1 Einleitung
Im Jahre 1788, zwölf Jahre nach der Unterzeichnung der Unabhängigkeitserklärung, ratifizierten und verabschiedeten die Delegierten der dreizehn unabhängigen Bundesstaaten eine neue Verfassung, die von diesem Zeitpunkt an die politische und rechtliche Grundlage der USA begründen und ihre spätere Entwicklung beeinflussen sollte. Diese Neudefinierung der Ausgestaltung der Union ist Folge des von 1775 bis 1783 herrschenden Unabhängigkeitskrieges. Aufgrund der während des Krieges auftretenden innen- und außenpolitischen Probleme, wurde der Ruf nach einer handlungsfähigen, mit Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Zentralgewalt laut. Die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative sollten in diesem Regierungssystem auf mehrere Stützen verteilt werden, um einer Machtballung, bzw. -ausnutzung vorzubeugen. Seit der Entstehungszeit der Verfassung, die einen föderalen Verbund von dreizehn souveränen Staaten unter einem Regierungssystem zusammenfasste, haben diverse Fragen und Streitpunkte die Politik in den Vereinigten Staaten beschäftigt. Diese Streitfälle betrafen vor allem Entscheidungen über die Verteilung von Kompetenzen zwischen der Zentralregierung und den Bundesstaaten. In der nunmehr über 200 Jahre alten Geschichte der Verfassung wurden diese Fragen fortlaufend mit unterschiedlicher Intensität diskutiert. Die in der Verfassung enthaltenen Artikel wurden in dieser Zeit in unregelmäßigen Abständen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und vor allen Dingen der Rechtsprechung unterschiedlich interpretiert und ausgelegt. Die Debatten und Rechtsstreite beschäftigten sich dabei sowohl mit der Kompetenzerweiterung, bzw. -beschränkung zwischen den einzelnen Gewalten (horizontale Achse) als auch mit der gerechten, verfassungsgemäßen Kompetenzaufteilung zwischen Bundesregierung und den föderativen Einzelstaaten (vertikale Achse). Anhand von Urteilen kann zum einen die Entwicklung des Obersten Gerichtshofs abgezeichnet werden, zum anderen lassen sich verschiedene Tendenzen des Föderalismus durch Urteilsentscheidungen herausfinden. Im Rahmen dieser Arbeit soll untersucht werden, inwiefern die Rechtsprechung des US Supreme Court die Ausgestaltung des Föderalismus in den USA beeinflusst hat. Ferner soll der Frage nachgegangen werden,
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ob dieser zur Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungskonformität überhaupt berechtigt war oder sich das Oberste Gericht im Laufe der Zeit zu seiner heutigen Rolle durch Urteilsentscheidungen selbstautorisiert hat. Die Entwicklung der Judikativen im System der geteilten Gewalten, insbesondere die des Supreme Court, könnte ein Anhaltspunkt auf die durch die Verfassung zugedachte Funktion der richterlichen Gewalt im Regierungssystem der USA sein. Abschließend soll geprüft und beurteilt werden, inwieweit die Gerichtsbarkeit der Verfassung in Händen eines Obersten Gerichtshofes eine Notwendigkeit föderaler Systeme darstellt. Diese Überlegungen bedürfen einer vorangehenden Entlastung bezüglich der Machtverteilung im politischen System. Kapitel 1 soll Aufschluss darüber geben, in welcher Weise die Macht im amerikanischen Regierungssystem aufgeteilt ist. Anschließend wird eine nähere Betrachtung der Diskussionsschriften der so genannten Federalist Papers vorgenommen. Diese Schriften geben Einblick in die politische Diskussion zur Gründungszeit der Verfassung und Vorüberlegungen zur späteren Ausgestaltung der Union können erläutert werden. In Bezug auf die Fragestellung dieser Arbeit sind besonders die