Vorwort zu Teil 4 (Nachträge)
Eigentlich sollten meine autobiografischen und überwiegend dokumen- tierten Polizei- und Kriminalgeschichten, die ich bisher in drei Teilen über insgesamt 520 Seiten zu Papier gebracht habe, abgeschlossen sein.
Je mehr ich mich aber mit den Stationen und Situationen meines Be- rufslebens beschäftige, je häufiger kommen „alte Erinnerungen hoch“. Es fallen mir immer wieder authentische Geschichten ein, auf die ich bisher in Teil 1 bis Teil 3 nicht eingegangen bin; Kollegen weisen mich auch auf Versäumtes hin.
Was nun folgt ist ein Streifzug an nachzutragenden Erinnerungen durch
42 Jahre Polizeidienst und die Pensionszeit danach. Darunter auch
hochinteressante Geschichten, die ich bisher vielleicht auch bewusst verschwiegen habe.
Ernst Hunsicker (Juni 2009)
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Auszüge aus dem Vorwort zu Teil 1 (1962 bis Mai 1988)
Ich war, das kann ich rückschauend schreiben, mit Leib und Seele Po- lizist und Kriminalist. Sicherlich gab es in über vier Jahrzehnten Dienst zum Wohle gesetzestreuer Bürgerinnen und Bürger auch Tiefen und persönliche Rückschläge. Doch die mehr oder weniger positiven oder auch erfreulichen Erlebnisse sind präsenter.
Ich schreibe vordergründig über Stationen und Situationen aus meinem Berufsleben, die durch Bilder ergänzt werden. Menschliches und Priva- tes kommen dabei nicht zu kurz.
Ich habe mich dazu entschlossen, das – auch autobiographische – Ge- samtwerk in Teil 1 (Jahre 1962 bis Mai 1988) und Teil 2 (Juni 1988 bis zur Pensionierung im Jahr 2004) aufzuteilen, da meine Rückkehr in die Kriminalpraxis im Jahr 1988 nach zehnjähriger „Abstinenz“ eine Zäsur ist.
In Teil 2, an dem ich bereits arbeite, folgen noch viele interessante Ge- schichten, in denen auch (sehr) bekannte Persönlichkeiten eine Rolle spielen.
Ernst Hunsicker (Juni 2008)
Auszüge aus dem Vorwort zu Teil 2 (Juni 1988 bis 1996)
In Teil 1 habe ich die Stationen/Funktionen und Situationen/Erlebnisse aus den Jahren 1962 bis 1988 in vielen authentischen Geschichten fest- gehalten.
Mein Vorhaben, die Stationen/Funktionen und Situationen/Erlebnisse aus meiner verbleibenden Dienstzeit (Juni 1988 bis Februar 2004) in Teil 2 unterzubringen, konnte ich nicht realisieren. Zum einen, weil ich ab 1988 viel mehr Material gesammelt habe als in der Zeit davor; zum anderen, weil mein Laptop ob der Fülle an Fotos und Bildern mehr und mehr „in die Knie ging“.
Somit wird es diesen Teil 2 (Juni 1988 bis 1996) und später – so Gott und der Verlag wollen – auch noch einen Teil 3 (1997 bis 2004) geben.
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Teil 2 enthält somit viele Presseberichte und Fotos nach dem Motto „Lasst Bilder sprechen!“ Die Geschichten aus dieser Epoche sind we- niger lustig, dafür aber wohl wegen vieler Großereignisse noch interes- santer als diejenigen aus Teil 1.
Ernst Hunsicker (September 2008)
Auszüge aus dem Vorwort zu Teil 3
(1997 bis 2004 und die Zeit danach)
Nach Teil 1 (1962 bis Mai 1988) und Teil 2 (Juni 1988 bis 1996) folgt jetzt Teil 3 (1997 bis 2004 und die Zeit danach).
Teil 3 schließt an Teil 2 an, d.h., Teil 3 ist auch ein Streifzug durch das Aufgabenspektrum der (Kriminal-)Polizei. Es geht also weiter mit
- einer – überwiegend dokumentierten – Autobiographie,
- Geschichten mit lokalem bis internationalem Bezug sowie
- Menschlichem und Privatem.
Presseveröffentlichungen, Fotos und Bilder runden das Gesamtbild ab.
Ernst Hunsicker (Januar 2009)
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Landespolizeischule Niedersachsen (1962 63) 11
Tauchen bis kurz vorm Ertrinken 11
Das Bergfest als gesellschaftlicher Höhepunkt 12
Bereitschaftspolizei Hannover (1963 bis 1965) 15
Tod eines Kollegen durch fahrlässige Waffenhandhabung 15
Polizeiabschnitt Lingen (1965 bis 1967) 17
Schussauslösung durch falsche Waffenhandhabung 17
Gefährliche Tankbetrüger oder: Eigensicherung
als Lebensversicherung 17
Auf den Spuren eines Trunkenheitsfahrers 18
Vorsicht unter Alkoholeinfluss 19
Soldatenglück 19
Bombentransport im Kofferraum 20
Noch kein richtiges Korruptionsgewissen 20
Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück (1967 bis 1971)
- 3 Kommissariat - 23
Bretterranchromantik im südlichen Landkreis
Osnabrück 23
Ablagesystem A bis Z und Erben K 24
Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück Kriminalwache
bzw Kriminaldauerdienst (1968 bis 1972) 27
Mutter mit Kindern als Einbrecherbande
toter Hund im Bett 27
Einbruchs-Vandalismus 28
Lebensbeichte am Heiligabend 28
Mord im Hotel 29
Kriminalpolizeiinspektion Lingen (1978) 33
Rauschgiftaktion und Einsatz eines Geldspürhundes 33
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Seite
Landespolizeischule Niedersachsen – Ausbildungsstätte Bad Iburg (1982 bis 1988) ……………………………………. 35 „Lüneburger Heide“ als Erlebnispark – oder:
Abzocke wie sprichwörtlich auf „St. Pauli“ ………………….. 35
Kriminalpolizeiinspektion Lingen (1993/94) ………………… 37 Babyopfer durch Satanisten? …………………………………. 37
Zentraler Kriminaldienst Osnabrück-Stadt (1994 bis 2004) …..41 Verdächtiger VW-Bulli mit britischen Holzkennzeichen ……... 41 Raubüberfall unter „Polizeiaufsicht“ ………………………… 42
Pensionärsdasein (ab März 2004) …………………………….. 45
Anhang
(Fach-)Bücher
von Ernst Hunsicker …………………………………………...49 mit Ernst Hunsicker …………………………………………... 50
Berufliche Vita des Verfassers in Kurzform …………………..53
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Landespolizeischule Niedersachsen (1962/63)
Über die harte Zeit meiner Ausbildung im Grundlehrgang an der Lan- despolizeischule Niedersachsen (1962/63) habe ich in Teil 1 ausführ- lich berichtet. Eine Strapaze ist allerdings nachzutragen:
Tauchen bis kurz vorm Ertrinken
Um eine einigermaßen ordentliche Note im Fach Sport zu erreichen, musste neben dem Sportabzeichen auch der DLRG-Leistungsschein gemacht werden.
Mit (Kleider-)Schwimmen, Retten und Tieftauchen gab es bei mir keine Probleme. Lediglich beim Streckentauchen über 25 Meter hatte ich 5 Meter vor dem Tauchziel immer wieder den Kopf vorzeitig aus dem Wasser.
Hinzu kam im Göttinger Hallenbad die Schwierigkeit, dass bei einer Beckenlänge von 20 Metern unter Wasser gewendet werden musste, um dann noch die restlichen 5 Meter tauchend zurückzulegen.
Außer mir gab es unter den Polizeischülern noch andere „Kurztau- cher“, was nicht ohne Konsequenzen blieb: Jeden Sonntagmorgen fuhren im Winter 1962/63 um 07.00 Uhr die „Tauchschüler“ mit einem Ausbilder abwechselnd in die Hallenbäder nach Göttingen und Kassel, weil es in Hann. Münden noch kein Hallenbad gab.
Während meine Stubenkollegen sich noch in ihren Betten räkelten, musste ich bereits um 06.30 Uhr aufstehen.
Eingehüllt in einen Trainingsanzug, einen langen Wintermantel und einer „Hausmütze weich“ auf dem Kopf fuhren wir auf der Ladefläche eines Gruppenkraftwagens (kleiner LKW mit Plane) zu unseren „Tauchbecken“.
Nachdem ich zum 3. oder sogar zum 4. Mal erfolglos diese „Tauchrei- sen“ absolviert hatte, musste etwas passieren: Die Nacht vor dem nächsten „Tauchgang“ habe ich im Bett mit Atemübungen verbracht. Manchmal glaubte ich, dass mir durch das lange Luftanhalten der Kopf platzen würde. Aber diese Strapazen hatten sich gelohnt – ich tauchte nach der Ankunft in Göttingen in das Hallenbecken ab, um erst nach 25 Metern wieder mit dem Kopf aus dem Wasser zu kommen. Ich glaubte, kurz vorm Ertrinken zu sein.
Halleluja, ich hatte es geschafft und konnte danach sonntags ausschla- fen.
