Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
I. Die Argumentation als Gegenstand der Linguistik 3
1.1 Argumentative Strukturen in populärwissenschaftlichen Texten 3
1.2 Der Korpus 4
II. Die Theorie der Argumentation im 20. Jahrhundert 5
III. Analyse mikro-argumentativer Strukturen in Science et Vie 13
3.1 Die Form und die Analyse einer Argumentation 13
3.1.1 Definitionen 14
3.1.1 Aristotelischer Syllogismus und das Argumentationsmodell Toulmins 16
3.1.2 Argumentationsarten, Schlussverfahren und Schlussregeln 20
3.1.4 Die Sprache der Argumentation: Argumentative Konnektoren 24
3.2 Die Analyse der Korpusbeispiele 29
IV. Die Argumentation unter textlinguistischer Betrachtung 39
Anhang Fehler Textmarke nicht definiert.
Literaturverzeichnis 59
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I. Die Argumentation als Gegenstand der Linguistik
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den argumentativen Strukturen populärwissenschaftlicher Texte. Der Gegenstand dieser Arbeit ist im Kern die sprachliche Argumentation, die sich an solchen Textbeispielen verifizieren und linguistisch analysieren lässt. Mit dem Gegenstand der Argumentation befassen sich viele Wissenschaften wie z.B. Philosophie, Psychologie und Soziologie, aber auch verwandte Disziplinen wie die Rhetorik und außerwissenschaftliche Bereiche wie die Politik. Argumente sind jedoch auch in ganz alltäglichen Situationen Gegenstand der Kommunikation, denn schließlich möchte jeder der Kommunikationspartner seine Meinungen und Ideen vertreten und durchsetzen. Dies gelingt ihnen mit Hilfe von Argumentationen: Am Beginn jeder Argumentation steht ein Konflikt, ob ein innerer oder ein dialogischer, bei dem etwas Strittiges zur Disposition steht. Jeder der beiden Interaktanten versucht, seine Meinungen und Ideen verbunden mit einem bestimmten Interesse argumentativ durchzusetzen, um durch einen Kompromiss bzw. Konsens zu einer Lösung zu gelangen (VÖLZING 1980: 12-14).
Autoren populärwissenschaftlicher Texte verfolgen mit ihrer Argumentation ganz spezifische Interessen. Selbst diese sprachwissenschaftliche Seminararbeit ist ein argumentativer Text und verfolgt ein bestimmtes Interesse und Ziel. Ziel dieser Hausarbeit ist es in erster Linie, in der Beantwortung der Fragestellung zu überzeugen. Im ersten Teil wird die Argumentation allgemein betrachtet und in einem zweiten Teil sind anhand französischer Zeitschriftenartikel die sprachlichen argumentativen Strukturen und ihre Markierungen bzw. Kennzeichnungen konkret am Text zu analysieren. Der allgemeine Teil der Hausarbeit beschränkt sich dabei auf die Darstellung der relevanten Argumentationstheorien in der modernen Linguistik und versucht, außerlinguistischen Disziplinen zwar keinen breiten Raum zu geben, sie aber dort zu berücksichtigen, wo sie die linguistische Forschung einen weitergebracht haben. Denn es besteht immer die Gefahr, dass eine Seminararbeit über ein Thema, mit dem sich viele Wissenschaften beschäftigen - hier die Argumentation und ihre Formen - ihr eigenes Ziel verfehlt, sprachwissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und darzustellen.
1.1 Argumentative Strukturen in populärwissenschaftlichen Texten
Das Ziel dieser Arbeit ist mit einer gewissen Fragestellung verbunden, die mehrere Fragen ineinander fügt, die man versucht zu beantworten. Dabei sind diese Fragen chronologisch aufgebaut, d.h. sie bauen inhaltlich aufeinander auf und gehen von eher allgemeiner zu einer eher spezifischen Art über.
Zuerst ist die Frage zu stellen, inwiefern die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts neu einsetzende Beschäftigung mit dem Bereich der Argumentation dieses Gegenstandes - die anfangs durchaus nicht durch Linguisten betrieben wurde - die linguistische Untersuchung
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dieses sprachlichen Phänomens beeinflusst hat. In einem zweiten Schritt ist zu sehen, ob sich anhand des Argumentationsmodells von Toulmin solche argumentativen Strukturen in einem populärwissenschaftlichen Text beschreiben und darstellen lassen. Damit ist konkret die Frage zu stellen, wie sich solche argumentativen Mikrostrukturen eines Textes anhand von textstrukturellen Indikatoren bzw. argumentativen Operatoren herausfiltern lassen, d.h. es geht hierbei darum, herauszufinden, welche sprachlichen Mittel journalistische Autoren populärwissenschaftlicher Texte verwenden, um ihre Argumente und Schlüsse als solche zu kennzeichnen.
