Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Kapitel I 4
§1 Friedrich Wilhelm III. 4
1. Kurze Biographie 4
2. Die Unionsidee 4
3. Die Cabinets-Ordre von 1817 6
4. Das Ergebnis 7
§ 2 Johann Gottfried Scheibel 8
1. Sein Leben 8
2. Scheibel's Opposition 8
§ 3 Minister Altenstein 9
1. Kurze Lebensbeschreibung 9
2. Die Kirchenpolitik 10
Kapitel II. 11
Vorbemerkung 11
§ 1 Die Kabinets-Ordre vom 12. April 1822 11
§ 2 Die Agende und die Verfügung vom 24. Dezember 1830 12
§ 3 Der Bruch des lutherischen Bekenntnisses 15
§ 4 Das Recht zur Verdammung 17
§ 5 Das Landesherrliche Kirchenregiment. 18
1. Die Anfänge. 18
2. Die inneren Angelegenheiten 20
§ 6 Altenstein beseitigt Scheibel. 21
§ 7 Weitere Massnahmen des Ministers. 23
§ 8 Die Kabinets-Ordre vom 29. März 1834 27
1. Die symbolischen Schriften 27
a) Die Nicht-Einigung. 27
b) Die Verpflichtung auf die symbolischen Schriften. 27
c) Tadel der Widersacher 28
2. Die Beschwerden 29
§ 9 Die Randbemerkungen. 29
1. Die Agende. 29
2
2. Scheibel........................................................................................................... 30
3. Freie Bewegung .............................................................................................. 30
§ 10 Die Schriften des Königs .................................................................................. 31
1. Zwei Ordres ..................................................................................................... 31
2. Die Abhandlung: Luther in Beziehung auf die Agende .................................... 31
a) Die Adresse................................................................................................ 31
b) Die Hauptgedanken der Schrift .................................................................. 32
c) Die ReaktionÜber den Erfolg der Schrift ist fast nichts bekannt. Der einzige
Lutheraner, den der ........................................................................................ 32
3. Die KO vom 28. Februar 1834......................................................................... 33 §11 Das Schreiben des Kronprinzen an Altenstein .................................................. 36 §12 Zwei Eingaben der Lutheraner und die Berichte Altensteins ............................. 38
Kapitel III................................................................................................................... 40
§ 1 Die kirchliche und die staatliche Macht............................................................... 40
1. Das ius liturgicum negativum........................................................................... 40
2. Kirche und Staat .............................................................................................. 41
§ 2 Die evangelische Einheit .................................................................................... 43 Literaturverzeichnis .................................................................................................. 46 Primärliteratur: ..................................................................................................... 46 Sekundärliteratur: ................................................................................................ 46 Anmerkungsliste ....................................................................................................... 48 Die Anmerkungen sind im Text mit einer Hochzahl gekennzeichnet. Zusätzlich finden sich die Anmerkungen in einem separaten Anmerkungsverzeichnis katalogisiert und in der textlichen Reihenfolge gelistet wieder.
Im Literaturverzeichnis sind die abgekürzten Titel unter dem jeweiligen Werk erklärt. Andere Abkürzungen sind dem Verzeichnis der RGG 3 entnommen oder gehen eindeutig aus dem Text hervor.
3
Kapitel I
§1 Friedrich Wilhelm III.
1. Kurze Biographie
Friedrich Wilhelm III. Wurde am 3. August 1770 in Potsdam geboren. Als sein Vater König Friedrich Wilhelm II., im Jahre 1797, starb, wurde er der Nachfolger. Er konnte 1803, im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses Preußen erheblich vergrößern. Kurze Zeit später bezwang ihn aber Napoleon und Preußen erlitt eine vernichtende Niederlage, die 1807 im Frieden von Tilsit und großen Abtretungen besiegelt wurde. Auf Grund dieses Verlustes ließ sich der König auf keine größeren außenpolitischen Handlungen gegen Napoleon ein. 1812/13 wurde er durch die Befreiungskriege, aber auch von seinen politischen Beratern zu einem Bündnis mit Rußland und Österreich gezwungen. In der Innenpolitik wurde seine Herrschaft hauptsächlich von dem Freiherrn vom Stein, aber auch von Hardenberg beeinflußt. Unter anderem wurden teilweise die Pläne zur kommunalen Selbstverwaltung, Heeresreform, Judenemanzipation und Gewerbefreiheit erfüllt. Friedrich Wilhelm III heiratete die lutherisch-mecklenburgische Prinzessin Luise, er selbst gehörte der reformierten Kirche an. Er starb am 7. Juni 1840 in Berlin 1 , fast 30 Jahre später als seine Gattin, die am 19. Juli 1810, im Alter von 34 Jahren, verstarb.
