Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 2
INHALTSVERZEICHNIS:
1. Einleitung. 3
2. Theoretische Grundlagen und Voraussetzungen. 5
2.1. Der Heidelberger Bund - ein Vorgänger? 5
2.2. Gründung, Gestalt und Organisation des Landsberger Bunds. 7
3. Die Bewährungsproben. 15
3.1. Die Grumbachschen Händel. 15
3.2. Die Kämpfe im Elsaß 1569. 19
4. Schlussbewertung. 23
Quellen - und Literaturverzeichnis 25
Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 3
1. Einleitung
Ein wesentliches Merkmal des 16.Jahrhunderts ist seine Vielfalt an verschiedensten Bündnissen und Bundesprojekten. Ob die Initiative nun vom Kaiser oder von den Ständen ausging, ob sie konfessionell einseitig oder konfessionell gemischt waren, all diese Bündnisse waren „Zeichen und Symptome für die Unsicherheit im Zusammenleben der Konfessionen und für das Verhältnis von Reichsoberhaupt und Reichsständen sowie für das Versagen der Reichsorgane“. 1 Gerade die Frage nach der Sicherung des Landfriedens war in diesem konfliktreichen Jahrhundert eins der maßgeblichen Probleme. Unter diesen Vorzeichen stand auch die Gründung des Landsberger Bunds. „(...) den fridhessigen ain spies, den ainigungsverwanten ser furstendig“ 2 - so sei der Bund gewesen, wenn man den Worten der bayerischen Gesandten auf dem Bundestag zu München 1569 Glauben schenken will. Dies sollte man aber nicht ohne weiteres tun. In der Forschung ist die Bewertung des Landsberger Bunds nicht nur hinsichtlich seines Beitrags zur Friedenssicherung sehr umstritten, wobei man einschränkend festhalten muss, dass die Literatur zum Landsberger Bund generell sehr spärlich ist. Eine Monographie über ihn fehlt bis heute. Allenfalls wäre hier das Werk von Winfried Mogge zu nennen 3 , der die Thematik allerdings mit Fokussierung auf die Reichsstadt Nürnberg behandelt. Ansonsten wurden immer nur Teilaspekte des Landsberger Bunds untersucht. So beschreibt Rudolf Endres in seinem Aufsatz 4 zwar die Entwicklung des Bundes von der Gründung bis hin zur Auflösung, geht dabei aber hauptsächlich auf die vielfältigen Erweiterungspläne des Bundes ein, während Frank Göttmann sich mit der Entstehung des Bundes beschäftigt hat. 5 Maximilian Lanzinner hat in Anlehnung an die Ergebnisse seiner Studie zur Friedenssicherung unter Maximilian II. 6 die Stellung des Landsberger Bunds im Reichsverband und bezüglich der Reichsverfassung zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht. 7 In anderen Arbeiten, wie etwa der von Dietmar Heil zur Reichspolitik Albrechts V. 8 , wird natürlich ebenfalls auf den Landsberger Bund eingegangen, doch spielt er hierbei lediglich eine untergeordnete Rolle. In all diesen und noch einigen anderen Werken wird, so unterschiedlich ihre Zielsetzungen auch sein mögen, hinsichtlich des Landsberger Bunds immer wieder sein Beitrag zur Friedenssicherung
