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Inhaltsübersicht
Seite
1. Einleitung (Futterlieb/Freyberg) 3
2. Wohnformen (Futterlieb) 4
2.1. Privatwohnung 4
2.2. Wohnen im Heim 5
2.3. Betreutes Wohnen 6
3. Förderprogramme (Freyberg) 8
3.1. Wirtschaftsförderung 8
3.2. Programme der Europäischen Union 10
3.2.1. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 11
3.2.2. Der Europäische Sozialfonds (ESF) 11
3.2.3. Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
Landwirtschaft Abteilung Ausrichtung (EAGFL A) 12
3.2.3.1. Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie Schutz und
Erhaltung des ländlichen Kulturerbes Förderung der
Dorferneuerung 12
3.2.4. Maßnahmen der Europäischen Strukturfonds 13
3.3. Bundesprogramme 15
3.3.1. Vom Marshall Plan zum ERP Sondervermögen 15
3.3.2. ERP Kreditprogramme 15
3.3.2.1. ERP Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH) 16
3.3.2.2. ERP Aufbauprogramm 16
3.3.2.3. ERP Innovationsprogramm 17
3.3.2.4. ERP Umwelt- und Energiesparprogramm 17
3.4. Landesförderprogramme des Landes Brandenburg 18
3.4.1. Investitionsprogramm Pflege (IVP) 18
3.4.2. Markterschließung 19
3.4.3. Zulassung als Betreuungsunternehmen 21
3.4.4. Steuerliche Hilfen 22
3.4.4.1. Investitionszulage 22
3.4.4.2. Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für
kleinere und mittlere Unternehmen 23
3.4.4.3. Vermögenssteuer 24
3.5. Zusammenfassung Förderprogramme 24
4. Ausgewählte Gesellschaften 25
4.1. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Freyberg) 25
4.2. Deutsche Ausgleichsbank (DtA) (Freyberg) 26
4.3. InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) (Freyberg) 27
4.4. LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG (Futterlieb) 28
4.5. Ökobank (Futterlieb) 29
4.6. Bank für Sozialwirtschaft (BfS) (Futterlieb) 30
4.7. Marseille Kliniken AG (Futterlieb) 31
4.8. Dussmann AG Co. KGaA (Futterlieb) 32
5. Bewertung der Investorenalternativen (Futterlieb/Freyberg) 33
5.1. Matrizen 34
5.1.1. Wirtschaftsförderinstitute 35
5.1.2. Hausbanken 36
6. Abschlussbemerkungen (Futterlieb/Freyberg) 37
7. Literaturverzeichnis 38
8. Internetrecherche 40
9. Anlagen 41
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1. Einleitung
In dieser Hausarbeit beschäftigen sich die Autoren mit Unternehmen, die als Marktteilnehmer in die Versorgung von Wohnraum für alte Menschen involviert sind. Es wird untersucht, mit welchen Institutionen Unternehmer/Anbieter für Betreutes Wohnen zusammenarbeiten können.
Neben vollstationären Einrichtungen werden zukünftig verstärkt Strategien zu entwickeln sein, die es alten Menschen ermöglichen außerhalb von Seniorenheimen, in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben zu können. „Wohnen nimmt eine zentrale Bedeutung für das körperliche und psychische Wohlergehen sowie für die soziale Integration des Menschen ein“ 1 . Diese Problematik wird Dienstleistungsanbieter, Kostenträger und Politiker aktuell und zukünftig gleichermaßen beschäftigen. „Der Anteil der 65 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg wird laut Prognose von derzeit rund 15% auf 19% im Jahr 2015 ansteigen, d.h. die Zahl der über 65jährigen Personen wird in diesem Zeitraum von 350.000 auf über 470.000 erhöhen. Diese Zahlen machen deutlich, dass Fragen des Wohnens im Alter sich mit wachsender Dringlichkeit stellen. So ist die bedarfsgerechte Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum ein wesentliches Anliegen einer zukunftsorientierten Alten- und Wohnungspolitik.“(Orig.! d. V.) 2
Die Autoren nähern sich diesem Thema in Form einer Modellanalyse. Dabei betrachten sie den für ihre Untersuchung als wesentlich erachteten Teil eines komplexen Zusammenhanges. Partialanalytisch 3 wollen sie sich ausschließlich mit möglichen Investoren beschäftigen. Sie gehen davon aus, dass es unstrittig politischer Wille ist, alte Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen. Die Autoren verzichten auf eine Bedarfsanalyse. Sie soll Inhalt einer späteren Arbeit sein.
