Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis II
Anhangverzeichnis III
Abk ürzungen IV
1. Einleitung. 1
2. Grundlagen des EU-Haushaltssystems 2
2.1. Historie 2
2.2. Der Maastricht-Vertrag 3
3. Das Europäische Haushaltssystem 4
3.1. Die Entwicklung des Haushaltsverfahrens. 4
3.2. Die Einnahmen der EU unter Berücksichtung der Eigenmittel. 6
3.3. Die Ausgaben der EU 8
4. Kritische Analyse eines gemeinsamen Haushaltssystems 10
4.1. Kritik am Haushaltsverfahren. 10
4.2. Analyse der verschiedenen Eigenmittel. 10
4.2.1. Die Nettoposition 12
4.3. Analyse der Ausgabenseite 13
5. Schlussbetrachtung 15
Anhang: 17
Literaturverzeichnis : 24
II
Anhangverzeichnis :
Abbildung 1: Entwicklung bis zur EU
Abbildung 2: Der Maastricht-Vertrag
Abbildung 3: Verteilung der Eigenmittel von 1996 und 2007
Abbildung 4: Die Ausgabenseite des EU-Haushalts.
Abbildung 5: EU-Haushalt 2008
Abbildung 6: Netto-Beitrag in Prozent des nationalen BNE
Abbildung 7: Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel in Prozent des nationalen
Abbildung 8: Operative Ausgaben in Prozent des nationalen BNE
III
Abkürzungen:
BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium für Finanzen BNE Bruttonationaleinkommen BSP Bruttosozialprodukt EAG Europäische Atomgemeinschaft EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft EEA Einheitliche Europäische Akte EG Europäische Gemeinschaft EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EU Europäische Union
EURATOM Europäische Atomgemeinschaft EVG Europäische Verteidigungsgemeinschaft EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft NATO North Atlantic Treaty Organization GAP Gemeinsame Agrarpolitik WTO Welthandelsorganisation
IV
1. Einleitung
Zwischen der Finanzverfassung eines föderalen staatlichen Gebildes und der politischen Verfassung besteht eine enge Interaktion. Finanzielle Restriktionen einer föderalen Ebene sind eine wichtige Determinante der künftigen politischen Entwicklung. Aber auch umgekehrt: Politische Entscheidungen über die Größe, Gestalt und Aufgabenverteilung in einer Gemeinschaft haben Konsequenzen für die notwendige Ausstattung dieser Ebenen mit finanziellen Mitteln.
Dies gilt in besonderer Weise für die Finanzverfassung der EU. Die Entscheidung, die europäische Politikebene zu einem maßgeblichen Akteur in der Strukturpolitik zu machen, hatte eine starke Ausdehnung des finanziellen Rahmens zur Folge.
In den letzten 25 Jahren hat die EU eine Reihe tiefgreifender Veränderungen erlebt, beginnend mit der ersten Erweiterung (Spanien, Portugal), der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes im Jahre 1992, der Einführung des Euro und den weiteren Erweiterungen bis hin zur EU-27.
In der Theorie der öffentlichen Finanzen Richard Musgraves stellen Stabilisierung, Allokation und Distribution die drei Säulen öffentlicher Finanzen dar. Verglichen mit den öffentlichen Haushalten der Mitgliedsstaaten hat der EU-Haushalt ein ausgesprochen geringes Volumen, eine Verschuldung ist nicht zulässig und Gemeinschaftssteuern im eigentlichen Sinne darf die EU auch nicht erheben. Vielmehr versucht sie durch ein übergeordnetes Gesetzeswerk zu regulieren.
Nichtsdestotrotz hat sich seit Beginn der europäischen Währungsunion das derzeitige Transfersystem als unzureichend erwiesen. Gerade Keynesianer argumentieren, dass es innerhalb einer funktionierenden Währungsunion effektive fiskalische Transfermechanismen geben muss, um nationale, politische oder wirtschaftliche Schocks auszugleichen. Die EU verfügt allerdings weder über einen genügend starken Zentralhaushalt noch über einen Länderfinanzausgleich. Der EU-Struktur- und Kohäsionsfonds kann dem nur begrenzt gerecht werden.
Die gleichzeitige Ausweitung der Kompetenzen der EU führt auch zu immer lauterer Kritik an fehlender Transparenz und einem damit einhergehendem Demokratiedefizit. Aufgrund dieser Entwicklungen und den damit verbundenen Problemen und kontroversen Diskussionen wird der Verfasser in dieser wissenschaftlichen Arbeit den EU-Haushalt und dessen Entwicklung kritisch analysieren.
In Kapitel zwei geht er bewusst auf die Grundlagen des EU-Haushaltssystems ein, indem er darstellt wie die EU historisch gewachsen ist und wie sich der sehr einschneidende Maastricht-Vertrag zusammensetzt.
1
Grundlage des dritten Kapitels wird die Funktion und Entwicklung des Haushaltssystems sein. Ferner wird der Verfasser die Einnahmeseite, speziell im Hinblick auf Eigenmittel, sowie die Ausgabenseite darstellen.
