Andreas Raab
Das Prinzipat des Augustus Sommersemester
2005
Arbeit aus: Die antike Historiographie und ihre Parallelwissenschaften
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Arbeit aus: Die antike Historiographie und ihre Parallelquellen
Grundkurs Alte Geschichte/Methodisch-arbeitstechnisches Pflichtfach
Sommersemester 2005
Das Prinzipat des Augustus -
Die Umgestaltung des römischen Staates nach 27 v. Chr.
Referat zum Thema: 20.06.2005
verfasst von:
Andreas Raab
Andreas Raab
Das Prinzipat des Augustus Sommersemester
2005
Arbeit aus: Die antike Historiographie und ihre Parallelwissenschaften
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Inhalt
1 Einleitung ... 3
2
Zum Namen Imperator Caesar Augustus ... 3
3
Die Anfänge und das Wesen des Prinzipats... 4
4
Augustus in der Öffentlichkeit ... 6
5
Das Prinzipat nach Augustus... 5
6 Resümee ... 7
7 Abkürzungsverzeichnis ... 8
8 Bibliographie... 8
Andreas Raab
Das Prinzipat des Augustus Sommersemester
2005
Arbeit aus: Die antike Historiographie und ihre Parallelwissenschaften
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Einleitung
Das Thema das Prinzipat des Augustus wirft einige Fragen auf. Handelt es sich um eine
monarchische Regierungsform oder wurde die res publica unter anderen Voraussetzungen
weitergeführt? Ist es eine abgeschlossene Epoche, deren Auswirkungen mit dem Ende der
römischen Kaiserzeit erloschen oder sind bis und vor allem im politischen Leben der
Gegenwart Taktiken und Prozesse, die schon damals begründet wurden, erkennbar? Die
Antwort muss wahrscheinlich: "Von allem etwas" lauten und soll nun auf den kommenden
Seiten dargestellt und diskutiert werden.
2
Zum Namen Imperator Caesar Augustus
Der eigentliche Geburtsname von Augustus lautete Gaius Octavius Thurinus. Nachdem er
durch Caesar testamentarisch adoptiert worden war, nahm Augustus dessen Namen Gaius
Julius Caesar an, allerdings ohne, wie gemeinhin üblich, sein Nomen Gentile Octavianus
beizubehalten
1
. Der Ehrenname Augustus, der in etwa der Erhabene bedeutet, wurde ihm vom
Senat im Jahre am 16. Januar 27 v. Chr. verliehen
2
. Nikolas von Damaskus meint in seinem
Werk "Das Leben des Kaisers Augustus" dazu folgendes:
"Die Menschen haben ihn so genannt zur Würdigung seines Ansehens und verehren ihn in
Tempeln und mit Opfern, auf Inseln und auf Kontinenten, in Städten und unter Völkern, und
vergelten ihm so seine Größe und die ihnen erwiesene Wohltätigkeit."
3
"Der neue Name hatte einen archaischen, religiösen Klang
4
[...] und entsprach deshalb genau
dem gewünschten Effekt, einer weiteren Stabilisierung der Herrschaft des Augustus
5
."
Zudem hatte Augustus den Titel Imperator inne, der allerdings ursprünglich nur bedeutete,
dass die betreffende Person einmal die Befehlsgewalt über eine militärische Legion besaß. In
der Folge sollte der Titel Imperator allerdings mit der gesamten Befehlsgewalt über das Heer
gleich zusetzten sein. Erst später wurde "Imperator/Caesar/jeweiliger Cognomen/Augustus"
als Bezeichnung des Kaisers des römischen Reiches institutionalisiert. Somit gilt Augustus als
erster Kaiser der Geschichte.
1
In der modernen historischen Literatur wird Augustus, um Verwechslungen mit Caesar vorzubeugen,
gemeinhin für die Zeit vor seinem Aufstieg Octavian genannt. Vgl. Kienast 1990, S. 63.
