1. Thema der Unterrichtsstunde Darf jeder schreiben, was er will? (Der Presserat)
2. Unterrichtsbedingungen - zur Klassensituation
Die Klasse 9c setzt sich aus 14 Schülerinnen und Schülern zusammen 1 , hiervon sind 13 Mädchen und ein Junge. Die Klasse befindet sich im alten G8-Zug. Die Mehrzahl der Schüler arbeitet motiviert und engagiert im Unterricht mit. Die Klasse ist sehr diskussionsfreudig, so dass man sie an manchen Stellen bremsen muss. Drei Schüler sind allerdings sehr zurückhaltend und äußern sich nur nach Aufforderung. Das Leistungsniveau der Klasse ist sehr hoch, was sicherlich auch an der kleinen Klassengröße liegt. Insgesamt lässt sich in sehr angenehmer Weise in der Klasse unterrichten.
3. Stellung der Stunde innerhalb der Unterrichtseinheit
Die heutige Stunde mit dem Thema „Darf jeder alles schreiben, was er will?“ ist innerhalb dieser Einheit die vierte Stunde. In der ersten Stunde stand der Einfluss der Medien auf die Jugendlichen und die Aufgaben der Medien im Mittelpunkt. In der zweiten Stunde der Einheit beschäftigten sich die Schüler mit der Frage „Wie unterscheiden sich öffentlich-rechtliche und private Sender? In der Stunde, die der heutigen voranging, wurde die Frage „Internet -Chance oder Gefahr?“ behandelt. Heute geht es um die Artikel der Meinungs-, Informations-und Pressefreiheit. In der folgenden Stunde werden sich die Schüler die Schüler mit der Frage „Erzeugt gesehene Gewalt Gewalt?“ auseinandersetzen.
4. Sachanalyse
Das Ausmaß der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit ist ein Maßstab für den Entwicklungsstand einer demokratischen Gesellschaft. Insofern ist der Artikel 5 des Grundgesetzes von hoher Bedeutung. In Deutschland sind diese Freiheiten im 20. Jahrhundert zunächst beseitigt worden. Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sind dann nach 1945 verfassungsrechtlich gesichert worden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungs- und Pressefreiheit in mehreren Urteilen hervorgehoben. Bereits 1958 stellte es fest, dass „das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [ist]“ 2 . Allerdings wird dieses Recht im Artikel 5, Absatz 2 eingeschränkt. Der Absatz 1 und Absatz 2 führen demnach zu Einzelfallabwägungen, die besonders konfliktreich und kompliziert sind, wenn die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit durch den Schutz der persönlichen Ehre, den Schutz der Persönlichkeit und den Schutz des Staates eingegrenzt werden. Dieses Problem tritt häufig auf Personen der Zeitgeschichte zu, hierbei muss abgewägt werden, ob es sich um Informationen handelt, die für die demokratische Willensbildung in der Gesellschaft von Bedeutung sind. Um Bestrebungen der Bundesregierung abzuwehren, die Pressefreiheit beispielsweise zugunsten der Persönlichkeitsrechte zu beschränken, bildeten 1956 Presseorganisationen ein Selbstkontrollorgan, den Deutschen Presserat. Während sich der Presserat anfangs in vielen Resolutionen zum Anwalt der Pressefreiheit machte, verlagerte sich später sein Schwerpunkt
1 Im weiteren Verlauf des Unterrichtsentwurfs wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form von Schüler/-innen verwendet
2 Zit. Nach Chill/Meyn, S. 2
2
darauf, Verstöße der Presse gegen den von ihm erarbeiteten Pressekodex zu ahnden. Kritiker bezeichnen den Presserat auch als „zahnlosen Tiger“, da der Presserat keine schwerwiegenden Sanktionsmöglichkeiten wie beispielsweise Geldbußen besitzt. 5. Didaktische Überlegungen
Das heutige Thema ist besonders für die Altersgruppe dieser Schüler interessant und wichtig, da die Schüler erstens eines ihrer grundlegenden Rechte kennen lernen sollen uns zweitens lernen müssen, wie man mit diesen Rechten behutsam umgehen muss. Zudem werden sich alle Schüler schon einmal gefragt haben, ob eine Meldung über ihren Star den Tatsachen entspricht. Das Thema ist der Lehrplaneinheit 1 „Der einzelne in der Gesellschaft“ zugeordnet. In der Unterrichtseinheit „Massenmedien in der modernen Gesellschaft“ sollen die Schüler einen kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Medienangebot lernen. Deshalb wird das heutige Thema erst behandelt, nachdem die einzelnen Medienangebote (Zeitung, Fernsehen, Internet) genauer betrachtet wurden. Die Schüler sollen sich heute der Verantwortung der Medien gegenüber der Öffentlichkeit bewusst werden.
6. Methodische Überlegungen
Die Stunde beginnt mit der einer Folie, auf der eine Bildschlagzeile von Britney Spears abgebildet ist. Dies soll die Aufmerksamkeit der Schüler wecken. Die Lehrerin nennt dann die Zielsetzung der Stunde „Darf jeder alles schreiben, was er will?“. Dann sollen erste Reaktionen und Vermutungen der Schüler, ob die Bildzeitung diese Schlagzeile schreiben darf, eingefangen werden. Im Unterrichtsgespräch sollen die Schüler sich überlegen, wo sie nachsehen könnten, um diese Frage zu beantworten. Die Lehrerin nennt dann zunächst den Artikel 5, Absatz 1, um die Spannung aufrechtzuhalten. Dann erst erfahren die Schüler, dass dieser Artikel im Absatz 2 eingeschränkt wird. In einem kleinen Lehrervortrag erfahren die Schüler, dass der Deutsche Presserat dafür sorgt, dass Art. 5, 2 eingehalten wird.
In der folgenden Erarbeitungsphase sollen die Schüler in Einzelarbeit ein Arbeitsblatt zum Presserat und Pressekodex bearbeiten. Auf diese Weise soll die eigenständige Texterarbeitung geübt werden. Danach werden die erarbeiteten Ergebnisse im Unterrichtsgespräch vom Lehrer an der Tafel festgehalten und von den Schülern abgeschrieben. Anschließend soll die Frage von Beginn der Stunde, ob die Bildzeitung das schreiben darf beantwortet werden. Im nächsten Schritt leitet die Lehrerin zur Transferphase über, indem sie berichtet, dass nicht alle Fälle, die dem Presserat vorliegen einfach zu beantworten sind und sie nun diesen hier vorliegenden Fall verhandeln müssen. Die Lehrerin verteilt nun die Arbeitsblätter und die Rollenkärtchen. Vier Schüler werden Zuschauer sein und die Aufgabe haben ihre Mitschüler in ihrer Rolle zu beobachten. Auf der Rückseite der Rollenkärtchen sind Rollenhinweise für die Schüler angebracht, dies soll es den Schülern erleichtern ihre Rolle zu spielen. Den Schülern haben die Methode Rollenspiel im Gemeinschaftskundeunterricht bereits kennen gelernt. Mit Hilfe dieser Methode lernen die Schüler sich in andere hineinzuversetzen und andere Standpunkte zu vertreten.
Als Abschluss der Stunde soll mit Hilfe der Zuschauer das Rollenspiel reflektiert werden und das Ergebnis des Schüler-Presserats mit dem realen Presserat verglichen werden.
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Arbeit zitieren:
2007, Massenmedien in der modernen Gesellschaft: Darf jeder schreiben, was er will? (Der Presserat), München, GRIN Verlag GmbH
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