Abstract
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt - stimmt das? Fast täglich kommen neue Schreckensmeldungen in den Medien, welche Gewalttätigkeiten erneut passiert sind. Damit dies endlich einmal ein Ende nimmt, muss gehandelt werden.
Es wird viel über die Formen und Ursachen diskutiert. Diebstahl-, Drogen- und Gewaltkriminalität stehen an oberster Stelle. Die Ursachen benennen viele wie folgt: „Die Killerspiele tragen ihren großen Teil dazu bei!“, „Wenn Jugendliche bereits in jungen Jahren arbeitslos sind, können sie ja nur auf solche Ideen kommen!“ oder „In diesem Wohnumfeld ist es ja kein Wunder, dass der straffällig wird!“. Darüber reden kann jeder - handeln und dagegen angehen nur ein kleiner Teil. Es ist leichter Äußerungen, wie „Die gehören doch abgeschoben!“ oder „Alle jugendlichen Straftäter müssen härter bestraft werden!“ von sich zu geben, als aktiv dagegen vor zu gehen.
Es gibt einige Projekte, in denen man sich effektiv mit dieser Problematik beschäftigt. Dies ist durch die erschreckenden Entwicklungszahlenzahlen auch dringend notwendig. Hinter diesen Projekten stecken durchdachte Konzepte und engagierte Mitarbeiter, die nicht nur reden, sondern einen großen Teil zu Bekämpfung / Eindämmung von Jugendkriminalität leisten.
In dieser Bachelor - Thesis bekommen Sie einen Einblick, ab wann man strafbar ist und was Jugendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens bedeutet. Detailiert wird in diesem Punkt auf die Formen, Entwicklungen und Ursachen eingegangen. Anschließend folgen etliche Interventionsmöglichkeiten, unterteilt in Projekte von der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe und in überregionale Angebote. Abschließend erfolgt eine Diskussion über Fragen, welche zu diesem Thema immer wieder auftauchen. Als Experten stellten sich Sozialpädagogin und Leiterin des Täter - Opfer -Ausgleichs in XY Fr. A, der erste Kriminalhauptkommissar Hr. B und Hr. C (Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsschule Baden - Württemberg) zur Verfügung.
I
Inhaltsverzeichnis
Abstract I
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
Abk ürzungsverzeichnis VI
1 Einleitung 1
2 Begriffsklärungen. 3
2.1 Kriminalität 3
2.2 Jugendkriminalität 3
2.3 Abweichendes Verhalten (Devianz) 4
2.4 Verbrechen 4
2.5 Sanktionen. 4
3 Wann ist man strafbar? 5
3.1 Definition Jugendstrafrecht 5
3.2 Kinder 5
3.3 Jugendliche. 5
3.4 Heranwachsender. 6
4 Jungendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens 7
4.1 Formen der Jugendkriminalität 7
4.1.1 Diebstahl. 7
4.1.2 Drogen- / Rauschgiftkriminalität 8
4.1.3 Gewaltkriminalität / Körperverletzung / Sachbeschädigung 8
4.2 Entwicklungen der Jugendkriminalität / Statistiken 9
4.3 Ursachen 13
5 Interventionsmöglichkeiten. 19
5.1 Projekte der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe 19
5.1.1 Hilfen nach dem SGB VIII 19
5.1.2 Förderverein „Sicheres Karlsruhe“ 20
5.1.3 Förderverein „Sicherer Südlicher Landkreis e. V.“ 21
II
5.1.4 Projekt „HÜBSCH korrekt“ 22
5.1.5 Projekt „Elterncoaching“ 23
5.1.6 Projekt „Sicheres Nightlife“ 24
5.1.7 Projekt „Eisweiher - Treffpunkt der Kulturen“ 26
5.1.8 Projekt „NINA“ 26
5.1.9 Jugendschutzstreifen in der Gemeinde Walzbachtal 27
5.1.10 Das „Wohnortprinzip“ 28
5.2 Sonstige Projekte in Deutschland 28
5.2.1 Täter - Opfer - Ausgleich 28
5.2.2 Anti - Aggressivitäts - Training für jugendliche Gewalttäter 38
5.2.3 „Projekt Chance“ in Creglingen - Frauental. 50
5.2.4 Projekt „Teen Court (Schülergericht)“ 57
6 Diskussion 61
7 Ausblick / Zusammenfassung 65
Literaturverzeichnis 67
Anhang 70
Anhang 1: Interview mit Hr. B 70
Anhang 2: Interview mit Hr. C 83
Anhang 3: Interview mit Fr. A. 85
Anhang 4: Hilfen nach dem SGB VIII. 87
Anhang 5: Jugendschutzstreifen in Walzbachtal 88
Anhang 6: Theaterpädagogisches Präventionsprojekt gegen Gewalt und
Drogen 89
Anhang 7: Projekt „Nina“ 92
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Jugenkriminalität in Baden - Württemberg im Zehnjahresvergleich (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)...................................... 9