2. Die Unionsidee
Rationalismus, Indiffentismus und der wachsende Unglaube waren die Erscheinungen der Zeit unter Friedrich Wilhelm II. Er versuchte diesen Strömungen, die verständlich nicht ohne schädliche Wirkungen für die Kirche waren, Einhalt zu gebieten, indem er am 09.Juli 1788 unter dem Justizminister J. Chr. Von Wöllner ein Religionsedikt erließ. Jedoch zeigte sich unter diesem Edikt nur der gute Wille des Königs und praktisch keine Wirkung. Es hatte nämlich für die zahlreichen Religionsparteien und Sekten in Preußen, so lange keine Einschränkung zur Folge, wie sich diese Gruppen ruhig verhielten; von den geistlichen Lehrern wurde Übereinstimmung mit den vorherrschenden Lehrmeinungen der jeweiligen
1 Wangemann I, Seite 11
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Konfession gefordert. Friedrich Wilhelm III. Beendete dieses nutzlose Unterfangen, kurz nach dem Tod seines Vaters 1797 indem er das Edikt aufhob. 2 Gutachten von Sack und Schleiermacher und zahlreiche Gespräche und Schriften Eylerts an den König nährten die Idee jedoch weiter. Eylert bekam vom König den Auftrag, einen Entwurf zu einer „sonn- und festtäglichen Liturgie und Agende“ zu erarbeiten“. 3 Das Ergebnis wurde aber vom König als völlig unbrauchbar erklärt und so rief er eine Kommission zusammen, der Geistliche aus beiden Konfessionen zu gleichen Teilen angehörten. Die Kommission sollte die Vorarbeiten für einen Agendenentwurf leisten und Vorschläge für eine Verbesserung des protestantischen Kirchenwesens entwickeln. Der König berücksichtigte aber auch die Vorarbeiten der Kommission für eine Agende nicht. Und so erschien im Jahre 1816 sowohl für die Hof- und Garnisonsgemeinde zu Potsdam, als auch für die Garnisonskirche zu Berlin eine Liturgie, von der der Verfasser nicht genannt wurde. Die beiden Militärgemeinden wurden als erste zu jeweils gemeinsamen Gottesdiensten durch Befehlsgewalt geführt, ohne dass die Militärprediger vorher gefragt oder angehört worden wären. Hier stand die Union in den Anfängen: Zwar noch inoffiziell, aber doch mit staatlich-zwanghaften Begleiterscheinungen. Nach diesen Vorbereitungen konnte der König 1817 den Plan zu einer offiziellen Einführung der Union ernsthaft überlegen. Sein Interesse und Engagement ging soweit, dass er selbst in mühevoller Arbeit aus alten überlieferten Formularen die Unionsagende ausarbeitete 4 .Aber mit welchem Gewicht hat sich der König, der seine Gattin, wohl auch über ihren frühen Tod hinaus, innig liebte 5 , von dem großen Gedanken der bisher getrennten ehelichen Sakramentsgemeinschaft leiten lassen?