Es war übrigens ein harter Winter, in dem die Lehrgangsteilnehmer auch zum Schneeräumen eingesetzt wurden (Foto auf der Folgeseite).
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Ernst Hunsicker (2. von rechts) mit Schneeschaufel
und „Hausmütze weich“ auf dem Kopf.
Das „Bergfest“ als gesellschaftlicher Höhepunkt
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Nach etwa einem halben Jahr und bestandener Zwischenprüfung wur- de, wie sich aus der Einladung ergibt, zu einem offiziellen „Bergfest“ eingeladen. Eine besondere Herausforderung war die erwartete Da- menbegleitung, denn so eine Dame musste ja erst einmal gefunden werden.
Sicherlich gab es in Hann. Münden viele junge und auch hübsche Frauen, um die Polizeischüler, Bundeswehrsoldaten und erst recht die einheimischen Jünglinge gleichermaßen buhlten. Deshalb bedurfte es erheblicher Anstrengungen, um eine „Bergfestdame“ zu finden. Hinzu kam die Erschwernis, dass wir während des 1. Halbjahres an den Samstagen um 23.00 Uhr im Bett sein mussten, was auch nicht gerade dazu beitrug, eine Frauenbekanntschaft zu machen. Viele junge Frauen waren auch noch an frühere Polizeischüler gebunden.
Da das „Bergfest“ rechtzeitig angekündigt worden war, befanden sich die Polizeischüler an den Wochenenden im „Jagdfieber“ und nutzten ihre Freizeit im „Bergschlößchen“ und „Schützeneck“ sowie beim Tanztee im Hotel „Reinhardswald“, wo dann ja auch bald das „Berg- fest“ stattfinden sollte.
Ich lernte dann auch bei einem Tanztee eine nette, junge und hübsche Maid kennen, die aber leider aus Uslar (Solling) kam und nur zu Be- such in Hann. Münden weilte. Aus diesem Kennen lernen ergaben sich ein längerer Briefkontakt und auch ein Wochenendbesuch in Uslar, aber zu unserem „Bergfest“ konnte die Maid leider nicht anreisen.
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Also ging die Suche weiter, und so lernte ich Helga 1 kennen, die in Hann. Münden am Sportplatz wohnte und bereit war, mich zum „Berg- fest“ zu begleiten.
1 Name und Anschrift habe ich auf der „Bergfest-Karte“ handschriftlich notiert, sodass der Name noch präsent ist.
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Bereitschaftspolizei Hannover (1963 bis 1965)
Tod eines Kollegen durch fahrlässige Waffenhandhabung
Während meiner Zeit in der 1. Hundertschaft lagen wir während der Mittagspause auf unseren Betten und dösten bis zum Dienstbeginn vor uns hin. Durch einen schussartigen Knall, der aus unserer unmittelba- ren Nähe kam, wurden wir schlagartig hellwach, ohne diesen Knall zunächst irgendwie zuordnen zu können.
Es stellte sich dann aber bald heraus, dass etwas Tragisches passiert war: Kraftfahrer der 1. Hundertschaft, die in dem Stockwerk über uns wohnten, hatten kurz zuvor auf dem Ausbildungsplatz vor dem Unter- kunftsgebäude ihre Waffen entladen (Waffenappell).
Nach der Rückkehr auf die Stuben hat ein Kraftfahrer – aus welchen Gründen auch immer – seine Dienstwaffe (Pistole P 1 bzw. P 38, Wal- ther 2 ) gezogen und in Richtung eines anderen Kraftfahrers abgedrückt. Dabei ging der „Waffenhantierer“ davon aus, dass seine Waffe entla- den war, sich also keine Patrone im Lauf befand. Dem war aber nicht so, denn es löste sich ein Schuss, von dem ein Kollege getroffen wurde, der kurz darauf an den Verletzungen verstarb. 3 Es hieß, dass der Sanitätswagen der Bereitschaftspolizei nicht zur Ver- fügung stand, weil das Kfz für einen Wäschetransport eingesetzt war. Ein weiterer Kollege hatte Glück, weil das Geschoss, das den Körper des tödlich Verletzten durchschlug, an seinem Kopf vorbei flog, um dann in der dahinter liegenden Wand einen Schussdefekt zu verursa- chen.
Spielerisches Hantieren mit der Schusswaffe war übrigens nicht die Ausnahme, obwohl wir uns über die Gefährlichkeit total im Klaren wa- ren; auch, dass bei Spielereien mit diesen „Dingern“ die Entlassung aus dem Polizeidienst drohte.
In einem meiner Fotoalben habe ich ein Foto gefunden, dass mich auch in Schusspose zeigt. Durchaus üblich, wenn es um solchen – noch harmlosen – „Budenzauber“ ging (Foto auf der Folgeseite).
2 Walther P 1 – Wikipedia: „Die Pistole P1 war die Standard-Dienstpistole der Bundeswehr. Bei der Bereitschaftspolizei wurde sie von den Angehörigen des mitt- leren Dienstes geführt. Sie ist eine leichte Modifikation der P 38 der Wehrmacht und diente der Verteidigung im Nahkampf bei Ausfall der Hauptwaffe bzw. dem Selbstschutz von Führungspersonal und Soldaten des Sanitätsdienstes. Die Pistole hat ein Kaliber von 9 mm.“ 3 Der Tod dieses Kollegen hat mich besonders betroffen gemacht, weil er aus Mep- pen (Ems) kam, wo ich jahrelang zur Schule gegangen bin und für den SV Meppen in der A-Jugend Fußball gespielt habe.
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Die Fotos (oben und unten) verdeutlichen auch den „Wohnkomfort“
Anfang der 60er Jahre in der Bereitschaftspolizei.
Ernst Hunsicker (auf dem Foto links) mit „Stubenkameraden“.
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Polizeiabschnitt Lingen (1965 bis 1967)
Welche Gefahren von Schusswaffen ausgehen können, musste ich dann selbst auch erfahren.
Schussauslösung durch falsche Waffenhandhabung
In einem Nachtdienst wurde ein Einbruch in einen Karosseriebaube- trieb in Lingen, Rheiner Straße (unmittelbar neben der Fernfahrergast- stätte „Ewige Lampe“ gelegen), gemeldet.
Ein Firmenangehöriger erwartete uns bereits vor dem Betrieb. Mein Kollege und ich haben unsere Schusswaffen durchgeladen, um dann mit vorgehaltener Waffe die Büro- und Fabrikationsräume zu durchsu- chen. Die Durchsuchung war ziemlich zeitaufwendig, weil in einer größeren Halle fertige bis halbfertige Karosserien und Karosserieauf- bauten standen, die alle abgesucht werden mussten. Um es kurz zu ma- chen: In den Räumen wurden keine Einbrecher festgestellt.
Anschließend wollten wir unsere Schusswaffen wieder in einem Flur vor dem Bürotrakt entladen. Plötzlich gab es einen lauten Knall, weil sich aus der Pistole meines Kollegen ein Schuss gelöst hatte. Das Pro- jektil prallte als Querschläger vom Fußboden zurück in die Deckenver- täfelung. Puh – und mal wieder Glück gehabt.
Und noch einmal Glück, weil die Grundsätze der Eigensicherung nicht beachtet wurden. An der Polizeischule und in der Bereitschaftspolizei wurde uns die Theorie hinreichend vermittelt und auch praxisnah ge- übt; in der praktischen Umsetzung setzte dann aber Nachlässigkeit – gepaart mit mangelnder Erfahrung – ein.
Gefährliche „Tankbetrüger“ – oder:
Eigensicherung als Lebensversicherung Kollegen der Polizei Nordhorn teilten uns mit, dass ein mit drei Män- nern besetzter Pkw an einer Tankstelle in Nordhorn betankt worden sei, ohne die Tankung anschließend zu bezahlen. Die Fluchtrichtung sei nicht genau bekannt. Unter Hinweis auf die Kfz-Marke und die Kfz- Farbe wurden wir um Mitfahndung gebeten.
Ein älterer und eigentlich erfahrener Kollege und ich fuhren auf der B 213 Richtung Nordhorn, um an einem Parkplatz Position zu beziehen. Und siehe da, der beschriebene Pkw mit drei Männern an Bord fuhr uns „direkt in die Arme“, d.h., wir konnten den Fahrer auf den Park- platz weisen. Die drei Männer erklärten, das Bezahlen der Tankung vergessen zu haben.
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Da sich die Männer nicht hinreichend ausweisen konnten, haben wir alle 3 in den Fond unseres Streifenwagens „verfrachtet“, um dann zu unserer Dienststelle zu fahren.
Die „Sistierung“ haben wir den Kollegen in Nordhorn mitgeteilt, die daraufhin erklärten, nach Lingen zu kommen, um die Männer zur Durchführung weiterer Ermittlungen zu übernehmen. So war es dann auch. Die drei Männer wurden abgeholt und die Sache schien damit für uns erledigt.
Aber dann kam der Hammer: Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, wurden die Männer (Täter) vorläufig festgenommen und in Haftzellen eingeschlossen. Vor dem Einschließen wurden alle durchsucht, und erst jetzt wurde festgestellt, dass ein Täter eine scharfe Schusswaffe mit Munition mitführte.
