1.0 Definition Factoring
„Unter Factoring versteht man den fortlaufenden Ankauf von kurzfristigen Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungen. Dabei tritt ein Unternehmen (auch: Factoringkunde, Zedent, Anschlusskunde, Anschlussfirma) seine kurzfristigen Forderungen gegenüber seinen Abnehmern (auch: Schuldner, Kunde, Drittschuldner, Debitor) an ein anderes Unternehmen (auch: Factoring-Institut, Factor, Zessionar, Factoring-Gesellschaft oder Factoring-Unternehmen) ab, das dann wiederum die Forderungen beim Schuldner eintreibt. Beim Factoring handelt es sich daher um ein Kaufgeschäft und nicht, wie oftmals angenommen, um ein Kreditgeschäft.“ 1 Factoring kommt aus den USA und ist eine moderne Form der Unternehmensfinanzierung.
2.0 Arten der Forderungsabtretung 2.1 Offenes/Stilles Factoring
Offenes Factoring wird auch notifiziertes Factoring genannt. Hierbei wird der Schuldner über die Übergabe der Forderung informiert. Hierbei sind Zahlungen auf Forderungen nur an das Factoring-Unternehmen möglich und haben alsdann einen schuldbefreienden Effekt. Stilles Factoring wird auch nichtnotifiziertes Factoring genannt. Beim stillen Factoring bleibt die Abtretung der Forderungen dem Debitor gegenüber unsichtbar. Hier ist das Risiko für das Fac-toring-Unternehmen sehr groß. Ein Kunde könnte hier nicht existierende Forderungen an den Factor abtreten. 2 „In Deutschland ist stilles Factoring nicht üblich.“ 3
2.2 Halb-offenes Factoring
Bei halb-offenem Factoring bleibt die Abtretung der Forderungen dem Debitor gegenüber, wie beim stillen Factoring, unsichtbar. Er bekommt jedoch eine Bankverbindung bzw. ein Konto zugewiesen, an die der Debitor zu zahlen hat. Die Tilgung der Forderung erfolgt somit direkt an den Inhaber. 4
1 Zitat: http://www.foerderland.de/1433.0.html#c10870
2 Vgl. Wöhe, G. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2005, S. 693
3 Zitat: http://www.foerderland.de/1436.0.html
4 Vgl.: http://www.factoringberater.de/Factoring/Factoringverfahren/offenesfactoring.htm
3.0 Leistungsumfang des Factorings 3.1 Echtes/Unechtes Factoring
Bei echtem Factoring übernimmt das Factoring-Unternehmen auch das Delkredererisiko, d. h., das Zahlungsausfallrisiko. Wenn der Debitor zahlungsunfähig ist, ist es dem Factoring-Institut nicht möglich auf den Factoring-Kunden zuzugreifen. Bei unechtem Factoring wird diese Gefährlichkeit nicht vom Factoring-Unternehmen übernommen. Hier bleibt das Ausfallrisiko beim Factoring-Kunden. „In Deutschland kommt fast ausschließlich echtes Factoring zum Einsatz.“ 4
3.1.1 Delkrederefunktion
In der Praxis verschafft sich das Factoring-Unternehmen vor Vertragsabschluss Klarheit über die Bonität der Debitoren des Klienten. Üblicherweise wird jedem Debitoren ein spezielles Limit eingeräumt, bis zu dem das Factoring-Unternehmen bereit ist, Forderungen vom An-schlusskunden gegen diesen Debitor anzukaufen. Die Höhe dieses Limits wird von der Bonität der Debitoren und dem Umfang der Geschäftsbeziehung bestimmt. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist notwendig. Bei einer Vielzahl von kleineren Debitoren wird i. d. R. nur stichprobenartig die Bonitätsprüfung, anhand von eingeholten Bank- und Büroauskünften, vorgenommen. Ist nach einem festgesetzten Zeitraum, nach der Fälligkeit der Forderungen durch den Abnehmer, keine Zahlung erfolgt, gilt der Delkredere-Fall als eingetreten, und der Klient erhält den Gegenwert der verkauften Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Grenze. 5
3.2 Fälligkeits-Factoring
Fälligkeits-Factoring wird auch Maturity-Factoring genannt. Hier nutzt der Factoring-Kunde die vollständige Delkrederefunktion. Das Factoring-Unternehmen zahlt die Forderungen vorab an den Factoring-Kunden. Dieser Vorgang ist wie ein Vorschuss anzusehen. Ist die Forderung dann beim Factoring-Unternehmen eingegangen, ist dieser Vorgang abgeschlossen. 6
4 Zitat: http://www.foerderland.de/1436.0.html
5 Vgl.: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/factoring/factoring.htm
6 Vgl.: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/faelligkeits-factoring/faelligkeits-factoring.htm
3.3 Eigenservice-Factoring
Eigenservice-Factoring wird auch Bulk Factoring oder Inhouse Factoring genannt. Hierbei übernimmt das Factoring-Unternehmen das volle Delkredererisiko, jedoch schränkt seine weiteren Arbeitsleistungen drastisch ein. Die Debitorenbuchhaltung und auch das Mahnwesen behält der Factoring Kunde bei. Kommt es zu einem außergerichtlichen Mahnverfahren, wird das Factoring-Unternehmen lediglich zum Einzug der Forderungen ermächtigt. 7
4.0 Ablauf eines Factoring Vorgangs
Hierbei handelt es sich hier um einen Vorgang für ein einzelnes Geschäft, damit es übersichtlicher ist. In realen Vorgängen befinden sich die mehrere Forderungsbeträge nahezu in der gleichen Abwicklungsphase. Zuerst entsteht ein Kauf. Der Abnehmer (1) kauft beim Factoring-Kunden (2) Waren oder Dienstleistungen. Der Factoring-Kunde (2) stellt dem Abnehmer (1) eine Rechnung aus. Der Abnehmer (1) hat nun Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
7 Vgl.: http://www.deutsches-factoring-portal.de/lexikon-bulk-factoring.html 8 Abb. 1: Ablauf eines Factoring Vorgangs, eigene Darstellung
Arbeit zitieren:
Andrea Kansy, 2009, Factoring als Sonderform der Finanzierung, München, GRIN Verlag GmbH
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