- II -
STICHWORTVERZEICHNIS
A
Abgabe von Willenserklärungen 1
Abhandenkommen von Sachen. 1
Absolutes Recht 1
Abstraktionsprinzip. 1
Abtretung. 2
AGB 2
Aktiengesellschaft. 2
Aktiv -Vertretung. 2
Alleinbesitz. 2
Allgemeine Geschäftsbedingungen 3
Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit 3
Annahme. 3
Annahme an Erfüllungs Statt 3
Anscheinsvollmacht 3
Antrag 4
Anwaltschaftsrecht 4
Arbeitgeber. 4
Arbeitnehmer 4
Arglist 4
Aufl ösende Bedingung 4
Aufrechnung 5
Aufschiebende Bedingung 5
Auftragsbest ätigung 5
Auftragsvertrag 5
Ausbeutung. 5
Ausdr ückliche Kundgabe 6
Ausdr ückliche Täuschung 6
Ausl ändischer Verein 6
Ausschluss der freien Willensbildung 7
Au ßenvollmacht 7
B
Bankvollmacht. 7
Bedingung 7
Befristung 7
Beglaubigung 7
Benachteiligung 8
Beschaffenheit 8
Beschr änkte Geschäftsfähigkeit 9
Besitz 10
Besitzdiener 10
Besitzerwerb 10
Besitzkonstitut 10
Besitzmittlungs -verhältnis 11
Bestandteile 11
Beweislastumkehr. 11
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln 12
Blankounterschrift 12
BMV 13
B ösgläubigkeit 13
Bringschuld. 13
Buchersitzung 13
B ürgerliches Recht 13
- III -
D
Darlehen. 14
Das Geschäft, für den es angeht 14
Dauerschuldverh ältnis 14
Deckungsverh ältnis 14
Deliktsf ähigkeit 14
Dilatorische Einrede 15
Dingliches Geschäft. 15
Dissens. 15
Dritter 15
Drittschadensliquidation 15
Drohung 15
E
Ehe. 16
Eigenbesitz. 16
Eigenschaften einer Person. 16
Eigenschaften einer Sache 16
Eigenschaftsirrtum. 16
Eigentum. 17
Eigentumsfreiheit 17
Eigentumsvermutung 17
Eigentumsvorbehalt. 17
Einmanngesellschaft 17
Einpersonengesellschaft. 17
Einseitig verpflichtender Vertrag. 18
Einseitiges Rechtsgeschäft 18
Einwilligung 18
Elektronische Form. 18
Elektronische Signatur. 18
Empfangsbed ürftige Willenserklärung 18
Empfangsbote 18
Entgangener Gewinn 19
Entm ündigung. 19
Erbenbesitz 19
Erfolgsort. 19
Erforderliche Sorgfalt 19
Erf üllungsgehilfe 20
Erf üllungsschaden 20
Erf üllungsverweigerung 20
Erhebliche Willensschwäche 20
Erkl ärungsbewusstsein 20
Erkl ärungsbote. 20
Erkl ärungsirrtum. 20
Error in negotio 21
Ersitzung an beweglichen Sachen. 21
Ersitzung an Immobilien 21
Erweiterter Eigentumsvorbehalt. 21
Erwerbsgesch äft. 21
Essentialia negotii 22
Ex nunc 22
Ex tunc 22
- IV -
F
Fahrl ässigkeit 22
F älligkeit. 22
Falsus procurator 22
Fernabsatzvertrag 22
Firma 23
Firmenzusatz 23
Form -Kaufmann 24
Fortgeschrittene elektronische Signatur. 24
Fremdbesitz 25
Fr üchte einer Sache. 25
Fr üchte eines Rechts. 25
G
Gattungsschuld. 25
Gattungsvollmacht. 26
Gefahr übergang 26
Gef älligkeit 26
Gef älligkeitsvertrag. 26
Gegenleistungsgefahr. 27
Gegenseitiger Vertrag 27
Genehmigung 27
Generalvollmacht. 27
Gesamtakte 27
Gesamtschuld 27
Gesch äftsfähigkeit 28
Gesch äftsunfähigkeit 28
Gesch äftswille. 28
Gesellschaftsrecht 28
Gesetzliche Vertretung. 29
Gesetzlicher Vertreter. 29
Gesetzliches Verbot. 29
Gewerbe 30
Gewinnerzielungsabsicht. 30
Gl äubiger 30
Gl äubigernähe 30
Gl äubigerverzug. 30
Globalzession 31
Grobe Fahrlässigkeit 31
Grundbuch 31
Gute Sitten. 31
Guter Glaube. 31
Gutgl äubiger Erwerb 31
H
Handelsbrauch 32
Handelsbriefe. 32
Handelsgesellschaft 32
Handelsgewerbe 33
Handelsrecht. 34
Handelsregister. 34
Handelsregister -Eintragung 34
Handlung. 34
Handlungswille 35
- V - Haustürgeschäft ................................................................................................................35 Herausgabeanspruch .......................................................................................................35 Höhere Gewalt ....................................................................................................................35 Holschuld.............................................................................................................................35
I