Essays zur Ausgestaltung des Föderalismus und zur späteren Funktion der Judikativen von großem Interesse. Die darauf folgende Analyse der einzelnen Gerichtsurteile definiert in Kapitel 4 das Gerichtssystem der Vereinigten Staaten, zum einen um die heutige Stellung des Obersten Gerichts zu verdeutlichen, zum anderen um den Weg aufzuzeigen, den ein einzelner Rechtsstreit häufig nehmen muss, um vor dem US Supreme Court verhandelt zu werden. Anhand der nachfolgenden Betrachtung der Gerichtsurteile werden verschiedene Aspekte verdeutlicht. Einerseits spiegeln die einzelnen Konflikte der jeweiligen Phasen die politischen Debatten der Zeit im Detail wider und geben so Aufschluss über die übrigen Verhältnisse in der Union. Andererseits lässt sich anhand der Rechtsstreitigkeiten das Verhältnis zwischen Bundesmacht und der Macht der Einzelstaaten detailliert abzeichnen. In der abschließenden zusammenfassenden Schlussbetrachtung werden die Erkenntnisse der Erarbeitung zusammengetragen und interpretiert. Der vorgesehene Umfang dieser Arbeit zwingt dazu, eine Auswahl von Ereignissen zu treffen, die im Rahmen der Fragestellung wichtig erscheinen. Zu diesen gehören einerseits die Gerichtsurteile, in denen der Föderalismus direkt oder indirekt zum Streitgegenstand wird. Andererseits werden jedoch auch Rechtsstreits berücksichtigt, die Einblicke auf die Entwicklung des Supreme Court gewähren.
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2 Die Verteilung der Macht im föderalen System der Vereinigten Staaten
Als im Jahre 1787 die Gründungsväter nach dem Unabhängigkeitskrieg in den berühmten Philadelphia Conventions zusammen kamen, hatten sie einerseits das Wohl und den Erfolg der Installation einer Zentralgewalt zum Ziel, andererseits waren sie Gesandte ihrer Bundesstaaten und somit Vertreter einer Vielzahl lokaler Interessen. Denkanstöße und Überlegungen bezüglich der Aufteilung der Gewalten entnahmen die Gründungsväter u.a. den Lehren Charles-Louis de Montesquieu (1689 - 1755) und John Locke (1632 - 1704). 1 Die Niederschrift der Verfassung ist demnach nicht wie oft in europäischen Ländern aus einer Entwicklung heraus entstanden, sondern basiert vielmehr auf der Idee und den Überlegungen, einen Nationalstaat zu schaffen, der sowohl die Diversifikation der Einzelstaaten als auch die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums berücksichtigte. Folglich sollte eine Machtballung verhindert werden und zusätzlich zur horizontalen Gewaltentrennung auf nationaler Ebene, einer vertikalen Machtverteilung zwischen Bund und Einzelstaaten durch ein föderales System Rechnung getragen werden.
2.1 Horizontale Gewaltenteilung
Durch weit verbreitete, aber allgemein ablehnend bewertete Erfahrungen mit der Monarchie Großbritanniens strebten die Gründungsväter eine Distribution der Macht an, in der jeder Macht eine Gegenmacht gegenübersteht. Diese Verteilung der Macht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative findet man in der Verfassung der USA in exakt dieser Reihenfolge 2 . Es darf also davon ausgegangen werden, dass die Anordnung nicht zufällig war, sondern dass die Legislative, verkörpert durch den Kongress, als wichtigstes Element in der Gewaltenteilung erscheinen sollte. Diese Tatsache führt zu der Annahme, dass die Gewaltenteilungslehre von Montesquieu erheblichen Einfluss auf die Teilung der Gewalten in den USA hatte. Nach Montesquieu gliedern sich die Gewaltenebenen in eine funktionelle Ebene (Legislative, Exekutive, Judikative), eine institutionelle Ebene (Parlament, Regierung, Gerichte) und einer sozialstrukturellen