Die Liebe zu seiner Frau hat sicherlich keine untergeordnete Rolle gespielt. Zwar ist dies eine Vermutung, die dem König als erstem Mann im Staat bewußt menschliche Regungen unterstellt, doch arbeitet Eylert offensichtlich ebenso in diese Richtung, wenn er in einem Gespräch mit dem König kurz vor der Unionseinführung sagt: „...Die Union verbindet viele Ehen, lutherischer und reformierter Konfession, durch Verschmelzung beider inniger; bringt Eheleute und Kinder auf einen Weg, und befreit dadurch das häusliche und Familienglück von den Störungen verschiedener Kirchen und Seelsorger. ...“ 6
2 RGG 3 , Band VI, Seiten 1789f
3 Wangemann I, Seite 22
4 Geppert, Seite 40
5 Ebd., Seite 11
6 So bei Wangemann I, Seite 26f
5
3. Die Cabinets-Ordre von 1817
So erließ der König Friedrich Wilhelm III. Am 27. September 1817 die „Allerhöchste Königliche Cabinets-Ordre“
In diesem berühmten Erlass wünscht der König den Anfang der Vereinigung der beiden getrennten protestantischen Kirchen bei der „bevorstehenden Säcularfeier der Reformation“ zu sehen, im Andenken an die Vorarbeit in derselben Richtungseiner Vorfahren. Auffallend an dem Erlass ist, dass trotz der Überschrift „Allerhöchste Königliche Cabinets-Ordre“ die kirchliche Vereinigung nur gewünscht und nicht befohlen wird. So sagt er auch, dass er weit davon entfernt sei, seine Überzeugung „aufdringen und in dieser Angelegenheit etwas verfügen und bestimmen zu wollen“. Dazu steht die Anordnung des Königs im Widersinn, die für die Feier des Reformationsjubiläums erlassen worden war, dass der unierte Ritus des Abendmahls der einzig zu diesem Fest erlaubte war. Denjenigen, die ihrer alten Konfession treu bleiben wollten, wurde der Empfang des Abendmahls versagt 7 . Ebenfalls deuten spätere Erlasse des Königs oder des Ministeriums auf den Widerspruch zur freien Unionsannahme hin, wenn z.B. angeordnet wird, dass bei einer Pfarrstellenneubesetzung der Geistliche auf die Annahme der Agende verpflichtet werden müsse und er die Stelle nur bei Agendenannahme erhalten könne 8 . Friedrich Wilhelm III. betont zwar des Öfteren, dass die Annahme der Agende nicht gleichzusetzen sei mit der Annahme der Union, aber diese beschwichtigende Behauptung entbehrt der Logik. Wenn die Sakramente nur noch nach der neuen Agende, nach dem Unionsritus, ausgeteilt werden dürfen, ist es unsinnig, die neue Liturgieform mit dem alten Namen zu benennen. Der König zeigt in der Cabinets-Ordre als Beispiel für die Problemlosigkeit der Union die nunmehr, zumindest anfangs befehlsmäßig unierte Hof- und Garnisonsgemeinde zu Potsdam an und spricht die Hoffnung aus, dass nun alle protestantischen Gemeinden die Union wie diese Militärgemeinde nachvollziehen. Dies darf nun nicht als ein allgemeingültiger Hinweis auf eine problemlose Union gewertet werden, denn eine Gemeinde aus Militärangehörigen wird die Wünsche und Forderungen ihres Befehlshabers in Selbstverständlichkeit zu erfüllen suchen, zumal hier die
7 Ebd., Seite 30f
8 Ebd., Seite 66f
6
Militärprediger (s.o.) nicht gefragt wurden. So sind nach diesem Vorbild nur ganz vereinzelt unierte Gemeinden entstanden 9
4. Das Ergebnis
Schon früh hatte der König verschiedene Amtstitel wie Inspektor, Dekan, Erzpriester etc. durch die neue Benennung „Superintendent“ ersetzt. Ebenfalls ordnete er eine gleiche Amtstracht für die Geistlichen beider Konfessionen an. Dies waren jedoch schon ältere, ohne innere Wirkungen erreichte Erscheinungen der Unionsidee 10 . Das Unterfangen des Königs in späteren Jahren ist nur schwer zu beurteilen. Es ließ sich sogar wegen einiger behördlicher Hindernisse an keinem Ort kirchenrechtlich belegen, ob eine Gemeinde nun der Union beigetreten war oder nicht. 11 Foerster sagt im zweiten Band seines Werkes, dass man versucht ist zu urteilen, „dass das im September 1817 in so gehobener Stimmung geleiteter Unternehmen misslungen war“. 12 Waren die wertvollen und sicherlich gutgemeinten Bemühungen von Friedrich Wilhelm III. Am Ende nur ein Pyrrhussieg? Vorläufig bleibt hier nur zu bemerken, dass sie im Kampf gegen die religiösen Verwirrungen der Zeit ein nur sehr trauriges Resultat darstellen.