Abbildung 2: Vergleich der Entwicklung von deutschen und nichtdeutschen Jugendkriminellen in Baden - Württemberg (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW) . 10
Abbildung 3: Ablauf eines Täter - Opfer - Ausgleichs (Hilfe statt Knast? Jugend vor
Kriminalität schützen) ......................................................................................... 32
Abbildung 4: Wichtige Deliktgruppen beim Täter - Opfer - Ausgleich (Kinder und Jugendkriminalität. Strategien der Prävention und Intervention in Deutschland und den
Niederlanden)..................................................................................................... 37
Abbildung 5: Gestaltungselemente, Methoden und Techniken des Anti - Aggressivitäts - Training (Anti - Aggressivitäts - Training auf dem Prüfstand) .............................. 44
Abbildung 6: Stufensystem des „Projekt Chance“ (Quelle: Neue Wege im Umgang mit
Jugendkriminalität, Info 2004) ............................................................................. 55
Abbildung 7: Tagesstruktur des „Projekts Chance“ (Quelle: Neue Wege im Umgang mit
Jugendkriminalität, Info 2004) ............................................................................. 56
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Straftaten insgesamt unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA
BW 2007) ....................................................................................................................... 11
Tabelle 2: Gefährliche Körperverletzung unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich
(Quelle: LKA BW 2007) ................................................................................................ 11
Tabelle 3: Tatverdächtigenbelastung bei einzelnen Delikten (Quelle: LKA BW 2007)....
........................................................................................................................................ 12
Tabelle 4: Deliktbereich des StGB, der durch den TOA erledigt wurde (Quelle: Kinder und Jugendkriminalität. Strategien der Prävention und Intervetion in Deutschland und
den Niederlanden)........................................................................................................... 33
Tabelle 5: Durchführung des TOA in Baden - Württemberg von 1999 - 2007 (Quelle: Täter - Opfer - Ausgleich in Baden - Württemberg, Stellungnahme des
Justizministeriums)......................................................................................................... 36
Tabelle 6: Überblick über die Teilnehmer (Quelle: Anti - Aggressivitäts - Training für
Gewalttäter) .................................................................................................................... 46
Tabelle 7: Die curricularen Faktoren des Anti - Aggressivitäts - Trainings (Quelle: Gewalt im Griff. Neue Formen des Anti - Aggressivitäts - Training)........................... 47
Tabelle 8: Grobstruktur des Sitzungscurriculum eines Anti - Aggressivitäts - Trainings im Land Brandenburg (Quelle: Anti - Aggressivitätstraining auf dem Prüfstand.
Gewalttäter - Behandlung lohnt sich.) ........................................................................... 49
V
Abkürzungsverzeichnis
AAT Anti - Aggressivitäts - Training BayEUG Bayrisches Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen BtmG Betäubungsmittelgesetz BW Baden - Württemberg CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland i. S. v. im Sinne von JGG Jugendgerichtsgesetz JVA Justizvollzugsanstalt KPM Kriminalpräventive Modellprojekte LKA Landeskriminalamt NRW Nordrhein - Westphalen NS Nationalsozialismus RET rational - emotive Therapie StGB. Strafgesetzbuch TOA Täter - Opfer - Ausgleich VerbrBekG Verbrechensbekämpfungsgesetz
VI
1 Einleitung
Im Jahr 2006 wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und des Inneren bekannt gegeben, dass Deutschland eines der sichersten Länder der Welt ist. Doch ist das wirklich so?