Großes Glück gehabt, wenn man überlegt, was alles hätte passieren können. Aber es war mir eine Lehre fürs weitere Polizeileben!
Wie bereits in Teil 1 geschildert, hatten wir es während meiner Linge- ner Zeit bei der Schutzpolizei immer wieder mit Trunkenbolden zu tun, die auch noch meinten, in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führen zu müssen. Hier noch so eine Geschichte:
Auf den Spuren eines Trunkenheitsfahrers
Zusammen mit einem Kollegen war ich auf nächtlicher Streifenfahrt im Raum Lengerich-Bawinkel. In Gersten kam uns aus Richtung Haselün- ne ein Pkw-Fahrer entgegen. Wir hielten rechtzeitig, um diesem Fahrer mit der Anhaltekelle ein Stoppzeichen zu geben, was dieser jedoch ig- norierte. Nur durch einen Sprung zur Seite konnten wir uns in Sicher- heit bringen.
Da wir den Streifenwagen erst wenden mussten, hatte der „Flüchtling“ einen ziemlichen Vorsprung. Doch uns kam „Kommissar Wetter“ zur Hilfe, denn es hatte gerade angefangen, leicht zu nieseln. Auf der Fahr- bahn konnten wir so bestens die Reifenspuren und somit auch die Fluchtrichtung erkennen, sodass wir bereits nach kurzer Zeit den Flüchtigen auf Grund „verräterischer Spuren“ vor uns hatten. Der Verfolgte erhöhte, da er die Gefahr im Nacken spürte, die Ge- schwindigkeit. Allerdings kam er mitten in Lengerich abrupt zum Ste- hen, weil er von der Fahrbahn abgekommen war und mit der Vorder- achse seines Pkw auf einem Hydranten hing.
Als wir diesen Ort erreichten, war der Pkw in Qualm gehüllt, denn der Fahrer versuchte bei durchdrehenden Reifen erfolglos, sich aus diesem Schlamassel zu befreien.
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Nachdem wir den stark alkoholisierten Fahrer, der aus dem (damali- gen) Landkreis Meppen kam, aus seinen Pkw herausgezogen hatten, erklärte dieser, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Diese sei ihm bereits wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Was folgte, war eine Blutprobenentnahme durch den regionalen Blut- probenarzt Dr. S., der nur wenige Häuser entfernt in Lengerich wohn- te.
Nach Rückkehr auf der Lingener Wache musste noch die Strafanzeige wegen diverser Delikte geschrieben werden.
Ein weiteres Alkohol-Kuriosum im Straßenverkehr:
Vorsicht unter Alkoholeinfluss
Während einer anderen nächtlichen Streifenfahrt kam uns zwischen Mundersum und Bramsche (jeweils Altkreis Lingen) ein Kfz entgegen. Auf schnurgerader Strecke konnten wir dieses Fahrzeug bereits in wei- ter Entfernung ausmachen. Schon nach kurzer Zeit stellten mein Strei- fenkollege und ich fest, dass wir uns einem stehenden Kfz näherten. Am Kfz angekommen erklärte uns der volltrunkene Fahrer lallend, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung bei Gegenverkehr vorsorglich an- halte. Der Aufforderung, sein Kfz zu verlassen, kam der Fahrer nur zögerlich nach, weil er sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme kam der Fahrer an einer Blutprobe nicht vorbei. Das Ergebnis war dann auch entsprechend: über 3 Pro- mille.
Die Eilfahrten mit Sondersignalen – also mit „Blaulicht und Martins- horn“ – zu schweren Unfällen waren nicht nur für uns als Fahrzeugbe- satzung gefährlich, sondern auch für unbeteilte Passanten – in diesem Fall für marschierende Soldaten.
„Soldatenglück“
Im Winter wurde bei Schnee und Eis ein schwerer Unfall mit Perso- nenschaden auf der so bezeichneten „Todeskreuzung“ in Wietmar- schen-Schwartenpohl 4 gemeldet. Auf dem Weg zum Unfallort kam ich als Führer eines Streifenwagens, Mercedes 180, auf glatter Fahrbahn in einer Kurve vom rechten Weg ab und landete zum Entsetzen meines Streifenführers auf einem Acker. Das wäre nicht weiter schlimm gewe- sen, wenn nicht neben der Fahrbahn gerade eine Bundeswehrkolonne
4 Wietmarschen war immer wieder von Gebietsreformen betroffen – mal gehörte es zum (ehemaligen) Landkreis Lingen, mal zur Grafschaft Bentheim.
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marschiert wäre. Die Soldaten haben aber die auf sie zukommende Ge- fahr rechtzeitig erkannt und konnten sich in Sicherheit bringen. Glück im Unglück für alle Beteiligten: Die Soldaten waren unverletzt, und wir kamen mit Hilfe der schiebenden Soldaten wieder auf die Fahrbahn zurück, um danach mit weniger Eile zum Unfallort zu gelan- gen.
Heutzutage hört, sieht und liest man immer wieder von großartig ange- legten Bombenräumungen mit allen denkbaren Vorsichtsmaßnahmen, was bestimmt richtig ist. Polizeibeamte, die den 2. Weltkrieg überlebt haben, waren da weniger zimperlich.
„Bombentransport“ im Kofferraum
An der Lindenstraße in Lingen wurde bei Baggerarbeiten eine Granate aus dem 2. Weltkrieg freigelegt. Ein älterer Kollege mit Fronterfah- rung und ich erhielten den Auftrag, uns um diese Granate zu kümmern. Für mich war es der erste Einsatz dieser Art.
Am Fundort angekommen, nahm mein Streifenführer und „Kriegsvete- ran“ das Fundstück und verstaute es im Kofferraum, um dann an- schließend mit dieser gefährlichen Fracht durch die Lingener Innen- stadt zum Bauhof zu fahren.
Dort angekommen traute ich meinen Augen nicht, als ein Bauhofarbei- ter die Granate nahm und aus nicht geringer Entfernung auf einen größeren Haufen Granaten und Bomben warf, die völlig ungesichert in einer Ecke des Bauhofes lagerten.
Nicht auszudenken, was alles hätte passieren können.
Die 60er Jahre sind mit der heutigen Zeit einfach nicht zu vergleichen. Es war auch die Zeit der Geschenke, die damals noch bedenkenlos an- genommen wurden.
Noch kein richtiges „Korruptionsgewissen“
Korruption war während der 60er Jahre in Polizeikreisen ein Fremd- wort. Heute hört man noch hin und wieder, was der Polizei in dieser Zeit nicht nur zur Weihnachtszeit und zu den Jahreswechseln so alles zugesteckt wurde. Manchmal ist auch die Rede von Kollegen, die im „Organisieren“ besonders geschickt und erfolgreich waren. In Lingen war es zum Beispiel selbstverständlich, dass gegen Ende des Nachtdienstes und mit Beginn des Frühdienstes von der nahe gelege- nen Molkerei für alle Schichtdienstkollegen Milch geholt wurde, ohne
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diese zu bezahlen. Ebenso selbstverständlich wurde im Nachtdienst die örtliche Tageszeitung „abgestaubt“.
Da es auf der Wache kein Fernsehgerät gab, hatte unser sehr pflicht- bewusster Schichtführer nichts dagegen einzuwenden, wenn wir bei „leergefegten“ Straßen ein besonderes Fußballspiel vor dem Fernse- her in der Fernfahrerkneipe „Ewige Lampe“, Lingen, verfolgten. Für einen möglichen Einsatz waren wir ja telefonisch erreichbar. Mit Beginn des Fußballspiels holten wir uns bei Artur H., dem „Lam- penwirt“, eine Cola und legten zur Bezahlung eine 1-DM-Münze auf den Tresen. Artur schenkte die Cola ein und gab uns zwei 50-Pfennig- Stücke so geschickt zurück, dass für die anwesenden Gäste der Ein- druck eines ordnungsgemäßen Zahlvorgangs entstand.
Noch heute habe ich wegen dieser Vorgänge – obwohl es sich um klei- nere Zuwendungen handelte – ein schlechtes Gewissen. 5
5 Die Erlasslage „Annahme von Belohnungen und Geschenken“ aus der damaligen Zeit ist mir nicht mehr bekannt.
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Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück (1967 bis 1971)
- 3. Kommissariat -
Das 3. Kommissariat war, wie ich in Teil 1 meiner Autobiographie herausgestellt habe, nach Beendigung der Ausbildung für den mittleren Vollzugsdienst der Kriminalpolizei mein Wunschkommissariat. In die- sem Kommissariat wurden Wirtschafts-, Betrugs-, Fälschungs-, Un- terschlagungs- und Beamtendelikte bearbeitet.
Während meiner Zeit im 3. Kommissariat habe ich mir überwiegend mit „Bobby“ L. einen Büroraum geteilt. „Bobby“ als älterer und dienstgradhöherer Beamter bezeichnete sich spaßeshalber gern als „Bü- rovorsteher“.
