Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis iv
Abbildungsverzeichnis vi
1. Konzeption der Arbeit 1
2. Nationale Referenden zu Verträgen der europäischen Integration
als mögliches Legitimationsinstrument der EU 3
2.1. Das Demokratiedefizit der Europäischen Union 3
2.1.1. Das institutionelle Demokratiedefizit 3
2.1.2. Das strukturelle Demokratiedefizit 8
2.2. Die negative Wirkung des Demokratiedefizits auf die Legitimität der
Europ äischen Union 12
2.2.1. Das Demokratiedefizit im Kontext des dreidimensionalen Charak-
ters der Legitimität der EU 12
2.2.2. Die besondere Bedeutung der input-gespeisten Legitimität 15
2.3. Nationale Referenden zu Integrationsverträgen als mögliche Lösung
des Legitimitätsproblems 18
2.3.1. Die Funktionsweise nationaler Referenden als Legitimationsinstru-
ment der EU 18
2.3.2. Vorteile nationaler Referenden als Legitimationsinstrument 21
3. Nationale Referenden im Rahmen des gescheiterten Ratifikations-
prozesses zum Vertrag über eine Verfassung für Europa 24
3.1. Der vorgesehene Ratifikationsprozess 24
3.1.1. Überblick über die Ratifizierungsmodi in den einzelnen Staaten 24
3.1.2. Die nationalen Debatten über den jeweiligen Ratifikationsweg 26
3.1.3. Taktische Erwägungen als Hauptgrund für die Ansetzung nationaler
Referenden 33
3.1.4. Faktoren zur Erklärung der hohen Zahl nationaler Referenden zum
Verfassungsvertrag 39
3.1.5. Ideen zu einer gesamteuropäischen Ratifikation 43
3.2. Analyse der vier durchgeführten Referenden zum Verfassungsvertrag 46
3.2.1. Der nationale Kontext der Volksabstimmungen 46
ii
3.2.2. Die Akteure und Themen der Mobilisierungsphasen im Vorfeld der
Referenden 56
3.2.2.1. Die Wahlkampagnen in Spanien und Luxemburg im Vergleich 56
3.2.2.2. Der französische und niederländische Wahlkampf im Vergleich 68
3.2.3. Determinanten der Abstimmungsergebnisse 85
4. Bewertung der Verfassungsreferenden 92
4.1. Die Wirkung auf die Legitimität der Europäischen Union 92
4.1.1. Ihre Folgen für die Input-Dimension der Legitimität 92
4.1.2. Die Wirkung der Referenden auf die Output-Legitimität 97
4.1.3. Ihre Auswirkungen auf die soziale Legitimität der EU 101
4.2. Die Opportunität der Verfassungsreferenden aus Sicht der verant-
wortlichen nationalen politischen Akteure 104
4.3. Abschlussbewertung nationaler Referenden zu europäischen Verträ-
gen als Legitimationsinstrument der EU 107
5. Zusammenfassung der Ergebnisse 111
6. Quellenverzeichnis 114
6.1. Verzeichnis der verwendeten Literatur 114
6.1.1. Selbständige Publikationen 114
6.1.2. Unselbständige Publikationen 115
6.2. Verzeichnis der verwendeten Internetquellen 120
6.2.1. Veröffentlichungen offizieller nationalstaatlicher und europäischer
Stellen 120
6.2.2. Veröffentlichungen von Wissenschaftlern und Forschungsinstituten 127
6.2.3. Zeitungsbeiträge 131
6.2.4. Veröffentlichungen direktdemokratischer Lobbygruppen sowie von
Verbänden und politischen Parteien 132
iii
Abkürzungsverzeichnis
ADR Alternativ Demokratesch Reformpartei ATTAC Association pour une taxation des transactions financières pour l'aide aux citoyens BBC British Broadcasting Corporation CC Coalición Canaria CDA Christen Democratisch Appèl CFDT Confédération française démocratique du travail CGT Confédération Générale du Travail CiU Convergènzia i Unió CSV Chrëschtlech Sozial Vollekspartei CU ChristenUnie D66 Democraten 66 DP Demokratesch Partei EB Eurobarometer EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrages von Nizza EP Europäisches Parlament EPERN European Parties Elections and Referendums Network EPIN European Policy Institutes Network EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EUV Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FDP Freie Demokratische Partei FN Front National FNV Federatie Nederlandse Vakbeweging GL GroenLinks IU Izquierda Unida KAS Konrad-Adenauer-Stiftung KPL Kommunistesch Partei Lëtzebuerg
iv
LCGB Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschafts-Bond LPF Liste Pim Fortuyn LSAP Lëtzebuerger Sozialistesch Aarbechterpartei MEDEF Mouvement des Entreprises de France MKB-Nederland Midden- en Kleinbedrijf-Nederland NATO North Atlantic Treaty Organization NGO Non-governmental organization NZZ Neue Zürcher Zeitung OGBL Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg PNV Partido Nationalista Vasco PP Partido Popular PS Parti Socialiste PSOE Partido Socialista Obrero Español PvdA Partij van de Arbeid RSCAS Robert Schuman Center for Advanced Studies SGP Staatkundig Gereformeerde Partij SP Socialistische Partij SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands SWP Stiftung Wissenschaft und Politik TCE Treaty establishing a Constitution for Europe UDF Union pour la Démocratie Française UKIP United Kingdom Independence Party UMP Union pour un Mouvement Populaire VNO-NCW Verbond van Nederlandse Ondernemingen-Nederlands Christelijk Werkgeversverbond VVD Volkspartij voor Vrijheid en Democratie VVE Vertrag über eine Verfassung für Europa
v
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Ratifikationswege der Mitgliedstaaten
Abbildung 2: Überblick über die wichtigsten Daten der Referenden
Abbildung 3: Schlüsselelemente der individuellen Wahlentscheidung
Abbildung 4: Verteilung der Schlüsselelemente der Wahlentscheidung nach Ab-
stimmungsverhalten
Abbildung 5: Überblick über die Wahlbeteiligungen auf nationaler und europä-
ischer Ebene
vi
1. Konzeption der Arbeit
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht den Ratifikationsprozess des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) 1 . Ein besonderes Merkmal dieses Prozesses bestand darin, dass nationalen Referenden im Vergleich zur Ratifikation früherer EUbezogener Verträge eine außerordentlich hohe Bedeutung zukam. Weil sehr viele Referenden vorgesehen waren, bietet er die Chance, die Wirkungen dieses Werkzeugs direkter politischer Partizipation der Bürger am Prozess der europäischen Integration anhand einer bisher in ihrer Breite einmaligen Untersuchungsgrundlage zu analysieren. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Wirkung nationaler Referenden auf die Legitimität der Union. Es soll die Frage beantwortet werden, ob sich mit diesem Instrument die Legitimität der EU verbessern lässt und ihr Defizit in diesem Bereich behoben werden kann.
Die Suche nach einer fundierten Antwort gliedert sich in drei Phasen. In einem ersten Schritt wird das Legitimitätsproblem der EU als die zentrale Problemlage dieses neuartigen politischen Systems dargestellt und anschließend werden nationale Referenden zu europäischen Verträgen als mögliche Lösung präsentiert. Den Ausgangspunkt der Diagnose eines Legitimitätsdefizits bildet das doppelte, sowohl in institutionellen als auch strukturellen Mängeln bestehende Demokratiedefizit der Europäischen Union. Die Legitimität dieses politischen Systems wird dabei als dreidimensionale Variable aufgefasst, deren Erzeugung entweder durch die Ausrichtung des politischen Entscheidungsprozesses auf dessen Inputs oder dessen Outputs erfolgen kann. Die dritte Dimension des gewählten Legitimitätskonzepts besteht in der sozialen Legitimität als der notwendigen Bedingung für das Funktionieren der beider möglichen Legitimationswege. Anschließend wird das Demokratiedefizit mit dieser Konzeption von Legitimität in Beziehung gesetzt und aufgezeigt, dass ein für die Union existenzielles Legitimitätsproblem besteht, das vor allem in der besonders wichtigen Input-Dimension der Legitimität angesiedelt ist.
Eine Erläuterung der Funktionsweise nationaler Referenden zu Integrationsverträgen als Legitimationsinstrument für die Europäische Union präsentiert dann solche Abstimmungen als Werkzeug, mit dem die defizitäre Input-Legitimität potentiell gestärkt werden kann. Um aber die tatsächliche Nützlichkeit nationaler Volksabstimmungen objektiv bewerten zu können, werden zwei Bedingung aufgestellt, die sie er- 1 Ungeachtetdessen, dass es sich beim VVE wie bei allen vorherigen Integrationsverträgen um einen
völkerrechtlichen Vertrag handelt, wird um der sprachlichen Abwechslung willen und dem allgemei-
nen Sprachgebrauch folgend in dieser Arbeit ungeachtet der rechtlichen Unterschiede in Bezug auf den
VVE nicht zwischen den Begriffen Vertrag und Verfassung unterschieden.
1
füllen müssen, falls sie tatsächlich nicht nur eine theoretisch mögliche, sondern auch eine praktikable Lösung des aufgezeigten Legitimitätsproblems sind. Zum einen müssen sie nicht nur die Legitimität der EU stärken, sondern zum anderen gleichzeitig aus Sicht der nationalen Politik opportun und damit akzeptabel sein. Die nächsten beiden Phasen der Arbeit dienen dazu, nationale Referenden nach diesen Kriterien beurteilen zu können.
Im zweiten Abschnitt der Arbeit wird am Beispiel des Ratifikationsprozesses zum Verfassungsvertrag die praktische Anwendung nationaler Referenden analysiert. Zunächst wird dabei die Frage geklärt, warum es gerade bei diesem Vertrag in so vielen Staaten zu einer Volksabstimmung kam beziehungsweise zumindest kommen sollte. Im Anschluss werden jene vier Referenden in Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg näher untersucht, die tatsächlich durchgeführt wurden. Dabei wird zunächst jeweils der spezifische nationale Kontext erläutert, in dem die Abstimmungen stattfanden, um für jene Staaten, die die wichtigste Grundlage für die Beurteilung nationaler Referenden als Legitimationsinstrument bilden, die Hintergründe ihrer Ansetzung und damit auch ihrer Bewertung im Einzelnen offen zu legen. Darauf folgt eine Analyse der Themen und Akteure der Mobilisierungsphasen, die im Vorfeld der Abstimmungen stattfanden, bei der jeweils die zwei erfolgreichen und die zwei gescheiterten Referenden einander gegenübergestellt werden. Das Ziel dieses Vorgehens besteht darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen, die eine Erklärung für den Erfolg des spanischen und luxemburgischen respektive das Scheitern des französischen und niederländischen Referendums sein können. Im letzten Gliederungspunkt dieses Abschnitts wird schließlich versucht, anhand der so gewonnenen Erkenntnisse und empirischer Daten aus Nachwahl-Umfragen die Bedeutung der einzelnen Erklärungsfaktoren zu bestimmen, um den jeweiligen Ausgang der plebiszitären Ratifikationen verstehen zu können.
Im dritten Teil der Magisterarbeit wird schließlich die Ausgangsfrage nach der Eignung nationaler Referenden als Legitimationsinstrumente der EU beantwortet. Dazu werden entsprechend der zwei oben genannten Bewertungskriterien die Wirkungen der vier durchgeführten Verfassungsreferenden auf die drei Dimensionen der Legitimität untersucht und ergänzend dazu die politische Opportunität der Abstimmungen aus Sicht der für die Referenden verantwortlichen nationalen Entscheidungsträger eingeschätzt.
2
2. Nationale Referenden zu Verträgen der europäischen
Integration als mögliches Legitimationsinstrument der
EU
2.1. Das Demokratiedefizit der Europäischen Union
Während objektiv betrachtet die demokratische Qualität europäischer Politik schon vom Beginn des europäischen Integrationsprozesses an defizitär war, weil seine Initiatoren ihr nur eine untergeordnete Bedeutung beimaßen, rückte das Problem subjektiv erst in den 70er-Jahren in den Blick. 2 Seither ist die Diskussion um das bald mit dem Schlagwort „Europäisches Demokratiedefizit“ 3 bezeichnete Problem zu einem beherrschenden Thema der Auseinandersetzung mit der und um die Integration geworden. Im Lauf der Zeit erweiterte sich allerdings die wissenschaftliche Perspektive und man nahm zusätzlich zu den institutionellen Problemen auch deren strukturelle Ursachen in den Blick.
2.1.1. Das institutionelle Demokratiedefizit
Schon 1988 zeigte das Europäische Parlament in seinem sogenannten Toussaint-Report das zentrale institutionelle Problem der Europäisierung nationaler Politik auf. Das Dilemma der EU besteht damals wie heute in „the combination of two phenomena: (i) the transfer of powers from the
Member States to the European Community; (ii) the exercise of these pow-ers at Community level by institutions other than the EP, even though, be-fore the transfer, the national parliaments held power to pass laws in the ar-
eas concerned.“ 4
Etwas allgemeiner ohne den ausschließlichen Fokus auf das Europäische Parlament formuliert ist die Verlagerung nationaler Kompetenzen zur EU also deshalb problematisch, weil sie von demokratisch relativ direkt und daher gut legitimierten Organen vor allem auf solche übergingen, die wie die Europäische Kommission oder der Rat nur über eine weniger unmittelbare und damit schwächere demokratische Legitimation verfügen. Insgesamt nahm im Zuge des Kompetenztransfers hin zur EU die Zahl der Vermittlungsinstanzen, die sich zwischen den Bürgern und den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern befinden, zu. Schließlich war und ist das ein-
2 Vgl.für diese Entwicklung: Wallace, William u. Smith, Julie (1995). Democracy or Technocracy?:
European Integration and the Problem of Popular Consent; In: West European Politics (18) 3,
S. 139-151.
3 Zit. nach: Grande, Edgar (1996). Demokratische Legitimation und europäische Integration; In: Levia-
than (24) 3, S. 341.
4 Toussaint-Report zit. nach: Pollak, Johannes (2007). Repräsentation ohne Demokratie: Kollidierende
Systeme der Repräsentation in der Europäischen Union. Wien u.a.: Springer Verlag, S. 21.
3
zige wie die nationalen Parlamente direkt von den Bürgern bestimmte Organ der neuen Politikgestaltungsebene Europa das EP, das aber nur einen Bruchteil der Kompetenzen nationaler Parlamente besitzt.
Der Befund, die EU weise im Vergleich zu den Nationalstaaten ein institutionelles Demokratiedefizit auf, lässt sich allerdings leicht mit dem Hinweis entkräften, dass die Union „weder ein Staat noch ein Staat im Werden“ 5 ist und für ihr politisches System daher nicht zwingend die gleichen Maßstäbe gelten müssen. Legt man die gängige Definition des Völkerrechts zugrunde, nach der sich ein Staat durch ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine dieses Volk beherrschende Staatsgewalt auszeichnen muss, lässt sich die Staatlichkeit der Union mit guten Gründen verneinen. 6 Während das Vorhandensein eines Staatsgebietes und -volkes von der spezifischen Definition dieser Begriffe abhängt, besitzt die EU eindeutig keine Staatsgewalt. Schließlich fehlen ihr beispielsweise die für Staaten typische Kompetenz-Kompetenz, ihre Zuständigkeiten autonom festzulegen, oder ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges Gewaltmonopol, mit dem sie ihre Rechtsakte auch gegen deren Willen durchsetzen könnte. Stattdessen gilt das Unionsrecht letztlich nur auf Basis einer „Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, der Anwendung einer autonom funktionierenden Rechtsordnung in ihren Hoheitsgebieten Raum zu geben“ 7 . Um statt eines Defizits im Vergleich zu Staaten einen tatsächlichen absoluten Mangel an Demokratie feststellen zu können, darf der Maßstab deshalb nicht eine Staatlichkeit sein, die die EU nicht besitzt, sondern muss der Begriff der Demokratie selbst sein. Hier bietet sich eine Demokratiedefinition durch Phillipe Schmitter und Terry Karl an, die nicht mit nationalstaatlich konnotierten Begriffen operiert. Sehr allgemein aber im Falle der EU gerade deshalb sehr brauchbar beschreiben sie ein demokratisches System als „’a regime or system of governance in which rulers are held accountable for their actions in the public realm by citizens’“ 8 . Entscheidendes Kriterium für die demokratische Qualität eines politischen Systems ist also die Ver-antwortlichkeit der Regierenden gegenüber den Regierten. Nur wenn die Bürger die
5 Zit. nach: Thalmaier, Bettina. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union: Integrations-
theoretische Hintergründe und Perspektiven einer Reform. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft,
S. 158.
6 Vgl.: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 157-165.
7 Zit. nach: Kaufmann, Marcel (1997). Europäische Integration und Demokratieprinzip. Baden-Baden:
Nomos Verlagsgesellschaft, S. 183/184.
8 Phillipe Schmitter und Terry Karl zit. nach: Schmitter, Philippe C. (2000). How to democratize the
European Union…and why bother?. Lanham u.a.: Rowman & Littlefield, S. 3.
4
Möglichkeit haben, „to throw the scoundrels out“ 9 , ist die für die Demokratie charakteristische Abhängigkeit der Politik von den Bürgern gegeben. Prüft man nun, inwieweit die wichtigsten Organe der EU die Verantwortlichkeit der Regierenden sicherstellen, lässt sich eine objektive und allgemein gültige Aussage über die demokratische Qualität der EU treffen.
Auf den ersten Blick scheint das Europäische Parlament dieser Anforderung einer möglichst direkten Verantwortlichkeit der Regierenden sehr gut zu genügen, weil seine Zusammensetzung von den Bürgern durch Direktwahl bestimmt wird und die Ab-geordneten damit alle fünf Jahre von den Bürgern für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings nehmen die Bürger diese Möglichkeit zum großen Teil nicht wahr.
Betrachtet man die Wahlbeteiligung so lässt sich ein kontinuierlicher Rückgang von 63% bei der ersten Wahl 1979 auf 45,6% im Jahr 2004 feststellen. In der Slowakei gaben damals sogar nur 17% der Wähler ihre Stimme ab. 10 Doch auch diejenigen, die ihr Wahlrecht wahrnehmen, treffen damit nur in sehr begrenztem Ausmaß eine europapolitische Entscheidung, da Europawahlen sich am besten als „second-order national elections“ 11 beschreiben lassen. Zwar lässt sich für die Staaten der EU-15, für die ja als einzige Daten zu mehreren Wahlen vorliegen, zeigen, dass Parteien, in deren Programm die EU im Allgemeinen oder wichtige EU-Politikfelder wie die Umweltpolitik im Besonderen eine große Rolle spielen, bei Europawahlen tendenziell besser abschneiden als bei der vorangegangenen nationalen Wahl. Allerdings erklärt sich so nur ein kleiner Teil der Wählerwanderungen. Weitaus wichtiger sind, unabhängig von ihrer europapolitischen Ausrichtung, die Verluste der großen Parteien und vor allem der großen Regierungsparteien. 12 Das legt nahe, dass die Wähler bei der Stimmabgabe eher nationale als europapolitische Motive im Auge haben, beziehungsweise ohne Blick auf deren Haltung zur EU kleine Parteien wählen, denen sie bei den letzten nationalen Wahlen ihre Stimme noch aus rein taktischen Gründen verweigert haben. 13 Auch die vorwiegend nationalen Wahlkampfthemen der Parteien passen in
9 Zit. nach: Weiler, J.H.H. (1999). European Democracy and Its Critics: Polity and System; In: Ders.
The Constitution of Europe: Do the New Clothes Have an Emperor? And Other Essays on European
Integration: Cambridge: Cambridge University Press, S. 266.
10 Vgl. für die Zahlen: Generalsekretariat des Europäischen Parlaments (Hrsg.) (2004). Entwicklung
der Wahlbeteiligung bei Europawahlen. Übersicht auf den Webseiten des Generalsekretariats vom
7.7.04; Abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/elections2004/ep-
election/sites/de/results1306/turnout_ep/turnout_table.html [Stand: 29.10.07]
11 Zit. nach: Hix, Simon u. Marsh, Michael (2007). Punishment or Protest?: Understanding European
Parliament Elections; In: The Journal of Politics (69) 2, S. 506.
12 Vgl.: A.a.O., S. 503-505.
13 Vgl.: A.a.O., S. 496.
5
das Bild 14 , dass „Europe remains at best a minor element in most cases“ 15 und die Wahlen zum EP nur am Rande dazu benutzt werden, die eigene Meinung über die Europaabgeordneten auszudrücken.
Europawahlen sind auch deswegen national determinierte Sekundärwahlen, weil nur relativ unwichtige „scoundrels“ hinausgeworfen werden können. Schließlich verfügt das EP im Vergleich zu Rat und Kommission immer noch über nur sehr begrenzte Rechte. Beispielsweise ist zur Verabschiedung von Rechtsakten nur in etwas mehr als einem Drittel der Politikbereiche des EG- und bei nicht einmal 5% der Materien des EU-Vertrages die Absegnung der Vorlagen durch das EP zwingend erforderlich. Der Anteil der Bereiche, in denen die Rechtssetzung von einer eventuellen freiwilligen Unterrichtung des Parlaments abgesehen völlig ohne dessen Beteiligung abläuft, liegt hingegen mit etwa 33% der Politiken des EGV beziehungsweise 63% derjenigen des EUV sehr viel höher. 16 Zudem unterliegen die obligatorischen Ausgaben der Union, die etwa 40% des Gesamthaushalts ausmachen und auch die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik enthalten, nicht der Letztentscheidung des EP. 17 Während die Europaabgeordneten aber zumindest theoretisch den Bürgern direkt verantwortlich sind, obliegt die Kontrolle der Ratsmitglieder nicht den Wählern selbst, sondern, weil es sich bei ihnen immer um nationale oder gliedstaatliche Regierungsmitglieder handelt, den direkt gewählten dortigen Parlamenten. Zwar haben natürlich auch hier die Bürger die Möglichkeit, in nationalen Wahlen über die von der Unterstützung des nationalen Parlaments abhängige Regierung und damit auch ihre Ratsvertreter zu befinden, da allerdings nicht einmal bei Europawahlen die EU eine dominante Rolle spielt, ist diese Hoffnung bei nationalen Wahlen natürlich erst recht illu-sorisch. In der Realität sind nationale Parlamentswahlen aber „keine Wahlen, in denen über konkurrierende Programme europäischer Politik tatsächlich entschieden wird.“ 18
14 Vgl.: Schroedter, Elisabeth (2005). Das Europäische Parlament zwischen Stigmatisierung und
Machtgewinn; In: Maurer, Andreas u. Nickel, Dietmar (Hrsg.). Das Europäische Parlament: Supranati-
onalität, Repräsentation und Legitimation. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 266.
15 Zit. nach: Hix, S. u. Marsh, M. (2007). Punishment or Protest?, S. 506.
16 Vgl. für alle Angaben: Wessels, Wolfgang (2001). Die Vertragsreform von Nizza: Zur institutionel-
len Erweiterungsreife; In: Integration (24) 1, S. 17.
[Die Prozentsätze beziehen sich auf den Stand direkt nach Inkrafttreten des Vertrages von Nizza und
erfassen einige spätere Ausweitungen des Mitentscheidungsverfahrens noch nicht.]
17 Vgl.: Maurer, Andreas (2005). Das Europäische Parlament in der Gesetzgebung; In: Maurer, Andre-
as u. Nickel, Dietmar (Hrsg.). Das Europäische Parlament: Supranationalität, Repräsentation und Legi-
timation. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 101.
18 Zit. nach: Kielmansegg, Peter Graf (2003). Integration und Demokratie; In: Jachtenfuchs, Markus u.
Kohler-Koch, Beate (Hrsg.). Europäische Integration. Opladen: Leske + Budrich, S. 54.
6
De facto bleibt also nur die Kontrolle durch die mitgliedstaatlichen Parlamente, allerdings ist auch diese unzureichend bis lückenhaft. Zunächst verfügen die verschiedenen Organe über sehr verschiedene Kontrollrechte. Während beispielsweise die skandinavischen Parlamente rechtlich oder zumindest politisch bindende Mandate für ihre Ratsmitglieder festlegen können, fehlen einigen anderen nationalen Kammern, etwa denjenigen in Griechenland, Luxemburg, Spanien und Portugal, entsprechende Rechte völlig. 19 Unabhängig von nationalen Determinanten außerdem „[t]he volume, complexity and timing of the Community decisional process makes [sic] national parliamentary control (…) more an illusion than a reality.“ 20 Erstens können die nationalen Europaausschüsse angesichts der Masse an Dokumenten nur einen Bruchteil der ihnen zugeleiteten Texte wirklich effektiv auswerten. Zweitens sind die Entwürfe, die im Rat zur Abstimmung stehen, immer bereits mühsam verhandelte Kompromisse, die die Regierungen gegenüber den nationalen Parlamenten natürlich erhalten wollen. Daher ist es für diese schwer, noch Änderungswünsche durchzusetzen. Drittens werden auf Ebene der Ständigen Vertreter häufig sehr kurzfristig Änderungen vorgenommen, auf die die Parlamentarier nicht mehr schnell genug reagieren können. 21 Ein viertes prinzipielles Problem besteht zudem darin, dass weder die Parlamente noch die Bürger ihr nationales Ratsmitglied für eine Entscheidung verantwortlich machen können, bei der dieses von der qualifizierten Mehrheit des Rates überstimmt worden ist, die Entscheidung aber natürlich in jedem Land gleichermaßen umgesetzt werden muss. 22
Im Falle der Europäischen Kommission ist die Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern noch weniger gegeben als beim Rat, da die Kommissare bei ihrer Ernennung zwar auf das Plazet des Rates und des EP angewiesen sind, aber als Mitglieder eines supranationalen Organs keiner nationalen Regierung angehören und ihr Amt ausdrücklich „in voller Unabhängigkeit“ 23 von nationalen Wünschen ausüben müssen. Damit hat die Kommission „fraglos bedeutenden Anteil an der europäischen ‚Regierungsgewalt’ - und ist jedem Wählervotum weit entrückt.“ 24 Zwar ist eine Ex-post-Kontrolle der Kommission durch das EP in Form seines Haushaltskontrollrechts und der Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen die gesamte Kommission vorhanden,
19 Vgl.: Lord, Christopher (2004). A Democratic Audit of the European Union. Basingstoke u.a.: Pal-
grave Macmillan, S. 169-171.
20 Weiler, J.H.H. (1999). European Democracy and Its Critics, S. 266.
21 Vgl. für die Beispiele: Lord, C. (2004). Democratic Audit of the European Union, S. 176-179.
22 Vgl.: Höreth, Markus. (1999). Die Europäische Union im Legitimationstrilemma: Zur Rechtferti-
gung des Regierens jenseits der Staatlichkeit. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 50.
23 Zit. nach.: Art. 213 (2) EGV.
24 Zit. nach: Kielmansegg, P. (2003). Integration und Demokratie, S. 55.
7
damit wurde aber trotz zahlreicher Skandale bisher nur 1999 die Santer-Kommission zur Verantwortung gezogen. Zudem ist ja auch die Verantwortlichkeit des EP gegenüber den Bürgern nicht einwandfrei gegeben. Dieser Makel befleckt über den Umweg der geschilderten Kontrollmöglichkeit auch die Verantwortlichkeit der Kommission, die eben nicht gegenüber dem Bürger, sondern nur dem EP besteht. Damit ist sie das extremste Beispiel des institutionellen Demokratiedefizits der Europäischen Union, das im Allgemeinen in der Diskrepanz zwischen der politischen Bedeutung der EU-Organe und der Intensität ihrer Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern besteht. Während das EP im Vergleich zu Rat und Kommission relativ machtlos, aber die Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern zumindest theoretisch gut ist, sind Rat und Kommission zwar wichtiger, aber nur sehr viel schwerer beziehungsweise gar nicht vom Bürger zur Verantwortung zu ziehen.
2.1.2. Das strukturelle Demokratiedefizit
Während bei der institutionellen Betrachtung des Demokratiedefizits nur die Frage zu beantworten ist, ob die EU ein demokratisches Entscheidungssystem hat oder nicht, setzt die strukturelle Sichtweise einen Schritt vorher an und fragt grundsätzlich nach der Demokratisierbarkeit der Union. Institutionelle Reformen sind aus dieser fundamentaleren Sicht nicht ausreichend, um das Demokratiedefizit zu beheben, weil die These eines institutionellen Defizits zwar nicht falsch ist, aber nur den oberflächlichen Teil des Demokratieproblems erfasst. Die eigentlich wesentliche Frage muss zunächst einmal lauten, „bis zu welchem Grade ein Gebilde wie die Europäische Union denn überhaupt demokratiefähig ist?“ 25 Das strukturelle schließt also das institutionelle Demokratiedefizit keineswegs aus, sondern untersucht, von der These institutioneller Mängel der europäischen Demokratie ausgehend, die Voraussetzungen, die für eine funktionierende demokratische Struktur auf europäischer Ebene notwendigerweise erfüllt sein müssen.
Als wichtigste Bedingung wird dabei ein belastbares Gemeinschaftsgefühl angesehen. Schließlich ignorieren beispielsweise Entscheidungen, die mittels eines wie auch immer gearteten Mehrheitsentscheids gefällt werden, immer die Interessen einer Minderheit. Wenn die unterlegenen Bürger sich als bloße Individuen sehen und nur die eigenen Wünsche im Sinn haben, gäbe es für sie keinen Grund, einen Mehrheits-
25 Zit.nach: Kielmansegg, Peter Graf (1995). Läßt sich die Europäische Union demokratisch verfas-
sen?; In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Reform der Europäischen Union: Materialien zur Revision des
Maastrichter Vertrages 1996. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, S. 234.
8
entscheid zu akzeptieren und als legitim zu empfinden. „Erst die reale Gemein-schaftsorientierung der Mitglieder [des politischen Systems; W.R.] - ihr Gemeinsinn - läßt die scheinbar urdemokratische Mehrheitsregel normativ vertretbar erscheinen“ 26 und macht sie auch für die Minderheit akzeptabel. Ein solches starkes Gemeinschaftsgefühl, das die Basis für eine funktionierende institutionelle Demokratisierung der EU sein muss, ist aber nicht vorhanden, denn „[e]ine politisch belastbare Identität der Europäer als Europäer gibt es nicht“ 27 . Der Grund dafür besteht vor allem in der extremen kulturellen Heterogenität, die die EU kennzeichnet. Aufgrund zahlreicher verschiedener Sprachen und einer zwar teilweise gemeinsam erlebten, aber in jedem Fall unterschiedlich erfahrenen Geschichte bilden die Völker Europas eben „keine Kommunikationsgemeinschaft, kaum eine Erinnerungsgemeinschaft und nur sehr begrenzt eine Erfahrungsgemeinschaft.“ 28 Alle diese identitätsstiftenden Determinanten sind immer noch in erster Linie national statt europäisch geprägt. Obwohl es natürlich eine gemeinsame europäische Geschichte im Sinne einer Geschichte Europas gibt, ist sie in jedem Mitgliedstaat anders erfahren worden und wird nun anders erinnert. Der Zweite Weltkrieg ist dafür wohl das eindrücklichste Beispiel. All das findet zudem in verschiedensten Sprachen statt.
Eine gemeinsame, europäische Identität, die für die Zwecke einer massiven Demokratisierung der EU brauchbar ist, kann angesichts so verschiedener nationaler Bedingungen keinesfalls entstehen. Schließlich muss sie die nationale Identität zwar nicht ersetzen, aber dennoch so stark ausgebildet sein, dass sie diese im Bedarfsfall überlagern kann. Auch wenn man keiner der vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft zahlreichen Anhänger der No-Demos-These ist, die „notwendigerweise ein homogenes Staatsvolk“ 29 als strukturelle Voraussetzung einer in ihrer Qualität mit dem Nationalstaat vergleichbaren europäischen Demokratie sehen, muss man dennoch konstatieren, dass die Heterogenität Europas noch zu groß ist, als dass eine belastbare Kollektividentität entstehen könnte.
Als weiteres strukturelles Hindernis einer institutionellen Demokratisierung kommt auf europäischer Ebene das Fehlen von „intermediären Vermittlungsstruktu- 26 Zit.nach: Scharpf, Fritz W. (2005). Legitimitätskonzepte jenseits des Nationalstaats; In: Schuppert,
Gunnar Folke u.a. (Hrsg.). Europawissenschaft. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 710.
27 Zit. nach: Kielmansegg, P. (2003). Integration und Demokratie, S. 57.
28 Zit. nach: A.a.O., S. 58.
29 Zit. nach: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 56.
9
ren“ 30 wie Parteien, Medien und Verbänden, hinzu. 31 Diesen haben in den Nationalstaaten ebenso wie auf EU-Ebene die Aufgabe, zwischen der Gesellschaft und der Politik eine möglichst enge Verbindung herzustellen, damit sich die Regierten und die Regierenden über die Wünsche des einen beziehungsweise das Tun des anderen in-formieren können. Gleichzeitig ist nur so gewährleistet, dass, entsprechende institutionelle Möglichkeiten vorausgesetzt, eine ständige Kontrolle der politischen Organe durch die Bürger stattfinden kann. 32
Obgleich diese Vermittlungsstrukturen für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich sind, sind sie auf EU-Ebene nur unzureichend ausgeprägt, denn echte europäische Strukturen, die über Staatsgrenzen hinwegreichen, sind nur selten überhaupt vorhanden beziehungsweise wenig leistungsfähig. Eine echt europäische Vermittlung von Europapolitik, die beispielsweise auch bei problematischen verteilungspolitischen Entscheidungen nicht von einer nationalstaatlich-egoistischen Rhetorik geprägt ist, gibt es nur in Ansätzen, weil die entsprechenden Vermittler fehlen. So existieren zwar zum Beispiel Parteien auch auf europäischer Ebene, diese sind aber lediglich relativ lose Zusammenschlüsse entsprechender nationaler Organisationen. Finanziell sehr viel schlechter ausgestattet als die nationalen Gruppierungen, stehen sie sowohl was ihr Personal als auch ihre Medienpräsenz angeht deutlich in deren Schatten. 33 Ihre Aufgabe, „die Wünsche und Interessen der Repräsentierten zu ermitteln, zu aggregieren und in den politischen Entscheidungsprozeß hinein zu vermitteln“ 34 , können sie daher nur unzureichend erfüllen.
Aufgrund der Sprachenproblematik noch weitaus schwerer zu verwirklichen sind jedoch transnationale Medienangebote. Dementsprechend sind TV-Sender wie das deutsch-französische Programm „Arte“ immer noch die absolute Ausnahme und zudem keine Massenmedien im Wortsinn. Ein europäisch statt national geprägter politischer Diskurs, auf den eine europäische Demokratie aufbauen könnte, ist so allerdings nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass auch in den nationalen Medien die EU nur eine untergeordnete Rolle spielt, die ihrer tatsächlichen Bedeutung für die Bürger nicht gerecht wird. So beziehen sich außerhalb besonderer Ereignisse, wie et- 30 Zit.nach: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 80.
31 Vgl. dazu: A.a.O., S. 80-82; Sowie: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilem-
ma, S. 59-62.
32 Vgl.: Huber, Peter M. (1999). Demokratie ohne Volk oder Demokratie der Völker?: Zur Demokra-
tiefähigkeit der Europäischen Union; In: Drexl, Josef u.a. (Hrsg.). Europäische Demokratie. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 37 u. S. 47-49.
33 Vgl.: Jansen, Thomas (2006). Europäische Parteien; In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.). Die Europäi-
sche Union: Politisches System und Politikbereiche. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung,
S. 174-179.
34 Zit. nach: Grande, E. (1996). Demokratische Legitimation und europäische Integration, S. 350.
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wa wichtigen Gipfeltreffen, nur etwa 4% der Themen in deutschen Fernsehnachrichten auf die Europäische Union. 35 Resultat der fehlenden intermediären Vermittlungsstrukturen sind also letztlich mangelnde Informationen und mangelndes Wissen 36 über die EU und ihre Politik. Für eine funktionierende und leistungsfähige Demokratie ist genau das aber unverzichtbar, denn nur ein informierter Bürger ist in der Lage, seine demokratischen Rechte auch auszuüben.
Die besondere Problematik dieser strukturellen Hindernisse der Demokratisierung liegt darin, dass sie durch politische Maßnahmen nicht kurzfristig zu beseitigen sind. Beispielsweise können die Parteien und Verbände, „[i]m Nationalstaat gewachsen, alimentiert und sanktioniert, (...) nicht einfach europäisiert werden, ohne dass es zu weitreichenden Loyalitätskonflikten“ 37 zwischen ihren nationalen und der europäischen Ebene kommt. Die Politik kann hier mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen die Entwicklung zwar positiv beeinflussen, aber nicht nach Belieben und vor allem nicht nach Bedarf steuern. Gerade beim zentralen Problem der persönlichen Identität sind Veränderungen besonders schwer und langwierig, weil es sich um eine intime persönliche Variable handelt, die sich dem Zugriff der Politik verschließt. Es ist schlichtweg illusorisch, zu glauben, Identitäten, die sich auf Basis eines jahrhundertelangen Gegeneinanders der europäischen Mächte gebildet haben, ließen sich durch einige Jahrzehnte des mehr oder weniger intensiven Miteinanders verändern. Das Dilemma der Demokratisierung der EU besteht also letztlich darin, dass die nötigen politischen Veränderungen, entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, relativ kurzfristig zu verwirklichen wären, während sich die ebenso notwendige Basis dieser demokratischen Union aber nur langsam entwickelt. Eine funktionierende Demokratie, die ähnlich ausgeprägt und leistungsfähig ist wie die nationalen Demokratien, ist daher auf europäischer Ebene auf absehbare Zeit nicht realisierbar.
35 Peter, Jochen u. Vreese, Claes H. de (2004). In Search of Europe: A Cross-National Comparative
Study of the European Union in National Television News, S. 11-16; Abrufbar unter:
http://www.claesdevreese.com/documents/Peter_&_de_Vreese_HJPP_2004.pdf [Stand: 30.10.07]
36 Vgl. z.B.: Europäische Kommission (Hrsg.) (2005). Eurobarometer 63: Die öffentliche Meinung in
der Europäischen Union, S. 75-79; Abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb63/eb63_de.pdf [Stand: 17.12.07]
37 Zit. nach: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 81/82.
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2.2. Die negative Wirkung des Demokratiedefizits auf die Legitimität der Europäischen Union
2.2.1. Das Demokratiedefizit im Kontext des dreidimensionalen Charakters der Legitimität der EU
Das der Arbeit zugrundegelegte Konzept von Legitimität besteht aus drei Dimensionen, die sich an Lincolns Trias des „government of the people, by the people, and for the people“ 38 orientieren. Die Legitimität eines politischen Systems beruht nach dieser Sichtweise mithin auf drei Säulen: dem Input und dem Output seines politischen Prozesses sowie dem Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Bürger. 39 Die erste Möglichkeit der Legitimation eines politischen Systems, „verstanden als der Prozeß, in dem Legitimität erzeugt wird“ 40 , basiert auf den Präferenzen seiner Bürger. Die grundlegende Logik dieser Art der Legitimation besteht in der Annahme, dass Bürger Entscheidungen eines politischen Systems als umso legitimer empfinden werden, je mehr sie ihrem eigenen Willen entsprechen. Aus der Input-Perspektive betrachtet, fußt Legitimität daher im Kern auf dem Ideal des „self-government, and compliance can be expected because the laws are self-determined, rather than imposed by an exogenous will.” 41 Ausschlaggebend ist also, wie Entscheidungen getroffen werden.
Da ein Regierungssystem mit einer Identität von Regierenden und Regierten allerdings utopisch und Regieren immer mit der Verletzung individueller Präferenzen verbunden ist, kommt es in der Praxis aus input-legitimatorischer Sicht darauf an, dieses notwendige Übel möglichst klein zu halten. In den Worten Lincolns ausgedrückt, muss Regieren in möglichst hohem Maß ein Regieren durch die Bürger selbst sein, denn je intensiver die Bürger in den Politikprozess eingebunden werden und je mehr Möglichkeiten der Einflussnahme auf politische Entscheidungen sie haben, desto größer ist die Chance einer möglichst großen Übereinstimmung des Willens der Bürger mit dem Produkt des politischen Entscheidungsprozesses. Auf die EU gemünzt, hängt ihre Legitimität aus dieser input-orientierten Perspektive also in erster Linie „von dem Maße ab, in dem die Bürger durch demokratische Verfahren an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, d.h. vom partizipatorischen ‚input’, den die Bür-
38 Zit.nach: Lincoln, Abraham (1994). Gettysburg Address: 19. November 1863. Hamburg: Europäi-
sche Verlagsanstalt, S. 10.
39 Vgl. für dieses Konzept: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 82-92.
40 Zit. nach: A.a.O., S. 74.
41 Zit. nach: Scharpf, Fritz W. (1998). Interdependence and Democratic Legitimation. Arbeitspapier
98/2 des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung; Abrufbar unter:
http://www.mpifg.de/pu/workpap/wp98-2/wp98-2.html [Stand: 22.10.07]
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ger in ihrer Gesamtheit in das europäische Entscheidungssystem einzubringen in der Lage sind.“ 42 In der Praxis sind die EU und der Integrationsprozess somit umso legitimer, je demokratischer das europäische Entscheidungssystem ist. Genau hier besteht jedoch angesichts des institutionellen Demokratiedefizits ein gravierendes Problem. Zum einen haben die Bürger eben nur in sehr begrenztem Maße die Möglichkeit, ihre Präferenzen einzubringen. In einem System, in dem die Wähler die Mandatsträger für ihr Handeln nur schwer zur Verantwortung ziehen können, spielen zwangsläufig auch die Wünsche der Bürger nur eine geringe Rolle, weil schlichtweg der Anreiz fehlt, sie zu berücksichtigen. Zum anderen bestehen auch sehr wenig Möglichkeiten für die Bürger, ihre Wünsche überhaupt ins System einzuspeisen. 43 Sieht man von Partizipationsformen wie Petitionen und dem Engagement in europapolitischen oder auf EU-Ebene tätigen Verbänden ab, die nur von einer kleinen Minderheit wahrgenommen werden, besteht für die übergroße Mehrheit der Bürger die einzige Möglichkeit, ihre europapolitischen Wünsche zu kommunizieren, in der Teilnahme an der Europawahl. Aber selbst wenn alle Wahlberechtigten diese Möglichkeit wahrnehmen und dabei, was ja ebenfalls nicht der Fall ist, wirklich ihre europapolitischen Präferenzen zum Ausdruck bringen würden, wäre die Input-Legitimität der EU immer noch defizitär. Schließlich ist der Einfluss des Organs, dessen Zusammensetzung durch die so kommunizierten Wählerwünsche bestimmt wird, vergleichsweise gering. Der wesentlich mächtigere Rat der EU wird vom Ausgang der Wahl nicht tangiert. Gleiches trifft auf die Kommission zu, die hauptsächlich das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Staats- und Regierungschefs ist, 44 obwohl sie vom EP bestätigt werden muss.
Die zweite Möglichkeit eines politischen Systems zur eigenen Legitimation basiert statt auf den Inputs auf den Ergebnissen seiner Politik. Begreift man die Legitimität eines Systems streng von seinen Outputs her, so sind einzig die Resultate der Politik wichtig für dessen Legitimationskraft, wohingegen die Art und Weise der Entscheidungsfindung irrelevant ist. Dahinter steht der Gedanke, dass Bürger Regie-rungshandeln dann akzeptieren werden, wenn sie es als sinnvoll und zweckdienlich wahrnehmen. Von der input-basierten Legitimität aus betrachtet, verschiebt sich der
42 Zit. nach: Höreth, M. (1999). Die Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 82.
43 Vgl. dazu ausführlich: Nentwich, Michael (1998). Opportunity structures for citizens’ participation:
The case of the European Union; In: Weale, Albert u. ders. (Hrsg.). Political Theory and the European
Union: Legitimacy, constitutional choice and citizenship. London u. New York: Routledge, S. 125-140.