1 ENDRES, Landsberger Bund, S.198.
2 Bundestag zu München, 28.2.-7.3.1569 (GOETZ, Beiträge, S.442).
3 MOGGE, Landsberger Bund.
4 ENDRES, Landsberger Bund.
5 GÖTTMANN, Landsberger Bund.
6 LANZINNER, Friedenssicherung.
7 LANZINNER, Landsberger Bund.
8 HEIL, Reichspolitik.
Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 4
bewertet, wobei die Urteile sich über die gesamte Bandbreite von einer sehr negativen bis hin zu einer durchaus positiven Bewertung erstrecken. 9 Dies verdeutlicht, dass dieser Gesichtspunkt einen sehr wichtigen Aspekt der Geschichte des Landsberger Bunds darstellt. Daher hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt, die Rolle des Landsberger Bunds hinsichtlich der Friedenssicherung zumindest für seine Frühzeit bis 1569 näher zu beleuchten. Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Teil sollen die theoretischen Grundlagen behandelt werden, d.h. es soll untersucht werden, inwiefern der Bund hinsichtlich seiner Gestalt und Zielsetzung überhaupt die Rolle eines Friedenswahrers übernehmen konnte bzw. wollte. Um hierbei zu einem besseren Verständnis gelangen zu können, wird zunächst eine Lokalisierung des Bundes innerhalb der Ebene der Bündnisse zur Landfriedenssicherung versucht. Hierzu bietet sich ein Vergleich mit dem Heidelberger Bund an, der dem Landsberger Bund zeitlich direkt vorausging. Anschließend sollen Gründung, Gestalt und Organisation des Landsberger Bunds analysiert werden, um auszuloten, welche Möglichkeiten und Grenzen dem Bund bei der Aufgabe der Landfriedenssicherung gegeben waren. Im zweiten Teil soll dann ausgehend von diesen theoretischen Voraussetzungen das Verhalten des Landsberger Bunds in der Praxis bewertet werden. Hierbei ist es zweckmäßig, zwei größere Konflikte aufzugreifen, in die der Landsberger Bund involviert war, nämlich die Grumbachschen Händel und die Kämpfe im Elsaß 1569. Sie bieten ein gutes Beispiel dafür, wie sich der Landsberger Bund in Krisensituationen verhielt, welche Maßnahmen er ergriff, um den Frieden zu sichern. Abschließend soll dann eine zusammenfassende Bewertung seiner Rolle als Friedensstabilisator abgegeben werden.
Auf die Erweiterungsprojekte des Landsberger Bunds, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung wären, da eine Änderung der Zusammensetzung des Bundes gerade hinsichtlich des konfessionellen Verhältnisses natürlich gravierende Auswirkungen auf sein Ansehen, seine Gewichtung im Reich und seine Politik zur Folge gehabt hätte, muss dagegen leider verzichtet werden, da sie den begrenzten Rahmen dieser Arbeit sprengen würden. Aus eben diesem Grund muss auch die Zeit ab 1570 unberücksichtigt bleiben, allerdings traten die Aktivitäten des Bundes spätestens ab Mitte der 70er sowieso merklich zurück, bis dann in den 80ern die langdauernde Sterbephase des Landsberger Bunds einsetzte.
9
So unterstellt RIEZLER, Geschichte Baierns, Band IV, S.651, dem Bund ein „unfruchtbares Stillleben“, das ohne jede Bedeutung für die Reichspolitik gewesen sei. ENDRES, Landsberger Bund, S.212, vertritt dagegen die Ansicht, dass der Landsberger Bund einen wesentlichen Anteil an der Wahrung des Religionsfriedens im Reich für die Dauer von zwei Generationen gehabt hätte.
Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 5
2. Theoretische Grundlagen und Voraussetzungen
2.1. Der Heidelberger Bund - ein Vorgänger?
Bezüglich der Religion und anderer Punkte bei der Errichtung eines neuen Bundes solle man sich an der Heidelberger Bundesordnung orientieren - so wies König Ferdinand I. seine Gesandten an Herzog Albrecht V. an. 10 In den Verhandlungen, die der Gründung des Landsberger Bunds vorausgingen, thematisierte Albrecht V. wiederholt das Motiv der befürchteten Auflösung des Heidelberger Bunds. 11 Auch in der Nebenverschreibung zur Landsberger Bundesordnung selbst wird dies erwähnt. 12
Die Verklammerung Heidelberger Bund - Landsberger Bund ist so augenscheinlich, dass es lohnend erscheint, bei der Untersuchung der Anfänge des Landsberger Bunds auch den Heidelberger Bund ins Blickfeld zu rücken. In welchem Verhältnis standen die beiden Bünde zueinander? Kann man im Landsberger Bund den logischen Nachfolger des Heidelberger Bunds erblicken? Oder handelt es sich beim Landsberger Bund um ein grundsätzlich neues Bündnis, das nur gewissen Beeinflussungen durch den vorhergehenden Bund unterlag? Oder standen die beiden Bünde in überhaupt keiner Wechselwirkung zueinander? Fragen, die sich nicht so ohne weiteres eindeutig klären lassen.