„Bretterranchromantik“ im südlichen Landkreis Osnabrück
In einem kleinen Kurort im südlichen Landkreis Osnabrück lebte eine Großfamilie, die aus drei oder vier Generationen bestand, gut 10 Per- sonen umfasste und in einer windschiefen „Bretterranch“ hauste. Sol- che Wohnumstände kannte ich bis dato nur aus alten Wildwest-Filmen. Für mich unvergessen, dass der (Ur-)Großvater als Familienoberhaupt gebürtig aus Bad Sülze 6 stammte.
Ein Teil der Familienmitglieder war bei der Polizei mehr oder weniger bekannt und löste wiederholt Polizeieinsätze aus. Auch die Kolleginnen der damals noch existenten Weiblichen Kriminalpolizei (WKP) mussten sich um die minderjährigen Familienmitglieder kümmern.
Aktuell lagen Strafanzeigen von Versandhäusern vor, weil dort Sachen bestellt worden waren, die nach Erhalt unbezahlt blieben.
Als wir, mein selbsternannter „Bürovorsteher“ „Bobby“ L., eine WKP-Kollegin und ich mit unserem mausgrauen VW-Standard an die- ser „Bretterranch“, die mitten auf einem Acker stand, ankamen, wur- den wir von einer Horde Kinder eigenartig „empfangen“: Fußtritte und Spuckattacken gegen unseren Dienstwagen.
Für unsere WKP-Kollegin, die nicht zum ersten Mal dieses Anwesen „besuchen“ durfte, war das nichts Neues. Sie hatte uns schon vor Er- reichen der Örtlichkeit diesbezüglich gewarnt.
Die Bretterbude bestand, wie die WKP-Kollegin feststellte, nur noch zur Hälfte, die andere Hälfte diente im vorausgegangenen Winter wohl zur Befeuerung der Ofenstelle in einem noch verbliebenen Raum von maximal 30 qm. In diesem Raum lebten und schliefen alle Familien- mitglieder. Vegetieren wäre eigentlich der richtige Ausdruck.
6 Bad Sülze, in Mecklenburg-Vorpommern gelegen, verdankt seinen Namen den dortigen Solevorkommen und der damit verbundenen Salzgewinnung.
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Einfach unvorstellbare und unhaltbare Zustände in jeder Beziehung Ende der 60er Jahre.
Eine weitere Kuriosität:
Ablagesystem „A bis Z“ und „Erben K.“
„Bobby“ L. hatte einen Vorgang wegen Konkursverschleppung o.Ä. gegen einen Fleischmarkt aus dem Osnabrücker Raum in Bearbeitung. Ein Beschuldigter wohnte in einem Bungalow im Dienstbereich der Kripo Delmenhorst. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss im Gepäck und mit Unterstützung von zwei Kollegen der örtlichen Kri- po wollten „Bobby“ und ich den Bungalow durchsuchen. Im/am Objekt wurde niemand angetroffen, sodass ein Schlüsseldienst zum Öffnen der Haustür herangezogen werden musste.
In Abwesenheit des Beschuldigten und möglicher Familienmitglieder konnten wir uns in aller Ruhe in den Räumlichkeiten umsehen. In einem Büroraum stießen wir auf ein Ablagesystem mit Fächern der Buchstaben von A bis Z. Die Fächer waren überwiegend leer; offenbar gab es nicht so ganz viel zum Ablegen. Zwei Fächer waren jedenfalls belegt: Unter „C“ lagen mehrere Jerry Cotton-Hefte 7 und unter „W“ stießen wir auf ein Knäuel weißer Wolle. Wir fanden das damals ziem- lich lustig.
Ob wir auch Beweiserhebliches für das Konkursverfahren sicherge- stellt haben, weiß ich nicht mehr. Aber an eine „Tatanzeigende Entde- ckung“ (Zufallsfund gemäß § 108 StPO) kann ich mich noch gut erin- nern:
Neben einer Matrizenmaschine lagen ein paar hundert hektographierte Schreiben mit der Überschrift „Erben K.“ 8 . Inhaltlich dieser Schreiben war angeblich eine Person namens K. in der Tschechoslowakei ver- storben und unser Beschuldigter gab vor, als „Rechtsberater“ beauf- tragt worden zu sein, die Erben für einen lukrativen Nachlass der Per- son K. ausfindig zu machen. Klar, dass sich aus dem Schreiben auch ergab, dass vor Aufnahme dieser Tätigkeit erst einmal eine nicht uner- hebliche Bearbeitungsgebühr auf das Konto des „Rechtsberaters“ zu überweisen war. Das System war leicht zu durchschauen: Personen mit dem Namen „K.“, die sich ja schnell aus Telefonbüchern herausfinden
7 Jerry Cotton – Wikipedia: „Jerry Cotton ist die im deutschsprachigen Raum kommerziell erfolgreichste Serie von Kriminalromanen. Sie werden der Triviallite- ratur bzw. den so genannten Heftromanen zugerechnet. Erfinder der Serie ist Delfried Kaufmann. Die Gesamtauflage beträgt ca. 850 Millionen Exemplare;“ …
8 Köhler, Körner o.Ä.
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ließen, sollten ein solch Hoffnung erweckendes Schreiben erhalten, wobei es „unserem Rechtsberater“ wohl nur auf die einzustreichende Bearbeitungsgebühr ankam. Folglich haben wir die Matrize und die hektographierten Schreiben sichergestellt und eine Strafanzeige wegen Verdachts des (versuchten) Betruges und wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz geschrieben.
Am nächsten Tag meldete sich der von der Durchsuchung und Sicher- stellung Betroffene telefonisch bei „Bobby“. Er war äußerst ungehal- ten, denn ihm war ein vielleicht lukratives Geschäft „durch die Latten gegangen“.
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Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück
- Kriminalwache bzw. Kriminaldauerdienst (1968 bis 1972) -
Die Tätigkeit auf der Kriminalwache (bis 1970) und danach im Krimi- naldauerdienst (KDD) war voller Abwechselung. Im so genannten „Ersten Angriff“ (Sicherungsangriff) hatten wir es mit dem gesamten Spektrum kriminalpolizeilicher Arbeit zu tun (vom Einbruch bis zum Mord).
Mutter mit Kindern als Einbrecherbande – toter Hund im Bett Am nördlichen Ortsausgang von Bersenbrück lag damals ein Laden für US-Stegwaren, der mit einer Alarmanlage ausgestattet war. In diesen Laden wurde wiederholt eingebrochen; allerdings konnten die Täter mit Auslösen der Alarmanlage jeweils vor Eintreffen der Polizei flüch- ten. Deshalb entschied sich die/der Ladeninhaber/in für eine stille A- larmauslösung.
Kurz darauf wurde ein stiller Alarm während der Nachtzeit ausgelöst. Die sofort informierte Polizei traf kurz danach am Tatort ein und stell- te einen Pkw mit CLP-Kennzeichen vor dem Objekt fest. Im Pkw sa- ßen/lagen mehrere Kleinkinder. Im Objekt selbst wurde eine Frau mitt- leren Alters festgenommen, die in Begleitung halbwüchsiger Kinder war, die ganz offenbar beim Verladen des Diebesgutes behilflich sein sollten.
Es stellte sich dann schnell heraus, dass diese Frau samt Kinder auf Geheiß ihres Ehemannes auf nächtlicher Einbruchstour war. Nach Mitteilung des Sachverhalts bin ich nach Bersenbrück gefahren, um dort den Vorgang zu übernehmen und die Beschuldigte sowie die älteren Kinder zu vernehmen. Alle waren geständig; irgendwelche Aus- flüchte gab es ja auch nicht. Da keine Haftgründe vorlagen, wurden alle Personen später entlassen.
Zwischenzeitlich hatte ich aber Kontakt zu dem örtlich zuständigen Po- lizeikollegen im Bereich Cloppenburg aufgenommen, weil er mich bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung unterstützen sollte. Im Bereich Cloppenburg wurde ich bereits von dem Kollegen erwartet, und wir sind gemeinsam zur Beschuldigtenwohnung gefahren. Es han- delte sich dabei um eine Art Resthof, also um ein ehemaliges kleineres landwirtschaftliches Anwesen.
Angetroffen wurde der Ehemann der Beschuldigten. Bei der Durchsu- chung des Anwesens stießen wir auf einige Gegenstände deliktischer Herkunft, die sichergestellt wurden.
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Überraschung: Als ich in einem Raum, der wohl als Schlafzimmer diente, ein Oberbett zurückschlug, stieß ich auf einen toten Hund (Wel- pe).
Noch zu einem Einbruch, der für die Hausbewohner von traumatischer Bedeutung gewesen sein muss.
Einbruchs-Vandalismus
In einem meiner Wachdienste wurde ich nach Engter (Landkreis Osna- brück) in eine Neubausiedlung gerufen, weil dort in ein Einfamilien- haus während der Abwesenheit der Bewohner eingebrochen worden war.
Nun sind Wohnungseinbrüche zur Tages- oder auch Nachtzeit eigent- lich nichts Besonderes. In diesem Fall schon, denn ein solches „Tatort- Muster“ kannte ich bis dato nicht und ist mehr auch später nicht mehr untergekommen:
Der oder die Einbrecher hatten das gesamte Haus verwüstet. Die Fe- derbetten aus den Schlafzimmern in der oberen Etage waren aufge- schlitzt und die Bettfedern von der Empore nach unten in den Wohn- raum „geschneit“. In Gläsern eingemachtes Obst und Gemüse sowie Ketchup aus dem Kühlschrank klebte an Wänden, Möbeln und auf den Fußböden, weil gefüllte Gläser und Flaschen gegen die Wände ge- schleudert worden waren.