44 Vgl.: Thalmaier B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 358.
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Fokus „von den kommunizierten Präferenzen zu den „Interessen der Regierten.“ 45 [Hervorhebung im Original; W.R.]
Während Präferenzen subjektiv wünschenswert sind, sind Interessen objektiv rational. Obwohl damit nicht mehr die Wünsche der Bürger im Mittelpunkt stehen, sind die Bürger auch aus dieser Perspektive von Bedeutung, denn es reicht zur Legitimation nicht aus, irgendwelche Ziele möglichst effizient und gut zu verwirklichen. Vielmehr ist deren „effektive Gemeinwohldienlichkeit“ 46 unverzichtbar, damit ihr Erreichen bei den Bürgern als legitimitätserzeugende Erfolge wirken können. Das politische System muss also nicht nur effizient, sondern effizient zum Wohle der Bürger funktionieren und, in Lincolns Worten, möglichst eine Regierung für die Bürger sein. Für die EU bedeutet diese output-zentrierte Sicht von Legitimation, dass sie ständig den Beweis ihrer dem Nationalstaat überlegenen Problemlösungsfähigkeit erbringen muss. Erst wenn den Bürgern klar ist, „daß mit ihr die Probleme, die die Menschen in Europa beschäftigen, besser gelöst werden können als ohne sie“ 47 , erscheint es sinnvoll, der EU die entsprechenden Problemlösungskompetenzen zuzuweisen und die daraus resultierenden Entscheidungen als legitim anzuerkennen. Weil aus der out-put-orientierten Sicht für die Legitimität einer politischen Entscheidung statt des Weges der Entscheidungsfindung nur ihr Ergebnis relevant ist, stellt das institutionelle Demokratiedefizit für diese Legitimationsmethode kein Hindernis dar. Die dritte Dimension des vorgestellten Legitimitätskonzepts korrespondiert mit Lincolns „government of the people“ 48 und bezieht sich auf das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger des politischen Systems. Auch wenn Joseph Weiler dafür die Bezeichnung „soziale Legitimität“ 49 geprägt hat, unterscheidet sie sich qualitativ von den anderen beiden Dimensionen dadurch, dass sie keinen eigenständigen Legitimationsweg, sondern lediglich eine Bedingung für die Entstehung von Legitimität darstellt. Dass die Legitimation durch Input eines Wir-Gefühls bedarf, damit die bei einer Mehrheitsentscheidung unterlegene Minderheit die Entscheidung anerkennt, wurde bereits bei der Erläuterung des strukturellen Demokratiedefizits ausgeführt. Soziale Legitimität ist aber ebenso für die Legitimation durch Output unverzichtbar. Schließlich muss sie, wie erwähnt, gemeinschaftsdienlich sein und darf daher nicht
45 Zit. nach: Scharpf, F. (2005). Legitimitätskonzepte jenseits des Nationalstaats, S. 711.
46 Zit. nach: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 85.
47 Zit. nach: A.a.O., S. 86.
48 Zit. nach: Lincoln, A. (1994). Gettysburg Address, S. 10.
49 Zit. nach: Weiler, Joseph H.H. (1991). Problems of Legitimacy in Post 1992 Europe; In: Aussenwirt-
schaft (46) 3/4, S. 416.
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bloß auf einzelnen, sondern muss auf „gemeinsamen Interessen“ 50 [eigene Hervorhebung; W.R.] aufbauen. Beide Legitimationswege können also nur dann funktionieren, wenn sich die Bürger durch ein zumindest diffuses Zusammengehörigkeitsgefühl nicht mehr nur als unabhängige Individuen, sondern als Teil derjenigen Gemeinschaft wahrnehmen, auf der sich das politische System gründet. Je enger und belastbarer dieses Wir-Gefühl ist, desto leichter kann das System durch seine Entscheidungsstruktur beziehungsweise seine Entscheidungen Legitimität erwerben. Die Besonderheit der sozialen Legitimität besteht im Kontext der EU darin, dass sie anders als bei Staaten nicht als gegeben vorausgesetzt werden kann, sondern, wie bereits bei den Erläuterungen zum strukturellen Demokratiedefizit ausgeführt wurde, weitgehend fehlt. Ein „Band der Verbundenheit“ 51 der Bürger untereinander ist über Staatsgrenzen hinweg erst in Ansätzen ausgeprägt. Das hat wiederum vor allem Schwierigkeiten beim Erwerb input-gespeister Legitimität zur Folge, da hierfür der Bedarf an sozialer Legitimität höher ist. Die Nichtbeachtung der eigenen Wünsche zugunsten anderer zu akzeptieren, ist schließlich immer mit eigenem Verzicht ver-bunden, während das bei der Festlegung gemeinsamer Interessen nicht nötig ist, solange von den festgelegten Zielen alle profitieren können. Bei den klassischen Idealen von Frieden, Freiheit und wirtschaftlicher Entwicklung, die die EU mit ihrer Politik verfolgt, ist genau das der Fall. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass das doppelte Demokratiedefizit ein doppeltes Legitimitätsdefizit, nämlich bei der Input- und der sozialen Dimension, beinhaltet.
2.2.2. Die besondere Bedeutung der input-gespeisten Legitimität
Daher bietet sich für die EU die Legitimation durch ihren politischen Output als hauptsächliche Legitimitätsquelle an und nicht umsonst stellte sie zu Beginn des Integrationsprozesses, als kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ein europäisches Wir-Gefühl noch sehr viel weniger beziehungsweise auf Deutschland bezogen wohl gar nicht existierte, die bei weitem wichtigste Legitimationsmethode dar. Könnte sich die EU auch heute noch so ausschließlich auf diese Quelle stützen wie damals, bestünde keinerlei Legitimitätsproblem. Aus mehreren Gründen ist eine so einseitige Legitimation aber keinesfalls ausreichend.
50 Zit. nach: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 88.
51 Zit. nach: A.a.O., S. 89.
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Erstens kann die EU sich nicht zum Regierungsgrundsatz der Demokratie bekennen und diese auch von neuen Beitrittsländern fordern 52 , ohne den Ehrgeiz zu haben, sie auch in ihrem eigenen System zu verwirklichen. Ein derartiger Verstoß ihres Handelns gegen ihre moralischen Forderungen und Bekenntnisse würde sie auf Dauer unglaubwürdig machen. Zweitens ist die Demokratie bei den EU-Bürgern als „einzig legitime Form von Herrschaftsausübung“ 53 anerkannt. Heute könnte, anders als es in Deutschland beispielsweise noch während der Nazi-Diktatur möglich war, kein westlicher Staat mehr für sich Legitimität beanspruchen, ohne gleichzeitig demokratisch zu sein. 54 Es ist daher illusorisch, zu glauben, die EU könne den Legitimationsweg, der in ihren Mitgliedstaaten selbstverständlich im Mittelpunkt steht, langfristig vernachlässigen, ohne den Bürgern illegitim zu erscheinen. Drittens offenbart eine historische Betrachtung des Legitimitätsproblems der EU, dass die Legitimation durch die Berücksichtigung von Inputs mit dem Aufgabenzuwachs sowohl aus normativer aber auch aus Bürgersicht immer wichtiger wurde und heute so bedeutend ist wie nie zuvor. 55 In der Anfangsphase des Integrationsprozesses hingegen konnten und sollten die Präferenzen der Bürger entsprechend der „elitist strategy of integration“ 56 , die Monnet verfolgte, für die Politik keine Rolle spielen. Vielmehr vertrauten die Funktionalisten darauf, dass eine auf Experten gestützte erfolgreiche Politik eben aufgrund ihres Erfolges quasi automatisch von der Bevölkerung akzeptiert würde. „[T]he assumption was that success would bring about its own legitimacy.“ 57 Zusammen mit dem friedenssichernden Aspekt der Integration reichte dieser einseitig output-orientierte Legitimationsansatz vorerst aus, weil auf europäischer Ebene hauptsächlich technische statt politische Entscheidungen getroffen wurden. Zwar kam es vor allem durch den EuGH in den 70er-Jahren zu einer faktischen weiteren Europäisierung, aber erst mit der Ratifikation der Einheitlichen Europäischen Akte und dann besonders mit dem Vertrag von Maastricht wurde offensichtlich, dass sich die Gemeinschaft „von einem Zweckverband ökonomischer Prägung zu einer politischen Union“ 58 entwickelt hatte.
52 Vgl.: Art. 6 (1) u. Art. 49 (1) EUV.
53 Zit. nach: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 235.
54 Vgl.: Weiler, J.H.H. (1991). Problems of Legitimacy, S. 415.
55 Vgl. für einen historischen Abriss der Legitimitätsfrage: Höreth, M. (1999). Europäische Union im
Legitimationstrilemma, S. 28-40.
56 Zit. nach: Wallace, W. u. Smith, J. (1995). Democracy or Technocracy?, S. 142.
57 Zit. nach: Mather, Janet (2006). Legitimating the European Union: Aspirations, Inputs and Perfor-
mance. Basingstoke u.a.: Palgrave Macmillan, S. 36.
58 Zit. nach: Pollak, J. (2007). Repräsentation ohne Demokratie, S. 15.
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Während für die in erster Linie technischen statt politischen Expertenentscheidungen des Zweckverbandes die Legitimation durch Ergebnis genügt hatte 59 , legten die Bürger an die EU als „politisches System im Werden“ 60 aber nun zunehmend die gleichen Maßstäbe an wie an die nationalen politischen Systeme. Die trotz der Schaffung eines direkt gewählten Parlaments 1979 immer noch hauptsächlich technokratische Legitimation der Integration durch Erfolg konnte diesen Ansprüchen nicht mehr genügen. Offensichtlich wurde das Legitimitätsproblem der EU anhand der Schwierigkeiten bei der plebiszitären Ratifikation des Maastricht-Vertrages in Frankreich und Dänemark und in der Folge rückte auch das schon in den 70er-Jahren von wissenschaftlicher Seite diagnostizierte aber öffentlich weitgehend ignorierte Demokratiedefizit der EU in den Mittelpunkt. Nun war nicht mehr allein wichtig, „ob sich die Gemeinschaft in einigen Politikbereichen hinreichend durch Leistung legitimiert, sondern auch und gerade die generelle demokratische Qualität ihres Entscheidungssystems.“ 61
Den vorläufigen Höhepunkt der Europäisierung politischer Entscheidungsfelder, die zuvor den Staaten vorbehalten waren und nun vergemeinschaftet sind, stellt die Einführung des Euro dar. Hier wird der massive Einfluss, den die EU mittlerweile auf das Leben der Bürger ausübt, sehr deutlich sichtbar, denn mit der Aufgabe ihrer nationalen Währung haben die beteiligten Staaten auch ihre eigenständige Geldpolitik aufgegeben. Deshalb kann beispielsweise einer nationalen Wachstumsschwäche und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit nicht mehr mit einer Niedrigzinspolitik entgegengewirkt werden. Aus normativer Sicht müssen die Bürger als Betroffene dieser fehlenden nationalstaatlichen Autonomie daher auch die Möglichkeit haben, sich „ein Mindestmaß an Gehör“ 62 zu verschaffen, mithin also ihre Wünsche politisch wirkungsvoll ins Entscheidungssystem einzuspeisen. Daraus ergibt sich das Problem, dass die Defizite bei der Legitimation durch Input nicht einfach durch mehr output-gespeiste Legitimation ausgeglichen werden können, sondern im Gegenteil die erste Legitimitätsdimension für die Akzeptanz der EU bei den Bürgern immer wichtiger und das Legitimitätsdefizit daher immer akuter wird. Das Demokratiedefizit als dessen Ursache ist für die EU deshalb nicht nur aus normativer Sicht schlecht, sondern ein ernstes Problem, das die Legitimität des Integrati- 59 Vgl.zur Legitimation der EU als Zweckverband: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der
Europäischen Union, S. 60/61.
60 Zit. nach: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 38.
61 Zit. nach: A.a.O., S. 40.
62 Zit. nach: Jachtenfuchs, M. (1997). Die Europäische Union, S. 23.
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onsprozesses und damit im Extremfall auch den Prozess selbst bedroht. Während das Demokratiedefizit allein wenn auch nicht aus moralischer, so doch - und letztlich ist nur das maßgeblich - aus politischer Sicht tolerierbar wäre, ergibt sich aufgrund des Kausalzusammenhangs mit dem Legitimitätsdefizit dringender Handlungsbedarf. Für die EU stellt sich also die Frage, wie eine weitere Demokratisierung ihres Entscheidungssystems und damit eine Verbesserung ihrer Input-Legitimität zu erreichen ist.
2.3. Nationale Referenden zu Integrationsverträgen als mögliche Lösung des Legitimitätsproblems
2.3.1. Die Funktionsweise nationaler Referenden als Legitimationsinstru-
ment der EU
Da das Funktionsprinzip der input-zentrierten Legitimation darin liegt, dass die Bürger in der Lage sind, ihre Präferenzen in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen, zeichnen sich Referenden ihrem Wesen nach durch einen besonders hohen Gehalt an Input-Legitimität aus. Schließlich haben die Bürger darin die Möglichkeit, in Bezug auf eine bestimmte Detailfrage politischen Handelns ihren Willen kundzutun, der dann im Regelfall, wie auch das Beispiel der Verfassungsreferenden gezeigt hat, unabhängig von seiner rechtlichen Bindungswirkung in die entsprechende politische Entscheidung umgesetzt wird. 63 Voraussetzung für das Funktionieren nationaler Referenden als Legitimationswerkzeug im europäischen Kontext ist jedoch, dass ein nationales Referendum trotz seines mitgliedstaatlichen Rahmens Legitimität für die der nationalen übergeordneten, europäischen Ebene bereitstellen kann. Mithin muss ein Transfer national erworbener Legitimität auf die europäische Ebene möglich sein. Bei den nationalen Referenden zum Verfassungsvertrag war genau das aus zwei Gründen der Fall.
Erstens waren die nationalen Verfassungsreferenden in der Sache von vornherein keine rein nationalen Abstimmungen, denn die Frage, die die Bürger zu beantworten hatten, war europäischer Natur, weil sie sich auf einen europäischen Vertrag bezog. Gefragt wurde schlicht, ob die Wähler den VVE befürworten oder nicht. 64 Da diese Verfassung das politische System der EU begründet hätte, mussten die Bürger aber
63 Vgl.: Höreth, M. (1999). Europäische Union im Legitimationstrilemma, S. 265.
64 Vgl. dazu die Abstimmungsfrage, die beispielsweise in Luxemburg einfach lautete: „Sind Sie für den
Vertrag über eine Verfassung für Europa, unterzeichnet in Rom, am 29. Oktober 2004?“
(Zit. nach: Service Central de Législation (Hrsg.) (2005). Loi du 14 avril 2005 portant organisation
d’un référendum national sur le Traité établissant une Constitution pour l’Europe, signé à Rome, le 29
octobre 2004 (Amtsblatt Nr. A - N° 48 vom 18.4.05); Abrufbar unter: http://www.verfassung-fir-
europa.lu/fr/referendum/legislation/loi_20050414.pdf [Stand: 20.1.08])
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nicht nur zu irgendeinem Schriftstück, sondern zum System der Europäischen Union als Ganzes Stellung nehmen. Obwohl die Abstimmungen also im nationalen Rahmen durchgeführt wurden, sollten die Bürger ihre Meinung zur EU und ihre europapolitische Präferenz ausdrücken und die Referenden hatten deshalb das Potential, Input-Legitimität für die EU bereitzustellen, auch wenn sie auf nationaler Ebene stattfanden. Zweitens unterschieden sich die Verfassungsreferenden bezüglich ihres Legitimationssubjekts nicht von jeder anderen möglichen Legitimitätsquelle der EU, denn echte europäische Abstimmungen, in denen die europäischen Bürger als einheitliche europäische Bürgerschaft abstimmen können, gibt es nicht. „Die demokratische Legitimation der EG ist somit in den Völkern (vermittelt über die Mitgliedstaaten) verwurzelt und spiegelt deren politische Letztverantwortlichkeit wider.“ 65 Da es sich bei der EU um ein „Geschöpf der Mitgliedstaaten“ 66 handelt, das nur entstehen konnte und bestehen kann, weil diese ihr Teile ihrer hoheitlichen, souveränen Handlungsmacht überlassen, ist es nicht nur naheliegend in einem Analogieschluss davon auszugehen, dass auch nationale Legitimität auf die europäische Ebene übertragen werden kann. Vielmehr ist es sogar zwingend notwendig, wenn man der EU nicht von vornherein jegliche Chance der Legitimation absprechen will. In den Ausführungen zur fehlenden Gemeinschaftsidentität wurde gezeigt, dass der Union momentan die Voraussetzungen fehlen, aus sich selbst heraus ein Volk im Sinne eines europäischen Staatsvolkes auszubilden, das ein gesamteuropäisches Legitimationssubjekt sein könnte. Mithin bedarf es also, wie bei der Schaffung der Unionsbürgerschaft, eines gesetzlichen Aktes, durch den zumindest für die Dauer eines Abstimmungsaktes jegliche nationalen Grenzen überwunden werden und ein europäisches Legitimationssubjekt wie die Bürgerschaft „eingeführt“ 67 wird. Diese Maßnahme können aber nur die Mitgliedstaaten durchführen und legitimieren. Eine vom nationalen Rahmen unabhängige Legitimität europäischen Ursprungs kann es nicht geben. Daher kann auch die Ratifikation eines europäischen Vertrages unabhängig vom Ratifikationsmodus immer nur im nationalen Rahmen erfolgen. Ob dabei Parlamente oder Wahlvölker die Entscheidung treffen, ändert nichts am nationalen Ursprung der Legitimität des Vertrages. Auch das EP kann sich bei seiner Legitimation nicht auf ein europäisches Legitimationssubjekt berufen und ist „nur“ eine Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten und nicht eines formal nicht existenten europäischen Volkes. Entsprechend sind auch
65 Zit. nach: Veil, Winfried (2007). Volkssouveränität und Völkersouveränität in der EU: Mit direkter
Demokratie gegen das Demokratiedefizit?. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 106.
66 Zit. nach: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 164.
67 Zit. nach: Art. 17 (1) EGV.
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die Abgeordneten keine europäischen, sondern „[d]ie Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten“
68
. Zwar garantiert Artikel 19 (2) EGV den EU-Bürgern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im Land ihres Wohnsitzes das Wahlrecht als Unionsbürger. Damit handeln zwar beim Wahlakt nicht Völker im Sinne der nationalen Staatsvölker, sondern rechtlich unabhängig von ihrer Nationalität gleichgestellte Unionsbürger,
69
auf eine unionsweite Abstimmung im Sinne einer europäischen Entscheidung, in der nationale Grenzen überwunden werden, gründet die Legitimität des EP allerdings dennoch nicht. Weil es bisher noch nicht zur beabsichtigten
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Vereinheitlichung der Wahlmodalitäten gekommen ist, findet die Wahl des europäischen Parlaments nach wie vor nach nationalen Bestimmungen statt, die für alle in einem Staat Wahlberechtigten ungeachtet ihrer nationalen Staatsbürgerschaft gelten
71
. Mithin bezieht das EP seine Legitimität aus 27 nationalen Abstimmungen, in denen die Unionsbürger in voneinander getrennten Teilmengen als Legitimationssubjekte handeln,
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und dennoch stellen die Europawahlen „den fundamentalen demokratischen Eigenlegitimationsakt der Union“
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in dem Sinne, dass keine nationalstaatlichen Organe als Legitimitätsvermittler auftreten, dar. Das EP selbst respektive seine Abgeordneten nehmen ungeachtet der Formalia ebenfalls für sich in Anspruch, ein seinem Wesen nach europäisches Organ zu konstituieren, das die nationale Fragmentierung seines Wahlakts überwunden hat. Ein Indiz dafür, dass sich die Abgeordneten als legitime Vertreter der Gesamtheit der europäischen Bürger und nicht nur derjenigen ihres Heimatlandes, die sie ja gewählt haben, empfinden, besteht in der organisatorischen Struktur des EP.
74
Ausdrücklich bilden die Abgeordneten keine nationalen Gruppen, sondern „ihrer
politischen
Zugehörigkeit entsprechende Fraktionen”
75
. [eigene Hervorhebung; W.R.] Im Rat wird die Möglichkeit des Transfers national erworbener Legitimität besonders deutlich, denn dieses Organ besteht aus Vertretern nationaler Regierungen, die durch die nationalen Parlamente legitimiert sind. Diese wiederum gehen zwar nicht aus europäischen, sondern aus nationalen Wahlen hervor, dennoch besitzen die Regierungen als Teil ihrer national begründeten Entscheidungskompetenzen selbst-
68 Zit.nach: Art. 190 (1) EGV.
69 Vgl.: Kaufmann, M. (1997). Europäische Integration und Demokratieprinzip, S. 446.
70 Vgl.: Art. 190 (4). EGV.
71 Vgl.: Art. 19 (2) EGV.
72 Vgl.: Kaufmann, M. (1997). Europäische Integration und Demokratieprinzip, S. 447.
73 Zit. nach: Kluth, Wilfried (1995). Die demokratische Legitimität der Europäischen Union: Eine Ana-
lyse der These vom Demokratiedefizit der Europäischen Union aus gemeineuropäischer Verfassungs-perspektive. Berlin: Duncker & Humblot, S. 69.
74 Vgl.: A.a.O., S. 63.
75 Zit. nach: Art. 29 (1) der Geschäftsordnung des EP.
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verständlich das Recht, ihr Land beziehungsweise dessen Bürger nach außen zu vertreten und legitime außenpolitische Entscheidungen zu treffen. 76 Die Ausübung dieser außenpolitischen Regierungsgewalt findet auf europäischer Ebene ihren Ausdruck in der Politik des Rates der EU und konstituiert damit ein neues politisches Organ, unterscheidet sich aber dennoch nicht grundsätzlich von jeder anderen außenpolitischen Entscheidung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass auf europäischer Ebene 27 Staaten nicht autonom, sondern in freiwilliger Kooperation handeln, für die sie sich selbst den organisatorischen Rahmen des Rates gegeben haben. Dieser ist also keineswegs ein illegitimes Organ, auch wenn seine Legitimität nationalen Ursprungs ist. Ohnehin ist der Rat der Europäischen Union keineswegs ein Unikum, denn der deutsche Bundesrat beruht, bestehend aus Regierungsmitgliedern der deutschen Länder, auf dem gleichen Prinzip. Auch er „verfügt nicht über eine unmittelbar durch das [in diesem Fall deutsche; W.R.] Gesamtstaatsvolk vermittelte demokratische Legitimation, sondern stützt sich auf die (...) Legitimation durch die jeweiligen [deutschen; W.R.] Länder-Staatsvölker.“ 77 Trotz dieser rein gliedstaatlichen demokratischen Legitimation stellt der Bundesrat ein legitimes Bundesorgan dar. Auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten der EU, wie etwa Spanien, Frankreich oder die Niederlande verfügen über ähnliche gliedstaatliche Repräsentationsorgane. 78 Daraus lässt sich schließen, dass die Vermittlung demokratischer Legitimität von einer hierarchisch niedrigeren Ebene auf eine höhere durchaus möglich ist.
2.3.2. Vorteile nationaler Referenden als Legitimationsinstrument
Der Einsatz nationaler Referenden im Allgemeinen und nationaler Volksabstimmungen bei der Ratifikation europäischer Verträge im Besonderen ist allerdings nicht nur ein mögliches Instrument zur Legitimation der EU und des Integrationsprozesses, sondern auch ein besonders vorteilhaftes. Zunächst stellen die Referenden durch die direkte Einbeziehung der Bürger in die Formulierung nationaler Europapolitik und den europäischen Einigungsprozess Input-Legitimität zur Verfügung. Damit wird genau die Legitimitätsart generiert, die die Union am dringendsten benötigt. Im Gegensatz zu anderen Reformoptionen, die darauf abzielen, die Demokratie auf Unionsebene zu stärken, steht nationalen Referenden wegen des nationalstaatlichen Rahmens dabei das strukturelle europäische Demokratiedefizit nicht entgegen.
76 Vgl.: Kielmansegg, P. (2003). Integration und Demokratie, S. 54.
77 Zit. nach: Kluth, W. (1995). Die demokratische Legitimität der Europäischen Union, S. 83.
78 Vgl.: A.a.O., S. 85.
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So besteht beim Ausbau der Rechte des EP mehr oder weniger weit in Richtung eines eine Regierung tragenden Vollparlaments ohne die Basis eines entsprechend starken Zusammengehörigkeitsgefühls die Gefahr, dass nationale Konflikte das Parlament lähmen und die Europawahlen noch mehr unter nationalen Vorzeichen stehen als heute. 79 Ohne leistungsfähige europäische Parteien, fehlt außerdem für ein gestärktes Parlament auch die politische Basis. Im mitgliedstaatlichen Rahmen hingegen, in dem nationale Referenden stattfinden, sind diese Voraussetzungen gegeben, da die erforderlichen intermediären Strukturen und die nötige soziale Legitimität vorhanden sind. Zwar werden zur Verbesserung der Input-Legitimität der EU natürlich auch andere national fokussierte Vorschläge als Referenden gemacht, deren Umsetzung erfordert aber eine Reform des Institutionengefüges und damit einen Konsens unter den 27 Mitgliedern, der schwer zu erreichen ist. So ist eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente 80 zwar eine populäre Reformidee, wie diese aber konkret in der Praxis umgesetzt werden soll, müsste erst in langwierigen Verhandlungen festgelegt werden. Im Gegensatz dazu fällt die Ansetzung nationaler Referenden zur Ratifikation eines europäischen Vertrages in den alleinigen Entscheidungsbereich des durchführenden Staates. Angesichts dessen, dass es sich beim Legitimitätsdefizit der EU um ein akutes Problem handelt, werden nationale Referenden also dem Erfordernis schnellen Handelns weitaus besser gerecht.
Insgesamt sind also nationale Referenden zu Integrationsverträgen nicht nur eine mögliche Lösung für das Legitimitätsproblem der EU und damit ein potentiell gangbarer Weg aus ihrer Legitimitätskrise, sondern es sprechen auch durchaus gute europapolitische Gründe dafür, ihn zu beschreiten. Da das Erkenntnisziel dieser Arbeit allerdings nicht darin besteht, zu beurteilen, ob es theoretisch möglich ist, nationale Referenden zu europäischen Verträgen als Legitimationsinstrument einzusetzen, sondern, ob dieses Mittel dazu auch tatsächlich in der Praxis geeignet ist, sind die bisherigen Ausführungen noch nicht Teil der Antwort. Sie beweisen lediglich, dass die Leitfrage der Untersuchung sinnvoll ist.
Um sich als praxistauglich zu erweisen, müssen nationale Volksabstimmungen zur Ratifikation von EU-Primärrecht zwei Kriterien erfüllen. Erstens reicht es nicht aus, dass sie die Input-Legitimität der Union steigern, sondern sie dürfen dabei gleichzeitig die anderen beiden Legitimitätsdimensionen nicht oder zumindest nicht
79 Vgl. für den Parlamentarisierungsvorschlag und seine Hindernisse: Thalmaier, B. (2005). Die zu-
künftige Gestalt der Europäischen Union, S. 258-265.
80 Vgl.: Thalmaier, B. (2005). Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, S. 300-308.
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stark negativ beeinflussen. In jedem Fall muss die Summe der Legitimitätswirkung aller drei Komponenten positiv sein, wenn es wirklich zu einer Legitimation in Folge der Abstimmungen kommen soll. Zweitens müssen nationale Referenden unabhängig von ihrer Wirkung auf die EU zusätzlich für die politischen Entscheidungsträger, von denen die Ansetzung der nationalen Volksabstimmungen abhängt, nützlich sein. Erst dann wird es zu den Referenden, die in der Regel nicht obligatorisch, sondern fakultativ sind, tatsächlich kommen. Andernfalls blieben sie nur ein Instrument, das zwar sinnvoll aber unbeachtet und daher in der politischen Realität irrelevant wäre. Erst wenn beide Kriterien von den nationalen Referenden zum Verfassungsvertrag erfüllt werden, lassen diese sich als sinnvoll einstufen und erst dann können, von dieser Basis ausgehend, nationale Referenden zur Ratifikation künftiger Verträge als für die EU nützliches und praktikables Werkzeug empfohlen werden.
23
3. Nationale Referenden im Rahmen des gescheiterten
Ratifikationsprozesses zum Vertrag über eine Verfas-sung für Europa
3.1. Der vorgesehene Ratifikationsprozess
3.1.1. Überblick über die Ratifizierungsmodi in den einzelnen Staaten Der Verfassungstext, den die Staats- und Regierungschefs am 29.10.2004 in Rom unterzeichneten, sah vor, dass die Vertragsparteien den VVE „im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“ 81 ratifizieren. Die Wahl des Ratifikationsverfahrens oblag also ausschließlich den einzelnen Mitgliedstaaten, die die Ratifikation jedoch alle ausnahmslos erfolgreich abschließen mussten, bevor der VVE hätte in Kraft treten können. Wie die Tabelle zeigt, ergaben sich in der Praxis aus dieser Entscheidungsfreiheit drei Ratifikationswege. 82
Abbildung 1: Die Ratifikationswege der Mitgliedstaaten 83
81 Zit. nach: Art. IV-447 (1) VVE.
82 Vgl. soweit nicht anders angegeben: Metzger, William u. Pecker, Katrin (2006). IEP-Ratifizierungs-
survey. Dossier des Instituts für Europäische Politik vom 10.8.06; Abrufbar unter: http://www.iep-
berlin.de/fileadmin/website/09_Publikationen/Sonstige/Laenderueberblick.pdf [Stand: 12.11.07]
83 Eigene Darstellung auf Grundlage von: A.a.O.
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Erstens war ein rein parlamentarischer Modus möglich, in dem nur die nationalen Parlamente einen Ratifizierungsbeschluss verabschiedeten. Dieses Verfahren wurde in den bei weitem meisten der 27 Vertragsstaaten gewählt und in zwölf davon erfolgreich abgeschlossen. In Deutschland und der Slowakei stimmten zwar die Parlamente jeweils zu, allerdings sind die entsprechenden Gesetze von den Staatspräsidenten nicht ausgefertigt worden, weil Verfassungsklagen gegen die ausschließlich parlamentarische Ratifizierung erhoben, aber zunächst nicht entschieden wurden. Auf-grund des endgültigen Scheiterns des VVE sind sie nun aber ohnehin gegenstandslos geworden.
Zweitens sollte in sechs Staaten zusätzlich zu den Parlamentsbeschlüssen ein Referendum durchgeführt werden, so dass ein zweitstufiges Verfahren entstand. Die Referendumsvoten dieser Gruppe waren mit Ausnahme Irlands alle fakultativ und hätten die Parlamente in ihrer Entscheidung nicht beziehungsweise in Dänemark 84 nur bei einer Ablehnung durch mindestens 30% der Wahlberechtigten gebunden. Allerdings konnte man von vornherein davon auszugehen, dass sich alle Legislativen wie in den Niederlanden an das Votum halten würden.
Drittens war in Frankreich und Portugal vorgesehen, die Verfassung nur per Referendum zu verabschieden. Aus der Logik des Verfahrens ergibt sich, dass in diesem Falle das Votum der Bürger bindend sein muss, wenngleich dies in Portugal formal erst ab einer Wahlbeteiligung von 50% der Fall gewesen wäre. In Frankreich band das Referendumsergebnis die Regierung in jedem Fall. In Schweden, Polen und Tschechien wurde nicht endgültig entschieden, wie die Ratifizierung vonstatten gehen sollte. Während in Polen und Tschechien ein Referendum beabsichtigt, aber noch nicht formal beschlossen war, wurde in Schweden der eigentlich vorgesehene, rein parlamentarische Ratifikationsweg wegen des Drucks der Referendumsbefürworter zunehmend in Frage gestellt.
Einen Sonderfall stellten Rumänien und Bulgarien dar, weil in diesen Ländern die Verfassung nicht eigens ratifiziert werden musste. Da man davon ausging, dass sie zum 1. November 2006 85 in Kraft treten würde, waren ihre Bestimmungen bereits Teil der Beitrittsverträge der zwei neuen Mitglieder und die Ratifizierung des VVE
84 Vgl.: § 42 (5) der dänischen Verfassung.
[Soweit nicht anders angegeben, sind die Texte aller nationalen Verfassungen entnommen: Kimmel,
Adolf u. Christiane (Hrsg.) (2005). Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten. München: Deutscher Ta-
schenbuch Verlag.]
85 Vgl.: Art. IV-447 (2) VVE.
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erfolgte automatisch durch deren Verabschiedung. In beiden Ländern wurde dazu kein Referendum abgehalten, sondern nur die erforderlichen parlamentarischen Abstimmungen erfolgreich durchgeführt. Insgesamt hatten auf den verschiedenen Ratifikationswegen bereits 16 der 27 Staaten und damit eine knappe Mehrheit der EU-Mitglieder die Ratifikation vollständig abgeschlossen und 18 zumindest die politischen, wenn auch nicht die juristischen Ratifikationshürden überwunden. Dabei standen mit Ausnahme Schwedens nur noch Ratifikationen aus, in deren Rahmen Referenden vorgesehen waren, weil diese tendenziell später angesetzt wurden. Solche plebiszitären Ratifikationen wurden in neun der 27 Länder, und damit in einem Drittel der Mitgliedstaaten, angesetzt oder geplant. Diese Zahl ist zum einen ungewöhnlich, weil zu allen vorhergehenden Integrationsverträgen insgesamt nur zehn Referenden durchgeführt wurden. Zum anderen waren nur das irische und de facto auch das dänische Referendum verfassungsrechtlich unausweichlich. In allen anderen Ländern wäre aus rein rechtlicher Perspektive auch eine ausschließlich parlamentarische Ratifikation möglich gewesen. Die folgenden Ausführungen versuchen daher aufzuzeigen, warum es im Zusammenhang mit dem VVE in den einzelnen Ländern zu Referenden kam und weshalb insgesamt auffällig viele vorgesehen waren.
3.1.2. Die nationalen Debatten über den jeweiligen Ratifikationsweg Untersucht man die Debatten über den Ratifikationsmodus des Verfassungsvertrages, lässt sich feststellen, dass insgesamt EU-weit eine intensive Debatte über die Anwendung von Referenden in Gang kam, diese aber weitgehend national parzelliert blieb und nicht in einem europäischen Rahmen stattfand. Von einer gemeinsamen nationalen Öffentlichkeit kann also auch in diesem Fall nicht gesprochen werden. Die Ursache hierfür ist in den jeweils stark verschiedenen nationalen Kontexten sowohl rechtlicher als auch politischer Art zu sehen. Belege dafür sind sowohl die stark verschiedene Intensität der Diskussionen als auch ihre unterschiedliche Prägung. Im Fall Irlands und Dänemarks ist das Ausbleiben einer Diskussion um den Ratifikationsmodus einfach damit zu erklären, dass ein Urnengang unausweichlich war. In Irland schreibt die Verfassung für jede Änderung derselben einen Volksentscheid vor und in Dänemark 86 ist er bei der Abgabe nationaler Kompetenzen, wie sie durch den VVE erfolgt wäre, obligatorisch, wenn sich keine 5/6-Mehrheit im Folketing für diesen Schritt findet. Da die dänischen Befürworter des Vertrages keine solche Mehr-
86 Vgl.:§ 20 (2) der dänischen Verfassung.
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heit stellen konnten, kündigte Ministerpräsident Rasmussen bereits im Sommer 2003 ein Referendum an 87 , das allgemein unterstützt wurde, weil Dänemark über eine ausgeprägte Referendumstradition zu EU-Themen verfügt 88 .
Die Diskussionen in Estland, Slowenien 89 , Zypern, Lettland, Malta 90 und Luxemburg waren ebenfalls sehr verhalten, da die wichtigen politischen Kräfte sich in ihrer Haltung zu dieser Frage weitgehend einig waren. Während die luxemburgischen Parteien ein nationales Referendum einhellig begrüßten, wurde es in den anderen genannten Staaten von der großen Mehrheit abgelehnt. 91 Für die neuen EU-Länder steht wohl außerdem zu vermuten, dass hier sowohl für die Politik als auch die Bürger in der Zeit während und nach dem Verfassungskonvent der parallel näherkommende Beitritt zur EU samt der dazugehörigen Referenden sehr viel wichtiger war als die Frage nach dem Ratifikationsmodus für den VVE.
In Deutschland und Belgien löste die Ratifikation des Verfassungsvertrags hingegen eine heftige Diskussion über den grundsätzlichen Einsatz direktdemokratischer Elemente auf nationaler Ebene aus. Der VVE diente in diesem Kontext als Katalysa-tor und Vehikel, mit dem dieses tief liegende und schon länger schwelende Problem wieder zum Vorschein kam. Im nationalen Rahmen erfüllte der Vertrag hier also unabhängig von der letztendlichen Entscheidung zur Ratifikation und dem Text selbst eine wichtige Funktion. Interessant ist allerdings, dass sich die Diskussion hauptsächlich auf die Frage eines Referendums beschränkte und in den zwei letztgenannten Ländern sich zum VVE selbst keine intensive Debatte entwickelte. Dessen genaue Inhalte spielten angesichts der Unterstützung durch eine breite Mehrheit der deutschen und belgischen Parteien keine große Rolle 92 , auch wenn die Bedeutung des Verfassungsvertrages von den Befürwortern eines Referendums als Argument herangezogen wurde. Letztlich diente das Dokument allein als Zündfunke einer Grundsatzdebatte zur direkten Demokratie.
87 Vgl.: Twardy, Christian (2006). Dänemark: Unsicherheit trotz Referendumstradition; In: König,
Thomas u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikation: Eine vergleichende Untersuchung von Referenden zur
Europäischen Verfassung. Speyer: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, S. 32/33.
88 Vgl.: Sørensen, Catharina u. Vestergaard, Anne Mette (2005). A Perilious Democratic Exercise: The
Referendum on the Constitutional Treaty in Denmark. Bericht im Rahmen des EPIN Ratification Mo-nitor vom 28.2.05, S. 1; Abrufbar unter: http://www.epin.org/pdf/RM-CR-Denmark020305.pdf
[Stand: 16.11.07]
89 Vgl.: Song Ho, Ryang (2006). Slovenia; In: Eschke, Nina u. Malick, Thomas (Hrsg.). The European
Constitution and its Ratification Crisis: Constitutional Debates in the EU Member States. Diskussions-
papier C 156 des Zentrums für Europäische Integrationsforschung, S. 103; Abrufbar unter:
http://www.zei.de/download/zei_dp/dp_c156_eschke_malick.pdf [Stand: 16.11.07]
90 Vgl.: Skučait÷, Inga (2006). Malta; In: A.a.O., S. 119-122.
91 Vgl. für die anderen Länder: Metzger, W. u. Pecker, K. (2006). IEP-Ratifizierungssurvey.
92 Vgl. die entsprechenden Abschnitte in: A.a.O.
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Sowohl in Belgien als auch in Deutschland sitzt das Misstrauen gegenüber plebiszitären Elementen aus historischen Gründen tief. In der Bundesrepublik sieht das Grundgesetz als Lehre aus der Weimarer Republik nur in wenigen Spezialfällen den Einsatz direktdemokratischer Mittel vor und obwohl die bundesdeutsche Demokratie mittlerweile unbestreitbar längst als weitaus stabiler gelten kann als es die Weimarer je war, ist es bis heute auf Bundesebene zu keiner Erweiterung des plebiszitären Instrumentariums gekommen. Vom Prinzip her ganz ähnlich wirkt in Belgien noch immer die negative Erfahrung mit der bisher einzigen nationalen Volksabstimmung nach. Als im März 1950 ein konsultatives Referendum über die Rückkehr des Königs aus dem Exil befinden sollte, brach das Land im Streit über die politische Bindungswirkung des Votums beinahe auseinander, weil die Wallonen die Heimkehr des Monarchen trotz der Zustimmung der Wählermehrheit ablehnten. 93 Für die Durchführung eines Referendums zum VVE wäre in beiden Staaten eine Verfassungsänderung nötig gewesen, für die sich aber letztlich trotz intensiver Diskussionen und mehrerer Gesetzesinitiativen keine Mehrheit fand. In Belgien waren vor allem die liberalen Parteien die treibende Kraft hinter den Bemühungen für ein Referendum, indem sie zwei entsprechende Gesetzesentwürfe ins Parlament einbrachten, die aber letztlich scheiterten. Die FDP nahm in Deutschland eine ähnliche Funktion wahr, da sie sich als hartnäckigster Befürworter einer Volksabstimmung erwies. Mehrfach brachte sie eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundestag ein, konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen, weil die Volksparteien ein Referendum letztendlich nicht unterstützen wollten. 94 Interessanterweise stimmten sowohl SPD als auch Grüne gegen die FDP-Anträge, obwohl sie die Einführung von Referenden auf Bundesebene in ihren Grundsatzprogrammen befürworten 95 . Dieser Widerspruch zeigt, wie sehr die Entscheidung über den Ratifikationsmodus von aktuellen politischen Erfordernissen dominiert wurde und wie unwichtig grundsätzliche
93 Vgl. für alle Ausführungen zu Belgien soweit nicht anders angegeben: Rigo, Audrey (2005). The ra-
tification of the European Constitution in Belgium: five months of negotiation concerning the question
of convening a referendum. Analyse der Katholischen Universität Louvain-la-Neuve; Abrufbar unter:
http://www.unizar.es/euroconstitucion/library/working%20papers/Rigo,%20A._2005%20Belgium.pdf
[Stand: 19.11.07]
94 Vgl.: Mehr Demokratie e.V. (Hrsg.) (O.J.). EU-Verfassung: Debatte in Deutschland. Übersicht von
Mehr-Demokratie e.V.; Abrufbar unter: http://www.mehr-demokratie.de/513.html [Stand: 21.11.2007]
95 Vgl.: O.A. (1998). Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, S. 50; Ab-
rufbar unter:
http://eintreten.spd.de/servlet/PB/show/1668913/programmdebatte_grundsatzprogramm_a.pdf; Sowie:
Bündnis 90/Die Grünen (Hrsg.) (2002). Die Zukunft ist grün: Grundsatzprogramm von Bündnis90/Die
Grünen, S. 129; Abrufbar unter:
http://www.gruene.de/cms/files/dokbin/68/68425.grundsatzprogramm_die_zukunft_ist_gruen.pdf [bei-
des Stand: 21.11.07]
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Ansichten im Zweifel sind. Der deutschen Regierung war schlussendlich einfach die zügige und sichere Ratifikation wichtiger. Die belgischen Parteien hingegen konnten wohl die Schatten der Vergangenheit nicht abschütteln. Betrachtet man die Argumente, die in den nationalen Debatten für beziehungsweise gegen die Durchführung eines Referendums vorgebracht wurden, kann man festhalten, dass hier anders als bei der Frage, ob eine Debatte überhaupt stattfand, der nationale Kontext keine große Rolle spielte. Insgesamt glichen sich die öffentlich geäußerten Begründungen beider Seiten unabhängig vom Land, in dem sie geäußert wurden, so dass man sowohl für die Befürworter als auch die Gegner eines Referendums eine Art EU-weiter „mimesis of justification“ 96 konstatieren kann. Die Befürworter beriefen sich zuallererst auf die besondere Legitimation derer der VVE bedürfe. Durch eine direkte Entscheidung der Bürger versprachen sie sich in diesem Punkt eine qualitative Verbesserung, die angesichts der überragenden Bedeutung des Textes für die EU und die Bürger notwendig sei. Daher meinte der damalige portugiesische Premierminister Barroso bei seiner Ankündigung eines nationalen Referendums in Portugal, dass „[i]t is essential that it [the TCE; W.R.] is legitimised by the people before it takes effect.“ 97
Die Bedeutung des VVE speiste sich sowohl aus seinem symbolischen als auch seinem rechtlichen Gehalt. Aus symbolischer Sicht markierte der Text einen qualitativen Sprung, weil damit erstmals kein normaler Vertrag mehr die rechtliche Grundlage der EU bilden sollte, sondern ein Vertrag, der, wie es der englische Bezeichnung als „Treaty establishing a Constitution for Europe“ ausdrückt, eine Verfassung errichtet. Entsprechend gründet sich laut Artikel I-1 des VVEdie EU auch auf eine „Verfassung“ 98 während im EUV noch von einem „Vertrag“ 99 die Rede ist. Für Konventspräsident Giscard d’Estaing war aber klar, dass „’[t]reaties are made by states and ratified by parliaments; Constitutions are made by popular assemblies and ratified by citizens.’“ 100
Zwar ist es intuitiv sofort einleuchtend, dem für jedes Gemeinwesen besonderen Schritt der Verfassungsgebung auch eine besondere Legitimation zuteil werden zu lassen, die Forderung von Referenden lässt sich aber besonders im Kontext der EU
96 Vgl.: Closa, Carlos (2007). Why convene referendums?: Explaining choices in EU constitutional po-
litics; In: Journal of European Public Policy (14) 8, S. 1322.