Denn verfolgt man das aktuelle Geschehen in den Medien, ist das Thema „Kriminalität“, insbesondere „Jugendkriminalität“ immer präsent. Fast täglich werden Beiträge ausgestrahlt, in denen Jugendliche straffällig wurden. Macht man sich über diese Meldungen Gedanken, kommt man zu folgender These:
Ist die heutige Jugend verdorben?!
Warum sollte es sonst dazu kommen, dass manche Jugendliche immer härter zuschlagen oder sogar Waffen mit sich führen, mit denen sie nicht umgehen können? Warum empfinden es Jugendliche für richtig, anderen Menschen durch Diebstahl oder Sachbeschädigung Schaden zuzuführen?
Warum haben sie kein Gefühl mehr für „gut“ und „böse“ bzw. haben kein Einfühlungsvermögen mehr?
Die Ursache dieser Punkte muss gefunden werden. Untersucht man die Gründe der Jugendkriminalität genauer, so stellt man fest, dass die Jugendlichen oft nicht alleine daran schuld sind. Dazu passt die Aussage von Montesquieu (französischer Philosoph):
Keineswegs ist die junge Generation die entartet;
In der Statistik gibt es nichts zu beschönigen. Fakt ist, dass die Jugendkriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen hat und auch kein Ende in Sicht ist. Leider gehört heute Gewalt und Kriminalität in den Aufwachs - Prozess der Kinder und Jugendlichen dazu. Fast alle übertreten einmal Gesetze oder verstoßen gegen Regeln, welche allerdings keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen und somit nicht besorgniserregend sind. Neben diesen einmal vorkommenden „Fehltritten“ gibt es immer wieder Jugendliche, welche man als „heterogen“ (schwierig) bezeichnet. Diese Gruppe lernt
1
aus ihren einmaligen Taten nichts und wird somit zu jugendlichen Straftätern.
In den folgenden Seiten wird das Problem der Jugendkriminalität genauer erörtert. Die Bachelor - Thesis beginnt zur Einführung mit verschiedenen Begriffsklärungen und mit der Frage, ab wann man überhaupt strafbar ist. Anschließend wird dazu Stellung genommen, warum die Jugendkriminalität eine Sonderform abweichenden Verhaltens ist. Dies beinhaltet die Formen der Jugendkriminalität, insbesondere die Erläuterung der Diebstahl-, Drogen- und Gewaltkriminalität. Die Entwicklung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Auch das wird in diesem Punkt dargestellt. Damit man überhaupt Ansatzpunkte zur Intervention entwickeln kann, muss das wichtige Thema „Ursachen“ behandeln werden. Hier sind verschiedene Punkte, wie Familie oder Wohnsituation näher beschrieben. Anschließend kommt es zum eigentlichen Hauptthema, die Intervention. Projekte, welche die Stadt und der Landkreis Karlsruhe anbietet, werden erklärt (z B. der „Förderverein Sicheres Karlsruhe oder das Projekt „HÜBSCH korrekt“). Neben dieser Vielzahl von Angeboten werden anschließend die überregionalen Projekte beschrieben. Zum Schluss findet eine Diskussion mit Fr. A (Sozialpädagogin und Leiterin des Täter - Opfer - Ausgleichs in XY), Hr. B (erster Kriminalhauptkommissar) und Hr. C (Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsschule Baden - Württemberg) statt. Hier werden Fragen beantwortet, welche immer wieder mit diesem Thema in Verbindung gebracht werden.
Es ist ein ernst zu nehmendes Thema, eine Intervention ist Pflicht!
2
2 Begriffsklärungen
2.1 Kriminalität
Unter Kriminalität versteht man das Verbrechen als Sozialerscheinung. Es beschreibt die Summe der strafrechtlichen Handlungen. Geschildert werden diese nach dem Raum und Zeit sowie Umfang, Struktur und Entwicklung. Seit einigen Jahren nimmt die Bestrafung bei Kindesmisshandlung, Drogengebrauch, Wirtschaftskriminalität und Umweltschutzdelikten zu.