1 Vgl. Welz, W. / Jäger, W.: Regierungssystem der USA, 1995, S. 63.
2 Siehe dazu United States Constitution in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 539 - 564.
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Ebene (Königshaus, Adel, Gemeinden). 3 Montesquieu setzt sich mit dieser Theorie von der John Lockes ab. Locke betrachtete die rechtsprechende Gewalt, die er als Teil der Exekutive einordnete, als einen Stand von unabhängigen Richtern, der aus der Mitte des Volkes entnommen werden kann und von Zeit zu Zeit tagen sollte. 4 Montesquieu erweiterte das Modell der Gewaltenteilung um die Einbeziehung des so genannten dritten Standes 5 . Zwar geht auch er noch von einer feudalen Ständegesellschaft aus, räumt dem Volk jedoch ein Mitspracherecht mittels Wahlen in einer der gesetzgebenden Kammern ein. 6 Alois Riklin führt den Ansatz der Gewaltenteilung auf das instinktive Streben der Menschen nach Macht zurück.
„Weil der Mensch, der Macht hat, zum Machtmissbrauch neigt, wenn er nicht auf Grenzen stößt, ist es zwingend, dass die Macht auf mehrere Machtträger verteilt wird, die sich wechselseitig am Machtmissbrauch hindern.“ 7
Die Gewaltenteilungslehre Montesquieus wurde also bis auf wenige Ausnahmen weitgehend von den Vätern der amerikanischen Verfassung übernommen und diente als Leitfaden der damaligen Debatten. Es herrscht ein Zweikammer-System mit einem Repräsentanten an der Spitze der Exekutive, der den Kompetenzen eines damaligen Monarchen entspricht, „[…] wobei jetzt allerdings der rechtsprechenden Gewalt im Gegensatz zu Montesquieu insofern ein besonderes Gewicht beigemessen wird, als ein unabhängiger Richterstand verfassungsgemäß institutionalisiert wird“. 8 Des weiteren unterscheidet sich das Gesellschaftssystem der Verfassung - wie bereits erwähnt - entscheidend von der Idee einer feudalen Ständegesellschaft Montesquieus. „In der Neuen Welt standen sich nicht mehr Königtum, Adel und Gemeine als privilegierte und voneinander differenzierte soziale Gruppen gegenüber, sondern der prinzipiell gleichberechtigte Staatsbürger wurde zum Träger der Gewaltenteilungskonzeption.“ 9
James Madison nennt diese Teilung der Gewalten erstmals in einem seiner Essays der Federalist Papers Nr. 51 10 . Er fordert in diesen Ausformulierungen, dass jeder Macht eine Gegenmacht gegenüber stehe und somit ein System der checks and balances ent-
3 Reese-Schäfer,Walter: Klassiker der politischen Ideengeschichte, 2007, S. 84. 4 Vgl. Steffani, Winfried: Pluralistische Demokratie: Studien zur Theorie und Praxis, 1980, S.119. 5 Gemeint ist hier der Stand, der nicht zu den privilegierten Gesellschaftsständen von Adel und Klerus gezählt werden konnte, z.B. Bürger und Bauern. 6 Reese-Schäfer, Politische Ideengeschichte, S. 98. 7 Riklin, Alois: Machtteilung. Geschichte der Mischverfassung, 2006, S. 290. 8 Steffani, Pluralistische Demoktratie, S. 123. 9 Ebd.