Investoren sind Kapitalanleger, die Sachinvestitionen, Finanzinvestitionen und immaterielle Investitionen tätigen. Es wird in dieser Arbeit das Sachinvestitionsverhalten von ausgewählten Banken, Versicherungen, Wohnungsbauunternehmen, Wohlfahrtsverbänden und Privatpersonen (Anlage 1) betrachtet werden. Neben den Überlegungen über geeignete Unternehmen interessieren deren Organisationsform, Unternehmensleitbild und –ziele. Des weiteren soll ermittelt werden, wie die Kreditvergabe und die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen, und wie die Rückzahlungsmodalitäten geregelt sind. Förderprogramme werden mit einfließen. Die Unternehmen wurden von den Autoren angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der Brief kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Antworten der Unternehmen flossen in die Bearbeitung des Themas ein.
Die Autoren werden Matrizen entwickeln, die eine Vergleichbarkeit der Kapitalanleger ermöglichen soll. Damit lassen sich Strategien für Unternehmen im Bereich des Betreuten Wohnens ableiten.
Die Ergebnisse werden am Schluss der Arbeit gewürdigt.
Eine Beschränkung auf Betreutes Wohnen als eine Wohnform im Alter ist unerlässlich, um den Rahmen dieser Arbeit zu begrenzen, ebenso wie die regionale Beschränkung auf das Land Brandenburg.
Zur besseren Orientierung innerhalb der Wohnformen im Alter und deren Finanzierungsbedarfes wird es im Anschluss an diese Einleitung ein Kapitel geben. Die Analyse von Förderprogrammen, aktuelle Fakten, Definitionen und Beschreibungen werden diese Arbeit abrunden.
1 N.N., Newsletter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 09. März 2001, S. 2
2 Fuchs, Herbert, Wohnen im Alter, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, des Landes Brandenburg, Potsdam 1999, S. 6
3 Die Autoren lösen bestimmte Erscheinungen aus dem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang heraus und vernachlässigen dabei bewusst Einwirkungen und Wechselwirkungen mit der Umwelt.
4
2. Wohnformen
Es gibt viele unterschiedliche Arten des Wohnens im Alter, sowohl im Hinblick auf das Zusammenleben mit anderen Menschen wie auch hinsichtlich der Gebäudeform, der Rechtsform und der Kosten für das Wohnen. In den letzten Jahren hat sich auf der Anbieterseite viel getan. Der Markt ist nicht einfach zu durchschauen. Gesprochen wird von Seniorenresidenz, Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Integriertes Wohnen, Wohnen mit Therapie, Servicewohnen, Wohnen plus, Betreutes Seniorenwohnen, Wohnen mit Hilfe, Altenwohnheim, Betreute Wohngruppen, Wohnen mit der Familie, Mehrgenerationenwohnen. In diesem Beitrag werden die drei wichtigsten eine Würdigung erfahren. Dabei handelt es sich um die Privatwohnung, Wohnen im Heim und Betreutes Wohnen.
Für ältere Menschen ist die Wohnung nach Abschluss der Kindererziehung und der Beendigung der Berufstätigkeit von großer Bedeutung. „Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Lebens. Gerade im höheren Lebensalter verbringen die Menschen immer mehr Zeit in der eigenen Wohnung.“ 4
Es sind vor allen Dingen vier Grundbedürfnisse des Wohnens, die zu unterschiedlichen Ansprüchen älterer Menschen an die gewünschte Wohnform führen. Dies sind Wünsche nach Selbständigkeit, Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Gemeinschaft. Die Individualität jedes einzelnen Menschen beeinflusst den Grad der Priorität des Wunsches und damit die Wahl der Wohnform. Investoren müssen sich an diesen Bedürfnissen bei der Planung von Vorhaben orientieren. Diese Überlegungen werden ergänzt, durch Fragen nach der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Lage des einzelnen und möglicherweise seinem gewohnten oder gewünschten Lebensstil.
