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Inhaltsverzeichnis
Einf ührung. 3
I. Zwischen religion civile und Bürgerreligion - die Theorie der Zivilreligion 4
1. Grundlagen des religionssoziologischen Konzeptes der Zivilreligion. 5
2. Robert N. BELLAHS Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem
Ph änomen 6
II. Zivilreligion beiderseits des Atlantiks - Vergleichsansätze ihrer Ausprägung in den
Vereinigten Staaten und in Frankreich. 8
1. Philosophische und historische Fundamente der Zivilreligion 9
2. Times of trial und Stabilisierung des Phänomens in beiden Staaten. 11
3. Entwicklungen nach der Krise beider Zivilreligionen im 20. Jahrhundert 14
III. Perspektiven und Herausforderungen - die Zivilreligion zwischen Stagnation und
Revitalisierung. 18
1. Neue Vitalität eines alten Konzepts: die Zivilreligion in den Vereinigten Staaten nach
dem 11. September 18
2. Herausforderung von Republik und Laizität: Frankreichs Zivilreligion angesichts
neuer gesellschaftlicher und politischer Umstände 20
Abschluss. 22
Bibliographie 23
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Einführung
Am Beginn des 21. Jahrhunderts gewinnt die Religiosität als Faktor gesellschaftlichen Zusammenlebens neue Vitalität. Vorbei die Zeiten, in denen man vor allem in Europa die Überwindung des Religiösen zum Kennzeichen der Modernität einer Gesellschaft erhoben hat. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus ist sowohl in den ehemaligen Ostblockstaaten als auch darüber hinaus - sei es in Asien, Lateinamerika, aber auch Europa - ein Wiedererstarken religiöser Bindungen zu konstatieren. Freilich bedeutet dies gerade in den westlichen Gesellschaften keine Rückkehr zum status ante der Aufklärung, viel mehr passt sich das Religiöse an neue Gegebenheiten des gesellschaftlichen Wandels an und findet so jenseits traditioneller Institutionen, Riten und Moralmuster seinen Weg zurück in das Leben der Individuen: „Religion hat die Modernisierung überlebt und es ist anzunehmen, dass sie auch die Moderne überleben wird.“ 1 Während die Religion nicht im Verschwinden begriffen ist, so ist sie dennoch einem Prozess der Individualisierung und Privatisierung unterworfen, der ihrer normativen Einwirkungsmöglichkeit auf die Gesellschaft als Ganzes aus diesem Blickwinkel heraus Grenzen setzt. Moderne und Religiosität lassen sich also allem Anschein nach im privatem, dem Individuum zur Selbstgestaltung offenen Raum, durchaus verbinden. Das empirische Fortbestehen religiöser Symbolik und Ausdrucksformen im gemeinschaftlichen Leben eines Staates - wie sie sich im Einzelfall auch darstellen mögen - macht aber auch deutlich, dass die religiöse Dimension niemals gänzlich aus der öffentlichen Sphäre gebannt werden konnte - auch wenn dies sicherlich im Falle einzelner Konfessionen geschehen sein mag. „Das Religiöse ist in der säkularen Moderne nicht abgegolten, vielmehr scheint sich wieder eine neue Balance zwischen Religion und Politik abzuzeichnen. Religion als öffentliche Privatsache lässt sich jedenfalls nicht länger unterdrücken.“ 2 So betrachtet haben wir es weniger mit einem Prozess der allgemeinen Säkularisierung zu tun, als viel mehr einem der Entkonfessionalisierung - also der Distanzierung von einer einzelnen Norm oder Moralüberzeugung, hin zur Akzeptanz einer Pluralität, die jedoch ergänzt wird durch einen religiös gearteten Konsens in der Gesellschaft, der auf ein Muster von öffentlichen Glaubenssätzen, Symbolen und Ritualen zurückgreift, was der US-
1 T.HASE: Zivilreligion - Religionswissenschaftliche Überlegungen zu einem theoretischen Konzept am Beispiel der USA; Würzburg 2001; S. 22.