10 Madison, James: The Federalist No. 51, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 316.
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stehe, welches zwar die Trennung der einzelnen Gewalten vorsieht, sie aber dennoch einander kontrollierend und miteinander verknüpfend agieren lässt. „Ambition must be made to counteract ambition“ 11 . Genau diese Forderung der Teilung, aber dennoch gegenseitigen Abhängigkeit findet sich auch in der späteren Verfassung wieder. Die Verschränkung der einzelnen Gewalten lässt sich dementsprechend am Gesetzgebungsprozess abbilden. Der Prozess teilt sich zunächst auf die beiden Kammern der Legislative (House of Representatives und Senat) auf, die zum einen zwar geteilt und relativ unabhängig voneinander sind, zur Verabschiedung eines Gesetzes jedoch zu einer so genannten resolution zusammen arbeiten müssen. Dieses Gesetz muss dann weiterhin durch den Präsidenten gegengezeichnet werden, wobei dieser ein Vetorecht besitzt. Als letzte Instanz kann die Judikative (Supreme Court) über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes entscheiden und so Gesetze für verfassungswidrig und damit nichtig erklären. Der Erfolg des Gesetzgebungsprozesses ist also auf eine miteinander gekoppelte, aber in sich getrennte Zusammenarbeit angewiesen. Dieser Aspekt des Gesetzgebungsprozesses, in dem die Judikative, hier der Supreme Court, über die Verfassungskonformität eines Gesetzes zu entscheiden hat, bildet im Folgenden einen zentralen Bezugspunkt dieser Arbeit.
2.2 Vertikale Gewaltenteilung
Gleichsam der horizontalen Gewaltenteilung findet parallel eine Gewaltenteilung und Verschränkung zwischen der Regierung des Zentralstaats und denen der Einzelstaaten, bzw. der Kommunen statt. Die Einzelstaaten behalten ihre eigenen Staatsgewalten, bilden diese jedoch dem Vorbild des Zentralstaats nach. Jeder Einzelstaat hat demnach seine eigene Exekutive, Legislative und Judikative 12 . Die Verfassung teilt also dem Zentralstaat explizit Gesetzgebungshoheit in einzelnen Bereichen zu (Artikel I, Absatz 8), während andere Kompetenzen, die nicht ausdrücklich dem Zentralstaat vorstehen, unbedingt den Einzelstaaten überlassen sein sollen (10. Zusatzartikel). Kompetenzen, die nicht ausschließlich der Zentralgewalt zugewiesen wurden, gelten somit als konkur- 11 Madison,James: The Federalist No. 51, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 316. 12 Die Staatsgewalten werden in den Einzelstaaten in der Regel vom Gouverneur, der Versammlung und dem State Supreme Court wahrgenommen.
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rierende Bereiche, die im Laufe der Zeit mit unterschiedlicher Intensität debattiert wurden.
„Dabei sind viele der ausdrücklichen Rechte der Staaten im Sinne von ausschließenden Kompetenzen (reserved powers) zu verstehen, während im Vergleich zu anderen föderalen Staaten wie etwa Deutschland die konkurrierende Gesetzgebung, also die concurrent powers, in der Auslage der Verfassung eher als Ausnahme vorgesehen ist.“ 13
Das Modell eines föderalen Staates stand jedoch, aus Mangel an Alternativen, zu keinem Zeitpunkt zur Diskussion.
Zunächst bedarf es jedoch einer Definition des Föderalismusbegriffs. Nach David B. Walker besteht Föderalismus aus einem Regierungssystem mit mehreren Ebenen. „Federalism is a governmental system that includes a central government and at least one major subnational tier of governments; that assigns significant substantive powers to both levels initially by the provisions of a written constitution; and that succeeds over time in sustaining a territorial division of powers by judicial, operational, representational, and political means.” 14
Die vertikale Aufteilung der Macht bezieht sich folglich auf die Verteilung auf kleinere Verwaltungsinstanzen. Die Wahrnehmung der Aufgaben sollte dem so genannten Prinzip der Subsidiarität folgen. Die Machtballung wird dadurch verhindert, dass unterschiedliche Ebenen im Staat unterschiedliche Aufgaben in Eigenverantwortung übernehmen. „Auch die Größe des Landes spielt beim föderalistischen Aufbau eine Rolle, weil angenommen werden kann, dass eine alleinige Zentralinstanz nicht in der Lage wäre, politische Entscheidungen problemadäquat zu treffen.“ 15 Dieses Prinzip erlaubt weiterhin die Verteilung von Aufgaben auf private Non-Profit-Organisationen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dann eingreifen, wenn ohne „Hilfestellung ansonsten Wesentliches unterbleiben müsste.“ 16 Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung wird stets nur dann bemüht, wenn die kleinen Solidargemeinschaften überfordert wären. 17 Die Grundidee der Subsidiarität reicht lange zurück zu den Wurzeln der katholischen Soziallehre, aber auch auf philosophischer und politischer Ebene finden sich frühe Anfänge des Subsidiaritätsprinzips.