2.1. Privatwohnung
„Die meisten Menschen bevorzugen es auch im Alter, in der eigenen Wohnung (notfalls auch allein) zu leben. Derzeit leben ca. 7,8 Millionen Menschen über 60 Jahre in Deutschland allein in ihrer Wohnung, bzw. in ihrem Haus. In den nächsten Jahren werden es noch mehr werden!“ 5
Die Kosten einer Privatwohnung sind überschaubar und übersichtlich kalkulierbar. Dabei handelt es sich um Kaltmiete oder die monatliche Belastung für Eigentum, um Nebenkosten z.B. für Strom, Heizung, Warmwasser, Telefon und Kosten für eventuelle Hilfen von außen bei Hilfebedarf unterschiedlichster Art.
„Jedoch sind die Wohnungen vieler älterer Menschen nicht altersgerecht.“ 6 Zur baulichen Anpassung an die Bedürfnisse fehlt es häufig an Eigenkapital, Finanzierungshilfen oder entsprechenden Fördermaßnahmen. Lediglich bei Pflegebedürftigkeit gewähren die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Deutsche Mark je Maßnahme nicht übersteigen.“(Orig.! d. V.) 7 Allerdings ist ein Eigenanteil aufzubringen. Neben den baulich Nachteilen, kann das Wohnen in der Privatwohnung besonders bei Alleinstehenden zu Isolation und Depression führen. Viele alte Menschen klagen über Einsamkeit. Allerdings ist eine Schwarzmalerei angesichts der demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft nicht angebracht. Wenn auch 93% der Älteren in eigenen Haushalten wohnen, so handelt es sich bei den Menschen mit körperlichen und psychischen Einschränkungen um eine Minderheit, deren Situation in Politik und
4 Bergmann, Christine, Wie wohnen, wenn man älter wird, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2. Auflage, Berlin Januar 2001, S. 2
5 Mattern, Dieter, Zusammenstellung der Wohnformen für das Wohnen im Alter, V.i.S.d.P. Dieter Mattern,
1. Auflage, Hannover 1998, S. 2
6 Kremer – Preiß, Ursula, Betreutes Wohnen und Wohnen im Heim, Campus Verlag GmbH, 5. Auflage, Frankfurt / New York 1998, S. 65
7 § 40, Abs. 4, Satz 3, SGB XI, Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, 27. Auflage, München 2001, S. 1104
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Gesellschaft Beachtung finden muss. „Die weitaus überwiegende Zahl der Älteren ist recht gut in Form und braucht allenfalls Erleichterungen im Alter.“ 8 Für Vermieter wie z.B. Wohnungsunternehmen ergeben sich daher einige Schlussfolgerungen. Es muss der erforderliche Grundstandard in den Wohnungen geschaffen werden.
Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für barrierefreies Wohnen, ist im Land Brandenburg der Wohnraumanpassungserlass vom 18.04.1996 zu nennen, der eine Förderung von Einzelmaßnahmen der Wohnraumanpassung vorsieht, wenn in Gebäuden mindestens drei Wohnungen, den Anforderungen der DIN 18025-2 9 entsprechend umgebaut werden.
