlichkeit“ aus dem ersten Absatz in ein neues Licht: Hätten alle diese Denker sich nicht in philosophische Fragestellungen vertieft, hätten sie ihr Handeln allein auf Zweck-Nutzen-Basis gestellt, so wären sie nicht auf diese unnatürliche Weise aus dem Leben getreten. Das sollte also als die ureigenste Gefährlichkeit der philosophischen Fragen betrachtet werden!
Diese Erkenntnis bedarf der eingehenderen Beobachtung; wie beeinflusst Philosophie in diesem Fall das reale Geschehen? In dem von Platon (lat.: Plato; *427 v. Chr.; † 347 v. Chr.; antiker griechischer Philosoph und Schüler von Sokrates) überlieferten Dialog zwischen Sokrates und Kriton (wohlhabender Schüler des Sokrates) stellt die Diskussion darüber dar, ob Sokrates nun fliehen oder bleiben soll. Kriton bringt mehrere Argumente seinerseits für die Flucht vor, es handelt sich im Wesentlichen um praktische Punkte: Über die Selbstvorwürfe Sokrates Anhängerschaft sich nicht genug für diesen eingesetzt zu haben, die einfache und bereits vorbereitete Möglichkeit zur Flucht mit anschließendem Asyl, der Verantwortung für seine Familie sowie die grundsätzliche Ungerechtigkeit der Anklage. Sokrates entgegnet daraufhin mit einer dialektischen Argumentation, der Mäeutik (auch: Maieutik; altgriech.:„Hebammenkunst“) wobei der unter der Vorgabe der Unwissenheit Fragen gestellt werden, deren Antworten bereits in der Fragestellung immanent sind und
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welche durch den Dialog dem Befragten selbst zur Kenntnis gelangen. Den vier Gründen Kritons zu fliehen stellt er vier Fragen entgegen: 1. Welche Meinung zählt? Die vernünftige oder die unvernünftige? 2. Wessen Meinung zählt? Die des Sachverständigen oder des Unverständigen? - hier folgt für Sokrates der Schluss, dass die Flucht nur durchgeführt werden dürfe, wenn diese gerechtfertigt sei -3. Darf man Unrecht tun?
4. Muss man ein Versprechen halten oder darf man es brechen?
Die Antworten liegen auf der Hand: Es zählt allein die vernünftige Meinung sowie die des Sachverständigen, man darf kein Unrecht tun und ein Versprechen nicht brechen. Um es allerdings verständlich aufzuzeigen: Das Versprechen liegt hier in dem Verhältnis von Sokrates und seiner Heimat Athen, deren Recht und Gesetze zu achten vielmehr ein Versprechen an ihn selbst ist. Folglich also der Schluss, die Flucht wäre Unrecht, ein Bruch seines Versprechens, somit scheidet diese aus; auch Kriton zeigt sich überzeugt, zugleich ist der Dialog auch eine gelungene Darstellung des Sokratischen Fragens (vgl. Mäeutik Seite 2, Absatz 3), wobei die poststrukturalistische Kritik daran, wie bei Roland Barthes (* 12. November 1915; † 26.März 1980; Philosoph und Semiotiker des 20. Jahrhunderts), der diese sokratische Mäeutik allein für das Prinzip hält „den anderen zur äußersten Schande zu treiben: sich zu widersprechen.“, dieser Methode Unrecht tut. So zeigt sich anhand der vorrangegangenen Darstellung, wie die Philosophie das reale Geschehen dieser Welt zu beeinflussen mag; es stellen sich aber angesichts dessen noch weitere Fragen, zunächst schlicht: Wie kann Sokrates seine Vorstellung von Recht und Versprechen über sein eigenes Leben stellen, welcher Art ist diese ungeheure Konsequenz? Um eine Antwort darauf zu finden soll zunächst zu G. W. F. Hegel (* 27. August 1770; † 14. November 1831; deutscher Philosoph und zentraler Vertreter des Deutschen Idealismus) und dessen Dialektik des Gewissen übergeleitet werden: Diese besagt, dass aus jeder Gewissensüberzeugung ein dialektisches Verhältnis resultiert, nämlich auf der einen Seite die Überzeugung, dass das, wovon wir im Gewissen überzeugt sind, wahr, gut bzw. richtig
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ist; dieser kategorische Anspruch des Gewissens also einen Wahrheitsanspruch impliziert, auf dem sämtliche Überzeugung beruht. Auf der anderen Seite ist diese Überzeugung natürlich immer subjektiv, somit setzt sich die Gewissensüberzeugung aus Objektivität wie Subjektivität zusammen. Dazu Hegel:
„Das Gewissen drückt die absolute Berechtigung des subjektiven Selbstbewusstseins aus, nämlich in sich und aus sich zu wissen, was Recht und Pflicht ist, und nichts anzuerkennen, als was es so als das Gute weiß, zugleich in der Behauptung, dass was es so weiß und will, in Wahrheit Recht und Pflicht ist. Das Gewissen ist als diese Einheit des subjektiven Willens, und dessen, was an und für sich ist, ein Heiligtum welches anzutasten Frevel wäre. Ob aber das Gewissen eines bestimmten Individuums, dieser Idee des Gewissens gemäß ist, ob das, was es für gut hält oder ausgibt, auch wirklich gut ist, dies erkennt sich allein aus dem Inhalt dieses Gutseinsollenden. Was Recht und Pflicht ist, ist als das an und für sich Vernünftige der Willensbestimmung wesentlich weder das besondere Eigentum des Individuums, noch in der Form von Empfindungen oder sonst einem einzelnen, d.i. sinnlichen Wissen, sondern wesentlich von allgemeinen, gedachten Bestimmungen, d.i. in der Form von Gesetzen und Grundsätzen. Das Gewissen ist daher nicht diesem Urteil unterworfen, ob es wahrhaft ist oder nicht, und seine Berufung nur auf sein Selbst ist unmittelbar dem entgegen, was es sein will, die Regel einer vernünftigen, an und für sich gültigen allgemeinen Handlungsweise.“ (RPh §137)
Die Problematik in diesem Zusammenhang entsteht bei der Konfrontation mit den Gewissensüberzeugungen dritter, denn ein Widerspruch stellt den Objektivitätsanspruch der eigenen Überzeugung in Frage und zwingt einen in der Philosophie dazu, in den geistigen Diskurs zu treten (vgl. Seite 1, Absatz 3); weiterführend soll aber hinsichtlich der Dialektik des Gewissen darauf hin verwiesen werden, dass diese zu erreichen versucht, dass der subjektive Aspekt der eigenen Überzeugung als bedeutungslos für den Aspekt des allgemein gültigen Wahrheitsanspruch wird; also die moralische Aufgabe vor Augen führt, nach besten Wissen und Gewissen zu handeln und das Gewissen an sich darauf angelegt ist, im Sinne sittlicher Normen überzeugt zu sein.
So tritt der Konflikt bei Sokrates auf: Die Normen im alten Athen, die soziale Wirklichkeit, werfen sein Gewissen ausweglos auf seine Subjektivität zurück; Hegel: “Wo das, was als das
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Arbeit zitieren:
Stefan Haas, 2008, Kann philosophisches Fragen gefährlich sein?, München, GRIN Verlag GmbH
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