Gestalt und Geschichte des Heidelberger Bunds sind ausführlich von Bernhard Sicken untersucht worden 13 , es genügt daher, festzuhalten, dass die in der Präambel formulierten Ziele, nämlich in defensiver Ausrichtung den Frieden und das Reich zu schützen 14 , in ähnlicher Form auch in der Präambel des Landsberger Bunds zu finden sind. Daraus Rückschlüsse über das Verhältnis der beiden Bünde zu ziehen, wäre jedoch verfehlt, da es sich um standardisierte Wendungen handelt, die die vordergründige Existenzberechtigung eines derartigen Bundes darlegen sollten. Man muss vielmehr den Blick auf die Hintergründe und das Umfeld des Heidelberger Bunds fokussieren. Die Gründung einer Defensivallianz war wohl nicht von vornherein das erklärte Ziel des Heidelberger Konvents gewesen. 15
10
Instruktion der oberöst. Regierung für Gesandte an Hzg. Albrecht, 16.4.1556 (GOETZ, Beiträge, S.19). Vgl. auch das Schreiben Hzg. Albrechts an Hzg. Christoph von Württemberg vom 16.5.1556, in dem Albrecht davon spricht, dass der geplante neue Bund nach Form des Heidelberger Bunds errichtet werden solle (GOETZ, Beiträge, S.26).
11 Zasius an Kg. Ferdinand, 4.4.1556 (GOETZ, Beiträge, S.15) und Hzg. Albrecht an Hzg. Christoph, 16.5.1556 (GOETZ, Beiträge, S.26).
12 Abdruck von Bundesordnung und Nebenverschreibung bei HÄBERLIN, Reichs-Geschichte, Bd.17, S.X-LVII, hier: S.LII.
13 SICKEN, Der Heidelberger Verein (1553-1556).
14 Vgl. ebenda, S.341.
15 Vgl. ebenda, S.339; LUTTENBERGER, Landfriedensbund, S.23.
Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 6
Luttenberger bezeichnet die Genese des Bundes als „Reflex“ auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen Markgraf Albrecht Alcibiades und den fränkischen Bischöfen und das dadurch offenkundig gewordene Fehlen eines umfassenden Friedenskonzepts für das Reich. 16 Wenn man den Heidelberger Bund also nun zwar nicht als Lösungsansatz 17 , aber doch zumindest als Reaktion auf das fehlende Konzept einer Friedenssicherung auf Reichsebene ansehen kann, so lässt sich darin ein wesentlicher Unterschied zum Landsberger Bund erkennen. Denn als sich der Landsberger Bund 1556 konstituierte, war das Problem der Friedenssicherung durch die auf dem Augsburger Reichstag 1555 verabschiedete Reichsexekutionsordnung wenigstens der Theorie nach gelöst. Allerdings muss man einschränkend festhalten, dass die Reichsexekutionsordnung in der Praxis noch gravierende Mängel aufwies 18 , die sie in ihrer Effizienz natürlich beeinträchtigten, was zugegebenermaßen in den Überlegungen Albrechts V. bezüglich der Gründung des Landsberger Bunds eine Rolle spielte, die man nicht unterschätzen sollte. 19
Dennoch stellte die Reichsexekutionsordnung allein durch ihre bloße Existenz ein Faktum dar, das den Landsberger Bund sowohl in seiner Gestalt als auch in seinen Möglichkeiten eminent beeinflusste. So hielten die Stände des Schwäbischen Kreises, die man für den Landsberger Bund gewinnen wollte 20 , eine Mitgliedschaft im Bund wegen der Exekutionsordnung nicht mehr für zwingend erforderlich. 21 Aber auch in der Verfassungswirklichkeit des Reichs konnte der Landsberger Bund „nur noch die Rolle einer sehr begrenzten, dem Reichsexekutionswesen nachgeordneten Friedensorganisation einnehmen“ 22 , wie Lanzinner es treffend formuliert. Im Ringen zwischen dem Konzept der Friedenssicherung mittels Bundesorganisation und dem mittels Reichsorganisation hatte sich das Reich durchgesetzt. Hier wären dem Heidelberger Bund noch andere Möglichkeiten offengestanden. Dass sie nicht genutzt wurden, tut in diesem Zusammenhang nichts zur Sache. Es lassen sich noch weitere Unterschiede zwischen den beiden Bünden erkennen, doch sind diese nur von marginaler Bedeutung und sollen daher nur kurz erwähnt werden. So unterstellt Lutz dem Heidelberger Bund einen „hybriden und unfesten Charakter“ 23 . Dieses
16
Vgl. LUTTENBERGER, Landfriedensbund, S.23.
17 LUTTENBERGER, Landfriedensbund, S.24, verweist darauf, dass es den Mitgliedern des Bundes nur um die territoriale Eigensicherung ging. An eine militärische Intervention im Sinne einer dynamischen Politik zur Friedenssicherung war dabei nicht gedacht.