In der Präsenz einer evangelischen Kirche ist an sich der Vollzug der Union zusehen. Untersucht man aber als Kennzeichen der Union die Übereinstimmung der Bekenntnisse, dann ist eher von dem Gegenteil der Union von Preußen zu sprechen. Der Wunsch nach der Einheit der Kirche hatte die weitere Trennung der zahlreichen Kirchenparteien zur Folge, weil man nur auf die eine Kirche hoffte und die tieferen Bemerkungen und Fragen der verschiedenen bekenntnistreuen Gemeinden nicht beachtete. Ebenfalls trug der sture Bürokratismus der preußischen Beamten, der für weltliche Angelegenheiten damals sicherlich eine gewisse Berechtigung hatte, eine Mitschuld, denn hier wurde hart und unmenschlich im Sinne der Gesetze und Verordnungen entschieden, die oft Strafen wie Amtsenthebung, Suspension und Gefängnis nach sich zogen. So heißt es in einem Bericht: „Es kamen die Tage, wo die lutherischen Pastoren, welche die Agende nicht annehmen wollten, ins Gefängnis wandern mussten. Waren sie geflüchtet, so wurden sie steckbrieflich verfolgt. Jeder Polizist, der einen lutherischen Pastor fing, erhielt 50 Taler Belohnung. ...So mußten
9 Foerster II, Seite 54
10 Vgl. Schoen, Seite 207
11 Vgl. Wangemann, Seite 54
12 Foerster II, Seite 54
7
nun die Gottesdienste im Verborgenen gehalten werden, in Kammern und Kellern, in Wäldern und Steinbrüchen, bei Nacht und Nebel. Die Tage der 'Kirche in den Katakomben' aus der Anfangszeit des Christentums kehrten wieder. Wer bei solchen Gottesdiensten von der Polizei betroffen wurde, mußte 1 Taler Strafe zahlen. In jedem Wiederholungsfall verdoppelte sich die Strafe. Konnten die Leute nicht zahlen, so wurden sie gepfändet oder in Arrest abgeführt.“ 13 Dies löste in den Gemeinden nicht nur Empörung und Verbitterung aus, sondern bewirkte auch immer neue Trennungen.
§ 2 Johann Gottfried Scheibel
1. Sein Leben
Johann Gottfried Scheibel wurde am 16. September 1783 in Breslau geboren. Sein frommer, gottesfürchtiger Vater war Professor der Mathematik. In seiner Jugend war Scheibel ein betonter Einzelgänger. Er studierte Theologie und bestand 1804 und 1806 die zwei Kandidatenprüfungen. 1811 erhielt er an der Universität Breslau eine außerordentliche und 1818 die ordentliche Professur. Er wurde 1830 bei der Einführung der Union vom Amt des Archidiakonus an St. Elisabeth suspendiert, wegen der offenen Opposition gegen die Union, die sich Friedrich Wilhelm III. wünschte. 1832 verließ er mit seiner Familie Breslau, zog nach Dresden und später von dort weiter nach Hermsdorf und Glauchau, schließlich nach Nürnberg, wo er am
21. März 1843 starb. 14
2. Scheibel's Opposition
Johann Gottfried Scheibel kämpfte von Anfang an gegen die Idee der Union. Dabei behielt die Heilige Schrift für ihn die höchste Autorität. Scheibel glaubte der Heiligen Schrift wörtlich, und so wünschte er es nicht, dass z. B. Durch Interpretation ein andrer Sinn in die Schrift hineingetragen würde. Martin Luther hält er „nicht für den heiligen Geist, auch nicht für meinen Papst, ... Ich schwöre also nicht auf Luthers Worte, sondern wieder nur auf die Bibel-Worte...“ 15 . Er bekennt sich zur lutherischen Kirche, nicht etwa weil Luther sie gegründet hat, sondern weil sie „die Lehre der
13 Nagel, Kampf, Seite 45f
14 Wangemann I, Seite 266f
15 Scheibel, Seite XVIIIff
8
Heiligen Schrift einfach und unverfälscht“ darstellt. 16 In zwei Predigten (1814 und 1817), die jeweils gedruckt wurden, offenbarte sich seine Oppositionshaltunggegen die Union deutlich in aller Öffentlichkeit. Am Anfang war Scheibel in seinem Kampf noch nicht isoliert, weil die Rationalisten ebenfalls Gegner der Union waren. Dies änderte sich jedoch schlagartig mit einer Predigt im Jahre 1821 über Mt 26, 26
