Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
1. Einleitung. 4
2. Massenmedial vermittelte Nachrichten 5
2.1. Massenmedien, Definition, Funktion 5
2.2. Historie der Fernsehnachrichtensendungen. 6
2.3. Kriterien zur Qualität von Nachrichtensendungen 7
3. Das Publikum der Nachrichtensendungen. 9
4. RTL aktuell versus Tagesschau 11
4.1. Markt- und Strukturanteile 11
4.2. Themen/ Sprache/ Gestaltung. 12
5. Schlussbemerkung 16
6. Ausblick 17
Quellenverzeichnis 18
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Vorwort
Im Rahmen des Kernkurses „Das Publikum der Massenmedien“ geleitet von Herrn Marco Dohle, stand - wie die Kursbezeichnung bereits verlautet - das Publikum im Fokus der Betrachtung, der Lehre und der Diskussion. Bereits als es um eine erste Gliederung verschiedener Ansätze zur Publikumsforschung ging, kam der Aspekt der kommerziellen versus akademischen Publikumsforschung zur Geltung. Diese Arbeit soll diese Basisunterscheidung in dem Maße aufgreifen, als dass Medien von jeher einerseits gekennzeichnet sind von den wirtschaftlichen Kräften, welche an ihnen zehren und andererseits eine publizistische und gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen haben. Am Beispiel der Nachrichtensendungen von zum einen öffentlich-rechtlichen Sendern, mit ihrer Quotenbesten - der Tagesschau - und zum anderen privatkommerzieller Sender ließ sich meines Erachtens diese Ambivalenz am besten und anschaulichsten verdeutlichen. Zumal mit der Tagesschau und RTL aktuell ein Gegensatzpaar dargestellt wird, welches unterschiedlicher nicht sein könnte. Die vorliegende Arbeit versucht möglichst eine Vielzahl an relevanten Aspekten zu berücksichtigen ohne den Blick auf den eigentlichen Kern des Kurses - das Publikum- zu verlieren. Natürlich bedarf es, um diesem durchaus interessanten Thema gerecht zu werden, weitaus mehr Aufwand, Recherche und Seiten, die gefüllt werden wollen. Trotz ihrer Kürze möchte diese Abschlussarbeit einen möglichst vielfältigen Überblick liefern. Die Basis dazu liefern von Forschern durchgeführte Inhaltsanalysen und Zuschauerbefragungen sowie statistische Daten der Fernsehsender und Selbstbetrachtungen der Verantwortlichen der Tagesschau.
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1. Einleitung
Massenmedien, allen voran das Fernsehen, erfüllen den Auftrag eine Vielzahl an Informationen über aktuelles, politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Weltgeschehen auszuwählen, aufzubereiten und der Bevölkerung zugänglich zu machen. Der Zuschauer erhält somit zum Großteil nur diejenigen Informationen, welche es erfolgreich durch das Raster der vorgeschalteten Redaktionen geschafft haben. Die Welt, welche sie erfahren, ist somit eine von den Medien bereitgestellte Wirklichkeit. Da die Medien untereinander auf Grund unterschiedlicher wirtschaftlicher Bedingungen und Leitkonzepte äußerst verschieden sind und nach anderen Kriterien Informationen selektieren, soll in dieser Arbeit näher erläutert werden, ob auf Grund vor allem unterschiedlicher wirtschaftlicher Faktoren ein verschiedenartiger „Informations- Flickenteppich“ gewebt wird. Beeinflusst die Tatsache, dass öffentlich-rechtliche Fernsehsender durch Rundfunkgebühren unterstützt werden die Zusammensetzung der Informationen, welche sie in ihren Nachrichtensendern bereitstellen? Richten sich privat-kommerzielle Sender auf Grund ihrer Abhängigkeit von Werbeerlösen in der Gestaltung ihrer Nachrichtensendungen nach anderen Motiven?
Die vorliegende Arbeit wählt die jeweils quotenstärksten Vertreter „Tagesschau“ und „RTL aktuell“, um diese Fragestellung näher zu betrachten. Zunächst werden grundlegende Eigenschaften des Massenmediums Fernsehen näher dargestellt, um dann auf das Fernsehprodukt - die Nachrichtensendung - einzugehen. Bemerkenswert ist dabei die Frage nach der Qualität einer Nachrichtensendung und unterschiedliche angesprochene Publika. Der Überblick führt zur konkreten Betrachtung der beispielhaften Tagesschau und RTL aktuell, welche insbesondere die Themenverteilung näher bringen und somit der Ausgangsfragestellung gerecht werden soll.