Zur Beschreibung der in diesen sehr spezifischen Texten vorhandenen Argumentationen ist weiterhin die Frage zu stellen, ob auch hier nach den traditionellen deduktiven Schlussregeln und Schlussverfahren argumentiert wird - ob also auch hier der aristotelische Syllogismus, die Illustration, die Analogie und das Paradeigma verwendet werden. Schließlich ist aus textlinguistischer wie journalistischer Sicht die Frage zu stellen, worin das eigentliche Ziel solcher populärwissenschaftlicher Texte liegt und inwieweit dies mit Mitteln der sprachlichen Argumentation gelingt.
1.2 Der Korpus
Die Analyse stützt sich auf die linguistische Auswertung von sechs Zeitschriftenartikeln aus verschiedenen Bereichen wie der Meteorologie, Geophysik, Immunologie, Klimatologie und Molekularbiologie des französischen Wissenschaftsmagazins Science et Vie, erschienen von November 2005 bis Mai 2006. Die Untersuchung wurde thematisch nicht weiter eingegrenzt, weil die Analyse auf der Grundlage eines zeitlich eng begrenzten Korpus’ erfolgen sollte und dies die thematische Eingrenzung erschwerte, da dieses populärwissenschaftliche Magazin nur einmal pro Monat erscheint. Es wäre sicherlich von Vorteil gewesen, aus Verständlichkeit des vereinzelten Kontexts der Artikel heraus, das Thema weiter einzugrenzen, jedoch wird dies dadurch gewährleistet, dass die Artikel vollständig im Anhang angefügt sind.
Es kann aber dennoch sinnvoll sein, zu sehen, ob sich im Hinblick auf die argumentativen Strukturen bestätigt, dass der Fachtextsorte des populärwissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln bestimmte Argumentationsmuster zuzuordnen sind oder ob sich aus der thematischen Verschiedenheit der Texte Unterschiede ergeben. Schließlich wird in dieser Arbeit an zehn Beispielen gezeigt, inwieweit auch heute noch nach den traditionellen Schlussregeln argumentiert wird. Weiterhin soll untersucht werden, ob sich die aus der Argumentationstheorie etablierten Modelle zur Beschreibung von Argumentationsverfahren auch auf solche Texte anwenden lassen. Aus linguistischer Sicht ist es dann besonders interessant zu sehen, mit welchen sprachlichen Mitteln die Autoren arbeiten, um ihre Argumentationsschritte kenntlich zu machen.
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II. Die Theorie der Argumentation im 20. Jahrhundert
Die Argumentation als Forschungsbereich hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Wiederbelebung erfahren. Einerseits vermehrten sich die Studien über die natürlichen Sprachen (Linguistische Arbeiten) und über die natürliche Logik, die in Disziplinen wie der der Pragmatik und der Redetheorie einmünden. Andererseits haben die Universitäten Unterrichtseinheiten eingerichtet, die sich speziell mit der Rhetorik und Persuasion beschäftigten. Die Rhetorik in seinem antiken Verständnis als der Diskurstheorie, die mit der Überzeugung eines Publikums, der Manipulation und der Propaganda verbunden war, hat aufgrund des in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schon historisch geschaffenen Nährbodens einen deutlichen Aufwind erfahren. Besonders deutlich wird das daran, dass mit dem Aufkommen der Massenmedien und der Kommerzialisierung des Alltags, aber auch der zunehmenden Demokratisierung eine Entwicklung einherging, die die Argumentation in alle Lebensbereiche 1 ). Aber nicht nur öffentliche Reden sind Austragungsorteintreten ließ (vgl. TUTESCU 2003
argumentativen Handelns, sondern auch die ganz alltäglichen Gespräche sind Beispiele dafür, in welch breiten Kontext der Begriff der Argumentation zu fassen ist. Hier setzten aber die ersten Theoretiker jener neuen Rhetorik an, indem sie auf die antiken griechischen Autoren zurückgriffen und eine vierte Funktion der Kommunikation postulierten:
