Gliederung
1. Problemstellung / Relevanz des gewählten Themas. 3
2. Die historische Entwicklung Afghanistans als Gebiet ohne staatliches
Machtmonopol bis 1933 8
2.1 Afghanistan - ein Vielvölkerstaat 8
2.2 Geographische Beschaffenheit des Staatsgebietes 10
2.3 Überblick über die Geschichte der afghanischen Staatswerdung 12
3. Wissensstandsanalysen zur Thematik Warlords und Klan-Strukturen 16
4. Das staatliche Gewaltmonopol im unabhängigen Königreich von 1933 bis
1973 21
4.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung 21
4.2 Dominierende politische Akteure der Epoche 23
4.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols 25
5. Das staatliche Gewaltmonopol im sozialistischen Afghanistan unter
UdSSR -Besetzung von 1979-89 28
5.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung 28
5.2 Dominierende politische Akteure der Epoche 30
5.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols 32
6. Auswirkungen der vorherigen staatlichen Ordnungen auf die Herausbildung
eines staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach der US Intervention
von 35
6.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung 35
6.2 Dominierende politische Akteure der Epoche 38
6.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols 42
7. Diskussion der Ausgangsthese 45
8. Literatur- und Quellenverzeichnis. 51
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1. Problemstellung / Relevanz des gewählten Themas
Das Gebiet des heutigen Afghanistan ist in seiner jüngeren Geschichte, gerade seit Beginn des letzten Jahrhunderts immer wieder Schauplatz von kriegerischen Auseinandersetzungen geworden, die nicht nur für weltweite Aufmerksamkeit gesorgt haben sondern auch den heutigen Staat Afghanistan zu einem „failed state“ gemacht haben. Dabei ist ein solcher Staat nach der Definition von Noam Chomsky ein Staatsgebilde, dem es nicht gelingt Sicherheit für seine Bürger zur Verfügung zu stellen: „The definition of ´failed states´ is hardly scientific. But they share some primary characteristics. They are unable or unwilling to protect their citizens from violence and perhaps even destruction. They regard themselves as beyond the reach of domestic or international law, hence free to carry out aggression and violence. And if they have democratic forms, they suffer from a serious ´democratic deficit´ that deprives their formal democratic institutions of real substance.“ 1
Afghanistan galt insbesondere seit dem 20. Jahrhundert als Schlüsselstaat bei Konflikten im Nahen Osten in seiner Verbindung zu Asien. Immer wieder wollten regionale Großmächte das Land durch militärische oder wirtschaftliche Macht regieren, seien es England und Britisch-Indien im 19. Jahrhundert, die UdSSR im 20. Jahrhundert oder die Mudschaheddin oder die Taliban im 21. Jahrhundert.
Mit der „Operation Enduring Freedom“ (OEF-A) und dem Einmarsch der Koalitionstruppen unter der Führung der USA im Jahre 2001 sollten neben den allseits bekannten Zielen der Ergreifung von Osama bin Laden und Zerschlagung seines Regimes: „to bring [Osama bin Laden] and other Al Qa’ida leaders to justice; to prevent [Osama bin Laden] and the Al Qa’ida network from posing a continuing terrorist threat...“ 2 auch noch weitergehende Ziele erreicht werden, unter anderem die Integration von Afghanistans als intakter Staat zurück in die internationale Gemeinschaft: „reintegration of Afghanistan as a responsible member of the international community and an end to its self-imposed isolation.“ 3
1 aus Noam Chomsky, 2006: „Noam Chomsky, 2006: „Failed States - The Abuse of Power and the Assault on Democracy“
2 siehe British Goverment: „Defeating international terrorism: campaign objectives“; Dep 01/1460, 16. Oktober 2001
3 Ebenda.
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Das so genannte „State-Building“ 4 begann sofort dem Ende des Einmarschs der internationalen Truppen. Schon im Dezember 2001 fanden sich in Bonn (Deutschland) Vertreter Afghanistans und der internationalen Gemeinschaft zur „Petersberger Afghanistankonferenz“ zusammen, auf der alle Anwesenden sich auf das so genannte „Petersberger Abkommen“ einigten, welches einen Stufenplan zur Demokratisierung des Landes sowie die Bildung einer provisorischen Regierung unter dem paschtunischen Stammesführer Hamid Karsai als Vorsitzenden vorsah. Mit Unterstützung der internationalen NATO Truppen „International Security Assistance Force“ (ISAF) und der OEF-A-Truppen sowie dem massiven Support diverser UN-Organisationen und anderer internationaler Organisationen wurden schnell eine Vielzahl von internationalen Hilfsorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen im Land tätig. Zudem nahm die Regierung Karzai ihre Arbeit auf und wird seitdem dabei durch die „UN Assistante Mission in Afghanistan“ (UNAMA) unterstützt. Eines der sechs Ziele dieser UN-Mission benennt klar den Staatsaufbau: „assisting Afghanistan’s government towards implementation of the Afghanistan Compact“ 5 , der im gemeinsam beschlossenen „Afghanistan Compact“ (2006, in London) konkretisiert ist, unter anderem durch die intensivere Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung bei Gewährung von Sicherheit, der Umsetzung demokratischer Regierungsführung oder der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.