Die just aus dem Urlaub zurückgekehrten Hausbewohner waren bei diesem Anblick sicher wieder urlaubsreif. Offenbar sollte den Bewoh- nern – aus welchen Gründen auch immer – ein Denkzettel verpasst werden. Vielleicht war das Motiv auch purer Neid.
Ob der oder die Täter ermittelt wurde(n), entzieht sich meiner Kennt- nis.
Besondere Feiertage wie Heiligabend, Weihnachten oder auch Sylves- ter/Neujahr haben es manchmal in sich.
Lebensbeichte am Heiligabend
Während eines Spätdienstes erschien am Heiligabend ein jüngerer Mann (Informant), der sich wohl kurz vor dem Jahresende von seinem umfangreichen Wissen um Kriminalfälle „befreien“ wollte. Es fing eigentlich ganz harmlos an, als dieser junge Mann erklärte, von einigen Straftaten in und um Osnabrück zu wissen. Ich habe mich im Vernehmungszimmer mit ihm unterhalten und stellte schon bald fest, dass ich es mit einer längeren Geschichte zu tun hatte, die ich über
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Stunden als Vernehmung (nach entsprechender Belehrung) zu Papier gebracht habe.
Kurz und gut: Es ging um zwei zu der Zeit in Osnabrück bekannte In- tensivtäter, die laut Kriminalakten insbesondere als Einbrecher, Räu- ber und Zuhälter in Erscheinung getreten waren; dazu kamen noch Verstöße gegen das Waffengesetz.
Von solchen – bisher noch nicht angezeigten bzw. noch nicht geklärten – Straftaten wusste der Informant auch zu berichten.
Gegen die beiden Intensivtäter wurde nach den Feiertagen Haftbefehle beantragt und sie fanden sich danach als Untersuchungshäftlinge in der Justizvollzugsanstalt Osnabrück wieder.
Als Angehöriger des 3. Kommissariats war ich für diese Straftaten ei- gentlich gar nicht zuständig. Aber es wurde entschieden, dass ich die- sen Vorgang als aufnehmender Beamter auch zu Ende bringen sollte. Da hatte ich mir schön was eingebrockt; denn es folgten über mehrere Wochen oft stundenlange Vernehmungen der beiden Intensivtäter in der Justizvollzugsanstalt, weil sich die beiden Inhaftierten nun auch noch gegenseitig diverser Straftaten beschuldigten.
Im Ergebnis hatte der Informant ganz erheblich zur Aufklärung von Straftaten beigetragen.
Auf der Kriminalwache hatten wir es, wie bereits in Teil 1 geschildert, auch immer wieder mit unnatürlichen Todesfällen zu tun. Zur Klärung der Todesursachen mussten häufig Angehörige einbezogen und nicht selten auch Todesnachrichten überbracht werden.
Mord im Hotel
In einem Nachtdienst teilte mir ein Kollege des Einsatz- und Streifen- dienstes (ESD) am Telefon lapidar mit „Wir haben einen Mord“. Der Anruf des Kollegen kam aus einem Hotel an der Bremer Straße in Os- nabrück. Nach ersten Informationen hatte man einen Hotelgast im Treppenhaus des Hotels blutüberströmt gefunden. Der hinzu gerufene Arzt konnte nur noch den Tod des Mannes, Handelsvertreter L. aus Hamburg, feststellen. Mehrere Stichverletzungen im Bereich des Ober- körpers waren offensichtlich todesursächlich.
Als Wachgruppenleiter habe ich zwei Kollegen meiner Wachgruppe zum Tatort entsandt, den Kriminalkommissar vom Dienst (KvD) und weitere Vorgesetzte verständigt sowie die Mordkommission alarmiert. Einen Tatverdacht gab es zunächst nicht. Erste Vermutungen gingen in die Richtung, dass der/die Täter vom Jahrmarktgelände der nahe gele-
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genen „Halle Gartlage“ kommen könnte/n, wo sich gerade „fahrendes Volk“ aufhielt.
Im Laufe der Nacht konnten die Personalien des Toten, der offenbar Opfer eines Raubmordes geworden war, festgestellt werden. Ich habe daraufhin die Kripo Hamburg über den Sachverhalt informiert und darum gebeten, Angehörige zu benachrichtigen. Noch während des Nachtdienstes rief mich die Ehefrau des Opfers an. Sie erklärte mir, die Hamburger Kripo habe sie gebeten, sich bei mir telefonisch zu melden, weil etwas mit ihrem Mann passiert sei. Da man die Frau wohl über das Schicksal ihres Mannes im Unklaren gelassen hatte, musste ich ihr am Telefon den Tod ihres Mannes vermitteln.
In den Morgenstunden des Folgetages stellte sich heraus, dass ein e- benfalls im Hotel wohnendes „Pärchen“ fluchtartig unter Mitnahme auffälliger Pepita-Koffer abgereist war. Anfragen bei Taxizentralen ergaben, dass ein Taxifahrer in Hotelnähe ein Paar aufgenommen und zum Hauptbahnhof Osnabrück gefahren hatte.
Sofort eingesetzte Beamte der Mordkommission kamen zu spät. Ein Schalterbeamter erklärte, dass er Fahrkarten an eine männliche und weibliche Person, auf die die Personenbeschreibungen zutrafen, ver- kauft habe. Diese beiden Personen seien aber bereits vor Stunden mit einem Zug abgereist. Der Schalterbeamte wusste noch zu berichten, dass sich an den Geldscheinen rote Farbanhaftungen befunden hätten (wahrscheinlich Blut).
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich das Opfer und das tat- verdächtige „Pärchen“ vor der Tat zusammen an der Hotelbar auf- gehalten hatten. Welche Rolle dabei die tatverdächtige Frau gespielt hat, kann ich heute nicht mehr sagen. Jedenfalls sind die Täter in das Hotelzimmer des Handelsvertreters gelangt, um ihn dort auszurauben. Das große und kräftige Opfer muss erhebliche Gegenwehr geleistet haben, sodass das „Tatpärchen“ mit einem Messer auf ihn einstach. Dem Opfer gelang es noch, sich bis ins Treppenhaus zu schleppen. Die Ermittlungen der Osnabrücker Mordkommission führten zunächst zu keinem konkreten Tatverdacht, weil sich das „Pärchen“ unter fal- schen Namen im Hotel eingemietet hatte.
Viel später kam es in einem Ulmer Hotel zu einem weiteren Raubmord. Hier konnte kurz nach der Tat das dringend tatverdächtige Ehepaar G. vorläufig festgenommen bzw. verhaftet werden. Beide haben dann auch die Tat an dem Hamburger Handelsvertreter in einem Osnabrücker Hotel gestanden. Sie erklärten noch, dass sie in Osnabrück im Besitz einer „scharfen“ Schusswaffe waren und von dieser auf ihrer Flucht rücksichtslos Gebrauch gemacht hätten. Nur gut, dass die Kollegen der
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Osnabrücker Mordkommission erst nach der Abreise des „Tatpär-
chens“ im Hauptbahnhof Osnabrück eintrafen.
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Kriminalpolizeiinspektion Lingen (1978)
Im Februar 1978 wurde ich auf eigenen Wunsch zur Kriminalpolizeiin- spektion (KPI) Lingen/Ems versetzt und als Leiter des 3. Kommissari- ats (Wirtschafts-, Betrugs-, Unterschlagungs-, Fälschungs- und Beam- tendelikte) eingesetzt. Zusätzlich musste ich im Wechsel mit anderen Kommissariatsleitern als Kommissar vom Dienst (KvD) außerhalb der Regeldienstzeit Bereitschaftsdienst versehen. So wurde ich auch über bedeutende Kriminalfälle und sonst wichtige Ereignisse, die in die Zu- ständigkeit anderer Kommissariate fielen, unterrichtet. Mein Aufenthalt in Lingen war nur von kurzer Dauer, denn ich wurde bereits gegen En- de des Jahres 1978 zur Landespolizeischule Niedersachsen, Hann. Münden, abgeordnet, wo ich als Fachlehrer in Kommissarslehrgängen tätig war.
Rauschgiftaktion und Einsatz eines „Geldspürhundes“
Während dieser kurzen Lingener Zeit teilte mir der Rauschgiftsachbe- arbeiter K. mit, dass er noch in den Abendstunden einen Haftbefehl gegen einen Rauschgiftdealer (Zielperson) im Bereich Haselün- ne/Herzlake vollstrecken und dessen Wohnung durchsuchen müsse. Zusammen mit dem Kollegen K. bin ich zur Wohnung dieser Zielperson gefahren. Amtshilfe leistete ein Zollbeamter, der einen Rauschgiftspür- hund führte.