2
Vgl. Bengtson
3
1982, S. 268.
3
Nic. Dam. I 1 (zit. nach: Malitz [Üs.] 2003, S. 2).
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Suet. Aug. 7, 2 (zit. nach: Malitz [Üs.] 2003, S. 97).
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Malitz 2003, S. 97.
Andreas Raab
Das Prinzipat des Augustus Sommersemester
2005
Arbeit aus: Die antike Historiographie und ihre Parallelwissenschaften
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Die Anfänge und das Wesen des Prinzipats
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Der erste und entscheidende Schritt zur Regelung der Stellung Augustus geschah auf der
Senatssitzung des 13. Januar 27 v. Chr. In dieser Senatssitzung entschied Augustus, alle seine
bisherigen Ämter, Positionen und Befugnisse zurückzulegen und stellte somit zumindest
formell die republikanische Staatsform wieder her. Auf Bitte des Senats hin übernahm er
jedoch die Krisenprovinzen des römischen Reiches Ägypten, Syrien, Gallien und Spanien.
Augustus sollte nach seinem Kriegserfolg
7
auch diese Grenzgebiete sichern. Da beinahe das
ganze römische Heer in diesen Provinzen stationiert war, erhielt Augustus also damit auch die
alleinige Befehlsgewalt über eben dieses. Diese Regelung eines prokonsularischen
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Imperiums war anfangs nur von vorübergehender auf 10-Jahre begrenzte Dauer, wurde
allerdings immer wieder, bis schließlich zu Augustus Tod, verlängert. In seinem Tatebericht
schreibt Augustus:
"In my sixth and seventh consulship after I had extinguished civil wars, and at a time when
with universal consent I was in complete control of affairs, I transferred the republic from my
power to the dominion of the senate and people of Rome. For this service of mine I was
named Augustus
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by decree of the senate[.]"
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Somit blieb das republikanische Wesen des Staates rein rechtlich gesehen bestehen, da ja
Augustus die rechtmäßige Vertretung des Volkes vom Senat übertragen wurde und diese
damit legitimiert war. Auch der Wort Prinzipat an sich, also die Herrschaft des Prinzeps zeigt
in diese Richtung. Das lateinische Wort princeps
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bedeutet der Erste und bezeichnete als
princeps senatus ursprünglich den Ersten (unter gleichgestellten Mitgliedern) des Senats,
deutet also im Wortsinn nicht auf die monarchische Vorherrschaft eines Einzelnen hin.
Nichtsdestotrotz war Augustus "Kraft der erhöhten auctoritas
12
" seinen Amtsgenossen
übergeordnet. Augustus selbst bringt es im Kapitel 34 seiner Res Gestae auf den Punkt:
6
Vgl. Bengtson
3
1982, S. 265-280.
7
Das römische Heer unter der Leitung des Augustus ging im Krieg gegen Antonius im Jahre 31 v. Chr. in der
Schlacht bei Actium als Sieger hervor. Damit wurde nach den Bürgerkriegen der Anfang einer friedlichen
Epoche begründet.
8
Das Amt des Prokonsulats wurde automatisch nach der einjährigen Amtszeit als Konsul erlangt. Der Senat
erteilte den Prokonsulen Aufgaben und Posten, die in der Regel die Statthalterschaft über Provinzen bedeuteten.
9
Vgl. das Kapitel "Zum Namen Imperator Caesar Augustus" o., S. 2.
10
Aug. Res Gestae Divi Augusti, 34.1 (zit. nach. Brunt/Moore [Üs.]
2
1991, S. 35).
11
Auch das deutsche Wort Prinz geht daraus hervor.
12
Bengtson
3
1982, S. 269. "Auctoritas" bezeichnet in etwa das durch soziale(s) Ansehen und Stellung
legitimierte Innehaben von Machpositionen, Vollmachten und Befugnissen.
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