Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Begriffsdefinitionen und einleitende Erläuterungen. 4
2.1. Sozialwissenschaftliche Eingrenzung des Begriffs
„Interessenverband“ 4
2.3. Der Akteur „Deutscher Bauernverband“ 4
3. Regieren mit Verbänden. 7
3.1. Skizze der Interessengruppenforschung. 7
3.2. Netzwerktheorie. 9
4. Formelles Einflusspotential der Verbände auf die Ministerialbürokratie12
5. Bestimmungsgrößen des Einflusses eines Verbandes auf die
Ministerialb ürokratie. 15
5.1. Politikfeld und Repräsentationsmonopol. 15
5.2. Personalrekrutierung und personelle Verflechtung. 16
5.3. Strategische Positionierung in parlamentarischen
Fachaussch üssen. 17
5.4. Interessenidentität zwischen Verband und Ministerium. 19
6. Zusammenfassung. 20
Literaturverzeichnis. 22
2
1. Einleitung
Interessenverbände sind sowohl an Formulierung als auch an Implementation von Gesetzen beteiligt. Sie sind Gegenstand anhaltender normativ geführter Debatten, die sie einerseits als legitime intermediäre Organisationen gesellschaftlichen Inputs oder als Störfaktor innerhalb staatlicher Entscheidungsabläufe klassifizieren. Durch die exekutive Dominanz während der Politikformulierung richtet sich der Fokus der Interessenverbände vornehmlich auf die Ministerialbürokratie, da die Chance einer Einbringung eigener Vorschläge mit zunehmendem Formulierungsprozess schwindet.
Die vorliegende Arbeit wird versuchen, Determinanten einer besonders engen Verflechtung zwischen Interessenverbänden und entsprechenden Ministerien aufzuzeigen. Dies soll, aufgrund der exemplarischen Eignung, am Beispiel des Deutschen Bauernverbandes 1 geschehen. Obwohl durch die Agrarwende im Jahre 2001 große Veränderungen auch für das Einflusspotential des DBV mit sich brachte, kann doch aus einer ex-post Perspektive verdeutlicht werden, welche Bedingungen zum relativen Erfolg des Verbandes hinsichtlich der Einflussnahme auf die Ministerialbürokratie führten. Dazu sollen zuerst zentrale Begriffe der Arbeit geklärt werden und im zweiten Schritt eine Skizze der Interessengruppenforschung verdeutlichen, welch große normative Unterschiede innerhalb der akademischen Debatte existieren. Drittens werde die formalen, in GGO und GOBT auffindbaren, Einflusskanäle der Interessenverbände aufgezeigt. Schließlich werden die Determinanten besonders enger Verflechtung zwischen Ministerialbürokratie und Interessenverbänden dargestellt und bewertet.
1 Im Folgenden abgekürzt mit „DBV“
3
2. Begriffsdefinitionen und einleitende Erläuterungen
2.1. Sozialwissenschaftliche Eingrenzung des Begriffs „Interessenverband“
Eine einheitlich anerkannte sozialwissenschaftliche Definition von Interessenverbänden existiert nicht 2 . Begriffe wie Interessengruppen, Interessenverband, Interessenorganisation, interest group, pressure group oder lobby finden weitgehend synonyme Bedeutung. Je nach Forschungsinteresse- und perspektive ist die Verwendung eines anderen Begriffes nützlich und angebracht. So betont „pressure group“ eher die Methode der Mobilisierung öffentlicher Meinung, während
„Interessenverband“ organisatorische Fragestellungen thematisiert 3 . Interessenverbände zeichnen sich durch Freiwilligkeit, arbeitsteilige Strukturen und die Orientierung am Interesse ihrer Mitglieder aus. Sie sollen demnach hier verstanden werden als „ein freiwilliger oder durch verschiedene Formen des Zwangs erfolgter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der zu einem Mindestmaß verfasst ist, um Interessen der Mitglieder [oder diejenigen einer ausgewählten Klientel oder auch an Werten oder moralischen Prinzipien orientierte sonstige Ziele] entweder selbst zu verwirklichen oder durch Mitwirkung an oder Einwirkung auf Gemeinschaftsentscheidungen durchzusetzen, ohne selbst die Übernahme politischer Verantwortung anzustreben“ 4 . Der Verzicht auf direkte politische Verantwortung wird als
Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen Verbänden und Parteien weitgehend anerkannt. Verbände besitzen im Gegensatz zu Parteien keine in Art. 21 GG verbriefte Beteiligung an politischer Willensbildung.