Die Wohnung der Zielperson befand sich in einem Gebäude einer ehe- maligen einklassigen Dorfschule. 9 Bei unserem Eintreffen dröhnte uns aus dem Gebäude Rockmusik entgegen. Unsere Zielperson und seine sichtbar schwangere Freundin, die noch minderjährig schien, waren in guter Stimmung. Gab es was zu feiern?
Diese gute Stimmung schlug schlagartig um, als der Zielperson der Grund unseres Erscheinens mitgeteilt wurde.
Der „zolleigene“ Rauschgiftspürhund, ein Cockerspaniel, zeigte sich als besonders handlich, denn er konnte auch in Schränken über Kopf- höhe eingesetzt werden. Dort wurde er aber nicht fündig.
Besonderes interessiert zeigte sich der Hund für einen alten Polsterses- sel. Er bellte, kratzte an diesem Sessel und verbiss sich sogar in diesem Sitzmöbel. Sollte in diesem Sessel etwa Rauschgift versteckt sein?
9 In den 50-er und auch noch in den 60-er Jahren war es im Emsland als einer strukturschwachen Gegend durchaus üblich, dass eine Hauptschule lediglich aus einer Klasse bestand, also alle Kinder der 1. bis 8. Klasse in einem Klassenraum gemeinsam unterrichtet wurden, was man sich heute gar nicht mehr so richtig vor- stellen kann.
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Der Sessel wurde daraufhin akribisch abgesucht, letztendlich die Stoff- verkleidung des Sessels aufgetrennt. Und siehe da, in mehreren Tüten kamen zig wertvolle Maria-Theresien-Taler zum Vorschein.
Maria-Theresia-Taler, geprägt in Rom. 10
Da sich in dem Sessel kein Rauschgift befand, gibt es nur folgende Er- klärungen: Der Sessel muss vorher auch als Versteck für Rauschgift gedient haben oder der Sessel, die Tüten bzw. die Silbertaler selbst hat- ten irgendwelche Rauschgiftanhaftungen.
Die Silbertaler, die ganz offenbar in einem deliktischen Zusammen- hang standen, wurden sichergestellt.
Der Verfahrensausgang entzieht sich meiner Kenntnis.
10 … „Der Taler war bis zum 31. Oktober 1858 gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich. Bis weit ins 20. Jahrhundert war er anerkanntes Zahlungsmittel in wei- ten Teilen Afrikas und Asiens bis in den indischen Raum. Im arabischen Raum wurde er Abu Kush oder Abu Noukte genannt. Eine Reihe von europäischen Staa- ten prägten Großsilbermünzen, die den Maria-Theresia-Thaler nachahmten, so z.B. Venedig, das Königreich Italien, Preußen oder Ragusa. Hierbei wurde das Erschei- nungsbild imitiert. … Der Taler hat einen Durchmesser von 39,5 mm, ist 2,5 mm dick, und wiegt 28,0668 g. Das Feingewicht in Silber beträgt 23,389 g.“ (Text und Abbildung unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Theresien-Taler)
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Landespolizeischule Niedersachsen
Ausbildungsstätte Bad Iburg (1982 bis 1988)
In Teil 1 habe ich ausführlich über meine Zeit an der Ausbildungsstätte geschrieben. Ein Ereignis ist mir allerdings noch eingefallen.
„Lüneburger Heide“ als Erlebnispark – oder:
Abzocke wie sprichwörtlich auf „St. Pauli“ Während meiner Bad Iburger Zeit führte uns als Stammpersonal (Lei- tung, Fachlehrer, Ausbilder, Tarifpersonal) eine Gemeinschaftsveran- staltung („Wandertag“) in die „Lüneburger Heide“, wo wir eine Ent- täuschung nach der anderen erlebten.
1. Enttäuschung:
Vormittags trafen wir nach einer längeren Busanreise in der Heide ein – und schon gab es den ersten Ärger. Wir hatten uns am Rand einer Wiese niedergelassen, wo wir auf einen Kutscher mit Pferdegespann (Planwagen) warteten, der uns für ein paar Stunden durch die Heide fahren sollte. Unser Lagern am Wiesenrand missfiel einem Schäfer, der uns in barschem Ton aufforderte, die Wiese sofort zu verlassen. Um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen, brachte er auch seine beiden Hunde in Angriffsposition. Nach kurzer Diskussion mit dem ra- biaten Schäfer haben wir die Wiese verlassen, um nun am Straßenrand auf das Pferdefuhrwerk zu warten.
2. Enttäuschung:
Mit einiger Verspätung erschien dann eine Kutscherin mit dem Ge- spann und es ging im Galopp durch die Heide zum „Wilseder Berg“, wo bereits an die 50 (!) Pferdekutschen o.Ä. standen. Nach einem Kurzaufenthalt drängte die Kutscherin auf Weiterfahrt, wobei sie nicht vergaß, immer wieder auf die bei ihr zu kaufenden Getränke hinzuwei- sen. Zu pünktlich kamen wir am Ausgangspunkt an, wo bereits unge- duldig eine weitere Personengruppe auf die nächste Fahrt wartete.
3. Enttäuschung:
Nach der Eilfahrt mit der Kutsche kehrten wir in eine nahe gelegene Gaststätte ein, d.h., wir saßen bei sonnigem Wetter auf der Terrasse dieser Gaststätte. Ein Kollege bestellte für „unseren Tisch“ Getränke. Die Kellnerin kam, nahm die Bestellung entgegen, brachte die Geträn- ke und forderte den Kollegen auf, die Bestellung sofort zu bezahlen. Der Kollege zahlte mit einem 100-DM-Schein und wartete auf die Rückgabe des Restgeldes. Nach längerem Warten wurde der Kollege unruhig, sodass ich die Kellnerin aufforderte, das Restgeld herauszu- geben. Diese erklärte jedoch mit dem Brustton der Überzeugung, dass
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sie den 100-DM-Schein verloren habe. Zugleich öffnete sie ihre Kell- nertasche und verwies darauf, dass sich darin ja wohl kein 100-DM- Schein befinde. Wir haben der Kellnerin dann gemeinsam mit Nach- druck erklärt, dass das ihr Problem sei. Die Kellnerin verschwand daraufhin und tat so, als sei die Sache damit erledigt. Ich habe sie dann noch einmal angesprochen und nach dem Gastwirt gefragt; au- ßerdem schon mal leicht darauf hingewiesen, dass sie es an diesem Tisch mit Polizeibeschäftigten zu tun habe. Erst jetzt war sie bereit, das Restgeld herauszurücken. Bleibt zum Schluss die Frage offen, wie oft die Kellnerin mit diesem plumpen Trick wohl schon erfolgreich war. Was bleibt als Erinnerung? Die „Lüneburger Heide“ – ein Erlebnis- park der besonderen Art.
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Kriminalpolizeiinspektion Lingen (1993/94)
Bei der (Kriminal-)Polizei kann man viel erleben. Deshalb herrscht das Motto vor „Es gibt nichts was es nicht gibt!“. Manchmal kommen al- lerdings Zweifel auf, ob sich Ausgesagtes wohl tatsächlich so ereignet haben kann. Was jetzt folgt, ist eine wirklich unglaubliche Geschichte. Man kann sich kaum vorstellen, dass so etwas überhaupt denkbar ist, was sich aber laut Literatur durchaus ereignet oder ereignet haben soll. 11
Babyopfer durch Satanisten?
Eines Tages meldete sich bei mir als Leiter der Kriminalpolizeiinspek- tion Lingen telefonisch Herr Oberstaatsanwalt G., Staatsanwaltschaft Osnabrück. Er wies auf einen hochbrisanten Vorgang hin, den er mit mir persönlich besprechen müsse. Oberstaatsanwalt G. erschien dann auch kurz darauf mit mehreren Aktenbänden bei mir im Büro. In den Akten befanden sich Vernehmungen einer jungen Frau, die ge- genüber einer Richterin in mehreren Sitzungen über satanistische Handlungen in einem kleineren Ort im Bereich Lingen/Nordhorn aus- gesagt hatte. Nach den Bekundungen dieser jungen Frau sollten meh- rere Babys in einem Kellerraum, gelegen unter einem Bodybuilding- studio, durch Satanisten geopfert worden sein. Die Köpfe der getöteten Babys seien in dem „Opferraum“ in einem Regal „ausgestellt“. Die Körper habe man in einer genau bezeichneten Bodensenke in der Nähe Opferstätte vergraben.
Diese junge Frau hatte den Sachverhalt so detailliert geschildert, dass die vernehmende Richterin von den Taten (ziemlich) überzeugt war. Ich habe gegenüber Oberstaatsanwalt G. sofort zum Ausdruck ge- bracht, dass ein solcher Sachverhalt (wahr oder unwahr) für die Kri- minalpolizeiinspektion Lingen – auch schon wegen der Durchführung verdeckter Maßnahmen – überdimensioniert sei und angeregt, dass sich die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität in Olden- burg oder alternativ das Landeskriminalamt Niedersachsen dieser Sa- che annimmt. Letztendlich hat die Ermittlungsabteilung des Landes- kriminalamtes das Verfahren übernommen.
Über das wesentliche Ermittlungsergebnis wurde ich später informiert:
11 Literaturbeispiele:
- Ulla Fröhling, Vater unser in der Hölle – Tatsachenbericht (1996),
- Michaela Huber, Multiple Persönlichkeiten – Überlebende extremer Gewalt (1995).
