II
Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………………… II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Grundlagen der Zinsschranke 3
2.1. Gesetzliche Grundlagen 3
2.2. Gründe zur Einführung der Zinsschranke 4
2.3. Anwendungsbereich 4
2.4. Funktionsweise 6
2.4.1. Bestimmung des Zinssaldos 6
2.4.2. Das steuerliche EBITDA 7
2.4.3. Der Zinsvortrag 8
2.5. Ausnahmetatbestände zur Nichtanwendung der Zinsschranke. 9
2.5.1. Die Geringwertigkeitsfreigrenze 9
2.5.2. Die Konzern - Klausel 10
2.5.3. Die Escape - Klausel 11
2.6. Die schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung 12
3. Auswirkungen der Zinsschranke auf die Unternehmen 14
3.1. Nachteile für die Unternehmen 14
3.2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Zinsschranke 16
3.2.1. Mehrfachnutzung der Geringwertigkeitsfreigrenze 16
3.2.2. Bildung einer Organschaft 16
3.2.3. Das Verschmelzungsmodell 17
3.2.4. Vermeidung schädlicher
Gesellschafterfremdfinanzierung 17
3.2.5. Erhöhung des steuerlichen EBITDA 18
3.2.6. Verbesserung des Zinssaldos 18
4. Fazit 19
Literaturverzeichnis IV
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a. F. alte Fassung AO Abgabenordnung BMF Bundesministerium der Finanzen EBITDA earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation EStG Einkommensteuergesetz ff. fortfolgende GWGs geringwertige Wirtschaftsgüter HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards i. d. R. in der Regel i. S. d. im Sinne der i. V. m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz n. F. neue Fassung Nr. Nummer UmwG Umwandlungsgesetz vgl. vergleiche
1
1. Einleitung
Am 02.11.2006 einigte sich die Arbeitsgruppe zur „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“, unter der Leitung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Unternehmenssteuerreform 2008. Beschlossen wurden folgende Zielvereinbarungen, die mit der Reform erreicht werden sollten: Die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte, sowie die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. 1
Nach Verabschiedung der entwickelten Unternehmenssteuerreformgesetze in Bundestag und Bundesrat, traten die meisten der Neuregelungen am 01.01.2008 in Kraft. Das primäre Ziel vor Augen, den Wirtschaftsstandort Deutschland für inländische, wie auch ausländische Investoren attraktiver werden zu lassen, wurden Steuersätze gesenkt und dadurch international wettbewerbsfähiger gestaltet. Die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften wurde, durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent und der Gewerbesteuer - Messzahl auf 3,5 Prozent, auf unter 30 Prozent reduziert. 2
Eine solche Senkung von Steuersätzen kann Investition und Wachstum in Deutschland fördern, führt jedoch ebenso zu einem erheblichen Verlust von Steuereinnahmen, der in Zeiten wachsender Staatsverschuldung nur sehr schwer zu kompensieren ist. Um die entstehende Lücke zu füllen, wurden eine Reihe Gegenfinanzierungsmaßnahmen beschlossen, unter anderem der Wegfall der Abzugsfähigkeit von Gewerbesteueraufwendungen als Betriebsausgaben, die Abschaffung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung, sowie die Einrichtung einer Zinsschranke. Durch die Einführung der Zinsschranke, auf die im Folgenden der Fokus dieser Seminararbeit gerichtet bleibt, rechnet der Staat mit circa 1,075 Milliarden Steuermehreinnahmen jährlich. 3
1 Vgl. Herzig, N./Bohn, A.: Modifizierte Zinsschranke und Unternehmensfinanzierung,
in: Der Betrieb, Heft 1, 2007, Seite 1
2 Vgl. Herzig, N./Bohn, A.: Modifizierte Zinsschranke und Unternehmensfinanzierung,
in: Der Betrieb, Heft 1, 2007, Seite 1
3 Vgl. Herzig, N./Bohn, A.: Modifizierte Zinsschranke und Unternehmensfinanzierung,
in: Der Betrieb, Heft 1, 2007, Seite 1
2
Die Zinsschranke dient der Gegenfinanzierung der Steuerentlastungsmaßnahmen, sie soll außerdem das deutsche Steueraufkommen sichern und dazu beitragen, dass Finanzierungsbelastungen in einem internationalen Konzern fairer verteilt werden. 4 Letzteres beschreibt den Zustand, dass viele international tätige Unternehmen in Deutschland erzielte Gewinne ins Ausland verlagern und Zinsaufwendungen für ausländisches Fremdkapital in Deutschland steuerlich absetzen. Mit Hilfe der Zinsschranke will der Gesetzgeber diese grenzüberschreitenden Gestaltungen verhindern und der Gewinnverlagerung ins niedrig besteuerte Ausland entgegenwirken. 5
Die Zinsschranke drückt sich im neu eingeführten § 4h EStG, in Verbindung mit der Neufassung des § 8a KStG, aus und beschränkt den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen, die vor der Unternehmenssteuerreform 2008 i. d. R. noch in vollem Umfang, als betrieblich / beruflich veranlasst, absetzbar waren.
Im Rahmen dieser Seminararbeit wird die Funktionsweise der Zinsschranke erläutert und die Reaktion der unternehmerischen Praxis auf solch eine Maßnahme dargestellt. Es wird ebenfalls aufgezeigt welche Folgen sie für die Unternehmen hat und welche Möglichkeiten zur Umgehung der Zinsschranke existieren. Bei Letzterem werden zwei Fälle unterschieden, unter welchen Umständen es per Gesetzgebung zu einer Nichtanwendung der Zinsschranke kommt und welche praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten es darüber hinaus für Unternehmen gibt, ihre Zinsaufwendungen in vollem Umfang abzugsfähig zu gestalten.
