I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Fundamentale Aspekte von Sicherungbeziehungen 2
2.1 Begriffsklärung Sicherungsbeziehung 2
2.2 Begriffsklärung Sicherungsinstrument 2
2.3 Begriffsklärung gesichertes Grundgeschäft 3
3 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS und HGB 4
3.1 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 4
3.1.1 Ansatzkriterien 4
3.1.2 Bewertung als Fair Value Hedge 5
3.1.3 Bewertung als Cash Flow Hedge 6
3.1.4 Bewertung als Hedge of a net investment in a 7
foreign operation
3.2 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach HGB 8
3.2.1 Ansatzkriterien 8
3.2.2 Bewertung 9
3.2.2.1 „Normale“ Bewertungseinheit 10
3.2.2.2 antizipative Bewertungseinheit 10
4 Kritischer Vergleich der unterschiedlichen Bilanzierung 11
4.1 Allgemeine Unterschiede und Gemeinsamkeiten 11
4.2 Beurteilung des Fair Value 12
4.3 Notwendigkeit von Hedgegeschäften 14
5 Fazit 15
Anhang III
Literatur - und Quellenverzeichnis XVI
II
Abkürzungsverzeichnis
AG Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) AktG Aktiengesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BilMog Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BT-Drs. Bundestags-Drucksache DB Der Betrieb (Zeitschrift) GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HGB-E Handelsgesetzbuch-Entwurf IAS International Accounting Standards IFRS International Fiancial Reporting Standards IRZ Zeitschrift für internationale Rechnungslegung KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
1
1. Einleitung
„Die Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage“ 1 , so heißt es im Regierungsentwurf zum BilMoG. Gerade im Bereich der Sicherungsbilanzierung hat das deutsche Recht grundlegenden Reformbedarf. Derivative Finanzinstrumente, welche als Sicherungsinstrument zur Absicherung von Risiken verwendet werden, nehmen immer mehr an Bedeutung zu, sowohl national als auch international. Nach deutschem Recht gelten derivative Finanzinstrumente als schwebende Geschäfte und dürfen bis zu ihrer Realisierung bilanziell nicht erfasst werden. 2 Hinsichtlich ihrer bilanziellen Abbildung im Rahmen von Sicherungsbeziehungen gab es bisher keine ausdrücklichen Regelungen, was dem bilanzierenden Unternehmen in gewissem Maße die Ausnutzung von Spielräumen erlaubt hat.
Infolge der zunehmenden Internationalisierung werden die Vorschriften nach IFRS in diesem Zusammenhang als eine Art Vorbild genommen. Ziel des BilMoG ist es, eine vollwertige, gleichzeitig aber auch kostengünstigere Alternative zur internationalen Rechnungslegung zu schaffen. Dies soll zum Einen durch die Reduzierung der handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechte erreicht werden. Zum Anderen soll der Jahresabschluss nach HGB aussagekräftiger werden. 3
Im Rahmen dieser Arbeit werden die Unterschiede in der Bilanzierung von Sicherungbeziehungen zwischen HGB und IFRS hinsichtlich Ansatz und Bewertung/ kritisch analysiert. Insbesondere wird untersucht, ob eine bessere Darstellung von Sicherungsbeziehungen durch die Angleichung der Vorschriften des HGB im Rahmen des BilMoG an die des IAS gelungen ist.
Zum Verständnis werden zu Beginn grundlegende Begriffe der Sicherungsbilanzierung geklärt. Daran schließt die Darstellung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS und HGB an. Im vierten Kapitel wird die Angleichung der Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung nach HGB an die der IFRS kritisch analysiert. Dabei wird die Umstellung auf die Fair Value-Bewertung beurteilt und die Konformität der neuen
1 Deutscher Bundestag, Entwurf, 2008, S. 1
2 Vgl. Pellens, Bernhard et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 573
3 Vgl. zu den Zielen Deutscher Bundestag, Entwurf, 2008, S. 1
2
Vorschriften mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung untersucht. Die Offenlegung weiterer Unterschiede und Gemeinsamkeiten ist ebenfalls Thema dieses Kapitels.
