Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis___________________________________________________________ 1
Abbildungsverzeichnis 3
Abk ürzungen 4
Einleitung 5
1. Wandel der Arbeitslandschaft und Entwicklung der beruflichen Selbstständigkeit 11
1.1. Sektoraler Wandel 11
1.2. Globalisierung der Arbeitslandschaft 13
1.3. Wandel der Unternehmensstrukturen 14
1.4. Spezifische Probleme des deutschen Arbeitsmarktes 15
1.5. Wandel der Beschäftigungsformen 16
1.6. Wandel der Normalbiografie 18
1.7. Geistes- und Sozialwissenschaftler im Kontext einer „Neuen Kultur der
Selbstst ändigkeit“? 19
2. Stand der Gründungforschung 22
2.1. Forschungsansätze und Interdisziplinarität 22
2.2. Gründungsphasen, Gründungstypen und Gründungsmotivationen 26
2.3. Zentrale Begriffe und deren Verwendung im Kontext der vorliegenden Arbeit 27
2.4. Problem der statistischen Erfassung des Gründungsgeschehens 32
2.5. Forschungsdefizit bei geistes- und sozialwissenschaftlichen Gründungen 34
2.6. Geistes- und Sozialwissenschaftler als Gründer 36
2.7. Gründungserfolg 39
3. Leitbegriffe und Konzepte: Kompetenz, Erfahrung und Fähigkeiten 40
3.1. Kompetenz 41
3.2. Handlungskompetenz 43
3.3. Kompetenzkonzept von Erpenbeck und Heyse 44
3.4. Kritik am Kompetenzbegriff 49
3.5. Verwendung der Begriffe und Konzepte im Kontext der empirischen Untersuchung 50
4. Fragestellung und Erläuterung des Untersuchungsvorhabens 52
4.1. Methodenbegründung 52
4.2. Vorgehen bei der Datenerhebung 55
4.3. Vorgehen bei der Datenauswertung 55
1
4.4. Kurzportraits der interviewten Gründer 60
4.4.1. Ferdinand 60
4.4.2. Karen 60
4.4.3. Karsten 61
4.4.4. Maren 61
4.4.5. Marc 62
4.4.6. Sven 62
5. Auswertung der Interviews: Ergebnisdarstellung 64
5.1. Ferdinand 64
5.2. Karen 77
5.3. Karsten 81
5.4. Maren 89
5.5. Marc 97
5.6. Sven 102
6. Zusammenfassung der Ergebnisse 107
6.1. Erfahrungen und biografische Besonderheiten 107
6.2. Werte und Einstellungen 108
6.3. Fähigkeiten 110
6.4. Wissen und Kenntnisse 112
6.5. Kompetenzen 113
6.5.1. Unterstützungsnetzwerke 114
6.5.2. Soziales Kapital 115
6.5.3. Selbstständigkeit als Disposition 115
6.6. Defizite 117
6.7. Gründungserfolg 118
6.8. Hochschulen und Gründungsvorbereitung 119
7. Fazit und Ausblick 121
Literaturverzeichnis 126
Anhang 138
Interview-Leitfaden 139
Kurzfragebogen zur Sozialdatenerfassung 143
Abschlussfragebogen 147
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Wirtschaftssektoren (Statistisches Bundesamt, 2004, 47ff)....... 12
Abbildung 2: Berufsgruppen in den freien Berufen zum 1.1.2005. (IFB, 2005)
Unter: http://www.ifb.uni-erlangen.de/statistik/berufsgruppen_in_freien_berufen.htm (12.12.2006) ............ 30
Abbildung 3: Selbstständige insgesamt und in freien Berufen in Deutschland (1978-2003), (IFB,
Abbildung 4: Angestrebte freiberufliche und selbstständige unternehmerische Tätigkeitsbereiche nach Fächergruppen (1998). (Ramm, 2001, 56) .................................................. 38
Abbildung 5: Kompetenz und Handlungskompetenz nach Erpenbeck und Heyse (1999) ......... 45
Abbildung 6: Gründungsmotivation der Interviewpartner .......................................................... 109
Abkürzungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingung
BFB Bundesverband der Freien Berufe
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EStG Einkommensteuergesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HIS Hochschul-Informations-System GmbH
HHG Hessisches Hochschulgesetz
IAB Institut der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
IHK Industrie- und Handelskammer
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Bankengruppe)
NAV Normalarbeitsverhältnis
NGO Non-Governmental-Organization
PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
WTO World Trade Organisation
WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
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Einleitung
„Warum sollten sich ausgerechnet Geistes- und Sozialwissenschaftler selbstständig machen? Sind die dafür denn überhaupt geeignet?“ In diesen Fragen spiegelt sich eine Meinung, die in Gesprächen so oder ähnlich häufig geäußert wird und die vermutlich weit verbreitet ist. Auf die erste Frage liefert die Betrachtung der Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine plausible Antwort; die zweite erfordert eine intensivere Auseinandersetzung mit den Ansätzen und Ergebnissen der Gründungsforschung.
Der Wandel der Arbeitslandschaft und die hohen Arbeitslosenzahlen der vergangenen zwei Jahrzehnte machen es auch für Akademiker zusehends schwieriger, einen sicheren Arbeitsplatz zu finden. Während unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abgebaut oder zeitlich begrenzt werden, nimmt der Anteil an sozial nicht abgesicherter, befristeter Teilzeitbeschäftigung stetig zu (vgl. Oschmiansky/Oschmiansky, 2003, 13). In Politik und Gesellschaft ist der Ruf nach mehr Eigenverantwortung der Individuen mittlerweile nicht mehr zu überhören. Vor diesem Hintergrund stellt Selbstständigkeit als Form der Erwerbstätigkeit eine sinnvolle berufliche Alternative dar. Als begünstigend erweist sich für Akademiker der wirtschaftssekt-orale Wandel, im Zuge dessen die Nachfrage nach Wissen und wissensintensiven Dienstleistungen erheblich gestiegen ist (vgl. Krücken, 2002, 69ff). Sich in diesem Bereich selbstständig zu machen, bietet für Hochschulabsolventen gute Chancen. Andererseits ist die berufliche Selbstständigkeit nach wie vor mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden, das jedoch mehr und mehr durch die wachsende Unsicherheit abhängiger Beschäftigungsverhältnisse relativiert wird.
Mit Blick auf Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaftler wird gemeinhin davon ausgegangen, dass diese über die nötigen Kompetenzen für eine berufliche Selbstständigkeit verfügen. Bei Geistes- und Sozialwissenschaftlern ist die öffentliche Meinung erheblich zurückhaltender. Auch die Gründungsforschung widmet dieser Gruppe nur wenig Aufmerksamkeit, da angenommen wird, dass Geistes- und Sozialwissenschaftler im Verhältnis weniger gründen und dass sowohl die Arbeitsmarkteffekte als auch der volkswirtschaftliche Nutzen ihrer Gründungen aufgrund des hohen Anteils von Klein- und Kleinstgründungen wesentlich geringer ausfallen. Man kann allerdings davon ausgehen, dass auch sie angesichts der beschriebenen Arbeitsmarktbedingungen derzeit wesentlich häufiger eine selbstständige berufliche Existenz aufbauen als noch vor zehn Jahren, als der überwiegende Teil der Geistes- und Sozialwissenschaftler im öffentlichen Dienst, in privaten Instituten oder Unternehmen eine Anstellung fand (vgl. Kuss, 2003, 6). Die sehr technologieorientierte wissenschaftliche Wahrnehmung des Gründungeschehens lässt jedoch ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Vorfindbarkeiten
5
entstehen: So belegen verschiedene Statistiken, dass es in erster Linie freiberufliche Selbstständige sind, die für einen Zuwachs der Anzahl an Existenzgründungen in Deutschland ver-antwortlich zeichnen.
Da gerade selbstständige Geistes- und Sozialwissenschaftler überwiegend als Freiberufler arbeiten, wird an dieser Stelle eine prekäre Situation deutlich: Obwohl sie offensichtlich einen großen Anteil an der Gründungsdynamik in Deutschland haben, werden geistes- und sozialwissenschaftliche Gründer wissenschaftlich weitestgehend ignoriert. Die vorliegende Arbeit nimmt deshalb Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge in den Blick, die den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit gegangen sind. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwiefern sich diese für die Betätigung als Gründende eignen und welches ihre spezifischen Stärken und Schwächen in Hinblick auf die Anforderungen eines selbstständigen beruflichen Daseins sind. Der Fokus liegt auf den biografischen und studienspezifischen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die die Angehörigen dieser Gruppe aufweisen. Die Arbeit geht von der Annahme aus, dass sich Geistes- und Sozialwissenschaftler entgegen verbreiteter Ressentiments aufgrund ihrer persönlichen Dispositionen und spezifischen Fähigkeiten durchaus an den Kriterien für erfolgreiche Gründer messen lassen können. Ziel ist es, mithilfe einer eigenen qualitativ-empirischen Untersuchung die An-forderungen des Gründungsprozesses und der beruflichen Selbstständig differenziert abzubilden und weiterführende Erkenntnisse über das Zusammenspiel der verschiedenen persönlichen Einflussfaktoren zu gewinnen, auf deren Grundlage bestehende theoretische Modelle erweitert werden können. Angesichts der Dominanz quantitativer, ökonomischer Ansätze trägt die mikrosozilogische Perspektive der vorliegenden Arbeit dazu bei, die subjektive Wahrnehmung der Gründenden in die Bewertung des Gründungserfolgs mit einzubeziehen. Schließlich können unter Rückbezug auf die im Rahmen der Analyse gewonnenen Ergebnisse Anregungen für die zukünftige akademische Ausbildung von Geistes- und Sozialwissenschaftlern gegeben werden.