Doch auch sieben Jahre nach dem Einmarsch der Truppen, der massiven Unterstützung der internationalen Gemeinschaft durch UNAMA und „Afghanistan Compact“ sowie dem „state-building process“ sind die Erfolge marginal. Hamid Karzai wird durch die internationalen Medien häufig abfällig als „Bürgermeister von Kabul“ 6 verspottet und sieht sich mittlerweile mit einer wachsenden Opposition von
4 Nach Fukuyama liegt die Hauptaufgabe der internationalen Politik im 21. Jahrhundert im Aufbau von starken Staaten und der Schaffung und Stärkung staatlicher Institutionen. Von Afrika bis Nahost, von Südasien bis Mittelamerika gilt es seiner Meinung nach, durch ´State-building´, also der Schaffung und Stärkung staatlicher Institutionen, außer Kontrolle geratene Regionen zu befrieden und zu stabilisieren. (vgl. Francis Fukuyama, 2004: „State Building. Governance and World Order in the Twenty-First Century“, Ithaca, N.Y.: Cornell University Press)
5 Building on Sucess: The London Conference on Afghanistan: „The Afghanistan Compact“, Februar 2006
6 vgl. „Präsident Karzai entgeht Taliban-Anschlag unverletzt“ vom 10. Juli 2007, auf http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,487733,00.html (vom 8. September 2008)
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erstarkten Warlords 7 und ehemaligen Getreuen (bspw. United National Front) sowie einer fehlenden Akzeptanz der Bevölkerung konfrontiert. Auf der anderen Seite stehen die Ambitionen und Forderungen der internationalen Gemeinschaft, der Geber und westlichen Staatschefs nach dem Aufbau einer stabilen Demokratie im Lande. Aber gerade die Sicherheitslage, die nach Chomsk dafür wichtig wäre, ist nicht nur nach Angaben vieler Nicht-Regierungsorganisationen sondern beispielsweise auch nach dem UNHCR-Reports vom 25. April 2007 völlig unbefriedigend: „Die Sicherheitssituation in Teilen Afghanistans (einigen Provinzen und Distrikten) ist weiterhin von unterschiedlichen Bedrohungen für Leib und Leben sowie der allgemeinen Stabilität charakterisiert.“ 8 Der UNHCR-Report vom 18. Juni 2008 geht dabei noch ein Stück weiter, als er ganze Provinzen im Süden, Osten aber auch im Zentrum als unsicher erklärt: „Alle Distrikte der Provinzen Helmand, Kandahar, Uruzgan und Zabul (Süden) werden als unsicher eingestuft. Kunar (Osten): Die gesamte Provinz, mit Ausnahme der Distrikte Asad Abad, Khas Kunar, Chawkai, Narang, Noorgal und Bar Kunar, wird als unsicher eingestuft. Maidan-Wardak (Zentrum): Die gesamte Provinz, einschließlich aller Straßen, wird als unsicher eingestuft.“ 9
Es gelingt dem Staatskonstrukt Afghanistan unter der Regierung Karzai nicht die notwendige Stabilität und Sicherheit gerade im Süd-Westen Afghanistans abzusichern, so dass teilweise sogar die Arbeit von UN-Organisationen in einigen Provinzen nur eingeschränkt bzw. gar nicht stattfinden kann. Damit wird eine der Kernfunktionen der Staatsdefinition nach M. G. Schmidt: „eine politisch-rechtliche Ordnung, die eine Personengemeinschaft auf der Grundlage eines Staatsvolkes innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes zur Sicherstellung bestimmter Zwecke auf Dauer bindet und einer souveränen Herrschaftsgewalt unterwirft“ 10 trotz
7 ´Warlords´ werden von Paul Jackson als ein Sammelbegriff definiert, um neue Formen von militärisch begründeten Klanherrschaften jenseits von Nationalstaaten im 20. Jahrhundert zu erläutern. Mehr dazu in Kapitel Drei. (vgl. Paul Jackson, 2003: „Warlords as Alternative Forms of Governance“, in: „Small Wars and Insurgencies“, 14: 2, S. 131-150)
8 UNHCR, Juni 2007: „Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes - Fortschreibung der Situation in Afghanistan und der Erwägungen zum Internationalen Schutz“, 25. April 2007, UNHCR Kabul
9 UNHCR, Juni 2008: „Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes - Fortschreibung der Situation in Afghanistan und der Erwägungen zum Internationalen Schutz“, 18. Juni 2008, UNHCR Kabul
10 M. G. Schmidt (Hrsg.), 1995: „Wörterbuch zur Politik: Staat“, S. 896
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massiver internationaler Hilfe nicht erfüllt. Stattdessen werden oftmals die staatlichen Aufgaben der Gewährleistungen von Sicherheit in diesen Gebieten durch regionale Warlord - Konfigurationen übernommen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Aufstockung der internationalen Truppen in Afghanistan, verstärkter und besserer Ausbildung der afghanischen Polizei- und Sicherheitskräfte und der Zukunft des afghanischen Staates möchte ich mich diesem beschriebenen Problem des „Zentrum - Peripherie“ - Konfliktes 11 widmen und versuchen Erklärungen zu finden, wieso es dem afghanischen Staat nicht gelingt seinen Bürgern Sicherheit als Allgemeingut intendiert zur Verfügung zu stellen.