Immaterieller Schaden .....................................................................................................36 Inhaltsirrtum........................................................................................................................36 Innenvollmacht...................................................................................................................36 Insichgeschäft ....................................................................................................................36 Invitatio ad offerendum ....................................................................................................36 Irrtum ....................................................................................................................................36
J
Juristische Person ............................................................................................................36 Juristische Unmöglichkeit ..............................................................................................37 Justizirrtum .........................................................................................................................37
K
Kalkulationsirrtum.............................................................................................................37 Kammer für Handelssachen ...........................................................................................37 Kann-Kaufmann .................................................................................................................37 Kapitalgesellschaft............................................................................................................37 Kaufmann / ..........................................................................................................................38 Kaufmann kraft Eintragung.............................................................................................38 Kaufmännisches Bestätigungsschreiben ...................................................................38 Kaufmannseigenschaft ....................................................................................................38 Kaufvertrag..........................................................................................................................39 KBS .......................................................................................................................................39 Keine Sachen......................................................................................................................39 Konfusion ............................................................................................................................39 Konkludente Kundgabe ...................................................................................................39 Konkludente Täuschung .................................................................................................40 Kontrahierungszwang ......................................................................................................40
L
Lediglich rechtlich vorteilhaft ........................................................................................40 Legalisation.........................................................................................................................41 Leihvertrag ..........................................................................................................................41 Leistung ...............................................................................................................................41 Leistung an erfüllungshalber .........................................................................................41 Leistungsgefahr .................................................................................................................41 Leistungsnähe....................................................................................................................41 Leistungsort........................................................................................................................41 Lex generalis ......................................................................................................................41 Lex specialis .......................................................................................................................42