Im Anschluss an die Einleitung wird zunächst der grundlegende Wandel der Arbeitslandschaft nachgezeichnet, da die Auseinandersetzung mit den jüngeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozessen zum einen die Relevanz des Themas »Existenzgründung« verdeutlicht und zum anderen die Bedingungen aufzeigt, mit denen Arbeitssuchende derzeit konfrontiert sind. Zentral ist dabei die Frage, inwiefern die Entwicklungen der heutigen Arbeitslandschaft die Entscheidung für die Gründung einer eigenen beruflichen Existenz beeinflussen. Dazu werden die wesentlichen Veränderungen von der globalen, makroökono-
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mischen Ebene bis hin zu den konkreten Auswirkungen auf die individuellen Arbeitsverhältnisse und Biografieverläufe beschrieben und eine Reihe von Einflussfaktoren bestimmt, die eine selbstständige unternehmerische Betätigung begünstigen. Es zeigt sich, dass der Prozess
der Tertiarisierung und die Unternehmensstrategie des Outsourcing 1 in diesem Zusammenhang eine ebenso große Rolle spielen, wie die Prekarisierung und Deregulierung der Verhältnisse am deutschen Arbeitmarkt.
In Kapitel 2 wird der Blick dann auf aktuelle Ansätze und Ergebnisse der Gründungsforschung gerichtet. Zudem werden in diesem Kapitel die zentralen Begriffe und unterschiedlichen Formen der beruflichen Selbstständigkeit erläutert. Obwohl sich diese vergleichsweise junge Disziplin bisher vor allem kapitalintensiven, technologisch-innovativen Gründungen gewidmet hat, die mehrheitlich auf Absolventen technischer sowie wirtschafts- und naturwissenschaftlicher Studiengänge zurückgehen, liegen auch einige Erkenntnisse zur Gruppe der geistes- und sozialwissenschaftlichen Gründer vor. So konzentrieren sich Absolventen dieser Fächer in der Regel auf kleine und kleinste Gründungsformen, in denen sie zumeist freiberuflich tätig sind. Einige Autoren unterstellen zudem, dass es Geistes- und Sozialwissenschaftlern aufgrund ihrer politischen Orientierung an einer positiven Grundhaltung gegenüber einer selbstständigen Erwerbsarbeit fehle. Der Kenntnisstand über diese Gründergruppe ist aber insgesamt sehr lückenhaft und beruht überwiegend auf Einzelfallstudien. Dass Kleingründungen in der Gründungsforschung bisher keine besondere Rolle gespielt haben, bezeugen außerdem die gängigen Kriterien zur Beurteilung des Gründungserfolges, die in den hier untersuchten Fällen deutlich zu kurz greifen. Daher werden am Ende des Kapitels alternative Kriterien zur Beurteilung kleiner und kleinster Gründungen vorgeschlagen.
Zum Abschluss dieses eher theoretisch inspirierten Teils werden die Leitbegriffe und Konzepte, erläutert, die als theoretisches Vorwissen in die empirische Untersuchung einfließen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem kontrovers diskutierten Begriff der »Kompetenz« zu, der mit anderen Begriffen wie »Erfahrung«, »Wissen«, »Werte« und »Fähigkeit« in Bezie-
hung gesetzt wird. So ist Wissen ein so genannter Positionsbegriff 2 und damit erlernbar. Auch zahlreiche Fähigkeiten können durch gezielte Lernprozesse angeeignet werden. Erfahrungen und Wertehaltungen sind nur bedingt steuerbar und bedürfen keiner besonderen Voraussetzung. Kompetenz lässt sich als Disposition verstehen und ist damit sowohl eine (Charakter-) Eigenschaft ihres Trägers als auch das das Resultat eines innerpersonalen Zusammenspiels
1 Zur näheren Erläuterung siehe Kapitel 1.3.
2 Zur weiteren Begriffklärung siehe Kapitel 3.1.
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von Erfahrungen, Wertehaltungen, Wissen und Fähigkeiten, das sich in individuellen Handlungen äußert.
Beginnend mit Kapitel 4 wird im empirischen Teil der Arbeit zunächst die methodische Vorgehensweise der eigenen Untersuchung entfaltet, in deren Rahmen sechs qualitative Inter-views mit Studierenden und Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Fächer 3 durchgeführt wurden, die den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit planen oder bereits gegangen sind. Die Erhebung und Auswertung der Daten orientiert sich an den methodischen Vorgaben der Grounded Theory. So wurden die Gründenden in jeweils ein- bis zweieinhalbstündigen narrativen Leitfadeninterviews unter anderem zum Verlauf ihrer Vorhaben sowie zu ihren jeweiligen biografischen Hintergründen befragt. Der zeitgleich zur Datenerhebung einsetzende Prozess der Auswertung ermöglichte eine Anpassung und Verfeinerung des Leitfadens im Verlauf der Erhebungsphase. Die Auswertung erfolgte durch das schrittweise Codieren der Interviewtranskripte und das Schreiben von Memos. In die anschließende Kategorienbildung floss das im Vorfeld erarbeitete begriffliche Vorwissen kontrolliert mit ein. Zum Abschluss des Kapitels werden die interviewten Gründenden mit ihren Gründungsideen und -vorhaben in Kurzportraits vorgestellt.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Kapitel 5 präsentiert. Im Zentrum der Analyse stehen dabei die jeweiligen Erfahrungen, Werte, Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen der befragten Gründenden, die zunächst personenbezogen dargestellt werden. Als weitere Auswertungskategorie kommen die subjektiv empfundenen Defizite der Gründenden hinzu. Bereits die personenbezogene Auswertung führt deutlich vor Augen, wie komplex das Zusammenspiel der einzelnen untersuchten Kategorien ist, da sich diese zum Teil mehrfach überlagern und nicht immer trennscharf voneinander abgrenzen lassen. Kapitel 6 dient schließlich der Zusammenführung und vergleichenden Betrachtung der Ergebnisse. Für die sechs interviewten Gründenden werden anhand der im vorangegangenen Kapitel ausführlich dargestellten Kategorien inhaltliche Übereinstimmungen herausgearbeitet und zu übergreifenden Aussagen zusammengefasst. Die Perspektive löst sich an dieser Stelle von der Einzelfallbetrachtung ab und richtet sich auf geistes- und sozialwissenschaftliche Gründende im Allgemeinen. Dabei wird jedoch der Tatsache Rechnung getragen, dass auf- 3 Wennim Folgenden von Geisteswissenschaftlern die Rede ist, wird Bezug genommen auf die Definition der Bundesagentur für Arbeit, nach der die „Absolventen philosophischer, theologischer, sprach-, geschichts- und kulturwissenschaftlicher Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb der Lehramtsstudiengänge“ (Bausch, 2006a, 3) als Geisteswissenschaftler gelten. (Eine Ausnahme von dieser Definition stellt im Rahmen dieser Studie einer der interviewter Existenzgründer dar, der als Studierender der Sportwissenschaft formal, das heißt innerhalb seiner Hochschule, zur Geisteswissenschaftlichen Fakultät gehört.)
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grund der methodischen Herangehensweise und der geringen Stichprobengröße nicht der Anspruch der Repräsentativität erhoben werden kann.
In Hinblick auf ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen erweisen sich die interviewten Geistes- und Sozialwissenschaftler mehrheitlich als handlungskompetente Existenzgründende. Spezifische Fähigkeiten wie ein ausgeprägtes Reflektionsvermögen, gedanklichanalytische Trennschärfe und ein hohes Maß an Kreativität bilden eine sehr gute persönliche »Grundausstattung« für den Gründungsprozess. Geeignete sowie notwendige Erfahrungen sammeln viele der Gründenden in einem über die Regelstudienzeit hinaus verlängerten Studium, indem sie vielfältigen Interessen nachgehen, zahlreiche außeruniversitäre Aktivitäten verfolgen und eine ganzheitliche Lebensperspektive entwickeln. Im Einzelfall kommen einschneidende biografische Erlebnisse hinzu. Ausgeprägte soziale Kompetenzen ermöglichen den Aufbau und die gezielte Nutzung von Unterstützungsnetzwerken. Eine innere Haltung der Selbstständigkeit und Eigeninitiative, die von einer starken persönlichen Machbarkeitsüberzeugung flankiert wird, zeichnet die Interviewten im Zusammenspiel mit der charakterlichen Koppelung von Kreativität und Zielstrebigkeit als kompetente Existenzgründende aus. Schwerwiegende Defizite bezeugen die Befragten jedoch in Bezug auf das zur Gründung benötigte Wissen. Aufgrund von fehlenden oder mangelhaften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen unterlaufen ihnen vor allem in der Vorgründungsphase zum Teil gravierende Fehler, aus denen ungünstige Startbedingungen resultieren und die in Einzelfällen das Bestehen der Unternehmung gefährden. Oft dominieren Machbarkeitsüberzeugung und hohe Wertschätzung der eigenen Idee gegenüber den nüchternen Sachkriterien wie Marktanalysen, Marketing-Strategien oder Finanzierungsplanungen. Schlussendlich wird jeweils in einem kurzen Unterkapitel resümiert, inwieweit die Gründungen mit Blick auf die (in Kapitel 2.7. genannten) Kriterien als erfolgreich bezeichnet werden können und inwiefern die Hochschulen ihre
Absolventen besser auf eine berufliche Selbstständigkeit vorbereiten könnten. 4 In einem abschließenden Fazit werden die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung noch einmal knapp zusammengefasst und durch einen kurzen Ausblick auf weitere mögliche For-schungsvorhaben kommentiert.