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In dem genannten Ort gab es ein Bodybuildingstudio, allerdings befand sich darunter kein Kellergeschoss.
Die bezeichnete Bodensenke, wo die Körper der getöteten Babys ver- graben worden sein sollten, konnte auf Grund der geschilderten Ein- zelheiten ausgemacht werden. In einer „Nacht- und Nebelaktion“ ha- ben die LKA-Ermittler Grabungen unter Einsatz von Leichenspürhun- den vorgenommen, ohne auf Leichen(-teile) zu stoßen oder sonstige Hinweise darauf zu erhalten.
Im Rahmen der Amtshilfe haben mit Wärmebild- bzw. Infrarotkameras ausgerüstete Flugzeuge der Bundeswehr 12 das bezeichnete Gebiet über- folgen und Aufnahmen gefertigt. Auch hierdurch haben sich keine Hin- weise auf Erdbewegungen oder auf Leichen(-teile) ergeben.
12 „Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 900 Kilometer pro Stunde fahnden Kampfflugzeuge der Bundeswehr im Ernstfall nach Vermissten und Ermorde- ten oder sie spüren Lecks an Deichen auf, die mit herkömmlichen Methoden erst viel später entdeckt werden können.
Dazu werden die Tornados mit einem so genannten Recce-Pod ausgestattet, einer 710 Kilogramm schweren Box, die drei Kameras enthält. Diese beobachten wäh- rend des Überflugs in einer Höhe von bis zu 2500 Metern die Erdoberfläche. Wich- tigste Suchhilfe ist die Infrarotkamera, die Temperaturunterschiede ab 0,2 Grad erkennt. Menschen, die sich im Freien versteckt halten, lassen sich ebenso detektie- ren wie Leichen, die eingestrahlte Wärme anders abgeben als beispielsweise Erd- reich. Droht ein Deichbruch, erkennt die Kamera Zonen, die durch unterirdisch ausströmendes Wasser kühler sind als die Umgebung. Ein Teil der Bilder wird be- reits während des Fluges vom Waffensystemoffizier ausgewertet.“ (Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/fahndung-mit-hoechsttempo- 363990/)
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Es bleibt festzuhalten, dass sich die richterlich niedergelegten Aussa- gen der jungen Frau in keiner Form bestätigt haben, sodass die Ermitt- lungen abgeschlossen werden konnten. 13 In welcher Form das Ermittlungsergebnis an die Richterin und an die junge Frau herangetragen worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. ist mir nicht mehr in Erinnerung. Ich weiß aber noch, dass sich die junge Frau einem WDR-Reporter anvertraut und diesem von ihren (Wahn-)Vorstellungen berichtet hat.
13 … „Der Journalist Hugo Stamm berichtete im Züricher Tages-Anzeiger vom 05.09.2006, http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/662201.html ‚Wirbel um erfundene Satansrituale - Drei Frauen beschuldigen ihre Eltern, bei Satansritualen Babys getötet zu haben. Die Thurgauer Behörden sitzen der monströsen Verschwörung auf.’ Hugo Stamm befasst sich seit 30 Jahren mit Sekten, über Esoterik hat er ein Buch geschrieben, eine Sammlung seiner Artikel befindet sich unter www.tagesanzeiger.ch/sekten - er ist also weit entfernt davon, das Thema herunter- zuspielen.
Stamm berichtet: ‚Drei Bewohnerinnen einer therapeutischen Wohngemeinschaft hatten angeblich unabhängig voneinander Erinnerungen an schreckliche Erlebnisse aus der Kindheit, die teilweise 20 und mehr Jahre zurückliegen. Sie behaupteten, ihre Eltern, viele Verwandte und Bekannte seien Mitglieder von verschiedenen satanischen Zirkeln und hätten sie schon als kleine Kinder sexuell missbraucht. Sie seien gezwungen worden, menschliches Herz und Hirn zu essen, Leichen zu zersä- gen, Köpfe zu spalten und schwangere Frauen aufzuschlitzen, behaupteten die drei psychisch schwer belasteten Frauen. Auch ihnen seien gewaltsam Kinder abgetrie- ben worden. Die drei verschiedenen Satanszirkel hätten mindestens 50 Babys und ähnlich viele Erwachsene bei den Ritualen ermordet. Die Kultmitglieder hätten auch Bewohner von Altersheimen entführt und umgebracht.’ Die Heimleiterinnen nahmen die Vorwürfe ernst und erstatteten Ende 2003 Straf- anzeigen gegen die Väter der Frauen wegen sexuellen Missbrauchs. Vor dem Ein- zug der Frauen in die therapeutische Wohngemeinschaft war der Kontakt zur Fami- lie noch gut gewesen, von Missbrauch keine Rede. Die Polizei ermittelte, setzte am angeblichen Ritualplatz Spürhunde ein, um nach Leichen zu suchen. Gefunden wurde nichts.
Da mehrere Elternpaare angezeigt wurden, die an unterschiedlichen Orten wohn- ten, wurde schließlich auch die Ermittlungsbehörden in der Schweizer Hauptstadt Bern mit der Sache befasst. Dort konnte man keine Konkreten Anhaltspunkte für Straftaten sehen, zumal es keine Vermisstenanzeigen gab.“ … (Quelle: http://www.agpf.de/Satanismus.htm)
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Zentraler Kriminaldienst Osnabrück-Stadt (1994 bis 2004)
Über zwei IRA-/PIRA-Anschläge auf britische Militäreinrichten (Que- bec-Barracks) im Osnabrücker Stadtteil Eversburg in den Jahren 1989 (Seite 39 f.) und 1996 (Seiten 150 ff.) habe ich in Teil 2 meiner Ge- schichten ausführlich geschrieben. Gerade auch deshalb waren wir in Osnabrück bei Hinweisen auf mögliche IRA-/PIRA-Aktivitäten beson- ders sensibilisiert.
Verdächtiger VW-Bulli mit „britischen Holzkennzeichen“
Es muss wohl nach meiner Erinnerung zwischen diesen beiden An- schlägen gewesen sein, als bei uns ein Hinweis auf einen älteren VW- Bulli einging, der in einer Einzelgarage einer größeren Garagenanlage an der Parkstraße in Osnabrück festgestellt worden war. Besonders auffällig waren die am Kfz angebrachten Kennzeichen aus Holz – of- fenbar eine Spezialität der IRA –, die eine britische Herkunft vortäu- schen sollten. 14 Zusammen mit einem Sachbearbeiter des Staatsschutz- kommissariats bin ich zur Parkstraße gefahren. Erste Befragungen vor Ort konnten nicht klären, wem diese Garage gehört, wer sie nutzt und wie lange der VW-Bulli dort wohl schon steht.
Jedenfalls wurde die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Niedersachsen informiert, und es erschien von dort ein junger Krimi- nalrat (K.), der heute ein hohes Amt in der niedersächsischen Polizei bekleidet. K. und ich haben vor Ort überlegt, was nun zu geschehen habe. Uns war klar, dass das Kfz zur Durchführung kriminaltechni- scher Untersuchungen ins Landeskriminalamt transportiert werden musste.
14 … „Sieben Wochen nach der Bombenzündung in Duisburg stellte ein Zöllner McGeough und Hanratty bei der Ortschaft Waldfeucht nahe der grünen Grenze zu Holland. Im Auto fanden Polizisten nicht nur die aus Holz nachgemachten Nummernschilder, sondern auch - neben weiteren Waffen - ein russisches Schnellfeuergewehr vom Typ AK-47. Damit, so fanden Sachverständige heraus, ist auf die Duisburger Beamten geschossen worden. Der damalige Generalbundesan- walt Kurt Rebmann hielt die jungen Iren für ‚zentrale Figuren’ der IRA.“ … (Quelle: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13681378 &top=SPIEGEL)
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Allerdings hatten wir Bedenken wegen nicht völlig auszuschließenden Sprengfallen 15 , die am Kfz angebracht sein konnten.
Letztendlich wurde das Kfz auf einem Anhänger (Nachläufer) ins Lan- deskriminalamt (LKA) transportiert. Die weiteren Ermittlungen hat das
LKA übernommen. Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse sind
mir heute nicht mehr geläufig.
In Osnabrück hatten wir es aber auch mit Organisierter Kriminalität (OK) zu tun. Da nicht alle OK-Verfahren von den dafür zuständigen OK-Dienststellen (insbesondere Landeskriminalamt Hannover, Krimi- nalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität in Oldenburg, Kriminal- kommissariat Organisierte Kriminalität in Osnabrück) bearbeitet wer- den konnten, blieb auch ein Teil davon in dem von mir geleiteten Zent- ralen Kriminaldienst (ZKD) „hängen“. Also mussten wir uns auch ir- gendwie spezialisieren.