Analysiert man Kriminalität, stehen verschiedene Erkenntnismittel zur Verfügung: Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Aktenanalyse, Fallsammlungen, Lehrbücher und Monographien (Günther Kaiser, 1992). Von großer Bedeutung ist die Kriminalstatistik. Darin werden alle amtlichen Veröffentlichungen, in denen Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit nachgewiesen werden, erfasst (Hans - Jürgen Kerner, 1992).
Die Erscheinungsformen werden nach verschiedenen Formen unterteilt. Es wird nach Angriffs- und Gewinndelikten, Eigentums-, Gewalt-, Drogen-, Sexual-, Umwelt-, Wirtschafts- und Straßenverkehrsdelikten differenziert. Diese Einteilung ist jedoch nicht vollkommen befriedigend, daher wird ebenfalls zwischen menschlicher, politischer und kollektiver Gewalt unterschieden (Günther Kaiser, 1992).
2.2 Jugendkriminalität
Die Definition von „Jugendkriminalität“ hängt von dem Betrachter ab. Für die Einen fängt es bereits bei Ruhestörung oder falschen Parken an, bei den Anderen wiederum erst bei Einbruch oder Diebstahl (Herzog - Bastian & Jacobi & Moser & Scheuring, 1988). Jedoch umfasst Jugendkriminalität in rechtlicher Sicht strafbares Verhalten strafmündiger Personen, die dem Jugendstrafrecht unterstehen. Man spricht oft von „Jugenddelinquenz“, welches die Vielschichtigkeit ausdrückt. Es bezieht sich nicht nur auf das Strafbare, sondern auch auf das abweichende Verhalten, welches im Ursprung durch z.B. Schule schwänzen entstehen kann (Arthur Kreuzer, 1992).
3
2.3 Abweichendes Verhalten (Devianz)
Darunter versteht man ein Verhalten, welches die Verletzung sozialer Normen sowie Sanktionen nach sich zieht. Für dieses Verhalten gibt es keine typischen Merkmale, sondern nur soziale Reaktionen, welche damit verbunden sind. Abweichendes Verhalten beinhaltet die Dialektik zwischen dem Individuellen und dem Kollektiven, zwischen der Normalität und dem Außergewöhnlichen. Erforscht man abweichendes Verhalten genauer, so muss man die Logik unterschiedlicher sozialer Situationen untersuchen (Riccardo Lucchini, 2008).
2.4 Verbrechen
Darunter versteht man, dass die Merkmale strafgesetzlich bestimmt und mit Kriminalsanktionen bedroht sind. Dabei wird in unterschiedliche Schweregrade differenziert.
Das Verbrechen wird nach Raum und Zeit, Ort und Inhalt des Sozialsystems unterschieden. Anhand dieses Begriffes lassen sich Verhaltensweisen erkennen, verdeutlich, auswählen und beschreiben. Einerseits haben sich die Verbrechen in den letzten Jahren vergrößert, andererseits hat der Bereich des Strafbaren, soweit sich Normen nicht uneingeschränkt durchsetzen ließen, (z.B. Verbot der Pornographie) abgenommen (Günther Kaiser, 1992).
2.5 Sanktionen
Sanktionen sind strafende (negative) Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen. Dies soll zur dauerhaften Einhaltung von Normen führen (Anhang 1).
4
3 Wann ist man strafbar?
3.1 Definition Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Es ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für Jugendliche (14- bis 17jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) (Henning Curti, 1999).
3.2 Kinder
Kinder = jünger als 14 Jahre.
§ 19 StGB: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist“ (Walhalla, 2008).
Unter dieser Regelung versteht man, dass Kinder unter 14 Jahre noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Fallen Strafdelikte von Kindern an, werden diese trotzdem an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei kommt es allerdings nicht zu einem gerichtlichen Verfahren, sondern führt zu einem Vermerk bei der Polizei. Das Jugendamt wird verständigt und diese informieren die Erziehungsberechtigten über die Straftat. Wird das Kind danach häufiger straffällig, kann es bestimmte Erziehungsmaßnahmen angeordnet bekommen.