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2. Massenmedial vermittelte Nachrichten
2.1. Massenmedien, Definition, Funktion
Massenmedien ermöglichen Massenkommunikation, welche, angelehnt an Gerhard Maletzkes Definition, diejenige Form von Kommunikation ist, bei der ein Kommunikator durch „technische Verbreitungsmittel“, Aussagen öffentlich, indirekt und einseitig an ein „disperses Publikum“ vermittelt. „Indirekt“ bedeutet, dass der Empfang sowie der Versandt der Nachricht zeitlich, räumlich oder raumzeitlich unabhängig voneinander stattfinden. Die Massenkommunikation ist insofern einseitig, als dass eine direkte Reaktion vom Empfänger an den Kommunikator nur stark eingeschränkt erfolgen kann. Vor allem Printmedien und Rundfunk werden der klassischen Definition gerecht. In dieser Arbeit liegt der Fokus lediglich auf das Fernsehen und vor allem auf den Merkmalen der „Öffentlichkeit“ und des verstreuten, unbeschränkten Publikums.
Den Massenmedien werden im Wesentlichen drei Funktionen zugeordnet: 1. Informationsfunktion: Durch die Medien soll die Vielzahl an Informationen über aktuelle politische und gesellschaftliche Geschehnisse der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Auf Grund der immensen Menge relevanter Entscheidungen, Handlungen und Ereignissen ist deren Kenntnisnahme durch ausschließlich interpersonale Kommunikation nicht ausreichend gewährleistet. Rezipienten von medial vermittelten Nachrichten können sich durch das so erlangte Hintergrundwissen gesellschaftlich integrieren und am interpersonalen Informationsaustausch beteiligen.
2. Meinungsbildungsfunktion: Mithilfe der Medien sollen öffentlich bekannt gege-bene Belange zum Gesprächsthema und somit frei diskutiert werden. Eine Diskussionsrunde wirkt demokratiefördernd, da gegensätzliche Positionen frei vertreten werden können und die Möglichkeit besteht, dass die „vernünftigere“ Meinung sich durchsetzt. Darüber hinaus bietet sie eine Plattform für die öffentliche Legitimierung des politischen Systems.
3. Kritik- und Kontrollfunktion: In einem politischen System, welches aus der Regierung und der Opposition besteht, können die Medien als die Opposition unterstützende Instanz eingreifen, da sie in der Lage sind, Missstände innerhalb der Regierung und auch gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Mächte aufzudecken und
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öffentlich bekannt zu machen.
Die öffentliche Aufgabe, welche wie beschrieben den Massenmedien und somit vor allem dem Rundfunk zugeschrieben wird, verschafft ihnen laut dem zweiten Rundfunkurteil von 1971 das Privileg nicht als gewerbliche Instanz, sondern als
allgemeine Angelegenheit angesehen zu werden. In der weiteren Historie der Rundfunkordnung wurden 1981 mit dem dritten Rundfunkurteil die Grundmauern für das duale Rundfunksystem geschaffen. Neben dem Anspruch der Meinungsvielfalt, die durch den Rundfunksektor gewährleistet werden sollte (Binnenpluralismus durch pluralistische Ordnung innerhalb des Rundfunkveranstalters), kam die Anforderung an die Medienanstalten auf, die Meinungsfreiheit zusätzlich durch eine außenpluralistische Struktur zu sichern. Dies sollte im Konkreten durch eine Vielzahl an Sendern ermöglicht werden. Das Bundesverfassungsgericht beschloss mit dem vierten Rundfunkurteil (Niedersachsen-Urteil), dass auf Grundlage der Grundversorgung durch öffentlich-rechtliche Sender weitere, die Meinungsvielfalt erweiternden privat-kommerziellen Sender zulässig seien. Gleichzeitig manifestierte diese Rechtsprechung einen völlig unterschiedlichen Anspruch an die publizistische Leistung der Sender. Während die Öffentlich-rechtlichen, welche, um ihren Auftrag erfüllen zu können, zum größten Teil durch Gebühren seitens der Rundfunkteilnehmer finanziert werden, geraten die Privaten in den Drang durch ein attraktives Angebot möglichst viele kaufkräftige Zuschauer zu erreichen, um durch hohe Einschaltquoten ihre Werbeplätze gewinnbringend zu vermarkten. Die Auswahl und Produktion von Medieninhalten erfolgt also nach ganz unterschiedlichen Prinzipien. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch
Gemeinwohlorientierung und eine nicht-erwerbswirtschaftliche Unternehmenszielsetzung aus. Sein privates Pendant hingegen orientiert sich mit dem Ziel der kommerziellen Gewinnmaximierung am Markt“ (Gombert, 2006: S. 10)
2.2. Historie der Fernsehnachrichtensendungen
Die vorliegende Arbeit wendet sich in ihrer Gegenüberstellung von Nachrichtensendungen öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender im Konkreten jeweils einem „Repräsentanten“ zu. Die quotenstärksten Vertreter stellen zum einen die „Tagesschau“ (ARD, täglich um 20:00Uhr) und zum anderen „RTL aktuell“ (RTL, täglich um 18:45Uhr) dar. Die historische Entwicklung dieser beiden Formate spielt eine besondere Rolle für ihr heutiges Selbstverständnis.
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Arbeit zitieren:
Eleni Niafas, 2008, Nachrichtensendungen des Massenmediums Fernsehen, München, GRIN Verlag GmbH
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