2 H. KLEGER & A. MÜLLER (Hrsg.): Religion des Bürgers - Zivilreligion in Amerika und Europa; Münster 2 2004; S. II.
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amerikanische Soziologe Robert N. BELLAH, in Anlehnung an die Wortschöpfung Jean-Jacques ROUSSEAUS, Zivilreligion genannt hat. 3
Vor dem Hintergrund der offenkundigen Relevanz dieses Phänomens in der politischen Kultur eines Staates und seiner besonderen Stellung als pluridisziplinäres Analyseobjekt der Gesellschaftswissenschaften, ist es Intention dieser Arbeit die Entwicklungswege zweier Ausprägungen von Zivilreligion näher zu betrachten und Vergleichmomente offen zu legen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Französische Republik, als Exponenten zweier philosophischer Strömungen der modernen westlich-aufgeklärten Gesellschaften seien dafür herangezogen.
In einem ersten Kapitel wird zunächst die Theorie der Zivilreligion unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Robert N. BELLAHS bei dessen Entstehung analysiert werden. Im zweiten Abschnitt der Arbeit werden die zivilreligiösen Ausprägungen in den Vereinigten Staaten und in Frankreich anhand dreier Vergleichansätze betrachtet werden, wobei zu Beginn die historisch-philosophischen Grundlagen beider Entwicklungswege im Zentrum stehen werden, gefolgt vom Blick auf die Stabilisierungsprozesse des Phänomens und Entwicklungen nach den Krisen beider Zivilreligionen im 20. Jahrhundert. Der letzte Punkt der Ausführungen wird sich mit den Perspektiven und den Herausforderungen in beiden Staaten zwischen Revitalisierung auf der einen Seite und Stagnation auf der anderen auseinander setzen, bevor als Abschluss der Vergleich beider Entwicklungswege zu einem Fazit angesichts des analytischen Vorgehens BELLAHS in seinem Ursprungsaufsatz des Jahres 1967 gebracht werden wird.
I. Zwischen religion civile und Bürgerreligion - die Theorie der
Zivilreligion
Wie in der Einführung beschrieben, findet sich der religiöse Faktor menschlicher Existenz sowohl auf der rein persönlich-individuellen Ebene, wie auch im öffentlichen Raum. Betrachtet man außerdem die klassische Trennung zwischen Privatsphäre und politischer Sphäre, wie sie seit Aristoteles gebräuchlich ist, erreicht man den Ausgangspunkt Jean-Jacques ROUSSEAUS, der als erster ein Konzept von Zivilreligion am Ende seines Hauptwerkes „Du Contrat Social“ des Jahres 1762 vorgelegt und damit die Debatte über
3 Vgl. R. N. BELLAH: Civil religion in America; in: JOURNAL OF THE AMERICAN ACADEMY OF ARTS AND SCIENCES, Winter 1967, Vol. 96, Nr. 1; S. 1-21.
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diesen Begriff nachhaltig geprägt hat - wie der Rückgriff BELLAHS auf ROUSSEAUS Werk zeigt. 4
1. Grundlagen des religionssoziologischen Konzeptes der Zivilreligion
„Für Rousseau, der den Begriff der Zivilreligion in die philosophische Fachsprache einführte, war sie geradezu das ‚missing link’ zwischen der neuzeitlich-subjektiven Existenz des Menschen (homme) und seiner bürgerlich-politischen Existenz (citoyen).“ 5 Er denkt damit bereits eine der entscheidenden Aufgaben von Zivilreligion vor, die Integration in ein Gemeinwesen, welches ansonsten angesichts der zahllosen individuellen Überzeugungen, gerade in Krisenzeiten zu wenig innere Kohäsion aufwiese um überleben zu können. Diese Art der Religion ist rein auf den Staat bezogen und nicht dogmatisch auf eine bestimmte Konfession; die Erhebung einer bestimmten Konfession zur Staatsreligion widerspräche grundsätzlich den Annahmen ROUSSEAUS über die persönliche Glaubensfreiheit der Bürger. Den Kern seiner Zivilreligion fasst er in der Folge so: „Es gibt daher ein rein bürgerliches Glaubenbekenntnis, dessen Artikel festzusetzen dem Souverän zukommt, nicht regelrecht als Dogmen einer Religion, sondern als Gesinnung des Miteinander, ohne die es unmöglich ist, ein guter Bürger und treuer Untertan zu sein. Ohne jemand dazu verpflichten zu können, daran zu glauben, kann er jeden aus dem Staat verbannen, der sie nicht glaubt; er kann ihn nicht als Gottlosen verbannen, sondern als einen, der sich dem Miteinander widersetzt und unfähig ist, die Gesetze und die Gerechtigkeit ernstlich zu lieben und sein Leben im Notfall der Pflicht zu opfern.“ 6 Der Glaube an einen Gott, der die Menschen für ihre Taten zur Rechenschaft zieht und die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrags sowie des Gesetzes bilden den Kern der Rousseauschen Zivilreligion, zu deren Zugehörigkeit es keine Alternative geben kann.