Darüber hinaus sind organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, den Mietern die erforderlichen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise können die Wohnungen sicher vermietet und der Wohnungsbestand stabilisiert werden. „Die Sicherung des Wohnens für Ältere wird eine wesentliche künftige Aufgabe der Wohnungsunternehmen im Rahmen ihrer Bestandswirtschaft sein.“ 10
2.2. Wohnen im Heim
Nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung eine starke Gewichtung auf den Vorrang der häuslichen Pflege vornimmt und Schlagworte wie „Ambulant vor Stationär“ oder „Rehabilitation vor Pflege“ im Sprachgebrauch zu finden sind, scheint es auf den ersten Blick so, dass traditionelles Wohnen im Heim weniger gebraucht werden würde. Trotz des Ausbaus ambulanter Dienste und der Entlastung der pflegenden Angehörigen werden nicht alle Pflegebedürftigen dort versorgt werden können. Der aktuelle Stand der Entwicklung ist der, dass 5,3% der deutschen Bevölkerung im Heim lebt. Das entspricht 661.000 Menschen. 11
Die Pflegeversicherung (SGB XI) regelt im § 9 die Verantwortlichkeit der Länder für den Aufbau und den Erhalt einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlich pflegerischen Versorgungsstruktur. Durch Einsparungen in der Sozialhilfe sollen Investitionskosten gefördert werden. Dabei handelt es sich entsprechend SGB XI um:
„1. Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude, und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegütern herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instand zu halten oder instand zu setzen,
2. den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken,
3. Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern“. 12
Das Land Brandenburg fördert Investitionskosten wie oben beschrieben mit dem Investitionsprogramm Pflege (IVP). „Mit dem Investitionsprogramm Pflege unterstützen und fördern wir seit 1996 Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Bis zum Jahr 2005 soll damit eine moderne, leistungsfähige und flächendeckende Infrastruktur aufgebaut werden.
8 N.N., Wie wohnen, wenn man älter wird, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
2. Auflage, Berlin Januar 2001, S. 5
9 Vgl. http://www2.din.de , Deutsches Institut für Normung, Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen,
15. März 2002
10 Rehberg, Siegfried, Wohnen im Alter, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg, Potsdam 1999, S. 22
11 Vgl. N.N., Neue Wohnmodelle für das Alter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin Januar 2000, S. 19
12 § 82, Abs. 2, SGB XI, Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, 27. Auflage, München 2001, S. 1128
6
Die neuen Häuser sollen alten, behinderten und chronisch kranken Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld ermöglichen.“ 13 Im Kapitel 3.4.1. dieser Arbeit werden dazu weitere Aussagen getroffen. Für den Bewohner des Heimes ergeben sich Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Pflege. Dabei ist die Kostenübernahme durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und den Pflegeeinrichtungen geregelt. 14 Entsprechend der Pflegestufe des Bewohners wird ein festgesetzter Geldbetrag von der Pflegekasse bezahlt. Reicht dieser nicht aus, ergeben sich weitere Kosten für den Nutzer.
Die Vorteile des Wohnens im Heim liegen in der Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Die Nachteile sind in den stark reglementierten Arbeitsabläufen der Einrichtung zu sehen, die die Privatsphäre des Einzelnen stark beeinträchtigen. Dennoch wird das Wohnen im Heim als ein Baustein der Pflegeinfrastruktur bestehen bleiben. Es wird immer Menschen geben, die einen Heimaufenthalt anstreben, weil Angehörige fehlen. In strukturschwachen Gebieten ist die Hilfe durch ambulante Dienste, bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Einkaufen, Körperpflege, Nahrungszubereitung nicht immer gewährleistet. Das trifft auch bei sehr intensivem Pflegebedarf zu oder bei der Verringerung der psychischen Leistungsfähigkeit.
2.3. Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen ist eine Kombination aus Wohnen und Betreuung. Betreutes Wohnen ist in jeder angestammten Wohnung möglich. Jedoch wird derzeit davon ausgegangen, dass dieser Wohnform ein Umzug in ein Haus oder eine Wohnanlage vorausgeht, wo unterschiedliche soziale Dienstleistungen angeboten werden. Diese Leistungen können wahlweise in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich z.B. um Wohnungsreinigung, Hilfe bei Einkäufen, Essensservice, Wäschereinigung oder pflegerische Hilfen.
Überwiegend findet Betreutes Wohnen derzeit in urbanen Strukturen statt, in denen Wohnanlagen von zwei kooperierenden Trägern betrieben werden. Dabei fungieren Wohnungsunternehmen als Vermieter oder Wohnungsverwalter, gemeinnützige und gewerbliche Pflegedienste übernehmen die Betreuung.
In ländlichen Regionen ist aufgrund einer unzureichenden Infrastruktur und einer dünnen Bevölkerungsdichte das Angebot des Betreuten Wohnens nicht oder nur auf Grund einzelner privater Initiativen anzutreffen.