„Elle opère une restructuration de trois fonctions primaires repérées par Bühler dans le procès général de communication: exprimer le soi, faire impression sur l’autre, décrire le monde. Elle leur donne sens en les soumettant aux exigences d’une situation problématique, d’une rencontre polémique où des positions et des intérêts se conjuguent ou se heurtent.“ (PLANTIN 1990: 9)
Mit dem Erscheinen des Werkes Traité de l’argumentation (1958) leiten Perelman/Olbrechts-Tyteca die Neuausrichtung der Argumentation ein. Eine Argumentationstheorie, die sich wie 2 nicht mehr ausschließlich auf die formale Logik in den Jahrhunderten zuvor seit Déscartes
beschränkt, die nur Argumente akzeptierte, die der formalen Logik gerecht wurden. Chaïm Perelmans Ansatz liegt dort, wo das Prinzip Déscartes mit der Evidenz vorherrschte, deren Notwendigkeit er nun nicht mehr ausschließlich anzuerkennen bereit ist. Ihm liegt es daran, die Argumentation der formalen Logik mit einer praktischen Logik zu ergänzen (vgl. VÖLZING 1980: 214). Er beschreibt die Argumentation als das Studium der diskursiven Techniken, die es dem Äußernden erlauben, eine Zustimmung bei seinem Gegenüber durch Aussagen (Prämissen) herbeizuführen, deren Wahrheit nicht mehr unbedingt gegeben sein muss (vgl. TUTESCU 2003). Dabei beschreibt er nicht einmal völlig Neues, sondern steht in der seit der Aufklärung vernachlässigten Tradition Aristoteles’, dem eigentlichen Begründer der Argumentation. Für Perelman ist die Wahrheit im Gegensatz zu Toulmin nicht mehr das Entscheidende für die Definition einer Argumentation, sondern er formuliert diese, indem er
1 TUTESCU, Mariana (2003): L’Argumentation. Kapitel 2/A.1. Bukarest. Quelle: http://www.unibuc.ro/eBooks/lls/MarianaTutescu-Argumentation/3.htm 2 Vgl. dazu PERELMAN/OLBRECHTS-TYTECA: 2. Hinweis auf folgendes Werk Descartes’: „Discours de la méthode“.
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die „notion d’évidence“ durch die „notion d’adhésion“ (TUTESCU 2003) ersetzt. Während das Gebiet der Logik rein formeller Natur sei, umschrieben die Begriffe der Überredung und Überzeugung die der Argumentation.
In dem sehr umfangreichen Werk zeigt Perelman, dass auch das natürliche Argumentieren nach logischen Regeln ablaufe, auch wenn die kartesische „évidence“ (ebd.) nicht zwingend gegeben ist. Für den Rechtsphilosophen sind die logisch-notwendigen Verfahren ganz spezielle argumentative Formen - die natürliche Anwendung der Argumentation hingegen sei aus dem Bereich des Wahrscheinlichen, des Plausiblen und des Möglichen:
„La nature même de la délibération et de l’argumentation s’oppose à la nécessité et à l’évidence, car on ne délibère pas là où la solution est nécessaire et l’on n’argumente pas contre l’évidence. Le domaine de l’argumentation est celui du vraisemblable, du plausible, du probable dans la mesure où ce dernier échappe aux certitudes du calcul.“ (PERELMAN/ OL-BRECHTS-TYTECA 1958: 1)
Rational sei für die Vertreter der Logik nur das, was zu den wissenschaftlichen Methoden des deduktiven/ induktiven Schlusses zur Überprüfung von Hypothesen zu zählen ist. Diese Entwicklung seit Déscartes habe sich infolge des späteren Einflusses der mathematischen Wissenschaften noch verstärkt, so dass die Logik letztendlich auf die formale Logik begrenzt worden sei (vgl. ebd.: 3). Aus dieser Sicht heraus argumentierte Perelman, dass argumentative Schlüsse, die nach Aristoteles nicht zu der analytischen Schlüssen (dem logisch-stringenten Muster) zu zählen seien, ins Irrationale und Instinktive abgleiten, was in Wirklichkeit aber nicht so sei (ebd.). Bereits Aristoteles habe aber zwischen analytischen und dialektischen Schlüssen unterschieden. Die Auffassung Perelmans stellt zwar einen Bruch mit dem von Déscartes aufgestellten Dogma auf, aber nicht mit der aristotelischen Rhetorik, sondern knüpft ganz explizit daran an.
