INHALT
Einleitung. 3
I. Hexenverfolgung und Hexenprozesse 4
I.1. Ablauf der Verfolgung 6
I.1.1. Erste Hexenverfolgungen. 6
I.1.2. Verfolgungswellen 1562 - 1580. 9
I.1.3. Hexenverfolgung 1585 - 1630 10
I.2. Ablauf des Prozesses. 15
I.3. Wer waren die Opfer? 21
I.4. Hexen als Gruppe? 22
II. Hexen bis heute? 23
II.1. Himmlers Hexenkartothek 23
II.2. Hexengruppen heute? 28
Fazit. 34
Literaturverzeichnis 36
2
Einleitung
Hexe
Der Begriff polarisiert wie kaum ein anderer - damals und heute.
Gelehrte, Theologen, Juristen, Ärzte und Philosophen, darunter namhafte Köpfe wie Montaige, Descartes, Althusius, Hobbes und Thomasius, 1 stritten von Beginn der Hexenverfolgung an, ob es Hexen überhaupt gibt oder ob sie doch nur Hirngespinste, doch nur Imagination sind. Und wenn es sie gibt, wie ist mit ihnen umzugehen? Ein Thema an dem nunmehr das ganze Volk Interesse zeigte - entweder weil es sich von Hexen bedroht fühlte oder weil es die „Verhexten“ für verrückt hielt und nicht zuletzt weil jedem, unabhängig von seinem Geschlecht, Status oder seiner Funktion, eine Hexereibeschuldigung und damit eine Hinrichtung drohte.
Zauberei war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit nicht nur denkbar, sondern gehörte fest ins Weltbild der Bevölkerung. Wenn man nun an Zauberei glaubte, so war es nur konsequent, deren Missbrauch unter Strafe zu stellen. Und genau an diesem Punkt stoßen wir wieder auf das Problem der Imagination. Die „Waffe“ Zauberei wurde im Verborgenen eingesetzt und war nicht nachweisbar, man war sich nicht einmal sicher, in welchem Umfang und mit welchen Folgen und vor allem, von wem sie eingesetzt werden konnte. 2
Im Folgenden soll zunächst ein kurzer Abriss über den Ablauf der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit, sowohl in den Städten als auch auf dem Land, und eine so allgemein wie möglich gehaltene Veranschaulichung der daraus resultierenden Hexenprozesse zu der Frage, wer eigentlich die Opfer solcher Verfolgungen und Prozesse waren, führen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf der Region „Südostdeutschland“, also dem alten Herzogtum Bayern, Ostschwaben, Mittelfranken und der Oberpfalz liegen, da vor allem Bayern die umfassendste Hexengesetzgebung Europas entwickelte 3 und auf der anderen Seite der süddeutsche Raum, hauptsächlich der schwäbische Raum, politisch so unübersichtlich war, das er zu einer Zufluchtsstätte für andernorts verfolgte Gruppen wurde. 4 Mit Hilfe dieser Betrachtungen soll daraufhin versucht werden, die Frage nach dem Gruppenstatus der Hexen in der frühen Neuzeit zu beantworten. Wie sehr sich hier Realität und Vorstellung unterscheiden, soll vor allem im zweiten Punkt dieser Hausarbeit aufgezeigt werden, wenn untersucht wird, wie sich die Vorstellung von Hexen als Gruppe über Himmlers Hexenkartothek hinweg bis in unsere heutige Zeit hinein gehalten hat.