Beispielhaft sei hier das Betreute Wohnen mit tiergestützter Therapie im Dorf Viesecke bei Wittenberge/ Prignitz im Land Brandenburg genannt. Auslöser waren die Ideen einer Architektin, in leer stehenden Vierseithöfen seniorengerechte Wohnungen einzurichten. Diese Ideen werden jetzt umgesetzt von „Mensch und Tier – Verein der tiergestützten Therapie e.V.“. „Eines der Hauptvorhaben wird das Projekt „Leben im Hof“ sein. Hierfür sind auch bei der EU Fördergelder beantragt. Viesecke ist nicht der Mittelpunkt des Projektes, sondern soll Modell für viele andere Dörfer der Prignitz sein.“ (Orig.! d. V.) 15 Aus der Bevölkerungsprognose 1998 – 2015 für Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg 16 ist die Tendenz der Überalterung ersichtlich, was nicht ohne Folgen für die Wohnungswirtschaft bleiben und damit auch zu einer Nachfrage nach Betreutem Wohnen führen wird. In Zahlen ausgedrückt waren die 65jährigen und älteren 1997 mit 13,1% in der Bevölkerung vertreten. 2015 werden es 19% sein. In einzelnen Landkreisen steigt diese Zahl sogar auf 23,9% (Prignitz). So wird im Jahr 2015 im Land Brandenburg jeder fünfte Einwohner älter als 65 Jahre sein.
13 http://www.ilb-de.ac.psiweb.com/data/pgs/foerderbereiche/3.shtml, 19. März 2002
14 Vgl. §§ 71-75 SGB XI, Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, 27. Auflage, München 2001, S. 1121 – 1124
15 Bein, Thomas, Modellcharakter für andere Dörfer. In: Der Prignitzer, 26.09.2001, S. 4
16 Vgl. Kirchhoff, Gudrun, Bedarf: Angebot und Akzeptanz von Wohnraum für Ältere und Behinderte, Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg, Frankfurt/Oder Oktober 2000, S. 14
7
Die Landesbausparkassen schätzen den mittelfristigen Bedarf an Wohnangeboten mit individuell abrufbarem Service bundesweit auf 4,5 Mio. Haushalte. Derzeit sind es rund 650.000 Haushalte! 17
Die Kosten für die Nutzer lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen sind es die Mietkosten inklusive einer Grundversorgung wie Hausmeisterdienste und zum anderen die Betreuungskosten. Besonders die Mietkosten sind sehr unterschiedlich, sind sie doch abhängig von Ausstattung und Größe der Wohnung und nicht zuletzt auch von der Art der Investitionen und Finanzierungen, die zur Errichtung dieser Wohnungen geführt haben. Bei der Betrachtung der Nutzer des Betreuten Wohnens kommt es vor allem auf deren finanzielle Bedingungen an. Investoren müssen sich bei ihren Strategien an Sozialprofil und Einkommen orientieren. Das Einkommen eines Haushaltes ist nicht nur abhängig von der Einkommensart, z.B. Rente, sondern auch von der Anzahl der Personen, die zum Einkommen beitragen.
Mit steigendem Lebensalter nimmt die Personenzahl des Haushaltes stark ab. Insofern hat das wesentliche Auswirkungen auf die Möglichkeit der Zahlung der Miete. „In der Gruppe der 55-60jährigen leben noch ca. 80% in Mehrpersonenhaushalten, der in der Regel von zwei Personen gebildet wird, in der Gruppe der 65- bis 75jährigen reduziert sich dieser Anteil auf rund 60% und erreicht bei den 75jährigen und älteren einen Anteil von 35%. D. h. nahezu zwei Drittel der Menschen ab 75 Jahre leben allein.“ 18 Dementsprechend verändert sich die Einkommenssituation. „Einkommen von unter 1.000 DM sind auch bei den älteren Mieterhaushalten eher selten. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen der älteren Mieterhaushalte ab 55 Jahre liegt bei etwa 2.500 DM, wobei die 55- bis 65jährigen mit ihrem Einkommen diesen Mittelwert überschreiten, während bei den 75 Jahre und älteren das Durchschnittseinkommen unter den Mittelwert sinkt.“ (Orig.! d. V.) 19 Zu den Vermögenswerten sind in diesem Zusammenhang keine Aussagen getroffen worden, die aber nach Meinung der Autoren eine wesentliche Rolle spielen und eine spezielle Betrachtung erfordern.
