I
Schulabsentismus - mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen
Hauptseminar für Psychologie: „Lern- und Verhaltensstörungen“
II
Inhalt
1. Einleitung. 1
1.1. Vorwort. 1
1.2. Aufbau der Arbeit. 1
2. Relevanz der Betrachtung von Schulabsentismus. 2
3. Entwicklung des Verständnisses von Schulabsentismus im Laufe der Zeit. 2
4. Definition von Schulabsentismus. 3
4.1. Schulschwänzen. 4
4.2. Schulverweigerung. 4
4.3. Zurückhalten. 5
5. Meßprobleme der Absentismusforschung. 6
6. Variablen für Schulabsentismus 7
6.1. Personale Variablen. 7
6.1.1. Alter. 7
6.1.2. Geschlecht. 8
6.1.3. Selbstkonzept. 8
6.1.4. Schulversagen. 9
6.2. Extrapersonale Variablen. 9
6.2.1. Schulbezogene Variablen. 9
6.2.1.1. Strukturfaktoren von Absentismus. 9
6.2.1.2. Schulqualität. 10
6.2.1.3. Schulform. 10
6.2.2. Beziehungsvariablen im Schulkontext. 11
6.3.1. Schüler-Lehrer-Beziehung. 11
6.3.2. Kausalattribuierungen. 11
6.3.3. Schülerinteraktion. 12
6.3.4. Eltern-Lehrer-Beziehung. 12
6.3. Soziales Milieu. 13
7. Schulabsentismus und nachschulisches Leben. 14
8. Ansätze zur Prävention und Intervention von Schulabsentismus. 15
8.1. Notwendige Vorüberlegungen. 15
8.2. Konkrete Vorschläge und Umsetzungen 17
8.2.1. Konzepte 17
III
8.2.2. Berlin. 19
8.2.3. Das Nürnberger Modell. 19
8.2.4. Hi-Scout in Heidelberg. 20
8.2.5. Alternativbeschulungen in Angeboten freier Träger. 20
8.2.6. Reintegrationsklassen und Werk-statt-Schulen in Sachsen-Anhalt. 21
8.2.7. „Das Boot in Neubrandenburg. 22
8.2.8. England. 23
9. Schlußbetrachtung. 23
10. Literatur 25
1
1. Einleitung
1.1. Vorwort
In der vorliegenden Arbeit „Schulabsentismus- mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen“ sollen die verschieden Variablen erläutert werden, die Schulabsentismus begünstigen. Ferner sollen mögliche Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung von Schulabsentismus aufgezeigt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Schulpflicht in den Schulgesetzen der einzelnen Länder geregelt. Sie verpflichtet zu einem Mindestschulbesuch. Die allgemeine Schulpflicht besteht vom 6. Lebensjahr an durchgängig bis zur Volljährigkeit und kann mittels Zwangsmaßnahmen auch durchgesetzt werden. Eine Zurückstellung oder Befreiung von der Schulpflicht ist nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl. Digel / Kwiatkowski, S. 336). Auch wenn die gesetzliche Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland ein Zeichen für Bildung und Erziehung gesetzt hat und auch heute noch setzt, so zeigt sich, daß manche Schüler die Schule nicht als Ort des Lernens für sich annehmen können. Trotz alledem gilt auch für sie die Schulpflicht, der sie sich auf legale Weise nicht entziehen können (vgl. Puhr u.a., S. 10). Schüler, die sich in der Institution Schule in irgendeiner Weise unwohl fühlen, reagieren darauf immer häufiger mit schulabsentem Verhalten (vgl. http://www.bildung-mv.de/ler-mv/aktion/akber102.htm), einem Verhalten, das viele Ursachen haben kann. Zudem äußert es sich bei jedem Schüler unter anderen Bedingungen und in verschiedenem Ausmaß (vgl. http://www.ganztagsschulverband.de/Download/SchulverweigerungThimm.doc), was das Identifizieren von Ursachen und daraus abzuleitenden Maßnahmen zur Unterstützung des Schülers besonders erschwert.
Thema der Arbeit wird es sein, dieses komplexe Thema differenzierter zu betrachten und Überlegungen darüber anzustellen, was in Bezug auf Intervention und Prävention zugunsten der Schüler getan werden kann.
1.2. Aufbau der Arbeit
Auf die Erklärung der Relevanz des Themas folgt die terminologische Klärung hinsichtlich des Schulabsentismus und seiner verschiedenen Erscheinungsformen. Das Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Definitionen und Klassifizierung von Neukäter und Ricking (1997 und 1998) gerichtet werden.