97 Barroso zit. nach: O.A. (2003). Portugal gets its referendum on EU Constitution. Zeitungsmeldung
der „Portugal News“ vom 18.10.03; Abrufbar unter: http://213.198.46.130/cgi-local/article.pl?id=725-
41 [Stand: 17.11.07]
98 Zit. nach: Art. I-1 (1) VVE.
99 Zit. nach: Art. 1 (1) EUV.
100 Giscard d’Estaing zit. nach: Closa, C. (2007). Why convene referendums?, S. 1321.
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durchaus auch mit handfesten Argumenten untermauern. Schließlich besteht die symbolische Kraft einer Verfassung unter anderem darin, den Bürgern einen Bezugspunkt zur gemeinsamen Identifikation und Identitätsbildung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der EU und ihrer Verfassung ist diese Funktion besonders wichtig. Damit eine Verfassung aber dieses integrative Potential entfalten kann, ist die Mitwirkung der Bürger nötig, denn sie erhalten nicht passiv eine gemeinsame Identität, sondern lediglich die Möglichkeit, sich auf Basis des Verfassungsymbols eine solche aktiv zu erwerben. Dazu müssen sie sich aber mit der Verfassung identifizieren und deren Identität stiftende Konnotation annehmen.
101
Dass eine Einbeziehung der Bürger in die Entstehung und Inkraftsetzung der Verfassung deren Identifikationskraft erhöht, ist daher logisch und angesichts der mangelhaften gemeinsamen Identität der Europäer erscheint ein Referendum im Lichte dieser Begründung durchaus rational. Aus rechtlicher Sicht hätte der VVE unter anderem deshalb einen Meilenstein markiert, weil er der EU erstmals eine eigenständige Rechtspersönlichkeit verliehen und den Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht explizit festgeschrieben hätte.
102
Einerseits erklären Klauseln wie diese, warum zahlreiche Akteure ein Referendum mit dem Verweis auf die tief greifenden rechtlichen Veränderungen forderten, die der VVE mit sich brächte. In Finnland vertraten beispielsweise einige prominente Regierungsmitglieder, wie der sozialdemokratische Justizminister Johannes Koskinen, dezidiert gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten die Ansicht, der VVE verändere die EU grundlegend. Um dem Rechnung zu tragen, forderten sie, auch in Finnland ein nationales Referendum abzuhalten.
103
Gleiches verlangte der Kärntner Landeshauptmann Haider mit dem Verweis auf die schwerwiegenden Änderungen, die in der österreichischen Verfassung durch die Umsetzung des VVE nötig würden.
104
Rechtliche Basis dieser Argumentation war Artikel 44 (3) der österreichischen Bundesverfassung, wonach jede Totalrevision der Verfassung eines Volksentscheides bedarf. Andererseits zeigen diese Forderungen aber auch die irrationale Angst, die der Begriff „Verfassung“ auslöste. Mit ihm wurde basierend auf dem nationalen Verfassungsbegriff unabhängig von den tatsächlichen Auswirkungen des Textes ein Rechts-
101 Vgl.zur Symbolik: Scholl, Bruno (2006). Europas symbolische Verfassung: Nationale Verfas-
sungstraditionen und die Konstitutionalisierung der EU. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften,
S. 37-40.
102 Vgl.: Art. I-6 und I-7 VVE.
103 Vgl.: Sieveking, Christiane (2005). Finland; In: Eschke, N. u. Malick, T. (Hrsg.). The European
Constitution and its Ratification Crisis, S. 90/91.
104 Vgl.: Einhäuser, Barbara (2005). Der Ratifizierungsprozess zum Europäischen Verfassungsvertrag:
Sachstand und Stimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Newsletter der
KAS vom 19.5.05, S. 7; Abrufbar unter: http://www.kas.de/proj/home/pub/9/1/year-
2005/dokument_id-6695/index.html [Stand: 19.11.07]
30
dokument von überragender Bedeutung verbunden, das nationalem Recht übergeordnet ist und daher eine potentielle Gefahr für die nationale Autonomie darstellt. Allerdings hätte der VVE zumindest beim Vorrang des Unionsrechts lediglich eine Kodifizierung aber de facto keine Änderung der bestehenden Praxis bedeutet. Schließlich praktiziert der EuGH den Vorrang des EU-Rechts in seiner ständigen Rechtssprechung bereits seit 1964. 105 Außerdem verfügt die Union als Nicht-Staat schlichtweg nicht über die Mittel, ihre Rechtsakte gegen den Willen eines Mitgliedstaates durchzusetzen, weil sie dafür mangels eines eigenen Apparats auf die jeweiligen nationalen Behörden angewiesen ist.
Neben der Frage der Legitimität des VVE führten die Verfechter eines Referendums häufig den quasi pädagogischen Nutzen einer Abstimmung ins Feld. Durch die Diskussionen und die Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Abstimmungen bekämen die Bürger die einmalige Gelegenheit, sich mit dem Verfassungsvertrag auseinanderzusetzen und sowohl über den Vertrag selbst aber auch über die EU und die Integration zu diskutieren. Dadurch könne, abgesehen von der Meinungsbildung zu VVE und EU, außerdem über beide Themen Wissen erworben beziehungsweise ausgebaut werden. So meinte das britische Außenministerium nach der Ankündigung des Referendums im Vereinigten Königreich, dass „’[t]he referendum would allow for the issues to be fully debated by the public, and would provide an opportunity for the government to (…) dispel the myths surrounding the EU Commission.’” 106 Gleichzeitig würde nach Ansicht der Befürworter die von vielen konstatierte Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern im Verlauf der intensiven Diskussionen geschlossen oder zumindest verkleinert werden. Der VVE sollte also genau die Debatte anstoßen, die eigentlich alle fünf Jahre bei den Europawahlen geführt werden könnte, aber nie stattfindet und genau die Effekte bewirken, die man sich dort immer - vergebens - erhofft.
Die Gegner der Referenden setzten im Kern an den gleichen Punkten an, kamen aber zum jeweils umgekehrten Ergebnis. So argumentierte zum Beispiel die griechische Regierung 107 , ein Votum der Bürger über die Verfassung sei aus legitimatorischer Sicht nicht nötig, da die Legitimität des Vertragswerkes auch ohne ein Plebiszit in ausreichendem Maße gewährleistet sei. Ohnehin seien die Änderungen, die der
105 Vgl.: Hecker, Bernd (2007). Europäisches Strafrecht. Berlin u.a.: Springer-Verlag, S. 317-321.
106 Außenministerium zit. nach: O.A. (2004). Euro referendum gets green light. BBC-Artikel vom
25.11.04; Abrufbar unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk_politics/4034715.stm [Stand: 19.11.07]
107 Vgl. für deren Darlegungen: Siapkidou, Elli (2005). The European Constitution and Its Ratification:
National Update. Bericht im Rahmen des EPIN Ratification Monitor vom April 2005, S. 2; Abrufbar
unter: http://www.epin.org/pdf/RM-CR-Greece010505.pdf [Stand: 19.11.07]
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Text für die jeweiligen Staaten und die EU mit sich brächte, nicht gravierend genug, um eine außerordentliche, also außerparlamentarische Ratifikationsprozedur zu rechtfertigen. Besonders wichtig war diese Argumentation in den Staaten der Osterweite-rungsrunde vom Mai 2004. Dort hatten bis auf Zypern alle Staaten Referenden zu ihrem Beitritt durchgeführt. Von der tschechischen und polnischen Regierung abgesehen, parierten deshalb alle die insgesamt eher leise vorgetragenen Rufe nach einer Volksabstimmung zum VVE mit dem Verweis auf diese Beitrittsreferenden. 108 So sah die litauische Regierung im Verfassungsvertrag keine gravierenden Änderungen genau der Union begründet, deren Mitglieder die Bürger kurz zuvor noch fast einstimmig hatten werden wollen. Daher sei nun die Ratifikation durch das Parlament ausreichend. 109
Auch in Bezug auf den Symbolgehalt des VVE kamen die Verfassungsgegner zu einer anderen Auffassung desselben Sachverhalts. Sie betonten, dass der VVE eben keine Verfassung, sondern obgleich ein Verfassungsvertrag, so eben doch ein Vertrag sei. Ein Referendum sei in diesem Fall nicht nötiger als bei früheren Verträgen. denn, „’nobody has ever seen a treaty being ratified by a referendum’“ 110 . Eine intensive Debatte über den VVE, die die Befürworter eines Referendums ja als einen sehr positiven und wichtigen Nebeneffekt betrachteten, sei wegen der Komplexität des Vertrages ebenfalls nicht wünschenswert. In einer Wahlkampfdiskussion würde der eigentliche Gegenstand der Abstimmung auf einige wenige Aspekte konzentriert, die dem komplizierten und vielschichtigen Gesamtgebilde aber keinesfalls angemessen gerecht werden könnten. Mit dem gleichen Rekurs auf die Komplexität des Textes hielt beispielsweise die griechische Regierung, deren Argumente die Meinungen im Lager der parlamentarischen Ratifizierer gut widerspiegeln, der Opposition als Reaktion auf ihren Wunsch nach einem Referendum entgegen, der VVE sei zu kompliziert, um sinnvoll auf eine Frage reduziert zu werden, die kurz und einfach entweder mit Ja oder Nein zu beantworten sein müsse. 111
Die Referendumsgegner führten auch weitere organisatorische Probleme ins Feld, die unabhängig vom VVE für alle Vertragsreferenden gelten. So sei es schwierig da- 108 Vgl.die entsprechenden Abschnitte in: Metzger, W. u. Pecker, K. (2006). IEP-Ratifizierungssur-
vey; Sowie: Eschke, N. u. Malick, T. (Hrsg.). The European Constitution and its Ratification Crisis.
109 Vgl.: Jarukaitis, Irmantas (2007). Ratification of the European Constitution in Lithuania and its Im-
pact on the National Constitutional System; In: Albi, Anneli u. Ziller, Jacques (Hrsg.). The European
Constitution and National Constitutions: Ratification and Beyond. Alphen aan den Rijn: Kluwer Law
International, S. 23.
110 Palacio zit. nach: Closa, Carlos (2007). Why convene referendums?, S. 1322.
[Zu diesem Zeitpunkt lehnte die vom Konservativen José Marìa Aznar geführte spanische Regierung
ein nationales Referendum noch ab.]
111 Vgl.: Siapkidou, E. (2005). The European Constitution and Its Ratification, S. 2.
32
für Sorge zu tragen, dass anders als beim ersten irischen Nizza-Referendum Verfassungsgegner durch gezielte Meinungsmache in einem Staat die Ratifikation in der ganzen EU verhindern könnten. Zudem seien die Organisation und Durchführung der Referenden und der erforderlichen Informationskampagnen aufwendig und teuer. 112 Selbstverständlich blieben auch noch Bedenken, die unabhängig vom Abstimmungsthema grundsätzlich gegen direkte Demokratie vorgebracht werden können, nicht aus. Solche prinzipiellen Zweifel veranlassten beispielsweise Elmar Brok sich gegen ein deutsches Referendum auszusprechen, denn „[d]ie Manipulationsmöglichkeiten bei einem Referendum sind fast unbeschränkt” 113 . Eine große Rolle spielte aber auch schlichtweg die Angst vor einem Scheitern des Vertrages 114 . Obwohl es unausgesprochen blieb, dürfte das für viele Befürworter der Verfassung der wichtigste Grund gewesen sein, sich gegen Referenden auszusprechen.
3.1.3. Taktische Erwägungen als Hauptgrund für die Ansetzung nationaler Referenden
Da die Argumentation in allen Staaten sowohl für als auch gegen nationale Referenden immer gleich verlief, erhellt ein Blick auf die Argumente der Debatten und ihren Verlauf nur die Hoffnungen beziehungsweise Erwartungen, die sich mit den Abstimmungen verbanden. Die Frage, warum Referenden stattgefunden haben, ist damit noch nicht beantwortet, da hier die Antworten ja sehr unterschiedlich ausfielen. Auch die Stärke der Befürworter und Gegner eines Referendums ist, wie der Blick auf die in dieser Hinsicht ähnliche Situation in den Niederlanden, Belgien und Deutschland zeigt, nicht aussagekräftig. Erst wenn man die politische Dimension der Entscheidung für oder gegen ein Referendum in die Analyse einbezieht, ergeben sich echte Erklärungen für die Abhaltung einer Volksabstimmung beziehungsweise die ausschließlich parlamentarische Ratifikation. Es wäre also blauäugig und naiv, von den öffentlich geäußerten Thesen auf die eigentlichen Intentionen der Sprecher zu schließen. Die Argumente der Diskussion dürfen nicht mit den tatsächlichen Beweggründen verwechselt, sondern beides muss klar voneinander getrennt werden.
112 Vgl. zu diesem Absatz: Maurer, Andreas u. Stengel, Andrea (2004). Ein Referendum für Europas
Verfassungsvertrag? Dossier der SWP vom August 2004, S. 16/17; Abrufbar unter: http://www.swp-
berlin.org/brennpunkte/dossier.php?id=2332&PHPSESSID=6b1df04f236a335ae180e88203b1e881
[Stand: 28.1.07]
113 Brok zit. nach: O.A. (2004). Drei Viertel der Deutschen sind für ein EU-Referendum. Artikel der
Tageszeitung „Die Welt“ vom 10.7.04; Abrufbar unter: http://www.welt.de/print-
welt/article326686/Drei_Viertel_der_Deutschen_sind_fuer_ein_EU-Referendum.html
[Stand: 19.11.07]
114 Maurer, A. u. Stengel, A. (2004). Referendum für Europas Verfassungsvertrag, S. 17.
33
Eine empirische Analyse der Positionen der nationalen Parteien in den EU-Staaten zur Abhaltung eines Referendums untermauert diese These, denn die Haltung bezüglich dieser Frage wurde offenbar deutlich vom Verhältnis zur nationalen Regierung und dem VVE selbst beeinflusst. 115 Legt man die von Mateo González erarbeitete Zusammenstellung der Positionen von 159 Parteien zum VVE und einem Ratifikationsreferendum aus allen Staaten der EU-25 (außer Dänemark und Irland) zugrunde, stellt man fest, dass eine Volksabstimmung in allen Staaten als Waffe gegen die Regierung beziehungsweise den von ihr verantworteten Verfassungstext angesehen wurde.
Diese Art der Instrumentalisierung liegt abgesehen von der grundsätzlichen Gegnerschaft zwischen Opposition und Regierung in Bezug auf den speziellen Fall der Ratifikation des Verfassungsvertrages aus zwei Gründen nahe. Auch wenn, erstens, bei den parlamentarischen Ratifizierungen oft keine absoluten, sondern qualifizierte Mehrheiten erreicht werden mussten, waren es gegebenenfalls immer die Parteien der Opposition, die überstimmt wurden und es war die Regierung, die sich durchsetzte. Für eine parlamentarische Minderheit, die den VVE ablehnte, musste daher zwangsläufig ein Referendum das Mittel der Wahl sein, wenn sie ihre Haltung trotz allem durchsetzen wollte. Zweitens waren die Oppositionsparteien auch bei der Ausarbeitung des Verfassungsvertrages in der schwächeren Position. Obwohl sein Entwurf von einem breit organisierten Konvent erarbeitet wurde, entstand die schließlich zur Ratifikation vorgelegte Fassung auf einer Regierungskonferenz. Letztlich war der VVE also trotzdem ein Dokument, das eher den Vorstellungen der Regierungen als denjenigen ihrer parlamentarischen Gegner entsprach. Dass sich zwar 59,8% der Oppositions-, aber nur 36,8% der Regierungsparteien für ein Referendum stark machten, bestätigt die Vermutung, dass die jeweilige Haltung zu einer Volksabstimmung ganz erheblich von taktischen Erwägungen bestimmt wurde. Die Position zum VVE selbst spielte für die Oppositionsparteien dabei nur eine untergeordnete Rolle, da sich die Gegner und Befürworter des Verfassungsvertrages bei den Referendumsanhängern der Opposition in etwa die Waage halten. Wichtiger war, dass ein Referendum diesen Parteien die Chance bot, „to weaken the government and to strengthen their own position in the national political system” 116 .
115 Vgl. zu diesem Absatz: Mateo González, Gemma (2006). Domestic Politics and Referendums on
the Constitutional Treaty. Arbeitspapier RSCAS 2006/32 des European University Institute, S. 4-7;
Abrufbar unter: http://cadmus.iue.it/dspace/bitstream/1814/6271/1/RSCAS_%2032_06.pdf
[Stand: 19.11.07]
116 Zit. nach: A.a.O., S. 5.
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Unabhängig von der Frage der Regierungsbeteiligung neigten die Gegner des VVE einem Referendum sehr viel stärker zu als seine Anhänger. Während letztere nur zu 41,5% ein Referendum wollten, engagierten sich 85% der Verfassungsgegner für eine Volksabstimmung. 117 Nationale Referenden wurden also nicht nur als Instrument gegen die Regierung, sondern auch den VVE benutzt. Angesichts der sicheren parlamentarischen Ratifizierung in den meisten Ländern, benötigten die Gegner innerhalb und außerhalb der Regierung zwingend die Hilfe der Bürger, um das Inkrafttreten des Verfassungsvertrages zu verhindern.
Wechselt man den Blickwinkel von der Betrachtung der aggregierten Daten aller europäischen Parteien, hin zu den einzelnen Staaten, so macht auch die Untersuchung der individuellen Fälle deutlich, dass taktische Erwägungen in den öffentlichen Diskussionen zwar keine Rolle spielten, in Wirklichkeit aber die entscheidenden Erklärungen für die Abhaltung nationaler Referenden waren. Entsprechend dem Grund ihrer Ansetzung lassen sich fünf Typen von Referenden unterscheiden. Erstens entschied man sich in Irland und Dänemark für Volksabstimmungen, weil man entweder aus rechtlichen Gründen oder angesichts der politischen Umstände keine andere Wahl hatte. 118 Zweitens waren in Polen und der Tschechischen Republik sogenannte „legislative referendums“ 119 , obgleich sie formal nicht mehr angesetzt wurden, de facto Konsens unter den maßgeblichen politischen Kräften, weil nur so die Blockade in den jeweiligen Parlamenten zu umgehen war. Diese kam zustande, da weder die Anhänger noch die Gegner des VVE eine ausreichende parlamentarische Mehrheit hinter sich versammeln konnten, um die Ratifikation im Parlament zu verhindern oder zu vollziehen. Nimmt man für Polen das Verhalten der nationalen Ab-geordneten bei der Abstimmung des EP zum Verfassungsvertrag im Januar 2005 als Maßstab für das Wahlverhalten der Parteien im Sejm, so wären beide Seiten an der notwendigen 2/3-Mehrheit gescheitert. 120 Da mit der Umsetzung des VVE die Abgabe nationaler Souveränität verbunden gewesen wäre, war diese qualifizierte Mehrheit aber zwingend nötig. Ein Referendum wurde hingegen von einer einfachen Mehrheit
117 Berechnet auf Grundlage von: ebd.
118 Vgl.: Gliederungspunkt 3.1.2.
119 Zit. nach: Mateo González, G. (2006). Domestic Politics and Referendums, S. 11.
120 Vgl.: Lang, Kai-Olaf (2006). Polen; In: Weidenfeld, Werner u. Wessels, Wolfgang (Hrsg.). Jahr-
buch der Europäischen Integration 2005. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 374.
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befürwortet 121 , die, anders als für die Ratifikation des Verfassungsvertrages, für die Ansetzung eines Referendums ausgereicht hätte. 122
In der Tschechischen Republik stellte sich die Situation im Prinzip ebenso dar. Hier verfügte die Regierung im Parlament nur über eine Mehrheit von einer Stimme, benötigte aber sowohl für die Ratifikation als auch für den Beschluss einer Volksabstimmung 60% der Abgeordneten. In jedem Fall war also eine Kooperation von Regierung und Opposition nötig, Konsens konnte aber nicht über den VVE selbst, sondern nur über die Anberaumung eines Referendums erzielt werden. Bei der Frage des Datums hatte die Übereinstimmung allerdings auch beim Referendum wieder ein Ende, was den fehlenden formellen Beschluss zu seiner Ansetzung erklärt. 123 Im Lichte der Mehrheitsverhältnisse und -erfordernisse stellte es also, unabhängig von taktischen oder normativen Erwägungen, die politisch rationale Lösung dar, in diesen zwei Staaten das Volk entscheiden zu lassen.
Die vier Abstimmungen in Frankreich, Spanien, Portugal und Großbritannien sind hingegen Beispiele für „plebiscitary referendums“ 124 und damit den dritten Typ von Referenden zum VVE. Dabei handelte es sich um Abstimmungen, die die Regierungsparteien der betroffenen Staaten vor Wahlen stärken sollten. 125 In Spanien versprachen sich sowohl die oppositionellen Sozialisten als auch der konservative Regierungschef Aznar von der Ankündigung eines Referendums Vorteile für die Parlamentswahlen im März 2004 und Jacques Chirac traf seine Entscheidung mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen von 2007. 126 Auf den portugiesischen Ministerpräsident Lopes kamen zum Zeitpunkt seines Referendumsversprechens ebenfalls Parlamentswahlen zu, die er mit seiner Politik selbst provoziert hatte und zu verlieren fürchtete. 127 Seine Ankündigung kann angesichts seiner schlechten Erfolgschancen ebenfalls als Versuch interpretiert werden, mit dieser populären Maßnahme kurzfristig Wähler- 121 Vgl.:Mateo González, G. (2006). Domestic Politics and Referendums, S. 11/12.
122 Vgl. für die jeweiligen Mehrheitserfordernisse: Morische, Markus (2006). Polen: Das ungeliebte
Referendum; In: König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikation, S. 94/95.
123
Vgl. für Tschechien: Kühn, Zdeněk (2007). Ratification Without Debate and Debate Without Rati-
fication: the European Constitution in Slovakia and the Czech Republic; In: Albi, A. u. Ziller, J.
(Hrsg.). The European Constitution, S. 165.
124 Zit. nach: Mateo González, G. (2006). Domestic Politics and Referendums, S. 3.
125 Vgl. dafür und zum Folgenden: A.a.O., S. 7-10.
126 Vgl. für diese Länder: Gliederungspunkt 3.2.1.
127 Vgl.: Däumer, Michael u.a. (2005). Neuwahlen im Zeichen von Resignation und Pessimismus: Vor-
schau zu den Parlamentswahlen in Portugal am 20. Februar 2005. KAS-Länderbericht vom 17.2.05;
Abrufbar unter: http://www.kas.de/db_files/dokumente/7_dokument_dok_pdf_6222_1.pdf
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stimmen zu bekommen, zumal dieser Schachzug gut zum generell sehr populistischen Politikstil des „Berlusconi Portugals“ 128 passt.
Noch deutlicher wird das wahltaktische Kalkül bei der Entscheidung Tony Blairs für ein Referendum in Großbritannien. Dieser hatte bis zum 20. April 2004 den immer lauter werdenden Rufen nach einer Volksabstimmung widerstanden, die aus einer breiten Front von Befürwortern bestehend aus den Tories, der europafeindlichen UKIP, den Medien und zuletzt auch immer mehr seiner eigenen Partei erschallten. Scheinbar unbeugsam lehnte er dennoch ein Referendum bis April als unnötig und nicht der britischen Tradition entsprechend ab. 129 Während sich weder die Bedeutung des VVE noch die britische Tradition so schnell änderte wie Blairs Entscheidung, schließlich doch „[to] let the people have the final say“ 130 , waren mit der Ankündigung eines Referendums massive politische Vorteile für ihn verbunden. 131 Erstens entzog er der Opposition zwei Monate vor den Europa- und vor allem den Kommunalwahlen ein naheliegendes Wahlkampfthema, das ihm angesichts der öffentlichen Meinung nur schaden konnte. Zweitens konnte der wegen fehlender innenpolitischer Erfolge zunehmend unter Druck stehende Premierminister mit der populären Entscheidung auf die Verbesserung seines angeschlagenen Images hoffen und Bürgernähe demonstrieren, die sein „präsidiales Gehabe“ 132 bei der Irakpolitik relativierte. Drittens hielt er mit dem Hinauszögern der Ratifikation in das Jahr 2006 das Thema auch noch aus dem Parlamentswahlkampf im Mai 2005. Im Unterschied zu den Entscheidungsträgern in Spanien, Portugal und Frankreich nahm er allerdings Verzögerungen beim Inkrafttreten des VVE billigend in Kauf. Während in den anderen drei Ländern zumindest zum Zeitpunkt der Referendumsankündigung mit einem positiven Ausgang gerechnet werden konnte, ließ Blair sich um eines kurzfristigen persönlichen Vorteils willen auf eine Abstimmung ein, die er angesichts von nur 42% Zustimmung 133 zum Verfassungsvertrag nicht ernsthaft zu ge-
128 Zit.nach: A.a.O., S. 2.
129 Vgl.: Church, Clive H. (2007). The United Kingdom: A Tragi-Comedy in Three Acts; In: Albi, A. u.
Ziller, J. (Hrsg.). The European Constitution, S. 130-132; Sowie: Potzeldt, Nina Lucia (2006). Verei-
nigtes Königreich: Referenden als Mittel der Wahl; In: König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikati-
on, S. 119.
130 Zit. nach: House of Commons Hansard (2004). Vol. 420, Part 570, Column 157; Abrufbar unter:
http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200304/cmhansrd/vo040420/debindx/40420-x.htm
[Stand: 20.11.07]
131 Vgl.: Potzeldt, N. (2006). Vereinigtes Königreich, S. 119/120.
132 Zit. nach: Allen, David u. Smith, Michael (2006). Vereinigtes Königreich; In: Weidenfeld, W. u.
Wessels, W. (Hrsg.). Jahrbuch 2005, S. 414.
133 Vgl.: European Commission (Hrsg.) (2004). Eurobarometer Spring 2004 Public Opinion in the Eu-
ropean Union, S. B.76; Abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb61/eb61_en.pdf [Stand: 21.11.07]
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winnen erwarten konnte. Zwar war der späte Referendumstermin auch in dieser Hinsicht geschickt gewählt, weil entweder vorher eine andere Volksabstimmung scheitern würde oder Blair mit dem Verweis auf die bisher erfolgreichen Referenden für ein Ja der Briten werben konnte. Sein Beispiel zeigt jedoch besonders deutlich, dass der persönliche politische Nutzen bei der Entscheidung über den Ratifikationsmodus sehr viel wichtiger war als die EU oder der VVE.
Die vierte Kategorie der Verfassungsreferenden bildet die Volksabstimmung in den Niederlanden, denn die Entscheidung für ein Referendum markierte hier den Endpunkt einer langen Serie von Versuchen, das sehr dogmatische niederländische Repräsentativsystem durch direktdemokratische Elemente zu ergänzen. Damit ähnelt die dortige Debatte denjenigen in Belgien und Deutschland, jedoch mit dem Unterschied, dass Regierungschef Balkenende dem Druck der Referendumsbefürworter schließlich nachgeben musste, um einen Bruch der Regierungskoalition zu verhindern. Auch hier sind also politische Motive nicht von der Hand zu weisen. Die fünfte Kategorie bildet das luxemburgische Referendum, das Mateo González als „legitimating referendum“ einstuft. Der Zweck solcher Abstimmungen ist typischerweise, „to legitimate a decision that has already been approved by a government.“ 134 Zwar spielte bei der Entscheidung in Luxemburg die Legitimität des VVE im Vergleich zu den anderen Ländern eine sehr große Rolle, die Ansetzung aber als völlig frei von politischem Kalkül einzustufen, geht, wie in Gliederungspunkt 3.2.1. gezeigt werden wird, an den Fakten vorbei. Das distinktive Merkmal der luxemburgischen Abstimmung liegt stattdessen darin, dass sie anders als etwa in Großbritannien ohne politischen Druck und auf Basis eines breiten Konsenses der Parlamentsparteien zustande kam. Dieser fußte auf politischer Überzeugung und war anders als in Polen und der Tschechischen Republik nicht aus der Not geboren. In der Summe spielte also ausgerechnet der Faktor Legitimität bei den Überlegungen zum Ratifikationsweg nur eine äußerst marginale Rolle. Die Ausgangsfrage der Arbeit nach der Legitimitätswirkung der Referenden ist damit allerdings noch nicht beantwortet, denn deren Legitimitätspotential besteht unabhängig von der Begründung ihrer Ansetzung. Aus Sicht der Input-Legitimation ist schließlich nur die Art und Weise, wie eine Entscheidung zustande kommt, von Belang, aber nicht der Beweggrund, der hinter der Wahl des Entscheidungsweges steht. Auch für die Legitimation durch Output, bei der ja nicht einmal der Akt der Entscheidungsfindung,
134 Beides zit. nach: Mateo González, G. (2006). Domestic Politics and Referendums, S. 12
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sondern nur ihr Ergebnis von Bedeutung ist, sind die Hintergründe der Wahl des Entscheidungsmodus ohne Bedeutung.
3.1.4. Faktoren zur Erklärung der hohen Zahl nationaler Referenden zum Verfassungsvertrag
Während die Möglichkeit, die Referenden als Mittel zur Verhinderung der Ratifikation beziehungsweise der Schwächung der Regierung zu nutzen, Volksabstimmungen für die entsprechenden politischen Akteure in allen Staaten attraktiv erscheinen ließ, mussten also, wie die Analyse im vorhergehenden Abschnitt zeigt, zusätzlich die Bedingungen im nationalen Kontext günstig sein, damit es wirklich zur Entscheidung für ein Referenden kam. So lässt sich zwar erklären, warum man sich in den einzelnen Ländern für eine plebiszitäre Ratifizierung entschied, die Ursachen für die Vielzahl von Referenden liegen aber immer noch im Dunkeln. Schließlich wurden die Argumente der Diskussion bei Bedarf mit Leichtigkeit von politischen Determinanten überlagert, diese waren aber auch im Kontext der anderen EU-Verträge gegeben. Bei ihrem Inkrafttreten fanden trotzdem sehr viel weniger oder gar keine Referenden statt. Deren Häufung beim VVE einfach als zusammenhanglosen „mere coincidence [Her-vorhebung im Original; W.R.] of discrete and contained sets of domestic decisions based on the interaction of institutional arrangements for ratification and political ac-tors” 135 zu betrachten, kann aber ebenfalls nicht zufriedenstellen. Entgegen dem Augenschein bestand zwischen den scheinbar unabhängigen Entscheidungen für Referenden dennoch ein Zusammenhang, der darin lag, dass es sich dabei um modulare Phänomene handelte. Modulares Handeln wird dabei definiert als „action that is based in significant part on the prior successful example of others” 136 . Die große Zahl von Referenden erklärt sich nach diesem Ansatz also durch die Beispielwirkung derjenigen Länder, die Referenden angesetzt haben, auf solche Staaten, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Referendums geringer war, weil die politischen oder rechtlichen Voraussetzungen dafür schlechter waren. Die Wirkung der positiven Beispiele andernorts ermöglichte es trotz dieser relativ schlechten nationalen Ausgangslage, die jeweiligen strukturellen Hindernisse rechtlicher beziehungsweise politischer Natur zu überwinden.
135 Zit. nach: Closa, C. (2007). Why convene referendums, S. 1324.
136 Zit. nach: Beissinger, Mark R. (2007). Structure and Example in Modular Political Phenomena: The
Diffusion of Bulldozer/Rose/Orange/Tulip Revolutions; In: Perspectives on Politics (5) 2, S. 259.
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Auch wenn Mark Beissinger, von dem dieser Ansatz übernommen ist, mit seiner Modulationsthese eine Erklärung für die seit 2000 gehäuft stattfindenden demokratischen Revolutionen im postsowjetischen Raum geliefert und natürlich eine ganz andere Art politischer Phänomene untersucht hat, lässt sich das Modell auch auf die VVE-Referenden anwenden. Die entscheidende Voraussetzung für modulare Ereignisse ist hier eindeutig ebenfalls gegeben, denn diese können nur auftreten, wenn ein „sense of interconnectedness across cases“ 137 besteht. Dieses Gefühl der gegenseitigen Interdependenz und Vernetzung setzt wiederum eine Ähnlichkeit der Verhältnisse in den verschiedenen Ländern voraus, damit die Akteure des Landes B überhaupt einen Zusammenhang mit dem Verhalten derjenigen im Land A herstellen können. In der EU ist diese Ähnlichkeit aber sowohl allgemein als auch im speziellen Fall der VVE-Ratifikation gegeben. Schließlich hatten nach der Unterzeichnung des Verfassungsvertrages alle Staaten die gleiche Aufgabe vor sich und der einzige Unterschied bestand im genauen Weg, sie zu bewältigen. Selbst hier standen aber jedem Staat prinzipiell die gleichen Möglichkeiten offen.
Ein Indiz für die Richtigkeit der These, dass es sich bei der Entscheidung für Referenden um ein modulares Phänomen handelte, ist die schon gezeigte Ähnlichkeit der Argumente für oder gegen die Abhaltung von Volksabstimmungen. Dieses argumentative Kopieren war nur möglich, weil sich die handelnden Akteure jeweils in einer sehr ähnlichen Situation befanden und ihnen diese Ähnlichkeit auch bewusst war. Ein zweites Indiz stellen die im nächsten Kapitel ausführlich dargestellten Versuche sowohl politischer als auch zivilgesellschaftlicher Akteure dar, den separaten Ratifizierungen durch Referenden in jedem Land oder zumindest eine zeitliche Koordinierung der verschiedenartigen Prozeduren eine europäische Dimension zu verleihen. Solche Idee kann logischerweise nur haben, wer den zitierten „sense of interconnectedness“ verspürt.
Auch dieses Gefühl ist im sich vereinigenden Europa natürlich nicht neu. Deshalb hätte es selbstverständlich auch schon bei der Ratifikation früherer Verträge zu einer Häufung von Referenden kommen können, im Kontext des VVE waren die Voraussetzungen für einen intensiven Modulationsprozess aber besonders günstig. Dafür verantwortlich war zunächst das Dokument selbst, sowohl aufgrund seiner symbolischen Brisanz als Verfassungsvertrag - der häufig einfach kurz als Verfassung be- 137 Zit.nach: A.a.O., S. 263.
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zeichnet 138 und daher auch zunehmend als solche wahrgenommen wurde - als auch wegen seiner rechtlichen Bedeutung. Dadurch änderte sich zwar an den politischen und juristischen Hindernissen einer plebiszitären Ratifikation in den einzelnen Staaten zunächst noch nichts, allerdings stieg der allgemeine Druck seitens der nationalen und europäischen Referendumsbefürworter, sie zu überwinden. Zudem besitzt der Begriff der Verfassung, wie bereits erläutert, eine besondere gemeinschaftsbildende Konnotation, die das Gefühl der Interdependenz zwangsläufig verstärkte. Auch der Entstehungsprozess des VVE in einem Konvent schuf günstige Bedingungen für die Wirkung positiver Beispiele. Erstens war dadurch die Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs von größerer Offenheit gegenüber den Bürgern geprägt, weil man diese Aufgabe eben keiner Regierungskonferenz überließ, sondern damit eine Versammlung betraute, in der die Regierungen natürlich vertreten waren, die aber vor allem aus nationalen und europäischen Parlamentariern bestand. Der eigentlichen Arbeit der Konventsmitglieder ging zudem eine Phase des Zuhörens voraus, „um die Ansichten der Allgemeinheit in Erfahrung zu bringen.“ 139 Unabhängig davon, ob dieses Ziel erreicht wurde, sandte man mit dieser neuen Vorgehensweise ein Signal an die Bürger, dass man sich um deren Input bemühte und ihn schätzte, und dass das erarbeitete Dokument nicht nur ein Kompromiss zwischen den Positionen souveräner Regierungen, sondern auch der Unionsbürger sein sollte. Dementsprechend wirkte der Konvent ebenfalls gemeinschaftsbildend und sandte an die Nationalstaaten das Signal, die Bürger nationaler Hürden zum Trotz ebenfalls einzubeziehen. Außerdem gab es, der offenen Ausrichtung des Gremiums entsprechend, bereits im Konvent zahlreiche Versuche, die Bürger durch Referenden direkt an der Ratifikation des Verfassungsdokuments zu beteiligen. 140 Damit strahlte er bereits in dieser frühen Phase des Prozesses der Verfassungsgebung eine „power of example“ 141 zugunsten von Volksabstimmungen aus. Auch wenn die Bemühungen nicht erfolgreich waren, kann man festhalten, dass die Idee einer plebiszitären Ratifizierung deshalb von Anfang an mit dem VVE verbunden war.
138 Vgl. zur zunehmenden Verwendung des Begriffs im Verlauf des Konvents: Scholl, B. (2006). Eu-
ropas symbolische Verfassung, S. 168-170.
139 Zit. nach: Giscard d’Estaing, Valéry (2002). Eröffnungsrede des Vorsitzenden V. Giscard d’Estaing
vor dem Konvent zur Zukunft Europas. Rede vom 26.2.02 (Referenz-Nr. SN 1565/02), S. 8; Abrufbar
unter: http://european-convention.eu.int/docs/speeches/3.pdf [Stand: 22.11.07]
140
Vgl. beispielsweise: Kaufmann, Sylvia-Yvonne (O.J.). Suggestion for Amendment of: Title IV-7;
Abrubar unter:
http://european-convention.eu.int/Docs/Treaty/pdf/899/Art%20IV%207%20Kaufmann%20DE.pdf
[Stand: 22.11.07]
141 Zit. nach: Beissinger, M. (2007). Structure and Example, S. 263.
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Sowohl die günstige Wirkung auf die strukturellen nationalen Hindernisse als auch die Beispielwirkung des Konvents zeigen sich daran, dass die Diskussion um die Durchführung von Referenden in einigen Staaten sehr früh und für die Unterstützer nationaler Volksabstimmungen Erfolg versprechend begann. Erinnert sei nur an das schon zitierte Eintreten Barrosos für ein portugiesisches Referendum im Oktober 2003. Der luxemburgische Staatsrat beschloss sogar schon Ende Juni des gleichen Jahres, die Verfassung einem Referendum zu unterziehen. Diese Entscheidungen konnten wegen ihres frühen Stattfindens wiederum besonders stark auf die Referen-dumsbefürworter in anderen Staaten wirken. Besonders wichtig war aber das Beispiel Tony Blairs, da aufgrund seiner Entscheidung ein Land eine Abstimmung anberaumte, in der die strukturellen Bedingungen besonders ungünstig waren. Schließlich hatte Großbritannien noch über keinen Vertrag per Referendum abgestimmt, weil hier eigentlich nicht Volksabstimmungen, sondern die völlige Souveränität und damit Entscheidungshoheit des Parlaments Tradition hat. Als Folge von Blairs Meinungsumschwung stieg der Druck auf Chirac, die gleiche Entscheidung zu fällen. Außerdem gewann die Debatte in Staaten wie Deutschland oder Schweden, in denen die Chancen für ein Referendum schlechter standen, wieder an Fahrt. 142 Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Kraft des Beispiels auch Volksabstimmungen verhinderte, die Ereignisse in anderen Staaten also nicht nur aus Sicht der Referendumsbefürworter, sondern natürlich auch der -gegner positiv wirkten. So stellt die Entscheidung vieler neuer Mitgliedsländer für eine parlamentarische Ratifikation ebenfalls ein modulares Phänomen dar, bei dem die kurz zuvor erfolgten Beitrittsreferenden als gemeinsamer Faktor gegen ein erneutes Referendum oder auch nur eine intensive Diskussion darüber wirkten. In der Summe kann man aber festhalten, dass
„decisions taken elsewhere created a context in which domestic decisions
(i.e. holding ratification referendums) which did not conform to the pre-
dominant position of referendums (i.e. as a secondary and residual device
for democracy) came to be seen as reasonable, logical and legitimate, thus
lowering the cost of such decisions for governments.” 143 Obwohl die Kraft des positiven Beispiels wichtig war, reichte sie allein für die Durchführung eines Referendums nicht aus, denn ein gewisses Maß an günstigen nationalen Voraussetzungen muss immer gegeben sein. 144 So wenig wie die nationalen
142 Vgl.: Closa, C. (2007). Why convene referendums, S. 1326.
143 Zit. nach: A.a.O., S. 1326/1327.
144 Vgl. zu dieser Voraussetzung in Bezug auf die Revolutionen: Beissinger, M. (2007). Structure and
Example, S. 268/269.
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politischen Umstände die große Zahl von Referenden erklären können, ist auch mit der Modulation allein die jeweilige individuelle Entscheidung der Mitgliedstaaten zum Ratifikationsweg zu erklären. Die verschiedenen Erklärungsansätze schließen einander daher nicht aus, sondern müssen sich notwendigerweise ergänzen, um die Struktur des Ratifikationsprozesses sowohl aus nationalstaatlicher als auch europäischer Perspektive verstehen zu können.