- VI -
M
Mahnung 42
M ängel an Urteilsvermögen 42
Mangelfolgeschaden. 42
Mehrseitiges Rechtsgeschäft. 42
Merkantiler Minderwert 42
Mietkaution. 42
Mietminderung 43
Minderj ährige. 43
Minderung. 43
Mitbesitz. 43
Mittelbarer Besitz. 43
N
Nachbesserung 44
Nachlieferung 44
Name 44
Naturalrestitution. 44
Nat ürliche Auslegung. 44
Nat ürliche Person. 44
Negative Abschlussfreiheit. 44
Negative Vertragsfreiheit. 45
Negatives Schuldanerkenntnis 45
Neutrale Geschäfte. 45
Nichtverm ögensschaden. 45
Notarielle Beurkundung. 45
Nutzungen 46
O
Objektive Unmöglichkeit. 46
Objektiv -normative Auslegung 46
Obligatorisches Geschäft. 46
Offener Dissens 46
Offenheit 46
Offenkundigkeitsprinzip 47
Öffentliches Recht. 47
Ordentliche Gerichtsbarkeit 47
P
Partielle Geschäftsunfähigkeit. 47
Passiv -Vertretung. 48
Peremptorische Einrede 48
Personengesellschaft. 48
Pers önliche Unzumutbarkeit 49
Planm äßigkeit 49
Pool -Vereinbarung 49
Praktische Unmöglichkeit 49
Preis 49
Preisgefahr 50
Privatautonomie. 50
Privatrecht 50
- VII -
Q
QES 50
Qualifizierte elektronische Signatur 50
Quittung 50
R
Rechtsf ähigkeit 50
Rechtsfolge 51
Rechtsgebiete. 51
Rechtshemmende Einwendungen 51
Rechtshindernde Einwendungen. 52
Rechtskauf 52
Rechtsmangel. 52
Rechtsvernichtende Einwendungen 52
Rechtsverodnung 53
Rechtswidrige Handlungen 53
Registergericht. 53
Relatives Recht 53
R ücktritt 53
R ücktrittserklärung 53
S
Sachen. 54
Sachenrecht 54
Sachmangel 54
Satzung 55
Schadensersatz. 55
Scheingesch äft 55
Schenkungsvertrag. 55
Scherzerkl ärung. 55
Schickschuld 56
Schlechtleistung 56
Schmerzensgeld 56
Schriftformerfordernis 56
Schuldanerkenntnis. 58
Schuldbeitritt 58
Schuldmit übernahme 58
Schuldner 58
Schuldrecht. 58
Schuldverh ältnis. 59
Schutzbed ürftigkeit. 59
Schweigen als Willenserklärung 59
Selbstst ändigkeit 60
Signaturpr üfschlüssel. 60
Signaturschl üssel. 60
Sitz. 60
Spezialvollmacht. 60
Speziesschuld 61
Stellvertretung. 61
St ückschuld 61
Subjetive Unmöglichkeit 61
- VIII -
T
Tabularersitzung. 61
Taschengeldparagraph 61
Tatbestand. 61
Tathandlung 61
Tatsache. 62
T äuschung durch Unterlassen. 62
Teilbesitz. 62
Teilzahlungsgesch äft 62
Textform. 62
Tiere 63
Tod. 63
Trennungsprinzip 64
U
Übel 64
Übergabe. 64
Unbeachtlicher Motivirrtum 64
Unentgeltlicher Vertrag. 64
Unerfahrenheit. 64
Ungew öhnliche Klausel 64
Unmittelbare Rechtsfrüchte. 65
Unmittelbarer Besitz 65
Unternehmer 65
Unterschrift 66
Untervollmacht 67
Unvertretbare Sachen. 67
Unverz üglich 67
Urkunde. 67
V
Verborgen 70
Verbotene Eigenmacht. 70
Verbrauchbare Sachen. 70
Verbraucher 70
Verbraucherdarlehns-vertrag 70
Verbrauchsg üterkauf. 70
Verfügungsgeschäft 71
Vergleich 71
Verkehrssicherungs-pflicht 71
Verlängerter Eigentumsvorbehalt 71
Verpflichtungsgesch äft. 71
Verrichtungsgehilfe. 72
Versteckter Dissens. 72
Vertrag 72
Vertrag mit Schutzwirkung Dritter 72
Vertrag zugunster Dritter. 72
Vertragsbedingung 73
Vertragsfreiheit 73
Vertragsübernahme 73
Vertrauensschaden 73
Vertretbare Sachen 73
Vertreter 74
Vertreter ohne Vertretungmacht 73
- IX -
Vertretungsbefugnis 74
Vertretungsmacht. 74
Verwahrvertrag. 74
Verzögerungsschaden 74
Vollmacht. 74
Vorratsschuld 74
Vorübergehende Unmöglichkeit. 75
W
Wahlschuld. 75
Wesentliche Bestandteile einer Sache 75
Willenserkl ärung. 75
Wirtschaftliche Unmöglichkeit. 75
Wucher 75
Wucherisches Rechtsgeschäft 76
Z
Zahlungsaufschub. 76
Zedent. 76
Zertifikate. 76
Zessionar 76
Zeuge 76
Zivilrecht 76
Zubeh ör 77
Zugang einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden. 77
Zur ückbehaltungsrecht. 77
Zwangslage 77
Zweckerreichung 77
Zweckfortfall 78
Zweckst örung 78
Die verwendeten Abkürzungen entsprechen den bei Kirchner, Abkürzungs-verzeichnis der Rechtssprache, 6. Auflage, Berlin 2008, angegebenen Be-
deutungen. Abweichend gebrauchte sowie bei Kirchner nicht nachzulesende
Kürzel sich nachfolgend aufgeführt.