Mit seiner Nouvelle Rhétorique verfolgte Perelman die Absicht, eine Diskussion um die Form der Argumentation zu initiieren, von dem er sich einen praktischen Nutzen versprach. Die beiden Autoren wählten ihren Korpus aus gerichtlichen Reden aus, anhand dessen sie die rhetorischen Mittel herausstellten, die eine Argumentation erfolgreich machten. Schließlich ist hiermit ein weiteres Ergebnis gegeben: Die von Perelman hervorgehobene adhésion in seiner Konzeption von Argumentation impliziert allein schon die Existenz eines Auditoriums, bei dem allerdings bestimmte Einstellungen stets vorhanden wären. Die argumentative Rede sei demnach eine sprachliche Handlung, die darauf abziele, das Publikum zu beeinflussen und infolgedessen zu einer bestimmten Handlung zu bewegen. Das entscheidende Merkmal der adhésion bei Perelman/Olbrechts-Tyteca (1958: 5) ist die variable Intensität, die nicht den Grad der Evidenz erreichen müsse. Ihre Analyse betrifft die von Aristoteles als dialektisch beschriebenen Beweise, die sich auf die allgemein anerkannten Meinungen stützen, denen man mit einer gewissen Gradualität zustimme:
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„L’argumentation apparaît ainsi comme une action qui tend toujours à modifier un état de choses préexistant, qui vise à modifier les dispositions épistémiques de l’auditoire (auditeur ou sujet argumenté), qui le pousse à l’action. L’argumentation a ainsi une triple portée: actionelle, doxastique et déontique.“ (TUTESCU 2003)
Die Argumentation ist dann am wirkungsvollsten, wenn es dem Argumentierenden gelingt, die Zustimmungsintensität seines Auditoriums zu steigern. In der Funktion des Auditoriums spiele sich demnach die Argumentation ab, mit dem Ziel, die Zustimmung zu einer These zu erreichen (vgl. PERELMAN/OLBRECHTS-TYTECA: 7). Diese könne man erreichen, wenn man jene von ihnen herausgearbeitete Vorbedingungen der „valeurs“, „hiérarchies“ und der „lieux“ (vgl. TUTESCU 2003) einhalten würde. Je nach Ausmaß ihrer Erfasstheit, ob präzise oder vage, stellen Werte als „objets d’accord“ (ebd.) die Grundlagen von Argumenten dar. Je präziser ein Wert in der Gesellschaft verankert ist, desto mehr gilt es als ein Faktum und desto leichter ist es, auf dessen Grundlage zu argumentieren. Je vager ein Wert, desto deutlicher ist er auf eine Gruppe beschränkt, desto schwieriger ist es, sie zu einer bestimmte Handlung zu bewegen. Die Hierarchien sind jene Aspekte, die über die Anordnung der Werte innerhalb der Argumentation etwas aussagen, so seien die durch Argumente zuletzt bezeichneten Werte in einer argumentativen Rede immer die am überzeugendsten. Schließlich stellen die lieux Prämissen allgemeiner Art dar und stellen die von Aristoteles in seiner Topik beschriebenen und in der Rhetorik neu konfigurierten Topoi dar, die im Gegensatz zu Aristoteles nicht nur Kategorien, sondern die Argumente selbst darstellen.
Wendet man sich der Entwicklung der amerikanischen Rhetorik zu, stößt man laut Tutescu auf zwei wesentliche Strömungen: Einerseits auf eine neo-aristotelische und andererseits auf eine epistemologische Grundströmung. Im Gegensatz zur europäisch-frankophonen Welt weise die amerikanische Rhetorik einige Unterschiede auf, die allein schon aus historischsozialer Sicht bedingt waren. Die gesellschaftliche Rede ist in der „culture démocratique américaine“ (TUTESCU 2003) ein fester Bestandteil bzw. ein historisch fest verankertes Gut in der politisch-demokratischen Sphäre:
e „On pourrait donc dire que, si en France l’idéal classique est celui de l’honnête homme au 17 ,
e siècle, aux Etats-Unis, le type idéal est plus proche du tribun, du ou du philosophe au 18
rhéteur ou du politique, dont le discours et les connaissances doivent avoir une efficacité sociale. En matière politique, le pragmatisme suppose une rhétorique.“ (PLANTIN 1990: 58)
Auf diese praxisbezogene Ausrichtung der amerikanischen Rhetorik - die an den amerikanischen Hochschulen in den „speech-departments“ (TUTESCU 2003) als feste Disziplin integriert worden sei, um jungen Menschen die Ausbildung mitzugeben, die es ihnen erlauben sollte, sich rhetorische Fähigkeiten anzueignen, um sich in der Öffentlichkeit zu allgemeinen Dingen zu äußern - knüpfte im 20. Jahrhundert die epistemologische Strömung (s.o.) an, dem wesentlichen Phänomen der amerikanischen argumentativen Rhetorik (TUTESCU 2003). Als Begründer jener Strömung gilt Stephen Toulmin.