3.1.5. Ideen zu einer gesamteuropäischen Ratifikation
Einen Kontrapunkt zur Dominanz des nationalen Kontexts bei der Frage nach dem Ratifikationsmodus bildeten die Ideen zu einer EU-weiten Koordination der Ratifizierungen, die von verschiedenen Seiten vorgebracht wurden. Dass sie letztlich alle scheiterten, zeigt allerdings deutlich, wie schwierig es ist, politische Vorgänge, die auf einzelstaatlicher Ebene ablaufen, zumindest teilweise der nationalen Kontrolle und Beeinflussung zu entziehen und sie in den Dienst der Union zu stellen. Bei der Diskussion um eine gemeinsame europaweite Ratifizierung standen eine terminliche Vereinheitlichung der unterschiedlichen nationalen Abläufe, die Durchführung nationaler Referenden in jedem Staat der Union sowie eine Kombination beider Möglichkeiten zur Debatte. Für eine gleichzeitige Ratifikation des VVE in der ganzen Union unabhängig vom gewählten Modus machte sich die Europäische Kommission im September 2003 stark, da die „Mobilisierung der Bürger für das europäische Projekt nachdrücklich (…) gefördert [würde; W.R.], wenn die Ratifizierung der Verfassung - ob auf parlamentarischem Weg oder durch Referendum - gleichzeitig durchgeführt würde.“ 145 Das Europäische Parlament schloss sich dieser Idee im Oktober 2004 an und schlug als symbolträchtigen Ratifikationszeitpunkt den Zeitraum vom 5. bis 8. Mai 2005 vor, an dem sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum sechzigsten und die Verkündung des Schuman-Planes zum fünfundfünfzigsten Mal jährten. 146
Die Idee zu Verfassungsreferenden in jedem EU-Staat wurde zwar auch von Politikern, besonders aber von NGOs vertreten, die sich für die direkte Demokratie engagieren. Um in ganz Europa effektive Lobbyarbeit für diese Ratifikationsoption betrei- 145 Zit.nach: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2003). Eine Verfassung für die
Union. Stellungnahme vom 17.09.2003 (Referenz-Nr. KOM (2003) 548 endgültig), S. 16; Abrufbar
unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2003/com2003_0548de01.pdf [Stand: 26.11.07]
146 Vgl.: Europäisches Parlament (Hrsg.) (2004). Ratifizierungsverfahren für den Vertrag über eine
Verfassung für Europa und diesbezügliche Kommunikationsstrategie. Entschließung vom 14.10.2004
(Referenz-Nr. P6_TA(2004)0021), S. 1; Abrufbar unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P6-TA-2004-
0021+0+DOC+PDF+V0//DE [Stand: 26.11.07]
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ben zu können, riefen Aktivisten im November 2002 die „European Referendum Campaign“ (ERC) ins Leben. 147 Im Detail forderte die Kampagne nationale Referenden in jedem Land, die nicht nur konsultativ, sondern bindend sein sollten, so dass der VVE nur in den Staaten hätte in Kraft treten können, deren Bevölkerung diesem Schritt mehrheitlich zugestimmt hätte. Außerdem griff sie die Idee eines gemeinsamen Ratifikationstermins wieder auf. Der ERC zufolge sollten alle Abstimmungen am Termin der Europawahl 2004 erfolgen. 148
Neben gezieltem Lobbying bei Entscheidungsträgern bemühte sich die Gruppe auch erfolgreich um die Unterstützung anderer NGOs. Zwar waren bei den 293 Gruppen, die ihre Forderung schließlich unterstützten, direktdemokratische Lobbygruppen besonders zahlreich vertreten, der heterogene geographische und ideologische Hintergrund der Organisationen ist allerdings bemerkenswert. So schlossen sich der Forderung verschiedenste Gruppen an, deren Spektrum von Parteien über Gewerkschaften und den Globalisierungsgegnern von Attac bis hin zu Umweltgruppen reichte. Schlussendlich waren Vereinigungen jedweder Herkunft und Zielsetzung vertreten, die meist programmatisch weder mit der EU noch der direkten Demokratie verbunden waren. 149 Bei der Suche nach den Gründen für die Unterstützung drängt sich daher der Verdacht auf, dass sich nicht nur die wenigen offensichtlich EUfeindlichen, sondern auch viele andere der 293 Organisationen vor allem für ein Referendum engagierten, weil sie darin ein Mittel zur Verhinderung des VVE sahen, der ihren Partikularinteressen schadete.
Die Idee eines europaweiten Referendums erfreute sich allerdings auch unter Politikern einer relativ großen Beliebtheit und wurde zum Teil von Akteuren vertreten, die, wie der österreichische Bundeskanzler Schüssel 150 , keine glühenden Verfechter direkter Demokratie waren und ein singuläres nationales Referendum ablehnten. Im März 2003 schlossen sich 93 Konventsmitglieder dem Appell der ERC an und forderten in einem offiziellen Beitrag des Konvents, dieser möge der Regierungskonferenz empfehlen, zusätzlich zu den parlamentarischen Ratifizierungen, am Tag der Euro- 147 DemocracyInternational (Hrsg.) (O.J.) Background and History of the European Referendum Cam-
paign. Selbstdarstellung der NGO; Abrufbar unter: http://www.demokratie.lu/ERChistory.pdf
[Stand: 26.11.07]
148 Vgl.: Democracy International (Hrsg.) (O.J.) Basic Presentation. Vorstellung der ERC durch die
Initiatoren, S. 6; Abrufbar unter: http://www.democracy-international.org/fileadmin/di/pdf/erc/erc-
basics_en.pdf [Stand: 26.11.07]
149 Vgl.: O.A. (O.J.). 293 NGOs supported the European Referendum Campaign. Auflistung der Unter-
stützer auf den Webseiten von Democracy International; Abrufbar unter: http://www.democracy-international.org/erc-supporter.html [Stand: 26.11.07]
150 Vgl.: Einhäuser, B. (2005). Ratifizierungsprozess zum Europäischen Verfassungsvertrag, S. 7.
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pawahl in allen Staaten bindende nationale Referenden abzuhalten. 151 Zur Begründung führten die Delegierten an, dass “[i]f the Constitution is to have real democratic legitimacy, then it ought to be put to the people of Europe in a Europe-wide referendum. Not to do so would simply reinforce the impression of a deep democratic deficit in Europe“ 152 . Zudem würde die EU den Bürgern durch Referenden sowohl emotional näher gebracht als auch das Wissen über die Union erweitert. Während diese Argumentation ja auch von den Anhängern voneinander isolierter nationaler Referenden geführt worden war, sahen die Autoren des Beitrags den besonderen Vorteil eines - wenn auch nicht de jure, so doch de facto - europaweiten Referendums darin, dass, „[w]hile it is the case that a ‚European People’ does not exist, it is equally clear that a Europe-wide referendum would create a common political space.“ 153 Das Kernproblem aller Vorschläge zu einer europaweiten zeitlichen oder prozeduralen Koordination der Ratifikationen war allerdings unabhängig von ihrer Sinnhaftigkeit die mangelnde Machbarkeit. Eine gleichzeitige Ratifikation wäre zwar rechtlich ohne weiteres möglich gewesen, der politische Wille, die damit verbundene Verzögerung beim Start des Ratifikationszyklus in Kauf zu nehmen, fehlte allerdings. So hätte man zumindest dem föderalen Belgien, in dem sieben parlamentarische Kammern dem VVE zustimmen mussten 154 , eine gewisse Vorlaufzeit einräumen müssen, um wenigstens den letzten Akt der parlamentarischen Ratifikationen gemeinsam vollziehen zu können. Die Referenden ließen sich ebenfalls nicht schnell organisieren, weil man den Bürgern ja eine gewisse Zeit zur Information über den VVE geben und teilweise nationale Verfassungen ändern musste. In der Realität preschten stattdessen einige Staaten vor und ratifizierten den Verfassungsvertrag beinahe schon hektisch. In Litauen und Ungarn war die Ratifikation sogar noch 2004 vollzogen und auch Italien verabschiedete den VVE aus Prestigegründen 155 möglichst schnell.
Die Forderungen nach Referenden scheiterten zusätzlich noch an rechtlichen Hürden. Zunächst war und ist ein echtes europaweites Referendum nicht möglich, da es keine europäische Rechtsgrundlage dafür gibt und offensichtlich auch der Wille fehlt,
151 Vgl. dazu und zum Folgenden: Sekretariat des Europäischen Konvents (Hrsg.) (2003). Referendum
on the European Constitution: Adoption, Ratification and Entry Into Force Procedure. Konventsbeitrag
vom 31.3.03 (Referenz-Nr. CONV 658/03); Abrufbar unter:
http://register.consilium.eu.int/pdf/de/03/cv00/cv00658de03.pdf [Stand: 26.11.07]
152 Zit. nach: A.a.O., S. 3.
153 Zit. nach: A.a.O., S. 4.
154 Vgl.: Delpérée, Francis. Belgium: The Lock-through system; In: Albi, A. u. Ziller J. (Hrsg.) (2007).
The European Constitution, S. 68.
155 Vgl.: Becker, Angelika S. (2006). Kein Referendum in Italien: Zu riskant für die Regierung?; In:
König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikation, S. 77.
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sie zu schaffen. 156 Realisierbar wären also allenfalls koordinierte nationale Referenden gewesen, aber auch dafür fehlten in einigen Staaten die nationalen rechtlichen Voraussetzungen und die Beispiele Deutschlands und Belgiens zeigen, dass man eben nicht bereit war, das zu ändern. Diese Probleme waren durchaus auch denen bewusst, die europaweit Referenden forderten. Daher verlangte der zitierte Konventsbeitrag von den Staaten, in denen keine Volksentscheide möglich waren, zumindest Volksbefragungen durchzuführen, welche „would undoubtedly carry enormous political weight.“ 157 Im Klartext erwartete man sich also zurecht auch von rechtlich nicht bindenden Referenden politische Bindungswirkung. In diesem Fall hätte es aber zu der problematischen Situation kommen können, dass der VVE nur in einem einzigen Staat in einer Volksbefragung nicht angenommen worden wäre und daher hätte scheitern müssen. Hätte man ihn trotzdem in Kraft gesetzt, wäre das eine ungleiche Be-handlung der VVE-Gegner gewesen, die in anderen Volksbefragungen unterlegen waren. Um der Gleichbehandlung aller konsultativen Voten willen, hätte man den VVE also ohne rechtliche Notwendigkeit scheitern lassen müssen.
3.2. Analyse der vier durchgeführten Referenden zum Verfassungsvertrag
3.2.1. Der nationale Kontext der Volksabstimmungen
Geht man nur vom institutionellen Kontext der Volksabstimmungen aus, so be-stand verfassungsrechtlich und mit Blick auf die Referendumstradition in keinem der vier Länder irgendeine Notwendigkeit, ein Referendum anzusetzen, obwohl die nationalen Verfassungen mit Ausnahme der Niederlande direktdemokratische Elemente auf nationaler Ebene vorsehen. Wie bereits in den vorherigen Ausführungen auch für diese vier Staaten angedeutet wurde, müssen die eigentlichen Gründe für die Volksabstimmungen daher im politischen Bereich liegen.
In Spanien kam Referenden in der Übergangsphase von der Franco-Diktatur hin zur heutigen parlamentarischen Monarchie Ende der 70er-Jahre sowie bei der Dezentralisierung des Landes große Bedeutung zu. So wurde beispielsweise die heute gültige Verfassung 1978 per Referendum vom Volk angenommen. Auch wenn die Verfassung verschiedene direktdemokratische Elemente vorsieht, werden sie ansonsten
156 Vgl.: Auer, Andreas (2004). Nationale Volksabstimmungen über die Verfassung für Europa: Erfah-
rungen, Rechtsgrundlagen, Perspektiven; In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften (2) 4,
S. 581.
157 Zit. nach: Sekretariat des Europäischen Konvents (Hrsg.) (2003). Referendum on the European
Constitution, S. 4.
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nur selten angewandt. 158 Bei teilweisen Änderungen der spanischen Verfassung können nach Artikel 167 (3) 10% der Abgeordneten einer der zwei Parlamentskammern einen Volksentscheid beantragen, bei Totalrevisionen ist dieser laut Artikel 168 (3) zwingend nötig. Artikel 87 (3) gesteht außerdem mindestens 500.000 Bürgern das Recht zu, Gesetzesvorschläge einzubringen, „internationale Fragen“ 159 und Steuersachen sind dabei allerdings ausgenommen. Nachdem das spanische Verfassungsgericht festgestellt hatte, dass für die Ratifizierung des VVE keine Verfassungsänderung 160 nötig war, erfolgte das Referendum auf Basis von Artikel 92, der es ermöglicht, auf Vorschlag des Ministerpräsidenten über „[p]olitische Entscheidungen von besonderer Tragweite“ 161 ein konsultatives Referendum anzusetzen, falls der Kongress dem zustimmt.
Nach der Volksbefragung von 1986 zum Verbleib des Landes in der NATO war die Abstimmung von 2005 erst die zweite im demokratischen Spanien, was klar die Ausnahmestellung zeigt, die Referenden in Spanien haben. Weil es damals bezüglich des im gleichen Jahr stattfindenden EG-Beitritts, in den man allgemein große Hoffnungen setzte, keinen nennenswerten Dissens gab, wurde sogar bei dieser wegweisenden Entscheidung auf ein Referendum verzichtet. Auch bei der Ratifikation des Maastricht-Vertrages und der folgenden EU-Verträge fand keines statt, da die Parteien die Abkommen auf breiter Basis unterstützten und nur vereinzelt Rufe nach einem Referendum laut wurden. Angesichts der fehlenden Referendumstradition, überrascht es daher, dass zum VVE eine Volksabstimmung abgehalten wurde, aber „[f]rom a civil-democratic point of view, (…) the Spanish government was quite right to call for a referendum.“ 162
In Frankreich findet sich hingegen, sowohl was Referenden im Allgemeinen als auch zur EU im Speziellen anbelangt, eine lebendigere Praxis, obwohl sie auch hier die Ausnahme sind. Ebenso wie in Spanien wurde auch die französische Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen und darüber hinaus kam es bis 2005 zu acht Referenden, von denen aber die Hälfte allein in die Amtszeit de Gaulles fiel. 163 Die
158 Vgl. zu Möglichkeiten und Praxis: Bernhardt, Kai (2006). Die Volksabstimmung in Spanien: Stär-
kung nach Innen und Außen; In: König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikation, S. 105-108.
159 Zit. nach: Art. 87 (3) der spanischen Verfassung.
160 Vgl.: Pérez Tremps, Pablo u. Saiz Arnaiz, Alejandro (2007). Spain’s Ratification of the Treaty Es-
tablishing a Constitution for Europe; In: Albi, A. u. Ziller, J. (Hrsg.). The European Constitution,
S. 49-52.
161 Zit. nach: Art. 92 (1) der spanischen Verfassung
162 Zit. nach: Cuschieri, Marvin (2006). Spain; In: Eschke, N. u. Malick, T. (Hrsg.). The European
Constitution and its Ratification Crisis, S. 11.
163 Vgl. zu direkter Demokratie in Frankreich soweit nicht anders angegeben: Mayer, Annegret (2006).
Frankreich: Der Präsident entscheidet - und ist entscheidend; In: König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und
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Verfassung sah, als der Entschluss zur Abhaltung eines Referendums zum Verfassungsvertrag getroffen wurde, auf nationaler Ebene nur in zwei Fällen Volksabstimmungen vor. Erstens können Verfassungsänderungen laut deren Artikel 89 einem Referendum unterzogen werden. Von dieser Möglichkeit machte man bisher allerdings nur bei der Einführung der Direktwahl des Präsidenten Gebrauch, so dass für die direktdemokratische Praxis Verfassungsartikel 11 wichtiger ist. Dieser ermöglicht es dem Präsidenten, Gesetzentwürfe zu bestimmten Themen, unter anderem auch solche bezüglich internationaler Verträge, dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Obgleich dabei formal auf einen Vorschlag der Regierung oder der Parlamentskammern angewiesen, kann er in der Praxis frei entscheiden, wann er dieses Instrument einsetzen möchte. Sowohl das Referendum zum VVE als auch zum Maastricht-Vertrag wurde trotz der jeweils nötigen Verfassungsänderungen auf diesem Wege eingeleitet. Obwohl man insgesamt nicht von einer besonders starken Referendumstradition sprechen kann und auch EU-Referenden alles andere als die Regel sind, kommen letztere auch nicht selten vor. So war die Abstimmung von 2005 bereits die dritte zu einem EU-Thema, nach dem Referendum zur Ratifikation des Vertrages von Maastricht 1992. Ein gewisser Handlungsdruck entsprang für Chirac aus dieser Entscheidung Mitterands durchaus, denn während die parlamentarische Ratifikation der Verträge von Amsterdam und Nizza noch mit der geringeren Bedeutung gerechtfertigt werden konnte, war diese Begründung dieses Mal nicht möglich. Sowohl die hohe rechtliche Bedeutung als auch „die symbolisch hochaufgeladene Etikettierung (...) als Verfassung hätten im Falle einer Nichtbefragung des Souveräns hohe innenpolitische Kosten verursacht.“ 164 Wäre es politisch nützlich gewesen, hätte Chirac diese Kosten allerdings sicherlich getragen.
Im Großherzogtum Luxemburg gab es keinen solchen Präzedenzfall für eine Volksabstimmung zur europäischen Integration und Referenden sind dort ohnehin die absolute Ausnahme. Das VVE-Referendum war erst das vierte überhaupt und das erste seit 1937, das in dem Land stattfand. 165 Die direkte Mitwirkung der Bürger an der Gesetzgebung sieht die Verfassung nur in zwei Fällen vor. Erstens ist laut Artikel 114 ein Volksentscheid zu Verfassungsänderungen möglich, wenn ihn ein Viertel der Par- Ratifikation,S. 52-54; Sowie: Tümmers, Hans J. (2006). Das politische System Frankreichs: Eine Ein-
führung. München: Verlag C. H. Beck, S. 73-79.
164 Zit. nach: Schild, Joachim (2005). Ein Sieg der Angst: Das gescheiterte französische Verfassungsre-
ferendum; In: Integration (28) 3, S. 188.
165 Vgl.: Service information et presse (Hrsg.) (2007). Le référendum au Grand-Duché de Luxembourg.
Dossier vom 22.8.07; Abrufbar unter:
http://www.gouvernement.lu/dossiers/elections/referendum/index.html [Stand: 28.11.07]
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lamentsabgeordneten oder 25.000 Wahlberechtigte fordern. In diesem Fall ersetzt die Volksabstimmung die sonst nötige zweite Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten zur Änderung. Artikel 51 (7) ermöglicht konsultative Referenden außerdem in anderen gesetzlich näher definierten Fällen. Da zur Ratifikation des Verfassungsvertrages keine Verfassungsänderungen nötig waren, bildete Artikel 51 die Rechtsgrundlage dieses Referendums. 166
In den Niederlanden sind Volksabstimmungen auf allen Ebenen des Staates ebenfalls sehr selten und eine Referendumstradition in keiner Weise existent, denn das Referendum zum VVE war die erste landesweite Volksabstimmung seit 1798. 167 Die Tradition der Konkordanzdemokratie in der vormals versäulten Gesellschaft des Landes steht direkter Demokratie diametral entgegen, weil Problemlösungen gerade nicht durch die Bürger, sondern durch einen Kompromiss der gesellschaftlichen Eliten der einzelnen Säulen gefunden wurden. Um dabei aber handlungsfähig zu sein und für den erforderlichen gesamtgesellschaftlich gerechten Ausgleich sorgen zu können, benötigen sie eine möglichst große Handlungsfreiheit gegenüber der Basis. 168 Die Verfassung sieht deshalb zwar keine Referenden vor, allerdings kann eine Volksbefragung grundsätzlich per einfachem Gesetzesbeschluss des Parlaments angesetzt werden. 2001 wurde auf diesem Wege ein bis Anfang 2005 befristetes Referendumsgesetz erlassen, das zwar auf kommunaler, provinzialer und nationaler Ebene Volksbegehren und Volksbefragungen ermöglichte, aber nur im kommunalen Bereich sporadisch zur Anwendung kam. Bestimmte Sachverhalte, darunter auch internationale Verträge, konnten ohnehin nicht zur Abstimmung gestellt werden. Weil das Verfassungsrecht in keinem der Länder eine Erklärung für das Stattfinden eines Referendums liefert, ist offensichtlich, dass die Volksabstimmung in allen Fällen das Ergebnis einer politischen Entscheidung war. Da sich, wie das Engagement der Parteien in den Wahlkämpfen zeigte, 169 in allen Ländern eine stabile Mehrheit für die parlamentarische Ratifikation gefunden hätte, lag ihr allerdings keine politische Notwendigkeit, sondern politisches Kalkül zugrunde, das eben nur im Falle Luxemburgs primär auf die Legitimität des VVE ausgerichtet war. In den übrigen
166 Vgl.: Ders. (Hrsg.) (O.J.). Eng Verfassung fir Europa: Bestehende Gesetzgebung. Offizielle Inter-
netseite der luxemburgischen Regierung zum VVE; Abrufbar unter: http://www.verfassung-fir-europa.lu/de/referendum/legislation/index.html [Stand: 28.11.07]
167 Vgl. für diesen Absatz: Bellmann, Jörg (2006). Niederlande: Die Verfassung als Sündenbock?; In:
König, T. u.a. (Hrsg.). Plebiszit und Ratifikation, S. 83-86; Sowie: Toonen, Theo u.a. (2005). Saying
No to a European Constitution: Dutch Revolt, Enigma or Pragmatism?; In: Zeitschrift für Staats- und
Europawissenschaften (3) 4, S. 596/597.
168 Vgl. dazu: Lepszy, Norbert (2003). Das politische System der Niederlande; In: Ismayr, Wolfgang
(Hrsg.). Die politischen Systeme Westeuropas. Opladen: Leske + Budrich, S. 375.
169 Vgl.: Gliederungspunkt 3.2.2.
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drei Ländern diente der Verfassungsvertrag lediglich als rhetorisches Mäntelchen, unter dem die politische Instrumentalisierung des Referendums versteckt wurde. Aus legitimatorischer Sicht sprachen sich die wichtigen politischen Kräfte Spaniens öffentlich für ein Referendum aus, um den Bürgern endlich die Möglichkeit zu geben, sich erstmals explizit zur europäischen Integration zu äußern. Verstärkt wurde diese Ansicht noch von der tatsächlichen und durch den Begriff Verfassung suggerierten Bedeutung des VVE. 170 Die Argumentation verlief im Prinzip analog zu der in anderen Staaten, die Details enthüllen jedoch, dass die politische Dimension der Entscheidung mindestens ebenso wichtig war. Während sich die Sozialisten bereits im Herbst 2002 für ein Referendum stark machten, lehnten die damals regierenden Konservativen diese Position noch ab, „’since a referendum always refers to internal matters of the member states’“ 171 . Das war ja beim VVE gerade nicht der Fall. Der Meinungsumschwung fand erst im Frühsommer 2003 statt 172 und war wohl „not least influenced by the fact that national elections were due in March 2004.“ 173 Für Aznar bot sich durch die plakative Bürgernähe dieser Entscheidung ähnlich wie für Blair die Möglichkeit, ein Gegengewicht zu seiner bürgerfernen Irak- und im Falle des Konservativen auch einer ebensolchen Bildungspolitik zu bilden und sein angeschlagenes Image zu verbessern. 174
Nach ihrem Wahlsieg setzte aber auch die neue sozialistische Regierung ihr Versprechen nicht einfach nur um, sondern nutzte es gleichzeitig als politisches Instrument. 175 Da die konservative Regierung dem VVE ihre Zustimmung verweigert hatte, weil der Nizza-Vertrag Spanien durch seine 27 Stimmen im Rat eine sehr viel stärkere Stellung gewährt, und Aznar außenpolitisch gleichzeitig den engen Schulterschluss mit den USA gesucht hatte, versuchte Zapatero mit dem EU-weit ersten Referendum zum Verfassungsvertrag, sowohl nach innen als auch nach außen ein Signal für eine andere, Europa wieder mehr zugewandte Politik zu setzen. Die zu erwartende deutliche Zustimmung sollte als Symbol für die spanische Kehrtwende zurück nach Europa
170 Vgl.: Torreblanca, José I. u. Sorroza, Alicia (2005). Spanish Ratification Monitor. Arbeitspapier
8/2005 des Real Instituto Elcano de Estudios Internacionales y Estratégicos vom 21.2.05, S. 5; Abruf-
bar unter: http://www.realinstitutoelcano.org/wps/wcm/connect/resources/file/ebfab745f3e1a8f/008-
2005-WP.pdf?MOD=AJPERES [Stand: 29.11.07]
171 Außenministerin Ana Palacio zit. nach: Kölling, Mario (2005). The Spanish parliamentary debate
about the ratification of the European Constitution. Arbeitspapier der Universität Saragossa vom
15.3.05, S. 2; Abrufbar unter:
http://www.unizar.es/euroconstitucion/library/working%20papers/referendum_in_Spain.pdf
[Stand: 29.11.07]
172 Vgl. zu den Positionen: A.a.O., S. 2/3.
173 Zit. nach: Mateo González, G. (2006). Domestic Politics and Referendums, S. 7.
174 Vgl.: A.a.O., S. 7/8.
175 Vgl.: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 3-5.
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dienen. Diese Intention kam im Referendumsslogan „Die Ersten mit Europa“ 176 auch offen zum Ausdruck. Positive Effekte sollte dieses Bekenntnis zur EU dann auch unmittelbar nach dem Referendum bei den Verhandlungen zum Finanzrahmen für die Jahre 2007-2013 haben. 177
Zudem war das Referendum der Minderheitsregierung Zapateros innenpolitisch nützlich, um sich die für die nationale Regierungsarbeit nötige parlamentarische Unterstützung der kleinen regionalen und linken Parteien zu sichern. Die Volksabstimmung war für diese eine willkommene Gelegenheit, ihre Ablehnung des VVE öffentlich zu kommunizieren, ohne dabei wirklichen Schaden anzurichten, denn der Erfolg des Referendums war leicht vorhersehbar. Noch im November 2004 lehnten nur 7% der Spanier den VVE ab. 178
In Frankreich kam das Referendum aufgrund einer Mischung aus politischem Druck auf und politischem Kalkül durch Chirac zustande. 179 Seine Begründung, dass „die Franzosen direkt betroffen sind und also auch direkt befragt werden“ 180 , war nichts als politische Rhetorik. Der politische Druck bestand erstens im Präzedenzfall des Maastricht-Referendums und zweitens brachte Blair als positives Beispiel im Sinne Beissingers Chirac massiv in Zugzwang, denn Frankreich „could not afford appearing less committed to Europe and less democratic than ‚perfid Albion’ [Hervorhebung im Original; W.R.]“ 181 . Drittens befanden sich die stärksten Befürworter eines Referendums, der gaullistischen Tradition ihrer Partei folgend, ausgerechnet in Chiracs UMP und mit Nicolas Sarkozy unterstützte auch noch der schärfste und mächtigste innerparteiliche Widersacher des Präsidenten diese Position lautstark. Hier begann aber bereits Chiracs Kalkül, das von dem Ziel seiner Wiederwahl 2007 geprägt war. Sarkozy war der vorhersehbare Rivale beim Kampf um die Position als UMP-Kandidat und Chirac konnte es sich im Hinblick auf seine Position in der
176 Zit. nach: Barbé, Esther (2006). Spanien; In: Weidenfeld, W. u. Wessels, W. (Hrsg.). Jahrbuch 2005,
S. 397.
177 Vgl.: A.a.O., S. 401.
178 Vgl.: European Commission (Hrsg.) (2005). The Future Constitutional Treaty. Special EB 214, S.
15; Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_214_en.pdf [Stand: 24.11.07]
179 Vgl. soweit nicht anders angegeben dazu: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 188/189.
180 Zit. nach: Chirac, Jacques (2004). Interview télévisé accordé par M. Jacques Chirac, Président de la
République, à l'occasion de la Fête nationale. Interview vom 14.7.04; Abrufbar unter:
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais_archives/interventions/interviews_articles_de_presse_et
_interventi-ons_televisees/2004/juillet/interview_televisee_du_president_de_la_republique_a_l_occasion_de_la_
fete_nationale.359.html [Stand: 17.12.07]
(…„les Français sont directement concernés et ils seront donc directement consultés“…) [Alle Über-setzungen französischer Zitate stammen vom Autor dieser Arbeit.]
181 Zit. nach: Ziller, Jacques (2007). French Reactions to the Treaty Establishing a Constitution for Eu-
rope: from Constitutional Welcome to Popular Rejection; In: Albi, A. u. ders. (Hrsg.). The European
Constitution, S. 108.
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Partei nicht leisten, ihm gerade in einer so öffentlichkeitswirksamen Frage Angriffsfläche zu bieten. Noch wichtiger war aber, dass ein Referendum dem Präsidenten die „unwiderstehliche Gelegenheit“ 182 bot, einen Keil durch die Sozialisten zu treiben, da die Europapolitik in der Parti Socialiste (PS) bereits öfter, unter anderem auch beim Maastricht-Referendum Mitterands, zu einer tiefen Spaltung geführt hatte. Chiracs Annahme ging voll auf, denn die Partei fand zwar per internem Referendum zu einer offiziellen Position, der VVE wurde dabei aber nur von 58% der PS-Mitglieder unterstützt und politische Schwergewichte wie der ehemalige Premierminister Laurent Fabius stellten sich gegen den Vertrag und damit auch gegen die Parteiführung. 183 Unabhängig vom politischen Gegner versprach sich Chirac vom nationalen VVE-Referendum außerdem ebenso wie Blair eine Verbesserung seiner Popularität, die beständig im Sinken begriffen war. 184 Entscheidend für die Entscheidung des Präsidenten war also sein persönlicher Ehrgeiz, eine dritte Amtszeit im Élysée-Palast zu erreichen.
Während Jacques Chirac sich von „seinem“ Referendum also Großes versprach, versuchte der niederländische Premierminister Balkenende ein nationales Verfassungsreferendum in seinem Land aus grundsätzlicher Ablehnung gegenüber direkter Demokratie zu verhindern, musste dem Druck aus weiten Teilen der Opposition und vor allem der Regierungskoalition aber schließlich nachgeben. Die linksliberale D66 hatte die Regierungskoalition mit Balkenendes christdemokratischer CDA und der rechtsliberalen VVD nur unter der Bedingung akzeptiert, dass das Instrument des Referendums als Ergänzung der niederländischen Repräsentativdemokratie eingeführt würde. Daher überrascht es nicht, dass einer der drei Abgeordneten, die 2003 schließlich das Gesetz für das VVE-Referendum einbrachten, der D66 angehörte. 185 Auch wenn Balkenende mit seiner Partei dem Gesetz nicht zustimmte, musste er es akzeptieren, zumal auch die VVD das Vorhaben letztlich doch noch unterstützte. 186 Hätte er das Referendum verhindern wollen, hätte das zwangsläufig das abermalige Ende seiner Regierungskoalition bedeutet und diesen Preis konnte er nicht zahlen, nachdem sein vorheriges Kabinett keine drei Monate Bestand gehabt hatte. Das Stattfinden der Volksabstimmung allerdings nur als kurzfristige Maßnahme zum Machterhalt zu interpretieren, würde dem tatsächlichen Sachverhalt nicht ge- 182 Zit.nach: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 189.
183 Vgl.: Ziller, J. (2007). French Reactions, S. 108/109.
184 Vgl.: Mayer, A. (2006). Frankreich, S. 54.
185 Vgl.: Qvortrup, Matt (2006). The Three Referendums on the European Constitution Treaty in 2005;
In: The Political Quarterly (77) 1, S. 90.
186 Vgl.: Bellmann, J. (2006). Niederlande, S.88.
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recht. Ganz im Gegenteil, „[t]he debate about the introduction of the referendum has a long history in Dutch politics and cannot be seen in isolation.“ 187 Die Entscheidung ist als das zumindest für die Anhänger direkter Demokratie erfolgreiche Ende einer jahrzehntelangen Entwicklung zu sehen, die bereits in den 1920ern begann. 188 Dieser Kontext offenbart auch den politischen Charakter der Motive der Initiatoren des Referendumsgesetzes von 2003, obwohl sie offiziell mit dem Projekt das Ziel verfolgten, „[to]’enhance the legitimacy of the decision-making process of the Constitutional Treaty’“ 189 .
Während sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung, 2003 immerhin 76%, 190 seit längerer Zeit die Einführung eines Referendums wünschte, war die Haltung der Politik weitaus weniger eindeutig. Im Mai 1999 hatte das knappe Scheitern der Einführung eines abrogativen Referendums bereits eine Regierungskrise ausgelöst, als das Gesetz zu einer entsprechenden Verfassungsänderung von der damaligen Regierungskoalition bestehend aus sozialdemokratischer PvdA, VVD und D66 eingebracht worden war, die nötige 2/3-Mehrheit im Senat aber um eine Stimme verfehlte, weil ihm der ehemalige VVD-Chef Weigel die Zustimmung verweigerte. Die D66 drohte daraufhin mit ihrem Austritt aus der Koalition und konnte nur durch die Einführung des besagten bis 2005 befristeten Referendumsgesetzes, das als Übergangslösung bis zur Verabschiedung eines ständigen Gesetzes gedacht war, besänftigt werden. Der politische Kontext der Referendumsentscheidung in Luxemburg ähnelt dem niederländischen insofern, dass auch dort bereits seit längerem eine Debatte über den Ausbau der direkten Demokratie geführt wurde, der allerdings die Schärfe und Grundsätzlichkeit der Diskussion im Nachbarland fehlte. 1999 gab Premierminister Juncker in seiner Regierungserklärung bekannt, er wolle aus Luxemburg eine „parti-zipatorische Gesellschaft“ machen, „in der jeder, der seine Meinung sagen will, das tun oder an Entscheidungen teilhaben kann.“ 191 Deshalb kündigte er unter anderem die Einführung einer Volksinitiative an, zu der die Bürger auch ein Referendum for-
187 Zit.nach: Qvortrup, M. (2006). The Three Referendums, S. 90.
188 Vgl.: Besselink, L.F.M. (2007). Constitutional Referenda in the Netherlands: A Debate in the Mar-
gin, S. 15-19; In: Electronic Journal of Comparative Law (11) 1; Abrufbar unter:
http://www.ejcl.org/111/art111-2.doc [Stand: 30.11.07]
189 Erläuterung der Gesetzesinitiative zit. nach: Qvortrup, M. (2006). The Three Referendums, S. 90.
190 Vgl.: ebd.
191 Beides zit. nach: Service information et presse (Hrsg.) (2003). Déclaration gouvernementale du 12
août 1999; Abrufbar unter:
http://www.gouvernement.lu/gouvernement/programme/programme_99/declaration_1999_fr.html
[Stand: 30.11.07]
(…„société participative, où celui qui veut exprimer son avis pourra le faire, ou participer aux décisi-ons.“)
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dern können sollten. 192 Während sowohl die Initiative als auch das zugehörige Referendum von der Regierung zwar vorgeschlagen, aber nach einem Einspruch des Staatsrats nicht umgesetzt wurden, 193 führte man 2003 durch die Änderung des Verfassungsartikels 114 den oben erläuterten fakultativen Volksentscheid zu Verfassungsänderungen ein. 194 Weil die informelle Entscheidung für ein VVE-Referendum im Juni des gleichen Jahres fiel, muss sie unabhängig vom Bestreben, die Ratifizierung des Verfassungsvertrages und den Text selbst besonders gut zu legitimieren, im Kontext dieser Politik gesehen werden. Eine rein parlamentarische Ratifikation hätte die rhetorischen Bekenntnisse zu und die tatsächlichen Bemühungen um verbesserte Partizipationsmöglichkeiten für die Luxemburger ad absurdum geführt. Der entscheidende Unterschied zu den Niederlanden lag darin, dass diese Politik nicht gegen, sondern durch die Regierung selbst betrieben wurde und auf einen breiten Konsens der Parlamentsparteien gestützt war. So zeichnete für die zitierten Gesetzesinitiativen zwar eine Regierungskoalition bestehend aus Junckers christ-sozialer CSV und der liberalen DP verantwortlich, doch auch die neue, seit 2004 amtierende Regierung aus CSV und sozialdemokratischer LSAP bekannte sich in ihrer Koalitionsvereinbarung 195 ausdrücklich dazu. Gleiches gilt für das VVE-Referendum. Dieses wurde im Juni 2003 nach dem Gipfel von Thessaloniki von der CSV-DP-Regierung beschlossen 196 , aber auch die neue Regierung behielt den Beschluss nicht nur bei, sondern wollte das Referendumsergebnis ungeachtet der Rechtslage und des Ausgangs auch als verbindlich 197 akzeptieren.
Aufgrund dieses Konsenses war mit der Volksabstimmung kein politischer Vorteil verbunden, sondern die Regierung ging das kalkulierbar scheinende Risiko eines Referendums für die Fortsetzung ihrer auf Mitsprache der Bürger ausgerichteten Politik ein. Dementsprechend klingt im Unterschied zu den Erklärungen der meisten an- 192 Vgl.:ebd.
193 Vgl.: Service information et presse (Hrsg.) (2007). Le référendum au Grand-Duché de Luxembourg.
194 Vgl.: Service Central de Législation (Hrsg.) (2003). Révision Constitutionelle: Loi du 19 décembre
2003 portant révision de l’article 114 de la Constitution (Amtsblatt Nr. A - N° 185 vom 31.12.03); Ab-
rufbar unter: http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2003/1853112/1853112.pdf [Stand: 22.1.08]
195 Vgl.: Service information et presse (Hrsg.) (2004). Annexe à la déclaration gouvernementale 2004:
Accord de coalition, S. 3; Abrufbar unter:
http://www.gouvernement.lu/gouvernement/programme/programme2004/programme_accord.pdf
[Stand: 30.11.07]
196 Vgl.: Service information et presse (Hrsg.) (2003). Le gouvernement luxembourgeois décide de
soumettre la future Constitution européenne à la ratification par référendum national. Kommuniqué
vom 27.6.03; Abrufbar unter:
http://www.gouvernement.lu/salle_presse/communiques/2003/06/27constitution/index.html
[Stand: 22.11.07]
197 Vgl.: Service information et presse (Hrsg.) (2004). Annexe à la déclaration gouvernementale 2004,
S. 9.
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deren Politiker Junckers Begründung glaubwürdig, das Referendum beschlossen zu haben, weil „Europa nicht nur Sache der Regierung und des Parlaments ist“, sondern „die Sache der ganzen Bevölkerung“ 198 . Zwar kann die luxemburgische Entscheidung natürlich ebenfalls nicht völlig losgelöst von der Innenpolitik gesehen werden, neben dem Erhalt der eigenen Glaubwürdigkeit wurde dieses Referendum aber sicher aus den idealistischsten Gründen angesetzt und das Ziel, dem VVE und damit der EU eine besondere Legitimität zu geben, spielte eine besonders große Rolle.
Abbildung 2: Überblick über die wichtigsten Daten der Referenden 199
Das Ergebnis der politischen Entscheidungen für Referenden zeigt in knapper Form die vorstehende Tabelle. Zwar führt die Graphik entsprechend der Rechtslage nur das Ergebnis der französischen Abstimmung als rechtlich verbindlich, wichtig ist allerdings, dass die maßgeblichen Akteure bereits vor den Urnengängen erklärten, das Ergebnis als bindend zu akzeptieren. 200 In den Niederlanden konnten sich die PvdA und die CDA allerdings nur zögerlich dazu durchringen und legten zusätzlich eine Mindestbeteiligung von 30% und ein Zustimmungs- oder Ablehnungsquorum von 55% als Bedingungen fest. 201 Das zeigt nochmals deutlich das Misstrauen, das speziell diese zwei Parteien gegen das Referendum hegten.
198 Beides zit. nach: Service information et presse (Hrsg.) (2004). Déclaration du gouvernement sur la
situation économique, sociale et financière du pays. Regierungserklärung vom 27.4.04; Abrufbar unter:
http://www.gouvernement.lu/salle_presse/discours/premier_ministre/2004/04/27juncker_etat_fr/index.
html [Stand: 30.11.07]
(L’Europe n’est pas seulement l’affaire du gouvernement et du Parlement (…) l’affaire de la populati-on toute entière…)
199 Eigene Darstellung
200 Vgl. für Frankreich und Luxemburg die entsprechenden Abschnitte in: Metzger, W. u. Pecker, K.
(2006). IEP-Ratifizierungssurvey; Sowie für Spanien: Madroñal, Juan Carlos (2005). Spanish Referen-
dum on the EU Constitution: Monitoring Report. Wahlbeobachtungsgutachten von Democracy Inter-
national u. Mas Democracia, S. 4; Abrufbar unter: http://www.democracy-
international.org/fileadmin/di/pdf/monitoring/di-spain.pdf [Stand: 2.12.07]
201 Vgl. zu dieser Frage: Bellmann, J. (2006). Niederlande, S.88.
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3.2.2. Die Akteure und Themen der Mobilisierungsphasen im Vorfeld der Referenden
3.2.2.1. Die Wahlkampagnen in Spanien und Luxemburg im Vergleich Die zwei hervorstechendsten Merkmale des spanischen Wahlkampfs waren mit
Sicherheit seine Einseitigkeit und die geringe Resonanz in der Bevölkerung, die teilweise darin begründet liegt. Betrachtet man die Haltung der maßgeblichen Akteure zum VVE, so stellten die Befürworter die klare Mehrheit. 202 Dabei waren die Unterstützer vor allem auf Seiten der auf die nationale Einheit Spaniens bedachten moderaten Kräfte zu finden, während Organisationen mit regionaler Perspektive und Verankerung sowie Gruppen des äußersten linken Spektrums gegen den VVE mobil machten.
Von den politischen Parteien stellten sich, dieser doppelten Trennlinie entsprechend, vor allem die regionalen und linken gegen den Verfassungsvertrag, während ihn mit der regierenden sozialdemokratischen PSOE und der oppositionellen konservativen Partido Popular (PP) die zwei großen nationalen Parteien unterstützten. Von den vielen Regionalparteien schlossen sich nur das katalanische Parteienbündnis CiU, die kanarische Regierungspartei Coalición Canaria (CC) und die baskischen Nationalisten der PNV dieser Position an, da sie den VVE als vorteilhaft für sich und ihre ethnische Gruppe ansahen. Die einzigen parlamentarischen Gegner des VVE stellten die anderen kleinen Regionalparteien, deren wichtigste mit der katalanischen Linken und der Vereinigten Linken (IU) zwei Linksaußen-Parteien waren. Insgesamt besaßen die parteilich organisierten Gegner des VVE nur 5% der Kongressmandate und ähnlich deutlich fiel dann auch die parlamentarische Abstimmung nach dem konsultativen Referendum aus. 203
Mit Ausnahme der kanarischen CC war die Unterstützung innerhalb der Parteien der Verfassungsbefürworter allerdings nicht vorbehaltlos. Stattdessen bestand jeweils ein verschieden stark ausgeprägter Konflikt zwischen der grundsätzlich europa-freundlichen Haltung und teilweise massiver inhaltlicher Kritik am Vertrag. Dieser Widerspruch wurde aber letzten Endes von der positiven Einstellung zur EU und damit auch zum VVE überlagert. Auch in der POSE, die natürlich ein großes Interesse daran hatte, die von ihr anberaumte Abstimmung über einen von ihr unterzeichneten
202 Vgl. zur Haltung der spanischen Parteien generell: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary
debate, S. 8-19.