Dann werden kurz die Meßprobleme der Absentismusforschung erläutert.
2
Anschließend werden mögliche Ursachen für Schulabsentismus beschrieben und verschiedene Möglichkeiten einer pädagogischen Intervention und Prävention reflektiert. Letztere werden dann in der Beschreibung konkreter Ansätze zur Bekämpfung des Schulabsentismus eine Rolle spielen.
2. Relevanz der Betrachtung von Schulabsentismus
Nach Angaben des Deutschen Jugendinstituts steigt die Zahl der Schulabsentisten stetig an. Ihre Zahl wird auf etwa 70 000 geschätzt. Die Dunkelziffer liegt mit großer Wahrscheinlichkeit noch viel höher (vgl. http://www.workshop-
zukunft.de/newsletter/2001/10/r_benachteiligte.html)
„Schüler, die trotz des gesetzlichen Zwangs häufig unerlaubt der Schule fernbleiben, bilden eine Risikogruppe für Schulversagen und zukünftige soziale Devianz und sind in großem Maße gefährdet, zu wirtschaftlich abhängigen und sozial marginalisierten Menschen heranzuwachsen“ (Warzecha, 1997, zitiert nach Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 814). Es heißt, daß Schulabsentismus unter anderem zu Delinquenz, Alkoholmißbrauch (vgl. Robins / Radcliff, 1980, zitiert nach Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 814) schlechter Gesundheit (vgl. Kandel / Raveis & Kandel, 1984, zitiert nach Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 814) und vor allem zu einem hohen Risiko der Arbeitslosigkeit (vgl. Birmann & Natriello, zitiert nach Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 814) führen kann, letztere vor allem bedingt durch den meist fehlenden Schulabschluß (vgl. http://www.uni-koeln.de/wiso-fak/fisoz/professoren/mw/fspunkte/schulver/index.shtml). Wegen dieser vielen negativen Folgen, die das Nichtbesuchen der Schule haben kann, und die das Leben eines schulabsenten Schülers in den meisten Fällen weitgehend bestimmen werden, ist es besonders wichtig, sich damit zu beschäftigen, wie Schüler unterstützt werden können, damit ihnen ein normaler Schulbesuch (wieder) möglich wird und somit die negativen Auswirkungen des Schulabsentismus so gering wie möglich gehalten werden können. Die Relevanz ergibt sich auch daraus, daß die bisher oft angewandten Maßnahmen wie Ignoranz oder im Extremfall das Erstellen von Bußgeldbescheiden keinerlei Verringerung der Zahl der Schulabsentisten bewirkt hat.
3. Entwicklung des Verständnis von Schulabsentimus im Laufe der Zeit Historisch gesehen hat der Begriff des Schulabsentismus mehrere Bedeutungswandlungen erfahren.
3
Noch im Jahre 1913 wurde Absentismus als „Ausdruck kindlichen Ungehorsams“ verstanden (Neukäter/ Ricking, 1997, S. 51).
Die Psychoanalyse wiederum führte ihn auf Verwahrlosung und dauernde „Frustration von kindlichen Bedürfnissen durch die Eltern in der frühen Kindheit“ zurück. Daraus - so kann diese Ansicht weiter beschrieben werden - folgten dann „Mangelerlebnisse“ auf Seiten des Kindes. Ferner gehe Schulabsentismus auf „mangelnde Gewissensbildung und [ein] labiles Selbstwertgefühl“ zurück (Neukäter / Ricking, 1997, S. 51).
Die Motivationsanalyse nahm dann erstmals eine Begriffserweiterung vor. Dies hatte die Einbeziehung äußerer und personaler Faktoren zur Folge (vgl. Neukäter / Ricking, 1997, S. 51).