Spezielle Kundenwünsche bezüglich des Wohnens in einer Wohnung oder Wohnanlage mit Betreuung bedürfen ebenfalls einer genaueren Untersuchung. Bei öffentlich geförderten Anlagen werden üblicherweise Wohnberechtigungsscheine verlangt, die die Segregation unterstützen und den Eindruck eines Altenghettos vermitteln. Bei nicht geförderten Anlagen sind die Kosten für Mieten sehr hoch. Die bisherige Entwicklung zeigte, dass zum großen Teil finanzkräftige Investoren und etablierte Wohlfahrtsverbände Betreutes Wohnen organisatorisch umsetzten. Dabei wurde auf die optimale Ausnutzung des Grundstückes geachtet, was zu einer Anhäufung von Wohnungen führte. Ehemalige Altenheime wurden und werden umgenutzt und sind nicht selten räumlich und organisatorisch in das Gesamtkonzept des Trägers eingebunden (Betreutes Wohnen am Heim). Synergieeffekte werden genutzt. „Mieten von 40 – 60 DM/qm sind keine Seltenheit und wurden in der Anfangsphase der Verbreitung dieser Wohnform auch von vielen älteren Menschen akzeptiert, weil sie im Betreuten Wohnen die einzige Alternative zum Heim sahen.“ (Orig.! d. V.) 20 Wegen dieser hohen qm-Preise ergaben sich zwangsläufig kleine Wohnungen, um die Rendite zu erwirtschaften.
Inzwischen hat sich die Situation verändert. Durch den Ausbau von ambulanten Diensten können ältere Menschen bei Pflegebedürftigkeit länger in ihren Wohnungen verbleiben. Große Wohnanlagen werden in der Zukunft nicht existieren können. Es kommt zu „mittlerweile augenfälligen Vermarktungsschwierigkeiten neuerer Anlagen.“ 21
17 Vgl. N.N., Neue Wohnmodelle für das Alter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin Januar 2000, S. 24
18 Vgl. Kirchhoff, Gudrun, a.a.O., S. 26 f.
19 Vgl. ebenda, S. 27
20 N.N., Neue Wohnmodelle im Alter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin Januar 2000, S. 25
21 Vgl. ebenda, S. 26
8
Heute liegt das durchschnittliche Preisniveau für eine Betreute Wohnung zwischen 13 DM/qm und 19 DM/qm Kaltmiete. Die Nebenkosten belaufen sich auf bis zu 4 DM/qm im Monat. 22
„Wohnen im Alter ist eines der zentralen Themen zukunftsorientierter Alten- und Wohnungspolitik. In unserer schnelllebigen Zeit, die durch den demographischen Umbruch, sowie durch den stetigen technischen Wandel und unverkennbare Tendenzen zur Individualisierung geprägt ist, stehen wir vor der Frage, welche baulichen und sozialen Wohnkonzepte die Bedürfnisse der älteren Menschen heute und in Zukunft befriedigen können. Sicher ist, dass es nicht nur eine Idealform gibt.“ 23
3. Förderprogramme
3.1. Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung sind Maßnahmen der Wirtschaftspolitik zur selektiven Begünstigung bestimmter wirtschaftlicher Tatbestände oder Verhaltensweisen. Bei der Finanzierung des Betreuten Wohnens darf der Blick nicht nur auf mögliche Investoren gerichtet sein, denn es werden viele Ideen und Vorhaben von der Europäische Union (EU), vom Bund, von den Ländern, den Städten, den Gemeinden aber seit neuerer Zeit auch von den Landkreisen gefördert. Diese Förderungen werden zusammengefasst in Landesprogramme, unter die auch steuerliche Hilfen fallen, Bundesprogramme und Programme der EU.