3.3 Jugendliche
Jugendliche = ab 14 bis einschließlich 17 Jahre.
§ 3 JGG: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen, wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter“ (Walhalla, 2008).
Diese Regelung besagt, dass Jugendliche nur bedingt strafmündig sind. Die Höhe der Strafe hängt von seinem Reifegrad und der Einsicht, etwas Falsches getan zu haben, ab.
5
3.4 Heranwachsender
Heranwachsender = ab 18 bis einschließlich 20 Jahre.
§ 105 JGG: „(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für den Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechende an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass es zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt“ (Walhalla, 2008).
Dem nach zu urteilen kommt es bei der Bestrafung auf den Reife- und Entwicklungsprozess an, ob dieser nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
„(2) § 31 Absatz 2 Satz 1 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teiles der Straftaten bereits rechtskräftig nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt worden ist.
(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre“ (Walhalla, 2008).
Dies besagt, falls der Täter bereits schon einmal verurteilt wurde, wird er nach dem Strafrecht für Heranwachsende bestraft.
6
4 Jungendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens
4.1 Formen der Jugendkriminalität
Laut Jahresbericht 2007 „Jugendkriminalität und Jugendgefährdung“ des LKA BW sind die häufigsten Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden: Diebstahl, Drogen-, Rauschgift- und Gewaltkriminalität, Körperverletzung und Sachbeschädigung.
4.1.1 Diebstahl
Nahezu die Hälfte aller Strafdelikte entfallen auf Diebstahl. In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil von 43,9 % auf 44,3 % erhöht (LKA BW, 2008). Das StGB definiert nach § 242 Abs. 1 „Diebstahl“ folgendermaßen: „Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht“ (Walhalla, 2008). Es gibt verschiedene Arten von Diebstahl, wie z.B.
Familiendiebstahl: Das Geld der Eltern oder der Mp 3 Player der Schwester nur auf Antrag der Geschädigten strafbar. Ladendiebstahl: Ist immer strafbar, wenn er angezeigt wird. Schwerer Diebstahl: Wenn etwas aufgebrochen wird, z.B. ein Fahrzeug oder einem Automaten ist immer strafbar, wenn er angezeigt wird.
Meist ist das Stehlen nur ein „Phase“ eines Jugendlichen, welche Wochen oder Monate andauert. Werden die Straftaten als Erfolg gesehen, fördert dies das Weitermachen. (Frank H. Weyel, 1999). 62,2 % der Diebstahldelikte werden überwiegend am Wohnort, dagegen nur 19,9 % im Landkreis begangen. Zum wiederholten Mal auffällig werden 60,7 % der Tatverdächtigen (LKA BW, 2008).
7
4.1.2 Drogen- / Rauschgiftkriminalität
Alkohol ist die meist konsumierte Droge unter Jugendlichen. Jedoch ist diese legal und verstößt somit nicht gegen das BtmG. Besitzt man illegale Drogen für den Verkauf, die Verteilung oder für eine andere Nutzung, spricht man von Rauschgiftkriminalität (Frank H. Weyel, 1999). Unter dem Einfluss von Drogen steigen Gewaltbereitschaft und sexuelle Übergriffe von und auf Minderjährige. Mädchen werden oft auf Partys mit Hilfe von Drogen wehrlos gemacht und sexuell missbraucht. Auf diese Entwicklung reagiert die Polizei mit Jugendschutzkontrollen (LKA BW, 2008).
4.1.3 Gewaltkriminalität / Körperverletzung / Sachbeschädigung
Unter Gewaltkriminalität versteht man gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Raubdelikte, Vergewaltigung, Mord und alle übrigen Tötungsdelikte. Verstöße i. S. v § 223 StGB „(leichte) Körperverletzung“ und i. S. v. § 303 StGB „Sachbeschädigung“ sind nicht enthalten.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl in diesem Bereich um 10,5 % gestiegen. Auch hier werden die Straftaten meist im Wohnort begangen und es handelt sich ebenfalls um Mehrfachtäter. Bei der Tatausführung sind oftmals Drogen im Spiel (LKA BW, 2008).
