II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Der Begriff der Bewertungseinheit 1
2.1 Bilanzierungsobjekteinheit (Bewertungseinheit i. e. S.) 1
2.2 Die kompensatorische Bewertung (Bewertungseinheit i. w. S.) 2
3. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 3
4. Die handelsbilanzielle Bildung von Bewertungseinheiten 4
4.1 Problematik der Bewertung von Risikokompensationsgeschäften 5
4.2 Konzept der kompensatorischen Bewertung 5
4.3 Zulässigkeit der kompensatorischen Bewertung 6
4.4 Voraussetzungen der kompensatorischen Bewertung 6
5. Der BFH-Gerichtsbescheid vom 19.3.2002 7
6. Die steuerbilanzielle Bildung von Bewertungseinheiten 8
6.1 Inhalt der Regelung 9
6.2 Kritische Betrachtung der Regelung 9
7. Fazit und Ausblick 10
Literaturverzeichnis. IV
Anhang X
III
Abkürzungsverzeichnis
a. A. anderer Ansicht AktG Aktiengesetz BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt d. h. das heißt EStG Einkommensteuergesetz FA Finanzamt FG Finanzgericht gem. gemäß ggü. gegenüber GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung h. M. herrschende Meinung HGB Handelsgesetzbuch Hs Halbsatz i. d. R. in der Regel i. V. m. in Verbindung mit i. e. S. im engeren Sinn i. w. S. im weiteren Sinn i. S. im Sinne KWG Kreditwesengesetz u. U. unter Umständen WpHG Wertpapierhandelsgesetz
1
1. Einleitung
Die Absicherung von Risiken durch derivative Finanzinstrumente spielt eine immer größere Rolle im Risikomanagement von Unternehmen. 1 Die bilanzielle Abbildung dieser Geschäfte in der Handels- und Steuerbilanz ist allerdings umstritten und wird seit Jahren diskutiert. 2 Das liegt an einigen Unklarheiten. Was eine Bewertungseinheit ist und unter welchen Voraussetzungen diese gebildet werden darf oder muss, ist nicht nämlich nicht legal definiert. 3 Daher besteht bei der Auslegung und Anwendung erheblicher Interpretationsbedarf. 4 Auch mangelt es an konkreten gesetzlichen Regelungen im Handelsrecht, daher finden sich die Regeln zu der Zulässigkeit und zu den vorzuliegenden Voraussetzungen vor allem in der Fachliteratur, welche sich aber noch nicht auf allgemeingültige Kriterien zur Abbildung dieser Geschäfte geeinigt hat. Nachfolgend soll zunächst eine Begriffsabgrenzung erfolgen. Anschließend werden die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bildung von Bewertungseinheiten dargestellt. Es soll neben dem aktuellen Stand der Diskussion auch aufgezeigt werden, wo Unklarheiten bestehen. Ferner soll die Frage beantwortet werden, ob die Einfügung der steuerlichen Regelung des § 5 Abs. 1a EStG diese Unsicherheiten beseitigen kann.
2. Der Begriff der Bewertungseinheit
Der Begriff entstand aus der Rechtsprechung, der Bilanzierungspraxis und dem Fachschrifttum. 5 Dabei meint Bewertungseinheit die kleinste Einheit, welche grundsätzlich einzeln zu bewerten ist. 6 Man unterscheidet allgemein zwei verschiedene Problemkreise. 7
2.1 Bilanzierungsobjekteinheit (Bewertungseinheit i. e. S.)
Bei der „Bilanzierungsobjekteinheit“ 8 , auch Bewertungseinheit i. e. S. genannt, 9 geht es um das „Objekt der Bewertung“ 10 , d. h. um die Frage, was als einzelne Schuld oder als einzelner Vermögensgegenstand anzusehen und damit einheitlich zu bewerten ist. Während die Bestimmung einer einzelnen Schuld i. d. R. unschwer zu bestimmen ist, können bei Vermögensgegenständen Abgrenzungsprobleme auftreten. 11 Sind die Kriterien: „enger Funktions- und Nutzungszusammenhang“ und „nicht selbstständige Nutzbarkeit der Einzelteile“,