4 Die Frage, ob die Hochschulen die Vorbereitung der Studierenden auf eine berufliche Selbstständigkeit gewährleisten sollten, wird in der vorliegenden Arbeit nicht diskutiert und sei an dieser Stelle unter Verweis auf das hessische Hochschulgesetz mit ja beantwortet: „Die Hochschulen fördern die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die gesellschaftliche und betriebliche Praxis. In diesem Rahmen unterstützen sie auch die Gründung von Unternehmen durch Mitglieder und Absolventen der Hochschule.“ (§ 3, Abs. 8 HHG, 1998). Die (nichtamtliche) Neufassung des HHG nennt die Aufgaben der Hochschulen noch deutlicher: „[…] Sie (die Hochschulen) unterstützen die Absolventinnen und Absolventen bei der Existenzgründung.“ (§ 3, Abs. 8 HHG, 2004)
9
Zuletzt sei an dieser Stelle noch auf einige sprachliche Regelungen hingewiesen, die im Rahmen der Arbeit Verwendung finden. So ist im Folgenden häufig von Geistes- und Sozialwissenschaften, geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern oder Studierenden (et cetera) die Rede. Zur Vereinfachung werden hierfür gelegentlich die Abkürzung „GS“ beziehungsweise „GS-Gründer“, „GS-Fächer“, „GSler“ et cetera verwendet. Runde Klammern in Zitaten „( )“ bedeuten, dass Text oder Worte zur sprachlichen Vervollständigung des originalen Wortlautes vom Autor dieser Arbeit eingefügt wurden. Eckige Klammern „[ ]“, weisen darauf hin, dass Buchstaben, Worte oder Zeilen des Originaltextes ausgelassen wurden oder zeigen die im Kontext des Zitates nicht korrekte Syntax des Originaltextes an. Fremdsprachliche oder eingedeutschte Wörter (zum Beispiel Anglizismen) werden kursiv gestellt. Dies gilt auch für wichtige Begriffe und Definitionen. Geschweifte Klammern »…« deuten auf Wörter oder Begriffe hin, deren allgemeine Bekanntheit oder Erschließbarkeit im Kontext der Arbeit vorausgesetzt wird. Die Angaben zu den Zitaten der interviewten Gründenden im empirischen Teil der Arbeit (zum Beispiel „Karsten, 175ff“) verweisen auf die im Materialband abgedruckten Interviewtranskripte.
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1. Wandel der Arbeitslandschaft und Entwicklung der beruflichen Selbstständigkeit
Der fundamentale Strukturwandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt hat im Laufe der vergangenen zwanzig Jahre zu einer erheblichen Ausdifferenzierung der Erwerbsformen geführt und ist durch das komplexe Zusammenspiel verschiedener Einflussfaktoren gekennzeichnet (vgl. Vanselow, 2003, 9; Ewers, 2005, 10). Hierzu zählen die Globalisierung, die technische Entwicklung, die Herausbildung neuer Unternehmensstrategien, der demografische Wandel, der steigende Anteil der Frauenerwerbstätigkeit sowie die Differenzierung von Lebensstilen und Erwerbsverläufen (vgl. Vanselow, 2003, 9).
Das vollständige Nachzeichnen der komplexen Wandlungsdynamik mit allen verschiedenen Facetten, Implikationen, Ursachen und Konsequenzen würde den Kontext der vorliegenden Arbeit sprengen. Daher werden im Folgenden nur die wesentlichen Aspekte des Strukturwandels umrissen. Im Einzelnen handelt es sich um
die Veränderungen auf der Ebene der wirtschaftlichen Sektoren, insbesondere der Wandel vom Industrie- zum Dienstleistungssektor (Transformationsprozesse),
die globalen Veränderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen (Globalisierung),
die Veränderungen im Bereich der Unternehmensstrukturen sowie
Veränderungen der Arbeitsmarktsituation,
Veränderungen der Beschäftigungsformen und
die individuellen (biografischen) Auswirkungen der Veränderungen.
Zum Ende des Kapitels werden schließlich die Auswirkungen und Implikationen des beschriebenen Wandels auf die Situation der Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge mit Blick auf die berufliche Option der Selbstständigkeit analysiert.
1.1. Sektoraler Wandel
Das Wirtschaftssystem ist traditionell nach dem Drei-Sektoren-Modell unterteilt in den primären, den sekundären und tertiären Sektor (vgl. Fourastié, 1954). Dabei bezeichnet der primäre
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Sektor die landwirtschaftliche Produktion (Urproduktion), der sekundäre die industrielle Güterproduktion und der tertiäre die Dienstleistungen (vgl. ebd.; Baethge/Wilkens, 2001, 9f; Knuth et. al., 2001, 2). Bereits in den 1980er Jahren überstieg der Anteil der Dienstleistungsberufe in Deutschland den Anteil der Beruf in der industriellen Güterproduktion. Im Jahr 2003 lagen etwa 70 Prozent aller Tätigkeiten im tertiären Sektor und nur noch knapp 27 Prozent im sekundären Sektor (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Entwicklung der Wirtschaftssektoren
Quelle: Statistisches Bundesamt (2004, 47ff)
Dieser allgemein als Wandel von der (nationalen) Industrie- zur (globalen), wissensintensiven Informations- und Dienstleistungsgesellschaft bezeichnete Prozess setzt sich bis heute fort (vgl. Baethge, 2000, 149f; Klauder, 2001, 3) und ist in seiner Dimension vergleichbar mit dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft (vgl. Klauder, 2001, 3). Der Dienst-leistungssektor ist geprägt durch die Vorrangstellung und Relevanz des »Wissens«, welches das für die Industriegesellschaft charakteristsche Primat der »Arbeitskraft« ersetzt (vgl. Krü-cken, 2002, 69ff). 5
Innerhalb des Dienstleistungssektors zeichnete sich in den 1990er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Prozess ab, den Beobachter und Gesellschaftsdiagnostiker als „Informatisierung“ (Vanselow, 2003, 10; vgl. auch Bürklin, 2000) bezeichnen und in dessen Verlauf anstelle einer „Dienstleistungsgesellschaft“ zunehmend von einer „Informations- und Kommunikationsgesellschaft“ (Ewers, 2005, 12) ausgegangen wird. Diese ist geprägt von einer Sek-toren übergreifenden Durchsetzung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (Bürklin, 2000). Mit der Allgegenwart digitaler Kommunikationssysteme und -
5 DieseEntwicklung veranlasste Daniel Bell (1975) bereits in den 1970er Jahren, vom gesellschaftsdiagnostischen Befund einer „Wissensgesellschaft “ auszugehen.
12
technologien, die auch mit dem Begriff der „Digitalisierung“ (Mutz, 2001, 14; vgl. auch Funk, 2003, 16) bezeichnet wird, entstehen zudem neue Tätigkeitsfelder, die die bisherigen Grenzen der Wirtschaftssektoren überschreiten (vgl. Mayer, 1996, 9). Die Schwierigkeit in Bezug auf das Fourastiésche Drei-Sektoren-Modell liegt darin, dass In-formations-Berufe nicht in die herkömmlichen Definitionen des tertiären beziehungsweise des Dienstleistungssektors passen (vgl. Ewers, 2005, 13). Dieser Befund veranlasste einige Autoren, das Drei-Sektoren-Modell, welches die Prozesse der Informatisierung kaum mehr abbilden kann, um einen vierten Sektor zu erweitern und auf diesem Weg die informationsverarbeitenden Beschäftigungsformen aus dem traditionellen Modell herauszulösen (vgl. Baethge/Wilkens, 1999, 13; Ewers, 2005, 13). Allerdings kann die Erweiterung des Drei-Sektoren-Modells insofern kritisiert und als fehlgeleitet bezeichnet werden, als es sich bei der Informatisierung um Veränderungsprozesse innerhalb aller Sektoren und nicht um einen in-nersektoralen Differenzierungsprozess eines einzelnen Sektors handelt, wenngleich sich diese Entwicklung schwerpunktmäßig auf den Dienstleistungssektor bezieht (vgl. Ewers, 2005, 14).
1.2. Globalisierung der Arbeitslandschaft
Parallel vollzieht sich auf makroökonischer Ebene eine Entwicklung, die allgemein mit den Schlagworten »Globalisierung« und »Internationalisierung« der Arbeitsmärkte (Ewers, 2005, 10) beschrieben wird und in deren Gefolge immer wieder die Frage nach dem Verlust staatlicher Steuerungsfähigkeit „zugunsten durchsetzungsfähiger Partikularinteressen und zu Lasten Dritter“ (Funk, 2003, 16) gestellt wird (vgl. Schirm, 2003).
In Hinblick auf politische und ökonomische Faktoren ist der Verlust der Steuerungsfähigkeit im Wesentlichen bedingt durch die Liberalisierung der Güter-, Kapital und transnationalen Investitionsmärkte (vgl. Bürklin, 2000; BPB, 2001) sowie durch die Liberalisierung der Dienstleistungen (vgl. Mayer, 1996, 8f; Plate, 2003, 4). In Bezug auf die Arbeitsmärkte zeigt sich das Phänomen der Internationalisierung insbesondere in der Gefährdung national geschützter Freiräume durch das Aufkommen weltweiter Lohn- und Kostenkonkurrenz (vgl. Ewers, 2005, 10). Durch den Abbau zwischenstaatlicher Hindernisse wird vor allem für Großunternehmen mit entsprechendem Kapital die Verringerung der Produktionskosten ermöglicht, indem die Produktion in Länder verlagert wird, in denen Löhne und Steuern geringer, Sozialstandards niedriger und umweltpolitische Auflagen kaum oder gar nicht vorhanden sind (vgl. Plate, 2003, 4). Hinzu kommt, dass auf Seiten der Unternehmen wie auf Seiten der Arbeitnehmer der Konkurrenzdruck steigt (vgl. ebd.). Inländische Unternehmen und Arbeitnehmer stehen plötzlich in direktem Wettbewerb mit ausländischen, die zu anderen Konditio-
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nen produzieren und arbeiten (vgl. Mayer, 1996, 9). Auch die Arbeitsteilung wird internationalisiert; die hierauf bezogenen Auslandsinvestitionen betreffen nahezu alle Bereiche der ökonomischen Wertschöpfung (wie zum Beispiel das Finanzwesen, Informationsmedien, Populärkultur, Telekommunikation) (BPB, 2001).
Die technischen Auswirkungen der Globalisierung betreffen die Verbesserung der Transport,-Informations- und Kommunikationssysteme (vgl. Mayer, 1996, 9). Besonders deutlich ist dies am Aufkommen von Sektoren übergreifenden Technologien zu sehen, die eine Schlüsselrolle bei der grenzüberschreitenden Kommunikation und beim Zugang zu Informationen einnehmen (vgl. ebd.). Diese Technologien, die sich durch eine hohe Relevanz von Wissen auszeichnen, bilden die „wichtigsten Triebfedern der Globalisierung“ (Bürklin, 2000).