Aus der personellen Besetzung der „Ermittlungsgruppe (EG) Joker“, die über Monate an komplexen Verfahren gearbeitet hatte, wurde im 2. Fachkommissariat (2. FK) neben dem FK 2.1 (BtM-Delikte, Beschaf- fungskriminalität, Raub) ein Unterkommissariat FK 2.2 gebildet, das sich fortan kommissariatsübergreifend mit „besonderen Begehungs- formen“ zu befassen hatte. Dazu wurde das FK 2.2 auch mit speziali- sierter Technik (z.B. Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung) ausgestattet. Auf ein Verfahren, das vom FK 2.2 bear- beitet wurde, soll hier etwas näher eingegangen werden.
Raubüberfall unter „Polizeiaufsicht“
Zwei Männer, die verwandtschaftlich verbunden sind, standen im Ver- dacht, Läden der Kette „EDEKA-Neukauf“ zu berauben. Insbesondere schienen es die Zielpersonen auf die Tageseinnahmen abgesehen zu haben, die gegen Geschäftsschluss vor dem erwarteten Geldtransport quasi bereitlagen. Dazu waren die potentiellen Räuber tagelang un- terwegs, um geeignete Läden und insbesondere die Geldbotengänge auszubaldowern.
Über die Gefährlichkeit der beiden Täter waren wir uns im Klaren, da in einer konspirativen Wohnung in einem Osnabrücker Hochhaus meh-
15 Sprengfalle – Wikipedia: „Als Sprengfalle (auch: Versteckte Ladung) bezeichnet man ‚eine Vorrichtung oder einen Stoff, der dafür bestimmt, gebaut oder eingerich- tet ist, zu töten oder zu verletzen, und der unerwartet in Tätigkeit tritt, wenn eine Person einen scheinbar harmlosen Gegenstand aus seiner Lage bringt oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung vornimmt’. (Definition laut Bundesgesetzblatt 1992 Teil II Seite 968).“ …
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rere dort gelagerte Schusswaffen sichergestellt werden konnten. Die Zielpersonen hatten davon jedoch noch keine Kenntnis.
Aber die beiden Zielpersonen waren nicht allein unterwegs, denn Be- amte des FK 2.2 waren ihnen zusammen mit einem Mobilen Einsatz- kommando (MEK) aus Baden-Württemberg 16 „auf der Spur“.
So gelang es auch, den zur Nachtzeit vor einem Hotel in einem Eifelort in der Nähe von Euskirchen abgestellten Miet-Pkw der Zielpersonen mit verschiedener Technik (Peilsender, akustische Innenraumüberwa- chung) zu präparieren, sodass die Verfolgungskräfte fortan über den Aufenthalt und das Vorhaben der Zielpersonen bestens informiert wa- ren.
Besonders intensiv beschäftigten sich die Zielpersonen mit einem „EDEKA-Laden“ im Bereich Euskirchen. Der schien ihnen für ihr Vorhaben besonders geeignet.
Den örtlich zuständigen Kripochef habe ich über unser Vorhaben fernmündlich informiert, die Tatausführung bis zum Versuchsstadium zu kontrollieren, um dann das MEK zugreifen zu lassen. Nach Rück- sprache mit seinem Polizeichef bekamen die Kollegen wohl „kalte Fü- ße“ und man teilte mir mit, vor dem Laden einen grün-weißen Strei- fenwagen zu postieren, um so die Tat zu verhindern. Das war aber ü- berhaupt nicht in unserem Sinne, denn wir wollten die Täter im Ver- suchsstadium der Tat überführen.
Nach vielem Hin und Her verlangte man von mir einen schriftlichen Einsatzbefehl und die Verantwortung für die Einsatzdurchführung. Erst danach gab man uns das ok.
Etwa 2 km vor dem Tatort stoppten die Zielpersonen den Pkw, um sich für den „Überfall“ mit Overalls zu bekleiden, zu maskieren und den Miet-Pkw mit verfälschten Kennzeichen zu versehen..
Die MEK-Kräfte hatten kurz vor dem erwarteten Zugriff Positionen in den Geschäftsräumen und außerhalb – dem schneereichen Winter sei Dank – hinter einem großen Schneehaufen bezogen.
16 „Wenn es darum geht, kriminelle Banden oder professionelle Gruppen der orga- nisierten Kriminalität zu observieren oder Täter bei einem Rauschgiftdeal oder einer Schutzgelderpressung festzunehmen, sind die mobilen Einsatzkommandos (MEKs) gefordert. Die Frauen und Männer der MEKs verrichten ihren Dienst in Zivil. Sie sind auf verdecktes und konspiratives Vorgehen spezialisiert. Ausgestat- tet mit modernster Technik, unterstützen die besonders geschulten und trainierten Beamten die örtlichen Dienststellen der Polizei.
Mobile Einsatzkommandos sind eingerichtet bei den Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Feiburg sowie beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.“ (Quelle: http://www.polizei-bw. de/ueberuns/Spezialisten/Seiten/MobilesEinsatzkommando.aspx)
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Nach ihrem Eintreffen begaben sich die maskierten Täter zu der Tür, hinter der das Geld für den Abtransport in Geldbomben bereitlag und die der Geldbote anschließend mit der/den Geldbombe/n erwartungs- gemäß verließ.
Als die MEK-Kräfte gegen Geschäftsschluss diese Tür von innen öffne- ten, glaubten sich die mit Schusswaffen ausgerüsteten Täter kurz vor ihrem Ziel. Aber weit gefehlt, denn sie stießen nicht auf den Geldboten, sondern sie wurden vom MEK „überrascht“, sodass sie ohne großen Widerstand überwältigt und festgenommen werden konnten. Auf die Kollegen des FK 2.2 kam anschließend noch umfangreiche Ar- beit zu.
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Pensionärsdasein (ab März 2004)
Mein Leben als Pensionär ergibt sich im Wesentlichen aus der nachfol-
genden Presseveröffentlichung.
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Quelle: „Bad Iburg aktuell“ Juni 2009, Seiten 34/35
(Ernst Hunsicker jeweils in der Bildmitte mit Sonnenbrille)
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(Fach-)Bücher
von Ernst Hunsicker
Präventive Gewinnabschöpfung in Theorie und Praxis – Sicherstellung/Verwertung von Gegenständen und Bargeld aus Gründen der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei, Kommune und Staatsanwalt- schaft (Osnabrücker Modell) – Arbeitshilfe –
1. Auflage (2004), Verlag für Polizeiwissenschaft, 111 Seiten, 14,90 €*.
Präventive Gewinnabschöpfung in Theorie und Praxis – Sicherstellung/Sicherung und Verwertung von Gegenständen und (Bar-)Geld vorrangig aus Gründen der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei, Kommune und Staatsanwaltschaft (Osnabrücker Modell) – Arbeitshilfe –
Authentische Polizei- und Kriminalgeschichten – Stationen und Situationen mit Bildern aus einem langen Berufsleben – Teil 3 (1997 bis 2004 und die Zeit danach),
GRIN Verlag (2009), 204 Seiten, 27,99 €* (Buch), 17,99 €* (E-Book).
Ernst Hunsicker
(Hrsg.), Verlag Schmidt-Römhild (1996), 331 Seiten, 10,00 €*.
(KR 12, Seiten 1-16),
in: KRIMINALISTEN-FACHBUCH (KFB) – Kriminalistische Kompetenz, Verlag Schmidt-Römhild (2000), 52,00* € (36,00 €* für BDK-Mitglieder, Preis auch für CD-ROM-Ausgabe).
in: KRIMINALISTEN-FACHBUCH (KFB) – Kriminalistische Kompetenz, Verlag Schmidt-Römhild (2000), Preise wie vorstehend.
(Auflage vergriffen).
zum 65. Geburtstag, Schriftenreihe der Polizei-Führungs-Akademie, Sächsisches Druck- und Verlagshaus AG (2003), 176 Seiten.
(Hrsg.), C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (2006), 1.204 Seiten, 298,00 €*.
Kriminologische Regionalanalyse Osnabrück 2007/08 zum Thema „Sicherheit und soziales Leben in Osnabrück“, 165 Seiten (ohne Anlagen), zusammen mit Martin Oevermann, Manfred Rolfes, Wolfgang Wellmann, Wolfgang Zimmerer und Oliver Voges, 15,00 €*.
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*Die Bücher unterliegen der Preisbindung, sodass (auch kurzfristig) Preisänderun- gen möglich sind.
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Berufliche Vita des Verfassers in Kurzform
Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Ver- wendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965
zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) einge-
1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizei-
stelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskrimi- nalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommis- sion) tätig war.
Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Poli- zeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemali- gen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fach- lehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehr- gängen.
Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981).
Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Lan- despolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbil- dungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertre- tender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender In- spektionsleiter.
Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Krimina- litätsverfolgung und -verhütung, dem – auch kundenorientierten – Ein- satz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und ein autobiografisches Werk (vgl. Seiten
49 ff.).
Vielleicht „besuchen“ Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepa- ge, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.
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Arbeit zitieren:
Ernst Hunsicker, 2009, Authentische Polizei- und Kriminalgeschichten - Teil 4, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Zweite Moderne oder Postmoderne?
Ein Architektur–Diskurs
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
Fachbuch, 77 Seiten
Karl August Lingner - Leben und Werk eines sächsischen Großindustriell...
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
Forschungsarbeit, 125 Seiten
Russlanddeutsche Evangelikale - Band 1
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