II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abstrakt 1
1 Einführung 2
2 Bürger-Kommune in der neuen kommunalpolitischen Situation 3
3 Formen der Demokratie 4
3.1 Mittelbare und unmittelbare Demokratie 4
3.1.1 Definition 4
3.1.2 Unmittelbare (direkte) Demokratie 5
3.1.3 Mittelbare (repräsentative) Demokratie 5
3.2 Formen der Demokratie auf kommunaler Ebene 6
3.2.1 Bisherige Ausgestaltung 6
3.2.2 Neuer Mix aus repräsentativer, direkter
und kooperativer Demokratie 7
4 Formen und Gegenstand der unmittelbaren demokratischen Bürgerbeteiligung 8
4.1 Beteiligungsformen klassifiziert nach Entscheidungszuständigkeit 8
4.1.1 Beteiligungsformen ohne Entscheidungszuständigkeit 8
4.1.2 Beteiligungsformen mit Entscheidungszuständigkeit 8
4.2 Gegenstände der Beteiligungsformen 8
4.2.1 Entscheidungen im Selbstverwaltungsbereich 8
4.2.2 Entscheidungen der Kommunen als Teil der Staatsverwaltung 9
4.3 Beteiligungsformen mit Entscheidungszuständigkeit 10
4.3.1 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als
neuere Beteiligungsformen 10
4.3.1.1 Zur Institution im allgemeinen 10
4.3.1.2 Bürgerbegehren 10
4.3.1.3 Bürgerentscheid 11
4.3.1.4 Gegenstand von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 11
4.3.2 Bürgermitwirkung durch Wahlen 12
4.3.3 Bürgermitwirkung in Ausschüssen 13
5 Die unmittelbare demokratische erweiterte Bürgerbeteiligung am Beispiel
Niedersachsens 13
6 Allgemeine Thesen zur Entwicklung der Bürgerbeteiligung 15
7 Zusammenfassung 16
Literaturverzeichnis IV
III
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel BWGemO Gemeindeordnung für Baden- Württemberg bzw. beziehungsweise d.h. das heißt GG Grundgesetz i.S.d. im Sinne der NGO Niedersächsische Gemeindeordnung NKWG Niedersächsische Kommunalwahlgesetz u.a. unter anderem
1
Abstrakt
Im Zuge der Wandlung der Erwartungen von Bürgern gegenüber Entscheidungsträgern im Staat und insbesondere in den Kommunen wird die Frage aufgeworfen, inwieweit welche Demokratie- und Mitbestimmungsmodelle zumindest auf kommunaler Ebene eingeführt werden können, um den Transfer vom Konsumenten zum Mitgestalter realisieren zu können. Das Schlagwort der Bürgerkommune ist in aktuellen Forschungsarbeiten sowie den Ausarbeitungen der Kommunen vorherrschend. Diese Arbeit geht den Fragen nach, was unter der Bürgerkommune zu verstehen ist, und welche möglichen Formen diese mit sich bringt, um den Bürgern in der vorherrschenden Form der Demokratie erweiterte Beteiligungsrechte einzuräumen.
2
1 Einführung
Die Entwicklung der verfassungsrechtlichen Rahmensetzung für kommunale Politik und Demokratie bietet seit den frühen 90-er Jahren ein verfassungs- und kommunalpolitisch wie auch politik- und kommunalwissenschaftlich neues Bild. Schritt die Entwicklung landesgesetzlicher Regelungen über Jahrzehnte nur langsam voran, so hat sie seit Beginn dieses Jahrzehnts enorm an Schnelligkeit gewonnen. Die Länder schritten mit dem Einsatz von dialogorientierten Beteiligungsverfahren wie beispielsweise im Rahmen der Lokalen Agenda 21 (zur Erläuterung hierzu vgl. Plamper 2000: 13), mit der Einführung der kommunalen Referenden (wie dem Bürgerentscheid) und der Direktwahl von Bürgermeister und Landrat zur direkt-demokratischen Auf- und Umrüstung ihrer Kommunalverfassungen (vgl. Bogumil 2005: 128). So wurden beispielsweise in Niedersachsen erst mit der Kommunalverfassungsreform von 1996 die kommunalpolitischen Instrumente wie Bürgerbegehren und -entscheid geschaffen. Um einigermaßen gesicherte Aussagen über deren langfristige Auswirkungen auf die kommunale Politik- und Verwaltungswelt zu machen, ist die bisherige Bestands- und Wirkungszeit der neuen Regelungen einfach zu kurz. Bei einem Rückblick auf bis dato gemachte Erfahrungen und auf die vorliegenden Informationen bezüglich der neuen direktdemokratischen Regelungen ist festzustellen, dass diese eine tief greifende Verschiebung der politischen Gewichte im kommunalverfassungsrechtlichen und kommunalpolitischen Dreieck von Gemeindebürger („direkt-demokratischem lokalem Souverän“), Kommunalvertretung (repräsentativ-demokratischem Kommunalparlament) und Verwaltung, insbesondere der Verwaltungsspitze (kommunaler Exekutive) auslösen. Auf diese Neugestaltung des Kräftedreiecks zielt die Bürgerkommune, die seit Ende der neunziger Jahre zunehmend als Leitbild für die Kommunalverwaltung und -vertretung in die Modernisierungsdiskussion eingebracht wurde (vgl. Bogumil 2005: 128 f.). Sie ermöglicht dem Bürger aktiv am kommunalpolitischen Geschehen teilzunehmen und mitzuentscheiden.