1 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; Vorwort
2 Ebd.
3 Ebd.
4 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen
3
I. Hexenverfolgung und Hexenprozesse
Die internationale Hexenforschung ist sich heute weitgehend darüber einig, dass der Höhepunkt der Hexenverfolgung in Europa zwischen 1560 und 1630 anzusetzen ist. Entgegen der üblichen, auch heute noch verbreiteten Vorstellung, zog sich kein breiter Strom an Hexenverfolgungen und Prozessen vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein, im Gegenteil. Nach den durch die päpstliche Inquisition durchgeführten Hexenprozessen um 1500 ging deren Zahl soweit zurück, dass Zeitgenossen bemerkten, Hexen würden fast niemals hingerichtet werden. 5 Was nun also könnte der Grund dafür sein, dass die schon beendet geglaubte Hexereiverfolgung des finsteren Mittelalters zwischen 1560 und 1630 erneut in dem uns bekannten Maße wieder auftritt? Behringer lehnt einen Zusammenhang des Anstiegs der Hexenverfolgung nach 1560 mit der Gegenreformation oder den Kriegswirren der Reformationskriege rundweg ab, denn gerade in Deutschland, einem der Hauptländer der Hexenverfolgung, fielen die ersten überregionalen Verfolgungswellen in die lange Friedenszeit vor dem Dreißigjährigen Krieg. 6 Es gibt unterschiedlichste Forschungsansätze bezüglich des Auftretens der Hexenverfolgung an diversen Orten aus unterschiedlichsten Gründen. Von der rückständigen abergläubischer Bergbevölkerung bis hin zu „Angst vor sozialem Wandel“ in frühkapitalistischen Zentren. Der derzeitige Forschungsstand macht jegliche Generalisierung des Hexenthemas nahezu unmöglich. 7 Aus diesem Grund hält Behringer ein Herangehen an die Hexenthematik über Regionalstudien und anschließende regionale Vergleiche für den einzig sicheren Weg, sinnvolle Aussagen über die verschiedenen Aspekte des Hexereithemas treffen zu können. 8
Der Hexenhammer von 1487 fasst alle Ketzerei- und Zaubereivorstellungen der Spätantike und des Mittelalters zu dem elaborierten Hexenbegriff, zu einer Art Superverbrechen, zusammen. Dessen wesentliche Elemente sind
1 Teufelspakt (mit Abfall von Gott), den mehrheitlich Frauen mit dem Teufel, der ihnen als Mann gegen übertritt, schließen.
2 Teufelsbuhlschaft, also eine Form der Eheschließung, vollzogen durch den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel. 3 Jede Art von Schadenszauber.
Neuzeit; München; 1987; S. 21
5 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 4 f
6 Ebd; S. 6
7 Ebd; S. 9
8 Ebd S. 4 f
4
4 Hexensabbat (mit Anbetung des Teufels) als schlimmster Anklagepunkt, da er das Kennen und konspirieren mit anderen Hexen beinhaltet. 9
Behringer nennt als fünften Punkt noch die Möglichkeit des Fluges durch die Luft, eben um zum Hexensabbat zu gelangen. 10
Was Punkt drei betrifft, muss mit dem Missverständnis, in der Vorstellung des Mittelalters hätten nur Frauen eine Teufelsbuhlschaft eingehen können, aufgeräumt werden. Der 'männliche' Dämon oder Teufel, Incubus (Der Darauffliegende) genannt, vollzieht den Geschlechtsakt mit der weiblichen Hexe, kann aber auch in 'weiblicher' Gestalt als Succubus (der Darunterliegende) die Teufelsbuhlschaft mit einem männlichen Partner eingehen. 11
Es ist allerdings unmöglich für die Hexenforschung, sich nur an diesem einen elaborierten Hexenbegriff zu orientieren, da dieser sämtliche anderen Formen von Zauberei von vornherein ausschließt, also auch nicht berücksichtigt, dass die Grenzen zwischen Aberglauben, Zauberei, Schadenszauber und Hexerei regional bedingt in hohem Maße fließend waren. So konnte weiße Magie an einem Ort völlig harmlos, Schutzzauber sogar erwünscht sein, während sie am anderen Ort als Indiz für das Superverbrechen der Hexerei galt. 12 Interessanterweise und nur am Rande zu bemerken ist, dass Volksmagie zunächst nicht unter Strafe gestellt und kirchliche Magie im Gegenteil sogar als Gegenzauber verwandt wurde. Als Beispiel sei hier der Blutritt aus Weingarten, der als Schutzritual vor Wetterschäden verstanden werden kann, genannt. Durch ihn wird ein System magischer Einflussnahme auf das Wetter geschaffen und dadurch die kirchliche Macht gestärkt. Zudem wurden sogar Amulette und Bildchen zum Schutz verkauft. 13 Da nicht genau festzustellen ist, wann der eigentliche Begriff Hexe gebräuchlich wurde und welche Arten von Zaubereien er ab wann umfasste - wahrscheinlich kam er erst während des Konzils von Basel 1431-1437 auf und wurde dann in die Vergangenheit projiziert 14 - werden in dieser Arbeit die Begriffe Hexe und Hexer, Hexerei- und Zauberprozess, Hexenverfolgung, Hexerei und Aberglaube etc. ohne Anführungszeichen nach Behringer gebraucht. 15