1.3. Wandel der Unternehmensstrukturen
Auch auf Seiten der Unternehmen vollziehen sich im Zuge der Globalisierung vielseitige strukturelle Veränderungen, die als »Flexibilisierung der Organisationsformen« sowie als »Wandel der Unternehmensstrategien« bezeichnet werden können (vgl. Ewers, 2005, 17). Während sich einerseits die traditionellen Hierarchieebenen innerhalb der Unternehmen mehr und mehr auflösen (vgl. Heinze/Schulte, 2002, 7; Ewers, 2005, 17) sind auf unternehmensstrategischer Ebene seit Mitte der 1990er Jahre zwei scheinbar gegenläufige Tendenzen zu beobachten (vgl. Ewers, 2005, 18f). Zum einem ist dies der Trend zur Übernahme und Fusion von Unternehmen (vgl. Ewers, 2005, 19). Zum anderen geht es um die unter dem Begriff des Outsourcing bekannte Tendenz der Auslagerung von Unternehmenseinheiten (vgl. Lagemann/Welter, 1999, 120; Funk, 2003, 16; Vansolw, 2003, 10; Kräuter, 2004, 90; Ewers, 2005, 18). Unternehmen organisieren sich zunehmend netzwerkartig (vgl. Funk, 2003, 16) bei gleichzeitiger Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf die Beschäftigten (vgl. Kocka, 2001, 13). Die Arbeitsprozesse selbst werden nach und nach räumlich dezentralisiert (vgl. Ewers, 2005, 18) und zeitlich fragmentiert (vgl. Kocka, 2001, 13). Die „Fremdvergabe von Teilaufgaben“ (Ewers, 2005, 18) umfasst längst nicht mehr nur produktionsspezifische Aufgabengebiete, sondern alle Unternehmensbereiche inklusive Weiterbildung, Marketing und Vertrieb (vgl. ebd.). Durch die Unternehmensstrategie des Outsourcing ist im tertiären Wirt-schaftssektor eine spezielle Art des Dienstleistungsgewerbes entstanden, das als „unternehmensnahe“ Dienstleistung bezeichnet wird (vgl. Klee, 2002, 2). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen, deren Nachfrager ausschließlich private Unternehmen oder staatliche Einrichtungen sind (vgl. ebd.).
14
1.4. Spezifische Probleme des deutschen Arbeitsmarktes
Die Frage nach den Auswirkungen der Globalisierungstendenzen auf die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Befürworter der Globalisierung vertreten die Ansicht, dass diese alle Länder gleichermaßen betreffe und somit überall zum „Jobkiller“ (Klauder, 2001, 4) werden müsse. Die These des »jobless growth«, des von der Beschäftigung entkoppelten Wirtschaftswachstums, konnte sich jedoch nicht bewahrheiten (vgl. Rudolph, 2001, 25), sodass die Globalisierung nicht als pauschale Erklärung für die längerfristige Arbeitslosigkeit in Deutschland in Betracht kommt (vgl. Klauder, 2001, 4). Andere Faktoren wie die „überproportionale[] Anhebung der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen“ (Klauder, 2001, 5) beziehungsweise die Formen der Lohnfindung, die Höhe der Lohnnebenkosten sowie verschiedene flexibilitätshemmende Regulierungen (vgl. Bürklin, 2000) müssen daher nach Ansicht einiger Autoren zur Erklärung des deutsches Problems berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass in Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Norwegen (vgl. Schmid, 2003, 34) oder den USA (vgl. Klauder, 2001, 3) Arbeitsmarktverhältnisse herrschen, die annähernd als Vollbeschäftigung zu bezeichnen sind. Da sich die Arbeitslosenquote dieser Industrienationen auf wesentlich niedrigerem Niveau bewegt, kann das in Deutschland konstant hohe Arbeitslosigkeitsniveau insofern als spezifisch deutsches Problem gesehen werden (vgl. Bürklin, 2000), das vor allem auf die „in den Jahren problemlosen Wachstums kultivierten hohen Sozial- und Umweltstandards“ (Ewers, 2005, 11) sowie auf die noch immer nicht ausreichende Deregulierung der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse - Kündigungsregelungen, Lohnnebenkosten, zu geringe Lohnspreizungen et cetera - zurückzuführen sei (vgl. Bürklin, 2000).
Kritische Analysen gehen hingegen davon aus, dass der mit der Globalisierung einhergehende Strukturwandel einen „rapiden Schwund der Gelegenheit zur Erwerbsarbeit“ (Lagemann/Welter, 1999, 121) sowie eine „zunehmende Polarisierung der Einkommensverteilung“ (ebd.) zur Folge hat und dass dies grundsätzlich kein Problem zu hoher Mindestlöhne sei (vgl. Kromphardt, 2004, 290). Zudem hinke der internationale Vergleich der Beschäftigungsquoten nach wie vor aufgrund der unterschiedlichen Verfahren der Messung von Arbeitslosigkeit (vgl. Litz, 1999). In diesen Zusammenhang gehört auch der Verweis auf das Phänomen des »working poor« (vgl. Knöpfel, 2003), worunter die Unterschreitung der Armutsgrenze trotz mehrfacher paralleler Erwerbseinkommen verstanden wird.
15
1.5. Wandel der Beschäftigungsformen
Der grundlegende Wandel, dem die Arbeitslandschaft seit den 1970er Jahren unterworfen ist, lässt sich auch als fortschreitender Prozess der Deregulierung verstehen (vgl. Kress, 1998, 8), der sich in unterschiedlichem Maß auf die verschiedenen Bereiche des Arbeitsmarktes bezieht. Grundsätzlich zielen die Deregulierungsmaßnahmen auf die Steigerung der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des (deutschen) Arbeitsmarktes (vgl. Kress, 1998). Im Kontext der vorliegenden Arbeit ist vor allem der Wandel der Beschäftigungsformen und -strukturen von Bedeutung, der anhand der Veränderung des Normalarbeitsverhältnisses (NAV) und der zugleich zu beobachtenden Zunahme anderer Beschäftigungsformen (vgl. Vanselow, 2003, 13) erörtert wird.
Das Normalarbeitsverhältnis, welches ein „auf Dauer angelegtes, tarif- und sozialversicherungsrechtlich reguliertes Vollzeitarbeitsverhältnis“ (Dingeldey/Gottschall, 2001, 32) unterstellt, führte zu sozialer Sicherheit, welche ihrerseits über die Systeme der Sozialversicherungen den Bestand gesicherter Beschäftigungsverhältnisse stabilisierte (vgl. Geissler, 1998, 551). Zur Stabilisierung dieses Arrangements gehörten ebenso die Arbeitsteilung der Geschlechter (vgl. Rudolph, 2001, 25) wie die im deutschen Wohlfahrtsstaat übliche „Komplementarität von Erwerbssystem und traditioneller Familie“ (Geissler, 1998, 551). In Hinblick auf das Ausmaß der in den vergangenen Jahren politisch wie wissenschaftlich heftig diskutieren Erosion des Normalarbeitsverhältnisses (vgl. Mutz, 2001, 14; Vanselow, 2003, 13f; Ewers, 2005, 21) gehen die Meinungen verschiedener Autoren weit auseinander. So wird einerseits die These vertreten, die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses habe dazu geführt, dass das „Primat der abhängigen Erwerbsarbeit […] als dominante Organisationsform gesellschaftlicher Arbeit“ (Mutz, 2001, 14) zugunsten flexibler Teilzeitbeschäftigungen wie
auch prekärer Beschäftigungsverhältnisse 6 gebrochen sei.
Gelegenläufige Meinungen gehen davon aus, dass die These vom Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses schlechterdings „Ausdruck unzureichender Diagnose“ sei (Klauder, 2001, 3) und dass sich die Anzahl unbefristeter Vollzeitarbeitsplätze nicht nennenswert vermindert habe (vgl. ebd.). Der Anteilsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses, welches auf traditionelle Modell der Geschlechterrollen mit ‚männlichem’ Erwerbseinkommen zielt, sei lediglich
6 Als Formen prekärer oder unsicherer Beschäftigung werden betrachtet: (a) befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, (b) Leih- und Zeitarbeit, (c) nicht sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung (bekannt als „geringfügige“ Beschäftigung), (d) freie Mitarbeit (vgl. Schreyer, 2001, 151ff). Hierzu zählen auch viele Formen der selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten (vgl. Mutz, 2001, 14) sowie die in den letzten Jahren politisch viel diskutierte „Scheinselbstständigkeit“ (vgl. Kocka, 2001, 13).
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„eine Folge der steigenden Erwerbsbeteilung verheirateter Frauen, die überwiegend Teilzeit-arbeit wünschen“ (ebd.). 7
Die überzeugendste Aussage über den Wandel des NAV treffen indes differenzierte Analysen. Beim Blick auf die vom WZB veröffentlichten Zahlen (vgl. Oschmiansky/Oschmiansky, 2003, 11) zeigt sich, dass die Quote der in Normalarbeitsverhältnissen tätigen Personen (im erwerbsfähigen Alter) in Deutschland im Jahr 2001 im Vergleich zum Jahr 1985 nahezu un-
verändert ist. 8,9 Die Quote der atypischen Erwerbsformen 10 hingegen hat sich im gleichen Zeitraum deutlich erhöht (vgl. ebd.). So ist zu konstatieren, dass das Normalarbeitsverhältnis als Beschäftigungsform „in absoluten Zahlen nicht dramatisch abgenommen hat“ (Vanselow, 2003, 13 (Hervorhebung im Original)), dass aber von einem relativen Bedeutungsverlust ausgegangen werden kann, da andere Beschäftigungsformen im gleichen Zeitraum stärker zugenommen haben (vgl. ebd.).