B Beispiele
Bamberger, Heinz Georg/ Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Roth, Herbert Auflage, München 2008
Brehm, Wolfgang Allgemeiner Teil des BGB, 6. Auflage, Stuttgart u.a. 2008
Brox, Hans/ Allgemeiner Teil des BGB, 32. Auflage, Köln Walker, Wolf-Dietrich u.a. 2008
Brox, Hans/ Allgemeines Schuldrecht, 33. Auflage, Walker, Wolf D. München 2009
Brox, Hans/ Handelsrecht - mit Grundzügen des Henssler, Martin Wertpapierrechts, 20. Auflage, München 2009
Handelsgesetzbuch, München 2008 Ebenroth, Carsten Thomas/ Boujong, Karlheinz/ Joost, Detlev/ Strohn, Lutz
Beck´scher Bilanz-Kommentar, Handels- u. Elrott, Helmut/ Steuerrecht, 5. Auflage, München 2002 Förschle, Gerhart/ Hoyos, Martin
Fezer, Karl-Heinz Klausurenkurs zum BGB - Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Köln u.a. 2008
Hirsch, Christoph Allgemeines Schuldrecht - systematisches Lehrbuch mit zahlreichen Fällen und Beispielen, 6. Auflage, Köln u.a. 2009
Jauernig, Othmar Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 12. Auflage, München 2007
- XIV - Köhler,Helmut BGB - Allgemeiner Teil, 32. Auflage, München 2008
Kropholler, Jan Bürgerliches Gesetzbuch -Studienkommentar, 11. Auflage, München 2008
Larenz, Karl/ Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 9. Wolf, Manfred Auflage, München 2004
Medicus, Dieter Allgemeiner Teil des BGB, 9. Auflage, München 2006
Musielak, Hans-Joachim Grundkurs BGB - eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren, 10. Auflage, München 2007
Palandt, Otto Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 68. Auflage, München 2009
Münchener Kommentar zum bürgerlichen Rebmann, Kurt/ Gesetzbuch, Band 10 - Einführungsgesetz Rixecker, Roland/ zum bürgerlichen Gesetzbuch Art 1-46 und Säcker, Franz Jürgen Internationales Privatrecht, 4. Auflage, München 2006
Reich, Dietmar O. Einführung in das bürgerliche Recht -Grundlagen des BGB - allgemeiner Teilallgemeines Schuldrecht - besonderes Schuldrecht - Sachenrecht - Europarecht und internationales Privatrecht, 4. Auflage, Wiesbaden 2007
Rüthers, Bernd/ Allgemeiner Teil des BGB, 15. Auflage, Stadler, Astrid München 2007
- XV - Schellhammer,Kurt Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen -samt BGB Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Heidelberg u.a. 2008
Schwab, Dieter/ Einführung in das Zivilrecht - einschließlich Löhnig, Martin BGB Allgemeiner Teil, 17. Auflage, Heidelberg u.a. 2007
Handels- und Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Spangemacher, Klaus/ Berlin 2009 Zimmermann, Reimar/ Zimmermann-Hübner, Petra
Staudinger, Julius von Staudinger - Kommentar zum bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, EGBGB/IPR, Berlin 2007
Weyand, Joachim Handels- und Gesellschaftsrecht, Weimar 2008
Wörlen, Rainer BGB AT - Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB, 10. Auflage, Köln u.a. 2008
- XVI - VORWORT
Das nachfolgende Glossar mit seinen Erläuterungen entstand während meines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam und war mir stets ein mehr als nützlicher Helfer zum besseren Verständnis der jeweiligen Thematik.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden die Begriffe und Definitionen erneut sorgsam durchgegangen und - sofern notwendig - aktualisiert.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, auf welche teilweise exotischen Detailfragen die Klausursteller gerne kommen (und manchmal übersehen, dass BWL´er keine Juristen sind), habe ich versucht, etlichen mir selber begegneten Spitzfindigkeiten mittels der teilweise umfassenden Beispielaufzählung zu begegnen.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, so können Sie mich gerne jederzeit unter michaelis.oliver@googlemail.com erreichen.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Berlin, April 2009 Oliver Michaelis