203 Vgl.: Torreblanca, José I. u. Sorroza, Alicia (2005). Ratification Monitor: Update Spain. Arbeitspa-
pier des Real Instituto Elcano de Estudios Internacionales y Estratégicos vom 10.5.05, S. 3; Abrufbar
unter: http://www.epin.org/pdf/RM-CR-Spain200505.pdf [Stand: 4.12.07]
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Text zu gewinnen, war der innerparteiliche Konsens alles andere als vollkommen, da sich vor allem auf regionaler Ebene Kritik formierte. Während Regierungschef Zapatero den VVE als „excellent for Europe and Spain“ 204 pries und den Fortschritt an Effizienz, Transparenz und Demokratie betonte, den er für die EU brächte, sahen einige regionale Untergliederungen der Partei den Vertrag aus ihrer regionalen Perspektive sehr kritisch. 205 Die Präsidenten der Regionen Aragon und Katalonien vermissten beispielsweise Antworten auf die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Regionen. Noch ausgeprägter war die ambivalente Haltung zum VVE in der konservativen PP, die zwar für die Zustimmung zum Vertrag warb, das aber eher halbherzig tat und immer wieder Kritik an seinem Inhalt übte. 206 Am heftigsten betätigte sich dabei der abgewählte Regierungschef Aznar, obwohl der Vertrag ja fast ausschließlich unter seiner Regierung entstanden und er aus spanischer Sicht der Hauptverantwortliche für dessen Inhalt war. Trotzdem war er vor allem mit der neuen Stimmengewichtung im Rat unzufrieden und blieb bei der Haltung, dass sich Spaniens Position dadurch zu stark verschlechtere und der VVE deshalb auch schlecht für sein Land sei. Während er deshalb zu einem Nein aufrief, stand zwar auch der PP-Vorsitzende Rajoy dem Verfassungsvertrag kritisch gegenüber, warb aber dennoch dafür. Ihm war die proeuropäische Grundhaltung seiner Partei letztlich wichtiger als seine Kritik am Inhalt, die sich vor allem auf die fehlende Referenz an Europas christliche Wurzeln bezog. Für den VVE ging er sogar soweit, die Anhänger seiner Partei davor zu warnen, Zapatero mit einem Nein auf Kosten der Ratifikation zu schaden. 207 Die PP engagierte sich also letztlich nicht wegen des Verfassungsvertrages an sich auf Seiten der Be-fürworter, sondern nur aufgrund ihrer prinzipiellen Unterstützung für die EU. Bei den parteilichen Gegnern des Verfassungsvertrages bestand zwar das gleiche Spannungsverhältnis zwischen Zustimmung zur EU und Kritik am Text, sie entschieden sich aber letztlich anders, weil die konkreten Vorbehalte dieser vor allem linken Gruppierungen gegen die als neoliberal empfundene Verfassung die latente Zustimmung zur europäischen Integration überwogen. Die Gegnerschaft zum Verfassungsvertrag darf also keinesfalls mit EU-Feindlichkeit verwechselt werden. Dementsprechend prägte die IU den Wahlkampfslogan „Europe, Yes - but not this way“ 208 .
204 Zit. nach: A.a.O., S. 8.
205 Vgl.: A.a.O., S. 9.
206 Vgl. zur Haltung der PP: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 10-12.
207 Vgl.: Maurer, Andreas u.a. (2006). Die Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag: Wege
aus der Krise II. Diskussionspapier 2006/04 der SWP vom April 2006, S. 13; Abrufbar unter:
http://www.swp-berlin.org/de/common/get_document.php?asset_id=1838 [Stand: 4.12.2007]
208 Zit. nach: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 16.
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Auch bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren stellten sich vor allem linke und regional verankerte nationalistische Gruppen gegen den Vertrag. Ein repräsentatives Beispiel ist das katalanische Netzwerk „No a la Constitutión Europea“, das sich aus über 100 kommunistischen, antimilitaristischen und Jugendgruppen zusammensetzte. 209 Allerdings waren auch unter den verfassungskritischen NGOs meist keine EU-Kritiker zu finden, weil es davon in Spanien nur wenige gibt. Der Protest richtete sich also wiederum nur gegen den VVE und das Bild der EU, das die Gegner damit verknüpften, aber nicht gegen die Integration als solche. 210 Bezeichnenderweise hieß eine Gruppe, die sich vor allem aus Juristen, Intellektuellen und Menschenrechtsgruppen zusammensetzte, auch „Europa Así No“. 211 [eigene Hervorhebung, W.R.] Das Kräfteverhältnis zwischen Verfassungsbefürwortern und -gegnern gestaltete sich auch auf dem zivilgesellschaftlichen Feld sehr ungleich zugunsten der erstgenannten Gruppe. 212 Nicht nur die wichtigsten Arbeitgeberverbände unterstützten den Verfassungsvertrag, sondern trotz der linken Kritik auch die Gewerkschaften. Die in Spanien sehr einflussreiche katholische Kirche verhielt sich neutral, rief die Bürger aber auch nicht dazu auf, sich überhaupt an der Abstimmung zu beteiligen. Die Medien vertraten, von einigen der PP nahestehenden Ausnahmen abgesehen, ebenfalls die Mehrheitsmeinung und gaben dem Verfassungsvertrag Rückendeckung. So warben die Kolumnen einiger großer Tageszeitungen am Tag vor der Abstimmung ausdrücklich für ein „YES to Europe’s advance“ 213 . [Majuskeln im Original; W.R.] Entsprechend der Akteurskonstellation gestalteten sich auch Intensität und Inhalte des Wahlkampfes, den die Befürworter klar dominierten. Neben den klaren Kräfteverhältnissen lag eine wichtige Ursache hierfür auch in den Regeln zur dessen Finanzierung. Für die staatliche Informationskampagne stellte die Regierung neun Millionen Euro zur Verfügung und die im Parlament vertretenen Parteien erhielten nochmals die gleiche Summe, wohingegen die NGOs ihre Kampagnen komplett selbst finanzieren mussten. 214 Daher wurde der Wahlkampf fast ausschließlich vom Staat und den Parteien bestritten, die den VVE ja bis auf wenige Ausnahmen unterstützten. Zivilgesellschaftliche Kritiker, die ein Gegengewicht hätten bilden können, hatten gegen deren finanzielle Übermacht von vornherein keine Chance. Unter den Parteien
209 Vgl.: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 15.
210 Vgl.: Madroñal, J. (2005). Spanish Referendum on the EU Constitution: Monitoring Report, S. 5.
211 Vgl.: Mauerer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 15.
212 Vgl.: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 19.
213 Konservative Tageszeitung „El Mundo“ zit. nach: Torreblanca, J. u. Sorroza, A. (2005). Ratificati-
on Monitor: Update Spain, S. 5.
214 Vgl. zur Finanzierung: Madroñal, J. (2005). Spanish Referendum on the EU Constitution, S. 8/9.
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wurden die staatlichen Gelder außerdem proportional zur Zahl der Parlamentsmandate aufgeteilt, woraus sich im Ergebnis automatisch eine krasse Benachteiligung der VVE-Gegner ergab.
Des Weiteren war die staatliche Infokampagne trotz anderslautender Vorschriften keineswegs neutral. Entsprechend der spanischen Rechtslage darf der Staat die Bürger eigentlich nur über das Referendum und den Abstimmungsgegenstand informieren, ohne dabei Partei für eine Seite zu ergreifen oder auch nur zur Beteiligung an der Abstimmung aufzurufen. 215 Dennoch war bereits der schon zitierte Slogan „Die Ersten mit Europa“ implizit parteiisch. Inhaltlich war die staatliche Kampagne insgesamt weniger darauf ausgerichtet, den Bürgern die Verfassung zu erklären, als sie emotional anzusprechen sowie für die Verfassung und die EU zu begeistern. So prägte man griffige aber inhaltsleere Slogans wie „it’s about Europe, it’s about you“ 216 und lies einzelne Artikel des Verfassungsvertrages in TV-Spots von prominenten Sportlern und Künstlern vortragen. Die Auswahl umfasste allerdings nur die unkritischen Teile des Verfassungsvertrages, was sowohl zur oberflächlichen Präsentation des Textes als auch der Voreingenommenheit der Kampagne passt. Bei der tiefer gehenden Information über den Text legte der Staat hingegen nur sehr wenig Eifer an den Tag und verteilte lediglich vier Millionen Ausgaben des VVE. 217
Die PSOE als wichtigster und deutlichster Unterstützer der Verfassung stellte ebenfalls unkritische Themen in den Mittelpunkt. Auf ihren 700 Veranstaltungen, die sie in den drei Wochen vor dem Wahltermin durchführte, warb sie für die Grundwerte der EU wie beispielsweise Frieden, Freiheit und Demokratie und stellte den Nutzen in den Vordergrund, den die Spanier aus der Zugehörigkeit zur Union bereits gezogen haben und auch in Zukunft noch ziehen können. 218 Die massiven Subventionen aus Brüssel waren daher eines der wichtigsten Themen. José Blanco, ein Spitzenfunktionär der PSOE, sprach den Zusammenhang zwischen Zustimmung zur Verfassung und EU-Fördergeldern auch offen an und meinte, dass die Spanier „can’t ask for resources (...) and development for [their] country by voting ‚no’ to the European Constitution.“ 219 Wie die offizielle Kampagne drehte sich also auch die der PSOE weniger um den VVE als um die EU, ohne diese aber dabei zumindest mit den inhaltlichen Kernpunkten des Verfassungsvertrages zu verknüpfen.
215 Vgl.: Torreblanca, J. u. Sorroza, A. (2005). Ratification Monitor: Update Spain, S. 3.
216 Vgl.: A.a.O., S. 5.
217 Vgl.: ebd.
218 Vgl.: Mauerer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 12.
219 Blanco zit. nach: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 10.
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Die Themen der Verfassungsgegner ergaben sich, wie die folgenden zwei Beispiele 220 aus dem Bereich der Parteien zeigen, quasi automatisch aus deren politischem Hintergrund. Für die Vereinigte Linke repräsentierte der VVE genau das Sozialmodell, das sie ablehnte, und spiegelte außerdem nicht die Antikriegshaltung wider, die die Partei wohl mit Blick auf die Massenproteste gegen den Irakkrieg bei den Bürgern auszumachen glaubte. Die katalanische Linke, die zu einer wichtigen Platt-form für die anderen politischen und zivilgesellschaftlichen Verfassungsgegner wurde, lehnte den Verfassungsvertrag ebenfalls wegen seiner neoliberalen Ausrichtung ab, prangerte aber zusätzlich noch die fehlende offizielle Anerkennung der katalanischen Sprache und Kultur im Verfassungsvertrag an. Ähnliche ethnisch basierte Argumente führten auch die anderen Regionalparteien ins Feld. Insgesamt fußte die Argumentation der Kritiker also entweder auf klassischen linken Themen wie Antiliberalismus und Antimilitarismus oder sie betrachteten den Vertrag als den Interessen ihrer Ethnie zuwiderlaufend.
Vergleicht man die thematische Ausrichtung der Befürworter und Gegner, wird deutlich, dass beide Seiten zwei völlig verschiedene Debatten führten und auch führen mussten. Während erstere sich hauptsächlich mit der EU auseinandersetzten und den VVE nur als Beiwerk und argumentativen Aufhänger benutzten, führten die Gegner eine Debatte mit dem genau umgekehrten Schwerpunkt. Da sie der EU de facto ebenso positiv gegenüberstanden wie die Befürworter der Verfassung, mussten sie, um sich abzugrenzen, ihre Argumentation auf den Text beschränken, konnten aber wegen ihrer geringen Meinungsmacht die Befürworter nicht zu einer Diskussion über ihre Themen zwingen. Außerdem sahen sie sich mit dem geringen Wissen der Bürger über den Verfassungsvertrag konfrontiert. Das verhinderte eine echte Diskussion und musste logischerweise einen EU- statt VVE-zentrierten Wahlkampf zur Folge haben. Noch im Januar 2005 bezeichneten 91% in einer Umfrage des „Centro de Investigaciones Sociológicas“ ihre Kenntnisse über Verfassungstext als niedrig, sehr niedrig oder gar nicht existent. 221 Aufgrund der klaren Dominanz der Referendumsbe-fürworter und der vorhersehbaren Annahme der Verfassung, bestand für viele wohl gar kein Anlass, sich intensiv mit dem VVE auseinander zu setzen.
220 Vgl.: A.a.O., S. 14-17
221 Vgl.: Font, Joan u. Rodriguez, Elisa (2006). The Spanish Referendum on the EU Constitution: Is-
sues, party cues and second order effects. Vortragspaper auf der Tagung der Midwest Political Science
Association im April 2006, S. 6; Abrufbar unter:
http://convention2.allacademic.com/one/mpsa/mpsa06/index.php?cmd=Download+Document&key=u
npublis-hed_manuscript&file_index=1&pop_up=true&no_click_key=true&attachment_style=attachment&PH
PSESSID=14150365257bcb92f152dd2d026e4e56 [Stand: 20.11.07]
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Für die Oberflächlichkeit der Diskussion sind neben der Vorhersehbarkeit des Ergebnisses und dem deutlichen Übergewicht der Befürworter vor allem zwei Gründe verantwortlich. Erstens hatten die großen Parteien aus strategischen Gründen kein Interesse an einer tiefgehenden Debatte. Die PP steckte in dem Dilemma, dass sie einerseits ihre europafreundliche Grundüberzeugung nicht verleugnen konnte und wollte, andererseits die Regierung Aznar den VVE aber lange verhindert hatte. Das Werben der Partei für den Verfassungsvertrag trug daher gewisse schizophrene Züge und konnte von vornherein nicht sehr intensiv sein, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht zu stark beschädigen wollte. Angesichts des absehbaren Ausgangs des Referendums war positive Zurückhaltung also die beste Taktik, obwohl die Konservativen in der Europapolitik zum Teil im scharfen Gegensatz zur PSOE stehen 222 . Auch für diese kam eine heftige Debatte um die Inhalte des Verfassungsvertrages nicht gelegen, denn das hätte automatisch zum Konflikt mit den kleinen Regionalparteien geführt, die das Nein-Lager stellten, auf deren Unterstützung die Minderheitsregierung aber angewiesen war. 223 Zweitens wurde in den Parteien und Verbänden selbst nur sehr wenig diskutiert, so dass auch von dort keine Impulse für die nationale Debatte ausgingen. Die internen Meinungsverschiedenheiten, die ja durchaus vorhanden waren, wurden meist schnell von der Übermacht der Verfassungsfreunde erstickt. 224 Aznars Nonkonformismus war die einzige relevante Ausnahme. Daher kam es in Spanien insgesamt nur zu einer „scant debate (...), with few resources and nil internal depth within the parties“ 225 .
Bezüglich der Akteurskonstellation stellte sich die Situation in Luxemburg ganz ähnlich derjenigen in Spanien dar, denn hier wie dort stellten die Befürworter des Verfassungsvertrages sowohl unter den politischen Parteien als auch in der Zivilgesellschaft die eindeutige Mehrheit. Premierminister Junckers CSV sah in dem Vertrag die logische Fortsetzung des europäischen Einigungswerkes, das ja entscheidend von seiner Partei und auch ihm persönlich mitgestaltet worden war. 226 Dass die Christsozialen sich Mitte November 2004 als erste entschieden, für die Annahme des VVE zu kämpfen, kann daher nicht überraschen. Der populäre Juncker ging sogar so weit, für
222 Vgl.: Barbé, E. (2006). Spanien, S. 401.
223 Vgl.: Torreblanca, José I. (2005). Spain’s Referendum on the European Constitution: a Double Di-
sappointment. Analyse N° 27/2005 des Real Instituto Elcano de Estudios Internacionales y Estratégi-
cos vom 21.2.05, S. 4/5; Abrufbar unter:
http://www.realinstitutoelcano.org/analisis/701/Torreblanca701.pdf [Stand: 5.12.07]
224 Vgl.: Ders. u. Sorroza, A. (2005). Ratification Monitor: Update Spain, S. 6.
225 Zit. nach: Torreblanca, J. (2005). Spain’s Referendum on the European Constitution, S. 5.
226 Vgl.: Dumont, Patrick u.a. (2007). Le référendum sur le Traité établissant une Constitution pour
l’Europe. Bericht der Universität Luxemburg für die Abgeordnetenkammer, S. 30/31; Abrufbar unter:
http://www.uni.lu/content/download/8356/135703/file/referendum.pdf [Stand: 8.12.07]
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den Fall der Ablehnung des Verfassungsvertrages nach zehn Amtsjahren seinen Rücktritt als Regierungschef anzukündigen. 227 Der sozialdemokratische Koalitionspartner schloss sich der CSV-Position an und drohte ebenfalls mit seinem Rückzug aus der Regierung, sollte sich für die Verfassung keine Mehrheit finden, denn sie sei ein für Luxemburg und seine Position in Europa guter Kompromiss zwischen Intergouvernementalität und Supranationalität. In bewusster Abgrenzung von der VVE-Kritik der radikalen Linken betonte die LSAP außerdem, dass die Grundrechtscharta gleichzeitig einen effektiven Schutz gegen ein neoliberales Europa biete. 228 Die liberale DP, bis 2004 Regierungspartner der CSV, stellte sich im Februar 2005 ebenfalls aus Überzeugung hinter den Vertrag, da mit ihm die erweiterte Union besser funktioniere sowie demokratischer und bürgernäher werde. Gleichzeitig versprach sie sich eine Stärkung der EU auch nach außen und war mit dem für Luxemburg erreichten, beispielsweise den sechs Sitzen im EP, überaus zufrieden. 229 Die Grünen beschlossen Ende Januar des Jahres auf einem Parteitag mit einer Mehrheit von 80%, ebenfalls für Zustimmung zur Verfassung zu werben, ihr Ja war allerdings keineswegs leidenschaftlich. Stattdessen trafen sie eher eine Vernunftentscheidung, die der mangelnden Alternative zum Verfassungsvertrag und der grundsätzlichen Unterstützung für die Integration entsprang. Zwar begrüßte die Partei die Regelungen zum Euratom-Vertrag und dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche, besonders bei den institutionellen Reformen ging ihr der VVE allerdings nicht weit genug und wurde auch, was die demokratische Qualität der EU und ihr Sozialmodell anging, als defizitär empfunden. 230 Ebenso wie die Grünen-Fraktion des EP, sahen sie den Verfassungsvertrag deshalb insgesamt nur „als einen ersten Schritt im europäischen Verfassungsprozess, der in vielem ungenügend, aber ohne Alternative ist.“ 231 Die einzige Partei mit Sitzen in der Deputiertenkammer, die sich gegen den VVE engagierte, war der ADR. 232 Deren Engagement war allerdings nicht sehr intensiv und ihre Haltung widersprüchlich. Der EU und deren, ihrer Ansicht nach, intranspa-
227 Vgl.:Dumont, Patrick u. Poirier, Philippe (2006). Le référendum luxembourgeois sur le Traité éta-
blissant une Constitution pour l’Europe; In: Franck, Christian u. Boldrini, Sandra (Hrsg.). Annales
d’études européennes de l’Université catholique de Louvain. Bruxelles: Bruylant, S. 229/230.
228 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 46/47.
229 Vgl.: Demokratesch Partei (Hrsg.) (2005). Raisons principales du Oui du DP à la ratification du
traité établissant une constitution pour Europe. Dossier der DP; Abrufbar unter:
http://referendum.dp.lu/dpditoui/pourquoi.php [Stand: 9.12.07]
230 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 39/40.
231 Zit. nach: Voggenhuber, Johannes (2004). Ja zur europäischen Verfassung: Der Weg zur Zukunft
Europas führt nicht zurück nach Nizza. Am 15.11.2004 von der Grünen-Fraktion im EP beschlossener
Antrag, S.1; Abrufbar unter: http://www.greens-
efa.org/cms/topics/dokbin/103/103020.ja_zur_europaeischen_verfassung@de.pdf [Stand: 9.12.07]
232 Vgl. zum ADR: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 217/218.
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renten und undemokratischen Institutionen steht die rechts-konservative Partei generell sehr kritisch gegenüber und sieht in ihr eine Gefahr für die Souveränität Luxemburgs. Dennoch warb die Partei, die Mitglied der „Union für ein Europa der Nationen“ ist, in ihrem Europawahlkampf 2004 für den Verfassungsvertrag. Bereits damals äußerte Gast Gibéryen, ein ehemaliges Mitglied des Verfassungskonvents und Vorsitzender der ADR-Fraktion im luxemburgischen Parlament, zwar schon massive Kritik am VVE, unterstützte ihn aber trotzdem, weil es sich nicht um eine Verfassung, sondern nur um einen Vertrag handele. Angesichts dieser Argumentation erscheint sein Verhalten zumindest teilweise nachvollziehbar, denn die vorangegangenen EU- Verträge hattedie Partei befürwortet. Mitte März 2005 sprach sich die Parteibasis dann allerdings mit knapper Mehrheit gegen den VVE aus, da er „den Beitritt der Türkei zur EU langfristig nicht verhindere, neoliberale Tendenzen innerhalb der EU fördere sowie sozial und umweltpolitisch verwerflich sei“ 233 , wollte aber nach außen neutral bleiben. Auf einem Parteitag im April ging die Basis aber noch einen Schritt weiter und setzte gegen die Führung einen Antrag durch, der diese verpflichtete, für ein Nein zum Verfassungsvertrag zu werben.
Das Lager der parteilich organisierten VVE-Gegner, dem sich der ADR in der Folge halbherzig anschloss, bestand ansonsten wie in Spanien aus radikalen linken Gruppen, die allerdings nicht nur dem Verfassungsvertrag, sondern auch der EU ablehnend gegenüberstanden. Das trifft vor allem auf die kommunistische KPL und die Partei „Déi Lénk“ zu, die einzigen Parteien, die sich von Anfang an gegen die Ratifizierung engagierten. Beide sind dem radikalen linken Spektrum zuzurechnen und nicht im Parlament vertreten. Anders als der ADR lehnen sie entsprechend ihrer marxistischen Grundüberzeugung die europäische Integration als militaristisches und liberales, vor allem auf den freien Markt fixiertes Projekt ab. 234 Daher sahen sie im VVE ein neoliberales Werk, das den Sozialstaat aushöhle und der Militarisierung Europas Tür und Tor öffne. 235 Obwohl ihr ideologischer Hintergrund unterschiedlicher kaum sein konnte, waren sich die Kritiker vom linken und rechten Rand also in Bezug auf den angeblich anti-sozialen Charakter der Verfassung einig.
233 Zit. nach: O.A. (2005). Parteibasis meutert gegen EU-Verfassungsvertrag: Das ADR lehnt den Ver-
tragsentwurf ab, überlässt aber den Wählern die freie Entscheidung. Artikel im Luxemburger Wort
vom 14.3.05; Abrufbar unter: http://www.egoergenlaw.com/Documents/Constitution-
europeenne/20050314-parteibasis_meutert_gegen_eu-verfassungsvertrag-luxemburger_wort.pdf
[Stand: 9.12.07]
234 Vgl.: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 218.
235 Vgl.: Hausemer, Pierre (2005). Luxembourg’s Referendum on the European Constitutional Treaty.
Referendum Briefing Paper No. 14 des EPERN, S. 2; Abrufbar unter:
http://www.sussex.ac.uk/sei/documents/epern-rb_luxembourg_2005.pdf [Stand: 11.12.07]
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Auch die Kritik aus der Zivilgesellschaft wurde wie in Spanien von linken Organisationen und deren Argumenten bestimmt. Die wichtigste Plattform der Kritiker stellte das Komitee „Nein zur europäischen Verfassung“ dar, das sich im Juni 2004 gegründet hatte. 236 Mitglieder dieses Zusammenschlusses waren neben Umwelt- und Friedensgruppen vor allem sozialpolitisch engagierte Organisationen, die wie die „Amis du Monde Diplomatique“ oder die besonders einflussreiche Attac globalisierungskritisch und anti-liberal eingestellt sind. Bemerkenswert war in diesem Bündnis der große Einfluss ausländischer, vor allem französischer Globalisierungskritiker. Dieser ist als Reaktion auf den ebenfalls transnationalen Konsens der europäischen Sozialdemokratie zugunsten des Verfassungsvertrages zu sehen, zu dem man ein Gegengewicht setzen wollte. Die Kritik des Komitees bezog sich ebenso wie die der radikalen linken Parteien auf den angeblich neoliberalen, militaristischen und antidemokratischen Charakter des VVE. Konkret wurden etwa ein „Rüstungswettlauf, Beschleunigung der Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen, Aushöhlung des Arbeitsrechts, Abbau der sozialen Errungenschaften“ 237 befürchtet. Bei der Haltung der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zum Verfassungsvertrag, fällt als interessante Gemeinsamkeit auf, dass sich beide Sorgen um die wirtschaftspolitische Souveränität Luxemburgs machten. 238 Sie fürchteten, dass das Land in Folge des Vertrages die Kontrolle über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verlieren könnte, die für die kleine und wegen der hohen Bedeutung des Dienstleistungs-und vor allem des Finanzsektors einzigartige Volkswirtschaft des Großherzogtums überlebenswichtig sind. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerverbände hegten Bedenken wegen einer möglichen Harmonisierung der Sozialgesetzgebung und für die Arbeitgeber sowie den mächtigen Bankenverband stand während der Konventsphase auch das Schreckgespenst einer Angleichung der europäischen Steuersysteme im Raum. Während die Arbeitgeber den VVE letztlich trotzdem unterstützten, fiel die Reaktion der Gewerkschaften gemischt aus. So musste die Führung der größten Gewerkschaft OGBL auf Druck ihrer Mitglieder von einer Kampagne zur Unterstützung der Verfassung absehen, obwohl sie den Text befürwortete. Die LCGB engagierte sich als zweitgrößter Arbeitnehmerverband hingegen offen für die Annahme des Textes.
236 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 22-25.
237 Zit. nach: Komitee Nein zu dieser ‚Verfassung’ (Hrsg.) (O.J.). Europäische Verfassung: Sagen Sie
Nein!. Flyer des Komitees; Abrufbar unter: http://www.ena.lu?lang=3&doc=18869 [Stand: 11.12.07]
238 Vgl. zu diesem Absatz: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois,
S. 227-229.
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Wie in Spanien ergaben sich die Themen der Wahlkampagne aus den Argumenten der Parteien und Verbände und diese waren in beiden Ländern im Prinzip gleich. Unabhängig vom Land spielten die Sozialpolitik und die Furcht vor einem „Europe Bolkestein“ 239 die größte Rolle. Während die Angst um Unabhängigkeit und Eigenständigkeit in Spanien naturgemäß nur für die einzelnen regionalen Ethnien ein wichtiges Thema war, stellte sich dieses Problem in Luxemburg auf nationaler Ebene. Das Problem nahm dabei einerseits die gleiche Dimension an wie in Spanien und bezog sich auf die Angst um die sprachliche und kulturelle Eigenständigkeit Luxemburgs in der immer engeren und größeren EU. 240 Andererseits hatte aber der im letzten Absatz geschilderte, auf die Wirtschaft bezogene „souverainisme libéral“ 241 ebenfalls große Bedeutung, während man sich in Spanien zwar ebenfalls vor einem zu liberalen Europa fürchtete, sich aber von der EU vor allem finanzielle Impulse für die Wirtschaft erwartete.
Die Kampagne der luxemburgischen Regierung griff vor allem diese Themen, jedoch auch die speziell für Luxemburg wichtigen Bereiche Umweltschutz und Bildung auf. Die Frage der demokratischen Teilhabe der Bürger an der EU nahm, angesichts des Referendums nicht unerwartet, ebenfalls breiten Raum ein. Im Gegensatz zur spanischen war die luxemburgische Kampagne aber sehr viel deutlicher auf den VVE und nicht die EU bezogen, weil die genannten Themen mit dem Verfassungsvertrag verknüpft wurden. Nicolas Schmit unterstrich diese Ausrichtung bei der Präsentation der Kampagne, indem er meinte, dass „der Gegenstand des Referendums die europäische Verfassung ist; wir müssen uns also auf die Substanz des Vertrages konzentrieren und dürfen vor allem keine Angst vor der Debatte und der Kritik haben, die sich auf den Vertrag bezieht.” 242 Statt allgemein die positiven Einflüsse der Union für Luxemburg hervorzuheben, die angesichts der vielen EU-Institutionen und deren Arbeitsplätzen ohnehin offensichtlich sind, betonte man deshalb explizit die Vorteile des VVE 243 und bis zu den Voten in Frankreich und den Niederlanden war der Wahl-
239 Zit.nach: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 47.
240 Vgl.: A.a.O., S. 10.
241 Zit. nach: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 228.
242 Zit. nach: Service information et presse (Hrsg.) (2005). Présentation des préparatifs en cours en vue
du référendum sur le traité établissant une Constitution pour l'Europe. Bericht vom 3.3.05; Abrufbar
unter: http://www.gouvernement.lu/salle_presse/actualite/2005/03/03referendum/index.html
[Stand: 11.12.07]
(...„[l]'objet du référendum est la Constitution européenne, il faudra dès lors se concentrer sur la sub-
stance du traité et surtout ne pas avoir peur du débat et des critiques relatives au traité.”)
243 Vgl. beispielsweise: Gouvernement luxembourgeois (Hrsg.) (O.J.). Fërdert d’Verfassung fir Europa
de sozialen Dialog an de soziale Fortschrëtt?. Print-Anzeige im Rahmen der Regierungskampagne;
Abrufbar unter: http://www.verfassung-fir-europa.lu/de/campagne/annonces_presse/index.html
[Stand: 11.12.07]
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kampf durchaus auf den Text selbst fokussiert. In diesem Fokus der Kampagne spiegelte sich der im Vergleich zu den anderen drei Staaten deutlicher auf dem Text selbst fußende Grund für die Ansetzung des Referendums wider. Zwar entwickelte besonders das „Komitee für ein Nein“ im Lauf der Zeit auch Kritik, die sich fundamental gegen die Funktionsweise des politischen Systems der EU richtete 244 und sich mit der Kritik der linksradikalen Parteien deckte, durch ihre vergleichsweise geringe Meinungsmacht, lag der Schwerpunkt der Debatte insgesamt dennoch vergleichsweise stark auf der Verfassung.
Entgegen dem guten Vorsatz Schmits stellte man sich den VVE-Kritikern zunächst nur wenig, was weiter zum Ungleichgewicht in der öffentlichen Meinung beitrug. Vielmehr beließ man es zunächst bei der Darstellung der Vorteile des Verfassungsvertrages und von objektiver Information konnte wie in Spanien keine Rede sein. Zudem stand auch die Presse mehrheitlich auf Seiten der Befürworter. Die gleichzeitig laufende Ratspräsidentschaft Luxemburgs hat diese Disbalance sicher weiter verstärkt, weil dadurch Juncker, der als personifizierte Unterstützung des VVE fungierte, noch mehr in den Mittelpunkt rückte. Anders als in Spanien reagierte man auf die gerechtfertigten Vorwürfe der Parteilichkeit durch die Verfassungsgegner und setze drei öffentliche Anhörungen im Parlament und landesweiten Diskussionsrunden an, die an der Dominanz der Verfechter der Verfassung aber wenig änderten. 245 Bis zum negativen Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden präsentierte sich die Situation in Luxemburg also nicht grundsätzlich anders als in Spanien: die Verfassungsgegner waren den -befürwortern hoffnungslos unterlegen. Damit einher gingen ebenfalls ein geringes Interesse und trotz der Bemühungen der Regierung nur eine schleppende Diskussion, denn die Tatsache, dass ein Referendum stattfinden würde war im Grunde wichtiger als der Abstimmungsgegenstand. 246 Die Ereignisse in den Niederlanden, aber vor allem in Frankreich, das früher abstimmte und zu dem keine Sprachgrenze existierte, veränderten die Situation allerdings grundlegend.
Erstens wandelte sich die Struktur der Debatte. Die Diskussion wurde zwar intensiver, ihr Schwerpunkt verlagerte sich aber weg von der Verfassung, da die Gegner stärker auf die diffusen Ängste und Vorbehalte der Bürger bezüglich der Sozial- und Einwanderungspolitik der EU sowie deren Erweiterungsrunden eingingen. 247 Ver-
244 Vgl.:Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 24.
245 Vgl.: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 226.
246 Vgl.: Hausemer, P. (2005). Luxembourg’s Referendum on the Constitutional Treaty, S. 2.
247 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 68.
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mehrt standen nun eine grundsätzliche Diskussion über den Integrationsprozess und dessen Vor- und Nachteile für Luxemburg im Mittelpunkt. Kurz gesagt verwandelte sich die schleppende Debatte über die Verfassung in eine „zünftige Europadebatte“ 248 . Gleichzeitig beschworen die VVE-Befürworter die negativen Folgen eines Nein und den Nutzen eines Ja. Wirtschafts- und Sozialminister Krecké warnte, dass die Ablehnung des Textes dessen Ende besiegeln würde 249 , während Juncker beispielsweise argumentierte, dass die Zustimmung der Luxemburger die Position des Landes stärken werde, wenn es daran ginge, bei möglichen neuen Verhandlungen den durch die zwei Nachbarländer angerichteten Schaden am Verfassungsprojekt zu kitten. 250 Zweitens erhöhte sich in Umfragen die Zahl derer, die die Verfassung ablehnen wollten, dramatisch. Von Mitte April bis nach dem niederländischen Referendum stieg deren Anteil um 15% auf etwa 38%. 251 Die Abstimmungen selbst lösten keine eklatanten Veränderungen aus, der Anstieg lag vielmehr in der Berichterstattung über die Wahlkämpfe und die zunehmend knapperen Umfrageergebnisse in Frankreich und den Niederlanden begründet. Der erste Zeitungsartikel, der ein mögliches französisches Nein thematisierte, erschien Anfang Mai und ab diesem Zeitpunkt waren ein Scheitern des VVE und dessen Folgen auch in Luxemburg ein konkretes Thema. 252 Die Voten selbst wurden in den Medien als Ereignis gewertet, das „die luxemburgischen Wähler, die versucht sind, mit ‚Nein’ zu stimmen, von ihren Komplexen befreien wird.“ 253 Das trat allerdings nicht ein und der Anteil der Befürworter und Gegner blieb zunächst erstaunlich konstant.
Dass ein weiteres Absinken der Zustimmung verhindert werden konnte, lag an der dritten Konsequenz der zwei gescheiterten Referenden, die in der Reaktion des luxemburgischen Ja-Lagers bestand. Dessen ruhige, von konstantem, dosiertem Engagement aber wenig Enthusiasmus gekennzeichnete Wahlkampfführung wich einem hektischen Aktionismus, als man begriff, dass das Referendum nicht die erwartet hohe Zustimmungsrate bringen würde und eine Ablehnung des VVE auch im Großherzogtum durchaus möglich war. Zwar betrieben auch die Verfassungsgegner noch einmal intensiv Wahlkampf, dem standen nun jedoch zahllose Aktionen der Befür-worter gegenüber. Am 10. Juni riefen zum Beispiel 66 Persönlichkeiten aus Wirt-
248 Zit.nach: Hirsch, Mario (2006). Luxemburg; In: Weidenfeld, W. u. Wessels, W. (Hrsg.). Jahrbuch
2005, S. 360.
249 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 65/66.
250 Vgl.: Hausemer, P. (2005). Luxembourg’s Referendum on the Constitutional Treaty, S. 3.
251 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 63.
252 Vgl.: A.a.O., S. 57.
253 Zit. nach: A.a.O., S. 62. (…„va décomplexer les électeurs luxembourgeois tentés par le «non».“)
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schaft, Kultur, Wissenschaft und Sport ein „Komitee für ein Ja“ ins Leben und veröffentlichten einen Aufruf, in dem sie mit zwölf Argumenten für den Verfassungsvertrag warben. Dabei betonten sie einerseits die Vorteile, die der VVE für die EU und Luxemburg brächte, setzten sich andererseits aber auch mit der Kritik der Gegner auseinander und stellten den Vertragstext als zwar unvollkommenen, aber bestmöglichen Kompromiss zur Reform der EU dar. 254 Die der CSV nahestehende Zeitung „Luxemburger Wort“ richtete eine eigene Rubrik ein, in der Prominente wie Jacques Santer erläuterten, warum sie mit Ja stimmen würden. 255 Ende Juni, nach dem Ende der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, begann außerdem Jean-Claude Juncker seine aus 60 Terminen bestehende, äußerst intensive Kampagne, was die Personalisierung des Wahlkampfes, die er mit seiner Rücktrittsdrohung ja schon 2004 begonnen hatte, massiv verstärkte. 256
3.2.2.2. Der französische und niederländische Wahlkampf im Vergleich
Die französische Parteienlandschaft lässt sich bezüglich ihrer Haltung zum Verfassungsvertrag in drei Gruppen unterteilen. Erstens finden sich Parteien, die den VVE klar und geschlossen ablehnten. Diese sind alle nicht Teil des politischen Mainstream der Mitte, sondern programmatisch mehr oder weniger weit am rechten und linken Rand zu finden. 257 Namentlich sprachen sich die Front National (FN), das Mouvement National Républicain, eine FN-Abspaltung unter der Führung des ehemaligen Le Pen-Intimus Bruno Mégret, und das Mouvement pour la France sowie das Rassemblement pour la France gegen den Verfassungsvertrag aus und versuchten, seine Annahme zu verhindern. Von links wurden sie dabei von den Kommunisten und den trotzkistischen Splitterparteien Lutte Ouvrière, Ligue Communiste Révolutionnaire und der Parti des Travailleurs unterstützt. Auch das links-souveränistische Mouvement Républicaine et Citoyen von Jean-Pierre Chevènement sprach sich gegen den VVE aus. Alle als Gegner genannten Parteien blieben damit ihrer grundsätzlich europaskeptischen beziehungsweise im Falle der extremen Randparteien europafeindlichen Haltung treu.
254 Vgl.: O.A. (O.J.). Aufruf zum „JA“ zum Vertrag über eine Verfassung für Europa. Streitschrift des
„Komitee für ein Ja“; Abrufbar unter: http://www.constitution-ok.lu/indexde.htm [Stand: 11.12.07]
255 Vgl.: Dumont, P. u.a. (2007). Le référendum sur le Traité, S. 68/69.
256 Vgl.: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 230.
257 Vgl. für die Positionierung dieser Parteien: Hainsworth, Paul (2006). France Says No: The 29 May
2005 Referendum on the European Constitution; In: Parliamentary Affairs (59) 1, S. 100/102. Schild, J.
(2005). Sieg der Angst, S. 193/194.
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Betrachtet man ihre Argumente lassen sich entsprechend dem ideologischen Hin-tergrund zwei Begründungen für die Ablehnung des Textes feststellen. 258 Zum einen fürchteten vor allem die rechten Kritiker, wie schon im Falle des Maastricht-Vertrages, auch durch die Verfassung einen weiteren Verlust französischer Souveränität. Zum anderen lehnten in erster Linie die Gegner von links den VVE als neoliberale Gefährdung des französischen Wirtschafts- und Sozialsystems ab. Thematisches Fanal dieser beiden Hauptkritikpunkte waren ein EU-Beitritt der Türkei beziehungsweise die Bolkestein-Richtlinie und die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Im Gegensatz zum Referendum von 1992 war die Angst vor dem mit der EU assoziierten Liberalismus 2005 aber sehr viel wichtiger als die Furcht vor einem Bedeutungsschwund der Grande Nation. Daher war die Diskussion in Frankreich dieses Mal hauptsächlich eine Debatte zwischen einem als angloamerikanisch gebrandmarkten, „ungezügelten Neoliberalismus und einem sozialstaatlich geprägten europäischen Gesellschaftsmodell in seiner spezifisch französischen Ausprägung.“ 259 Die Dominanz dieses Diskurses wurde vom schlechten Zustand begünstigt, in dem sich die französische Wirtschaft zu diesem Zeitpunkt befand. 260 Die Arbeitslosigkeit stieg bis März 2005 auf 10,2% an und die Wirtschaft wuchs nur sehr schwach. Gleichzeitig trauten die Bürger der Regierung aber nicht zu, das Problem zu lösen. Deshalb kam es im Frühjahr zu massiven Streiks gegen die Wirtschafts- und Sozialpolitik Raffarins und für den Erhalt der 35-Stunden-Woche oder den Umfang des öffentlichen Sektors. Vor diesem Hintergrund mussten „[m]acroeconomic and soical issues - such as unemployment, the risk of social dumping, public services competition with the new member states and more generally fears about globalisation“ 261 die Diskussion auch zum VVE bestimmen. Die Franzosen stellten an den Text und die Politik der EU einfach die gleichen Fragen, die sie der nationalen Politik stellten. Das schließt einen Wahlkampf mit xenophoben Untertönen allerdings nicht aus 262 , denn sowohl linke als auch rechte Kritiker bemühten gern die Metapher des polnischen Klempners, der französische Arbeitsplätze bedrohe. Die extreme Rechte machte außerdem den EU-Beitritt der Türkei zu einem ihrer Hauptthemen.
258 Vgl.: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 193/194.
259 Zit. nach: A.a.O., S. 191.
260 Vgl. zum Folgenden: Ivaldi, Gilles (2006). Beyond France’s 2005 Referendum on the European
Constitutional Treaty: Second-Oder Model, Anti-Establishment Attitudes and the End of the Alternati-
ve European Utopia; In: West European Politics (29) 1, S. 59/60.
261 Zit. nach: A.a.O., S. 59.
262 Vgl.: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 198/199.
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Ebenso wenig erstaunlich wie die Ablehnung durch die Randparteien ist angesichts ihrer pro-europäischen Grundüberzeugung die recht geschlossene Unterstützung des VVE durch die bürgerlich rechte UMP Chiracs und die zentristische Union pour la Démocratie Française (UDF) François Bayrous. Beide befürworteten den Verfassungsvertrag aus sehr ähnlichen Gründen.
263
Sie versprachen sich durch die institutionellen Reformen ein besseres Funktionieren der EU und eine neue Dynamik für den Integrationsprozess, dem sie ja eindeutig positiv gegenüberstehen, sowie ein stärkeres Auftreten der EU im Bereich der Außenpolitik. Beide sahen auch aus sozioökonomischer Perspektive den VVE nicht als Gefahr, sondern als Vorteil. Die UMP erwartete sich beispielsweise bessere Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die UDF betonte die Stärkung der Grundrechte durch deren Konstitutionalisierung und die damit verbundene soziale Sicherheit. In expliziter Opposition zu den Kritikern fürchtete sie keinen Sozialabbau infolge der Ratifizierung. Die dritte Gruppe der französischen Parteien stellte einen ganz entscheidenden Unterschied zur Situation in den anderen Referendumsstaaten dar, denn in Gestalt der Parti Socialiste und der französischen Grünen waren zwei wichtige Parteien in ihrer Position zum VVE nicht nur gespalten, sondern konnten auch zu keiner einheitlichen Linie finden. Beide hatten sich zwar in Urabstimmungen mit Mehrheiten von 59% (PS) beziehungsweise 53% (Grüne) für die Unterstützung der Verfassung und die Werbung für ein Ja beim Referendum entschieden
264
, die Umsetzung des bei den Grünen ja ohnehin nur mit sehr knapper Mehrheit getroffenen Beschlusses gelang allerdings nicht. Obwohl es auch innerhalb der UMP durchaus Abweichler von der offiziellen Parteilinie gab, die wie etwa Nicolas Dupont-Aignan und seine Bewegung „Debout la République“ vor allem aus dem souveränistischen Flügel stammten
265
, gelang es dieser Partei durch die klare Linie der ihrer Führung und besonders des Staatspräsidenten klar als Unterstützer des VVE aufzutreten. Grüne und Sozialisten wurden hingegen nicht als solche wahrgenommen, weil sich besonders in der PS nicht einmal die Parteispitze an den internen Beschluss hielt. Bei den Sozialisten stand zwar der Vorsitzende François Hollande voll hinter dem Vertrag, Parteigranden wie Henri Emmanuelli, Vincent Peillon und vor allem der ehemalige Premierminister Laurent Fabius stellten sich aber offen dagegen. In ihrer of-
263 Vgl.für die UDF: O.A. (2004). La Constitution Européenne: Mieux que le calamiteux Traité de Ni-
ce. Dossier der UDF vom 11.10.04; Abrufbar unter:
http://www.udf.org/groupe_udf_AN/argumentaires/argumentaire1.html [Stand: 14.12.07]; Sowie für
die UMP: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 39.