Einigkeit unter den meisten Autoren besteht in der Ansicht, dass die bis in die 1980er Jahre etablierte gegenseitige Stabilisierung von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik in einen Zustand der wechselseitigen Destabilisierung geraten ist (vgl. Geissler, 1998, 551), in dessen Folge eine Pluralisierung und Diversifizierung der Erwerbsformen stattgefunden hat (vgl. Mutz, 2001, 14). Auf diese Entwicklung ist die Zunahme der „Elastizität der Erwerbsarbeit und die Fluidität der Arbeitsverhältnisse“ (Kocka, 2001, 13; vgl. auch Mutz, 2001, 15) zurückzuführen. Dadurch steigt einerseits die „Flexibilitätszumutung“ (Kocka, 2001, 13) an den einzelnen Arbeitnehmer, was zu einer Lockerung der Bindung des Einzelnen an den Betrieb führt (vgl. ebd.), andererseits entstehen neue Formen partieller, oftmals prekärer Beschäftigung (vgl. ebd.). Unabhängig von der Frage der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, lässt sich bei vielen Autoren ein gemeinsamer Nenner in der Überzeugung erkennen, dass der Anteil sozial
7 Klauder (2001) nimmt damit vermutlich Bezug auf die von Hoffmann/Walwei (2000, 2) veröffentlichte Statistik, wonach (in Westdeutschland (!)) zwischen 1988 bis 1998 der Anteil der Teilzeitarbeitsverhältnisse von rund 13 auf 20 Prozent gestiegen sind, während der Gesamtanteil aller befristeten Arbeitsverhältnisse konstant blieb. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der atypischen Erwerbsformen in Westdeutschland von 19,7 auf 27 Prozent.
8 1985 lag deren Quote mit 37 Prozent nur 0,3 Prozentpunkte höher als im Jahr 2001 (36,7 Prozent). Infolge der Wiedervereinigung stieg die Quote kurzfristig auf etwa 43 Prozent an (Datenbasis: Mikrozensus) (vgl. Oschmiansky/Oschmiansky, 2003, 11).
9 Die Entwicklung von Normalarbeitsverhältnissen (definiert als „unbefristete, vollzeitige und abhängige Erwerbstätigkeit“ (Heine, 2002, 264)) bei Hochschulabsolventen nimmt allerdings einen regressiven Verlauf. Bei einem von der HIS durchgeführten Vergleich der Hochschulabsolventenjahrgänge von 1989, 1993 und 1997 zeigt sich ein insgesamt deutlicher Rückgang der NAVs von 60 auf 47 Prozent (vgl. Heine, 2002, 264). Allerdings sind diese Zahlen mit dem Hinweis zu lesen, dass es sich um NAVs „in der ersten Beschäftigung nach dem Examen in der privaten Wirtschaft“ (ebd.) handelt. Die so getroffenen Aussagen sollten entsprechend als tendenziös gewertet werden, was die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus einschränkt.
10 Als atypische Beschäftigungsverhältnisse gelten alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, alle befristeten Arbeitsverhältnisse (ausschließlich Auszubildender in Universität und Forschung) sowie Selbstständigkeit außerhalb der Landwirtschaft und ohne Beschäftigte (so genannte Allein- oder Solo-Selbstständige) (vgl. Ewers, 2005, 22).
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nicht abgesicherter, befristeter Teilzeitbeschäftigung und - allgemeiner - atypischer Erwerbs-formen (vgl. Oschmiansky/Oschmiansky, 2003, 9f) seit den 1980er Jahren erheblich und Be-sorgnis erregend zugenommen hat (vgl. Kress, 1998, 488; Mutz, 2001, 14). Dabei zeigt sich, dass die Verteilung der in atypischen Verhältnissen Beschäftigten „keineswegs qualifikationsneutral“ (Schreyer, 2001, 169) ist. So sind vorwiegend jüngere un- und niedrigqualifizierte
Erwerbspersonen 11 betroffen (vgl. ebd.). Doch auch unter den hoch- und höchstqualifizierten jungen Universitätsabsolventen findet sich mit 21,2 Prozent ein im Vergleich hoher Anteil in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (vgl. ebd.; Allmendinger, 2005, 32).
1.6. Wandel der Normalbiografie
Der Wandel des „Normalunternehmertums“ (Mutz, 2001, 14) ist gekennzeichnet durch die Auflösung der strikten Trennung zwischen abhängiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit (vgl. ebd.). Im Verlauf eines Erwerbslebens werden ganz unterschiedliche Tätigkeiten oder gar Erwerbsformen ausgeübt, deren zeitliche Abfolge - nacheinander, einander überlagerndbeliebig ist (vgl. ebd.). So kommt es vor, dass ein selbstständiger Kleinstunternehmer zugleich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. ebd.). Aus Sicht des Individuums zeichnet sich in den vergangenen drei Jahrzehnten ein Bruch des mit dem Begriff „Normalbiografie“ (Kohli, 1988, 34f) bezeichneten Biografieschemas (Ausbildung Erwerbsarbeit Nacherwerbsphase) (vgl. Ewers, 2005, 17) ab. Zunehmend seltener werden die gesellschaftlich vorgeprägten, ehemals als „normal“ geltenden Verläufe von
Berufsbiografien 12 , die von der Ausbildung als Anfang des beruflichen Werdeganges gekennzeichnet waren und in denen Weiterqualifizierung vor allem dem beruflichen Aufstieg diente (vgl. Beck, 1986, 216; Ewers, 2005, 17;). Heute ist lebenslanges Lernen in vielen Berufen oft schon notwendig, um die berufliche Position gerade einmal halten zu können (vgl. Erwers, 2005, 17). Die individuellen Erwerbsbiografien sind zunehmend von Diskontinuitäten und Brüchen geprägt (vgl. Vanselow, 2003, 13).
Hierbei spielt neben dem Strukturwandel der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse sowie dem Wandel der Beschäftigungsformen der allgemeine Individualisierungstrend eine gewichtige Rolle (vgl. Kohli, 1988. 34), der sich darin ausdrückt, dass „Individualität […] gesellschaftlich institutionalisiert“ (ebd.) wird, wodurch das Individuum zum „Handlungszentrum (wird), dem eine eigenständige Lebensorientierung sozial ermöglicht und sogar abverlangt
11 Zu den Erwerbspersonen zählt die Gruppe der Erwerbstätigen wie auch die Gruppe der Erwerbslosen (Statistisches Bundesamt, 2004, 101).
12 Ulrich Beck konstatiert bereits in den 1980er Jahren, dass „die Anteile der entscheidungsoffenen, selbst herzustellenden Biographie (zu)nehmen“ (Beck 1986, 216).
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wird“ (ebd.). Kohli sieht in diesem Prozess das Nebeneinander von „De-Institutionalisierung des Lebenslaufes“ (Kohli, 1988. 42f) und konsequenter Institutionalisierung der Individualität (vgl. ebd.).
1.7. Geistes- und Sozialwissenschaftler im Kontext einer „Neuen
Kultur der Selbstständigkeit“?
Die Tragweite der beschriebenen Entwicklungen führte bereits gegen Ende der 1990er Jahre zu dem Diskurs, ob nicht eine „’neue Kultur’ der Selbstständigkeit als Rezeptur zur Lösung deutscher Strukturprobleme“ (Lagemann/Welter, 1999, 120f, vgl. auch Hessler, 2004, 14) notwendig sei. Die massive Prägung des Arbeitsmarktes durch die Forderung nach einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit (vgl. Lagemann/Welter, 1999, 120; Heinze/Schulte, 2002, 7; Kräuter, 2004, 91) veranlasst auch in den aktuellen Debatten um die Zukunft der Erwerbsarbeit, in der das Normalarbeitsverhältnis einen „prominenten Platz“ einnimmt (Vanselow, 2003, 9), einige Autoren zu Aussagen wie dieser, dass Selbstständigkeit als „künftig […] wegweisende[] Form der Berufsausübung“ (Kräuter, 2004, 90f)
zu bezeichnen sei 13 oder dass es sich im „Zeitalter der flexiblen Spezialisierung und […] Tertiärisierung der Wirtschaft“ um „wirtschafts- und sozialstrukturelle Megatrends“ (ebd.) handele, in deren Kontext die Tendenz zur Etablierung eines kleinbetrieblichen Existenzgründer-tums stehe (vgl. Heinze/Schulte, 2002, 9). 14
Derartige Aussagen müssen jedoch differenziert betrachtet werden. Deutlich ist in jedem Fall, dass aus der bereits beschriebenen Outsourcing-Strategie von Unternehmen eine sehr gute Ausgangssituation für mittelständische und kleine Unternehmen (vgl. Funk, 2003, 16, Heinze/Schulte, 2002, 9) und somit auch für den „Zuwachs entsprechender freiberuf-
lich/selbstständiger Tätigkeit“ (Bausch/Gernand, 2000, 39) resultiert. 15 Dies zeigt sich auch darin, dass die Zunahme der Selbstständigenzahl in den vergangenen Jahren insbesondere auf
13 Kritische Stimmen hingegen gehen davon aus, dass prominente Schlagworte wie „Trend in die Selbstständigkeit“ oder gar „Gründerboom“ allenfalls Ausdruck dessen sind, „daß die Betrachter ‚zu nah’ vor den wirtschaftlichen Gegebenheiten sitzen und dabei dann stets nur zu kurze zeitliche Perioden wahrnehmen“ (Bögenhold, 1994, 12). Anstelle eines Trends in die Selbstständigkeit sieht Bögenhold „vielleicht auch lediglich ein Verharren der Selbstständigenquote auf historisch niedrigem Niveau“ (ebd.).
14 Geradezu euphorisch betonen Heinze und Schulte (2002, 9) die Rolle des gründenden Unternehmers als Inno-vator, dem mit dem Reifen der klassischen Industrien und der zunehmend rasanteren Substitution von Arbeit durch Kapital die Aufgabe des „fieberhaften Suche(ns)“ (ebd.) nach den Quellen zukünftigen Wachstums zukomme.