1 Vgl. Schwitters, J. / Bogajewskaja, J. (2000), S. 23, zum Begriff: derivative Finanzinstrumente, siehe Anhang 2.
2 Vgl. Hahne, K. (2006), S. 2291, Pfitzer, N. et al. (2007a), S. 675.
3 Vgl. Prinz, U. / Hick, Chr. (2006), S. 772.
4 Vgl. Tönnies, M. / Schiersmann, B. (1997a), S.714.
5 Vgl. Löw, E. (2004), S. 1110.
6 Vgl. Heno, R. (2006), S. 74.
7 Vgl. Wiedmann, H. (1998), S. 96 f.
8 Anstett, C. et al. (1998), S. 1524.
9 Vgl. Naumann, Th. (1995), S. 50.
10 Ditges, J. / Arendt, U. (2005), S. 157.
11 Vgl. Wiedmann, H. (1998), S. 96 f.
2
welche die steuerliche Rechtsprechung für Sachgüter entwickelt hat, erfüllt, liegt eine Bewertungseinheit vor. Das handelsrechtliche Schrifttum hat diese Merkmale übernommen. 12 Die Bildung von Bewertungseinheiten in diesem Zusammenhang ist prinzipiell unstrittig. 13 Daher soll sie nachfolgend nicht weiter betrachtet werden.
2.2 Die kompensatorische Bewertung (Bewertungseinheit i. w. S.)
Von den o. g. Bewertungseinheiten zu unterscheiden ist die kompensatorische Bewertung, auch Bewertungseinheit i. w. S. genannt. 14 Hier liegen unzweifelhaft verschiedene selbstständige Vermögensgegenstände und Schulden vor, welche zwar eigenständig bleiben, jedoch zur Bewertung fiktiv zusammengezogen werden. 15 Damit ist die Sicherung von Marktrisiken (Wechselkurs-, Zins- und Preisrisiken) 16 mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (sog. Hedging) gemeint. 17 Dabei werden Geschäfte, welche mit einem Marktrisiko behaftet sind (Grundgeschäfte), durch andere Geschäfte, welche mit einem gegenläufigen Marktrisiko behaftet sind (Sicherungsgeschäfte), abgesichert. Diese Geschäfte nennt man auch Risikokompensationsgeschäfte. 18 Zusammenhänge zwischen diesen Geschäften können in drei Formen auftreten. 19
Bei einem Micro-Hedge werden die Risiken eines einzelnen Grundgeschäftes durch ein gegenläufiges Sicherungsgeschäft abgesichert. Verluste des einen Geschäftes werden durch Gewinne des anderen ausgeglichen. Dabei handelt es sich um einen unmittelbaren Sicherungszusammenhang. 20 Ein perfekter Micro-Hedge führt dabei zu einer vollständigen Kompensation der Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft. Dieser ist allerdings in der Praxis eher selten anzutreffen. 21
Bei einem Macro-Hedge handelt es sich um einen globalen Absicherungszusammenhang. D. h., es werden die Marktrisiken nicht nur eines, sondern aller Grundgeschäfte eines Unternehmens abgesichert. Die Risikopositionen aller Grundgeschäfte werden gemeinsam betrachtet und saldiert. 22 Nur der Risikoüberhang (Nettorisiko) wird abgesichert. 23 Es liegt kein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen den Geschäften vor. 24