Mit dem Wandel der Forschung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts schließlich beschäftigten sich die Absentismusforscher damit, ob Schulschwänzen auf ein „Persönlichkeitsmerkmal [zurückzuführen] oder [ein] Symptom verbesserungsbedürftiger Unterrichtsqualität [sei].“ (Neukäter / Ricking, 1997, S. 51). Man versuchte demnach also, einen einzigen Faktor für Schulabsentismus verantwortlich zu machen. In neuerer Zeit wurde diese trennende Denkweise aufgegeben. Statt dessen wird bis heute von einem multifaktoriellen Ansatz ausgegangen (vgl. Neukäter / Ricking, 1997, S. 51). Hierbei fand man heraus, daß sowohl die eigene Person des Schülers als auch sein familiäres und schulisches Umfeld im allgemeinen Einfluß auf sein Schulbesuchsverhalten haben können Allgemeiner noch läßt sich festhalten, daß das Ausbleiben des Schulbesuchs früher generell von den Eltern ausging, da die Kinder als Arbeitskräfte benötigt wurden. Heutzutage hingegen geht die Initiative hauptsächlich, d.h. in zwei der drei noch zu definierenden Absentismusformen, von den Schülern aus (vgl. http://www.bagjaw.de/files/kap05christe_fuelbier-schulverweigerinnen.pdf).
Definition von Schulabsentismus 4.
Zur Bestimmung dessen, was genau unter Schulabsentismus zu verstehen ist, gibt es viele verschiedene Definitionen. Eine konsensfähige Begriffsverwendung existiert „aufgrund der diffusen Kausalität und der Multidimensionalität der Phänomene“ nicht (Puhr u.a., S. 14). Ricking fügt dem noch hinzu, daß „Schulabsentismus nicht als homogenes Verhaltensmuster zu verstehen“ ist (Ricking, 2000, S. 2, zitiert nach Puhr u.a., S. 11).
Allgemein wird Schulabsentismus als „Abwesenheit des Schülers vom Schulunterricht“ verstanden. Als Sammelbegriff schließt er „ungeachtet der Vielfalt der Ursachen,
4
Erscheinungsformen, Ausprägungen und Programmatik alle Formen von Schulabwesenheit mit ein“ (Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 815).
Neukäter und Ricking nennen Schulschwänzen, Schulverweigerung und Zurückhalten als untergeordnete Begriffe des Schulabsentismus, die im folgenden näher erläutert werden sollen.
4.1. Schulschwänzen
„Von Schulschwänzen wird gesprochen, wenn Kinder und Jugendliche zeitweilig oder anhaltend - in der Regel - ohne Wissen der Eltern die Schule nicht besuchen und während der Unterrichtszeit einer für sie angenehmeren Beschäftigung meist im außerhäuslichen Bereich nachgehen“ (Preuß, 1978, zitiert nach Neukäter/ Ricking, 1997, S. 52). Verwahrlosung und Erziehungsmängel sind u.a. als Auslöser für Schulschwänzen anzusehen (vgl. Neukäter / Ricking in: Borchert, 1998, S. 815). Es handelt sich hierbei um eine dissoziale Störung, die sich in Disziplinsproblemen, Delinquenz und Aggression äußern kann. Beim Schulschwänzen liegt keine ausgeprägte Angst vor, Schulversagen, ist dennoch oft beobachtbar. Schulschwänzen tritt vorrangig in Familien mit geringerem sozio-ökonomischen Status auf ( vgl. Neukäter / Ricking, 1998 in: Borchert, S. 816). Auch wenn dieser Begriff von verschiedenen Wissenschaftlern unterschiedlich gefüllt wird, so haben die verschiedenen Definitionen dennoch drei Merkmale gemeinsam, nämlich 1. die „Ungesetzlichkeit (des Grundes)“, 2. die „Eigeninitiative des Kindes“ und 3. die „fehlende Kenntnis bzw. fehlende Erlaubnis der Eltern“ (Neukäter / Ricking, 1997, S. 51).
4.2. Schulverweigerung
Schulverweigerung [ist] eine Entwicklung [...], die sehr konkrete Ursachen hat und nicht plötzlich und unvermittelt auftritt (Reißig, zitiert nach
www.news.jugendsozialarbeit.de/010219DJISchSA.htm). Als Schulverweigerer beschreibt Preuß diejenigen Schüler, deren „Verhaltensprobleme sich im emotionalen Bereich so verdichten, daß das Nicht-zur-Schule-Gehen-Können mit auffälligen psychogenen und / oder psychosomatischen Änderungen einhergeht“ ( Preuß, 1978, zitiert nach Neukäter / Ricking, 1998, in: Borchert, 1998, S.815). Zudem ist hier den Eltern bekannt, daß ihre Kinder die Schule nicht besuchen (vgl. Neukäter / Ricking, 1998 in: Borchert, S. 816). Schulverweigerung geht jedoch von den Schülern selbst aus ( ebd.).
Arbeit zitieren:
Julia Hansens, 2002, Schulabsentismus - mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen, München, GRIN Verlag GmbH
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