Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das Maßnahmen-Legitimationsschema als Analyseinstrument. 2
3. Die wirtschaftspolitische Zielsetzung. 3
4. Effektivität der Instrumente Verbot und Besteuerung. 4
4.1 Verbot. 4
4.2 Besteuerung 6
5. Effizienz der Instrumente Verbot und Besteuerung 7
5.1 Verbot. 7
5.2 Besteuerung 10
6. Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und Fazit 14
7. Literaturverzeichnis. 16
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wirkung eines Drogenverbots. 5
Abbildung 2: Wirkung einer Besteuerung von Drogen 6
Abbildung 3: Entwicklung der Ausgaben für Drogen 9
I
1. Einleitung
Der staatliche Kampf gegen illegale Drogen wie Marihuana, Kokain oder Heroin scheint aussichtslos. Durch ein Verbot von Anbau, Herstellung und Handel sowie Besitz und Erwerb illegaler Substanzen (in der Bundesrepublik Deutschland z.B. geregelt in §29 Betäubungsmittelgesetz) soll der Drogenhandel eingeschränkt, Verbrechen bekämpft und gesundheitliche Schäden durch den Konsum dieser Substanzen vermieden werden. Die Vereinigten Staaten von Amerika geben jährlich ungefähr 26 Milliarden Dollar dafür aus, Drogenhändler und -konsumenten zu ergreifen und zu bestrafen. In den USA liegt im Jahr 1995 die Rate bei 149 aufgrund von Drogendelikten Inhaftierten auf 100.000 Einwohner und liegt damit deutlich über der Rate für die Gesamtheit der Inhaftierten in westeuropäischen Staaten. 1
Ein weiteres Indiz für die Wirkungslosigkeit der staatlichen Drogenbekämpfung ist das Beispiel des Marihuanakonsums in Australien. Von 15 Millionen Australiern geben 5,7 Millionen der über 14-jährigen im Jahr 1999 an, trotz des Verbots dieser Droge, schon einmal in Kontakt mit Marihuana gekommen zu sein. Insbesondere für diese Droge wird eine Legalisierung und ggf. eine Einführung eines im Vergleich zu legalen Gütern erhöhten Steuersatzes diskutiert. 2
Im Folgenden sollen Verbot und Legalisierung mit einhergehender Besteuerung gegenübergestellt werden. Dabei wird in Kapitel zwei das Maßnahmen-Legitimationsschema als Analyseinstrument für wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen eingeführt und kurz erläutert. Mittels dieses Schemas wird dann in Kapitel drei versucht das erklärte Ziel der zu ergreifenden Maßnahmen zu definieren und abzugrenzen.
Weiter dem Schema folgend werden im vierten Teil der Arbeit die Instrumente Verbot und Besteuerung und deren Wirkungsweise an Hand einfacher mikroökonomischer Überlegungen vorgestellt und hinsichtlich ihrer Effektivität bewertet.
Nachdem festgestellt wurde, ob die Instrumente geeignet sind das definierte Ziel zu erreichen, wird die Effizienz der beiden Maßnahmen untersucht. Hierfür werden im fünften Teil die entstehenden Kosten bei Durchführung der Maßnahmen gegenübergestellt und abgewogen, welche Maßnahme die kostengünstigste darstellt. Im sechsten Teil soll schließlich die Verhältnismäßigkeit des kostengünstigsten Instruments als kurze Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung herausgestellt und ein bewertendendes Fazit gezogen werden.
1 Vgl. Grossman/Chaloupka/Shim (2002), S. 134 f.
2 Vgl. Wodak/Cooney (2004), S. 139.
1
2. Das Maßnahmen-Legitimationsschema als Analyseinstrument
Eine Regel, um wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen wie z.B. die Erhebung von Steuern oder Verboten nicht nur auf ihre Legalität, sondern auch auf die Legitimität, also die Frage, ob die angestrebte Maßnahme sachgemäß ist, zu überprüfen ist das Legitimationspostulat. Dieses orientiert sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des deutschen Öffentlichen Rechts. Dementsprechend sollen staatliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Zur Anwendung auf wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen wurde ein Schema entwickelt. Vorweg ist das angestrebte Ziel zu operationalisieren, um somit auch empirisch feststellen zu können, ob es effektiv erfüllt worden ist. Im ersten Schritt wird die vertragstheoretische Legitimation des Maßnahmenziels anhand des Schemas geprüft. Hierbei sind zwei Prüfschritte zu vollziehen. Zunächst geht es um die hypothetische Rechtfertigung bzw. um die Frage, ob sich „aufgeklärte Bürger, bei schiedsrichterlicher Unabhängigkeit und unter dem Schleier des Nichtwissens über persönliche Betroffenheit“ (Grossekettler, 2003, S. 629) auf ein solches Maßnahmenziel verständigen würden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob das angestrebte Ziel vom Gros aufgeklärter, unparteiischer Bürger geteilt wird (konkludentes Verhalten).