Man Spricht von Körperverletzung, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder die Gesundheit schädigt. Die häufigsten Fälle bei Jugendlichen Straftätern sind: vorsätzlich leichte, gefährliche oder schwere Körperverletzungen.
Vorsätzlich leichte Körperverletzung: Das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit wird beeinträchtigt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Opfer Schmerzen erleidet. Auch unerlaubtes Haareschneiden ist eine Körperverletzung.
Gefährliche Körperverletzung: Einer Person werden schwere Verletzungen mittels einer Waffe oder anderem Werkzeug zugefügt. Zu gefährlichen Werkzeugen zählen z.B. Flaschen, Schlagstöcke oder Baseballschläger. Schwere Körperverletzung: Davon spricht man, wenn das Opfer ein wichtiges Körperglied oder das Sehvermögen verloren hat. Hierbei muss die Tat wissentlich oder absichtlich begangen werden (Frank H. Weyel, 1999).
8
Die vorsätzlich leichte Körperverletzung ist von 2006 auf 2007 um 10 % gestiegen (782 Tatverdächtige) (LKA BW, 2008).
Zerstört oder beschädigt man mutwillig eine fremde Sache, so spricht man von Sachbeschädigung. Dieses Strafdelikt kommt häufig vor, wird aber nur selten zur Anzeige gebracht (Frank H. Weyel, 1999). In diesem Bereich ist ebenso ein stetiger Anstieg zu sehen. Gegenüber 2006, hat sich im Jahr 2007 die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 - jährigen um 15,5 % erhöht (+ 1282). Bei den Kindern gibt es sogar eine Steigerung von 18,1 %, bei den Jugendlichen eine von 16,2 % und bei den Heranwachsenden eine Erhöhung von 11,8 %. Im Zahnjahresvergleich wird bei Sachbeschädigung eine Steigerung von 55,0 % ausgewiesen (Heranwachsende: + 73,2 %, Jugendliche: + 66,9 % und Kinder: + 22,2 %) (LKA BW, 2008). Es gibt auch eine besonders schwere Form von Sachbeschädigung. Dies bezeichnet man als Vandalismus. Darunter versteht man die mutwillige und sinnlose Sachbeschädigung von privatem und öffentlichem Eigentum. Dazu zählt z.B. die Zerstörung von Autos. (Frank H. Weyel, 1999).
4.2 Entwicklungen der Jugendkriminalität / Statistiken
Abbildung 1: Entwicklung der Jugenkriminalität in Baden - Württemberg im Zehnjahresvergleich
(Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)
Das Säulendiagramm stellt die jährliche Gesamtzahl der erfassten Jugendkriminalfälle dar. Bei intensiver Betrachtung kann man zwei Aussagen erkennen.
1) Tendenz: Leicht zu erkennen ist die Zunahme, welche in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat. Ein Vergleich dazu: Im Jahre 1995 belief sich die Zahl der
9
erfassten Jugendkriminalfälle auf 54823, wohingegen es im Jahre 2004 bereits auf 75967 angestiegen ist. Prozentual gesehen ist bedeutet dies ein Anstieg von 38,6 %.
2) Differenz: Es ist eine klare Diskrepanz zwischen dem tendenziellen Anstieg und der Abweichung im Jahr 2003 zu erkennen. Da es sich hierbei allerdings um die erfassten Jugendkriminalfälle handelt, ist es möglich, dass diese etliche Dunkelziffern aufweisen.
Abbildung 2: Vergleich der Entwicklung von Deutschen und nicht - Deutschen Jugendkriminellen in
Baden - Württemberg (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)
In dieser Grafik wird verdeutlicht, dass es gravierende Unterschiede in der absoluten Entwicklung von erfassten Jugendkriminalfällen bei Deutschen und nicht - Deutschen gibt. Unverkennbar sind der Rückgang der erfassten Fälle bei nicht - Deutschen, sowie die drastische Zunahme bei Deutschen. Betrachtet man jedoch die Statistik relativ zur Gesamtzahl der in Baden - Württemberg lebenden jungen Deutschen und nicht -Deutschen, stellt man fest, dass der Anteil der ausländischen Jugendkriminellen vergleichsweise höher ist, als der prozentuale Anteil bei Deutschen Jugendkriminellen.
