Einleitung 3
1. Die Regierungskonferenz und der Konvent 5
1.1 Defizit an Legitimität, Handlungsfähigkeit und Demokratie 5
1.2 Einberufung des Konvents durch die Regierungskonferenz 6
2. Die Stärkung des Europäischen Parlaments 9
2.1 Die Mitentscheidung im Europäischen Parlament 9
2.2 Die Mehrheitsentscheidung im Ministerrat 10
2.3 Die Verkleinerung der Europäischen Kommission 11
2.4 Die Wahl des Kommissionspräsidenten 11
3. Auswirkungen auf die Europäische Union. 12
3.1 Supranationalität und Intergouvernementalität 12
3.2 Das Machtdreieck Parlament-Rat-Kommission 14
3.3 Das Europäische Parlament als politischer Akteur. 15
3.4 Kritische Betrachtung der Verfassung. 16
Res ümee 17
Literaturverzeichnis 19
2
Einleitung
Die Hausarbeit behandelt die Legitimität und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, wobei sie besondere Aufmerksamkeit auf die Stärkung des Europäischen Parlaments durch den Verfassungsvertrag legt. Unter der zentralen Fragestellung, welche Auswirkungen der durch den Verfassungsvertrag eingeführte Machtzuwachs des Europäischen Parlaments auf das europäische Institutionengefüge und auf die europäische Handlungsebene haben wird, soll die Hausarbeit eine theoretische Prognose leisten, inwieweit es sich dabei um eine Steigerung der Legitimität und Handlungsfähigkeit handelt. Die Hausarbeit testet die These, dass der Machtzuwachs des Europäischen Parlaments zu einem Zuwachs an Legitimität und Handlungsfähigkeit der europäischen Politik führt.
Vor dem Hintergrund der oft kritisierten Defizite an Legitimität, Demokratie, Effizienz und Transparenz, die die Union aufweist und die sich in demographischen Umfragen wie dem Eurobarometer empirisch belegen lassen, fand eine lange Reformdiskussion sowohl in der Fachliteratur als auch auf den Regierungskonferenzen statt. Seit der Unterzeichnung des Verfassungsvertrags durch die Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober 2004 in Rom ist es möglich, diese Diskussion nicht nur in Form von mitunter weit auseinandergehenden Vorstellungen und Vorschlägen zur Verbesserung der genannten Defizite zu führen, sondern auf Grundlage eines vom Konvent erarbeiteten, von den nationalen Regierungen angenommenen und inzwischen in vier Mitgliedstaaten ratifizierten Lösungsvorschlages.
Die Hausarbeit wird auf der Grundlage der Texte des Konvents und der Regierungskonferenz sowie der das Thema betreffenden Fachliteratur die Behauptung des Konvents überprüfen, der Verfassungsvertrag löse die Legitimations- und Demokratiedefizite. Begleitend stellen sich daneben auch die Fragen, ob der Verfassungsvertrag die Europäische Union neu charakterisiert und warum eine Regierungskonferenz Interesse an einer Parlamentarisierung der Europäischen Union hat. Sowohl durch die Fachliteratur als auch durch die Machterweiterung des Parlaments durch den Verfassungsvertrag wird der Fokus auf den Kernpunkt der demokratischen Legitimation in der Frage nach dem Verhältnis von Regierenden und Regierten auf das Europäische Parlament gerichtet. Diese Fokussierung stellt
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gleichzeitig den Rahmen der Hausarbeit dar, die sich thematisch auf die Behandlung des Parlaments im Vergleich vor und nach dem Verfassungsvertrag beschränkt. Andere Organe, sofern sie nicht in großem Maße das Europäische Parlament berühren und eng mit der Fragestellung zusammenhängen, werden nur peripher behandelt. Mit dem Verfassungsvertrag und seinen Auswirkungen kann sich die Forschung mangels empirischer Belege nur auf theoretischer Ebene auseinandersetzen. Hier stößt auch die Hausarbeit an ihre Grenzen. Nicht leisten kann die Hausarbeit daher eine auf empirisch erhobenen Daten beruhende Wertung der Tauglichkeit des Verfassungsvertrags.
Die Hausarbeit wird zunächst die Defizite der Europäischen Union behandeln, sich dabei kurz mit der jüngsten Reformdiskussion in der Literatur, auf den Regierungskonferenzen und im Konvent befassen und schließlich eine (grobe) Übersicht über die Lösungsvorschläge abgeben, die im Konvent formuliert wurden. Als nächstes behandelt die Hausarbeit ausgewählt einige Elemente, die zur Stärkung des Europäischen Parlaments beitragen, nämlich die Mitbestimmung, die
Mehrheitsentscheidung im Rat, die Verkleinerung der Kommission und die Bestimmung des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament. Als letztes beleuchtet die Hausarbeit die voraussichtlichen Auswirkungen auf die europäischen Institutionen, wobei einerseits das Verhältnis der EU-Organe andererseits das der Ebenen zueinander berücksichtigt wird, bevor eine Charakterisierung des Europäischen Parlaments und der durch den Verfassungsvertrag veränderten Union vorgenommen wird. Die Argumentation behandelt also die Darstellung des Problems, Kernelemente der angesteuerten Lösung und eine Bewertung dieser.