13 Gellner, Winand/Kleiber, Martin: Das Regierungssystem der USA, 2007, S. 32. 14 Walker, David B.: The Rebirth of Federalism, 1994, S. 20. 15 Naßmacher, H.: Politikwissenschaft, 2002, S. 155. 16 Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? 1995, S. 9. 17 Vgl. ebd., S. 9.
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Ferner zeichnet sich die vertikale Gewaltenteilung durch die Beteiligung der Vertreter einzelner Teilgebiete am politischen Willensbildungsprozess aus. Durch die so genannte zweite Kammer haben die Vertreter der einzelnen Länder bzw. Bundesstaaten den Auftrag, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. In den USA erfolgt die Verteilung von Stimmrechten bzw. die Anzahl der Vertreter der einzelnen Teilgebiete unabhängig von der Größe des jeweiligen Teilgebietes, welches sie vertreten. Nach dem USamerikanischen Senatsprinzip sind die Repräsentanten des jeweiligen Bundesstaats nicht an Weisungen gebunden und können ihre Stimmen unabhängig von einander abgeben, während in Deutschland im so genannten Bundesratsprinzip die Stimmen der Vertreter eines Bundesstaates einheitlich abgegeben werden müssen. Grundsätzlich unterscheidet man in föderalen Systemen zwischen zwei Kompetenzverteilungsprinzipien. Im so genannten kooperativen Föderalismus besteht eine Kooperation zwischen den verschiedenen Ebenen in der Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben. In der Theorie des dualen Föderalismus geht man hingegen davon aus, dass beide Ebenen autonom wirken, d.h. eigenständig die jeweilige Aufgabenerfüllung vornehmen 18 . Diese unterschiedlichen Arbeitsweisen schließen sich gegenseitig jedoch nicht aus und können im Laufe der Zeit in ihrer Ausgeprägtheit variieren. Geht man in Krisenzeiten und in Zeiten nationaler Anstrengungen davon aus, dass zunehmend kooperativer Föderalismus vorherrscht, arbeiten in eher gemäßigten Phasen die zwei Ebenen losgelöster voneinander.
Die zunehmende Föderalisierung von Staaten auf der ganzen Welt, wirft die Frage nach den Vorteilen und den Beweggründen auf, die der föderale Aufbau mit sich bringt. Die Anfänge des Föderalismus hängen unmittelbar mit dem Entstehen von großen Imperien zusammen. 19 Die Vorteile, Gebiete von kleineren Verwaltungsinstanzen regieren zu lassen, sind vielfältig. Zum einen wird die Zentralregierung durch die Verantwortungsabgabe entlastet, zum anderen werden regionale Unterschiedlichkeiten besser durch eine regionale Verwaltung berücksichtigt. In den USA wurde die Installation des Föderalismus aus der historisch begründeten Tatsache begünstigt, dass die einzelnen Staaten sich als voneinander unabhängige Staaten betrachteten, die auch zuvor von der englischen Krone als voneinander losgelöste Kolonien behandelt wurden. Die verschiedenen Positionen zur Ausgestaltung des föderalen Systems werden näher in den Ausführungen zu
18 Vgl. Schultze, R.: Föderalismus als Alternative? in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 1990, S. 479 f. 19 Vgl. Riker, H. William: The Development of American Federalism, 1987, S. 7.