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Mit der Veröffentlichung von The Uses of Argument (1958) reiht Toulmin die Argumentation in eine Entwicklung ein, die die Theorie vertritt, dass die Rhetorik eine Art „méthode de connaissance“ (TUTESCU 2003) sei, die auch die Funktion habe, Wissen immer wieder aufs Neue zu konstituieren. Toulmins Absicht ist es, ein Argumentationsmodell zu präsentieren, mit dem sich alle mögliche Argumentationen beschreiben lassen. Dabei macht er in seinem Buch die Unterscheidung zwischen einer formalen Schlussfolgerung, die in der alltäglichen Praxis nicht benutzt werde und einer nicht formalen, die er „logique substantielle“ (TUTESCU 2003) nennt. Basierend auf einer in der Einleitung seines Buches beschriebenen Theorie des Begriffes Wahrscheinlichkeit, dessen argumentatives Feld er zunächst auf philosophischer Grundlage analysiert, versucht er, eine Argumentation in ihre einzelnen Schritte zu zerlegen. Mit dem Einfügen dieses Begriffes und weiterer Modalitäten durch Operatoren gelingt es ihm, ein Modell in sechs Etappen aufzustellen, das Aufschluss über die Art und Weise geben soll, wie man von einer Tatsachenaussage zu einer Konklusion gelangt. Betont wird dabei, dass man nicht nur argumentiert, um sich zu rechtfertigen und zu überzeugen, sondern auch um sich Kenntnisse und Wissen anzueignen (vgl. PLANTIN 1990: 25f.).
Mit dem Modell widerspricht er den Logikern, den formalen Syllogismus als einzige Form der Argumentationsstruktur anzuerkennen, der nicht mehr den Ansprüchen genügte (vgl. VÖLZING 1980: 213), was einen Bruch mit der Logik als axiomatische Disziplin darstellte:
„Il [sic. Toulmin] réaffirme la fonction originelle de la logique, qui est d’analyser les démarches par lesquelles on parvient à une conclusion rationnelle. En un mot, il met en question le statut de discipline autonome revendiqué par la logique moderne, dans le mesure où le prix à payer pour constituer la logique en ,discipline technicienne’ est le renoncement à toute pertinence pour l’analyse de la ratio-nalité des inférences en général. A cette conclusion les logiciens objectent que les argumentations concrètes peuvent toujours être développées jusqu’à leur terme analytique, qu’il suffit d’ajouter des prémisses manquantes et de traduire les énoncés en langage standard.“ (PLANTIN 1990: 24)
Ungeachtet der voraussehbaren Kritik, vertritt Toulmin den Standpunkt, dass auch hinter alltäglichen Argumentationen rationales Schlussfolgern stehe (vgl. TOULMIN 2003: 37-40). Er stellt fest, dass Argumentationen im Allgemeinen nicht bereichsabhängig sind, und entgegen der Meinung vieler Philosophen nicht nur bestimmten (wie dem mathematischnaturwissenschaftlichen) Bereichen zugeordnet sind, wo die rationale Logik herrscht. Aber er erkennt an, dass die Stützung einer Argumentation immer feldabhängig sei.
Er unterscheidet zwischen analytischen und substantiellen Argumenten (vgl. TOULMIN 2003: 114-116), von denen auch die letzteren Gültigkeit verlangen dürften. Auch die Zustimmung des Publikums wird bei Toulmin nicht mehr wie bei Perelman/Olbrechts-Tyteca verlangt (vgl. PLANTIN 1990: 30-31). Zudem habe er laut Tutescu den Begriff des Topos neu entdeckt, in ein argumentatives Argumentationsmodell integriert und spiele letztendlich Aristoteles gegen Aristoteles aus, indem er die Nichtverbindlichkeit allgemeiner Meinungen/Annahmen in ein formal (syl)logisches Modell einbaut, für das er ebenso Gültigkeit beansprucht.