15 Als Folge dieser Entwicklungen gilt ein im internationalen Durchschnitt kontinuierliches Absinken der Betriebsgrößen seit Mitte der 1970er Jahre, der einhergeht mit einem seit Mitte der 1980er Jahre tendenziellen Anstieg der Selbstständigen-Quote in den Industrienationen. Bögenhold (2002, 29f) weist darauf hin, dass bei der Betrachtung der Selbstständigenquote eines Landes auch nach volkwirtschaftlichen Sektoren und Branchen differenziert werden muss, da die Landwirtschaft schon immer einen höheren Selbstständigenanteil als andere volkswirtschaftliche Sektoren hat. Insofern ist es üblich, zwischen der gesamten Selbstständigenquote und der Selbstständigenquote der nicht-ländwirtschaftlichen Sektoren zu unterscheiden.
19
Ein-Personen-Unternehmen beruht (vgl. Vanselow, 2003, 9). Der allgemeine Trend zu immer mehr „Solo-Selbstständigkeit“ (Luber, 2003, 96) in Deutschland setzte im Verlauf der 1990er Jahre ein und hält bis in die jüngste Zeit an, was nicht zuletzt auf entsprechende staatliche Förderinstrumente (Ich-AG, Überbrückungsgeld et cetera) sowie auf gestiegene Zahl von Förderinitiativen und -projekten zurückzuführen ist (vgl. Kritikos, 2004, 1). Kleine und Kleinst-Unternehmen profitieren überdies davon, dass sich große Unternehmen häufig in eingefahrenen Strukturen bewegen und oft wenig flexibel für die Nutzung von Innovationen und Marktnischen sind. Kleine Unternehmen hingegen können die Nischen entdecken und besetzen, die den großen Unternehmen oft in ihrer Wertschöpfung zu gering erscheinen (vgl. Busmann, 2004, 57f).
Flankiert wird diese Entwicklung durch zweierlei Tatsachen. Einerseits gibt es insgesamt wenige Berufsbereiche, die dezidiert Kapazitäten für die Einstellung von Magisterabsolventen als abhängig Beschäftigte vorbehalten (vgl. Wissenschaftsrat, 2006, 7). Einige Studienfächer, so zum Beispiel Wirtschafts- oder Ingenieurwissenschaften, haben eine stark ausgeprägte berufliche Ausrichtung, während andere Fachrichtungen zum Teil sehr schwache berufliche Zielperspektiven vorsehen. Hierzu zählen die Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich durch die „vielfach typische lose Koppelung zwischen Studienfach und beruflicher Tätigkeit“ (Wissenschaftsrat, 2006, 7) auszeichnen und als Fächer mit einer offenen Beziehung zwischen Studium und Beruf gesehen werden können (vgl. Kromrey, 1999, 44ff; Wissenschaftsrat,
2000, 23f; Ronge, 2004, 18). 16 Damit sind gerade die Absolventen dieser Fächergruppen in hohem Maß darauf angewiesen, sich in Eigeninitiative, mit Kreativität und Engagement entsprechende Tätigkeitsfelder zu erschließen - Eigenschaften also, die denen des Unternehmers entsprechen (vgl. Holtkamp/Imsande, 2001, 17f). Eine berufliche Selbstständigkeit werde daher häufiger von den Absolventen dieser Fächer erwägt, als Gründungsstatistiken und öffentliche Diskussion vermuten lassen (vgl. Wissenschaftsrat, 2006, 8f). Andererseits zeigt sich, dass am heutigen Arbeitsmarkt bereits die „Hälfte der Arbeitsplätze […] mit steigender Tendenz auf das Konto von Wissensarbeitern“ (Funk, 2003, 16), das heißt
16 Die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Geisteswissenschaftern zeigen für die Jahre 2001 bis 2004 eine Zunahme der Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Gruppe (vgl. Bausch/Castor et al., 2005, 12; Bausch, 2006a, 4), was zu dem Schluss führt, dass ein „originärer Arbeitsmarkt“ für diese Gruppe „2004 weniger denn je“ existierte (Bausch/Castor et al., 2005, 12). Für das Jahr 2005 zeichnet sich eine minimale Verbesserung der Situation ab. So konstatiert Bausch (2006b, 4), dass sich solche Arbeitgeber, die mit geisteswissenschaftlichen Abschlüssen nicht oder wenig vertraut sind, „zum Teil sehr schwer (tun), die vielfältigen, teilweise auch kaufmännisch geprägten Qualifikationen der Geisteswissenschaftler richtig einzuschätzen“. Auch für Sozialwissenschaftler war die Arbeitsmarktsituation, „gemessen an ‚echten’ Stellen sozialwissenschaftlicher Tätigkeit, noch ungünstiger als in den Vorjahren“ (Bausch/Castor et al., 2005, 13).
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von Beschäftigten geht, die vorwiegend mit Informationen und Informationsverarbeitung zu tun haben. Die so bestimmte Wissensarbeit ist - unabhängig vom beruflichen Status (Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung) - als potentielles Beschäftigungsfeld für Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge attraktiv (vgl. Bausch/Gernand, 2000, 39). Als Antwort auf die gesteigerten kommunikativen Anforderungen der Wissensgesellschaft zeigt sich nach Ansicht Busmanns (2004, 56f) ein gesteigerter Bedarf an Sozial-und GeisteswissenschaftlerInnen in verschiedensten Branchen. Gerade in Hinblick auf den steigenden Wissensbedarf ist in den GS-Wissenschaften ein beachtliches Gründerpotenzial zu erkennen, das von der Tendenz her besonders auf kleinere Gründungen angelegt ist (vgl. Person, 1998, 9; Bickenbach, 2004, 25f). Dieser Bedarf, gehe, so ein zunächst trivial klingender gesellschaftsdiagnostischer Befund, auf die Sättigung materieller Bedürfnisse sowie den verstärkten Wunsch nach innerem Erlebnissen zurück (vgl. Person, 1998, 9). Eine wichtige Qualifikation von Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge wird darin gesehen, Interpretationen von gesellschaftlichen Geschehnissen und Sachverhalten beziehungsweise Interpretationen und Einordnungen des Zeitgeists geben zu können, woraus sind gerade mit Blick auf Existenzgründungen ein hohes Ideen- und Innovationspotenzial ergibt (vgl. Holst, 2001, 13ff). Mit der zunehmenden Relevanz des Wissens steht den Absolventen „ein entwicklungsfähiger Arbeitsmarkt“ (Bausch/Gernand, 2000, 39) gegenüber, „in dem aber seltener Festanstellung Normalität darstellt, als die freiberufliche/selbstständige Arbeit“ (ebd.).
Parallel dazu steigen die beruflichen Anforderungen an Humankapital und Kommunikationsfähigkeit (vgl. Funk, 2003, 16). Diesen Anforderungen werden GS-Wissenschaftler nach Ansicht einiger Autoren (vgl. Ziehm, 2003, 24, 47; Busmann, 2004, 57f) in besonderem Maß gerecht. Überdies verfügen sie über ein hohes Maß an Kreativität (vgl. Busmann, 2004, 57f) sowie über eine besondere Nutzungsmöglichkeit innovativer Denkansätze (vgl. Kräuter, 2004, 90f), „die den veränderten Prozessen und Strukturen Rechnung tragen […](,) zu neuen Synergien führen“ (ebd.) und die für das Entdecken von Marktnischen oder das Erschaffen von Innovationen erforderlich sind (vgl. Busmann, 2004, 57f).
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2. Stand der Gründungforschung
Die Gründungsforschung ist eine junge, dynamische, interdisziplinäre und in Deutschland bisher noch wenig fundierte Forschungsrichtung, die eine Schnittstelle zwischen verschiedenen Fachrichtungen bildet (vgl. Kuss, 2003, 8). Am weitesten reichen dabei die ökonomischen sowie die sozialwissenschaftlichen Forschungsansätze (vgl. Brüderl/Preisendörfer/Ziegler, 1996, 41f).
Soziologisch ist dieses Feld dennoch bisher sehr wenig erschlossen, wovon die geringe An-zahl soziologischer Lehrstühle in Deutschland 17 zeugt, die sich explizit mit dem Thema Existenzgründung befassen (vgl. Schmude, 1999, 21; Klandt/Knaup, 2003; Klandt/Koch/Knaup, 2005). Insgesamt wird in der Gründungsforschung ein Theoriedefizit beklagt, das sich über die verschiedenen Fachgebiete dieses interdisziplinären Forschungsfeldes erstreckt (vgl. Frank, 2003, 91).
2.1. Forschungsansätze und Interdisziplinarität
Ein Blick auf die Gründungsforschung zeigt wenigstens vier verschiedene Ansätze, die sich idealtypisch unterscheiden lassen (vgl. Konrad, 2000, 27f; Bögenhold, 2002, 32f; Frank,
2003, 91f; Moog, 2004, 12f). 18
Der wirtschafts- und sozialstrukturelle Kontext von Unternehmensgründungen richtet (1.) den Fokus auf das Untersuchungsfeld des umweltbezogenen Ansatzes, welcher Antworten auf die Frage nach den institutionellen und wirtschaftssektoralen Einflussfaktoren gibt, die die Grün-
17 InKarlsruhe und Stuttgart.
18 Eine andere Untergliederung bietet das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1997 herausgegebene Schwerpunktprogramm „Interdisziplinäre Gründungsforschung“, welches die Gründungsthematik in vier Arbeitsfelder aufteilt. Hierzu zählen (1.) der Gründungsprozess und die Frühphase der Unternehmung, (2.) die Einflussnahme des regionalen Umfeldes, (3.) regionale Wirtschaftsentwicklung und (4.) Gründungs- und Unternehmenssteuerung (vgl. Konrad, 2000, 23f). Diese Einteilung trifft auf den hier gegebenen Kontext allerdings aufgrund ihrer sehr viel stärker meso- und makroanalytischen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Orientierung nur sehr begrenzt zu.