264
Vgl.: Hainsworth, P. (2006). France Says No, S. 101.
265 Vgl.: A.a.O., S. 100.
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fiziellen Parteikampagne, die am 14. Februar begann, warb die PS für den Verfassungsvertrag, weil sie aufgrund der neuen europäischen Bürgerinitiative des Artikels I-47 (4) und der Kompetenzerweiterung des EP eine Demokratisierung der EU erwartete, die Konstitutionalisierung der Grundrechte begrüßte und sich eine größere Rolle der Union auf dem internationalen Parkett vor allem als Gegengewicht zu den USA erhoffte. 266 In ausdrücklichem Gegensatz zu den Kritikern der radikalen Linken warb sie unter Berufung auf die in Artikel III-117 niedergelegten Ziele „der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes“ und „der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“ für den VVE auch als einen Text des sozialen Fortschritts, der sich mit der Politik der PS decke. Da diese Argumente aber wenig originell waren und sich nur wenig von denen der anderen Mitglieder des Ja-Lagers unterschieden, war die PS auf ein geschlossenes Auftreten angewiesen, um ihre Wähler zu mobilisieren.
Die internen Kritiker hielten den VVE allerdings gerade nicht für ein Dokument des sozialen Fortschritts, sondern betrachteten die sozialen Ziele der Union, auf die sich die Partei zur Begründung ihrer Unterstützung des Vertrages bezog, lediglich als Lippenbekenntnisse. Nach Fabius’ Meinung standen sie nur im Text, „um die sozialdemokratischen Wähler anzulocken (...), wenn es aber um konkrete politische Maßnahmen geht, gilt der Liberalismus wie in Stein gemeißelt.“ 267 Anders als die souveränistische Kritik, die vor allem die extreme Rechte übte, darf die der PS-Abweichler allerdings nicht als Distanzierung vom Projekt der europäischen Integration missver-standen werden, denn sie forderten nicht weniger Kompetenzen für die EU zugunsten nationalstaatlicher Macht, sondern lediglich ein anderes, sozialeres Europa. Fabius, nach eigenem Bekunden ein „Anhänger der Vertiefung des europäischen Projekts“ 268 , befürwortete explizit eine Ausdehnung der Mehrheitsentscheide über die Vorgaben des VVE hinaus sowie geringere Hürden für das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit und bei künftigen Änderungen der Verfassung. 269
266 Vgl. für die Argumente der PS: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfas-
sungsvertrag, S. 38.
267 Zit. nach: Fabius, Laurent (2004). Pourquoi il faut dire non à la Constitution européenne. Artikel in
der „Libération“ vom 22.11.04; Abrufbar unter: http://www.ena.lu?lang=1&doc=17101
[Stand: 15.12.07]
(…„[p]our attirer l’électeur social-démocrate (...), mais quand il s’agit des politiques concrètes, le
libéralisme est gravé dans le marbre.“)
268 Zit. nach: ebd. (…„partisan de l’approfondissement du projet européen“…)
269 Vgl.: ebd.
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Die Gründe für die Spaltung der PS waren vielfältig. Weil Fabius „in Wort und Tat stets Exponent des proeuropäischen und ‚sozialliberalen’ Flügels“ 270 der PS war, ist er anti-liberaler EU-Kritik eigentlich unverdächtig und suchte den Konflikt mit der Parteiführung eindeutig aus taktischen Gründen. Indem er sich im Referendumswahlkampf an die Spitze der linken Verfassungsgegner stellte, folgte er sicher nicht seiner Überzeugung, sondern hoffte, seine Chancen zu erhöhen, 2007 nicht nur als Spitzen-kandidat der PS, sondern eines breiten Linksbündnisses in den Elysée-Palast einzuziehen. Bedenkt man, dass Chirac seine zweite Amtszeit weniger eigener Leistung zu verdanken hatte als der Zersplitterung der Linken, die das Scheitern Jospins im ersten Wahlgang und den Triumph Le Pens zur Folge hatte, erscheint Fabius’ Plan durchaus nicht unrealistisch, auch wenn er am Ende nicht von Erfolg gekrönt war. Die Spaltung der Linken allerdings nur im Egoismus eines einzelnen begründet zu sehen, verkennt trotz der überragenden Bedeutung von Fabius als Kopf der linken Gegner des VVE die Situation. Erstens besaß die Kritik der anderen PS-Dissidenten wie Emmanuelli und Peillon im Gegensatz durchaus Substanz und Glaubwürdigkeit, denn beide stehen an der Spitze parteiinterner Strömungen, die programmatisch relativ weit links positioniert sind. 271 Da sich die Partei als Ganze bereits seit dem Beginn der europäischen Integration für europaweite Sozialstandards stark macht 272 und sich durchaus der anti-liberalen Kritik der VVE-Gegner hätte anschließen können, ist es nachvollziehbar, dass beide ihrer Partei in Bezug auf den Verfassungsvertrag aus Überzeugung nicht folgen wollten. Zweitens steckte die PS in einem grundsätzlichen Dilemma, das sie mit allen Oppositionsparteien, die sich für den VVE stark machten, teilte. Ein erfolgreiches Referendum musste grundsätzlich nicht nur als Erfolg in der Sache, sondern auch als Erfolg der amtierenden Regierung wahrgenommen werden. Der gleichen Zwickmühle sah sich zwar auch die PP in Spanien gegenüber, für die PS war das Problem aber noch drängender, denn das Referendum war auch klar eine Abstimmung über Chirac und ihr Ergebnis würde erheblichen Einfluss auf die kommenden Präsidentschaftswahlen haben. Deshalb war die Agitation gegen die Verfassung für die Mitglieder und Funktionäre der PS daher eine sehr attraktive Handlungsoption und die prominenten Abweichler nutzten diese Tatsache geschickt aus.
270 Zit. nach: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 195.
271 Vgl.: Marthaler, Sally (2005). The French Referendum on Ratification of the Constitutional Treaty:
29 May 2005. Referendum Briefing Paper No. 12 des EPERN, S. 3; Abrufbar unter:
http://www.sussex.ac.uk/sei/documents/epern_rb_france_2005.pdf [Stand: 15.12.07]
272 Vgl.: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 195.
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Während sich bei den politischen Akteuren die Befürworter und Gegner also de facto etwa die Waage hielten, stellte bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren die zweite Gruppe eindeutig die Mehrheit. Wichtigster Ansatzpunkt war für sie noch mehr als bei den politischen Akteuren die soziale Dimension des Vertrages, aufgrund derer die Mehrzahl der Gewerkschaften und NGOs, wie etwa die mitgliederstärkste Gewerkschaft CGT, der Bauernverband „Conféderation paysanne“ oder die Globalisierungsgegner von Attac, den VVE ablehnten. 273 Der Slogan der CGT, deren Mitglieder sich zu 82% gegen die Verfassung aussprachen, gab die Richtung auch für die anderen zivilgesellschaftlichen Kritiker vor: „Das liberale Europa bekämpfen und für ein soziales Europa handeln“ 274 . Damit ist auch die Hauptkritik der Globalisierungsgegner von Attac 275 sehr gut beschrieben, die aufgrund des hohen lokalen Organisationsgrades ihrer 30.000 Mitglieder, der damit verbundenen Bürgernähe und ihrer populären Thesen eine wichtige Rolle in der Debatte spielten. Sie geißelten den VVE vor allem als Dokument des Neoliberalismus und nahmen ihn als Symptom und Auswuchs der Globalisierung wahr, der sie grundsätzlich den Kampf angesagt haben. Damit trafen sie genau den Nerv der Franzosen.
Im Gegensatz zu demjenigen der Gegner war das Lager der zivilgesellschaftlichen Befürworter des VVE nur spärlich besetzt. Wie zu erwarten, unterstützte der liberal ausgerichtete wichtigste Arbeitgeberverband MEDEF den Text, kommunizierte diese Unterstützung aber nicht offensiv, weil abzusehen war, dass das von den Gegnern des Verfassungsvertrages als Bestätigung seines neoliberalen Charakters gewertet werden und damit die Befürworter eher schwächen als stärken würde. 276 Ein weiterer zivilgesellschaftlicher Unterstützer war die in ihrer Größe etwa mit der CGT vergleichbare Gewerkschaft CFDT. Sie grenzte sich deutlich von ihrer Konkurrentin ab, weil sie wegen des deutlichen Bekenntnisses zu sozialen Werten und Rechten im VVE „unleugbare soziale Fortschritte” 277 im Vergleich zum Nizza-Vertrag sah. Damit stellte sie sich hinter die offizielle Linie der ihr nahe stehenden PS, konnte allerdings kein
273 Vgl.: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 31.
274 Zit. nach: CGT (Hrsg.) (2005). Combattre l’Europe libérale et agir pour une Europe sociale: Contri-
bution au débat public sur les enjeux européens, et particulièrement sur le projet de Traité constitution-nel pour l’Europe. Stellungnahme der CGT vom 3.2.05; Abrufbar unter:
http://www.cgt.fr/ei/html/lire/?id_doc=2416 [Stand: 15.12.07]
(„Combattre l’Europe libérale et agir pour une Europe sociale“)
275 Vgl. zu Attac: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 32-37.
276 Vgl.: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 193.
277 Zit. nach: Figarol, Nadège (2004). Le „oui“ de la CFDT. Artikel auf den Webseiten der CFDT vom
30.12.04; Abrufbar unter:
http://www.cfdt.fr/actualite/international/actualite_europe/archives_2004/europe_2004_61.htm
[Stand: 15. 12.07] (…„[d]es avancées sociales indéniables”…)
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entscheidendes Gegengewicht zur CGT bilden, sondern akzentuierte mit ihrem Kurs die Uneinigkeit der Gewerkschaften und der gemäßigten Linken nur noch mehr. In der Summe zeichnete sich die Debatte in Frankreich durch drei wesentliche Charakteristika aus. Erstens wurde sie anders als in Spanien und anfangs auch in Luxemburg mit großer Intensität und Leidenschaft geführt. Deutlicher Beleg dafür ist das große publizistische Echo, das die Verfassung in Frankreich auslöste. 278 Es be-stand zum einen aus einer Masse von Büchern, die rasch über den VVE und seine Vor- und Nachteile veröffentlicht wurden und zum Teil aus der Feder prominenter politischer Protagonisten stammten. Diese hofften, so die öffentliche Meinung vor dem Referendum zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Beispiele hierfür sind Bayrous „Plaidoyer pour la Constitution européenne“ 279 oder Chevènements „Pour l’Europe, votez non!“ 280 . Zum anderen berichteten auch die Medien äußerst ausführlich über den Vertrag und die Debatte. Interessanterweise führte das Interesse der Franzosen aber nicht zu gefestigten Kenntnissen über den Text. So beantworteten im Rahmen einer Eurobarometer-Umfrage, die Fragen zu wichtigen Inhalten stellte, nur 45% mehr als die Hälfte der sechs Fragen richtig. Damit lagen die Franzosen lediglich 10% über dem Durchschnitt der EU-25. 281
Der Grund dafür ist mit Sicherheit auch im zweiten Charakteristikum der Diskussion zu sehen, denn diese setzte sich trotz des intensiven Meinungsaustausches nur wenig und sehr oberflächlich mit dem VVE selbst auseinander. Wie bereits angesprochen waren die wichtigsten Einzelthemen der Debatte die Dienstleistungsrichtlinie, die Privatisierung der französischen öffentlichen Dienste und ein zukünftiger EU-Beitritt der Türkei. Damit war keines der Schlagworte der Debatte im Vertragstext selbst enthalten. Das heißt allerdings nicht, dass der Meinungsstreit am VVE oder der EU vorbei geführt worden wäre, denn die Abstimmung war insgesamt durchaus „a catalyst for a debate on the impact of Europe on France and the kind of Europe the French wanted.“ 282
So war die Diskussion um das Fehlen oder Vorhandensein eines liberalen Wirtschafts- und Sozialparadigmas im Verfassungsvertrag und die sich daraus ergebenden Folgen für die praktische Politik der Union sowie Frankreichs im Kern eine Grundsatzdebatte über die Haltung der Franzosen zur EU. Schließlich ist der Frei-
278 Vgl.:Hainsworth, P. (2006). France Says No, S. 103.
279 Vgl.: Bayrou, François (2005). Oui: Plaidoyer pour la Constitution européenne. Paris: Plon.
280 Vgl.: Chevènement, Jean-Pierre. Pour l’Europe, votez non!. Paris: Fayard.
281 Vgl.: Europäische Kommission (Hrsg.) (2005). Eurobarometer 63, S. 388.
282 Zit. nach: Marthaler, S. (2005). The French Referendum on Ratification, S. 7.
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handel seit jeher ein, wenn nicht sogar der zentrale Bestandteil der europäischen Integration. Die Liberalisierung und Öffnung der französischen Wirtschaft weg von der etatistischen hin zu einer sehr viel liberaleren Wirtschaftsordnung seit Mitte der 80er-Jahre war entscheidend durch die Errichtung des EU-Binnenmarktes bedingt.
283
Auf-grund dieser engen Verbindung zwischen der EU und der französischen Reformpolitik ist die nationale Diskussion über die Zukunft des öffentlichen Dienstes in Frankreich eben auch eine Debatte über das nationale Verhältnis zur EU. Zudem spiegelten sich in der Liberalismusdebatte die Ängste der Franzosen in Bezug auf die 2004 vollzogene Osterweiterung. Nicht umsonst besuchte Emmanuelli im Rahmen seines Referendumswahlkampfes sehr plakativ und öffentlichkeitswirksam 25 Arbeiter, deren Arbeitsplätze nach Osteuropa verlagert worden waren.
284
Die Diskussion über den Türkei-Beitritt war ebenfalls Teil eines tiefer gehenden Diskurses über die Position Frankreichs in einer sich immer mehr vergrößernden Union, in der das Land mit jeder Erweiterung an Bedeutung verliert.
285
Alle Themen waren also die Symptome grundsätzlicher Bedenken der Franzosen gegenüber der Integration. Dass die Dienstleistungsrichtlinie zum „key event preceding the rise of the No vote“
286
werden konnte, war dem Umstand geschuldet, dass sich in ihr die Furcht vor einer weiteren Liberalisierung der französischen Wirtschaft und die Angst vor dem Zuzug günstiger Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten verbanden. Die hauptsächlich auf das Schlagwort des Neoliberalismus ausgerichtete Debatte ist auch zu einem erheblich Teil für die Dominanz der VVE-Gegner und damit das dritte Attribut der Diskussion verantwortlich. Die Befürworter des Verfassungsvertrages konnten trotz ihrer überlegenen Ressourcen
287
an Geld, Macht und Medienpräsenz, für die beispielsweise die kostenlosen Werbezeiten der Parteien mitverantwortlich waren und die PS und Grüne vollständig zur Popularisierung der offiziellen Parteilinien einsetzten, nicht die Hoheit über die Diskussion erringen. Stattdessen schafften es die Gegner aus mehreren Gründen, sie immer mehr in die Defensive zu drängen. Erstens traten zumindest linke und rechte Kritiker jeweils gemeinsam auf, während die Befürworter wegen ihrer internen Konflikte zu keinem gemeinsamen Wahlkampf in der Lage waren. So wollte die PS angesichts ihrer Spaltung unbedingt allei-
283 Vgl.:Uterwedde, Henrik (2005). Kapitalismus à la française: Die mühsame Erneuerung eines Mo-
dells; In: Kimmel, Adolf u. Uterwedde, Henrik (Hrsg.). Länderbericht Frankreich: Geschichte, Politik,
Wirtschaft, Gesellschaft. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 178/181.
284 Vgl.: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 198.
285 Vgl.: Deloche-Gaudez, Florence u. Lequesne, Christian (2006). Frankreich; In: Weidenfeld, W. u.
Wessels, W. (Hrsg.). Jahrbuch 2005, S. 334/335.
286 Zit. nach: Marthaler, S. (2005). The French Referendum on Ratification, S. 4.
287 Vgl.: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 44.
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ne agieren, um ihre umstrittene offizielle Linie zumindest so gut wie unter diesen Umständen noch möglich kommunizieren zu können. Zweitens schadete den Befür-wortern, dass Chirac und die Regierung der wichtigste Teil ihres Lagers waren. Das mangelnde Geschick Chiracs im Wahlkampf, vor allem aber die Unbeliebtheit des Staatspräsidenten und seiner Regierung führten dazu, dass sogar Forderungen laut wurden, Chirac und Raffarin sollten sich möglichst aus dem Wahlkampf heraushalten, was aber besonders im Falle Chiracs unmöglich war. 288
Noch wichtiger war „[i]n einem Land, in dem das Etikett ‚liberal’ oder ‚Liberaler’ in unmittelbarer Nähe zum Schimpfwort steht“ 289 , dass die diesbezüglichen Vorwürfe der Kritiker von vornherein auf fruchtbaren Boden fielen und für den VVE wie ein Schandmal wirkten, gegen das die Befürworter der Verfassung aber auch nicht offensiv vorgehen konnten. Da der Verfassungstext wie alle anderen Verträge zuvor, der Natur des Integrationsprozesses entsprechend, viele liberale Elemente enthielt, blieb ihnen nur, den Verfassungsvertrag als „weder rechten noch linken“ 290 Rahmen darzustellen, der von den nationalen Regierungen mit sozialer oder liberaler Politik ausgefüllt werden kann. Dass diese Argumentation wenig überzeugten konnte, liegt auf der Hand. Auch die Intervention Chiracs bei der Europäischen Kommission, durch die die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gestoppt wurde, brachte nichts mehr, weil die Diskussion über sie schon in vollem Gange war. Gleiches gilt für das Thema des Türkei-Beitritts. Um es aus der Schusslinie zu nehmen, kündigte er trotz seiner Probleme mit der aktuellen Volksabstimmung an, darüber ein eigenes Referendum abzuhalten. Dieses Versprechen wurde mit einer im März 2005 verabschiedeten Verfassungsänderung untermauert, nach der in Zukunft über jeden EU-Beitritt ein Volksentscheid stattfinden muss. 291
Beim Vergleich der politischen und zivilgesellschaftlichen Akteure des niederländischen Referendums mit denen in Frankreich, fallen zwei Dinge besonders auf. Erstens stellte sich bei den Parteien die Situation in Bezug auf die Größe und den ideologischen Hintergrund der beiden Lager sehr ähnlich dar. Zweitens waren jedoch im Unterschied zu Frankreich die zivilgesellschaftlichen Akteure im Vorfeld der Abstimmung nur von geringer Bedeutung.
288 Vgl.: Marthaler, S. (2005). The French Referendum on Ratification, S. 5.
289 Zit. nach: Schild, J. (2005). Sieg der Angst, S. 191.
290 Zit. nach: Chirac, Jacques (2005). Interview de M. Jacques Chirac, Président de la République au
journal de 20h sur France 2. Interview vom 3.5.05; Abrufbar unter:
http://www.doc.diplomatie.gouv.fr/BASIS/epic/www/doc/DDD/918732802.doc [Stand: 17.12.07]
(…„ni de droite, ni de gauche“…)
291 Vgl.: Art. 88-5 der französischen Verfassung.
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Wie in Frankreich, Luxemburg und Spanien rekrutierten sich die Gegner des Verfassungsvertrages aus den traditionell europaskeptischen Rändern des politischen Spektrums, deren Opposition zum VVE absehbar war. Sowohl die extremen rechten Parteien, also die Liste Pim Fortuyn (LPF) sowie der aus der im September 2004 aus der VVD ausgetretene Abgeordnete Geert Wilders, als auch die radikale Sozialistische Partei (SP) sprachen sich gegen den Vertrag aus. Letztere war insgesamt die wichtigste Kraft des Nein-Lagers, da der LPF, obgleich mit acht Abgeordneten in der Zweiten Kammer vertreten, sogar weniger Bedeutung zukam als der lauten und schrillen Ein-Mann-Show Wilders. 292 Dessen zweiwöchige Kampagne mit Wahlkampfbus und auffälligem orangefarbenem Outfit sicherte ihm und seiner Kritik am Verfassungsvertrag zwar die massive Aufmerksamkeit der Medien, ohne dass er aber in der Gesamtbedeutung an die SP heranreichte. Insgesamt hatten die Gegner des VVE nur 15% der Sitze in der Zweiten Kammer inne und waren damit in dieser Beziehung den Befürwortern klar unterlegen.
Ihrer ideologisch sehr verschiedenen Herkunft zum Trotz deckten sich die Argumente der linken und rechten Kritiker zu einem beträchtlichen Teil, da auch die SP, anders als die linken Kritiker in Frankreich, einen sehr nationalistischen Wahlkampf führte. Natürlich bediente sich die Partei durchaus genau der gleichen Argumente wie die linken Kritiker in den anderen Ländern, kritisierte den Vertrag also als militaristisch und griff sowohl ihn als auch die EU insgesamt als marktliberal und unsozial an. 293 Gerade der antiliberale Diskurs spielte aber im Vergleich zu Frankreich nur eine untergeordnete Rolle, da die offene niederländische Volkswirtschaft besonders stark vom Binnenmarkt profitierte und schon ein Blick in die Parteienlandschaft zeigt, dass die Haltung zum Liberalismus eine positivere ist. Stattdessen ergänzte die SP die linke Kritik um eine souveränistische Wendung, indem sie den VVE und die EU insgesamt als eine Art „big business conspiracy“ 294 diskreditierte, die die Niederlande bedrohe. Konkret prangerte sie den wachsenden Einfluss der Union auf das Land und dessen Politik an, durch den niederländische Besonderheiten wie die liberale Politik im Bezug auf Drogen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder Sterbehilfe und damit schlussendlich die nationale Identität ver-loren gehen würden. Die Metapher der Niederlande als zukünftige bloße „province in
292 Vgl.: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 601.
293 Vgl.: Harmsen, Robert (2005). The Dutch Referendum on the Ratification of the European Consti-
tutional Treaty: 1 June 2005. Referendum Briefing Paper No. 13 des EPERN, S. 5; Abrufbar unter:
http://www.sussex.ac.uk/sei/documents/epern-rb_netherlands_2005.pdf [Stand: 19.12.07]
294 Zit. nach: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 600.
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a European superstate“ 295 diente als griffige Zusammenfassung dieser Argumentation, dessen sich auch die Verfassungsgegner des rechten Randes bedienten. Angesichts dieser Vereinigung der Kräfte überrascht es nicht, dass das wirkmächtigste Bild des Wahlkampfs ein Plakat der SP war, das eine politische Karte Europas zeigte, die, mit dem Slogan „’The Netherlands off the Map’“ 296 versehen, anstelle der Niederlande nur Meer zeigte. Wilders wendete dieses Thema ins positive und forderte, dass „’The Netherlands must remain!’“ 297 . Beide bedienten sich damit der diffusen Angst vor einem Souveränitäts- und Identitätsverlust der Niederländer sowie ihres Staates. In einer durch den Mord an Theo van Gogh und die nachfolgende Debatte um die Integrationspolitik tief verunsicherten Gesellschaft war zu erwarten gewesen, dass Slogans wie diese auf fruchtbaren Boden fallen würden.
Gleichzeitig stellten die Kritiker das Land als Opfer der EU dar. Wilders thematisierte ausführlich den Verlust nationaler Vetorechte durch die Entscheidungsregeln des Verfassungsvertrages, betonte gleichzeitig die Position der Niederlande als größter Nettozahler und griff die Brüsseler Bürokratie scharf an. 298 Ein besonders wichtiges Element seiner Argumentation war außerdem die mögliche EU-Mitgliedschaft der Türkei, die er rigoros ablehnt. Den Zusammenhang mit dem VVE stellte er durch den Hinweis auf das politische Gewicht her, das dieser Staat durch die Abstimmungsregeln der Verfassung im Falle eines Beitritts erhalten würde. 299 Insgesamt nahm dieses Thema allerdings weniger Raum ein als in Frankreich, weil die Zustimmung zu einer türkischen EU-Mitgliedschaft Ende 2004 mit 54% recht hoch lag. 300 Neben den extremen linken und rechten Parteien wandten sich mit der Staatkundig Gereformeerde Partij (SGP) und der ChristenUnie (CU) auch die damals mit insgesamt fünf Sitzen in der Zweiten Kammer vertreten radikalen religiösen Parteien gegen den VVE. Zu ihnen existiert in den anderen Staaten und vor allem im laizistischen Frankreich keine vergleichbare Gruppierung. Beide Parteien prangerten vor allem die fehlende christliche Referenz der Verfassung an, griffen aber auch die Super- 295 Zit.nach: Qvortrup, M. (2006). The Three Referendums, S. 92.
296 Zit. nach: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 5/6.
297 Zit. nach: A.a.O., S. 6.
298 Vgl.: Nijeboer, Arjen (2005). The First Dutch Referendum: A pre-Ballot Assessment. Policy Paper
n°14 von „Notre Europe“ vom Mai 2005, S. 15; Abrufbar unter: http://www.notre-
europe.eu/uploads/tx_publication/Policypaper14-en.pdf [Stand: 19.12.07]
299 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 6.
300 Vgl.: Leenders, Marij (2006). Die Niederlande; In: Weidenfeld, W. u. Wessels, W. (Hrsg.). Jahr-
buch 2005, S. 364.
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staat-Rhetorik der übrigen Gegner auf, 301 so dass diese das verbindende Element des Nein-Lagers darstellt.
Dieser bunten Zweckgemeinschaft des Protests vom parlamentarischen Rand standen ebenso wie in den anderen drei Staaten die etablierten Parteien der Mitte, also die Regierungskoalition aus CDA, VVD und D66 sowie die Oppositionsparteien PvdA und GroenLinks (GL) als Befürworter des Verfassungsvertrages gegenüber. 302 Balkenendes CDA bewarb den VVE als ein Dokument, das die bessere Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität ermögliche und die EU demokratischer gestalte. Dieser Argumentation schlossen sich zwar auch die anderen Parteien an, ansonsten spiegelten die Begründungen aber die jeweiligen ideologischen Ausrichtungen wider. So betonte die GL besonders das im Verfassungsvertrag verankerte Bekenntnis der Union zur nachhaltigen Entwicklung und propagierte den Text interessanterweise zudem als ein Mittel, mit dem die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen begrenzt werden könne. Die VVD betonte im Gegensatz dazu vor allem den liberalen Charakter der Verfassung.
Wie in Frankreich war die Unterstützung der Befürworter aber bei weitem nicht so entschlossen wie die Ablehnung des VVE durch die Gegner, sondern einige Parteien waren in ihrer Haltung durchaus ebenfalls gespalten. In Parallele zu den französischen Grünen, fand auch die GL erst nach einem internen Referendum, in dem sich die Anhänger des Textes nur knapp durchsetzen konnten, zu einer offiziellen Position. Auch in der VVD kam es zum Streit mit parteiinternen Gegnern des VVE. Diese lehnten die Verfassung aufgrund einer Mischung aus echter Überzeugung und taktischem Kalkül ab, das der Angst vor einem Erfolg der populistischen Rechtsparteien als Teil des Nein-Lagers entsprang. Auch hier konnten sich allerdings letztlich die Befürworter durchsetzen. In der CDA brach zwar kein Richtungsstreit aus, doch selbst in dieser Partei, die bisher alle Verträge zur EU vorbehaltlos unterstützt hatte, wurde Kritik an der Integration laut und einige einflussreiche Stimmen stellten fest, dass „’something went wrong with what has been called the most successful political project of the 20th century.’“ 303 Die einzigen Parteien, die den VVE geschlossen unterstützten, waren die PvdA und die D66. Die Sozialdemokraten bezogen allerdings erst sehr spät Position, weil sie ihre Wähler nicht mit einer zu intensiven Unterstützung der Regierungsparteien verschrecken wollten. 304 Am leidenschaftlichsten stellte
301 Vgl.: ebd.
302 Vgl. für die Haltung der Parteien: Nijeboer, A. (2005). The First Dutch Referendum, S. 10-12 u. 14.
303 CDA-Senator van der Lans zit. nach: A.a.O., S. 10.
304 Vgl.: A.a.O., S. 9.
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sich die D66 hinter den Verfassungsvertrag, nachdem sie ihn anfangs kritisiert hatte, weil er nicht genug supranationale Elemente enthalte. Aufgrund mangelnder finanzieller und vor allem personeller Ressourcen spielte die mitgliedsschwache Partei im Wahlkampf aber keine große Rolle.
Die niederländischen Befürworter litten außerdem ebenso wie ihre französischen Pendants darunter, dass die Regierung die tragende Säule ihres Lagers war. Weil diese aber in Folge ihrer unpopulären Sozialreformen und ihrer Sparpolitik unbeliebt war, bestand immer die Gefahr, dass ihre Parteinahme dem Anliegen der Befürworter schaden könnte und die VVE-Abstimmung zu einer Abstimmung gegen die aktuelle Regierung werden würde. 305 In der Summe war also das niederländische Lager der Befürworter wie in Frankreich nicht so überlegen, wie es auf den ersten Blick scheint, obwohl die innerparteilichen Differenzen weniger gravierend waren. Im zivilgesellschaftlichen Bereich 306 stellten die Unterstützer des Verfassungsvertrages ebenfalls die Mehrheit, denn sowohl der mit Abstand größte Gewerkschafts-bund FNV als auch die zwei wichtigsten Arbeitgeberverbände, der VNO-NCW und der MKB-Nederland, sprachen sich für die Ratifizierung des Textes aus, allerdings ohne diese Haltung intensiv zu propagieren. Der wichtigste einzelne Akteur, der sich gegen den VVE engagierte, war die „Stiftung für ein Nein zur Verfassung“. Deren Kritik zielte aber ähnlich wie diejenige der D66 darauf, dass die Verfassung nicht weit genug gehe und der EU zuwenige Kompetenzen zuweise. Damit stand sie in völligem Gegensatz zur Argumentation der anderen Verfassungsgegner. Die konservative Edmund-Burke-Stiftung schloss sich dieser hingegen an und stimmte in die Super-staat-Rhetorik mit ein. 307
Insgesamt hielten sich die eigentlich sehr stark entwickelten NGOs zurück und waren nur von geringer Bedeutung, so dass weder die politischen Befürworter noch die Gegner, anders als das in Frankreich ja vor allem für die letztgenannte Gruppe der Fall war, auf nennenswerte Unterstützung von Organisationen oder Aktivisten außerhalb der Politik bauen konnten. Bezeichnenderweise plante keiner der großen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände eine Wahlkampagne. Der VON-NCW startete die seine erst kurzfristig, als sich die Ablehnung des VVE abzeichnete. FNV und MKB wiesen zwar auf die Vorteile des Verfassungsvertrages hin, organisierten aber nie eine Kampagne. In den Medien waren die Befürworter ebenfalls deutlich in der Über-
305 Vgl.:Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 59.
306 Vgl. für die Zivilgesellschaft: Nijeboer, A. (2005). The First Dutch Referendum, S. 15-17.
307 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 6.
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zahl. Von den Qualitätszeitungen, einem Medium, das in den Niederlanden eine vergleichsweise große Rolle spielt, befürwortete nur das konservativ-liberale Wochenblatt Elsevier den VVE nicht. 308 In seinem Titelthema vom 16. April 2005 warb es besonders unter dem Hinweis auf den Verlust nationaler Hoheitsrechte bei der Ein-wanderungspolitik für ein Nein zum Verfassungsvertrag. 309 Die Debatte, die sich in dieser Akteurskonstellation entwickelte, war sehr viel weniger intensiv und lang als die französische. „Whereas the French campaign was characterised by colossal media interest and intense debates, the Dutch referendum almost seemed like a non-event.“ 310 Mitte April 2005 wurde sogar das Fehlen einer lebhaften Diskussion selbst zum Thema. 311 Eine ähnlich leidenschaftliche Debatte wie in Frankreich war aber auch nicht zu erwarten gewesen. Erstens beginnen Wahlkämpfe in den Niederlanden generell sehr spät. Zweitens war bereits der Konvent sowohl von den Medien und Bürgern als auch von der Politik weitgehend ignoriert worden. Selbst als klar war, dass dieser, wie es Giscard d’Estaing schon zu Beginn gehofft hatte, wirklich ein Dokument entwerfen würde, das einer Verfassung gleichkommen sollte, 312 änderte sich daran nur wenig. 313 Drittens war die Europapolitik wohl aufgrund der lange bestehenden Versäulung der niederländischen Gesellschaft und der damit einhergehenden großen Bedeutung der Eliten noch mehr als in den anderen Ländern ein „case of ‚letting government govern’ (...) seen this way by both the government and the electorate.“ 314 Angesichts der Tatsache, dass die EU oder ein einzelnes Integrationsprojekt noch nie in einer intensiven Diskussion erörtert worden waren, ist es aber bereits bemerkenswert, dass es überhaupt zu einer nennenswerten Auseinandersetzung der verschiedenen Lager über den VVE kam, an dem sich nicht nur die Politiker, sondern auch die Bürger beteiligten. Wie in Frankreich fand auch in den Niederlanden eine grundsätzliche Diskussion über die EU statt und das Metathema der Debatte war das eigene nationale Verhältnis zur Integration sowie ihrer Entwicklung und Ergebnisse. Alle drei Hauptthemen, am plakativsten aber die Nettozahler-Debatte, befassten sich auch hier mit nationalen Grundsatzfragen des Integrationsprozesses. So wurden im Türkei- und im Souveränitätsdiskurs letztlich die Bedeutung und Machtposition der Niederlande und ihrer In-
308 Vgl.:Nijeboer, A. (2005). The First Dutch Referendum, S. 17.
309 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 6.
310 Zit. nach: Qvortrup, M. (2006). The Three Referendums, S. 92.
311 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 4.
312 Zit. nach: Giscard d’Estaing, V. (2002). Eröffnungsrede S. 11.
313 Vgl.: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 597.
314 Zit. nach: A.a.O., S. 612.
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dividualität in einer reformierten und erheblich erweiterten Union diskutiert. Die Debatte um den finanziellen Beitrag zu dieser Gemeinschaft befasste sich ebenso grundsätzlich mit dem Nutzen der EU für die Niederlande, der natürlich die entsprechenden finanziellen oder ideellen Opfer möglichst kompensieren sollte. Die Verfassungsbefürworter waren jedoch weder auf eine intensive Grundsatznoch eine Detaildebatte vorbereitet, da sie aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen damit nicht rechnen konnten und mussten. Vielmehr gingen sie von einem üblichen Wahlkampf aus, der so wie immer, also kurz und sachlich, ablaufen würde. Das Referendum mit einem normalen Parlamentswahlkampf zu verwechseln, war allerdings ihr strategischer Kardinalfehler, weil sie ihr Zögern und ihre Fehleinschätzung sowohl der Wähler als auch der Gegner von Anfang an in die Defensive drängte. Da sie die Argumente der Gegner aber nicht wirksam kontern und schon gar nicht die Initiative wieder an sich reißen konnten, wurde ihre Kampagne zum Desaster. Wie in Frankreich überließen sie den Gegnern des Verfassungsvertrages das Feld und mussten von Anfang an reagieren, statt selbst agieren zu können. 315 Die französischen Befürworter waren allerdings durch ihre internen Differenzen stark geschwächt und sahen sich zudem mit einem Anti-Liberalismusdiskurs konfrontiert, dem wenig entgegenzusetzen war, wohingegen die Verfassungsfreunde in den Niederlanden das Heft des Handelns unnötig aus der Hand gaben. Weil ihre Kampagnen erst Anfang Mai begannen, bot sich den Gegnern viel Raum und Zeit, ihre Argumente weitgehend ungestört zu präsentieren. Während die zahlenmäßig überlegenen Befürworter abwarteten, „a very well prepared no-camp took over the initiative and from March onward gradually pushed the yes-camp more and more into a defensive position.” 316 Als dann schließlich etwa vier Wochen vor der Abstimmung die Kampagnen für den Verfassungsvertrag begannen, hatten die VVE-Gegner die Themen der kommenden Wochen bereits unumstößlich gesetzt.
Fehlende Erfahrung mit Referenden kann für das Fehlverhalten der Befürworter allein keine Erklärung sein, da ja auch die Gegner noch keinen Referendumswahlkampf geführt hatten. Der Unterschied lag vielmehr in der Einstellung zum Wahlkampf. Während den Gegnern klar war, dass sie fehlende Quantität mit höherer Intensität ausgleichen mussten, bauten die Unterstützer des VVE blauäugig und arrogant auf ihre Übermacht und den jahrzehntelangen nationalen Konsens in der Unterstützung für die EU, der allerdings in erster Linie ein Konsens der Eliten war. Sie waren
315 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 5.
316 Zit. nach: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 600.
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sicher, „that - once they would get started - they would be able to persuade the voter. After all, they were supporting a good cause and Dutch voters were considered to be very European minded.” 317 Hinzu kam, dass die wichtigsten Befürworter gar nicht willens waren, sich intensiv zu engagieren. Die Regierung Balkenende sah zunächst das Parlament in der Pflicht, das die Volksabstimmung ja gegen den Willen des Regierungschefs erzwungen hatte. 318 Die PvdA und ihr beliebter Fraktionschef Wouter Bos stiegen jedoch erst am Tag der Arbeit in den Wahlkampf ein, weil sie die Koalition nicht zu sehr unterstützen wollten, obgleich sie den VVE in der Sache ebenfalls klar befürworteten. 319
Als Resultat dieses Zögerns und Zauderns kreiste die Diskussion vor allem um die Nachteile und Gefahren des VVE und der EU. Wichtigster Aspekt war dabei, analog zur wichtigen Rolle der Liberalismusdebatte in Frankreich, der Souveränitäts- und Identitätsdiskurs 320 , den ja alle Gegner des VVE als Argument anführten. Sie nutzten damit geschickt „Marginalisierungsängste“ 321 der Niederländer in der immer größer werdenden EU, die nicht nur mit der Größe des Landes zu erklären sind, sondern auch durch die aktuelle Politik begünstigt wurden. Während beispielsweise die bereits zitierte Sparpolitik auch wegen des Ziels betrieben wurde, die Maastrichtkriterien einzuhalten und ein „Zeichen niederländischer Solidarität“ 322 mit den Euro-Partnern setzen sollte, verstießen Frankreich und Deutschland gleichzeitig gegen die Vorgaben. Dass die Regierung, namentlich der Europa- und der Finanzminister mit Blick auf den Stabilitätspakt daraufhin selbst eine Debatte über die niederländische EU-Politik begannen und forderten, die nationalen Interessen mehr in den Vordergrund zu stellen, 323 ist bezeichnend für den Dilettantismus, den das Ja-Lager im Wahlkampf an den Tag legte. Die Kritiker griffen die von der Regierung selbst geschürten Ängste mit dem Hinweis auf die Nettozahlerposition des Landes geschickt auf. Weil ihre Botschaft und ihr Auftreten oberflächlich und wenig überzeugend wirkten, schafften es die Befürworter nicht, die Argumente der Verfassungsgegner zu entkräften. Deren scharfen Angriffen hatten sie nur Gemeinplätze entgegenzusetzen, mit denen der Integrationsprozess und das niederländische Engagement schon seit Jahr-
317 Zit.nach: A.a.O., S. 599.
318 Vgl.: O.A. (2005). Neuerliches Nein zur EU-Verfassung: Brutal deutliche Ablehnung durch die
Niederlande. Artikel der NZZ vom 1.6.05; Abrufbar unter:
http://www.nzz.ch/2005/06/02/al/articleCV75P.html [Stand: 22.12.07]
319 Vgl.: Nijeboer, A. (2005). The First Dutch Referendum, S. 12.
320 Vgl.: A.a.O., S. 20.
321 Zit. nach: Maurer, A. u.a. (2006). Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag, S. 58.
322 Zit. nach: A.a.O., S. 59.
323 Vgl.: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 598.
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zehnten begründet wurden. So kehrte Balkenende die Bedeutung des Binnenmarktes für die nationale Wirtschaft hervor und betonte den essentiellen Beitrag der EU zur Befriedung Nachkriegseuropas. 324 Anders als sonst, gaben sich die Kritiker damit aber diesmal nicht zufrieden und stellten detaillierte Fragen zum VVE und zur Integration, denen die Befürworter nicht gewachsen waren, da sie sich erstmals in der Lage befanden, handfeste Gründe und Rechtfertigungen für ihre Europapolitik bieten zu müssen. Während sie „little actual knowledge about a process and event” besaßen, “that they in effect had largely neglected as not being part of their prime political responsibility” 325 , war das Nein-Lager über beides zum Teil hervorragend informiert. Besonders der CU gelang es, mit ihrer äußerst profunden Kenntnis der Materie immer wieder, ihre Gegner bloßzustellen. Die reaktiven Behauptungen der Anhänger des VVE wie diejenige Balkenendes, dass „’our national feeling (...) remains, as does our national identity’“ 326 wurden dadurch völlig unabhängig davon, ob sie der Wahrheit entsprachen, massiv diskreditiert. Gleichzeitig verlieh die Detailkenntnis der CU ihrem im Kern populistischen Lager die nötige Glaubwürdigkeit. 327 Als die Anhänger des VVE dann realisierten, dass sie auf verlorenem Posten kämpften, wendeten sie ihre wenigen positiven Argumente in Horrorszenarien und verschlechterten ihre Position dadurch weiter. 328 So sah Wirtschaftminister Brink-horst von der D66 bei einem Nein „’the lights go out in the Netherlands’“ 329 und der CDA-Justizminister Donner sah im Falle einer Ablehnung Europa mit ähnlich dramatischen Folgen auseinanderbrechen wie das ehemalige Jugoslawien. Die Konsequenzen dieser Versuche „to scare the public into supporting the Treaty“ 330 waren für das Anliegen und die Glaubwürdigkeit der Befürworter des Verfassungsvertrages katastrophal. Die Taktik akzentuierte die Hilflosigkeit der politischen Elite gegenüber dem offensichtlichen Widerstand der Bürger noch mehr und erweckte den Eindruck, die etablierte Politik wolle die Bürger mit allen Mitteln zum von der politisch erwünschten Ergebnis zwingen.
324 Vgl.: Nijeboer, A. (2005). The First Dutch Referendum, S. 10.
325 Beides zit. nach: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 600.
326 Zit. nach: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 7.
327 Vgl.: Toonen, T. u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 600/601.
328 Vgl.: Harmsen, R. (2005). The Dutch Referendum, S. 8.
329 Zit. nach: ebd.
330 Zit. nach: Taggart, Paul (2006). Questions of Europe: The Domestic Politics of the 2005 French and
Dutch Referendums and their Challenge for the Study of European Integration; In: Journal of Common
Market Studies (44) s1, S. 18.
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3.2.3. Determinanten der Abstimmungsergebnisse
Bei der Interpretation der Abstimmungsniederlagen in Frankreich und den Nie-derlanden dominierten zwei Sichtweisen. Erstens wurden sie als Beweis dafür gewertet, dass die Bürger „den Prozessen der Vertiefung und Erweiterung [der EU; W.R.] ihre politische Unterstützung aufgekündigt haben“ 331 . Aus dieser Sicht machten die Abstimmungen letztlich die existentielle Krise einer Europäischen Union sichtbar, die auf dem Weg in eine immer engere Integration die Unterstützung ihrer Bürger verloren hat und nicht mehr in der Lage ist, sie von ihrer eigenen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.
