GLIEDERUNG:
1 Anmerkungen 2
2 Der Beginn der Vernichtung psychisch Kranker im „Dritten Reich“ 2
3 Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen zwischen 1933 und 1945. 3
4 Grundlagen der Massenmotivation zur Aushebelung der Menschenrechte. 5
5 Grundlagen zur Ausgrenzung psychisch Kranker und Behinderter. 7
6 Die Entstehung des Euthanasieprogramms in Nazi-Deutschland 7
7 Ergänzende Erklärungsansätze des moralisch gerechtfertigten Massenmordes in Analogie zu
den heutigen Neonazis 10
QUELLEN : 12
1 Anmerkungen
Das „Dritte Reich“ stellt in seiner beispiellosen Schreckensherrschaft, dem barbarischen Vernichtungskrieg mit seinen globalen Ausmaßen und seinem bis in akademische Ebenen durchdachten Rassenwahn ein bislang in seiner Komplexität einzigartiges Phänomen dar. In dieser Arbeit, die auf einem in der Hochschule Niederrhein vorgetragenen Referatsvortrag basiert, sollen einige Aspekte des „Euthanasieprogramms“ des NS-Regimes dargestellt werden. Dies ist hier nur in einer didaktisch reduzierten Form möglich. Ein Versuch, das Denken der Verantwortlichen zu beschreiben und gegebenenfalls zu erklären, soll in keiner Weise als eine Sympathiebekundung oder Entschuldigung, geschweige denn eines Verharmlosen gesehen werden. Im Folgenden wird der Fokus auf die Vernichtung der psychisch Kranken gelegt.
2 Der Beginn der Vernichtung psychisch Kranker im „Dritten Reich“
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3 Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen zwischen 1933 und 1945 Die Historiker streiten auch heute noch darüber, ob Hitler der Auslöser für die gesellschaftliche Katastrophe war, die das „Dritte Reich“ mit sich brachte, oder ob er Symptom seiner Zeit war. Während die erste These Hitler als folgenschweres „Detail“ betrachtet, Weltkrieg, Judenvernichtung etc. also als Folge einer schicksalhaften Variablen der Geschichte sieht, geht die zweite Annahme davon aus, dass Hitler im Grunde genommen nur ein Platzhalter für eine in jedem Fall auftretende „Führerperson“ gewesen war, die die Zeit um 1933 in jedem Fall hervorgebracht hätte. Unstrittig ist die Vorgehensweise, die Hitler und seine „willigen Helfer“ einsetzten, um ihre Pläne - die letzten Endes von vielen Ideengebern stammten und in Hitlers Manifest „Mein Kampf“ vereint waren - zu realisieren. Das Deutschland um 1933 muss in seinen historischen Bezügen betrachte werden, um eine fundierte Annäherung zu ermöglichen.
„Obwohl das kaiserliche Deutschland ein autoritärer Staat ohne parlamentarischdemokratische Tradition war, konnte es doch im Bereich des Rechts auf eine alte, solide Tradition zurückblicken.“ (Ian Kershaw in Olwen Hufton, Seite 246)
Dennoch lassen sich gewisse Grundströmungen bereits bei Bismarck erkennen, die später in weitaus extremerer Ausprägung zum wesentlichen Bestandteil der Tötung von Juden, psychisch Kranken, Behinderten und anderen Menschengruppen herangezogen wurden: „Zu den Techniken, die Bismarck einsetzte, um im formal geeigneten Nationalstaat auch nationale Einheit zu schaffen, gehörte die Ausgrenzung bestimmter Gruppen, die nicht wirklich Teil der nationalen Gemeinschaft, sondern potentielle Staatsfeinde sein sollten.“ (Ian Kershaw in Olwen Hufton, Seite 243) Einen sehr ähnlichen Mechanismus lässt sich auch nach der so genannten „Machtergreifung“ Hitlers beobachten: Das Ausgrenzen bestimmter Gruppen wurde administrativ organisiert und der Öffentlichkeit mit einer Angstkulisse „verkauft“. Dabei ließen die Nationalsozialisten eine wesentlich Hintertür offen, die sie später geschickt für ihre Zwecke zu nutzen verstanden: die Möglichkeit, den Kreis der „Staatsfeinde“ unbegrenzt und nach Belieben auszuweiten.
3
Arbeit zitieren:
Ansgar Fabri, 2008, Die Abschaffung der Menschenrechte im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung des „Euthanasieprogramms“ für psychisch Kranke, München, GRIN Verlag GmbH
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