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dungen und Gründungsrate behindern oder begünstigen. In den soziologisch relevanten, sozialstrukturellen Kontext fällt die Analyse sozialer Netzwerke und deren Einfluss auf den Erfolg einer Gründung beziehungsweise Unternehmung. Unter sozialen Netzwerken werden die jeweiligen sozialen Beziehungen gefasst, über die eine Person verfügt und welche zur Erreichung von Zielen aktiviert werden können (vgl. Brüderl/Preisendörfer/Ziegler, 1996, 51f).
Derartige Netzwerkstrukturen bilden das „soziale Kapital“ einer Person und stellen analytisch gesehen den Übergang zum (2.) Forschungsfeld des personenbezogenen Ansatzes dar, der Akteure und deren Dispositionen ins Zentrum der Betrachtung bringt. Innerhalb des personenbezogen Ansatzes gibt es eine Reihe von eigenständigen Theoriesträngen psychologischer, ökonomischer und soziologischer Herkunft (Moog, 2004, 12). Sie alle rücken die Frage in den Vordergrund, welche umfeldspezifischen wie auch charakterlichen Attribute bei den gründenden Individuen im Zusammenhang mit der Gründung beobachtet werden können und wie sich diese in einem biografietheoretischen oder aber sozialpsychologischen Kontext erklären lassen. Dieser Ansatz ist erweiterbar um die Komponente des mikrosozialen Umfeldes (Konrad, 2000, 24ff), der den Einfluss von Familien, Freundschafts- und Bekanntschaftsstrukturen auf den Erfolg einer Gründung einbezieht. Neben der Theorie des Sozialen Kapitals spielt im Kontext des personenbezogenen Ansatzes die ebenso einflussreiche wie konträre Humankapi-taltheorie eine entscheidende Rolle (vgl. Welpe, 2003, 4). Nachfolgend werden beide Theorien in Grundzügen vorgestellt.
Robert Putnam (2000) bezeichnet mit Sozialkapital soziale Tatbestände wie Normen, Vertrauen und soziale Netzwerke, die eine Koordination von Handlungen ermöglichen und ihren Träger in die Lage versetzen, gesellschaftlich erfolgreicher zu agieren. Dahinter steht für Putnam die Idee, dass solche Assoziations- und Kooperationsformen, die unter anderem auch in Vereinen, Initiativen, zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen et cetera vorzufinden sind, bei den Partizipienten Kooperations-, Kommunikation- und Hilfsbereitschaft generieren. In dieser Lesart hat soziales Kapital sowohl eine individuelle wie auch eine kollektive Seite. Individuen gehen demnach bevorzugt Verbindungen ein, die ihre Interessen befördern. Soziale Netze und die damit zusammenhängenden Normen der Gegenseitigkeit lassen sich als soziales Kapital bezeichnen. Sie schöpfen sowohl individuellen als auch kollektiven Wert, da man in Netzwerke investieren kann. Anders als Putnam, der soziales Kapital als „kollektives Gut von Gesellschaften“ (Braun, 2002) entwirft, sieht Bourdieu das soziale Kapital als individuelle Ressource, die allerdings realiter nur in Verbindung mit anderen Kapitalsorten (ökonomisches und kulturelles Kapital) vorkommt (vgl. ebd.).
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Die Einbeziehung des Begriffs beziehungsweise die Betrachtung des Phänomens des »sozialen Kapitals« gewinnt gerade in jüngster Zeit zunehmend an Aufmerksamkeit innerhalb der Gründungsforschung. Im Zentrum des Interesses steht dabei die Frage nach „Erträgen“ (Aulinger, 2005, 21), die soziale Beziehungen und Netzwerke ihren Trägern und Beteiligten in Aussicht stellen.
Die Humankapitaltheorie 19 unterstellt innerhalb der Gründungsforschung einen positiven und unmittelbaren Zusammenhang zwischen individuell verfügbarem Humankapital und dem Erfolg einer Unternehmung (vgl. Brüderl/Preisendörfer/Ziegler, 1996, 45ff). Dabei geht es um die Frage, wie Humankapitalressourcen - verstanden als Fähigkeiten und Kompetenzen des Gründers oder Unternehmers (vgl. Konrad, 2000, 43) - den Erfolg einer Gründung oder Unternehmung beeinflussen. Es kann einerseits davon ausgegangen werden, dass ein hohes Maß an Humankapital schon im Vorfeld einer Gründung gewisse positive Selektionseffekte bewirkt, da Personen mit hohem verfügbarem Humankapital in der Regel besseren Zugang zu Informationen haben und aufgrund ihres zumeist hohen Ausbildungsniveaus und weiten Er-fahrungshorizontes eine Gründung sorgfältiger und strategisch elaborierter planen. Zudem schlägt sich ein höheres Maß an Sozialkompetenz im Vorhandensein sozialer Netzwerke nieder, die bei Bedarf funktional eingesetzt werden können. Andererseits gilt, dass Gründer mit höherer Ausstattung an Humankapital eine effizientere Organisation und Führung bewerkstelligen um im Umgang mit anderen Personen erfolgreicher zielorientiert agieren können. Innerhalb der Humankapitaltheorie untersucht der verhaltenswissenschaftliche Ability-and-Traits- Ansatzden Einfluss von Begabungen und angeborenen sowie erlernten Persönlichkeitseigenschaften als Erklärungsfaktoren für den Erfolg einer Gründung (vgl. Moog, 2004, 12). Kernelemente bilden dabei die Faktoren der Leistungsmotivation, der Machbarkeitsüberzeugung,
der Risikoneigung sowie das Streben nach persönlicher Unabhängigkeit (Moog, 2004, 13f). 20
19 Kritisch anzumerken ist die Fülle von Definitionen. Eine Zusammenstellung etablierter Definitionen, die einen unvollständigen, aber tendenziösen Eindruck dessen liefert, was sich hinter dem Begriff des Humankapitals verbirgt, findet sich bei Welpe (2003, 4). Schultz bezeichnet Humankapital als “skill, knowledge, and similar attributes that affect particular human capabilities to do productive work” (Schultz, 1961, 8 zit. nach Welpe, 2003, 4), während Becker (1993 zit. nach Welpe ebd.) zudem noch die Faktoren Persönlichkeit (personality), Auftreten (appearance), Reputation (reputation) und formale Leistungsnachweise (credentials) einbezieht. Eine ähnliche Begriffskonstellation findet sich bei Ulrich et al. (2000 zit. nach Welpe ebd.) welche die Schlagworte Wissen, Ausbildung, Erfahrung und Kreativität als maßgebliche Indikatoren für Humankapital anführen. Als letztes sei die Definition von Frey (2003) angeführt, der Humankapital als Summe der „intellektuellen, motivationalen und integrativen Leistung“ eines Menschen betrachtet.
20 Ein Überblick über die verschiedenen personenbezogenen Theorieansätze zur Erklärung des Gründungserfolges findet sich bei Moog (2004, 11ff), wobei Moog nach der vergleichenden Analyse der gegenwärtigen Erklärungsansätze zu dem Schluss kommt, dass soziologische und psychologische Theorien keine zufrieden stellende Antwort auf die Frage nach den Faktoren des Gründungserfolges liefern können.
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(3.) Im Zentrum des prozessorientierten Ansatzes steht dagegen nicht die Person des Gründenden, sondern die Modalitäten des Gründungsprozesses. So werden im Rahmen des Ansatzes Gründungsverläufe im Sinne von Sequenzen, Statuspassagen oder Ereignisverläufen und Planungsschritten typisiert.
Ein weiterer Forschungsansatz integriert (4.) die drei vorherigen Ansätze (umweltbezogen, personenbezogen und prozessorientiert) in einer übergreifenden Perspektive, die das komplexe Zusammenspiel und die Wechselwirken der einzelne Einflussdimensionen erfasst und in ihrer jeweils spezifischen Konfiguration interpretiert (vgl. Bögenhold, 2002, 34f).
Dem Forschungsinteresse der vorliegenden Arbeit wird solch ein integrativer Ansatz am ehesten gerecht, da er den Erkenntnissinteressen der qualitativen empirischen Sozialforschung den weitesten Spielraum gewährt. Die stärkste Gewichtung hat der hier vorgestellte personenbezogene Ansatz sowie die sozialstrukturelle Perspektive des umweltbezogenen Ansatzes. Da eine Typisierung von Gründungsprozessen und Prozessverläufen nicht vordergründig das Anliegen der empirischen Untersuchung ist, kommt der prozessorientierte Ansatz nicht zum Tragen.
Analog zu den verschiedenen Forschungsansätzen erstreckt sich die Gründungsforschung über unterschiedliche wissenschaftliche Fachdisziplinen, die jeweils ihrem Geltungsbereich entsprechende Untersuchungsfragestellungen formulieren (vgl. Schmude, 1999, 8f). Die Interdisziplinarität der Gründungsforschung begründet sich in der Möglichkeit und Erfordernis verschiedenster Forschungsperspektiven, die erst im Zusammenspiel und in gegenseitiger Bezugnahme weiterführende Erkenntnissen über das komplexe und facettenreiche Themenfeld des Gründens liefern (vgl. Bögenhold, 2002, 28f). Dazu zählen mikro- und makroökonomische ebenso wie mikro- und makrosoziologische, betriebswirtschaftliche und sozialpsychologische Perspektiven (vgl. ebd.). Gründungsforschung umfasst überdies arbeitsmarktanalytische sowie wirtschafts- und sozialhistorische Fragestellungen (vgl. ebd.; Bögenhold, 1994, 19). Die Wirtschaftswissenschaften widmen sich verstärkt marktorientierten Aspekten, worunter die Gründungsidee, die Marktstrategie oder die Standorteigenschaften eines Unternehmens fallen. Die sozialwissenschaftlichen Disziplinen greifen dagegen vorwiegend personen-orientierte Themen wie zum Beispiel die psychosoziale Situation des Gründenden oder Fragen nach dem Einfluss von Qualifikation und Erfahrung auf den Gründungserfolg auf (vgl. Schmude, 1999, 9).