Zweitens deutete man die Referenden als Votum gegen die jeweilige nationale Politik. So wenig wie die Entscheidung der Franzosen aber allein durch „aufgestaute Frustrationen über ihren Präsidenten, ihre Regierung und den Stand der Dinge in ihrem Land“ zu erklären ist, so sehr geht auch die Einschätzung fehl, die Niederländer hätten sich mit ihrem Ergebnis „voll und ganz gegen den Zustand der Europäischen Union gerichtet und sich angewidert abgewandt.“ 332
Ebenso unzutreffend wie im Falle Frankreichs und der Niederlande ist eine eindimensionale Interpretation natürlich auch bei den Referenden in Spanien und Luxemburg, die im Umkehrschluss weder einfach als Bestätigung der nationalen Regierung noch als bloßer Ausdruck der Zustimmung zur europäischen Integration gedeutet werden können. Wie realitätsfern solche Interpretationen sind, zeigt ein Blick auf Abbildung 3, in der das prozentuale Gewicht verschiedener Einflüsse dargestellt ist, die die Wähler der vier Abstimmungen als entscheidend für ihr Votum nannten. 333 Ganz offensichtlich sind die Abstimmungsergebnisse eben weder ausschließlich von der Einstellung zur nationalen Lage noch zur Integration bestimmt worden. Stattdessen spielten bei den Referenden drei wesentliche Faktoren, nämlich die EU, der VVE sowie der nationale Kontext eine Rolle. Diese gemeinsam führten zu den jeweiligen Ergebnissen, auch wenn der nationale Kontext, wie im Folgenden gezeigt wird, die
331 Zit. nach: Diedrichs, Udo u. Wessels, Wolfgang (2005). Die Europäische Union in der Verfassungs-
falle?: Analysen, Entwicklungen und Optionen; In: Integration (28) 4, S. 289.
332 Beides zit. nach: Deutschlandfunk (Hrsg.) 2005. Presseschau: Donnerstag 2. Juni 2005 12:50; Ab-
rufbar unter: http://www.dradio.de/presseschau/ [Stand: 27.12.07]
333 Vgl. für alle Umfragedaten dieses Abschnitts soweit nicht anders angegeben: European Commissi-
on (Hrsg.). (2005). The European Constitution: post-referendum survey in Spain. Flash EB 168, S.
18/19; Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_168_en.pdf; Und: Ders. (Hrsg.)
(2005). The European Constitution: Post-referendum survey in France. Flash EB 171, S. 15-19; Abruf-
bar unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl171_fr.pdf; Und: Ders. (Hrsg.) (2005). The Euro-
pean Constitution: post-referendum survey in The Netherlands. Flash EB 172, S. 13-18; Abrufbar un-
ter: http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl172_en.pdf; Sowie: Ders. (Hrsg.) (2005). The European
Constitution: Post-referendum survey in Luxembourg. Flash EB 173, S. 12-17; Abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl173_postref_lu_en.pdf [Stand jeweils: 27.12.07]
85
wichtigste einzelne Determinante war und darin der entscheidende Unterschied zwischen der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden beziehungsweise seiner Annahme in Spanien und Luxemburg bestand.
Abbildung 3: Schlüsselelemente der individuellen Wahlentscheidung 334
Der numerisch gewichtigste dieser Faktoren war die allgemeine Meinung der Bürger zur EU, denn sie stellte in allen Staaten für immerhin ein Drittel der Abstimmenden das Schlüsselelement ihrer Wahlentscheidung dar. Daraus lassen sich zwei Schlüsse ziehen. Erstens belegt die hohe Bedeutung der Union die bei der Diskussion der Wahlkampagnen aufgestellte Behauptung, dass in allen Ländern im Kern keine VVEsondern eine EU-Debatte stattgefunden hat. Zweitens zeigen diese Daten der Eurobarometer-Umfragen, dass die Abstimmungen zwar durchaus zu einem beträchtlichen Teil die persönliche Einstellung der Bürger gegenüber der Union widerspiegelten, aber eben dennoch nicht darauf reduziert werden können. Die These, dass die gescheiterten Ratifikationen in Frankreich und den Nieder-landen einer Ablehnung der Integration durch die Bürger gleichkämen, trifft aber auch deshalb nicht zu, weil vor allem das Wahlverhalten der Befürworter des Verfassungsvertrages maßgeblich von ihrer Haltung gegenüber der EU bestimmt wurde. Die Werte in Abbildung 4 zeigen, dass das interessanterweise nicht nur für Luxemburg gilt, wo das Referendum ja erfolgreich war, sondern ebenso für die niederländische
334 Eigene Darstellung auf Grundlage der Daten aus den EBs.
(Die Fragestellung lautete in allen vier Fällen: „Could you tell me what was the key element that led
to your vote in this Referendum?”)
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und sogar in besonderem Maße für die französische Abstimmung. In allen drei Staaten war die Union 335 für die Befürworter sehr viel wichtiger als für die Gegner, so dass in den Referenden eher Zustimmung als eine Ablehnung der EU zum Ausdruck kam. Dass dies gerade in Frankreich am stärksten der Fall war, zeigt sehr deutlich, dass aus dem Scheitern eines nationales VVE-Referendum nicht die EU-Feindlichkeit der dortigen Bevölkerung oder auch nur der Wähler gefolgert werden und das Scheitern der Verfassungsreferenden so nicht erklärt werden kann. In Bezug auf die Niederlande trägt dieser scheinbar logische Zusammenhang zwischen gescheiterter Ratifikation und Ablehnung der Integration ebenfalls nicht, denn auch dort fand sich das gleiche Muster. Angesichts dessen löst sich auch das Paradoxon auf, dass die Niederländer den Verfassungsvertrag am deutlichsten zurückwiesen, aber in einer etwa zeitgleich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage 77% der Befragten die EU-Mitgliedschaft ihres Landes positiv bewerteten. Dieser Wert war der zweitbeste in der gesamten Union. 336
Abbildung 4: Verteilung der Schlüsselelemente der Wahlentscheidung nach Abstimmungsverhalten 337
Genauso wie man den Einfluss der EU auf das französische und niederländische Ergebnis relativieren muss, lässt sich natürlich auch der Erfolg der Abstimmungen in Spanien und Luxemburg nicht allein mit diesem Faktor erklären. Zwar gaben die Wähler in diesen beiden Staaten ihre Meinung zur Union am häufigsten als für sie entscheidend an und besonders in Spanien spielte die EU auch eine sehr große Rolle im Wahlkampf. Dennoch fällten hier ebenfalls nur 33% der Abstimmenden ihr Urteil bewusst auf Grundlage ihrer Haltung zur Union.
Im Gegensatz zur EU spielte der VVE, obgleich nomineller Gegenstand der Abstimmungen, eine weitaus geringere Rolle und hatte selbst in Luxemburg, wo die Kampagne ja teilweise relativ stark auf den Verfassungsvertrag bezogen war, nur für
335 Für Spanien wurden in den Eurobarometern ausschließlich die in Abbildung 3 dargestellten
Schlüsselelemente veröffentlicht, ohne eine nähere Aufschlüsselung in Befürworter und Gegner.
336 Vgl.: Europäische Kommission (Hrsg.) (2005). Eurobarometer 63, S. 94.
337 Eigene Darstellung auf Grundlage der Daten in den Eurobarometern.
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22% der Teilnehmer des Referendums entscheidende Bedeutung. Dass selbst der entsprechende Wert in Spanien, wo die nationale Lage als Antwortkategorie nicht zur Auswahl stand, nur geringfügig höher ist als im Großherzogtum und gleichzeitig trotzdem noch viel niedriger als für die Meinung zur EU, zeigt die marginale Rolle des Textes deutlich. Im Falle Spaniens kann das aufgrund des Wahlkampfes auch nicht überraschen. Am geringsten aber war laut der Umfragedaten die Bedeutung des VVE in Frankreich und den Niederlanden. Das zeigt deutlich, dass die dortigen Referenden letztlich nicht am Verfassungsvertrag scheiterten. Statt in der Haltung zur Union und der Verfassung lag das entscheidende Element für den Ausgang der Volksabstimmungen in deren nationalem Kontext. Zwar können die Referenden auch darauf nicht gänzlich reduziert werden, weil eben die EU und der VVE ebenfalls von wichtiger Bedeutung waren, der jeweilige spezifische Hinter-grund in den vier Mitgliedstaaten stellte aber denjenigen Faktor dar, der über Annahme und Ablehnung des Verfassungsvertrages entschied. Der nationale Rahmen der Abstimmungen bestand mit der jeweiligen Kampagne sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Länder aus zwei Komponenten, die im Falle Frankreichs und der Niederlande beide Male in die gleiche Richtung, also gegen eine erfolgreiche Ratifizierung wirkten.
Allerdings war die Wirtschafts- und Sozialpolitik für die Abstimmenden beider Länder entsprechend der Bedeutung dieser Themen in den Mobilisierungskampagnen von sehr unterschiedlichem Gewicht. Während sie in Frankreich aufgrund der Proteste gegen die Regierungspolitik in diesen Bereichen und wegen des heftigen Anti-Liberalismusdiskurses, der während des Referendumswahlkampfes geführt wurde, zusammen mit der EU die wichtigste Determinante darstellten, gaben nur 21% der Niederländer die Situation in diesen Politikfeldern als entscheidend an. Schließlich hatten diese Themenkomplexe auch im Wahlkampf eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt. In beiden Staaten und hier wiederum speziell in Frankreich waren Wirtschaft und Soziales aber, wie aus den Daten der Abbildung 4 hervorgeht, vor allem für die Gegner des VVE von Belang, so dass dem Verfassungsvertrag aus diesen sachlich in keiner Weise mit ihm verknüpften Angelegenheiten überwiegend Ablehnung erwuchs.
Verstärkt wurde die negative Dynamik, die sich aus diesen nationalen Problembereichen ergab, in beiden Staaten, jedoch besonders in den Niederlanden, durch den äußerst schwachen Wahlkampf der Verfassungsbefürworter. Betrachtet man die de-
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taillierten Begründungen der Wahlentscheidung, 338 die jenseits der ja eher breit definierten Antwortkategorien der Schlüsselelemente das Votum der französischen und niederländischen Verfassungsgegner bestimmten, fällt auf, dass die Nein-Kampagne letztere stärker beeinflusste als die Franzosen. So waren die zwei wichtigsten Ablehnungsgründe für die Gegner in Frankreich zwar mit 31% die negativen Auswirkungen des VVE auf die nationale Wirtschaft beziehungsweise den Arbeitsmarkt und mit 26% die unbeschadet des Vertrages bereits jetzt zu schlechte Situation in beiden Bereichen, diese Gründe erlangten ihren wichtigen Status aber nicht nur aufgrund der Kampagne gegen die Ratifizierung. Zwar wurden diese Themen intensiv von den Akteuren der Nein-Kampagne bearbeitet, hatten allerdings angesichts der objektiv schlechten französischen Wirtschaftslage sowie der großen sozialen und sozialpolitischen Schwierigkeiten des Landes gleichzeitig eine äußerst reale Grundlage. Ihre Bedeutung ist deshalb nur teilweise auf den Einfluss des Wahlkampfes zurückzuführen. Die wichtigste genuin der Nein-Kampagne entspringende Begründung, der angeblich zu liberale Charakter des VVE, wurde gleichzeitig nur von 19% der Befragten genannt und war mit weitem Abstand die dritthäufigste Begründung. In den Niederlanden hingegen war der eindeutig wichtigste Ablehnungsgrund direkt mit der dortigen Kampagne verbunden, denn 32% der Verfassungsgegner nannten den Mangel an Informationen als einen Grund ihres Votums. Gefolgt wurde dieser mit 19% von der Befürchtung eines Verlustes an nationaler Souveränität. Zwar taucht damit wie in Frankreich bei den wichtigsten Begründungen ein zentrales Wahlkampfthema auf, allerdings ist dessen Grundlage für die Bürger weitaus weniger direkt spürbar als die geschilderten Probleme in Frankreich und damit außerhalb von Wahlkämpfen wohl weniger relevant. Während die Wähler zum Beispiel von hoher Arbeitslosigkeit unter Umständen direkt betroffen sind, indem sie selbst ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre Stelle massiv gefährdet ist, ist der Verlust nationaler Souveränität weitaus weniger konkret fassbar. Er wird deshalb in der Regel logischerweise auch als weniger drängendes Problem wahrgenommen. Die Kampagne in den Niederlanden war aber offensichtlich in der Lage, das zu ändern, obwohl der Verfassungsvertrag keineswegs das plötzliche Ende niederländischer Unabhängigkeit und Individualität bedeutet hätte.
Trotz der wichtigen Rolle nationaler Faktoren wäre es ein Fehler, die gescheiterten Referenden als Protestwahlen zu interpretieren, denn die Haltung gegenüber der
338 Die Frage lautete hier jeweils: “What are all the reasons why you voted ‚No’ at the referendum on
the European Constitution?” [Mehrfachnennungen waren möglich.]
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eigenen Regierung war für diejenigen, die den VVE ablehnten, kein zentraler Beweg-grund. In den Niederlanden war diese Motivation nur die am dritthäufigsten genannte und in Frankreich lag sie sogar nur an vierter Stelle. Von einer expliziten „Abrechnung mit Chirac“ 339 kann also nicht die Rede sein. Stattdessen waren die Folgen der mangelnden Popularität der Regierung, die ja den Kern des Ja-Lagers bildete, für die französische und niederländische Kampagne und damit ihre indirekte Wirkung auf das Ergebnis wichtiger. Schließlich wäre es die Aufgabe der Regierungen gewesen, einen Wahlkampf zu führen und anzuführen, der die Bürger von der Verfassung überzeugt, diese Herausforderung haben aber weder die niederländische noch die französische Administration erfolgreich bewältigt.
In den Wahlkampagnen liegt denn auch die entscheidende Erklärung, für den erfolgreichen Ausgang der Referenden in Spanien und Luxemburg. Immerhin war im Großherzogtum die nationale soziale und wirtschaftliche Lage sogar eine wichtigere Bestimmungsgröße der Wahlentscheidung als in Frankreich und den Niederlanden, die sich auch bei den Luxemburgern vor allem gegen den VVE richtete. Es bestehen in dieser Hinsicht also deutliche Parallelen. Während der niederländische und französische Wahlkampf allerdings von den Gegnern dominiert wurde, war in Luxemburg genau das Gegenteil der Fall. Diese Komponente des nationalen Kontexts wirkte also hier nicht als Katalysator des Einflusses der subjektiv zum Teil als schlecht eingeschätzten nationalen Lage auf das Wahlergebnis, sondern steuerte einer solchen Entwicklung entgegen. Das Resultat dieser Konstellation war die mehrheitliche Zustimmung zur Verfassung. Für Spanien steht ähnliches zu vermuten, weil auch hier der Wahlkampf deutlich in Richtung einer Ratifizierung des VVE wirkte, weil aber in der spanischen Umfrage bei der Untersuchung der Schlüsselelemente der Wahlentscheidung die nationale Lage noch nicht als Antwortkategorie vorgegeben war, lässt sich der genaue Einfluss nationaler Faktoren nicht bestimmen. Da sich trotz dieses punktuellen methodischen Mangels auf Grundlage der Umfragen und vor allem der Analyse der Wahlkampagnen in allen vier Staaten eine besonders große Bedeutung nationaler Determinanten feststellen lässt, folgt daraus im Umkehrschluss, dass der Erfolg zukünftiger Volksabstimmungen zu Verträgen der europäischen Integration weder vom eigentlichen Abstimmungsgegenstand noch vom Image der Union entscheidend abhängt. Vielmehr wird es die Aufgabe der nationalen
339 Zit. nach: Wiegel, Michaela (2005). EU-Referendum: Abrechnung mit Jacques Chirac. Artikel der
FAZ vom 29.8.05; Abrufbar unter:
http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~E6743EC46B82842CEA
738D1C2D87A7B7D~ATpl~Ecommon~Scontent.html [Stand: 28.12.07]
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Befürworter des zukünftigen Vertrages und damit also aller Voraussicht nach vor allem der dortigen Regierung sein, mit einer klug geführten Kampagne die Annahme des Textes zu erreichen. Dass zahlenmäßige Überlegenheit dabei keineswegs eine Erfolgsgarantie ist, haben das französische und vor allem das niederländische Beispiel deutlich gezeigt. Das luxemburgische Ja-Lager hat allerdings ebenso klar bewiesen, dass auch ein Wahlkampf, der anders als in Spanien intensiv ist und an dem sich die Opposition engagiert beteiligt, durchaus mit einer erfolgreichen Ratifizierung enden kann, wenn die Befürworter entsprechenden Einsatz an den Tag legen. Nationale Referenden stellen also schlussendlich weniger eine Herausforderung für die EU, sondern für die nationalen Akteure dar, und müssen in erster Linie von ihnen und nicht der Union erfolgreich bewältigt werden.
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4. Bewertung der Verfassungsreferenden
4.1. Die Wirkung auf die Legitimität der Europäischen Union
4.1.1. Ihre Folgen für die Input-Dimension der Legitimität
Im ersten Teil der Arbeit wurde dargelegt, dass input-orientierte Legitimität dadurch zustande kommt, dass die Bürger die Möglichkeit haben, bei Entscheidungen des politischen Systems, die sie betreffen, selbst mitzuentscheiden und sie zu beeinflussen. Um die Wirkung der Ratifikationsphase des Verfassungsvertrages auf die in-put-orientierte Legitimität zu beurteilen, muss daher geprüft werden, ob die Referenden die tatsächliche Partizipation sowie die künftigen Partizipationschancen der Bürger am Integrationsprozess erhöht haben und ob diese Beteiligung von der Politik berücksichtigt wurde.
Abbildung 5: Überblick über die Wahlbeteiligungen auf nationaler und europäischer Ebene 340
Betrachtet man die Beteiligung der Bürger an den Referenden, lässt sich feststellen, dass die Abstimmungen in dieser Hinsicht zumindest in den Niederlanden und Frankreich sehr erfolgreich waren und die Legitimitätswirkung dadurch sehr positiv. In beiden Staaten lag die Beteiligung an den Referenden vor allem im Vergleich zu den Europawahlen äußerst hoch. In den Niederlanden kamen sogar mehr als doppelt so viele Bürger in die Wahllokale als bei der Europawahl von 1999. In Frankreich war der Unterschied zwar nicht ganz so deutlich, da dort auch die Europawahlen allgemein etwas beliebter sind, dennoch beteiligten sich am Referendum deutlich mehr Wähler. Auch wenn man die durchschnittliche Beteiligung bei den Wahlen von 1999
340 Eigene Darstellung
[Zu Luxemburg sind aufgrund der dortigen Wahlpflicht keine Daten enthalten, da sie wenig aussage-
kräftig sind und nicht sinnvoll mit denen der anderen Staaten verglichen werden können.]
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und 2004 in der ganzen EU als Vergleich heranzieht, stechen die Werte der Volksabstimmungen deutlich positiv hervor. Besonders bedeutsam ist dabei die Partizipationsrate des französischen Referendums, weil sich daran etwa so viele Bürger wie an den nationalen Wahlen beteiligten. Die Legitimität dieser europäischen Abstimmung ist also mit derjenigen der nationalen Urnengänge durchaus vergleichbar. Angesichts dessen, dass die demokratische Legitimität der EU vor allem im Vergleich zu den Nationalstaaten defizitär ist, stellte das Referendum einen wichtigen Schritt dar, weil es gezeigt hat, dass europäische Themen durchaus das gleiche Mobilisierungspotential haben können wie nationale.
In Spanien hingegen lag die Beteiligung an der Volksabstimmung knapp unter derjenigen der bereits enttäuschenden Europawahl 2004 und sogar um ein Drittel niedriger als 1999. Anders als in Frankreich war auch der Abstand zur letzten nationalen Parlamentswahl vom März 2004 sehr groß. Obgleich sich die spanische Regierung bereits im Vorfeld bemüht hatte, alle Werte über 40% Wahlbeteiligung als Erfolg zu verkaufen 341 und so wohl auch zur geringen Partizipation beitrug, lässt sich das spanische Referendum objektiv nur als zusätzliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschicke der EU verbuchen, die aber weitgehend ungenutzt blieb. Während die Abstimmung in den Niederlanden einen bisher einmaligen Ausbruch aus der europapolitischen Lethargie der Bürger markierte, setzte sie in Spanien lediglich den historischen Tiefpunkt der Europawahl von 2004 fort. Damit war die Wahlbeteiligung im Land mit dem am wenigsten intensiven Wahlkampf am geringsten. Im Eurobarometer, das nach dem Referendum durchgeführt wurde, begründeten aber nur 10% der Bürger, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten, ihre Entscheidung mit der defizitären Kampagne und dem Mangel an Diskussionen. Weitaus wichtiger war hingegen nicht nur dort der Mangel an Informationen zum VVE. In Spanien (30%) und den Niederlanden (51%) stellte das jeweils den wichtigsten Grund für eine Enthaltung dar und sogar in Frankreich (49%) wurde er am dritthäufigsten genannt. 342 Für eine hohe Partizipationsrate sind also offenbar im Vorfeld nicht nur intensive Diskussionen nötig, sondern diese müssen sich auch mit dem Abstimmungsgegenstand selbst auseinandersetzen, was aber bei allen drei Referenden nicht der Fall war.
341 Vgl.: Kölling, M. (2005). The Spanish parliamentary debate, S. 5.
342 Vgl. für die Gründe der Wahlenthaltung: European Commission (Hrsg.) (2005). Post-referendum
survey in Spain, S. 7; Sowie: Ders. (Hrsg.) (2005). Post-referendum survey in France, S. 6; Und: Ders.
(Hrsg.) (2005). Post-referendum survey in The Netherlands, S. 5.
[Es waren jeweils Mehrfachnennungen möglich.]
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Während sich in der Betrachtung der einzelnen Referenden eine positive Legitimitätsbilanz ergibt, ändert sich das Bild völlig, wenn man den ganzen Ratifikationsprozess berücksichtigt. Da die plebiszitäre Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden den Stopp der weiteren plebiszitären Abstimmungen nach sich zog, kann man dem gesamten Ratifikationsprozess keine positive Legitimitätswirkung zuschreiben. Erstens waren wegen des Einstimmigkeitserfordernisses alle anderen positiven Voten wertlos, was natürlich besonders im Falle Spaniens und Luxemburgs schwer wiegt, da sie legitimitätstheoretisch völlig gleichwertig waren. Zweitens nahmen die Abstimmungsniederlagen den Bürgern in den Staaten, die ihre Referenden noch nicht durchgeführt hatten, die Chance, selbst abzustimmen. Auch wenn diese Referenden durchgeführt worden wären, hätten die Ergebnisse keinen politisch relevanten, sondern nur noch symbolischen Wert gehabt. Eine gleichzeitige Durchführung aller Referenden hätte dieses Problem zwar vermieden, war und ist aber offenbar nicht realistisch. Luxemburg hatte der französischen und niederländischen Regierung vorgeschlagen, alle drei Referenden am 8. Mai 2005 abzuhalten, dass beide diese Idee aber schnell ablehnten und nicht einmal eine Koordination von nur drei Referenden gelang, zeigt deutlich, wie unrealistisch die dargestellten 343 Forderungen nach einer europaweit einheitlichen Ratifikation waren. 344 Aus Input-Sicht ist allerdings positiv zu bewerten, dass den Referendumsergebnissen nicht nur in Bezug auf den VVE Rechnung getragen wurde, sondern die Regierungen auch die in den Debatten geäußerten Sorgen der Wähler in ihrer Politik berücksichtigen. So forderte der eigentlich eher liberale Sarkozy im September 2005 als Reaktion auf den Antiliberalismusdiskurs des französischen Referendums, die Bewältigung der Globalisierung neben die traditionellen EU-Ideale von Frieden und Freiheit zu stellen und zu einer neuen „raison d’être“ 345 der EU zu machen. Sie solle in Zukunft einen Hauptorientierungspunkt der gemeinsamen Politik bilden. Seine Ausrichtung ist dabei im Einklang mit den Wünschen der Franzosen klar protektionistisch, denn „Europa muss“, laut Sarkozy, „schlussendlich vor der Globalisierung schützen.“ 346 Angesichts dieser Haltung ist aber der Konflikt mit anderen, marktliberaleren Mitgliedern wie beispielsweise Großbritannien bereits vorprogrammiert.
343 Vgl.: Gliederungspunkt 3.1.5.
344 Vgl.: Dumont, P. u. Poirier, P. (2006). Le référendum luxembourgeois, S. 221.
345 Zit. nach: Sarkozy, Nicolas (2005). Rede auf dem Europa-Parteitag der UMP vom 24.9.05; Abruf-
bar unter: http://www.u-m-p.org/site/index.php/ump/s_informer/discours/convention_de_l_ump_sur_l_europe_les_23_et_24_sept
embre_2005__3 [Stand: 9.1.08]
346 Zit. nach: ebd. („L’Europe doit enfin protéger de la mondialisation.“)
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Auch die EU-Kommission versucht als Reaktion auf die zwei gescheiterten Referenden, im Rahmen ihres 2005 gestarteten „Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ langfristig Debatten auf nationaler und europäischer Ebene über Zweck und Zukunft der Union zu fördern. Auf diese Weise sollen die nationalen Regierungen und die Union selbst Informationen über den gewünschten Weg der Integration bekommen, nach denen sie ihre Politik zukünftig ausrichten können. 347 Als konkrete Maßnahme richtete man beispielsweise das Internet-Portal „Debate Europe“ ein. 348 Dort haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die Politikfelder der EU zu informieren sowie über politische und institutionelle Fragen zu diskutieren. Ähnliche Portale finden sich auch in allen vier Referendums- und zwölf weiteren Staaten der Union. 349 Insgesamt sind im Gefolge der gescheiterten Volksabstimmungen also neue, wenngleich informelle Partizipationsmöglichkeiten entstanden. Konterkariert wird diese zweifellos positive Entwicklung aber erstens dadurch, dass die nationalen Politiker Europa als Wahlkampfthema meiden, mithin das Thema bei der wichtigsten konventionellen Form politischer Beteiligung noch weniger wichtig ist als zuvor. So kam die Europapolitik im niederländischen Parlamentswahlkampf von 2006 praktisch nicht vor, obwohl die Politik nach der VVE-Abstimmung einhellig ihren festen Willen bekundet hatte, in Zukunft eine intensive EU-Debatte mit den Bürgern führen zu wollen. Stattdessen wurde diese natürliche Gelegenheit einer Diskussion nicht genutzt und das heikle Thema aus Angst, damit eher Stimmen zu verlieren als zu gewinnen, weitgehend gemieden. 350 Im ansonsten äußerst intensiven französischen Präsidentschaftswahlkampf kam es zwar häufiger vor, spielte aber auch hier keine besonders große Rolle. 351
Zweitens wird der Vertrag von Lissabon in fast allen Ländern nicht per Referendum, sondern durch Parlamentsentscheide ratifiziert werden. In Ungarn haben die
347 Vgl.: Generaldirektion Kommunikation (Hrsg.) (2005). Europäische Kommission startet Plan D für
Demokratie, Dialog und Diskussion. Presseerklärung vom 13.10.05. (Referenz-Nr. IP/05/1272; Abruf-
bar unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1272&format=HTML&aged=1&langu
age=DE&guiLanguage=fr [Stand: 8.1.08]
348 Vgl.: European Communities (Hrsg.) (O.J.). About the website ‚Debate Europe’. Selbstdarstellung
des Portals; Abrufbar unter: http://europa.eu/debateeurope/about_en.htm [Stand: 9.1.08]
349 Für eine Übersicht vgl.: European Communities (Hrsg.) (O.J.) Links to National Debates. Webseite
im Rahmen des Portals „Debate Europe“; Abrufbar unter:
http://europa.eu/debateeurope/debates_en.htm [Stand: 9.1.08]
350 Vgl.: Maurer, Andreas u.a. (2007). Vom Verfassungs- zum Reformvertrag: Die Ratifikationsverfah-
ren zum EU-Verfassungsvertrag und die Verhandlungen zum Mandat der Regierungskonferenz 2007,
S. 68/69. Diskussionspapier 2007/08 der SWP vom Juli 2007; Abrufbar unter: http://www.swp-
berlin.org/de/common/get_document.php?asset_id=4205 [Stand: 5.1.08]
351 Vgl.: Schild, Joachim (2007). Sarkozys Europapolitik: Das zunehmende Gewicht der Innenpolitik;
In: Integration (30) 3, S. 239.
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entsprechenden Abstimmungen bereits Mitte Dezember 2007 und in Malta sowie Slowenien Ende Januar 2008 stattgefunden. 352 Einzig in Irland muss aufgrund der dortigen Verfassungsvorschriften ein Referendum abgehalten werden. Intensive und breite Diskussionen der europäischen Bürger über den Vertrag sind angesichts der Ratifikationswege und der schnellen Entscheidungen nicht zu erwarten. Außerdem muss durch das Fehlen von Referenden im Ratifikationsprozess zwangsläufig der Eindruck entstehen, die Regierungen hätten Angst vor dem Votum der Bürger und wollten sie nicht direkt an der Ratifizierung beteiligen, um diese nicht zu gefährden. Die Begründungen der Regierungen tragen trotz gegenteiliger Äußerungen nicht dazu bei, diese Einschätzung zu widerlegen. So konnte sich die niederländische Regierung bei ihrer Ablehnung eines Referendums zwar auf eine entsprechende Empfehlung des Staatsrates berufen, sie begründete ihre Entscheidung aber in erstaunlich offener Manier auch damit, „that a referendum would not be credible, since one of the two outcomes would confront the government with an impossible task.“ 353 Damit ist letztlich nichts anderes gesagt, als dass die Bürger de facto ohnehin keine Wahl haben und man sich deshalb die Mühe einer Volksabstimmung gar nicht erst machen muss. So richtig das in der Sache ist, denn die Niederlande können sich ein zweites Nein de facto nicht leisten, so sehr steht die Äußerung den Beteuerungen einer bürgernahen Europapolitik entgegen. Insgesamt haben die Schwierigkeiten mit der plebiszitären Vertragsratifikation also dazu geführt, dass Referenden als Partizipationsinstrument für die politischen Entscheidungsträger zumindest beim Lissabon-Vertrag und sehr wahrscheinlich auch bei späteren Verträgen nicht mehr eingesetzt werden. Den Bürgern wurde damit ein potentieller Partizipationsweg genommen beziehungsweise sein Beschreiten zumindest massiv erschwert. Berücksichtigt man alle genannten Faktoren, hat die plebiszitäre Ratifikation des VVE deshalb trotz einiger positiver Entwicklungen der input-basierten Legitimität der EU in der Summe geschadet.
352 Europäische Gemeinschaften (Hrsg.) (O.J.) Stand der Dinge in ihrem Land. Übersicht im Internet-
Portal der EU zum Lissabon-Vertrag; Abrufbar unter:
http://europa.eu/lisbon_treaty/countries/index_de.htm# [Stand: 31.1.08]
353 Zit. nach: Rijksvoorlichtingsdienst (Hrsg.) (2007). Normal procedure for new EU treaty. Pressemit-
teilung vom 21.9.07; Abrufbar unter:
http://www.government.nl/News/Press_releases_and_news_items/2007/September/Normal_procedure
_for_new_EU_treaty [Stand: 9.1.08]
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4.1.2. Die Wirkung der Referenden auf die Output-Legitimität
Rationalisiert man die Legitimität eines politischen Systems von seiner Problemlösungsfähigkeit her, dann ist nur das System legitim, das in der Lage ist, politische Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden. Zur Bewertung der Legitimitätseffekte der Referenden muss deshalb untersucht werden, welche Folgen die Abstimmungen auf diese Problemlösungsfähigkeit haben. Betrachtet man die Konsequenzen der Referenden genauer, muss man allerdings feststellen, dass die Problösungskompetenz der EU und damit ihre output-gespeiste Legitimität gesunken ist. Aus Sicht der Legitimation durch Output sind nationale Referenden zu Vertragsfragen daher nicht sinnvoll.
Die sichtbarste Konsequenz der gescheiterten französischen und niederländischen Abstimmungen waren zunächst die Krise und dann das endgültige Scheitern des Verfassungsvertrages. Mithin haben die Referenden gravierende neue Schwierigkeiten für die EU geschaffen, statt alte zu lösen und dadurch den Eindruck erweckt, die Union könne nicht einmal mit ihren eigenen, geschweige denn den Problemen ihrer Bürger fertig werden. Zunächst verwarfen die Staats- und Regierungschefs angesichts der Ratifizierungskrise auf dem Gipfel von Brüssel am 16. und 17. Juli 2005 jedoch nur den bisherigen Zeitplan und beschlossen eine bis ins erste Halbjahr 2006 dauernde Reflexionsphase. Sie sollte in allen Mitgliedstaaten intensive Debatten „involving citizens, civil society, social partners, national parliaments and political parties“ 354 über den VVE ermöglichen.
Interessanterweise war damit nicht der Stopp aller Ratifikationen verbunden, sondern lediglich die noch ausstehenden plebiszitären Ratifikationsprozeduren wurden entweder bereits vor oder spätestens während des Gipfels auf Eis gelegt. Die parlamentarischen Abstimmungsprozesse liefen hingegen weiter. 355 So ratifizierten auch nach den zwei gescheiterten Abstimmungen mit Lettland, Zypern, Malta, Belgien, Estland und Finnland immerhin noch sechs weitere Staaten den VVE per Parlamentsbeschluss. Einzig Schweden führte seine ursprünglich beabsichtigte parlamentarische Ratifikation nicht zu Ende. Die parlamentarische Ratifikationsmethode scheint also weitaus krisensicherer zu sein als Referenden. Angesichts des Risikos, das Volksabstimmungen immer darstellen, ist es nur natürlich, dass die Verantwortlichen im An-
354 Zit.nach: Luxembourg Government (2005). Council Conclusions: Declaration by the heads of State
or Government of the Member States of the European Union on the ratification of the treaty establis-
hing a Constitution for Europe. Erklärung vom 17.6.05; Abrufbar unter:
http://www.eu2005.lu/en/actualites/conseil/2005/06/17conseur-decl/index.html [Stand: 4.1.08]
355 Vgl.: O.A. (2007). EU Constitution: Where member states stand. Übersicht der BBC vom 25.3.07;
Abrufbar unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/3954327.stm [Stand: 28.1.08]
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gesicht von Schwierigkeiten dazu tendieren, die plebiszitäre Ratifikation auszusetzen. Dieses Phänomen und der Blick auf die Inkraftsetzung früherer Verträge geben Anlass zur Vermutung, dass auch der VVE unter dem Druck, nicht der Schuldige am Scheitern zu sein, letztlich überall erfolgreich verabschiedet worden wäre, wenn anstelle der fakultativen Referenden der übliche parlamentarische Weg beschritten worden wäre.
Trotz der teilweisen Fortsetzung der Ratifikation war die Krise aber natürlich nicht zu leugnen und mit dem endgültigen Scheitern des Verfassungsvertrages war aus drei Gründen ein Sinken der output-gespeisten Legitimität der EU verbunden. Erstens gilt vorerst automatisch der Vertrag von Nizza weiter. Damit ist die Lösung all jener Probleme aufgeschoben, die bereits bei der Verabschiedung dieses Textes bestanden und schon damals als solche erkannt wurden. Deshalb wurde in einer an den Nizza-Vertrag angefügten „Erklärung zur Zukunft der Union“ vereinbart, im Rahmen eines Post-Nizza-Prozesses, der in den VVE mündete, Regelungen beispielsweise für eine genauere, subsidiäre Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu finden oder die Verträge zu vereinfachen. 356 Besonders problematisch am momentanen Zustand ist aber, dass die im Verfassungsvertrag vorgesehene Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat nicht in Kraft treten konnte sowie dass qualifizierte Mehrheiten weiterhin nach dem komplizierten, besser für die Blockade von Beschlüssen geeigneten Modus des Nizza-Vertrages und nicht nach der Methode der doppelten Mehrheit zustande kommen müssen. Zwar hat sich an der vertraglichen Basis der EU mit dem Scheitern des VVE nichts geändert, genau darin liegt aber das Problem. Schließlich wurden durch die Referenden Verbesserungen verhindert, die ansonsten aufgrund der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse sicher nicht in Frankreich und den Niederlanden und wohl auch in keinem anderen Staat gescheitert wären. Deshalb muss man im Vergleich zur parlamentarischen Ratifikationsmethode ein Sinken der Output-Legitimität konstatieren.
Zweitens konnte die Union das plebiszitäre Scheitern der Verfassung keinesfalls einfach hinnehmen, denn die Staats- und Regierungschefs sind sich zurecht darin einig, „dass man auf Dauer nicht mit dem Vertrag von Nizza arbeiten könne.“ 357 Auf-
356 Vgl.:Erklärung zur Zukunft der Union im Anhang des Vertrages von Nizza.
357 Zit. nach: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Hrsg.) (2006). Bundeskanzler
Schüssel: Wollen neue Phase der konkreten Resultate und Projekte beginnen. Presseerklärung der ös-
terreichischen Ratspräsidentschaft vom 16.6.06; Abrufbar unter:
http://www.eu2006.at/de/News/Press_Releases/June/1506schuessel.html [Stand: 4.1.08]
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grund der Referenden stand die Union also vor der Herausforderung, erneut eine Lösung für die Defizite des Nizza-Vertrages zu finden. Die Referenden machten aber nicht nur neue Verhandlungen nötig, sondern erschwerten sie auch. Zwar bewiesen die Staats- und Regierungschefs bei der Ausarbeitung des Vertrages von Lissabon, dass sie durchaus schnell auf Probleme reagieren können, weil nun zum Beispiel auch der Klimawandel und die Energiesicherheit vertragliche Erwähnung finden. 358 Nach außen dominierte jedoch angesichts der zähen Verhandlungen das Bild einer durch die Vielzahl divergierender Einzelinteressen 359 zerstrittenen und gelähmten Union. Die Referenden und der Ratifizierungsstatus waren hierbei ein wichtiger Faktor. Zum einen vertraten die Staaten, die den VVE bereits ratifiziert hatten, und diejenigen, in denen die Ratifikation am Veto der Bürger gescheitert war, genau entgegengesetzte Positionen. Die erste Gruppe war der Ansicht, „dass der Verfassungsvertrag ohne Zweifel das beste Instrument ist, das uns zur Verfügung steht“ 360 , um die internen und externen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, zu meistern. Der Verfassungstext sollte deshalb möglichst verändert werden. Vor dem Hinter-grund ihrer erfolgreichen Referenden machten sich dafür vor allem Spanien und Luxemburg stark. So fand auf Initiative dieser zwei Staaten am 26. Januar 2007 ein in-formelles Treffen der sogenannten „Freunde der Verfassung“ statt, also jener 18 Staaten, die den VVE bereits ratifiziert hatten. Irland und Portugal nahmen ebenfalls daran Teil, obwohl sie die Ratifikation des Verfassungsvertrages nicht abgeschlossen haben. Auch Dänemark und Schweden äußerten sich positiv zum Gipfel, beteiligten sich aber nicht aktiv. 361
Frankreich und die Niederlande vertraten eine Position genau entgegengesetzt derjenigen der Verfassungsfreunde, weil sie ihren Referenden ebenso Rechnung tragen wollten und mussten wie Spanien und Luxemburg. Dementsprechend verlangten sie umfangreiche Änderungen gegenüber dem VVE. So forderte Sarkozy beispiels-
358 Vgl.für die Ergebnisse des Gipfels vom Juni 2007: Seeger, Sarah u. Emmanouilidis, Janis (2007).
Ausweg oder Labyrinth?: Analyse und Bewertung des Mandats für die Regierungskonferenz. CAP-
Analyse 5/2007 vom Juli 2007, S. 7-15; Abrufbar unter: http://www.cap.lmu.de/download/2007/CAP-
Analyse-2007-05.pdf [Stand: 11.1.08]
359 Vgl. für einen Überblick: Hierlemann, Dominik u. Seeger, Sarah (2007). Wer will was und warum?:
FAQs zum Verfassungsgipfel. Spotlight europe # 2007/03 des Centrums für angewandte Politikfor-
schung vom Juni 2007; Abrufbar unter:
http://www.cap.lmu.de/download/spotlight/Spotlight_2007_03_de.pdf [Stand: 11.1.08]
360 Zit. nach: Ministère des Affaires Etrangères (Hrsg.) (2007). „L’ Europe que nous voulons“. Erklä-
rung der Außenminister Spaniens und Luxemburgs, Jean Asselborn und Miguel Angel Moratinos, vom
16.1.07; Abrufbar unter: http://www.mae.lu/mae.taf?IdNav=2750 [Stand: 11.1.08]
(…„que le Traité constitutionnel est sans doute le meilleur instrument dont nous disposons“)
361 Vgl.: Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg (Hrsg.) (2007). Réunion ministérielle des
amis de la Constitution: „Pour une Europe meilleur“. Bericht vom 26.1.07; Abrufbar unter:
http://www.europaforum.public.lu/fr/actualites/2007/01/madrid_cdp/index.html [Stand: 11.1.08]
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weise erfolgreich, den „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb [eigene Hervorhebung; W.R.]“ 362 als EU-Ziel zu streichen und die Kopenhagener Kriterien als Normen für zukünftige Beitritte in den neuen Vertrag aufzunehmen. Die Nie-derlande verlangten, ebenfalls mit Erfolg, unter anderem eine weitere Stärkung der nationalen Parlamente sowie noch klarere Kompetenzabgrenzungen zwischen der EU und den Nationalstaaten. Zudem waren sich beide darin einig, dass der neue Text keine Verfassung, sondern ein Vertrag sein müsse. Sowohl für sie als auch für andere Staaten wie zum Beispiel Großbritannien stellte das einen äußerst wichtigen Punkt dar, um den Forderungen nach einer erneuten plebiszitären Ratifikation begegnen zu können.
Zum anderen nutzen einige der Staaten, die die Ratifizierung noch nicht abgeschlossen hatten, die Gelegenheit der Neuverhandlungen, um Punkte, die sie bei den Verhandlungen zum VVE akzeptiert hatten, nun zu ihren Gunsten zu verändern. So erschwerte Polen vor allem mit seiner lautstarken Ablehnung der Detailregelungen des Verfassungsvertrages zur doppelten Mehrheit die Verhandlungen und trug massiv zum Bild der Uneinigkeit bei, das der Gipfel nach außen bot. Besonders bedeutsam ist aus der Sicht dieser Arbeit jedoch Großbritannien. Da hier zum VVE ein Referendum hätte stattfinden sollen, die Bevölkerung und vor allem die Presse aber europaskeptisch bis -feindlich eingestellt sind, konnte die britische Regierung mit dem Hinweis darauf ihren Forderungen effektiv Nachdruck verleihen und für sich beispielsweise ein Opt-out bei der Grundrechtscharta durchsetzen. Allerdings wurde der Text nicht nur umgestaltet, um ein Referendum in Großbritannien zu vermeiden und damit das Risiko eines zweites Scheitern massiv zu verringern, sondern allen Beteiligten war während und nach dem Gipfel daran gelegen, Volksabstimmungen zu verhindern. Dieses Ziel wurde soweit wie möglich erreicht, denn nachdem am 9. Januar 2008 mit Portugal nun auch die letzte Regierung ihren Verzicht auf ein fakultatives Referendum erklärt hat, wird aller Voraussicht nach nur Irland den Lissabon-Vertrag plebiszitär ratifizieren. 363
Dieses Bemühen der Staats- und Regierungschefs weist auf den dritten Grund für das Sinken der Output-Legitimität hin, der in der Notwendigkeit eines erneuten Ratifikationsmarathons besteht. Auch wenn dieser weitgehend in den Parlamenten bestritten werden wird, besteht dennoch das Risiko eines Scheiterns. Sollte es dazu kommen,
362 Zit. nach: Art. I-3 (2) VVE.
363 Vgl.: O.A. (2008). Portugal verwirft Referendum zum EU-Vertrag. Meldung des Informations-
dienstes „Euractiv“ vom 10.1.08; Abrufbar unter: http://www.euractiv.com/de/zukunft-eu/portugal-
verwirft-referendum-eu-vertrag/article-169454?Ref=RSS [Stand: 12.1.08]
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sind die genauen Folgen zwar schwer abzuschätzen, für die Legitimität der EU dürften sie aber verheerend sein. Ungeachtet dessen ist die erneute Ratifikation zudem in jedem Fall mit einem erneuten hohen Zeitaufwand verbunden. Bleibt die Union dieses Mal ihrem Zeitplan treu 364 , wird sich das Inkrafttreten der Reformen, die aus dem VVE übernommen worden sind und sofort gelten sollen, um über zwei Jahre von Ende 2006 auf Anfang 2009 verzögert haben. Die Revision des Nizza-Vertrages wird die EU dann acht Jahre in Anspruch genommen haben. Ein Beispiel für zügige und effiziente Politik ist das nicht.