In der nachfolgenden Arbeit wird in diesem Zusammenhang auf zwei wesentliche Fragen eingegangen: erstens, was unter der Bürgerkommune zu verstehen ist, zweitens, welche möglichen Formen diese mit sich bringt, um den Bürgern in der vorherrschenden Form der Demokratie erweiterte Beteiligungsrechte einzuräumen.
Ausgehend von der neuen kommunalpolitischen Situation wird in Kapitel 2 der Begriff der Bürgerkommune erläutert.
3
Kapitel 3 befasst sich mit den Formen der Demokratie, die sich in der Bürgerkommune neu zusammensetzen.
Kapitel 4 analysiert auf Basis des neuen Demokratieverständnisses, welche Formen der Bürgerbeteiligung die Bürgerkommune ermöglicht, was diese zum Gegenstand haben und welche Bedeutung Bürgerentscheid und Bürgerbegehren insoweit zukommt. Als Gegenüberstellung zu den theoretischen Ausführungen wird in Kapitel 5 in kurzer Form die erweiterte Bürgerbeteiligung in Niedersachsen betrachtet. In Kapitel 6 werden abschließend Vorschläge als allgemeine Thesen über die unmittelbare demokratische Bürgerbeteiligung vorgestellt und in Kapitel 7 die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammengefasst und deren Bedeutung nochmals hervorgehoben.
2 Bürger-Kommune in der neuen kommunalpolitischen Situation
Für „Kommune“ findet sich in Lexika neben mehreren Bedeutungen unter anderem die der politischen Gemeinde. Die gesetzliche Bedeutung der „Kommune“ ist die nach der Gemeindeordnung festgelegte Gebietskörperschaft Gemeinde, Stadt, Kreis. Bürger entwickelten sich seit dem Mittelalter zu den vollberechtigten Einwohnern einer Stadt mit Rechten und Pflichten. „Von einem Bürger spricht man, im Gegensatz zum Einwohner, bei jemanden der das Bürgerrecht besitzt. Das Bürgerrecht ist das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am poltischen Leben eines Gemeinwesens“ (http://www.lexexakt.de/glossar/buerger.php).
Im Hinblick auf „Bürgerkommune“ gibt es in der Literatur vorerst divergierende Ansichten. So wirken nach Plamper in einer Bürgerkommune „... Menschen, private und öffentliche Institutionen, darunter die Kommune, bezogen auf ein kommunales oder regionales Territorium freiwillig, zur Förderung des Gemeinwohls gleichberechtigt, kooperativ und sich ergänzend (Koplanung und Koproduktion) zusammen. Niemand ist ausgeschlossen“ (Plamper 2000: 27).
Im Vergleich dazu definiert Bogumil in Anlehnung an Banner die Bürgerkommune als ein neues Zusammenspiel von repräsentativen, direkten und kooperativen Demokratieformen (vgl. Bogumil 2004e: 2). Gründe hierfür lassen sich aus den einzelnen Begriffserklärungen schließen, auf die in Kapitel 3 eingegangen wird.
Arbeit zitieren:
Diplom Kauffrau (FH) Katharina Schlosser, 2005, Direkte / partizipative Demokratie: Beteiligung, Bürgerentscheid, neue Beteiligungsformen und Strukturen, München, GRIN Verlag GmbH
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