I
Die handelsrechtliche Rechnungslegung für
deutsche Auslandstöchter am Beispiel Polens
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 01
2. Rechnungslegung in Polen - Ausgewählte Besonderheiten 01
2.1. Besonderheiten der polnischen Rechnungslegungsgrundsätze 01
2.1.1. Kapitalerhaltungsgrundsätze 01
2.1.2. Realisationsprinzip 02
2.2. Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz 02
2.3. Bestandteile des polnischen Jahresabschlusses 03
2.4. Fristen 03
2.5. Prüfungs- und Offenlegungspflicht und ihre Auswirkung 04
3. Ansatz, Bewertung und Ausweis ausgewählter Posten der Aktivseite 05
3.1. Besonderheiten bei der Bewertung von Vermögensgegenständen 05
3.1.1. Betrachtung der Herstellungskostenberechnung 05
3.1.2. Betrachtung der Abschreibungsregelungen 06
3.2. Anlagevermögen 07
3.3. Immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte 08
3.4. Vorratsvermögen einschließlich der langfristigen Auftragsfertigung 09
4. Ansatz, Bewertung und Ausweis ausgewählter Posten der Passivseite 11
4.1. Eigenkapital 11
4.2. Rückstellungen 11
4.3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12
II
5. Sonderbereiche der Bilanzierung in Polen 13
6. Schlussbetrachtung und Würdigung der Auswirkungen auf den Jahresabschluss 15
7. Anhang 17
Literaturverzeichnis 20
III
Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere Ansicht Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AK Anschaffungskosten Art. Artikel AV Anlagevermögen BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise EK Eigenkapital EUR Euro Fifo first in - first out ggf. gegebenenfalls gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GWG geringwertige Wirtschaftsgüter HK Herstellungskosten IAS International Accounting Standarts IFRS International Financial Reporting Standarts i.V.m. in Verbindung mit JA Jahresabschluss KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien Lifo last in - first out max. maximal mind. mindestens Mio. Million NBP Nationalbank Polen Nr. Nummer PRAP passive Rechnungsabgrenzungsposten PRS nationaler (polnischer) Rechnungslegungsstandard
IV
RLG Rechnungslegungsgesetz Rz. Randziffer S. Seite s.g. so genannt SWZ Sonderwirtschaftszone SWZG Sonderwirtschaftszonengesetz Tz Textziffer VG Vermögensgegenstand Vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
1
1. Einleitung
Polen gehört zu den interessantesten Investitionsstandorten in Europa. Starkes Wirtschaftswachstum, der große Absatzmarkt, das immer noch niedrige Lohnniveau und nicht zuletzt die geografische Nähe zu Deutschland sprechen dafür, dass insbesondere auch deutsche Unternehmen langfristige Erfolge in Polen erzielen können. Eines der Haupthemmnisse einer Auslandsinvestition ist jedoch die Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Zuge einer beabsichtigten Investitionstätigkeit in Polen ist es für deutsche Unternehmer somit wichtig, sich auch einen Überblick über die Rechnungslegung des Einzelabschlusses nach polnischem Recht zu verschaffen. Die vorliegende Arbeit wird genau diesen Einblick ermöglichen, wobei sie jedoch nicht nur die Andersartigkeiten des polnischen Bilanzierungssystems, sondern im Speziellen auch die damit verbundenen Auswirkungen auf den Jahresabschluss abbildet. Zu Beginn werden ausgewählte Besonderheiten der polnischen Rechnungslegung aufgezeigt. Im Anschluss an diese Darstellungen werden bestimmte Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite auf Ansatz, Ausweis und Bewertung hin untersucht, da bei der Erstellung des Jahresabschlusses spezifische Regelungen Beachtung finden müssen. Das darauf folgende Kapitel veranschaulicht, was polnische Tochterunternehmen bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen und latenten Steuern zu berücksichtigen haben. In der abschließenden Betrachtung werden die zuvor dargelegten Besonderheiten noch einmal insbesondere auf ihre bilanziellen Auswirkungen hin kritisch gewürdigt.