Im ersten Abschnitt der Projektkurs-Arbeit werde ich dazu die ethnischen und geographischen Rahmenbedingungen darstellen und dann die geschichtlichen Abläufe zur Staatsbildung auf dem Gebiet des heutigen Afghanistans bis 1933 skizzieren. Dem folgt eine Analyse der theoretischen Annahmen zu den in der Arbeit benutzten Begriffen Warlords und Klan-Strukturen 12 . Anschließend folgt eine detaillierte Untersuchung dreier unterschiedlicher Epochen der afghanischen Geschichte (1) der konstitutionellen Monarchie von 1933 - 73, (2) der sozialistische DR Afghanistan unter UdSSR-Besetzung von 1979-89 sowie (3) des Afghanistans nach der US-Intervention von 2001. Die zentrale Arbeitsintention ist es hierbei, die jeweiligen geschichtlichen Abläufe zur Staatsbildung und dem Aufbau einer Regierungsstruktur zu untersuchen und dabei die Rolle der herrschenden politischen Akteure und ihrer jeweiligen Machteinflüssen auf das Gebiet Afghanistans zu analysieren. Für den Gesamtkontext der Arbeit ist diese Herangehensweise von besonderem Interesse, da nur auf diese Weise die Auswirkungen der US Intervention in Afghanistan nach 2001 auf die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols
11 Der ´Zentrum - Peripherie´ Konflikt ist eine Auseinandersetzung zwischen einer Zentralmacht und einer alternativen Macht, die geographisch voneinander getrennt sind und weshalb es der Zentralmacht schwer fällt ihre Macht in diesem Gebiet auszuüben. Die Theorie entstammt der 1967 von Seymour M. Lipset und Stein Rokkan entwickelten Cleavage-Theorie aus der Wahlforschung und wurde anschließend auch in der Friedens- und Konfliktforschung benutzt..
12 ´Klanstrukturen´ werden von Kathleen Collins als eine für zentralasiatischen Staaten typische Form der Herausbildung von regionalen Machtstrukturen und ihren Führern definiert, die durch Verwandtschaftsverhältnisse und kulturelle Identität geprägt ist und informelle und formelle Verbindungen aufweist. Mehr dazu in Kapitel Drei. (siehe Kathleen Collins, 2006: „Clan Politics and Regime Transition in Central Asia“, Cambridge University Press, New York)
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bewertet werden können. Zum Schluss werden die Ergebnisse der Projektkurs-Arbeit diskutiert und ihre Auswirkungen auf das Afghanistan der Regierung Karzai nach 2001 betrachtet.
Meine zentrale These ist es hierbei, dass es bisher noch keiner afghanischen Zentralmacht gelungen ist flächenübergreifend eine souveräne Herrschaftsmacht auszuüben. Es ist jeweils herrschenden Mächten durchaus immer wieder gelungen größere oder kleinere Prozentteile der Fläche Afghanistans zu beherrschen - die andere Fläche wurde dabei immer wieder von regionalen Warlords und ihren Klan-Strukturen kontrolliert. Als Indikator für die Ausübung einer souveränen Herrschaftsgewalt möchte ich dabei die Sicherheitslage heranziehen und werde mich dabei auf den klassischen Sicherheitsbegriff, als der Abwesenheit von Gewalt und gewalttätigen Auseinandersetzungen, stützen. Zur Diskussion meiner These werde ich historische Analysen als auch Selbsteinschätzungen der jeweiligen Herrschaftsformen heranziehen.