Michaelis - Glossar zur BWL - Zivilrecht - 1 -
A.Zivilrecht
Eine Willenserklärung wird als abgegeben Abgabe von
angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits Willenserklärungen: Erforderliche getan hat, damit seine Willenserklärung wirksam werden kann. (BGHZ 137, 205, 208; Medicus, BGB AT, Rn 263 f., Palandt, Heinrichs, § 130 Rn 1, 55; Brox, BGB AT, Rn 145)
Unter dem Begriff „Abhandenkommen von Sachen“ Abhandenkommen von
versteht man den unfreiwilligen unmittelbaren Sachen:
Besitzverlust des Eigentümers an seiner Sache.
Hinweis:
Der Verlust ist nicht nur dann unfreiwillig, wenn dieser gegen den Willen des Eigentümers erfolgte. Ausreichend ist bereits, dass der Eigentümer keinen Willen zur Besitzaufgabe hatte.
B:
- Diebstahl (gegen den Willen),
- Verlieren (ohne den Willen)
Als „absolutes Recht“ wird ein Recht verstanden, Absolutes Recht:
das dem Rechtsinhaber gegenüber jedem zusteht, nicht nur gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Personenkreis.
B:
- Besitzrecht,
- Eigentumsrecht
Hinter dem „Abstraktionsprinzip“ verbirgt sich die Abstraktionsprinzip:
(gesetzlich nicht geregelte) Festlegung, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft rechtlich selbstständig und unabhängig voneinander in einem Vertrag existieren.
Die Ungültigkeit des einen Geschäfts hat somit nicht notwendigerweise auch die Ungültigkeit des anderen zur Folge.
Michaelis - Glossar zur BWL - Zivilrecht - 2 -
B:
- Auch wenn der Kaufvertrag ungültig sein sollte, so wirkt sich dieser Mangel nicht auf die Übereignung des Eigentums aus.
- Somit wird der Käufer zwar Eigentümer der Sache er muss die Sache jedoch i.S.d §§ 812 ff. BGB an den Verkäufer zurückübereignen.
Hinweis:
- In diesen Fällen besteht gerade kein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB sondern ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Der Vorteil des Abstraktionsprinzips ist die daraus resultierende Rechtssicherheit, wie bspw. beim gutgläubigen Erwerb. Denn bei der Weiterveräußerung kommt es nur darauf an, ob der Verkäufer auch eine wirksame Verfügungsmacht über den Gegenstand hatte
- seine Berechtigung zum Weiterverkauf ist grds. nicht beachtlich.
- Der Vorteil besteht nun darin, dass der Käufer ohne das Prinzip jahrelang damit rechnen müsste, eine gekaufte Sache bei einem unwirksamen Kaufvertrag zurückgeben zu müssen.
Eine „Abtretung“ ist eine Übertragung von Abtretung:
Forderungen von dem bisherigen Gläubiger auf einen neunen Gläubiger. (§ 398 BGB)
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB:
Unter der „Aktiengesellschaft“ wird eine Aktiengesellschaft:
handelsrechtliche Kapitalgesellschaft verstanden, die eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist und deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sämtliche Vorschriften sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Unter einer „Aktiv-Vertretung“ wird die Abgabe einer Aktiv-Vertretung:
Willenserklärung von dem Vertreter verstanden. (§ 164 Abs. 1 BGB)
Unter dem „Alleinbestitz“ wird der Zustand gefasst, Alleinbesitz:
wenn nur eine Person die Sachherrschaft über eine Sache inne hat.
