Einleitung 3
A) Die politische Freiheit. 4
1) Darstellung des Themas im Esprit des lois 4
2) Worin die Freiheit besteht 4
B) Die Realisierung politischer Freiheit 5
1) Wie politische Freiheit verfassungsmäßig erreicht 5
werden kann - das Beispiel England 5
1.1) Die Gewaltenteilung. 6
1.2) Die gesetzgebende Gewalt. 7
1.3) Die ausführende Gewalt 8
1.4) Die richterliche Gewalt. 9
2) Wie man Freiheit schafft in ihrem Bezug zum Bürger 9
2.1) Die Strafgesetze 9
2.2) Die Klassifizierung der Straftaten. 10
2.3) Die Wesensgleichheit von Verbrechen und Strafe 10
2.4) Differenzierung der Strafen bezüglich der Proportionalität 11
zum Verbrechen 11
3) Wie weit die Freiheit reicht. 11
Schlu ßbemerkungen 12
Literaturverzeichnis 14
2
Einleitung
Sich mit Montesquieu zu beschäftigen ist schon aus
philosophiegeschichtlichen Gründen unumgänglich. Als eine der herausragenden Persönlichkeiten der politischen Aufklärung hat er durch sein Wirken, insbesondere durch das hier in Auszügen behandelte Werk, im Vorfeld der Französischen Revolution wichtige Ideen geliefert, die später zur Ausarbeitung der neuzeitlichen demokratischen Verfassungen führten. Die heutigen Demokratien der westlichen Welt lassen sich zurückführen auf das von ihm aufgenommene und im Esprit des lois erweiterte Modell der lockeschen Gewaltenteilung.
Darüber hinaus ergibt sich jedoch auch gerade in diesen Tagen noch eine besondere Aktualität Montesquieus. Zu Zeiten, in denen sich nahezu die gesamte westliche Welt dem „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ verschrieben hat und es auf der Erde mehr Kriege gibt als je zuvor in ihrer Geschichte, muß man darüber nachdenken, was Begriffe wie Freiheit und Schutz des Bürgers in unseren Gesellschaften bedeuten und wie sie sich zueinander verhalten. Auch müssen wir fortwährend prüfen, in wie weit wir unserem Selbstverständnis als freiheitlich geordnete Gesellschaften gerecht werden. Dies gilt in besonderem Maße, wenn wir uns anschicken, als Vorbild gelten zu wollen für heute noch nicht demokratisch verfaßte Staaten. Vor diesem Hintergrund also ist es sehr ratsam, neben anderen politischen Aufklärern wie Locke, Rousseau oder Voltaire, um nur wenige aufzuführen, auch Montesquieu und sein Verständnis von Freiheit wieder verstärkt in unser Blickfeld zu rücken. Dieses Verständnis wird zwar nicht ausschließlich, jedoch zu einem großen Teil im Esprit des lois deutlich.
3
A) Die politische Freiheit
1) Darstellung des Themas im Esprit des lois
Zu Beginn des XI. Buches gibt Montesquieu zwei verschiedene Aspekte an, unter denen er das Thema behandelt: „Je distingue les lois qui forment la liberté politique dans son rapport avec la constitution, d’avec celles qui la forment dans son rapport avec le citoyen“ (EL, XI, 1). Diese behandelt er im zwölften Buch, jene im elften.
2) Worin die Freiheit besteht
Nachdem er diese Zweiteilung des Themas vorgenommen hat, weist der Autor schon im nächsten Kapitel darauf hin, wie schwer eine allgemeingültige Definition des Begriffes „Freiheit“ sei, denn seit jeher habe man diesem vielfältige Bedeutungen beigemessen. Montesquieu erwähnt die allgemeine Ansicht, Freiheit sei hauptsächlich in Staaten verwirklicht, in denen das Volk den überragenden Anteil an der Macht habe und so immer das zu tun scheine, was ihm gerade beliebe (EL, XI, 2). Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, daß es in einem Staat, d.h. in einer mit Gesetzen ausgestatteten Gesellschaft, nicht möglich sein könne, daß jeder tue, was er wolle, denn wenn jedermann sich entgegen den Gesetzen verhalten dürfte, so würde die Freiheit zerstört. Hier zeigt der Autor, daß es für ihn einen deutlichen Unterschied gibt zwischen philosophischer und politischer Freiheit: „La liberté philosophique consiste dans l’exercice de sa volonté, (...)“ (EL, XII, 2, §1) Aber: „(...) la liberté politique ne consiste point à faire ce que l’on veut“ (EL, XI, 3, §1) Vielmehr bestehe die politische Freiheit darin, sich innerhalb der Gesetze frei zu bewegen: „La liberté est le droit de faire tout ce que les lois permettent; (...)“ (EL, XI, 3, §2) Somit stellt die Freiheit im politischen Sinne, wie auch Kuhfuß 1 bemerkt, bei Montesquieu eine Art Kompromiß zwischen absoluter Freiheit und Unterdrückung dar, der durch die gegebene Realität in der Politik nötig
1 Kuhfuß, Mäßigung und Politik, 78
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wird. Politische Freiheit macht also quasi das aufrechterhaltbare Mindestmaß der in der Gesellschaft untergehenden absoluten Freiheit aus. Montesquieu führt noch einen weiteren wichtigen Aspekt der Freiheit ein, nämlich die Sicherheit. Im zentralen sechsten Kapitel des elften Buches sagt er: „La liberté politique, dans un citoyen, est cette tranquillité d’esprit qui provient de l’opinion que chacun a de sa sûreté“. (§3) Diese Sicherheit, welche von grundlegender Bedeutung im XII. Buch ist, in dem es unter anderem um die Art der Strafgesetzgebung geht, ist einerseits zu verstehen als Sicherheit vor Übergriffen von Mitbürgern, andererseits vor staatlicher Willkür. Um eine solche freiheitszerstörende Willkür zu vermeiden, sei ein verfassungsmäßig moderater Staat nötig, in welchem zusätzlich jeglicher Machtmißbrauch verhindert werde: „La liberté politique ne se trouve que dans les gouvernements modérés. Mais elle n’est pas toujours dans les états modérés: elle n’y est que lorsqu’on n’abuse pas du pouvoir.“ (EL, XI, 4, §1) Demzufolge gebe es keine von Natur aus freiheitliche Regierungsform, denn auch in einer Demokratie müsse man die Macht zügeln, damit die Regierung nicht tyrannisch werde. Es sei also genauso gut denkbar, in einer Monarchie ein großes Maß an Freiheit zu realisieren, wie eine Demokratie bzw. Republik zur Tyrannei zu machen. Als einzige Staatsform, in der politische Freiheit überhaupt nicht verwirklicht werden könne, müsse die Despotie angesehen werden, da hier alles von den Launen des Herrschers abhänge.
B) Die Realisierung politischer Freiheit
1) Wie politische Freiheit verfassungsmäßig erreicht
werden kann - das Beispiel England
Um die angesprochenen Voraussetzungen der politischen Freiheit, Mäßigung der Macht und Verhinderung von Machtmißbrauch, herzustellen, sei es nötig, durch die Verfassung zu bewirken, „(...) que le pouvoir arrête le pouvoir“ (EL, XI, 4, §2). Wie dies bestenfalls zu geschehen habe, zeigt Montesquieu im sechsten Kapitel des elften Buches anhand der Beschreibung der Verfassung Englands, welches er für den Staat hält, der
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Arbeit zitieren:
Thorsten Schülke, 2002, Freiheit und Schutz des Bürgers in Montesquieu: De l'esprit des lois, München, GRIN Verlag GmbH
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