2. Rechnungslegung in Polen - Ausgewählte Besonderheiten
2.1. Besonderheiten der polnischen Rechnungslegungsgrundsätze 1
2.1.1. Kapitalerhaltungsgrundsätze
Grundsätzlich enthält das polnische RLG in Art. 7 zwei Kapitalerhaltungsgrundsätze, die deutschen Unternehmern ebenfalls bekannt sind: das Imparitätsprinzip und das Vorsichtsprinzip. Beide Grundsätze beziehen sich auf Sachverhalte mit negativen Erfolgswirkungen, die am Abschlussstichtag zwar noch nicht eingetreten, aber schon verursacht sind und erwartet werden für künftige Perioden. 2 Resultierend sei schon an dieser Stelle zu erwähnen, dass in Verbindung mit dem Niederstwertprinzip (Art. 7 I i.V.m. 28 I RLG)
1 Anmerkung: Die Mehrheit der im kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Recht bekannten
Rechnungslegungsgrundsätze finden sich auch im polnischen RLG wieder. (Vgl. Jungmann/Tacakiewicz
(2007), S. 702) Um dem begrenzten Umfang der Arbeit gerecht zu werden, wird im Folgenden nicht auf
jeden auch in Polen geltenden einzelnen Grundsatz näher eingegangen, sondern nur auf zwei ausgewählte
Grundsätze mit gewichtigen Auswirkungen auf den JA des bilanzierenden polnischen Tochterunternehmen.
2 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2007), S. 137.
2
auch in Polen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eines VG eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist. 3 Obwohl auch in Polen durch die Bildung von Rückstellungen vorhersehbare Risiken und Verluste Berücksichtigung finden, werden in der Praxis die Instrumente der Rückstellungen und Wertberichtigungen oft sehr restriktiv gehandhabt. 4 Als Gründe hierfür sind anzuführen, dass trotz der guten wirtschaftlichen Entwicklung zum einen immer noch ein gewisses Maß an Kapitalknappheit besteht, zum anderen in Polen Rückstellungen und Wertberichtigungen nur für genau definierte und fast sichere Verluste zu bilden sind. 5 Insgesamt ist die Bedeutung von Vorsichts- und Imparitätsprinzip in Polen also zwar gewichtig, jedoch sind die Ausprägungen nicht so weitgehend, wie es deutschen Unternehmern geläufig ist.
2.1.2. Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip, dessen Funktion primär die Verhinderung eines Ausweises und einer Ausschüttung noch nicht realisierter Gewinne ist, erlaubt in Polen teilweise eine relativ frühe Realisierung von Gewinnen. 6
2.2. Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz
Formal haben in Polen die Vorschriften des Handels- und Steuerrechts keinen Einfluss aufeinander. Theoretisch kommt der Handelsbilanz also weder eine Steuerbemessungsfunktion zu, noch existiert die umgekehrte Maßgeblichkeit. 7 Die einschlägige Fachliteratur kommt in der Diskussion über die Trennung von Handels- und Steuerbilanz zu dem Ergebnis, dass faktisch dennoch ein Maßgeblichkeitsprinzip vorherrscht. Als Hauptgrund wird angeführt, dass zur Ermittlung des steuerlichen Einkommens das handelsrechtliche Ergebnis verwendet wird, welches lediglich durch eine Mehr- oder Minderrechnung korrigiert wird. 8 Das zu versteuernden Einkommen kann folglich nicht direkt aus der handelsrechtlichen Bilanz, aber nur mit deren Hilfe hergeleitet werden. 9 Zudem darf die Richtigkeit der Angaben zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage durch eine zulässige Überprüfung der Handelsbücher und der Buchungsbelege seitens des Fiskus nachvollzogen werden. 10 Von Fall zu Fall kann man in der Praxis auch von einer faktisch
3 Vgl. Jungmann/Tacakiewicz (2007), S. 706f. Hinsichtlich der Abschreibungsregeln vgl. Kap. 3.1.2.
4 Vgl. Becker/Kamping (2004), S. 91.
5 Vgl. Knaus/Wakounig (2003), S. 86. Hinsichtlich der Rückstellungen vgl. Kap. 4.2.
6 Vgl. Becker/Kamping (2004), S. 91. Hinsichtlich der Teilgewinnrealisierung vgl. Kap. 3.4.
7 Vgl. Kudert/Nabialek/Meinert (2001), S. 565.
8 Vgl. Jungmann (2007), Tz. 33.
9 Vgl. Nadialek (2007), S. 140.
10 Vgl. Jungmann/Tacakiewicz (2007), S. 698ff.
Arbeit zitieren:
Philipp Trimborn, 2009, Die handelsrechtliche Rechnungslegung für deutsche Auslandstöchter in Osteuropa am Beispiel Polens, München, GRIN Verlag GmbH
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