2.3. Der Akteur „Deutscher Bauernverband“
Da das Einflusspotential anhand eines konkreten Akteurs gezeigt werden
2 U. Willems/T. Winter: Interessenverbände als intermediäre Organisationen. Zum Wandel ihrer Strukturen, Funktionen, Strategien und Effekte in einer veränderten Umwelt, in: T. Winter/U. Willems(Hrsg.): Interessenverbände in Deutschland, 1. Auflage, Wiesbaden 2007, S. 13-50, S. S. 21
3 M. Sebaldt/A. Straßner: Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, 1. Auflage, Wiesbaden 2004, S. 19
4 Vgl. U. Willems/T. Winter: a.a.O., S. 24, Klammern übernommen
4
soll, muss zunächst eine Einführung in dessen Struktur und empirische Bedeutung erfolgen.
Der DBV nimmt innerhalb der landwirtschaftlichen Verbände eine hegemoniale Stellung hinsichtlich der agrarischen
Interessenvertretung ein 5 . Er umfasst 190.000 Nebenerwerbs- und 250.000 6 Haupterwerbslandwirte mit einem konstanten Organisationsgrad von 90%. Bis in die Mitte der 1980er Jahre präsentierte er nach außen das einheitliche Bild einer ständischen Vereinigung homogener Interessen. Seit dem strukturellen Wandel im Agrarsektor 7 , mit einhergehender Differenzierung der Mitgliederinteressen, ist interner Interessenausgleich ein wachsendes Problem der Verbandsspitze. Landwirtschaftliche Wirtschaftsstile sind vielfältiger geworden und führten zu Spezialisierungs-und Konzentrationsprozessen innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe. Dass der DBV dennoch Aufkommen und Etablierung konkurrierender Verbände zu verhindern vermochte, liegt am weitreichenden Dienstleistungsangebot an die Mitglieder, das sich in ähnlicher Form auch in anderen Großverbänden finden lässt 8 . Der DBV vermochte es lange Zeit, die gesamtgesellschaftlichen Folgen und ökologischen Kosten seiner Interessen erfolgreich zu externalisieren sowie die angestrebte Agrarpolitik in einen
Gemeinwohlkontext zu stellen 9 . Dazu kam die Fähigkeit, die Einkommensprobleme der Landwirtschaft nicht als zu verantwortendes Anpassungs- sondern als Preisproblem darzustellen 10 . Die durch die landwirtschaftlichen Eigenheiten in der Produktion postulierten strukturellen Nachteile sollten durch den Staat, der sich in einer Art Bringschuld befände, ausgeglichen werden, wie teilweise im Landwirtschaftsgesetz von 1955 erstmals geschehen.
5 J. Weber: Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, 1. Auflage, Stuttgart 1977, S. 121ff.
6 E. Rieger: Bauernverbände Agrarische Interessenpolitik, institutionelle Ordnung und politischer Wettbewerb, in: T. Winter/U. Willems(Hrsg.): Interessenverbände in Deutschland, 1. Auflage, Wiesbaden 2007, S. 294-315, S.294
7 Vgl. R. G. Heinze/R. Mayntz, Renate(Hrsg.): Verbandspolitik zwischen Partikularinteressen und Gemeinwohl - Der Deutsche Bauernverband, 1. Auflage, Gütersloh 1992, S. 14ff. und ebd., S. 303
8 ebd., S. 303f.
9 ebd., S. 298
10 ebd., S. 302
5
Seit der Agrarwende 2001 und der Integration des Verbraucherschutzes in das entsprechende Ministerium hat der DBV sein Organisationsmonopol jedoch weitgehend eingebüßt und sieht sich somit einem wachsenden Zwang zur Kooperation ausgesetzt. Die ehemalige „Grüne Front“ aus DBV, Genossenschaften, Agrarbürokratie und Agrarfakultäten scheint durch das Aufkommen von
Verbraucherschutzbewegungen und ökologischen Parteien geschwächt.
6
Arbeit zitieren:
Thomas Danken, 2009, Bedingungen besonders effektiver Einflussnahme auf die Ministerialbürokratie am Beispiel des Deutschen Bauernverbandes, München, GRIN Verlag GmbH
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