Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis. - 3 -
I. Einleitung. - 4 -
II. Goldene Aktien und EG-Recht. - 4 -
1. Die Bedeutung der Goldenen Aktien - 4 -
2. Eckpunkte der EuGH-Urteile zu „Goldenen Aktien“ - 5 -
3. Rechtfertigungsgründe - 7 -
4. Unterschiede der drei EuGH-Urteile. - 7 -
5. Mögliche Auswirkung der Urteile für das VW-Gesetz. - 9 -
III. Das VW-Gesetz. - 9 -
1. Das Volkswagengesetz. - 9 -
a) Der Konzern bis zum VW-Gesetz. - 9 -
b) Seit 1960 - 9 -
c) Inhalt - 10 -
2. Beschluss zur Klageerhebung - 11 -
3. Vereinbarkeit des VW-Gesetz mit EG-Recht - 12 -
a) Höchststimmrecht - 12 -
b) Sperrminorität - 15 -
c) Entsende-Recht in den Aufsichtsrat - 15 -
IV. Ergebnis - 17 -
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Literaturverzeichnis
Armbrüster, Christian „Golden Shares“ und die Grundfreiheiten des EG-Vertrags, Juristische Schulung JuS, Heft 3, 2003, Seiten 224-227
Begründete Stellungnahme zum VW-Gesetz 07/2004 Brak-Mitteilungen (Adresse: http://www.brak.de)
Eichhorn, Peter Das VW-Gesetz, 2004, Seiten 1-15
Freier Kapitalverkehr: Kommission verklagt Europäische Kommission Deutschland wegen Volkswagengesetz 10/2004
Neue Rechtssprechung der Europäischen Gerichte Kanitz, Ralf/ (EuGH, EuG) 04/2004), Seite 13 Steinberg, Philipp Kilian, Wolfgang VW-Gesetz und Wissenschaftsförderung, Neue
Juristische Wochenschrift, NJW, Heft 49, Seiten 3599-3601
Krause, Hartmut Von „goldenen Aktien“, dem VW-Gesetz und der Übernahmerichtlinie, Neue Juristische Wochenschrift NJW, Heft 38, 2002, Seiten 2747-2752
Goldene Aktien als Verstoß gegen den freien KPMG-Mitteilungen Kapitalverkehr, Juli August 2002, 2-3
Ruge, Reinhard Goldene Aktien und EG-Recht, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 14, 2002, Seiten 421-424
Ruge, Reinhard Goldene Aktien IV, V, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 17, 2003, Seiten 540-542
Geschichte des Volkswagen AG, 1960-1980 Volkswagen AG (Adresse: http://www.volkswagen.ag.de)
Wellige, Kristian Weg mit dem VW-Gesetz, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 14, 2003, Seiten 427-433
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I. Einleitung
Die Europäische Gemeinschaft wurde gegründet, um die Mitgliedstaaten wirtschaftlich aneinander zu binden. Dies sollte - nach dem 2. Weltkrieg - insbesondere zu einer Stabilisierung des Friedens beitragen. Das Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es deshalb auch heute noch, einen gemeinsamen Markt zu errichten, dessen Herzstück der Binnenmarkt ist. Der Binnenmarkt beinhaltet einen Raum ohne Grenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt durch die Bestimmungen der Grundfreiheiten. Grundfreiheiten sind die Stützpfeiler der EG-Wirtschaftsverfassung und bilden den Kern der europäischen Integration. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage ob das „VW-Gesetz“ nach diesen Grundfreiheiten des EGV europarechtswidrig ist.
Um diese Frage zu beantworten muss man sich das Gesetz im Einzelnen, sowie die Thematik der sog. „Goldenen Aktien“ in Verbindung mit dem EG-Recht genauer betrachten. Der EuGH hat in drei Urteilen (2002) erstmals Stellung zur Vereinbarkeit der „Goldenen Aktien“ mit EG-Recht genommen. Aufgrund dieser Entscheidung wird im folgenden Aufsatz die Bedeutung der Goldenen Aktien, die Problematik mit den Grundfreiheiten sowie die Auswirkungen der Urteile auf das VW-Gesetz erläutert.