2. Fundamentale Aspekte von Sicherungbeziehungen
2.1 Begriffsklärung Sicherungbeziehung
Gemäß IAS 39.9 besteht eine Sicherungsbeziehung aus einem Sicherungsinstrument (hedging instrument) und einem gesicherten Grundgeschäft (hedged item). 4 Wird ein Grundgeschäft mit einem Sicherungsinstrument gegen bestimmte Risiken abgesichert, wird dies im Englischen als hedging bezeichnet. Im HGB ist dies unter dem Begriff Bewertungeinheit zu finden (§ 254 HGB-E).
2.2 Begriffsklärung Sicherungsinstrument
Nach IAS 39.9 ist ein Sicherungsinstrument ausschließlich ein Finanzderivat oder im Falle einer Absicherung von Währungsrisiken auch ein nicht-derivatives Finanzinstrument, das in der Lage ist, Wertschwankungen des gesicherten Grundgeschäfts hinsichtlich des abgesicherten Risikos zu kompensieren (IAS 39.9; IAS 39.72-77; IAS 39.AG94-AG97). 5 § 254 HGB-E lässt ebenfalls nur Finanzinstrumente zu. Eigene Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens dürfen nach IAS nicht als Sicherungsinstrument verwendet werden (IAS 39.AG97), da es sich hierbei nicht um einen finanziellen Vermögenswert oder eine Schuld handelt. 6
Ein Sicherungsinstrument kann sowohl aus einem als auch aus mehreren Finanzderivaten bestehen. 7 Es ist außerdem möglich, ein Sicherungsinstrument nur für einen Teil der Grundgeschäft-Laufzeit einzusetzen. Im Gegensatz dazu ist die Anwendung von Hedge accounting für lediglich einen Teil der Sicherungsinstrument-Laufzeit unzulässig (IAS 39.75). 8
4 Vgl. Pellens, Bernhard et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 585
5 Vgl. Kuhn, Steffen/ Scharpf, Paul, Rechnungslegung, 2006 S. 354; Schmidt, Matthias/ Pittroff, Esther, Klingels, Bernd, Finanzinstrumente, 2007, S. 84; Pellens, Bernhard et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 585 f.
6 Vgl. Bohl, Werner/ Riese, Joachim/ Schlüter, Jörg, Kommentierung, 2006, S. 813 Rz. 47
7 Vgl. Pellens, Bernhard et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 587
8 Vgl. Scharpf, Paul/ Kuhn, Steffen, Fair Value, 2005, S. 223
3
Um als Sicherungsinstrument in Frage zu kommen, muss ein Derivat verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum Einen muss dessen Fair Value sowie das abzusichernde Risiko verlässlich ermittelt werden können (IAS 39.AG96). Dies ist notwendig, um die Effektivität 9 einer Sicherungsbeziehung nachzuweisen. Des Weiteren muss eine Zuordnung des Sicherungsinstruments zu den einzelnen Risikopositionen möglich sein (IAS 39.76). 10
2.3 Begriffsklärung gesichertes Grundgeschäft
Ein gesichertes Grundgeschäft kann grundsätzlich jeder bilanzierte Vermögenswert oder jede bilanzierte Verbindlichkeit sein 11 , sofern das Risiko von Wertschwankungen besteht und infolgedessen Auswirkungen auf das Periodenergebnis zu erwarten sind (IAS 39.78; IAS 39.86). 12 Daneben können jedoch auch eine feste Verpflichtung 13 , eine vorhergesehene künftige und hoch wahrscheinliche Transaktion 14 oder auch eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 15 ein gesichertes Grundgeschäft darstellen. 16 Es kommen aber auch Gruppen der o. g. Grundgeschäfte in Betracht, sofern diese ein gleichartiges Risikoprofil aufweisen (IAS 39.83), indem sich bspw. der Fair Value des einzelnen Postens der Gruppe proportional im Verhältnis zur Gesamtgruppe verändert. 17
Voraussetzung für die Designation eines Grundgeschäfts gemäß den Anforderungen zur Effektivitätsmessung ist die zuverlässige Bestimmbarkeit dessen Fair Value- bzw. Cash Flow-Änderung (IAS 39.88(d)). 18
Auch nach § 254 HGB-E kommen „Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende
9 Siehe zur Effektivität Kapitel 3.1.1 Ansatzkriterien
10 Vgl. Schmidt, Matthias/ Pittroff, Esther/ Klingels, Bernd, Finanzinstrumente, 2007, S. 86 f.; Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 359 Rz. 2043
11 Sog. recognized assets or liabilities, z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten
12 Vgl. Schmidt, Matthias/ Pittroff, Esther/ Klingels, Bernd, Finanzinstrumente, 2007, S. 76; Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 377 Rz. 2160
13 Sog. firm commitments, z. B. vertraglich abgesicherter künftiger Kauf von Rohöl in US-$
14 Sog. forecast transaction, z. B. geplanter Kauf von Vorräten von einem ausländischen Lieferanten
15 Sog. net investment in a foreign operation, z. B. ein Kredit, der in US-$ aufgenommen wurde, um eine amerikanische Tochter, deren funktionale Währung der US-$ ist, zu finanzieren
16 Vgl. Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 354; Pellens, Bernhard et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 585-587; Schmidt, Matthias/ Pittroff, Esther/ Klingels, Bernd, Finanzinstrumente, 2007, S. 75 f.