9 Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 23
10 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 15
11 Wunderlich, Werner: Dämonen, Monster, Fabelwesen - Eine kleine Einführung in Mythen und Typen phantastischer Geschöpfe; St. Gallen; 1999; S. 19
12 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 16 f
13 Dillinger, Johannes: >>Böse Leute<< - Hexenverfolgung in Schwäbisch Österreich und Kurtrier im Vergleich; Trier; 1999; S. 161-165
14 Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 76
15 Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 17
5
I.1. Ablauf der Verfolgung
Es ist oft behauptet worden, in Deutschland hätten die Scheiterhaufen überall in gleicher Intensität gebrannt. In Wirklichkeit sind bei Hexenprozessen nicht nur zeitliche, sondern auch gewisse räumliche Konzentrationen zu beobachten. 16 Die Kernzone der Hexenprozesse besteht - abgesehen von Mecklenburg - aus einem zusammenhängenden Gebiet mit ungefähr folgenden Grenzen: Lothringen, Kurtrier, Herzogtum Westfalen, Minden, Schaumburg, von dort über die Harzgegend zu den anhaltischen Fürstentümern und von dort über die sächsischen Herzogtümer und die Bistümer Bamberg, Eichstätt und Augsburg zur Schweizer Grenze. 17
Nicht überall, aber in vielen Gebieten treten Hexenprozesse als Wellen auf. Am häufigsten sind diese Wellen in den Jahren 1590, um 1630 und um 1660 zu beobachten. Die erste Welle zieht sich über einen längeren Zeitraum hin, etwa zwischen 1585 und 1595. Die mittlere Welle entspricht am ehesten einer wirklichen punktuellen Spitze, die Konzentration in den Jahren um 1630 ist besonders auffallend. Zeitlich am wenigsten ausgedehnt ist die Prozesswelle nach dem Dreißigjährigen Krieg. Sie liegt etwa zwischen Anfang der 50er und Ende der 60er Jahre. 18 Werfen wir einen genaueren Blick auf diese drei Wellen:
I.1.1. Erste Hexenverfolgungen
Betrachtet man die systematischen Hexenverfolgungen genauer, so stellt man zunächst fest, dass sie sich geographisch auf jene Teile Europas beschränkt, welche im Spätmittelalter dem Papsttum unterstanden. Weder das afrikanische, noch das kleinasiatische Christentum oder die griechisch-orthodoxe Kirche scheint Hexenverfolgung zu kennen. 19 Diese Feststellung bestätigt auch Joseph Hansen, wenn er schreibt, „die Geißel der Hexenverfolgung [sei] von der Theologie der christlichen Kirche geflochten worden.“ 20 Laut Behringer muss diese Aussage allerdings relativiert werden, da Papst Innozenz IV. zwar in seiner Bulle Ad extirpanda 1252 erstmals die Folter als Prozessmittel billigte, sie aber keineswegs eingeführt hat. 21
Sicher ist in jedem Fall, dass die Kirche bis zum 11. Jahrhundert Ketzerei und Zauberei noch mit Kirchenbußen bekämpfte, bis diese im 13. Jahrhundert durch das kirchliche Inquisitionsverfahren
16 Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 63
17 Ebd; S. 65
18 Ebd; S. 55
19 Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 72
20 Hansen, Joseph: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im Mittelalter und die Entstehung der großen Hexenverfolgung; Leipzig; 1900; S. 535
21 Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 73
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abgelöst wurden. 22 Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts kannte man in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum nur traditionelle Zauberprozesse, bei denen es hauptsächlich um Schadenszauber, also das Anhexen von Krankheiten etc, Wer den 109. Psalm rücklings hersagt, kan damit [...] seinen Feind todt beten. [Oder] Wie du deinem Feind schaden kanst.