Diese Wirtschaftsförderung umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Firmen beeinflussen, d.h. sie soll Unternehmen eine Entscheidungshilfe liefern, in dem sie solche Unternehmungen fördert, die von sozialpolitischer wie auch wirtschaftlicher Bedeutung für die entsprechende Region ist.
Mögliche Ziele der Wirtschaftsförderung: 24
§ die Verbesserung der Grundlage der Wirtschaftsentwicklung
§ die Flächenvorsorge und Standortplanung
§ die Sicherung und Entwicklung vorhandener Betriebe
§ die Förderung und Schaffung neuer Betriebe und Arbeitsplätze
§ die Innovations- und Technikförderung
§ die Förderung von Qualifizierung und Beschäftigung
§ das Standortmarketing und die Imagebildung
§ die verwaltungsinterne Unterstützung der Interessen der Wirtschaft
Ein weiterer Grund für die Wirtschaftsförderung ist die zunehmende Globalisierung des Wettbewerbs und der Märkte. Diese Globalisierung verschärft den internationalen Standortwettbewerb. „Der daraus resultierende Strukturwandel erhöht den Wettbewerbsdruck nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Kommunen und Landkreise. Deshalb müssen Politik und Verwaltung Anstrengungen, die Lebensgrundlagen der Bevölkerung und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft optimal zu gestalten, intensivieren.“ 25
22 Kremer – Preiß, Ursula, Betreutes Seniorenwohnen, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln Januar 2001, S. 53
23 Moser, Heide, Wohnen mit Service, Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., Kiel, Heft 1/2001
Nr. 221, S. 3
24 Wollenberg, Klaus, Taschenbuch der Betriebswirtschaft, Fachbuchverlag Leipzig im Carl Hanser Verlag,
München, Wien 2000, S. 623
25 Vgl. ebenda
9
D.h. die Kommunen, Städte, Landkreise aber auch die Länder müssen sich zunehmend Gedanken darüber machen wie ein Standort unabhängig zu welchem Markt gehörig attraktiv zu gestalten ist.
Möglichkeiten sind z.B.:
§ Schaffung einer notwendigen Infrastruktur
§ Erhöhung der Flexibilität des Verwaltungsapparates
§ Verfügbarkeit von notwendigen Flächen
§ angepasste Grundstückspreise
§ Image als Wirtschaftsstandort
§ angepasste soziale Infrastruktur
§ attraktive und vertretbare Umwelt- und Lebensqualität
Diese Möglichkeiten sind vor allem bei der indirekten kommunalen Wirtschaftsförderung gegeben, da die direkte (finanzielle) Förderung von Betrieben durch die Kommunen nicht zulässig ist.
Die Aufgaben der Wirtschaftsförderung gehen durch den andauernden Strukturwandel über die Beschaffung von Standortdaten und der Beratungsfunktion hinaus. Sie reichen „von der Lotsenfunktion innerhalb der Behörde über verwaltungsinterne Stellungnahmen zu Gewerbeflächen, dem Organisieren von Marketingmaßnahmen bis hin zu ökologischen und sozialen Belangen.“ 26
Zielgruppen der Wirtschaftsförderung sind vor allem Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und deren Interessensvertretungen. Weiterhin wenden sich die Aktivitäten an Wirtschaftsverbände, Kammern und Bildungsträger aber auch an politische Entscheidungsträger und andere Multiplikatoren. „Der ständige Kontakt zu dieser Zielgruppe ermöglicht das rechtzeitige Erkennen von Problemfeldern, wenn es um Fragen von Marktveränderungen oder um Nachfolgeregelungen bei Personengesellschaften geht.“ 27 Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht einen Standort als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu gestalten, unabhängig welche Inhalte die ansässigen Unternehmen verfolgen, d.h. auch eine Einrichtung des Betreuten Wohnens kann von den Maßnahmen der Wirtschaftsförderung abhängig sein. Die Wirtschaftsförderung sollen die Grundlagen der Wirtschaftsentwicklung unter Ausnutzung der regionalen Ressourcen verbessern. Erreicht kann dieses nur werden, wenn es zu einem regelmäßigen Kontakt zu Vertretern aus der regionalen und kommunalen Wirtschaft kommt.