10
Tabelle 1: Straftaten insgesamt unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW 2007,
Jugendkriminalit ät und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)
Tabelle 2: Gefährliche Körperverletzung unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW
2007, Jugendkriminalität und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)
11
Tabelle 3: Tatverdächtigenbelastung bei einzelnen Delikten (Quelle: LKA BW 2007, Jugendkriminalität
und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)
Wie man in Tabelle eins bis drei deutlich sehen kann, weisen viele Straftäter Migrationshintergründe auf. Laut Hr. Pott erfährt die Öffentlichkeit diese besagten Zahlen nicht aus den Zeitungen, damit nicht noch mehr Vorurteile geschürt werden. Allerdings sei dies ein großer Fehler, da es nun einmal Fakt ist und es nichts zu beschönigen gäbe. Ein großes Problem ist auch, dass sich einige Ausländer immer benachteiligt fühlen. Man hört oft „Deutschland ist scheiße“, die ganzen Geldleistungen jedoch kommen ihnen entgegen.
Die ganzen Straftaten führen auch darauf zurück, dass die Werte und Normen nicht richtig vermittelt werden. „Stolz“ ist für die Migranten ein großes Thema. Jedoch sind einige Eltern arbeitssuchend und somit kein ideales Vorbild. Damit sie dennoch Anerkennung bekommen, versuchen sie dies durch Gewalt auf der Straße. Viele deutsche Gymnasiasten werden von ausländischen Schülern zusammen geschlagen und ausgeraubt. Die Deutschen versuchen den Konflikt, der eigentlich gar nicht besteht, durch Gespräche zu klären. Die Ausländer können dies nicht. Hr. Pott erläutert ein
12
Beispiel, welches sich an einem Wochenende am Karlsruhe Hauptbahnhof ereignete. Zwei deutsche Jungs haben vier Mädchen die Tür aufgehoben und diese aus dem Bahnhof hinaus begleitet. Ihnen folgten zwei türkische Jugendliche. Diese fühlten sich angegriffen, weil ihnen nicht die Tür aufgehalten wurde und gingen auf die Deutschen los, verprügelten und beraubten sie. Danach folgt immer dieselbe Masche: Trifft die Polizei ein, heißt es „Die haben Türken - Schwein zu uns gesagt“. Es ist erschreckend, mit welchen Mitteln sie ihre Schuld vertuschen. Diese Fälle seinen keine Seltenheit, so Hr. Pott. Daher fallen die Statistiken so aus und es wird in diesem Bereich ebenfalls keine Besserung geben (Anhang 1).
4.3 Ursachen
Die Ursachen von Jugendkriminalität sind immer zu berücksichtigen, da sonst nichts ausgesagt wird. Hierbei müssen Fragen, wie z.B. Wer sind sie Jugendlichen, die straffällig werden? Stammen sie vornehmlich aus der sozialen Unterschicht oder aus Randgruppen? Handelt es sich um Jugendliche, die in der Schule zurückgeblieben sind oder um beruflich Gescheiterte? Liegt es an mangelhaften familiären Strukturen? (Herzog - Bastian & Jacobi & Moser & Scheuring, 1988). Das Zusammentreffen von ungünstigen, persönlichen, sozialen, materiellen und situativen Faktoren führt oft zu Begehung von Straftaten. Die Gründe für eine gelegentliche Straftat unterscheiden sich i. d. R. bei wiederholt auffälligen Jugendlichen (LKA NRW, 2006).
1) Familie
Einige Untersuchungen haben ergeben, dass es eine Reihe von Variablen gibt, welche sich regelmäßig als wesentliche Faktoren von jugendlichem Gewalthandeln erweisen. Diese lassen sich in vier Gruppen einteilen, wobei sich verschiedene Dimensionen häufig überlappen.
Arbeit zitieren:
Franziska Schwarz, 2009, Jugendkriminalität - Interventionsformen der Sozialen Arbeit bei jugendlichen Straftätern, München, GRIN Verlag GmbH
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