oder um Liebeszauber ging. 24
Der so genannte Hexenhammer, welcher 1486 erstmals in Speyer gedruckt wurde, vollendete schließlich, wie schon erwähnt, die Hexenlehre, spitzte sie hauptsächlich auf Frauen zu und forderte Hexenprozesse, für welche er auch praktische Anweisungen gab. 26 Obwohl der Autor des Hexenhammers, Heinrich Kramer, den päpstlichen Segen im Rücken hatte, war die Reaktion auf dieses Werk zwiespältig und markiert den Beginn einer langen literarischen und theologischen Diskussion um das Thema Hexerei:
Johann Weyer (1515 oder 1516 - 1588) schrieb als Reaktion auf den Hexenhammer das erstmals 1563 in Basel erschienene Werk >>De praestigiis daemonum et incantatoribus ac veneficiis<< (Von den Blendwerken der Dämonen sowie von Bezauberungen und Vergiftungen). Er bestreitet weder die Macht des Teufels, noch die Existenz von Hexen. Allerdings beruhen die Aussagen der letzteren seiner Meinung nach nicht auf Wirklichkeit, sondern auf Blendwerk der Dämonen. Grundgedanke des Buches ist der, dass Hexen keine Ketzerinnen sind, sondern unwissende, melancholische, vom Teufel getäuschte Frauen. Sie sind die eigentlich Verhexten, die auf der Folter
22 Ebd; S. 72
23 Mackensen, Lutz (Hrsg.): Geister, Hexen und Zauberer in Texten des 17. und 18. Jahrhunderts; Dresden; 1938; S. 45
24 Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 75
25 Mackensen, Lutz (Hrsg.): Geister, Hexen und Zauberer in Texten des 17. und 18. Jahrhunderts; Dresden; 1938; S. 36 f
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Untaten gestehen, die in Wirklichkeit der Teufel allein begangen hat. In Konsequenz verlangt Weyer von den Gerichten, nur auf ein Geständnis hin kein Urteil auszusprechen, sondern entweder echte kriminelle Handlungen nachzuweisen oder die Gefangenen frei zulassen. 27 Auf Weyer reagiert Jean Bodin (1529 - 1596), einer der fürchterlichsten Verfechter der Hexenlehre.
Er verfasste das 1580 zuerst in Paris erschienene Buch >>De la démonomanie des sociers<< dessen fünfter Teil sich ausschließlich mit dem Werk Weyers beschäftigt, welches Bodin mit Entsetzen und Grauen gelesen habe. 28
Cornelius Loos (1546 - 1595), der erst vom eifrigen Befürworter der Hexenprozesse, dem Kurtrierer Weihbischof Peter Binsfeld (1540 - 1603) dazu angehalten wurde, wie dieser selbst, gegen Weyer zu schreiben, schlug sich nach Lektüre des Werkes von Weyer auf dessen Seite. Eingebildet sind für ihn die teuflischen Taten, die Geständnisse erzwungen durch die Tortur. 1591 schickte er sein >>Tractatus de vera et falsa magica<< ohne es bei der Zensur eingereicht zu haben, zum Druck. Daraufhin wurde er ausgewiesen und kämpfte als Pfarrer in Brüssel brieflich weiter gegen die Hexenprozesse, was ihm vorübergehende Haft einbrachte. 29 Loos wiederum und auch Weyer wurden vom in Antwerpen geborenen Jesuit Martin Delrio (1551 -1608) in dessen 1599 erschienenen Werk >>Disquisitionum magicarum libri sex<< scharf angegriffen und namentlich Loos der abgründigen Dummheit beschimpft. 30 . Der ebenfalls jesuitische Friedrich von Spee (1591 - 1635) veröffentlichte im Jahre 1631 seine >>Cautio Criminalis<<, die genau wie Weyer, die Realität der Hexerei grundsätzlich anerkennt, dann aber radikal mit den Hexenprozessen ins Gericht geht. Für ihn sind Hexen völlig unschuldige Menschen und nur die Folter erpresse die Geständnisse. Er fordert die Einstellung der Hexenprozesse und die Abschaffung der Folter. 31
Professor Goehausen (1593 - 1632) verfasste mit dem >>Processus juridicus<< eine Art Handbuch der Hexenverfolgung und Hexenprozesse für Praktiker, kurz und präzise, ohne Erörterungen über die Natur böser Geister und Ähnliches und steht in direktem Widerspruch zu von Spees Werk. 32 So heftig die Diskussionen um den Hexenhammer auch waren, die Gesetzgebung ignorierte ihn zunächst völlig. So sah es denn in den Jahrzehnten nach der Reformation zunächst so aus, als hätte der inquisitorische Hexenwahn in Deutschland keine Zukunft. 33
26 Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 76
27 Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 34 f
28 Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 35 f
29 Ebd; S. 36
30 Ebd; S. 36 f
31 Ebd; S. 37 f
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Manuela Thoma, 2009, Hexen als imaginäre Randgruppe, München, GRIN Verlag GmbH
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