Michaelis - Glossar zur BWL - Zivilrecht - 3 -
B:
- der Besitzer B fährt alleine in einem Autodamit übt er alleine die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache aus und ist somit Alleinbesitzer des Autos
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für Allgemeine
eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen:
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
Siehe Geschäftsfähigkeit Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit:
Mit der „Annahme an Erfüllungs Statt“ ist gemeint, Annahme an Erfüllungs
dass das Schuldverhältnis auch dann erlöschen Statt:
soll, wenn zwar nicht der eigentlich ursprünglich geschuldete Gegenstand geleistet wird, sondern ein anderer, der ein Erfüllungssurrogat darstellt. (§ 364 Abs.1 BGB)
B:
Der Verkäufer V verkauft an einen Musiklehrer M einen BGB-Kommentar. Da der M gerade sein Geld vergessen hat, aber die Tochter des V am nächsten Morgen ein Vorstellungsgespräch bei einer Castingshow hat, einigen sich V und M darauf, dass als Gegenleistung für den Kommentar zwei Stunden Musiknachhilfe ausreichend sind.
Eine Annahme ist eine empfangsbedürftige Annahme:
Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
Die „Anscheinsvollmacht“ liegt vor, wenn der Anscheinsvollmacht: Geschäftsherr das wiederholte und über einen gewissen Zeitraum erstreckende Auftreten des unbefugt als Vertreter Handelnden zwar nicht kennt, es bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ohne Fahrlässigkeit annehmen durfte, der Vertretene billige und dulde das Handeln des Vertreters. (BGHZ 5, 111, 116; BGH, NJW 1998, 1854, 1855; NJW-RR 1987, 308; LG Trier, NJW 1998, 1407)
Michaelis - Glossar zur BWL - Zivilrecht - 4 -
DerAntrag ist eine Willenserklärung, durch die ein Antrag:
Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages von dessen Einverständnis abhängt. (Brox/Walker, BGB AT, Rn 165; Palandt, Heinrichs,
§ 145 Rn 1)
Unter dem „Anwartschaftsrecht“ versteht man das Anwartschaftsrecht: Recht des Käufers einer Sache unter Eigentumsvorbehalt, wenn zum Vollerwerb des Eigentums nur noch eine Bedingung fehlt (der vollständig gezahlte Kaufpreis).
Hinweis:
Der Verkäufer kann den Rechtserwerb des Käufers auf das Eigentum, wenn dieser durch die Kaufpreiszahlung den Bedingungsfall herbeiführt, also den Eigentumserwerb nicht verhindern.
Unter einem Arbeitgeber wird eine Person gefasst, Arbeitgeber:
die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers kraft eines Arbeitsvertrages fordern kann und gleichzeitig auch das Arbeitsentgelt schuldet.
Arbeitnehmer sind Personen, die mittels eines Ar- Arbeitnehmer:
beitsvertrages verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt weisungsgebunden zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Begriff „Arglist“ wird eine bewusste Arglist: Böswilligkeit verstanden. BGH, NJW 2001, 2326; Palandt, Heinrichs, § 123 Rn 2)
B:
- der Täuschende kennt die Unrichtigkeit seiner Angaben und ist sich sicher, dass der Andere durch seine Täuschung eine Willenserklärung abgibt
Unter der „auflösenden Bedingung“ wird die Auflösende Bedingung:
Abhängigkeit eines zunächt gültig in Kraft gesetzten Rechtsgeschäftes verstanden, das in seiner Weitergeltung von einem ungewissen Ereignis abhängt. Mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein. (§ 158 Abs. 2 BGB)
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Oliver Michaelis, 2009, Glossar und Erläuterungen zur BWL: Zivilrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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