II. Goldene Aktien und EG-Recht
1. Die Bedeutung der Goldenen Aktien
Im Zuge der Privatisierungspolitik der 1980er und 1990er Jahre entschieden sich zahlreiche Staaten Europas dazu, ihre öffentlichen Unternehmen in Privatrechtsform und später auch in private Hand zu überführen. Dennoch blieb der Wunsch der nationalen Regierungen bestehen, auch nach dem Verlust der Eigentümerposition weiterhin Einfluss auf bestimmte Entscheidungen und Entwicklungen der privatisierten Unternehmen zu wahren 1 . Im Wesentlichen stehen zwei Wege zur Verfügung, um unabhängig vom Umfang des staatlichen Anteilsbesitzes durch Gesetz den weiteren Einfluss sicherzustellen: Ein einzelner, vom Staat gehaltener Anteil wird zur „Goldenen Aktie“ gemacht, indem mit ihm Sonderrechte (Vetorechte, Zustimmungsvorbehalte, Organbesetzungsrechte) verbunden werden, oder derartige Sonderrechte werden dem Staat unmittelbar eingeräumt 2 . Ob es sinnvoll ist auch in diesen Fällen von Goldenen Aktien zu sprechen, ist zweifelhaft, scheint sich jedoch als Schlagwort für besondere Einflussmöglichkeiten des Staates auf privatisierte Unternehmen
1 EuZW 2002 Heft 14, 421
2 JuS 2003, Heft 3, 225
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eingebürgert zu haben. In den meisten Staaten der EU gibt es derartige Einflussmöglichkeiten der Regierungen, in der einen oder anderen der beschriebenen Formen und sie werden unterschiedlich stark ausgeübt. Unabhängig von der Bezeichnung „Goldene Aktien“ muss jede nationale Maßnahme in ihrer spezifischen Ausgestaltung am Gemeinschaftsrecht gemessen werden 3 .
Der EuGH hatte sich in drei Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG mit „Golden Shares“ („Goldenen Aktien“) zu befassen, also mit Erwerbsbeschränkungen und staatlichen Kontrollrechten bei ehemals staatlichen Unternehmen. Es ging jeweils um die Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrs- und mit der Niederlassungsfreiheit. In der Rs. C-483/99 stand insbesondere die französische Regelung zur Kontrolle des Erwerbs von Anteilen oder Stimmrechten der Société nationale Elf-Aquaitaine auf dem Prüfstand. Nach dieser Regelung ist dann, wenn jener Erwerb von Anteilen oder Stimmrechten bestimmte Grenzen überschreitet (1/10, 1/5, 1/3), die vorherige Zustimmung des Wirtschaftsministers erforderlich 4 . Dieser hat darüber hinaus die Möglichkeit, gegen Entscheidungen über Abtretung der Aktiva oder deren Verwendung als Sicherheit Widerspruch einzulegen 5 . Auch das Vetorecht der Regierung gegen die Abtretung der Kapitalmehrheit von vier Elf-Aquaitaine Tochtergesellschaften wurde überprüft. In der Rs. C-503/99 war über dem belgischen Staat zustehende Sonderaktien zweier Energieunternehmen zu befinden. Diese Sonderaktien erlauben es dem belgischen Energieminister, u. a. bestimmten Verwaltungsentscheidungen über die Aktiva der Gesellschaften zu widersprechen, die zu einer Gefährdung der Gasversorgung führen könnten. Die Rs. C-367/98 schließlich betrifft portugiesische Regelungen, die ausländische Beteiligungen an privatisierten Unternehmen in den Bereichen Banken, Versicherungen, Energie und Verkehr auf insgesamt 25% begrenzten. Zudem ging es um einen Genehmigungsvorbehalt für 10% übersteigende Beteiligungen und um ein Entsenderecht für zwei beratende Mitglieder des Verwaltungsrats 6 .
2. Eckpunkte der EuGH-Urteile zu „Goldenen Aktien“
Unter den drei vom EuGH zu bewertenden nationalen Goldenen-Aktien-Regelungen betreffen nur die Regelungen Belgiens und Frankreichs unmittelbar an Aktien geknüpfte Interventionsrechte der Regierungen. Die Regelung Portugals ist unabhängig vom Aktienbesitz des Staates 7 .
3 EuZW 2002 Heft 14, 421
4 JuS 2003, Heft 3, 224
5 EuZW 2002 Heft 14, 422
6 JuS 2003, Heft 3, 224-225
7 EuZW 2002 Heft 14, 421
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Arbeit zitieren:
Daniel Kampik, 2005, Goldene Aktien und EG-Recht, München, GRIN Verlag GmbH
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