- 29. Der Breslauer Magistrat erteilte ihm daraufhin eine Rüge, denn er hatte die Austeilung des Abendmahls nach reformierten Grundsätzen öffentlich als Todsünde deklariert. Schimpf- und Schmähreden über Scheibel folgten, die er in würdigem und sachlichem Ton beantwortete. Eingaben, Petitionen an den König, die Scheibel verfaßte, erhielten nach einiger Zeit, wenn überhaupt, nur noch Antworten des Ministers, da er Friedrich Wilhelm durch einen Irrtum sehr verärgert hatte. Der Konflikt versteifte sich immer mehr, weil Scheibel keinen Schritt von seiner Position abrückte. In zahlreichen Bittschriften versuchte er die Anerkennung des Königs für eine separierte lutherische Gemeinde zu erwirken, was nicht gewährt wurde. Es wurde Scheibel erwidert, ein derartiges Zugeständnis des Königs käme einer Sektenstiftung gleich und er wurde, auch weil er die Agende nicht annahm, für zunächst 2 Wochen von seinem Amt suspendiert. Trotzdem bestieg er die Kanzel und predigte. Er wies auf den unlutherischen Inhalt der Agende hin. Das hatte nun zur Folge, dass er so lange suspendiert bleiben sollte, bis er die neue Agende annähme. Es ist verständlich, dass Scheibel dies niemals getan hätte. Trotz seiner Suspension vollzog er einige Amtshandlungen, so dass Schwierigkeiten deswegen nicht ausblieben. Scheibel bat nach widerlichen und harten Auseinandersetzungen schließlich 1832 um sofortige Entlassung aus seinen Diensten, denn seine Angelegenheit wurde immer länger hinausgezögert. Dies wurde ihm gewährt und er verließ Breslau und zog zu einem neuen Wirkungskreis.
§ 3 Minister Altenstein
1. Kurze Lebensbeschreibung
Minister Altenstein, oder mit vollem Namen Karl Sigmund Franz Freiherr vom Stein zum Altenstein wurde am 1. Oktober 1770 in Schalkhausen geboren. Er stammte aus einem alten fränkischen Reichsadel und begann seine Laufbahn zunächst in Verwaltungsdiensten in Ansbach. 1799 wechselte er an das Generaldirektorium in
16 Wangemann I, Seite 134
9
Berlin. Von 1808-10 war er Finanzminister und wurde 1817 Chef des neuen Ministeriums für Kultus, Unterricht und Medizinalwesen. Als Kultusminister erwarb er sich Verdienste bei der Förderung von Gymnasien und Universitäten. Er starb 1840 in Berlin, drei Wochen vor dem Tod seines Königs Friedrich Wilhelm III.
2. Die Kirchenpolitik
So wie Altenstein als Kulturminister Erfolge sammeln konnte, so war seine Kirchenpolitik von starken Krisen gekennzeichnet. Als die Union eingeführt wurde, hielt er sich an der Seite des Königs, um danach die Gegner mit harten Strafen und sogar militärischen Maßnahmen, so in dem Dorf Hönigern, unterwerfen zu können. Die Unterdrückung führte so weit, dass Tausende meinten, nicht mehr in Preußen leben zu können und auswandern wollten. Zuerst wurde dies nicht gestattet, obwohl die Vorschriften anders lauteten. Altenstein bereitete sogar weitere Gesetze vor, um die Gegner der Union zu bekämpfen und dem Staat zum Sieg zu verhelfen. Doch plötzlich setzte der Tod seinen Bemühungen und dem jahrelangen Kampf ein Ende. So gehörte der Sieg nicht dem Staat, sondern der Gruppe von Lutheranern, die sich standhaft gegen die Union behauptet hatten. 17
Bei der Frage der Mischehen kam es unter Altenstein zum so genannten Kölner Kirchenstreit. Er setzte auch hier harte Polizeimaßnahmen ein. Dadurch konnte er aber weder die katholische Kirche zum Nachgeben bewegen, noch gewann er in der katholischen Bevölkerung im Rheinland Anhänger des Staates. Schließlich endete der Streit mit einer völligen Niederlage Preußens, dies aber auch erst nach dem Regierungsantritt von Friedrich Wilhelm IV.
17 Näheres bei Nagel, Kampf, Seite 47f
10
Arbeit zitieren:
Martin Klute, 1980, Der schlesische Kirchenkampf (1834) und seine Hintergründe, München, GRIN Verlag GmbH
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Christentum und Islam: Konflikt und Dialog
Theologie - Vergleichende Religionswissenschaft
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Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik
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