18 Bedingt waren diese Mängel vor allem durch die fehlende innere Organisation bzw. den unzureichenden Ausbau der Reichskreise. Vgl. GÖTTMANN, Landsberger Bund, S.421-424.
19 Vgl. HEIL, Reichspolitik, S.127; LANZINNER, Landsberger Bund, S.66.
20 Zasius an Kg. Ferdinand, 4.4.1556 (GOETZ, Beiträge, S.16).
21 Zasius an Kg. Ferdinand, 7.5.1556 (GOETZ, Beiträge, S.24).
22 LANZINNER, Landsberger Bund, S.78.
23 LUTZ, Christianitas afflicta, S.196.
Überlegungen zur Rolle des Landsberger Bunds als Friedensstabilisator 7
Urteil, so hart es auch sein mag, hat durchaus seine Berechtigung. Sowohl die kurzlebige Dauer des Bündnisses als auch die mannigfaltigen Differenzen zwischen den Mitgliedern werfen ein bezeichnendes Licht auf den Heidelberger Bund. Ein aussagekräftiges Exempel hierfür sind die Rangstreitigkeiten zwischen Kurfürsten und Herzögen, die den Heidelberger Bund bereits während der Gründungsverhandlungen an den Rand des Scheiterns brachten. 24 Im Gegensatz also zum „zu baldigem Verfall bestimmt(en)“ 25 Heidelberger Bund erwies sich der Landsberger Bund als „überaus zählebig“ 26 . Auch hinsichtlich der konfessionellen Gewichtung sind Differenzen zu erkennen. So war im Heidelberger Bund eine starke protestantische Partei vorhanden (Kurpfalz, Württemberg), während der Landsberger Bund ganz eindeutig überwiegend katholisch geprägt war.
Zieht man abschließend Bilanz, dann kann man generalisierend feststellen, dass man den Landsberger Bund keineswegs in eine logische Evolutionsreihe mit dem Heidelberger Bund stellen kann. Zwar sind Ähnlichkeiten vorhanden, z.B. eben hinsichtlich Aufbau und offizieller Zielsetzung, die es erlauben, die beiden Bünde in eine gewisse Nähe zueinander zu rücken. Vor allem lässt sich die Frage aufwerfen, ob der Landsberger Bund auch dann zustande gekommen wäre, wenn dem Heidelberger Bund ein längeres Fortbestehen vergönnt gewesen wäre. Hier gerät man aber bereits auf eine spekulative Ebene, weswegen diese These außen vor bleiben sollte. Auf jeden Fall darf man über diese Theorie einer „begrenzten Nähe“ nicht hinausgehen, denn wie oben bereits umrissen wurde, fand die Geburtsstunde des Landsberger Bunds in einem deutlich veränderten Umfeld und unter deutlich anderen Ausgangsbedingungen statt. 27 Auf diese Geburtsstunde gilt es nun näher einzugehen.
2.2. Gründung, Gestalt und Organisation des Landsberger Bunds
Die Initiative zur Gründung des Landsberger Bunds ging im Wesentlichen von Bayern aus, im Speziellen hierbei von dem bayerischen Rat Wiguleus Hundt. Es gibt mehrere Beweggründe, die Bayern zu dieser Vorgehensweise veranlassten. So war man 1556 davon überzeugt, dass der Heidelberger Bund „zergehen“ werde. 28 Dies lag aber keineswegs im Interesse des bayerischen Herzogs, der sich für eine Verlängerung einsetzte. 29 Der Grund liegt klar auf der Hand. Eine Auflösung dieses Bundes und die daraus folgende fehlende Anbindung Bayerns an eine bündische Organisation zur Friedenssicherung hätte die
24
Vgl. LUTTENBERGER, Landfriedensbund, S.21.
25 LUTZ, Christianitas afflicta, S.196.
26 LUTZ, Das konfessionelle Zeitalter, S.339.
27 Vgl. hierzu LANZINNER, Landsberger Bund, S.77f., auf den diese These zurückgeht.
28 Zasius an Kg. Ferdinand, 4.4.1556 (GOETZ, Beiträge, S.15).
29 Instruktion Hzg. Albrechts für seine Gesandten zum Wormser Bundestag, 18.2.1556 (GOETZ, Beiträge, S.6).
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