Als Begründung meiner Ausgangsthese dienen sowohl die ethnischen und geographischen Beschaffenheiten des afghanischen Staatsgebietes. Afghanistan liegt fast zu 80 Prozent im Mittel- bzw. Hochgebirge und durch diese geographischen Herausforderungen haben sich lokale und regionale Klan-Strukturen herausgebildet, die von Klans oder Warlords dominiert werden und sich niemals aufgelöst haben sondern weiterhin Sicherheit für ihre eigenen Strukturen gewährleisten. Zusätzlich haben jahrhundertealte Konflikte zwischen den verschiedenen Ethnien, insbesondere zwischen Paschtunen, Usbeken, Turkmenen und Hazara, beigetragen die regionalen Machtzentren zu stärken.
Diese Gründe verdeutlichen die Notwendigkeit die Frage nach dem staatlichen Gewaltmonopol im heutigen Afghanistan unter der Karzai-Regierung im historischen Kontext untersuchen zu müssen. Die Herleitung erfolgt dabei als Längsschnittstudie der drei genannten staatlichen Ordnungen und findet dabei in jeweils in drei Abfolgen statt. Zu Beginn wird die Entstehung und Funktionsweise der jeweiligen staatlichen Ordnungen untersucht. In einem zweiten Schritt werden die dominierenden politischen Akteure der Epoche dargestellt und dieser Darstellung schließt sich eine Analyse der geographischen Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols an.
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2. Die historische Entwicklung Afghanistans als Gebiet ohne staatliches Machtmonopol bis 1933
2.1 Afghanistan - ein Vielvölkerstaat
Als heutige eigenständige „Islamische Republik Afghanistan“ liegt Afghanistan in Zentralasien und grenzt an die islamischen Staaten Iran und Pakistan sowie weiterhin an Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und sogar China im Nord-Osten. Das Land weist eine Fläche von 647.500 Quadratkilometer auf und ist in 34 Provinzen unterteilt, in denen etwa 31 Millionen Einwohner leben. Zudem geht man davon aus, dass nochmals 3,5 Millionen Afghanen in Ausland leben, vorwiegend im Iran oder Pakistan. Nach dem Einmarsch der internationalen Truppen im Jahre 2001 sind bereits fünf Millionen Afghanen zurückgekehrt. Im Schnitt sind mehr als 45 Prozent der Bevölkerung unter 14 Jahre alt, was einem sehr jungen Durchschnittsalter von 17,6 Jahren entspricht. 13
Die Bevölkerung teilt sich auf in 42 Prozent Paschtunen, 27 Prozent Tadschiken, neun Prozent Hazara, neun Prozent Usbeken sowie kleineren Anteilen an Aimak, Turkemen und Balochen, deren Pluralität Rasanayagam heraushebt: „from the dominant Pashtuns, who speak Pashtu, followed by the Farsi-speaking Tajiks, the Turkic Uzbeks to the smaller minorites. These latter are: Hazara, Aymak, Farsiwan, Brahui, Baluchi, Turkomen, Nuristani, Kohistani, Pamiri, Kirghizi, Gujar, Moghol, Arab, Qizilbash, Hindus, Sikhs and Jews.“ 14 Die offiziellen Sprachen der Republik sind Dari und Paschto, wobei Dari von etwa einem Drittel der Bevölkerung als Muttersprache und Paschto von der paschtunischen Bevölkerungsmehrheit gesprochen wird - weiterhin werden Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai und Nuristani als wichtige Sprachen durch den Staat gefördert.