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den Federalist Papers in Kapitel 3.1 erläutert. Da ein föderales Regierungssystem mit der Aufgabe von Unabhängigkeiten zusammenhängt, befürchteten viele Zeitgenossen, dass ein solcher Zentralstaat mit entsprechenden Kompetenzen nicht nur Vorteile für die Einzelstaaten mit sich bringen würde. Im Jahre 1788 hatten alle dreizehn Staaten die Verfassung ratifiziert und sich somit für den Entwurf des Föderalismus entschieden. Diese regelt die verschiedenen Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes, bzw. der Länder. Das folgende Kapitel zeigt auf, welche Kompetenzen nach der Verfassung dem Bundesstaat zustanden und welche von den einzelnen Gliedstaaten wahrgenommen werden sollten.
2.3 Die Zuweisung von Kompetenzen zwischen Bund und Einzelstaaten durch die Verfassung
Wie bereits erwähnt, zielte die Verabschiedung einer neuen Verfassung für die dreizehn einzelnen Staaten auf eine effizientere Form des Zusammenschlusses ab. Bis zum heutigen Tage stellt die Verfassung den zentralen Bezugspunkt für jedwede Entscheidung bezüglich Veränderungen in der Kompetenzverteilung und dem Verhältnis zwischen Zentralstaat und Einzelstaaten dar. Die so genannte Supremacy Clause in Artikel VI der US-Verfassung ist hier von zentraler Bedeutung, welche deutlich die Vormachtstellung von Bundesgesetzen gegenüber den Gesetzen der Einzelstaaten unterstreicht. Artikel VI der Verfassung bezeichnet Bundesgesetze als „Supreme law of the land“ 20 und setzt damit fest, dass Gesetze, die von der Bundesregierung erlassen werden, für das ganze Land gültig sind und nicht von Gesetzen, die in den Einzelstaaten erlassen werden, unterlaufen werden können. In Artikel I, Absatz 8 der Verfassung werden weiterhin die so genannten Enumerated Powers aufgezählt, die dem Bundesstaat explizite Hoheitsstellung in bestimmten Gesetzesbereichen garantieren und somit dem Kongress obliegen. Zu ihnen gehören:
- Erhebung von Steuern, Zöllen und Abgaben;
- Aufnahme von Krediten;
- Regulierung des Außenhandels sowie des Handels zwischen den Einzelstaaten;
20 United States Constitution, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, S. 554.
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- Schaffung eines einheitlichen Einbürgerungs- und Konkursrechtes;
- Münzwesen, Maße und Gewichte;
- Postwesen;
- Patente und Copyrightfragen;
- Schaffung von dem Obersten Bundesgericht nachgeordneten Gerichten;
- Militärwesen. 21
Die Verteilung der einzelnen Kompetenzen gestaltet sich in der US-Verfassung nach dem Enumerationsprinzip, bzw. Aufzählungsprinzip. Durch das 1791 zur Verfassung hinzugefügte 10th amendment sollte sichergestellt werden, dass die Gesetzgebungskompetenzen, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen worden sind, den Einzelstaaten, bzw. dem Volk zu überlassen sind. „The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the States, are reserved to the States respectively, or to the people.” 22 Die Besonderheit des amerikanischen Verfassungsprinzips liegt jedoch nicht in den teilweise nicht eindeutig abgrenzbaren Bedeutungen dieser verabschiedeten Artikel, sondern vielmehr in den bis zum heutigen Tage unterschiedlichen Auslegungen dieser Bestimmungen. Bis heute wurden 17 amendments verabschiedet und diese veränderten die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Institutionen entscheidend. Stärker noch als Ergänzungen zum Verfassungsrecht beeinflussten jedoch Gerichtsentscheidungen die Ausweitung der Bundeskompetenzen bzw. deren Einschränkung.