4.1.3. Ihre Auswirkungen auf die soziale Legitimität der EU
Der entscheidende Parameter für die Untersuchung der Referendumswirkungen auf die soziale Legitimität ist das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und die damit verbundene Bereitschaft, eigene Interessen zugunsten anderer EU-Staaten beziehungsweise EU-Bürger zurückzustellen. Die gescheiterte plebiszitäre Ratifikation des VVE hat sich auf diese Bereitschaft allerdings negativ ausgewirkt, denn das nationale Interesse rückte verstärkt in den Mittelpunkt der nationalen Europapolitik. Statt einer Verbesserung des ohnehin mangelhaften Wir-Gefühls trat also genau der entgegengesetzte Effekt ein. Natürlich ist der Trend zu einer egoistischeren Ausrichtung nicht neu, sondern stellt eine logische Gegenbewegung zur zunehmend kritischen Hinterfragung der Legitimität des Integrationsprozesses durch die Bürger dar. Die Beispiele der Niederlande und Frankreichs zeigen aber deutlich, dass sich dieser Trend im Gefolge des plebiszitären Scheiterns des VVE verstärkt hat. In Frankreich wurde das schon am Abend des Referendums deutlich. In seiner Ansprache forderte Chirac als Reaktion auf das Ergebnis und die dadurch schlechtere Verhandlungsposition Frankreichs auf EU-Ebene ein geschlossenes und entschlossenes Eintreten für die nationalen Belange. „Wir müssen darauf antworten, indem wir uns um eine einzige Forderung versammeln, diejenige des nationalen Interesses.“ 365 Beinahe wortgleich fand sich dieser Imperativ auch zwei Tage später in seiner Rede
364 Vgl.: Seeger, S u. Emmanouilidis, J. (2007). Ausweg oder Labyrinth?, S. 15/16.
365 Zit. nach: Chirac, Jacques (2005). Déclaration du Président de la République suite au référendum
sur le Traité constitutionnel européen. Ansprache Chiracs vom 29.5.05; Abrufbar unter:
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais_archives/interventions/discours_et_declarations/2005/m
ai/declarati-on_du_president_de_la_republique_suite_au_referendum_sur_le_traite_constitutionnel_europeen.299
95.html [Stand: 5.1.08]
(„Nous devrons y répondre en nous rassemblant autour d'une exigence, celle de l'intérêt national.”)
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anlässlich der Regierungsumbildung wieder. 366 In dieses Bild passt die Konzeption der französischen Europapolitik unter der neuen Regierung de Villepins. 367 Deren Ansatz bestand aus einer Vier-Säulen-Strategie, deren dritte Komponente explizit in der Förderung der nationalen französischen Interessen bestand. In der Folge nahmen die Konflikte mit der EU selbst und den anderen EU-Staaten zu. So wurde beispielsweise der Besuch Barrosos in der Nationalversammlung von heftigen inhaltlichen Diskussionen begleitet und bei den Verhandlungen um den Finanzrahmen 2007-2013 kam es zu harten Auseinandersetzungen mit Großbritannien, so dass in dieser Frage erst in letzter Minute eine Lösung gefunden werden konnte. Auch Nicolas Sarkozy setzt diese Art der Politik fort. 368 Während die Vorgängerregierung beispielsweise, wenn auch widerwillig, zusagte, die Maastricht-Kriterien einhalten zu wollen, kündigte der neue Präsident ungeachtet der hohen Staatsverschuldung an, die Staatsausgaben zu erhöhen, um die heimische Wirtschaft anzukurbeln. Auf einer Pressekonferenz mit Kommissionspräsident Barroso warb er um Verständnis für diesen Schritt. Er sei „in hohem Maße verpflichtet, über einen echten ökonomischen und fiskalischen Schock nachzudenken, damit Frankreich den Prozentpunkt Wachstum zurückerobern kann, der ihm fehlt.“ 369 Seine Begründung macht deutlich, dass für ihn die Priorität eines französischen Präsidenten ohne Rücksicht auf die Maastricht-Kriterien beim Wohle Frankreichs und eben nicht dem der EU liegen muss.
Die gleiche Nationalisierung der Europapolitik findet, wenn auch zumindest im Moment noch weniger deutlich, in den Niederlanden statt. 370 Stärker als früher wird in Zukunft auch hier der nationale Nutzen im Zentrum der Politik stehen. So betonte beispielsweise VVD-Chef Mark Rutte, nationale Vetorechte sollten in Zukunft nur noch aufgeben werden, „’wenn es nachweislich gut ist für das Wohlergehen der Nie-derlande’“. Das Adjektiv „gut“ ist dabei ausschließlich im Sinne von ökonomisch
366 Vgl.: Chirac, Jacques (2005). Déclaration aux Français de M. Jacques Chirac, Président de la Répu-
blique, sur le changement de gouvernement. Ansprache vom 31.5.05; Abrufbar unter:
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais_archives/interventions/discours_et_declarations/2005/m
ai/declaration_aux_francais_sur_le_changement_de_gouvernement.30027.html [Stand: 5.1.08]
367 Vgl. dafür sowie zum Folgenden: Maurer, A. u.a. (2007). Vom Verfassungs- zum Reformvertrag,
S. 48-51.
368 Vgl.: Schild, J. (2007). Sarkozys Europapolitik, S. 240-247.
369 Zit. nach: Ambassade de France en République Arabe d'Égypte (Hrsg.) (2007). Point de presse con-
joint de M. Nicolas Sarkozy, Président de la République, et de M. José Manuel Barroso, Président de
la commission européenne à l’issue du déplacement à Bruxelles. Transkript der Pressekonferenz vom
23.5.07; Abrufbar unter: http://www.ambafrance-eg.org/article.php3?id_article=1430 [Stand: 7.1.08]
(…„bien obligé de réfléchir à un véritable choc économique et fiscal pour que la France parte à la
conquête de ce point de croissance qui lui manque.“)
370 Vgl.: Pijpers, Alfred (2007). Neue Nüchternheit und kritische Öffentlichkeit: Die Niederlande und
die europäische Integration; In: Integration (30) 4, S. 458-460.
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vorteilhaft zu verstehen, „’denn wir [die VVD; W.R.] betrachten Europa in erster Linie als ein wirtschaftliches Projekt.’“ 371 Anders als früher sollten die Niederlande also nicht mehr bereit sein, allein um der Integration als solcher willen quasi als naturgegebene implizite Kosten der prinzipiellen Unterstützung für diesen langfristigen Prozess monetäre Nachteile in Kauf zu nehmen. Auch die bisher immer klar proeuropäisch ausgerichtete CDA legt nun ebenfalls sehr viel mehr Wert auf die nationalen Ziele als noch vor dem Referendum. Bernhard Bot, der im letzten Kabinett den Posten des Außenministers bekleidete, forderte in deutlichen Worten „’mehr Nachdruck auf spezifische nationale Interessen im engeren Sinn’“ 372 zu legen. Der Europaenthusiasmus ist also nicht nur bei einzelnen Parteien, sondern auf breiter Front merklich geschwunden. Dass mit der CU eine traditionell europafeindliche Partei Teil der neuen seit 2007 regierenden Koalition werden konnte beziehungsweise wegen des starken Abschneidens europaskeptischer Parteien vielmehr werden musste, ist ein weiteres Zeichen dafür, wie sehr sich die Situation in den Niederlanden verändert hat. Diese zunehmend egoistische Ausrichtung der Europapolitik hat zwei Ursachen. Erstens bemühen sich die Staats- und Regierungschefs, wie im vorangegangenen Kapitel angedeutet, die Meinung ihrer Bürger stärker zu berücksichtigen. Eine konsequente Umsetzung dieses Vorsatzes zieht aber automatisch eine stärkere Fixierung auf deren Wünsche und damit selbstverständlich das nationale statt europäische Interesse nach sich. Zweitens sieht sich die nationale Europapolitik einem zunehmenden Rechtfertigungszwang gegenüber. Jahrzehntelang war sie - und der Integrationsprozess mit ihr - in den Augen der verantwortlichen Politiker quasi automatisch legitimiert, da beides vom „permissive consensus“ getragen wurde beziehungsweise zu sein schien. Bereits das französische Maastricht-Referendum zeigte dieses instabile „Gemisch aus vagem Wohlwollen und Uninteressiertheit“ 373 aber massiv im Schwinden begriffen. Infolgedessen kam es bereits in den 90er-Jahren zu einer „’Politisierung’ französischer Europapolitik im Sinne eines wachsenden Gewichts innenpolitischer Kalküle“ 374 . Auch in den Niederlanden machte sich diese Tendenz in Forderungen wie der des VVD-Politikers und späteren EU-Kommissars Bolkestein bemerkbar, der schon damals vehement auf die Senkung der niederländischen Finanztransfers an
371 In beiden Sätzen Rutte zit. nach: A.a.O., S. 458.
372 Bot zit. nach: ebd.
373 Zit. nach: Kielmansegg, P.(1995). Läßt sich die Europäische Union demokratisch verfassen?,
S. 229.
374 Zit. nach: Schild, J. (2007). Sarkozys Europapolitik, S. 238.
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die EU pochte. 375 Die aktuellen Abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden markieren also für die EU insgesamt, aber natürlich besonders für diese zwei Länder, keineswegs den Beginn, sondern das endgültige Ende der angeblichen oder tatsächlichen stummen Zustimmung zur Integration.
Das heißt jedoch nicht, dass sich einige Staaten einfach aus der EU zurückziehen wollten und sie in ihrer Existenz bedroht wäre, sondern gefordert wird lediglich, dass sich die EU-Mitgliedschaft und die Integration individuell lohnen müssen. Ist das der Fall, ist eine Europäisierung nationaler Politik durchaus erwünscht. So setzt sich Frankreich ausdrücklich für eine stärkere Zusammenarbeit der nationalen Polizeien ein und hat, ebenso wie die Niederlande und zunächst fünf weitere Staaten, den Vertrag von Prüm unterzeichnet. Dieser ermöglicht die grenzüberschreitende Abfrage von Polizeidatenbanken und ist derart populär, dass ihn nun bereits 16 Staaten unterschrieben haben und die Regelungen teilweise ins Gemeinschaftsrecht überführt werden sollen. 376 Trotz dieses positiven Beispiels bleibt festzuhalten, dass die nationalen Interessen zunehmend als gegen die Integration gerichtetes Element in den Vorder-grund rücken. Dass die nationalen Parlamente im Vergleich zu den Vorschriften des VVE „’die großen Gewinner des neuen Vertrages’“ 377 sind, fügt sich nahtlos in diesen Trend ein. So wurde im Vertrag von Lissabon beispielsweise deren Einspruchsfrist bei der Subsidiaritätsprüfung von sechs auf acht Wochen verlängert. 378
4.2. Die Opportunität der Verfassungsreferenden aus Sicht der verantwortlichen nationalen politischen Akteure
Für die Beurteilung nationaler Referenden als Legitimationswerkzeug ist allerdings nicht nur deren Legitimitätswirkung von Belang, sondern, da sie in der Regel fakultativ sind, auch der Wille der politisch Verantwortlichen, dieses Instrument tatsächlich einzusetzen. Dass dieser in Folge der plebiszitär gescheiterten Ratifikation des Verfassungsvertrages nicht mehr vorhanden ist, wurde bereits in den vorherigen Ausführungen zur Legitimitätswirkung deutlich. Die Gründe dieser fehlenden Bereitschaft liegen allerdings keineswegs nur in der Sorge um die Legitimität der EU be-
375 Vgl.:Pijpers, A. (2007). Neue Nüchternheit und kritische Öffentlichkeit, S. 458.
376 Vgl. für die Beispiele: Schild, J. (2007). Sarkozys Europapolitik, S. 246/247.
377 Portugals Parlamentspräsident Jaime Gama zit. nach: Europäisches Parlament (Hrsg.) (2007). Ver-
trag von Lissabon stärkt die Rolle der nationalen Parlamente in der EU. Pressemitteilung vom 5.12.07
(Referenz-Nr. 20071203IPR14219); Abrufbar unter:
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/002-14220-337-12-49-901-
20071203IPR14219-03-12-2007-2007-false/default_de.htm [Stand: 10.1.08]
378 Vgl.: Art. 6 (1) Satz 1 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit zum Lissabon-Vertrag.
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gründet. Schließlich spielte sie ja auch bei der Entscheidung für die Durchführung der Verfassungsreferenden keine große Rolle. Vielmehr ist das entscheidende Motiv für diese Verhaltensänderung darin zu sehen, dass die in den meisten Fällen ja auf den nationalen Kontext bezogenen Erwartungen, die in die Referenden gesetzt wurden, weitgehend unerfüllt blieben.
Bei den Diskussionen um die Durchführung nationaler Referenden zum Verfassungsvertrag hatten deren Anhänger neben dem Legitimitätsargument europaweit vor allem die erhofften Diskussionen und die damit verbundenen Informationen über den VVE und die EU als Argumente angeführt. Das Beispiel Spanien zeigte aber deutlich, dass zwischen einem Referendum und einer intensiven Diskussion kein Automatismus besteht. Selbst in den Fällen, in denen es zu einer wirklichen Debatte kam, konnte aber von einer umfassenden Debatte über den VVE und die EU keine Rede sein. Vielmehr beschränkten sich die Diskussionen auf wenige Kernelemente des Vertrages und des Integrationsprozesses, die in den nationalen Kontext passten. Ein derartiges Framing durch die jeweils gegebenen Umstände ist allerdings bei einem so komplexen Thema nicht zu vermeiden und die Debatten haben lediglich gezeigt, wie unrealistisch die Erwartungen der Referendumsbefürworter diesbezüglich waren. In den Niederlanden wurde die Diskussion dennoch als Bereicherung empfunden, da ein Diskurs in Gang kam, der ohne die Volksabstimmung so nie geführt worden wäre, angesichts seiner Intensität aber aus Sicht der Bevölkerung offensichtlich nötig war und der politischen Elite gleichzeitig ein weiteres Mal ihre Bürgerferne vor Augen führte. 379 Obwohl die Initiatoren des Gesetzesentwurfs, auf dessen Basis das Referendum stattfand, wohl nicht ernsthaft mit einer Niederlage gerechnet hatten, wurde die Abstimmung also trotz ihres Ergebnisses aus Sicht der politischen Kultur als Erfolg bewertet. Die positive Rezeption der Referendumserfahrung wird auch durch zwei Anträge untermauert, die nach der Abstimmung ins Parlament eingebracht wurden. In ihnen wurde die Einführung eines konsultativen und eines bindenden Referendums vorgeschlagen. Tatsächlich in geltendes Recht umgesetzt wurde bereits ein dritter Gesetzesentwurf, der allerdings lediglich eine Bürgerinitiative vorsah. Durch das Gesetz können nun 40.000 Wahlberechtigte das Parlament auffordern, in einer bestimmten Sache tätig zu werden. Weil daraus allerdings keinerlei Handlungszwang oder gar eine Volksabstimmung folgt, hat das neue Instrument trotz seines Namens
379 Vgl.: Toonen, Theo u.a. (2005). Saying No to a European Constitution, S. 597.
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eher den Charakter einer Petition und stellt keine wirkliche Neuerung dar. 380 Einerseits lässt sich also feststellen, das dass Verfassungsreferendum durchaus Impulse für direktdemokratische Reformen auf nationaler Ebene gebracht hat. Andererseits deutet die Tatsache, dass diese bisher weitgehend Reformversuche geblieben sind, darauf hin, dass das Echo auf das VVE-Referendum nicht einheitlich positiv ist. Vor allem für die CDA war die Referendumserfahrung sicher eher negativ und offensichtlich ist keine politische Mehrheit dazu bereit, Volksabstimmungen dauerhaft im politischen System zu installieren. Die Einführung der Volksinitiative soll als plakative aber weitgehend wirkungslose Ersatzhandlung darüber hinwegtäuschen. Trotz des erfolgreichen Ausgangs können auch die Initiatoren des spanischen und luxemburgischen Referendums nicht völlig zufrieden sein. Die spanische Regierung hatte sich schließlich unter anderem erhofft, mit der plebiszitären Ratifikation ein starkes Signal für ihre neue, Europa statt den USA zugewandte Außenpolitik senden zu können. Angesichts der niedrigen Wahlbeteiligung gelang das jedoch nur bedingt. Auch das luxemburgische Ergebnis ist nicht frei von Wermutstropfen. Im Vergleich zum rein parlamentarischen Ratifikationsmodus konnte dem VVE zwar tatsächlich wie erhofft eine bessere Legitimation verschafft werden, der Weg dorthin war allerdings unerwartet beschwerlich und das Ergebnis keineswegs so eindeutig wie erhofft. Stattdessen haben das Referendum und der Wahlkampf deutlich gezeigt, dass auch in Luxemburg ein „permissive consensus“ nicht mehr existiert. Das zu demonstrieren, hat aber sicher nicht im Interesse der Regierung gelegen, denn dadurch wird es in Zukunft schwieriger werden, parlamentarische Entscheidungen zur EU als legitime Umsetzung des Volkswillens zu rechtfertigen. Für den Urheber des französischen Volksentscheids hingegen war es nicht einmal ein Teilerfolg, sondern ein Desaster. Statt Chirac den Weg zu einer weiteren Kandidatur für das höchste Staatsamt zu ebnen, hatte sein Referendum das genaue Gegenteil zur Folge. Zwar war es Chirac wie erwartet gelungen, die PS zu spalten und zu schwächen, aber dennoch war mit der Abstimmung das Ende seines Traumes von einer dritten Amtszeit verbunden, denn, obwohl er sein politisches Schicksal nicht mit dem Ausgang des Urnengangs verbunden hatte, schwächte ihn die Niederlage deutlich. 381 Schließlich war ein Referendum gescheitert, das Chirac persönlich angesetzt und für dessen Erfolg er sich persönlich massiv eingesetzt hatte. Es war daher unver-
380 Vgl.für die drei Instrumente: Besselink, L. (2007). Constitutional Referenda in the Netherlands,
S. 19-21.
381 Vgl. zum Folgenden: Hainsworth, P. (2006). France Says No, S. 110/111.
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meidlich, dass „the referendum was closely identified with the personality of Jacques Chirac himself“ 382 und die Niederlage deshalb zwangsläufig auch als Votum gegen den Präsidenten verstanden wurde. Gleichzeitig ging seine Schwächung quasi automatische mit einer Stärkung seines schärfsten innerparteilichen Gegners um die Prä-sidentschaftskandidatur der UMP einher. Als Parteichef konnte Sarkozy zusätzlich den Erfolg für sich verbuchen, dass die Mehrheit der UMP-Anhänger für den VVE gestimmt hatte. Deutliches Zeichen für den politischen Aufschwung, den Sarkozy auf Kosten Chiracs erfuhr, ist die Kabinettsumbildung, mit der der Präsident auf die Niederlage reagieren musste und in der er sich gezwungen sah, Nicolas Sarkozy wenn schon nicht zum Premier-, so doch zumindest zum Innenminister zu ernennen. Auch wenn Chirac sicher die schlechteste Erfahrung mit dem VVE-Referendum machen musste, regt das Beispiel der Verfassungsreferenden insgesamt aus politischer Sicht nicht zur Nachahmung an.
4.3. Abschlussbewertung nationaler Referenden zu europäischen Verträgen als Legitimationsinstrument der EU
Die Wirkungsanalyse der nationalen Verfassungsreferenden stellt diesem Instrument also insgesamt eindeutig ein schlechtes Zeugnis aus. Von den zwei zu Beginn der Arbeit festgelegten Bewertungskriterien, einer positiven Legitimitätswirkung auf die EU und der Opportunität für die relevanten politischen Akteure, haben die Abstimmungen kein einziges erfüllen können. Überraschenderweise lässt sich nicht einmal ein positiver Effekt auf die Input-Legitimität der Union plausibel machen. Bei zukünftigen Referenden zu Integrationsverträgen ist die Ansetzung nationaler Referenden zur Verbesserung der Legitimität der EU daher keinesfalls zu empfehlen. Abgesehen davon wird es, wie die Ratifikation des Lissabon-Vertrages zeigt, aus Mangel an politischem Willen seitens der entscheidenden Akteure wohl auf absehbare Zeit zu keinem nationalen EU-Referendum mehr kommen, das zu vertretbaren politischen Kosten vermeidbar ist.
Zu klären bleiben zwei Dinge. Die erste Frage, die im Raum steht, muss lauten, warum ein Instrument, dass in der Theorie durchaus großes Legitimationspotential besitzt und seine Verfechter nicht zu unrecht hoffnungsvoll stimmte, in der Realität der Verfassungsratifikation so verheerende Folgen gezeitigt hat. Den ersten Teil der Antwort bildet die Tatsache, dass der VVE wie jede Änderung des Primärrechts von
382 Zit. nach: Ivaldi, G. (2006). Beyond France’s 2005 Referendum, S. 50.
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allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden musste und damit jedem Land ein Vetorecht zukam. Vom Scheitern des Textes in Frankreich und den Niederlanden war deshalb automatisch jeder Staat der Union unabhängig vom eigenen Votum betroffen. Die Ursache der erfolglosen Ratifikation und ihre Wirkungen müssen somit zwangsläufig in einem krassen Missverhältnis stehen. Primärrechtliche Verträge, bei denen immer nur die Möglichkeit eines totalen Erfolges oder totalen Scheiterns gegeben ist, sind mithin der denkbar ungeeignetste Abstimmungsgegenstand nationaler Referenden. Die zweite Komponente der Antwort besteht schließlich darin, dass sowohl die positive Legitimitätswirkung als auch die meisten Erwartungen der politisch für die Ansetzung der Referenden Verantwortlichen von vornherein nur dann eintreten konnten, wenn die Ratifikation eben nicht scheiterte. Wäre die Ratifikation erfolgreich verlaufen, wäre beispielsweise Jacques Chirac wie erhofft gestärkt aus dem französischen Referendum hervorgegangen. Auch die Legitimitätswirkung der Abstimmungen für die EU wäre ebenso deutlich positiv gewesen wie sie im Falle eines Scheiterns negativ sein musste, denn bei einer Annahme in allen Referendumsstaaten hätte es keine der im letzten Abschnitt geschilderten negativen legitimatorischen Konsequenzen gegeben. Die Input-Legitimität wäre eindeutig gestiegen, weil jedes Land sein Referendum hätte durchführen können und kein Votum, egal ob plebiszitär oder parlamentarisch, entwertet worden wäre. Die EU wäre wahrscheinlich auch vermehrt ein Thema in nationalen Wahlkämpfen geworden, denn die Referenden hätten bewiesen, dass europapolitische Fragen für die Wähler durchaus interessant sind und sich damit, eine entsprechende Kampagne vorausgesetzt, Stimmen gewinnen lassen. Auch negative Wirkungen auf die Output- und die soziale Legitimität wären nicht eingetreten. Schließlich besäße der Nizza-Vertrag keine Gültigkeit mehr und es hätte keiner neuen Verhandlungen über das Primärrecht und keiner zweiten Ratifikations-runde bedurft. Ein Anlass für die Nationalisierung der Europapolitik hätte ebenfalls nicht bestanden. Stattdessen kann man davon ausgehen, dass der Druck, die Integration gegenüber den Bürgern mithilfe der egoistischen Durchsetzung eigener Interessen zu rechtfertigen, abgenommen hätte, Schließlich hätte zumindest der Teil der EU-Bevölkerung, der die Möglichkeit hatte, sich in einem Referendum zu äußern, diesem wichtigen Integrationsschritt selbst in eigener Verantwortung zugestimmt gehabt. Zudem wären die erfolgreichen Volksabstimmungen ein deutlicher Beweis dafür gewesen, dass in Bezug auf die EU doch noch ein „permissive consensus“ besteht. Dieses Gedankenexperiment zeigt, dass nationale Referenden zu Integrationsverträgen im Prinzip also durchaus Legitimationspotential besitzen, es konnte im Falle
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des VVE aufgrund des Scheiterns zweier Abstimmungen aber nicht zum Tragen kommen. Wäre die Ratifikation erfolgreich abgeschlossen worden, würden nationale Volksabstimmungen nun wahrscheinlich als Königsweg aus dem legitimatorischen Jammertal der Union gepriesen und die Gefahren, die mit Referenden verbunden sind und im untersuchten Fall deutlich sichtbar wurden, ignoriert. So realitätsfern wie die Ereignisse in Frankreich und den Niederlanden vermuten lassen, ist das skizzierte positive Szenario keineswegs, denn zum einen haben die Referenden in Spanien und Luxemburg gezeigt, dass solche Volksabstimmungen durchaus erfolgreich abgeschlossen werden können. Zum anderen stand ja zum Zeitpunkt der Ansetzung der Referenden in den allermeisten Staaten zu vermuten, dass der VVE angenommen werden würde. Allerdings haben die relevanten politischen Akteure den schweren Fehler begangen, Umfragewerte mit Abstimmungsergebnissen zu verwechseln und im Bewusstsein eines vermeintlich sicheren Erfolges, die Referenden als Werkzeuge zur Erlangung eines persönlichen Vorteils zu missbrauchen und dem Wahlkampf zu wenig Aufmerksamkeit zu widmen. Der Kardinalfehler lag also darin, ein Scheitern nicht als realistische Möglichkeit in Betracht zu ziehen und sowohl die Folgen des Referendums im nationalen und europäischen Rahmen als auch die Stärke des eigenen Engagements auf Basis dieser Fehleinschätzung zu kalkulieren. Erst das hat das Scheitern der Ratifikation und die damit verbundenen Wirkungen möglich gemacht.
Die zweite Frage, die es angesichts der mangelnden Praxistauglichkeit nationaler Vertragsreferenden als Legitimationsmittel der EU zu beantworten gilt, muss lauten, welche praktikablen Alternativen es gibt, denn die Legitimitätsproblematik besteht ja weiterhin. Die Antwort fällt hier allerdings sehr pessimistisch aus, denn aufgrund des strukturellen Demokratiedefizits ist eine wirkungsvolle und funktionierende Demokratisierung auf europäischer Ebene nicht möglich, so dass auf absehbare Zeit nur die nationale Sphäre als Ausweg bleibt. Die Verfassungsreferenden haben aber gezeigt, dass der Rückgriff auf den nationalstaatlichen Rahmen ebenfalls große Gefahren birgt. Zwar sind hier die erforderlichen Strukturen vorhanden, die für eine funktionierende demokratische Praxis nötig sind, egal in welcher Form die Nationalstaaten als Legitimationsmittler herangezogen würden, käme allerdings immer nationalen politischen Akteuren eine wichtige Rolle zu. Das Beispiel der Referenden belegt aber eindrücklich, dass diese zuallererst ihre nationalen Partikularinteressen im Auge haben, die sich nur schwer miteinander und mit denen der Union in Einklang bringen lassen. Die
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gescheiterten Versuche einer Koordinierung des Ratifikationsprozesses geben davon anschaulich Zeugnis.
Für die EU besteht mithin immer ein erhebliches Risiko, zum Opfer mitgliedstaatlicher Egoismen zu werden. Erst wenn die nationalen Akteure - seien es Parlamente oder Regierungen - bereit sind, ihre eigennützigen Interessen zumindest bei Entscheidungen von so großer legitimatorischer Tragweite wie es die Verfassungsreferenden waren und die Europawahlen sein könnten, denen der EU unterzuordnen, ist eine wirkungsvolle Verbesserung der Input-Legitimität der Union im nationalen Rahmen möglich. Dass genau das schon vor den Referenden zum VVE nicht der Fall war, beweisen die Europawahlen, denn offensichtlich besteht keine Bereitschaft, diese nationalen Sekundärwahlen durch einen intensiven Wahlkampf mit europapolitischen Themen zu wirklichen europäischen Wahlen zu machen, die, soweit angesichts der Defizite in der Macht des EP möglich, für den Bürger von Interesse sind. Eine Änderung in die notwendige Richtung ist aber nach den Verfassungsreferenden noch weniger zu erwarten als zuvor.
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5. Zusammenfassung der Ergebnisse
In der vorliegenden Magisterarbeit wurde am Beispiel des Ratifikationsprozesses des Vertrages über eine Verfassung für Europa untersucht, ob sich nationale Referenden über Verträge der europäischen Integration als Instrument zur Verbesserung der defizitären Input-Legitimität der EU eignen. Angesichts der festgestellten Wirkungen nationaler Volksabstimmungen zum VVE muss dies allerdings eindeutig verneint werden. Bezüglich der Gründe für die Wahl des jeweiligen nationalen Ratifikationsmodus konnte festgestellt werden, dass die Entscheidung für oder gegen eine plebiszitäre Ratifizierung nur am Rande von Überlegungen zur Legitimität der Union oder des VVE bestimmt wurde, obwohl diese Argumentation in der öffentlichen Debatte die größte Rolle spielte. Stattdessen handelte es sich bei der Ansetzung der Referenden vor allem um politische Entscheidungen, die vom polittaktischen Kalkül der Entscheidungsträger dominiert und determiniert wurden. Versuche, die Ratifikation in ihrem Modus oder auch nur ihrem zeitlichen Rahmen europaweit einheitlich zu gestalten, scheiterten daher. Auch bei den vier Verfassungsreferenden, die tatsächlich stattfanden und daher am intensivsten analysiert werden, war die Referendumsentscheidung, obgleich in unterschiedlichem Ausmaß, politischer Natur. Außerhalb der engeren Sphäre des Politischen begründet liegt allerdings die Erklärung für die besonders hohe Zahl von Referenden. Hierfür sind stattdessen der besondere Charakter dieses Verfassungsvertrages, seine bisher einzigartige Entstehungsweise unter Beteiligung eines europäischen Konvents und die damit verbundenen Effekte verantwortlich.
Die jeweils paarweise durchgeführte vergleichende Analyse der Mobilisierungsphasen im Vorfeld der Referenden in Spanien und Luxemburg sowie in Frankreich und den Niederlanden ergab wichtige Gemeinsamkeiten zwischen den Abstimmungen, die zum gleichen Ergebnis führten. So war bezüglich der Akteurskonstellation festzustellen, dass die Befürworter der Verfassung in Spanien und Luxemburg sowohl zahlenmäßig als auch bezüglich ihrer Meinungsmacht eindeutig überlegen waren. In beiden Fällen setzten die Verfechter des Vertrages die Themen des Diskurses und dominierten die Debatte. Allerdings unterschieden sich deren Ausrichtung und Intensität in beiden Staaten zumindest zeitweise. Während sie in Spanien durchgehend wenig lebhaft und vor allem auf die EU im Allgemein bezogen war, änderte sich das Profil der luxemburgischen Diskussion in Folge des sich abzeichnenden knappen Er-
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gebnisses in Frankreich und aus einer ähnlich ruhigen, aber stärker auf den VVE bezogenen Diskussion wurde eine sehr intensive Auseinandersetzung über die EU. In Frankreich und den Niederlanden war die Struktur der Gemeinsamkeiten und Unterschiede ähnlich, ihre spezifische Ausprägung jedoch umgekehrt. Zwar waren auch in diesen Ländern die Befürworter, zumindest wenn man die offiziellen Parteipositionen zugrunde legt, den Gegnern an Zahl und Ressourcen weit überlegen, schafften es jedoch nicht, den Wahlkampf nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Während in Frankreich dafür vor allem die internen Konflikte und die hohe Bedeutung des gegen die Verfassung geführten Neoliberalismusdiskurses verantwortlich waren, sind die Gründe in den Niederlanden vor allem im mangelnden Engagement der Anhänger des Verfassungstextes zu sehen. Gleichzeitig sahen sie sich aber einem sehr couragiert und geschickt agierenden Nein-Lager gegenüber. In beiden Fällen lag der zentrale Nachteil der Befürworter trotz dieser Differenzen darin, dass sie es nicht schafften, die Agenda des Wahlkampfes zu bestimmen und daher ständig gezwungen waren, auf die von den Verfassungsgegnern gesetzten Themen zu reagieren. Neben den Unterschieden bestanden allerdings auch einige Gemeinsamkeiten zwischen den vier Wahlkämpfen. So befürworteten immer die Parteien und zivilgesellschaftlichen Akteure der politischen Mitte den Vertrag, wohingegen ihn die Vertreter von den Rändern des politischen Spektrums kritisierten. Deshalb ähnelten sich trotz einiger dem jeweiligen nationalen Rahmen geschuldeten Differenzen die Argumente beider Seiten. So führten die Verfechter des VVE vor allem die klassischerweise für die europäische Integration vorgebrachten Thesen an und ihr Gegenpart bezog sich mit Vorwürfen des Neoliberalismus, Militarismus und Sorgen um die nationale Identität und Souveränität auf ebenso typische Gegenargumente. Diese eher auf die EU als den Vertragstext selbst bezogenen Argumentationsmuster wurden von beiden Seiten jeweils um speziell auf die Verfassung gemünzte Argumente ergänzt. Die anschließende Untersuchung der Determinanten der Wahlentscheidung in den vier Ländern hat gezeigt, dass der Vertrag selbst überall eine vergleichsweise geringe Rolle spielte, während die Meinung zur EU von sehr viel größerer Bedeutung war. Dennoch kam in den Voten unabhängig vom Referendumsergebnis nicht vorrangig eine Ablehnung der Union zum Ausdruck. Die wichtigste Determinante stellte jeweils der nationale Kontext dar, weil zum einen die wirtschaftliche und soziale Lage in den Ländern eine große Rolle für die Wähler spielte und zum anderen der Vergleich der Referenden deutlich gezeigt hat, wie wichtig die nationale Kampagne und das Verhalten der dortigen Akteure für den Ausgang der Abstimmungen waren.
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Bei der Analyse der Folgen der untersuchten Referenden wurde schließlich deutlich, dass auf Basis der untersuchten Urnengänge gefolgert werden muss, dass nationale Volksabstimmungen zu europäischen Verträgen die Legitimität der EU und der Integration eindeutig nicht steigern, denn alle drei Dimensionen des zur Analyse der Legitimität der Union verwendeten Konzepts waren von den Verfassungsreferenden negativ betroffen. Zusätzlich waren sie für die politischen Akteure, die sich für ihre Ansetzung entschieden haben, keineswegs nützlich, sondern eine unterschiedlich intensive negative Erfahrung. Anhand des als Ersatz für die gescheiterte Verfassung zu ratifizierenden Vertrages von Lissabon wurde deutlich, dass nationale Referenden daher nun möglichst vermieden werden und auch vermieden werden sollten.
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6.2. Verzeichnis der verwendeten Internetquellen
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• Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2004). Vertrag über eine Verfassung für Europa (Amtsblatt Nr. 2004/C 310 vom 16.12.04); Abrufbar unter:
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• Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2006). Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt Nr. 2006/C 321 E vom 29.12.06); Abrufbar unter: http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:321E:0001:0331:DE:pd f [Stand: 25.10.07]
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• Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2007). Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt Nr. 2007/C 306 vom 17.12.07); Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:DE:HTML [Stand: 11.1.08] • Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Hrsg.) (2006). Bundeskanzler Schüssel: Wollen neue Phase der konkreten Resultate und Projekte beginnen. Presseerklärung der österreichischen Ratspräsidentschaft vom 16.6.06; Abrufbar unter: http://www.eu2006.at/de/News/Press_Releases/June/1506schuessel.html
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• Harmsen, Robert (2005). The Dutch Referendum on the Ratification of the European Constitutional Treaty: 1 June 2005. Referendum Briefing Paper No. 13 des EPERN; Abrufbar unter: http://www.sussex.ac.uk/sei/documents/epern-rb_netherlands_2005.pdf [Stand: 19.12.07]
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• Marthaler, Sally (2005). The French Referendum on Ratification of the Constitutional Treaty: 29 May 2005. Referendum Briefing Paper No. 12 des EPERN; Abrufbar unter: http://www.sussex.ac.uk/sei/documents/epern_rb_france_2005.pdf [Stand: 15.12.07]
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http://www.realinstitutoelcano.org/wps/wcm/connect/resources/file/ebfab745f3e1 a8f/008-2005-WP.pdf?MOD=AJPERES [Stand: 29.11.07]
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6.2.3. Zeitungsbeiträge
• O.A. (2003). Portugal gets its referendum on EU Constitution. Zeitungsmeldung der „Portugal News“ vom 18.10.03; Abrufbar unter: http://213.198.46.130/cgi-local/article.pl?id=725-41 [Stand: 17.11.07]
• O.A. (2004). Drei Viertel der Deutschen sind für ein EU-Referendum. Artikel der Tageszeitung „Die Welt“ vom 10.7.04; Abrufbar unter: http://www.welt.de/print-welt/article326686/Drei_Viertel_der_Deutschen_sind_fuer_ein_EU-Referendum.html [Stand: 19.11.07]
• O.A. (2004). Euro referendum gets green light. BBC-Artikel vom 25.11.04; Abrufbar unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk_politics/4034715.stm [Stand: 19.11.07]
• O.A. (2005). Parteibasis meutert gegen EU-Verfassungsvertrag: Das ADR lehnt den Vertragsentwurf ab, überlässt aber den Wählern die freie Entscheidung. Artikel im Luxemburger Wort vom 14.3.05; Abrufbar unter: http://www.egoergenlaw.com/Documents/Constitution-europeenne/20050314-parteibasis_meutert_gegen_eu-verfassungsvertrag-luxemburger_wort.pdf [Stand: 9.12.07]
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• O.A. (2005). Neuerliches Nein zur EU-Verfassung: Brutal deutliche Ablehnung durch die Niederlande. Artikel der NZZ vom 1.6.05; Abrufbar unter: http://www.nzz.ch/2005/06/02/al/articleCV75P.html [Stand: 22.12.07] • O.A. (2007). EU Constitution: Where member states stand. Übersicht der BBC vom 25.3.07; Abrufbar unter:
http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/3954327.stm [Stand: 28.1.08] • O.A. (2008). Portugal verwirft Referendum zum EU-Vertrag. Meldung des In-formationsdienstes „Euractiv“ vom 10.1.08; Abrufbar unter: http://www.euractiv.com/de/zukunft-eu/portugal-verwirft-referendum-eu-vertrag/article-169454?Ref=RSS [Stand: 12.1.08]
• Wiegel, Michaela (2005). EU-Referendum: Abrechnung mit Jacques Chirac. Artikel der FAZ vom 29.8.05; Abrufbar unter: http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~E67 43EC46B82842CEA738D1C2D87A7B7D~ATpl~Ecommon~Scontent.html [Stand: 28.12.07]
6.2.4. Veröffentlichungen direktdemokratischer Lobbygruppen sowie von
Verbänden und politischen Parteien
• O.A. (O.J.). 293 NGOs supported the European Referendum Campaign. Auflistung der Unterstützer auf den Webseiten von Democracy International; Abrufbar unter: http://www.democracy-international.org/erc-supporter.html [Stand: 26.11.07]
• O.A. (O.J.). Aufruf zum „JA“ zum Vertrag über eine Verfassung für Europa. Streitschrift des „Komitee für ein Ja“; Abrufbar unter: http://www.constitutionok.lu/indexde.htm [Stand: 11.12.07]
• O.A. (1998). Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands; Abrufbar unter:
http://eintreten.spd.de/servlet/PB/show/1668913/programmdebatte_grundsatzprog ramm_a.pdf [Stand: 21.11.07]
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• Bündnis 90/Die Grünen (Hrsg.) (2002). Die Zukunft ist grün: Grundsatzprogramm von Bündnis90/Die Grünen; Abrufbar unter:
http://www.gruene.de/cms/files/dokbin/68/68425.grundsatzprogramm_die_zukun ft_ist_gruen.pdf [Stand: 21.11.07]
• CGT (Hrsg.) (2005). Combattre l’Europe libérale et agir pour une Europe sociale: Contribution au débat public sur les enjeux européens, et particulièrement sur le projet de Traité constitutionnel pour l’Europe. Stellungnahme der CGT vom 3.2.05; Abrufbar unter: http://www.cgt.fr/ei/html/lire/?id_doc=2416 [Stand: 15.12.07]
• Democracy International (Hrsg.) (O.J.) Background and History of the European Referendum Campaign. Selbstdarstellung der NGO; Abrufbar unter: http://www.demokratie.lu/ERChistory.pdf [Stand: 26.11.07] • Democracy International (Hrsg.) (O.J.) Basic Presentation. Vorstellung der ERC durch die Initiatoren; Abrufbar unter: http://www.democracy-international.org/fileadmin/di/pdf/erc/erc-basics_en.pdf [Stand: 26.11.07] • Demokratesch Partei (Hrsg.) (2005). Raisons principales du OUI du DP à la ratification du traité établissant une constitution pour Europe. Dossier der DP; Abrufbar unter: http://referendum.dp.lu/dpditoui/pourquoi.php [Stand: 9.12.07] • Fabius, Laurent (2004). Pourquoi il faut dire non à la Constitution européenne. Artikel in der „Libération“ vom 22.11.04; Abrufbar unter: http://www.ena.lu?lang=1&doc=17101 [Stand: 15.12.07] • Figarol, Nadège (2004). Le „oui“ de la CFDT. Artikel auf den Webseiten der CFDT vom 30.12.04; Abrufbar unter:
http://www.cfdt.fr/actualite/international/actualite_europe/archives_2004/europe_ 2004_61.htm [Stand: 15. 12.07]
• Komitee Nein zu dieser ‚Verfassung’ (Hrsg.) (O.J.). Europäische Verfassung: Sagen Sie Nein!. Flyer des Komitees; Abrufbar unter: http://www.ena.lu?lang=3&doc=18869 [Stand: 11.12.07]
• Madroñal, Juan Carlos (2005). Spanish Referendum on the EU Constitution: Mo-nitoring Report. Wahlbeobachtungsgutachten von Democracy International u. Mas Democracia; Abrufbar unter: http://www.democracy-international.org/fileadmin/di/pdf/monitoring/di-spain.pdf [Stand: 2.12.07]
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• Voggenhuber, Johannes (2004). Ja zur europäischen Verfassung: Der Weg zur Zukunft Europas führt nicht zurück nach Nizza. Am 15.11.2004 von der Grünen-Fraktion im EP beschlossener Antrag; Abrufbar unter: http://www.greens-efa.org/cms/topics/dokbin/103/103020.ja_zur_europaeischen_verfassung@de.pdf [Stand: 9.12.07]
134
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Wolfgang Regler, 2008, Politische Partizipation am Prozess der europäischen Integration durch nationale Referenden, München, GRIN Verlag GmbH
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