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In How to do Things with Words (1962) stellt der englische Philosoph John Langshaw Austin die These auf, dass (performative) Äußerungen nicht nur einen semantischen Inhalt haben, sondern in einem argumentativen Kontext auch sprachliche Handlungen vollziehen. Das Buch erschien als postume Bearbeitung einer in Harvard gehaltenen Vorlesungsreihe. John L. Austins „Theorie der Sprechakte“ beschreibt die Methode, dass mit jeder sprachlichen Äußerung auch etwas getan werde. Sprecher vollziehen mit Äußerungen sprachliche Handlungen wie z.B. die argumentativ relevanten Sprechakte Behaupten, Beurteilen, Einräumen, Überreden, Überzeugen und Zustimmen (vgl. AUSTIN 2002: 170ff.). In seiner Theorie unterscheidet er zwischen konstativen und performativen Äußerungen, der letzteren galt sein besonderes Interesse: Diese spaltet er in drei Dimensionen auf, um seine Sprechakte zu beschreiben und zu analysieren. Er unterscheidet lokutionäre, illokutionäre und perlokutionäre Akte, die er als die drei Dimensionen einer jeden performativen Äußerung (vgl. AUSTIN 2002: 118f.) bezeichnet. Bei der Entwicklung seiner Theorie geht er empirisch vor und analysiert viele Proben performativer Äußerungen nach ihrem Gelingen und Misslingen, womit er den grundlegenden Unterschied zu konstativen Äußerungen verifizieren will, die nur wahr oder falsch sein könnten.
Mit Austins Werken und den Arbeiten (Speech Acts, 1969) seines Schülers John R. Searle, der seine Arbeiten fortführt, ist die pragmatische Ebene von Äußerungen (bzw. Aussagen) hinzugekommen, die in späteren Argumentationstheorien ihren Einzug schafft. Auch Searle zählt das Verb argumentieren zu der Liste von Verben, die illokutionäre Akte bezeichnen (vgl. SEARLE 1969: 23), daneben aber auch aussagen, kommentieren, anerkennen und einwenden. Damit ist mit Searle nicht gesagt, dass die Argumentation als sprachliches Phänomen in einen sprachlichen Akt eingebettet ist (vgl. PLANTIN: 138-139), erst später werden neue Ansätze zur Beschreibung jener Beziehung gemacht (z.B. EEMEREN/GROOTENDORST 1996). Die beiden englischen Sprachphilosophen gelten als Begründer der Sprechakttheorie.
Die Wendung der deutschen Linguistik zur Pragmatik wird in den 70er Jahren durch zwei 3 und Maas/Wunderlich (1972) (vgl. Veröffentlichungen begründet: Habermas/Luhmann (1971)
VÖLZING 1980: 207). Der Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas nimmt mit seiner selbst entwickelten Diskurstheorie, die wesentlich auf der Sprechakttheorie Austins basiert, Einfluss auf die Sprachwissenschaft im Hinblick auf das Thema Argumentation. Erst später stellt er in Wahrheitstheorien (1973) vier Geltungsansprüche auf, die als Bedingungen einer zur Wahrheitsfindung ausgelegten Argumentation zugrunde gelegt werden. In seiner Wahrheitstheorie klärt er zunächst Grundbegriffe der Argumentation wie Äußerung, Behauptung und Aussage. Zur Bestimmung des Begriffes Wahrheit stimmt er Austin zu, nicht Sätze, sondern eine bestimmte Klasse von Äußerungen als wahr oder falsch zu betrachten, nämlich die der konstativen Sprechakte (vgl. HABERMAS 1973: 211-212).
3 Im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt: Habermas/Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie - Was leistet die Systemforschung?. Frankfurt 1971.
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Eine Aussage sei nach Habermas demzufolge in einen Sprechakt eingebettet, der es uns gestattet, sie zu behaupten. Diesen Aussagen sind Sachverhalten zugeordnet, an deren Wirklichkeit bzw. Tatsachenbestand man entscheide (vgl. HABERMAS 1973: 212), ob eine Aussage wahr oder falsch sei. Sobald man eine Aussage in einen Sprechakt Behaupten äußere, erhebe man den Anspruch, dass diese Aussage wahr sei - falls der Wahrheitsgehalt der Aussage angezweifelt werde, entziehe man dem Sprechakt und somit in diesem Fall der Behauptung die Berechtigung, geäußert zu werden:
„Wahrheit ist ein Geltungsanspruch, den wir mit Aussagen verbinden, indem wir sie behaupten. Behauptungen gehören zur Klasse konstativer Sprechakte. Indem ich etwas behaupte, erhebe ich den Anspruch, daß die Aussage, die ich behaupte, wahr ist. Diesen Anspruch kann ich zu Recht oder zu Unrecht erheben. Behauptungen können weder wahr noch falsch sein, sie sind berechtigt.“ (HABERMAS 1973: 212)
Das führe zu dem Schluss, dass man nur berechtigterweise behaupten dürfe, was eine Tatsache sei - denn nur sie mache eine Aussage wahr (vgl. ebd.: 215).