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1. Die Regierungskonferenz und der Konvent
1.1 Defizit an Legitimität, Handlungsfähigkeit und Demokratie
„Handlungsfähigkeit und Legitimität sind die beiden zentralen Eigenschaften, die ein politisches Herrschaftssystem nach neuzeitlichem Verständnis besitzen muss.“ 1 Dabei bezieht sich Handlungsfähigkeit auf die Möglichkeit des Systems, auf Krisen schnell reagieren zu und autonom handeln zu können. Legitimität ist die Akzeptanz und Zustimmung, die die Bürger dem System zukommen lassen. Die Europäische Union weist unter beiden Kriterien starke Defizite auf. 2 Zurückzuführen sind diese Defizite auf mehrere Ursachen. Zum einen wäre die Erweiterung der Gemeinschaft zu nennen, die die gleich gebliebenen und ursprünglich auf eine Europäische Union mit wenig Mitgliedstaaten zugeschnittenen Entscheidungsmechanismen schwerfällig, langwierig und ineffizient macht. Zum anderen führen durch ständige Vertragsrevisionen und -änderungen immer undurchsichtiger gewordene Strukturen und Prozesse zur Skepsis der Bevölkerung. Die Ablehnung resultiert auch aus den Detailfragen, die mit großem Zeitaufwand von den EU-Institutionen bearbeitet wurden, während keine Lösungen für die „Verknappung von Arbeitsplätzen, das Ungleichgewicht von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit“ 3 angeboten wurden.
Das Demokratiedefizit der Union „besteht in der größer gewordenen Diskrepanz zwischen den Entscheidenden und den Entscheidungsbetroffenen.“ 4 Die Verlagerung der Politik in staatliche, regionale und internationale Arenen hat eine „Anonymisierung von Verantwortung und Zuständigkeit“ 5 zur Folge.
Um diese Defizite zu beheben, werden Vorschläge gemacht, die die Sicherung der Grund- und Menschenrechte, die Kontrolle von Macht, die bessere Aufteilung der Zuständigkeiten, die Erleichterung von Entscheidungsfindung und die Gewinnung der
1 Pfetsch, Franz R.: Die Europäische Union. Eine Einführung. München 1997, S.249.
2 vgl. ebenda, S.249; vgl. Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union. In: http://european-
convention.eu.int/enjeux.asp?lang=DE, S.2f. (letzter Zugriff 19.03.2005); vgl. Tömmel, Ingeborg: Das
politische System der U. München und Wien 2003, S.216-218.
3 ebenda, S.249f.
4 ebenda, S.254, Hervorhebung im Original
5 ebenda, S.254, Hervorhebung im Original
5
Bürger für die Union betreffen. 6 Umstritten ist jedoch die Ausgestaltung der Reformen. Deutlich wurde im Verlauf der Reformdiskussion, dass um einige Punkte wie die Machterweiterung des Europäischen Parlaments, die Ausweitung der Mitentscheidung, die Verkleinerung der Kommission, die Änderung der Stimmengewichtung im Ministerrat und die Grundrechtcharta kein Herumkommen war. Diese Punkte wurden bereits auf der in Nizza im Dezember 2000 formuliert. 7
1.2 Einberufung des Konvents durch die Regierungskonferenz
Auf der Regierungskonferenz von Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 hielten die Staats- und Regierungschef in ihrer Erklärung fest, dass die Union nicht transparent, nicht verständlich und nicht nachvollziehbar ist, dass sie nicht effizient arbeitet und den Forderungen der Bürger nicht nachkommt, dass sie zu starr und schwerfällig ist und kontrolliert. 8 nicht ausreichend demokratisch Die Verlagerung der
Themenschwerpunkte der Union ist es letztendlich, die eine gründliche Reform notwendig macht. „Von politischen und sicherheitspolitischen Überlegungen hat sich das Interesse auf wirtschaftliche und schließlich auf demokratische bzw. partizipatorische Erfordernisse konzentriert.“ 9 Auch die Erklärung von Laeken erkennt diese Prozesshaftigkeit an: „Die Europäische Union entstand somit nach und nach. Zunächst ging es vor allem und wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit.“ 10 Dass die Europäische Union ein Erfolg ist, zeigt die mehr als 50 Jahre andauernde Zeit der wirtschaftlichen Prosperität, der Sicherheit und des Friedens in Europa. 11 Die Regierungen haben also ein Interesse daran, dass die Union funktioniert. Die Herausforderungen der Politik werden auf den einzelnen Ebenen unterschiedlich bearbeitet: Während im innerstaatlichen Bereich der Korporatismus vorherrscht, arbeitet die Europäische Union im internationalen Bereich mit „international governance“. Nach diesem Prinzip gewinnen Staaten und nichtstaatliche Organisationen beiderseits etwas hinzu, wenn sie kooperieren. 12 Besonders angesichts der fortschreitenden
6 vgl. ebenda, S.254f. und vgl. Erklärung von Laeken, S.2 und S.5.
7 vgl. Hrbek, Rudolf: Der Entwurf eines Verfassungsvertrages für die Grundordnung einer erweiterten
EU. In: Wirtschaftspolitik 10/2003, S.655.
8 vgl. Erklärung von Laeken, S.2.
9 vgl. Pfetsch, Franz: Die Europäische Union, S.288.
10 Erklärung von Laeken, S.1.
11 vgl. ebenda.
12 vgl. Pfetsch, Franz: Die Europäische Union, S.251f.
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Anna Milena Jurca, 2005, Legitimität und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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