Falls die Prüfung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde und das Ziel vertrags-theoretisch legitim erscheint, folgt im nächsten Schritt die Prüfung der ökonomischen Legitimation der Maßnahmengestaltung. Begonnen wird hierbei mit der Beurteilung der Instrumente im Hinblick auf ihre Effektivität bzw. die Eignung des Instruments ein angestrebtes Zielniveau zu erreichen.
Wenn die Effektivität des Mittels nachgewiesen ist, folgt daraufhin eine Prüfung der Erforderlichkeit. Hierbei geht es darum das kostengünstigste Mittel auszuwählen. Beachtet werden sollten bei diesem Schritt die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, potenzielle Störungen von Markt-/Kreislaufprozessen und Störungen anderer Teile der Staats- und Gesellschaftsordnung durch die Maßnahme, eventueller Missbrauch von Kompetenzen im Zuge der Maßnahme und insbesondere das Ausmaß des Verstoßes gegen marktwirtschaftliche Prinzipien. Letzteres sollte auf ein Minimum reduziert werden. Es sollten alle Instrumente bis auf das kostengünstigste ausgesondert werden.
Der letzte Schritt betrifft die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Dabei wird der Nutzen der Zielrealisation den anfallenden Kosten aller Art gegenübergestellt. Damit die Maßnahme als wirtschaftlich gilt, muss der Saldo aus Nutzen und Kosten positiv sein. 3
3 Vgl. Grossekettler (2003), S. 629.
2
3. Die wirtschaftspolitische Zielsetzung
Das ursächliche Problem des Konsums von Drogen besteht in irrationalem Verhalten der Konsumenten. Im Regelfall trifft das Wirtschaftssubjekt seine Konsumentscheidung auf Basis eines rationalen Kalküls. Bei Drogen handelt es sich allerdings um demeritorische Güter. Der Nutzen dieser Güter wird überbewertet und die schädlichen Folgen, welche in der Zukunft auftreten werden aufgrund dessen vernachlässigt. Das Ausmaß, in dem der heutige Konsum von Drogen den zukünftigen Konsum dieser Drogen beeinflusst (Abhängigkeit) wird unterschätzt und es werden die langfristigen Kosten der Abhängigkeit nicht mit ins Kalkül einbezogen. 4
Die ökonomischen Kosten des Drogenkonsums werden in den USA anhand der sogenannten Cost-of-Illness(COI)-Studien erfasst. Dabei setzen sich die Kosten aus folgenden Komponenten zusammen: Zunächst werden die Kosten des Gesundheitswesens erfasst, welche sich aus den Ausgaben für die Behandlung des Drogenmissbrauchs und den draus resultierenden Ausgaben zur Kur der gesundheitlichen Folgeerscheinungen zusammensetzen. In der zweiten Komponente werden alle Kosten durch eine verminderte Produktivität aufgrund des Drogenmissbrauchs summiert. Dabei entstehen der Volkwirtschaft Kosten durch einen vorzeitigen Tod des Konsumenten und durch die verminderten Erträge der Konsumenten, die aufgrund des Drogenkonsums weniger arbeiten, geringere Gehälter erhalten oder stationär medizinisch behandelt werden. 5
Aufgrund des irrationalen Verhaltens der Wirtschaftssubjekte und der negativen externen Effekte, die daraus in Form von volkswirtschaftlichen Kosten resultieren, soll es nun erklärtes Ziel der Politik sein, den Konsum der Drogen zu minimieren.
Angesichts der Kosten, welche die Allgemeinheit aufgrund des Drogenkonsums zu tragen hat, erscheint es plausibel, dass ein aufgeklärter, unabhängiger und objektiv urteilender Bürger dieses Maßnahmenziel mitragen wird. Offensichtlich handelt es sich um ein Gemeinwohlziel, bei dem das Marktversagen aufgrund der externen Effekte internalisiert werden soll und somit alle Bürger von der Zielrealisation profitieren.
Auch der zweite Prüfungsschritt innerhalb dieses Punktes legt nahe, dass das Maßnahmenziel vertragstheoretisch legitim ist. Der grundsätzlich vorherrschende liberale Standpunkt der Konsumentensouveränität wird von einem Gros der Bürger im Falle von illegalen Drogen abgelehnt, da die teils schwerwiegenden gesundheitlichen und sozialen Folgen des Konsums
4 Vgl. Miron/Zwiebel (1995), S. 181 f.
5 Vgl. Miron (2003), S. 5. Es werden hier weitere Kostenkomponenten aufgeführt, deren Ursache allerdings im
Verbot illegaler Drogen liegt. Hierauf wird später noch eingegangen.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Volkswirt Benedikt Hüppe, 2007, Besteuerung versus Verbote illegaler Drogen, München, GRIN Verlag GmbH
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