12 Vgl. Heno, R. (2006), S. 74.
13 Vgl. Tönnies, M. / Schiersmann, B. (1997a), S.714.
14 Vgl. Naumann, Th. (1995), S. 53.
15 Vgl. Wiedmann, H. (1998), S. 97, Christiansen, A. (2003), S. 266.
16 Vgl. Heno, R. (2006), S. 254.
17 Vgl. Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft (Baetge, Jörg et al.), S. 638.
18 Vgl. Derlien, U. / Mairoser, T. (2006), S.65, Hahne, K. (2003), S. 1943.
19 Vgl. Schick, R. / Indenkämpen, A. (2006), S. 652.
20 Vgl. Herzig, N. / Mauritz, P. (1997), S. 145, Hahne, K. (2005), S. 843
21 Vgl. Prahl, R. / Naumann, Th. (2000), S. 95, Rn. 189., Löw, E. (2004), S. 1111.
22 Vgl. Hahne, K. (2003), S. 1943, Schwitters, J. / Bogajewskaja, J. (2000), S. 23, Rn. 127.
23 Vgl. Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft (Baetge, Jörg et al.), S. 638.
24 Vgl. Schick, R. / Indenkämpen, A. (2006), S. 652.
3
Ein Portfolio-Hedge ist eine spezielle Form des Macro-Hedge und ein soll ein Konzept extra für Handelsaktivitäten von Kreditinstituten sein. 25 Hier wird das Nettorisiko einer gleichartigen Gruppe (Portfolio) von Grundgeschäften abgesichert, die Zusammenfassung der Grundgeschäfte ist jedoch nicht von gleichartigen Risiken abhängig. 26 Sie kann auch nach Produktarten oder Geschäftsbereichen erfolgen. 27 Eine spezifische Zuordnung von Grund-und Sicherungsgeschäft ist hierbei nicht möglich. 28 Zwar werden auch hier Marktrisiken kompensiert, jedoch steht dabei nicht die Absicherung im Vordergrund, sondern das Erzielen von Erträgen. 29
Einige Autoren sprechen sich in jüngerer Zeit dafür aus, auch antizipative Hedges kompensa-torisch zu bewerten. 30 Nach h. M. ist dies jedoch handelsbilanziell unzulässig, da kein Grundgeschäft existiert, welches abgesichert werden würde, sondern künftige Marktrisiken abgesichert werden. 31 Für derartige Geschäfte gilt der Grundsatz der Einzelbewertung i. V. m. dem Realisations- und Imparitätsprinzip. 32
Für die kompensatorische Bewertung gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung. Folglich müssen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus den GoB abgeleitet werden. 33 Doch was versteht man darunter?
3. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Unter den GoB versteht man allgemeingültige Regeln über die Führung der Handelsbücher und die Erstellung des Jahresabschlusses von Unternehmen. Diese Regeln sind teilweise im HGB kodifiziert. 34 GoB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher eingesetzt wurde, damit der Gesetzgeber nicht alle Details regeln muss und der Jahresabschluss auch beim Auftreten neuer Sachverhalte aus der Praxis ordnungsgemäß aufgestellt werden kann. Die GoB helfen die gesetzlichen Einzelvorschriften zu konkretisieren, zu ergänzen und sind rechts-form- und branchenneutral. 35
25 Vgl. Tönnies, M. / Schiersmann, B. (1997b), S.756.
26 Vgl. Hahne, K. (2003), S. 1944, Steiner, M. et al. (1995), S. 538.
27 Vgl. Tönnies, M. / Schiersmann, B. (1997b), S.756.
28 Vgl. Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft (Baetge, Jörg et al.), S. 638.
29 Vgl. Anstett, C. et al. (1998), S. 1530.
30 Vgl. Pfitzer, N. et al. (2007b), S. 721 ff.; Löw (2004), S. 1109 ff., zum Begriff siehe Anhang 2.
31 Vgl. Förschle, G. (2006), S. 105, Rn. 153.
32 Vgl. Löw (2004), S. 1110, die Begriffe werden im nächsten Abschnitt erläutert.
33 Vgl. Herzig, N / Breckheimer, I. (2006), S. 1451.
34 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 38, 46.
