1. Einleitung
Der zu bearbeitende Text ist ein Auszug aus der Augsburger Chronik vom Jahre 1551. Er ist eine Mitschrift der 2. Sitzungsperiode des Trienter Konzils aus der 13. Sitzung (11. bis 13. Sitzung, von Mai 1551 bis April 1552). Die vorausgegangene erste Sitzungsperiode des Konzils von Trient (von Dezember 1545 bis März 1547) befasst sich mit Schrift und Tradition/ Erbsünde/ Rechtfertigung. Die dritte Sitzungsperiode dieses Konzils (von 1561 bis Dezember 1563) beschäftigte sich mit Reformdekreten, der Residenzpflicht und dem Ablass.
Der Text ist, wie schon erwähnt, ein Auszug aus der Augsburger Chronik. Augsburg ist neben Wittenberg, Worms und Eisenach eine Hauptstadt der Reformation. Hier wurde das Augsburger Bekenntnis („Confessio Augustana) vor Kaiser und Reichsständen öffentlich vorgetragen und in Augsburg forderte Luther zum ersten Mal eindeutig, dass sich alle kirchliche Autorität der Bibel unterordnen muss. Somit ist für die Stadt Augsburg natürlich alles wichtig, was den Fortlauf der Reformation betrifft und all dies wurde in der Chronik festgehalten. So auch das Trienter Konzil und vor allem die 2. Sitzungsperiode, da auf dieser zum ersten Mal auch die Protestanten auftraten.
Klaus Ganzer schreibt in seinen Ausführungen: „Der Ruf nach einem Konzil, um die gefährdete und dann zerbrochene Glaubenseinheit wiederzugewinnen und durchgreifende Reformen des kirchlichen Lebens vorzunehmen, wurde immer eindringlicher“. 1 Ursprünglich forderten Protestanten ein Gesamt - Konzil, dass für beide Konfessionen eine Lösung bringen sollte, doch die katholische Kirche nutzte die Gunst der Stunde um sich erstmals klar zu definieren und sich ganz entschieden vom Protestantismus abzugrenzen.
Das Konzil war somit also ein Teil der so genannten Gegenreformation. Es bildete den Ausgangspunkt der teilweise gewaltsamen Rückführung der Protestanten zum katholischen Glauben.
Im Text werden 10 Prädikanten (auch: Prediger, Hilfsprediger) zu ihrem Glauben an die Sakramente und über ihre Stellung zum Augsburger Interim befragt. Das Augsburger Interim bezeichnet ein Reichsgesetz von Kaiser Karl V. 1548. Es
1 Ganzer, Klaus: Das Konzil von Trient - Antrieb oder Hemmschuh für die Kirche der Neuzeit?, in: Prodi, Paolo (Hrsg.) und Reinhard, Wolfgang (Hrsg.): Das Konzil von Trient und die Moderne. Berlin: Duncker und Humblot 2001 (= Schriften des italienisch-deutschen Historischen Instituts in Trient).
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stellt eine vorläufige Lösung der Religionsfrage im deutschen Reich nach dem Schmalkaldischen Krieg auf dem so genannten „geharnischten“ Reichstag zu Augsburg dar. Es war ein Versuch, zur religiösen Ordnung in Deutschland und zu einer Entspannung mit den Protestanten zu gelangen. Ihnen wurden die Priesterehe und der Laienkelch gewährt, es wurde aber betont, dass das Interim nur eine vorläufige Zwischenlösung darstelle und eine endgültige Entscheidung auf dem Trienter Konzil fallen solle.
2. Hauptteil
These: „,Das Konzil von Trient war alles andere als ein allgemeines Konzil, es war vielmehr eine Versammlung von katholischen Klerikern, auf der nicht nur kein Protestant vertreten war, sondern vorwiegend Papstanhänger abstimmten, bei der eine scharfe und entschiedene Abgrenzung zum Protestantismus erfolgte.“
Den 10 Prädikanten wurden drei Fragen gestellt, wobei sich die erste und die zweite Frage auf die Eucharistie und Transsubstantiation beziehen. In der dritten Frage werden sie zum Augsburger Interim befragt.