Möglichkeiten, wie der Kontakt zu den vor Ort Handelnden erreicht wird, können Messen – und Gewerbeschauen, Unternehmensstammstische aber auch Gründungen von regionalen Wirtschaftsbeiräten darstellen. Durch den ständigen Kontakt der Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft können wirtschaftliche, politische aber auch regionale Ziele besser verfolgt und unterstützt werden.
26 Vgl. ebenda, S. 625
27 Vgl. ebenda, S. 327
10
Das Land Brandenburg bietet, wie auch die anderen Bundesländer, eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Förderprogrammen. Es muss dabei aber unterschieden werden, ob es sich um zinsgünstige Kredite handelt oder Zuschüsse direkt aus dem Landeshaushalt. In diesem Zusammenhang sind drei Wirtschaftsförderinstitute 28 zu nennen, welche sich auf Kreditvergaben unter Einbeziehung von Förderprogrammen und –maßnahmen spezialisiert haben. Das sind die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), auf die im Kapitel 4. näher eingegangen wird.
3.2. Programme der Europäischen Union
Fördermaßnahmen im Rahmen der EU – Strukturfonds haben eine hohe Bedeutung für die Entwicklung des Landes insgesamt und die Entwicklung der kommunalen Infrastruktur im Besonderen. Für den Zeitraum 2000 – 2006 werden über 6 Mrd. DM (ca. 3,06 Mrd. €) an Strukturfondsmitteln für das Land Brandenburg bereitgestellt, wobei fast die Hälfte des Maßnahmenvolumens direkt der Verbesserungen der kommunalen Infrastruktur zu Gute kommt.
„In der Vergangenheit wurden in Brandenburg im Bereich der EU – Förderung Fördermittel gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung unter bestimmten Bedingungen als Vorschuss auf die zweckmäßige Verwendung ausgezahlt, so dass der Zuwendungsempfänger die geförderte Investition bzw. Leistung nicht vorfinanzieren musste.“ 29 Diese in Deutschland übliche Praxis musste wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, auch in Brandenburg beendet werden, da sie sich mit den Bestimmungen der EU nicht vereinbaren ließ.
Seit dem Jahr 2000 muss der Zuwendungsempfänger, damit sind die Unternehmen, Kommunen oder Vereine gemeint, die Durchführung einer geförderten Maßnahme vorfinanzieren und die quittierten Rechnungen oder einen gleichwertigen Buchungsbeleg bei der Bewilligungsstelle einreichen.
„Aufgrund dieser Unterlagen erhält der Zuwendungsempfänger dann die ihm zustehende Erstattung entsprechend dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Fördersatz.“ 30 Durch diese Änderung der Förderverfahren können auch nur noch tatsächlich getätigte Ausgaben gegenüber der EU abgerechnet werden.
Am 29. Dezember 2000 hat die Europäische Kommission das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für die Förderperiode 2000 – 2006 genehmigt. An diesem Programm beteiligt sich die Europäische Union mit drei Strukturfonds:
§ EFRE → Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
§ ESF → Europäischer Sozialfonds
§ EAGFL – A → Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abteilung Ausrichtung
Diese Strukturfonds umfassen „schwerpunktmäßig die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, die Förderung des Arbeitskräftepotentials und der Chancengleichheit sowie die Förderung der ländlichen Entwicklung.“ 31
28 Wirtschaftsförderinstitute sind Institutionen, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung wahrnehmen. Sie sind i.d.R. nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Sie handeln überwiegend in öffentlichem Auftrag, teils auch als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. (Gabler – Wirtschaftslexikon, CD – ROM, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, MDI – Media Dynamics Ingenieurgesellschaft mbH, Schalksmühle 1997
29 http://brandenburg.de/land/mdf/eu-strukturfonds/foerdermassnahmen.htm, 15. März 2002
30 Vgl. ebenda
31 N.N., Operationelles Programm Brandenburg Förderperiode 2000 – 2006; Jahresbericht 2000, Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam 2001, S. 3
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Ricco Freyberg, Werner Futterlieb, 2002, Marktkonforme Angebotsstrategien für Unternehmen im Betreuten Wohnen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Was geht und wie es geht
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