35 Vgl. Baetge, J. (2005), S. 104 f.
4
Für die Bildung von Bewertungseinheiten wichtige GoB sind vor allem das Imparitäts- und Realisationsprinzip und der Grundsatz der Einzelbewertung. 36
Der Grundsatz der Einzelbewertung ist kodifiziert im § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB und besagt, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln und unabhängig voneinander bewertet werden müssen. Insbesondere sollen Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen und Schulden nicht mit Wertminderungen anderer Posten verrechnet werden. 37 Chancen und Risiken sollen grundsätzlich für die einzelnen Positionen separat bewertet werden. 38
Das Realisationsprinzip ist kodifiziert im § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Hs HGB und besagt, dass Gewinne nur zur berücksichtigen sind, wenn diese zum Bilanzstichtag realisiert sind. Zweck des Realisationsprinzips ist es, die Ausschüttung von Gewinnen zu verhindern, die nicht mit Sicherheit erwartet werden können. 39
Das Imparitätsprinzip ist kodifiziert im § 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Hs HGB. Risiken und Verluste müssen demnach auch dann berücksichtigt werden, wenn diese zum Bilanzstichtag noch nicht realisiert sind. Der Begriff stammt aus der imparitätischen, d. h. der ungleichen Behandlung nicht realisierter positiver und negativer Erfolge. Zweck des Imparitätsprinzips ist die Vorwegnahme zukünftiger Verluste, mit denen ernsthaft gerechnet werden muss. 40 Dies dient sowohl der Kapitalerhaltung, als auch der Ausschüttungsbegrenzung. 41 Nachfolgend wird die konkrete handelsbilanzielle Abbildung der Risikokompensationsgeschäfte betrachtet.
4. Die handelsbilanzielle Bildung von Bewertungseinheiten
Die Bilanzierung und Bewertung von Risikokompensationsgeschäften gehört zu den umstrittensten Themen im handelsrechtlichen Schrifttum, aufgrund fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung und gesetzlicher Regelungen. 42 Eine Ausnahme ist der § 340h HGB, welcher jedoch eine Sondervorschrift für Fremdwährungsgeschäfte von Kreditinstituten darstellt. 43 Gäbe es keine Möglichkeit, Bewertungseinheiten zu bilden, wäre das aus folgenden Gründen problematisch: 44
36 Vgl. Herzig, N. (1997), S. 47.
37 Vgl. Schildbach, Th. (2004), S. 141.
38 Vgl. Steiner, M. et al. (1995), S. 534.
39 Vgl. Oestreicher, A. (2003), S. 67.
40 Ebenda, S. 70.
41 Vgl. Herzig, N. (1997), S. 49.
42 Vgl. Hahne, K. (2005), S. 843, Hahne, K. (2006), S. 2291.
43 Vgl. Krumnow, J. et al. (2004), S. 490, Rn. 328.
44 Vgl. Hahne, K. (2006), S. 2292.
Arbeit zitieren:
Sebastian Thamm, 2007, Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 16 Seiten
Bewertungseinheiten nach BilMoG, IFRS und Steuerbilanz
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Hedge accounting nach HGB, EStG und IFRS
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 30 Seiten
Kryptographie: Zertifikate und -strukturen, PKI, PKCS und ISO-Standard...
Informatik - Technische Informatik
Seminararbeit, 30 Seiten
Grundlagen zur Gestaltung eines komplexen Produktionssystems
BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik
Studienarbeit, 69 Seiten
Sebastian Thamm's Text Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Sebastian Thamm hat den Text Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz veröffentlicht
Sebastian Thamm hat einen neuen Text hochgeladen
Zinsrisikomanagement und Hedge Accounting nach IFRS
Bilanzierung von Sicherungsbez...
Ghenadie Mindru
Defizite von Hedge Accounting nach IAS 39 und Alternativen auf Fair-Va...
und Alternativen auf Fair-Valu...
Michael Torben Menk, Arnd Wiedemann
0 Kommentare