2.1. Die erste Frage
„Was er halt, glaub und lehr von den sacrament des altars? Ob er auch glaub, dass unter einer gestalt so viel als unter beiden sei?“
Zunächst einmal ist der Hintergrund dieser Frage zu beleuchten. Im ersten Abschnitt wird gefragt, was die Prädikanten halten, glauben und lehren von dem Sakrament des Altars, welches heute als Sakrament des Abendmahls bekannt ist. Weiterhin wird gefragt, ob die Prädikanten glauben, dass unter einer Gestalt so viel als unter beiden sei. Die Prädikanten antworten darauf: „Christus habs under zwaierlei gstalt eingesetzt und nit under ainer; wer es genugsam gewest, hett's Christus als die ewige weisheit auch wohl gewusst.“ Damit sind die beiden unterschiedlichen Zelebritäten des Abendmahls der Katholiken und Protestanten gemeint. In der katholischen Kirche darf nur der Priester beim heiligen Abendmahl Wein trinken, welcher dort als echtes, heiliges Blut Christi angesehen wird. In der evangelischen Kirche dürfen hingegen alle Gemeindeglieder, die schon konfirmiert sind, den Wein
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ebenso wie der Pfarrer trinken.
Schon bei der ersten Fragestellung lässt sich erkennen, dass es sich hier nicht um eine Versammlung handelt, auf der alle religiösen Parteien auf gleicher Stufe gestellt, vertreten waren. Wenn man auf die Zeit vor dem Trienter Konzil zurückblickt, so lässt sich erkennen wie sehr man schon im Vorfeld des Konzils von Trient Luther und seine Thesen bekämpfen wollte, wie auch Georg Schmidt beschreibt: „Luther und seine Anhänger waren in der Reichsacht, verboten wurden die Verbreitung seiner Bildnisse, Meinungen und Lehren. Seine Schriften sollten verbrannt werden.“ 2 Und so wie es scheint, wird dies auf dem Trienter Konzil, so gut es geht, fortgesetzt. Die Prädikanten bekommen keine Chance, sich ebenfalls kritisch dem Klerus gegenüber zu äußern oder ebenfalls Fragen zu stellen. Wie in meiner Einleitung schon erwähnt, sah der Katholizismus das Trienter Konzil als die Chance sich vom Protestantismus abzugrenzen. „[Die Reformation wurde kompromisslos] in Lehre und Praxis abgelehnt, dafür die altkatholische Lehre von der Transsubstantiation, den Sakramenten, dem freien Willen, der Messe, dem 3 Heiligenkult u. a. erstmals klar definiert.“
Mir großer Wahrscheinlichkeit wurden die Protestanten von einem katholischen Priester bzw. einer voreingenommenen Person befragt. Auf die Begründung komme ich in meinen späteren Ausführungen zurück.
Die Antwort auf die zuvor gestellte Frage ist: „Christus habs under zwaierlei gstalt eingesetzt und nit under ainer; wer es genugsam gewest, hett's Christus als die ewige weisheit auch wohl gewusst.“ Damit ist gemeint, dass Christus, wie es in der Bibel beschrieben ist, das Abendmahl unter zweierlei Gestalt eingesetzt hat. Christus hat mit seinen Jüngern Brot und Wein geteilt.
2.2. Die zweite Frage
„Wievil sie doch sacrament glauben?“
An dieser Stelle wird eindeutig gefragt, an wie viele Sakramente die Lutheraner glauben. Die Prädikanten antworten darauf: „In hailiger Schrift funden sie zwei und
2 Schmidt, Georg: Geschichte des alten Reiches. Staat und Nation in der frühen Neuzeit 1495 - 1806. München: Beck 1999.
3 Dülmen, Richard van: Entstehung des frühneuzeitlichen Europa 1550 - 1648. 10 Auflage. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuchverlag 2004.
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Arbeit zitieren:
Stefanie Krahner, 2007, Ein Auszug aus der Augsburger Chronik, München, GRIN Verlag GmbH
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Das Konzil von Trient und der Reformkatholizismus
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