17 Vgl. Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 377 Rz. 2160; vgl. Heuser, Paul J./ Theile, Carsten, Handbuch, 2007, S. 388 Rz. 2232
18 Vgl. Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 377 Rz. 2161
4
Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen“ als Grundgeschäft in Frage. Ein Unterschied zu den IFRS besteht lediglich in der hier nicht möglichen Verwendung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
3. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS und HGB
3.1 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS
IAS 39.86 unterscheidet drei Arten von Sicherungsbeziehungen. 19 Der Fair Value Hedge dient der Absicherung von Fair Value-Änderungen bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Zur Absicherung von Cash Flow-Änderungen aus bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder einer hoch wahrscheinlichen Transaktion wird der Cash Flow Hedge genutzt. Als dritte Form der Risikoabsicherung gibt es den Hedge of a net investment in a foreign operation. Hierbei werden Risiken aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgesichert.
3.1.1 Ansatzkriterien
Damit eine Sicherungsbeziehung nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanziert werden kann, müssen nachfolgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (IAS 39.88): Einerseits die Dokumentation jeder Sicherungsbeziehung und andererseits der Nachweis der Effektivität des Sicherungszusammenhangs. 20 Die Dokumentation beinhaltet neben der Beschreibung des Grundgeschäfts, des Sicherungsinstruments und der Art des abzusichernden Risikos auch die Risikoziele und -strategien des Unternehmens (IAS 39.88(a)). 21 Des Weiteren ist die Effektivität 22 der Sicherungbeziehung einzuschätzen und die Methode zur Effektivitätsmessung festzulegen. 23 Die Effektivität der Absicherung muss stets einen hohen Grad aufweisen und verlässlich messbar sein (IAS 39.88(b)). 24 Dies setzt voraus, dass sowohl beim Sicherungsinstrument als auch beim Grundgeschäft der Fair Value bzw. Cash Flow ermittelt werden kann
19 Vgl. zum Folgenden Schmidt, Matthias/ Pittroff, Esther/ Klingels, Bernd, Finanzinstrumente, 2007, S. 91
20 Vgl. Heuser, Paul J./ Theile, Carsten, Handbuch, 2007, S. 391 Rz. 2245
21 Vgl. Heuser, Paul J./ Theile, Carsten, Handbuch, 2007, S. 391 Rz. 2246 f.; Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 406 Rz. 2391-2393
22 Gemäß IAS 39.9 drückt die Effektivität einer Sicherungsbeziehung aus, inwieweit das Sicherungsinstrument Risiken aus den Änderungen des Fair Value bzw. Cash Flows des gesicherten Grundgeschäfts kompensieren kann. Vgl dazu Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 407 Rz. 2400; KPMG, IFRS, 2004, S. 212.
23 Vgl. Kuhn, Paul/ Scharpf, Steffen, Rechnungslegung, 2006, S. 406 Rz. 2393
24 Die Effektivität sollte zwischen 80 und 125 % liegen (IAS 39.AG105 (b)).
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Doreen Schröder, 2008, Kritischer Vergleich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS und HGB unter Berücksichtigung der Regelungen im Regierungsentwurf zum BilMoG, München, GRIN Verlag GmbH
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