Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der Gegensatz von Liberalismus und Totalitarismus 3
2.1 Liberalismus. 3
2.2 Totalitarismus 3
3. Die Grundbegriffe der Schmitt’schen Theorie. 4
3.1 Der Begriff des Politischen 4
3.2 Die Unterscheidung von Freund und Feind als Kriterium des Politischen. 5
3.3 Der Krieg als Erscheinungsform der Feindschaft. 6
3.4 Die Entscheidung über Krieg und Feind. 6
4. Fazit. 7
5. Literaturangaben: 8
5.1 Primärliteratur: 8
5.2 Sekundärliteratur: 8
2
1. Einleitung
In Verbindung mit Carl Schmitt flammen Termini wie Anti-Liberalismus und Totalitarismus auf. Seine politische Theorie gibt bis heute Anlass zu kritischen und unerschöpflichen Kontroversen im Bereich der politischen Geistesgeschichte. Schmitts Neuformulierung des Politischen ist alles andere als eindeutig und wird auf Grund seiner verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten seit Jahrzehnten von hochrangigen Politikwissenschaftlern versucht anschaulich zu klären. Ebenso verhält es sich mit seiner Unterscheidung zwischen Freund und Feind in Bezug auf das Politische.
Schmitt kritisierte als extremer Anti-Liberalist den Liberalismus und auch seine Person selbst ist noch nach seinem Ableben strittig. In der Beschäftigung mit dem Paradoxon Carl Schmitt stellt man sich schnell die Frage, wer dieser Mann eigentlich war. Er war Ehemann und Vater, Professor, Jurist und NSDAP-Mitglied. Seine Tätigkeiten im Nationalsozialismus scheinen umfangreich und eindeutig in den Augen seiner Kritiker zu sein.
Einerseits sind diese Diskussionen um Schmitt angesichts seiner Tätigkeiten in der Zeit des Nationalsozialismus noch lange nicht beendet, andererseits benötigt seine politische Theorie neue Klärungsansätze.
2. Der Gegensatz von Liberalismus und Totalitarismus
2.1 Liberalismus
„Liberalismus ist eine politische Weltanschauung, die die Freiheiten des einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt und jede Form des geistigen, sozialen, politischen oder staatlichen Zwangs ablehnt. Die vier wichtigsten Prinzipien des Liberalismus sind: a) das Recht auf Selbstbestimmung auf der Basis von Vernunft und Einsicht,
b) die Beschränkung politischer Macht und
c) die Freiheit gegenüber dem Staat,
d) die Selbstregulierung der Wirtschaft auf der Basis persönlichen Eigentums.” 1
2.2 Totalitarismus
„Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt. Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche
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Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden. Insofern stellt der Totalitarismus das krasse Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaates und des Prinzips einer offenen, pluralen Gesellschaft dar.” 2
3. Die Grundbegriffe der Schmitt’schen Theorie
3.1 Der Begriff des Politischen
Wenn man die Theorie Schmitts betrachtet, kommt man als Leser nicht umhin auf den folgenden auffallenden Satz zu stoßen: ,,Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus.” 3 Schmitt nutzt dieses Statement als einleitenden Satz in seinem Text von 1932 zur Klärung des Begriff des Politischen und spricht sich somit gegen die Allgemeine Staatslehre des deutschen Kaiserreiches aus. Die damalige Auffassung, dass politisch mit staatlich gleichsetzbar ist, wirft er um, indem er diese Auffassung einfach umkehrt. Für Schmitt kann der Begriff des Politischen nicht mehr vom Begriff der Staatlichkeit gewonnen werden. Das Politische und das Staatliche sind für ihn fast voneinander losgelöste Begriffe. Das Politische, womit Schmitt die Gesamtheit aller Menschen hinsichtlich der Freund- und Feindbeziehungen meint, ist vom Staat loslösbar. Denn das Politische begründet einen Staat ohne von diesem abhängig zu sein. 4 Die Begriffe des Staates und des Politischen sind für Schmitt von essentieller Bedeutung. Er scheint in jedem gesellschaftlichen Phänomen eine politische Komponente zu sehen, somit kann sich laut Schmitt das Politische auch nicht mehr vom Staat ableiten. Möglicherweise hatte Schmitt aber weniger die Absicht den Staatsbegriff zu verdrängen, vielleicht wollte er diesen vielmehr erneuern, damit auch der Staat selbst Neuerungen durchlaufen kann. Schönberger ist der Meinung, dass Schmitt einerseits den damaligen Staat verabschieden will und sich simultan versucht zu übertreffen. Er bemerkt ebenso Schmitts Versuch den Staat neu zu definieren und dadurch zu verändern: “Der Rückbezug auf das Politische soll einen Staat ermöglichen, der durch seine Verankerung in der politischen Einheit des Volkes und die Nutzung aller Ressourcen der modernen Gesellschaft stärker Staat ist, als er im Konstitutionalismus je sein konnte. Es geht um die Erneuerung des Staats mit Hilfe derjenigen Kräfte und Ressourcen, die ihn beim ersten
1 Schubert/ Klein (2006): Das Politiklexikon.
2 Schubert/ Klein (2006): Das Politiklexikon.
3 Schmitt (1963), S. 20.
4 Schönberger in: Carl Schmitt. Der Begriff des Politischen (2003), S. 21 f..
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Arbeit zitieren:
Jeannette Nedoma, 2009, Carl Schmitt und der Totalitarismus, München, GRIN Verlag GmbH
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