Im viertel Kapitel wird das gemeinsame Haushaltssystem dann aufmerksam durchleuchtet. Die verschiedenen Eigenmittelarten werden differenziert analysiert und die damit einhergehenden Nettopositionen, speziell im Falle Deutschlands, werden kritisch hinterfragt. Bevor der Verfasser zu seiner Schlussbetrachtung gelangt, wird in 4.3. dann die Ausgabenseite im Hinblick auf das common pool Problem und spillovers betrachtet.
2. Grundlagen des EU-Haushaltssystems
2.1. Historie
Der Weg zu einer einheitlichen Finanzverfassung der Europäischen Union vollzog sich über viele Jahrzehnte seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges.
Motivation war es, nach den Geschehnissen der beiden Weltkriege, sowie der Weltwirtschaftskrise von 1929 politische und wirtschaftliche Stabilität zu gewinnen. Winston Churchill schilderte die Situation am 19.9.1946 wie folgt: „In Welcher Lage befindet sich Europa heute? […] in weiten Gebieten starrt eine riesige, geängstigte Menge geschundener, hungriger, sorgenvoller und bestürzter Menschen die Ruinen ihrer Städte und Wohnungen an und sucht am dunklen Horizont nach einer neuen Gefahr, einer neuen Tyrannei, einem neuen Schrecknis. […] Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa schaffen! […] Der erste Schritt bei der Neubildung der europäischen Familie muss ein Zusammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein. […]“ 1
Der erste Schritt zu einem einheitlichen Europa war es, die Gesamtheit der französischdeutschen Stahl- und Kohleproduktion unter eine internationale Behörde zu stellen. Dazu arbeitete Jean Monnet einen Plan aus, welchen er dem französischen Außenminister Robert Schuman vorstellte. Der sich daraus ergebende Schuman-Plan, dem auch der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer zugestimmt hat, war die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl am 18.4.1951. Gründungsmitglieder der EGKS waren Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlange und Luxemburg. 2 Im Jahr 1952 wurde von den sechs Gründungsmitgliedern der EGKS ein Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unterschrieben. Ziel war es, angesichts der Bedrohung durch sowjetische Streitkräfte, sowie einer möglichen Wiederaufrüstung Deutschlands, entsprechend vorzubeugen. Dieser Vertrag wurde durch die französi-
1 Weindl,J., 1996, S. 1.
2 Vgl. Weindl, J., 1996, S. 1f.
2
sche Nationalversammlung wegen Bedenkens eines Souveränitätsverlustes jedoch nicht ratifiziert. 3
„Nachdem eine politische Einigung Europas nicht möglich war, und die sicherheitspolitische Frage dadurch gelöst wurde, dass die Bundesrepublik Deutschland 1954 in die NATO und die Westeuropäische Union aufgenommen worden war, konzentrierte man sich auf die wirtschaftliche Integration.“ 4
1957 gründeten die sechs EGKS-Staaten in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die eine Zollunion einschloss, sowie die Europäische Atomgemeinschaft, zur friedlichen Nutzung der Atomenergie. 5
Nach mehreren Beitritten in die EWG unterzeichneten die Regierungen 1992 den Maastrichter Vertrag. Er beinhaltet u.a. einen drei Stufen Plan, welcher in einer gemeinsamen Währungsunion mündet. Des Weiteren beinhaltet er einen Kontrakt über die Europäische Union und Änderungen der Gründungsverträge EGKS und EURATOM/EAG, siehe Abbildung 1. 6 „Für die Themen Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres wird eine europäische Zuständigkeit vereinbart.“ 7 Einzelheiten des Vertrages, welcher die Basis einer gemeinsamen Finanzverfassung bildet, sind in Abbildung 2 zu sehen.
2.2. Der Maastricht-Vertrag
Mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages am 7. Februar 1992 wurden für die öffentlichen Finanzen in Europa wesentliche Änderungen gesetzt. Die zahlreichen neuen Aufgaben der EU implizierten ein steigendes Budget, welches zunehmende Belastungen für die Haushaltspolitiken der Mitgliedsstaaten zur Folge hatte. 8
Ferner spiegeln die differenzierten Koordinierungsvorschriften für die nationalen Finanzpolitiken wider, dass eine Schuldenpolitik als ein Einflussfaktor bewertet wird, der die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Währungsunion ernsthaft gefährden kann. Zur Erreichung einer gewissen Haushaltsdisziplin und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite wurden institutionell festgelegte Budgetregeln formuliert. Zu erwähnen ist hier ein Verbot monetärer Finanzierung der nationalen Haushalte, d.h. einer Finanzierung durch Zentralbankkredite, sowie ein Verbot gemeinschaftlicher Haftung der Mitgliedsstaaten für die Verbindlichkeiten von „Defizit-Mitgliedsstaaten“. 9 Dies sollte ein Nachlassen der Eigenverantwortung in einem gemeinsamen Europa verhindern.
3 Vgl. Weindl, J., 1996, S. 2f.
4 Weindl, J., 1996, S. 3.
5 Vgl. Brasche, U., 2003, S. 14.
6 Vgl. Brasche, U., 2003, S. 16.
7 Brasche, U., 2003, S. 16.
8 Vgl. Caesar, R., 1996, S. 237.
9 Vgl. Caesar, R., 1996, S. 237.
3
Arbeit zitieren:
Lukas Brinkmann, 2009, Die Entwicklung des EU-Haushaltssystems – Eine kritische Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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