Des weiteren definiert die Verfassung in Artikel VII konkret, welche Rolle die Einzelstaaten in der Mitgestaltung der Bundespolitik einzunehmen haben. Allein die Tatsache, dass die Verfassung von allen Bundesstaaten ratifiziert werden musste, um in Kraft zu treten, beweist, dass die Staaten durchaus ein Mitspracherecht in der amerikanischen Bundespolitik besitzen „ […] done in Convention by the unanimous consent of the states present“ 23 . So steht ebenfalls Artikel V, in dem festgelegt wird, dass Verfassungsergänzungen lediglich mit der Zustimmung ¾ aller Staaten vorgenommen werden dürfen, für eine Stärkung der Staaten im Bundesgefüge. In Artikel IV, Absatz 3 ist zu vernehmen, dass ohne die Zustimmung der jeweiligen Staaten, keine Staaten zwangsfusioniert
21 Vgl. Hübner, Emil: Das politische System der USA, 2007, S. 40.
22 United States Constitution, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, S. 556.
23 United States Constitution, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, S. 554.
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oder geteilt werden dürfen. Dieser Artikel steht dafür, dass die Einzelstaaten für die Ratifizierung der Verfassung verantwortlich sind (einhergehend mit dem Recht zur Gestaltung) und gleichfalls ihre Zustimmung zu Ergänzungen oder Veränderungen geben müssen, als sie auch alleinverantwortlich für ihre Staatsgrenzen sind. Ein weiteres Mittel zur Einflussnahme ist in der den Staaten überlassenen Aufgabe zur Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung zu sehen. Hier entscheiden die Staaten, wer die Mitglieder des House of Representatives wählen darf. Dies gilt ebenfalls für die komplexe Wahl des US-Präsidenten, in der jeder Staat exakt soviel Stimmen zur Verfügung hat, wie er Senatoren und Abgeordnete hat.
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3 The Federalist Papers von 1787/1788
Das Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung, das mit der Ratifizierung der Verfassung in Kraft treten sollte, war in seiner Natur in den einzelnen Staaten nicht unumstritten, befürchteten viele durch die Aufgabe von Kompetenzen doch den Verlust von Souveränität. In den heute legendären Artikeln der Federalist Papers, die aus den Beratungen des Verfassungskonvents in Philadelphia hervorgingen und der Verteidigung der Verfassung dienen sollten, in denen Alexander Hamilton, James Madison und John Jay für die Verfassung und ihre Legitimation kämpften, lässt sich feststellen, welche Art von Richtungsstreit die damaligen politischen Akteure beschäftigte. Weiterhin sollte diese Reihe von Essays nicht nur die Ratifizierung der Verfassung unterstützen, sondern ebenfalls zukünftige Interpretationen der Verfassung beeinflussen. Den Federalists gegenüber standen die so genannten Anti-Federalists, die ebenfalls Artikel veröffentlichten (Anti-Federalists Papers), um auf Missstände in der amerikanischen Verfassung hinzuweisen.
3.1 Die Ausgestaltung des Föderalismus
Einer der Streitpunkte, der zu Auseinandersetzungen zwischen den zwei verschiedenen politischen Lagern führte, war die Form der Ausgestaltung des Föderalismus und im Besonderen die Verteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Einzelstaaten. Einer der zentralen Begriffe der damaligen Diskussion war die Angst um den Verlust der republican liberty. 24 Dieser Begriff umfasst solche Bereiche wie „certain personal rights like freedom of conscience, protection of one’s property, and political liberty, as well as the right to government by consent of the governed.” 25 Die Befürchtungen um den Verlust dieser Freiheiten gehen zurück auf den Ansatz von Charles de Montesquieu. Dieser bezeichnet die Republik als eine Staatsform, die nur lebensfähig in einem kleinen Terri-torium sei. 26 Die Installation einer republikanischen Staatsform auf einem großen Terri-torium hätte demnach zur Folge, dass die Bürger des Staates die Bindung, bzw. die Liebe zu ihrem Vaterland verlieren würden und somit ihren Pflichten dem Land gegenüber nicht länger nachkommen würden. James Madison widersprach dieser Theorie, indem
24 Vgl. Walker, Rebirth of Federalism, S. 56. 25 Ebd., S. 57.
26 Vgl. Vile, John R.: James Madison: Philosopher, Founder, and Statesman, 2008, S. 67.
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Sönke Thöle, 2009, Der Föderalismus in den USA unter Einfluss des U.S. Supreme Court, München, GRIN Verlag GmbH
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