Die ethnischen Gruppen verteilen sich dabei unterschiedlich in Afghanistan, während der überwiegende Teil der Paschtunen im Süden und Osten an der Grenze zu Pakistan angesiedelt ist, bevölkern die Dari-sprechenden Bevölkerungsgruppen den
13 vgl. CIA, 2008: „The World Factbook“, nach https://www.cia.gov/library/publications/the-worldfactbook/geos/af.html (vom 8. September 2008)
14 Angelo Rasanayagam, 2003: „Afghanistan: A Modern History“, I. B. Tauris, London, S. 16
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Westen und Norden des Landes, wobei ebenfalls im Nordosten und Norden die Usbeken und Turkemen und die Hazara in den Höhenlagen inmitten im Land angesiedelt sind 15 , wie auch auf der folgenden Grafik zu erkennen ist:
Von der Bevölkerung können nur etwa 29 Prozent lesen und schreiben, wobei die Männer mit 43 Prozent führend. Auch wenn die Bevölkerung ethisch sehr heterogen ausfällt, verbindet sie der Islam, da fast 99 Prozent der Einwohner Muslime sind, davon 80 Prozent sunnitische Muslime und nur 19 Prozent schiitische Anhänger. 16
15 vgl. Louis Dupree, 1980: „Afghanistan“, Princeton University Press, Princeton, S. 57 - 65
16 vgl. US Department of State, Bureau of South and Central Asian Affairs, 2007: „Background note: Afghanistan“, nach http://www.state.gov/r/pa/ei/bgn/5380.htm#history (vom 8. September 2008)
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2.2 Geographische Beschaffenheit des Staatsgebietes
Von der Gesamtbevölkerung leben 78 Prozent auf dem Land. Die Urbanisierungsquote beträgt 22 Prozent, wobei die Städte eher auf den nördlichen und östlichen Teil des Landes verteilt sind. Geographisch wird das Land nämlich durch das Hindukush-Gebirge geprägt, mit seinen Bergen von bis zu 7.500 Metern Höhe dominiert. Weniger als zehn Prozent des Landes liegen dabei unter 600 Höhenmetern, so dass es sich bei Afghanistan um ein klassisches Gebirgsland handelt, wie Dupree in seinem Buch klar mit Zahlen untermauert: „The ranges stretch about 600 miles, of 966 kilometers, laterally, with the aberage north-south measurement being 150 miles, or 240 kilometers. The Pamir Knot contains more than 100 peaks which rise between 20.000 and 25.000 feet, or 6.100 and 7.620 meters, the highest being Naochak with 24.500 feet or 7.470 meters... Bare rock dominates dramatically everywhere about 14.000 feet or 4.270 meters.“ 17
Dupree teilt in seinem Werk Afghanistan dabei in elf geographische Zonen ein, wobei er besonders den Unterschied zwischen den sechs nördlichen Zonen im Hindukush-Bergmassiv im Vergleich zu den fünf südlichen und westlichen Zonen im Bereich der Wüsten- und Steppenlandschaft hervorhebt: „The first six zones (the Wakhan Corridor-Pamir Knot, Badakhshan, Central Mountains, Eastern Mountains, Northern Mountains and Foothills, Southern Mountains and Foothills) relate to the Hindu Kush mountain system, young rugged ranges with sharp peaks, deep valleys and many almost impenetrable barriers. The remaining five zones (Turkestan Plains, Herat-Farah Lowlands, Sistan Basin-Hilmand Valley, Western Stony Deserts, Southwestern Sandy Deserts) embrace the deserts and plains which surround the mountains in the north, west and southwest.“ 18 Aufgrund dieser geographischen Beschaffenheit sind nur etwa 12 Prozent des Landes bewässert und der Landwirtschaft deshalb zugänglich - Land, das zumeist im Norden des Landes angesiedelt ist und auf dem größtenteils Korn, Reis und Baumwolle angebaut wird und auf dem die Einwohner traditionell Viehzucht (Schafe, Ziegen, Pferde und Rinder) betreiben. 19
17 Louis Dupree, 1980: „Afghanistan“, Princeton University Press, Princeton, S. 3
18 Ebenda, S. 5
19 Daniel N. Wilber, 1962: „ Its People, Its Society, Its Culture“, Survey of World Cultures Series, New Haven, S. 221 - 241
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Die größte Stadt ist Kabul, als Hauptstadt im Osten des Landes, mit einer momentanen Gesamtbevölkerung von etwa vier Millionen Einwohnern, wenn man die nähere Umgebung der Stadt hinzuzieht. Weitere wichtige Städte sind Kandahar (339.200 Einwohner), Mazar-i-Sharif (239.800 Einwohner), Herat (166.600 Einwohner), Jalalabad (158.800 Einwohner) und Kundus (118.000 Einwohner), zumeist im Norden oder Osten während der Süden eher ländlich geprägt ist und nach dem Verlassen des Hochgebirges südlich in eine Steppen- und Wüstenlandschaft ausläuft. 20 Anbei stellt eine Karte die wichtigen Städte Afghanistans und ihre Lage da, wobei im Süden nur Kandahr und Zaranj als wichtige Städte auftauchen, wie auf der folgenden Karte illustriert ist:
20 vgl. UNDP Afghanistan Annual Report, 2006, by United Nations Development Programme Afghanistan von www.undp.org.af (Stand 13. September 2008), S. 56
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Dipl.-Pol. Björn Richter, 2008, Historische Implikationen für die fehlende Herausbildung eines flächendeckenden staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach 2001, München, GRIN Verlag GmbH
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