4 Vgl. Töben, T.: Die Zinsschranke - Befund und Kritik,
in: Finanz - Rundschau Ertragsteuerrecht, Band 89, 2007, Seite 739-746
5 Vgl. Staats, W. / Renger, S.: Hebelt ein Logikfehler des Gesetzgebers die Zinsschranke aus?,
in: DStR 2007, Heft 41, 2007, Seite 1801-1804
3
2. Grundlagen der Zinsschranke
2.1. Gesetzliche Grundlagen
Der neu eingeführte § 4h EStG, i. V. m. § 8a KStG in der neuen Fassung, regelt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen, die so genannte Zinsschranke und wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedet. 6 Vor dieser Regelung war ein steuerlicher Abzug von Zinsaufwendungen für Fremdkapital, mit Ausnahme solcher, die durch eine übermäßige
Gesellschafterfremdfinanzierung veranlasst waren, in voller Höhe möglich.
§ 8a KStG in seiner alten Fassung regelte bisher die Fremdfinanzierung durch die Gesellschafter auf die Weise, dass übermäßig hohe Zinsaufwendungen aus einer solchen, als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt wurden. Eine Gesellschafterfremdfinanzierung, ging sie über ein angemessenes Maß hinaus, führte so zu einer Umqualifizierung der Zinsen, sowohl auf der Unternehmens-, als auch auf der Gesellschafterseite. Bei der Kapitalgesellschaft wurden die vorher den Gewinn mindernden Zinsen wieder hinzugerechnet, bei den Anteilseignern wurden sie als Gewinnausschüttung, noch nach dem Halbeinkünfteverfahren, versteuert. 7
§ 4h EStG, i. V. m. § 8a KStG n. F., löst seit der Unternehmenssteuerreform 2008 den
§ 8a KStG a. F. ab. Der Unterschied zwischen der Neuregelung und dem § 8a KStG a.F., besteht im wesentlich größeren Anwendungsbereich der Zinsschranke und dass diese eine Obergrenze für absetzbare Zinsaufwendungen festlegt, unabhängig davon ob es sich um Zinszahlungen an Gesellschafter, nahe stehende Personen oder fremde Dritte handelt. Die Höhe der Zinsaufwendungen ist i. S. d. Zinsschranke für die Abzugsfähigkeit entscheidend, nicht deren Ursache. Eine Umqualifizierung von Zinszahlungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen unterbleibt, da es sich bei der Zinsschranke um ein Betriebsausgabenabzugsverbot handelt. 8
Die gesamte Fremdfinanzierung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist durch die Zinsschranke abgedeckt. § 4h EStG enthält die
6 Vgl. Weber, K.: Die Zinsschranke - Eine kritische Analyse der Anwendung und der Auswirkungen bei
mittelständischen Unternehmen, Norderstedt 2008, Seite 2
7 Vgl. Volb, H.: Unternehmenssteuerreform 2008, 1. Auflage, Hamm 2007, Seite 43-44
8 Vgl. Rosenberg, S.: Die Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Zinsschranke gem. § 4h EStG,
Saarbrücken 2008, Seite 6
4
Regelungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, § 8a KStG die für Kapitalgesellschaften, wobei anzumerken ist, dass § 8a KStG lediglich Ergänzungen hinzufügt, aber im Grundsatz auf § 4h EStG verweist.
2.2. Gründe zur Einführung der Zinsschranke
Eine Schwachstelle des § 8a KStG a.F. war es, dass lediglich Finanzbeziehungen zwischen Gesellschaft und Anteilseignern geregelt wurden, Finanzbeziehungen innerhalb von Konzernen, sowie zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften wurden vernachlässigt. Dies ermöglichte den Unternehmen eine Finanzierungs- und Steuerpolitik, in der Fremdkapital wie auch Gewinne, schnell und staatenübergreifend verschoben werden konnten. Vor allem internationale Unternehmen nutzten in der Vergangenheit diese Möglichkeit dazu, Gewinne in der Weise ins Ausland zu verschieben, dass deutsche Unternehmen aus dem Ausland eine Fremdfinanzierung erhielten, die Zinsaufwendungen in Deutschland geltend machten und im Gegenzug ein Großteil ihres Gewinns, in Form von Zinsen, steuermindernd zurück ins Ausland floss. 9
Die Zinsschranke soll die Flucht in ausländische Fremdfinanzierung stoppen, indem sie die Höhe der absetzbaren Zinsaufwendungen von der Höhe der Zinserträge und dem um Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigten Gewinn (EBITDA) abhängig macht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass global aktive Unternehmen in Deutschland nicht nur Zinsaufwendungen, sondern auch Gewinne geltend machen. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Anreize dafür zu schaffen, dass Gewinne internationaler Konzerne ins Inland verlagert werden. […] Gleichzeitig bezweckt die Regelung, dass die Verlagerung von Fremdfinanzierungsaufwand aus dem Ausland ins Inland und damit eine Verringerung der inländischen Besteuerungsgrundlage vermieden wird. 10
2.3. Anwendungsbereich
„Aufgrund der systematischen Einbindung der Regelungen, sowohl im EStG als auch im KStG, gilt die Zinsschranke grundsätzlich rechtsformunabhängig und damit sowohl für
9 Vgl. Volb, H.: Unternehmenssteuerreform 2008, 1. Auflage, Hamm 2007, Seite 43
10 Vgl. Grashoff, D.: Steuerrecht 2008, München 2008, Seite 104
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Benjamin Cichos, 2008, Die Zinsschranke und die Reaktion der unternehmerischen Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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