Die Argumentation komme dann ins Spiel, wenn in einer Kommunikationssituation die von einem Sprecher in einer Behauptung gemachte Aussage bezweifelt werde. Habermas (vgl. ebd.: 214ff.) unterscheidet in der Kommunikation zwischen Diskursen und Handlungen. In den Handlungszusammenhängen tausche man Informationen aus, Diskurse hingegen hätten die Form der Argumentation, die zur Begründung von problematisierenden Geltungsansprüchen geführt werde. Während man sich in Handlungen, in denen die Geltungsansprüche in den Äußerungen implizit vorausgesetzt und anerkannt werden, über Erfahrungsgegenstände informiere, stehen in Diskursen Tatsachen zum Thema, die mit einem durch die Aussage erhobenen Geltungsanspruch verbunden sind:
„Wahrheitsfragen stellen sich daher im Hinblick nicht sowohl auf die innerweltlichen Korrelate handlungsbezogener Kognition, als vielmehr auf Tatsachen, die erfahrungsfreien und handlungsentlasteten Diskursen zugeordnet sind. Darüber, ob Sachverhalte der Fall oder nicht der Fall sind, entscheidet nicht die Evidenz von Erfahrungen, sondern der Gang von Argumentationen.“ (ebd.: 217)
Neben der Wahrheit nennt Habermas drei weitere Geltungsansprüche als Vorbedingungen zur Konsensfindung einer argumentativen Diskurshandlung:
„Der Konsensus besteht in der reziproken Anerkennung von mindestens vier Geltungsansprüchen, die kompetente Sprecher mit jedem ihrer Sprechakte gegenseitig erheben müssen: beansprucht wird die Verständlichkeit der Äußerung, die Wahrheit ihres propositionalen Bestandteiles, die Richtigkeit ihres performativen Bestandteils und die Wahrhaftigkeit des sprechenden Subjekts“ (ebd.: 220)
Diese vier Geltungsansprüche unterteilt er noch einmal - indem er die Verständigung zu den Bedingungen von Kommunikation überhaupt zählt - und unterscheidet schließlich die drei Geltungsansprüche noch einmal in diskursive/nicht-diskursive Bedingungen (vgl. ebd.: 222). Im letzten Abschnitt seiner Konsensustheorie der Wahrheit sieht er die Logik der Diskustheorie im Gegensatz zur rein formalen Aussagenlogik:
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„Die Logik unterscheidet sich sowohl von der Aussagenlogik, die die Regeln des Aufbaus und der Transformation von Aussagen bei konstanten Wahrheitswerten angibt, wie auch von einer transzendentalen Logik, die die für die Konstituierung von Gegenständen möglicher Erfahrung relevanten Grundbegriffe (Kategorien) untersucht. Die Logik des Diskurses ist eine pragmatische Logik. Sie untersucht die formalen Eigenschaften von Argumentationszusammenhängen.“ (HABERMAS 1973: 240)
Er steht in der Tradition Austins und Toulmins (ebd.: 241ff.) und fügt das von der formalen Logik abweichende substantielle Argumentieren in Sprechaktsequenzen ein.
„Die Bedeutung einer Sprechhandlung ist die soziale Situation [eigene Hervorh.], wie sie vom Sprecher mit seiner Handlung eingeleitet und von seinem Partner daraufhin ausgeführt wird. Mit ihrer Bedeutung bindet eine Sprechhandlung die Voraussetzungen, die zu einer Handlungssituation führen, und die Folgerungen daraus, die die Handlungssituation ausmachen. Voraussetzungen für eine Argumentationssituation ist das Problematisieren von Sprechhandlungen [].“ (MAAS/WUNDERLICH 1972: 260)
In ihren Beiträgen zum Funkkolleg vollziehen Maas/Wunderlich wird durch die Rezeption der Sprechakttheorie auch auf das Thema Argumentieren eingegangen, das Utz Maas als eine mögliche Sprechhandlung beschreibt, die demzufolge in eine soziale Situation eingebunden sein muss. Die Betonung liegt bei Maas auf der Handlungssituation zweier Interaktanten, Sprecher und Partner. Ein Sprecher führt eine Behauptung, die der Partner nicht akzeptiert und infolgedessen in Frage stellt, womit die Voraussetzung für eine Argumentationshandlung gegeben sei. Der Versuch des Argumentierenden sei nun, die Problematisierung dadurch aufzulösen, indem er versucht, das Strittige - das im Widerstreit stehende Behauptungspaar
- durch die eigene Behauptung zu ersetzen. Er verfolgt damit die Absicht, den Partner dazu zu bringen, seine Behauptung zugunsten der eigenen aufzugeben. Wird dies erreicht, ist das Ende der Argumentationshandlung erreicht.