Dieses philosophische Fundament muss je nach Gesellschaftsordnung um spezifische Charakteristika ergänzt werden, sowie historische Entwicklungen mit einbezogen werden. Aus dieser Erweiterung ergeben sich diverse analytische Deutungsmöglichkeiten, wie sie bei Heinz KLEGER und Alois MÜLLER unterschieden werden: (1) Zivilreligion als religiöses Recht, womit religiöse Inhalte in der öffentlichen Kultur außerhalb institutionalisierter kirchlicher Verfasstheit gemeint ist; (2) Zivilreligion als höchste Werte, die nicht mehr überboten werden können und so als Grundlage der Begründung universeller Werte dienen;
4 Vgl. ebd.
5 KLEGER & MÜLLER ( 2 2004); S. II.
6 J.-J. ROUSSEAU: Vom Gesellschaftsvertrag; Stuttgart 1986; S. 151.
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(3) Zivilreligion als transkonfessioneller Brückenschlag, der ihr unabhängig vom konkreten historischen Kontext Legitimität verschafft; (4) Zivilreligion als Bürgerreligion, sieht die Zivilreligion vor dem Hintergrund der Bürgergesellschaft, worin sie das Glaubensbekenntnis der Bürgerschaft bildet - dem man sich, anders als bei ROUSSEAU, in der liberalen Gesellschaft auch entziehen kann. Vor diesem komplexen Hintergrund erscheint eine genaue Definition von Zivilreligion heutzutage schwieriger denn je. Ende der 1980er Jahre hat sich der Lutherische Weltbund im Rahmen eines groß angelegten Projektes mit dem Thema Zivilreligion befasst und geht dabei von folgender Arbeitsdefinition aus, die in ihrer Ausführlichkeit dem Phänomen über zeitliche und geographische Grenzen hinweg wohl am gerechtesten wird: „Civil Religion ist ein Geflecht von Symbolen, Gedanken und Handlungsweisen, die die Autorität von gesellschaftlichen Institutionen legitimieren. Sie stellt eine grundlegende Wertorientierung dar, die ein Volk in gemeinsamem öffentlichem Handeln verbindet. Sie ist dabei insofern religiös, als sie Verpflichtung hervorruft und innerhalb einer gesamten Weltsicht in gewissen Fällen den eigentlichen Sinn eines Volkes für Wert, Identität und Bestimmung zum Ausdruck bringen kann. Sie ist ‚civil’ ‚gesellschaftlich’, insofern als es dabei um die grundlegenden öffentlichen Institutionen geht, die in einer Gesellschaft, einer Nation oder sonstigen politischen Größe, die Macht ausüben. ‚Civil religion’ kann sich in Form von Riten, Feiertagen, heiligen Stätten, Dokumenten, Geschichten, Helden oder anderen Ausprägungen ebenso äußern, wie in anerkannten historischen Religionen. ‚Civil religion’ enthält unter Umständen auch eine Theorie, die dann als Ideologie zum Vorschein kommt. Die einzelnen Gesellschaftsmitglieder sind sich ihrer ‚civil religion’ in unterschiedlichem Maße bewusst. Sie wird von der Bevölkerung weitgehend oder begrenzt angenommen, so sie ihre zentrale Funktion der Legitimierung der gesellschaftlichen Institutionen erfüllt.“ 7
2. Robert N. BELLAHS Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen
Während der Begriff der Zivilreligion schon seit langem besteht, ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung damit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein rudimentär geblieben. Es ist der Verdienst des US-amerikanischen Soziologen Robert N. BELLAH ihn in den 1960er Jahren einem größeren Kreis bekannt gemacht und zur Diskussion gestellt zu haben, wobei er die Grundnahme teilt, dass die Hauptaufgabe von Zivilreligion eine integrative sei, da es
7 Zitiert in: HASE (2001); S. 60f.
Arbeit zitieren:
Andreas Ludwig, 2009, Zivilreligion in den Vereinigten Staaten und in Frankreich, München, GRIN Verlag GmbH
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