Ähnlich wie Toulmin betont Maas den Lernprozess beim Argumentieren. Der Unterschied zum direkten Lernprozess bestehe darin, dass die Aufnahme neuen Wissens nicht durch Abfragen erfolge - über Dinge, die als Fakt feststehen - sondern eben durch den indirekten Lernprozess der Argumentation, bei der beim Lernenden zunächst etwas in Frage steht, bevor er es als gültig aufnehme.
Maas geht auch der Frage nach, ob die Argumentation nach den Gesetzen der formalen Logik handele, muss die Frage aber verneinen, da das Deduzieren von gültigen Aussagendie Aussagenlogik - nur in mathematisch, von der Natur beherrschten Bereichen vorkomme. Komme der Mensch ins Spiel - daher die Betonung der sozialen Situation mit Einbettung in die Theorie der Sprechakte -, änderten sich die Voraussetzungen, denn in einer sozialen Situation hab man es nicht mit Axiomen zu tun, sondern mit Orientierungsprinzipien - den Topoi (vgl. ebd.: 272f.). Die Topoi stellen verallgemeinerte Erfahrungen unserer Gesellschaft dar und werden laut Maas weitervermittelt oder persönlich gewonnen. Schließlich stützten solche verallgemeinerte Erfahrungen als Entscheidungskriterien unsere Argumente.
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In L’argumentation dans la langue (1983) stellen Ducrot/Anscombre die wichtigsten Arbeiten ihrer Argumentationstheorie zusammen, eine Theorie, die die Argumentation als festen Bestandteil in jede sprachliche Äußerung integriert. Eine sprachliche Äußerung besitze nach Ducrot/Anscombre immer zwei Aspekte, eine informative wie auch eine argumentative Seite. Jede Äußerung biete dem Empfänger eine „orientation argumentative“ (vgl. TUTESCU 2003), die den Empfänger zu einer vom Sprecher intendierten Schlussfolgerung bewege. Auf diese Weise argumentiere man mit jeder Äußerung, denn jede Äußerung - mag sie ausschließlich informativ sein - enthalte jene argumentative Kraft, wie sie es nennen. Von der linguistischen Analyse her gesehen, beschreiben sie die argumentativen Operatoren als die pragmatischen Konnektoren einer Rede, die in ihrer Konzeption den argumentativen Wert einer Äußerung deutlich machen:
Ihrer Theorie sei laut Tutescu ebenfalls die Unterscheidung zwischen Argumentation und dem Sprechakt Argumentieren zu verdanken. Die Argumentation definieren sie als einen diskursiven Text mit mindestens zwei Äußerungen, die in einem deduktiven Verhältnis zueinander stehen:
Von jenem acte d’inférer ist der acte d’argumenter zu unterscheiden. Denn dieser könne auch außerhalb der Argumentation auftreten, innerhalb einer Argumentation ist es der Akt, der eine Argumentation stützt (vgl. DUCROT/ANSCOMBRE 1983: 168). Eine Hypothese der beiden französischen Wissenschaftler geht so weit, dass eine jede Äußerung/Aussage (frz. enoncé) der Gegenstand eines argumentativen Sprechaktes sei und einen Teil seines Sinns ausmache, ob diese nun als Prämisse in einer Argumentation fungiere oder nicht. Die Äußerungen seien dergestalt in eine syntaktische und semantische Struktur eingebunden, die dem Empfänger zwar einen offenbar nur informativen Wert lieferten, in denen die jedoch die Schlussfolgerungen schon enthalten seien, die graduell angeordnet sind: Die Begriffe orientation argumentative, gradualité und scalarité spielen bei Ducrot/Anscombre eine bedeutende Rolle:
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Magister Artium Andreas Reimann, 2006, Argumentative Strukturen in populärwissenschaftlichen Texten der französischen Zeitschrift Science & Vie, München, GRIN Verlag GmbH
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