Gerade das hohe Maß an Interdisziplinarität innerhalb der Gründungsforschung hat dazu geführt, dass diese sich über lange Zeit nicht als eigenständiger Forschungszweig etablieren
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konnte. Die von Joseph Schumpeter im Jahr 1927 mit Erstaunen diagnostizierte Forschungslücke, die darin zum Ausdruck kommt, „dass die Art, wie man Unternehmer wird, bisher so wenig untersucht wurde“ (Schumpeter, 1985 [1927], 168), ist auch heute längst nicht geschlossen. Noch immer lässt sich von einem „Gründungsnebel“ (vgl. Bögenhold, 2002, 31)
sprechen, der den klaren Blick auf die einzelnen prozessualen Etappen der Gründung, 21 verhängt, sodass wirtschaftspolitische Entscheidungen zum Teil noch immer auf Grundlage von Mutmaßungen getroffen werden.
2.2. Gründungsphasen, Gründungstypen und Gründungsmotivati-
onen
Im Allgemeinen lassen sich drei Phasen innerhalb des Existenzgründungsprozesses unterscheiden: Unterteilt wird in die Vorbereitungs- oder pre-entry-Phase, die Gründungs- oder Markteintritts-, also entry-Phase und die Nachgründungs- oder post-entry-Phase, in der sich ein Unternehmen etabliert oder scheitert (vgl. Schmude, 1999, 8; Frank, 2003, 91; Kulicke, 2004, 40f).
Als grundlegende Typen von Gründungen gelten fachgebietsidentische Gründungen, welche im Wesentlichen auf den im Rahmen des Studiums erworbenen Wissen und Fähigkeiten beruhen sowie so genannte Schnittstellengründungen, die auf einer Kombination aus studienfachspezifischen Kenntnissen mit zusätzlichem Wissen und anderweitig gemachten Erfahrungen aufbauen. Schließlich zu nennen ist der Typus der fachgebietsfremden Gründung, bei dem studienfachspezifische Kenntnisse und Wissensbestände nicht eingesetzt werden (vgl. Kulicke, 2004, 40f).
Typische Gründungsmotivationen sind nach Bögenholds (1989) soziologischmikroanalytischer Untersuchung des modus operandi des Selbstständigmachens, zwei Varianten: Gründungen erfolgen demnach aus einer „Ökonomie der Not“ (respektive „Notwendigkeit“) oder aus einer „Ökonomie der Selbstverwirklichung“ (Bögenhold, 1989, 269). Wie sich im empirischen Teil der vorliegenden Arbeit zeigen wird, ist diese stark polarisierende Sichtweise jedoch offen für Graduierungen und Mischformen. Der Typisierung der Gründungsmotive liegt die heute stärker denn je zutreffende Ansicht zugrunde, dass „zunehmende Beschäftigungsrisiken den Zustrom in die Selbstständigkeit forcieren“ (Bögenhold, 1989, 268) und dass „es neben diesen solchermaßen in die Selbstständigkeit Geschobenen seit eh und je Menschen (gibt), die sich primär in Richtung der selbstständigen Erwerbsarbeit ori-
21 Vor-Gründungs-,die eigentliche Gründungs- und die Nach-Gründungs-/Etablierungsphase
26
entieren, weil sie hier einen sozialen Aufstiegsweg sehen und/oder ein Reich der Autonomie und Selbstverwirklichung ausmachen“ (ebd., 268).
2.3. Zentrale Begriffe und deren Verwendung im Kontext der vor-
liegenden Arbeit
Die im Folgenden häufig verwendeten Begriffe „Existenzgründung“, „Unternehmensgründung“ und „berufliche Selbstständigkeit“ finden sich in einer Fülle von Definitionen, von denen keine allgemein gültig ist (vgl. Lang von Wins, 1999, 27f). Nachfolgend werden einige für die Gründungsforschung zentralen Begriffe sowie deren Verwendung im Kontext dieser Arbeit erläutert.
Existenzgründung
Allgemein ist „mit dem Begriff Existenzgründung […] die berufliche Entwicklung einer (natürlichen) Person gemeint“ (Böth, 2004, 131). Dabei erfolgt die Betrachtung „nicht aus der Sicht eines Unternehmens, sondern aus der eines sich beruflich entwickelnden Menschen“
(ebd.). 22
Als Existenzgründer werden im Kontext dieser Arbeit in Anlehung an Ziehm diejenigen definiert, die „als Selbstständige […] ihren Lebensunterhalt künftig selbst verdienen wollen“ (Ziehm, 2003, 8), also „nicht nur Menschen, die einen Laden eröffnen oder als Meister einen Handwerksbetrieb übernehmen. Existenzgründer ist auch ein Volontär, der nicht übernommen wird und als freier Journalist loslegt, oder eine Doktorandin, die nebenbei ihr erstes Seminar für eine Unternehmensberatung hält und plant, später davon zu leben“ (ebd.).
Berufliche Selbstständigkeit
Aus steuerrechtlicher Sicht gilt als Selbstständiger, wer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung arbeitet. Unselbstständig ist, wer auf Basis von Rechnungen eines Arbeitgebers arbeitet (vgl. Ziehm, 2003, 8; IFB, 2006b). Leicht verständlich ist ebenfalls die nicht allzu sehr differenzierende Vorgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
„Berufliche Selbstständigkeit schließt alle selbstständigen Tätigkeiten, d.h. sowohl freiberufliche als auch Gründung und Führen eines eigenen Unternehmens mit ein. Unternehmensgründungen sind damit ein Teil aller Selbstständigen.“ (BMBF, 2002, 13)
22 In Anbetracht dieser Definition müssen einige Gründungsstatistiken mit Vorbehalt betrachtet werden, denn nicht jede Statistik beruht auf dieser Definition. So zum Beispiel bezieht sich das Institut für Mittelstandsforschung (ifm) in seiner Gründungsstatistik auf die Zahl der pro Jahr vorgenommenen Gewerbean- und Abmeldungen.
27
Differenzierter ist die Definition des Statistischen Bundesamtes, nach der Selbstständige Personen sind, „die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer, Miteigentümer, Pächter oder selbstständiger Handwerker leiten sowie selbstständige Handelvertreter usw., also auch freiberuflich Tätige, nicht jedoch Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selbstständig disponieren können (zum Beispiel die selbstständigen Filialleiter)“ (Statisches Bundesamt, 2004, 106f). Berufliche Selbstständigkeit ist also ein Oberbegriff, der viele Formen freier Arbeit einschließt (vgl. Ziehm, 2003, 8). Entsprechend frei wird dieser Begriff im Folgenden verwendet.
Unternehmen und Unternehmung
Als Unternehmen oder Unternehmung gilt in Anlehnung an die Definition des Einkommensteuergesetzes (EStG §15 (2) zit. nach IFB, 2002c, 2) eine „selbstständig nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird“ (IFB, 2002c, 2). Ein Unternehmen kann nach dem Umsatzsteuergesetz dann als gegründet angesehen werden, wenn das „erste nach außen erkennbare, auf eine Unternehmertätigkeit gerichtete Tätigwerden“ (UStG §2 Abschn.19 zit. nach IFB, 2002c, 4) vorliegt. Für ein Unternehmen kommen ver-
schiedene Rechtsformen 23 in Betracht, von denen einige nachfolgend erläutert werden, sofern sie im Kontext dieser Arbeit relevant sind.
Die Bezeichnungen „Unternehmen“ „Unternehmer“ und „Unternehmung“ werden im Folgenden - soweit nicht explizit auf eine andere Verwendung hingewiesen wird - synonym zu Beg-
riffen wie Gründung, Existenzgründung oder berufliche Selbstständigkeit verwendet, 24 um die sprachliche Vielfalt zu gewährleisten. „Unternehmen“ bezeichnet im Kontext dieser Arbeit also nicht „Großunternehmen“ oder „Unternehmung mit abhängigen Beschäftigten“ oder ähnliches.
23 Als Rechtsformen gelten die Einzelunternehmung, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Vollständigkeit halber zu nennen sind ferner die Aktiengesellschaft (AG), die GmbH & Co. KG wie auch die Partnerschaftsgesellschaft (vgl. IFB, 2002c, 4ff; IFB, 2002b).
24 Diese Synonymisierung der Begriffe, insbesondere die synonyme Verwendung von Unternehmensgründung und Existenzgründung, entspricht der in Deutschland üblichen Praxis des alltäglichen Sprachgebrauchs (vgl. Bellabarba, 2003, 15). Formal betrachtet besteht allerdings ein deutlicher Unterschied zwischen den Begriffen. So gilt eine Existenzgründung als ein Vorhaben, das „eine auf Dauer wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz erwarten lässt“ (Unterkofler, 1988, 35 zit. nach Bellabarba, 2003, 15). Der Begriff der Existenzgründung orientiert sich damit an der langfristigen Sicherstellung des wirtschaftlichen Überlebens einer oder mehrerer Personen. Eine Existenzgründung kann durch eine Firmengründung erfolgen, umfasst allerdings auch andere Gründungen, wie etwa Firmenübernahmen, Franchising oder den Tätigkeitsbeginn als Freiberufler. Als Unternehmensgründung wird im Gegensatz zur Existenzgründung nicht „die berufliche Entwicklung einer natürlichen Person betrachtet“ (Bellabarba, 2003, 15), sondern die „Schaffung eines gegenüber seiner Umwelt qualitativ abgegrenzten Systems, welches vorher so in gleicher Weise nicht existiert hat“ (ebd.).
28
Einzelunternehmungen
Die einfachste Form der Selbstständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens (vgl. IFB, 2002c, 4f). Sie erfordert keine besonderen Formalitäten; es bedarf keiner Gesellschaftsverträge, keiner Gründungsverträge, keines Mindestkapitals und keiner Handelregistereintragung (vgl. ebd.). Als Formen der Einzelunternehmung kommen kaufmännische und nichtkaufmännische in Betracht. Zu letzteren zählen die freien Berufe (siehe unten), während erstere auf Basis einer Gewerbeanmeldung ausgeübt werden und einen Handelregistereintag erfordern (vgl. IFB, 2002c, 5). Ein Einzelunternehmen ist „dann gegründet […], wenn man es eröffnet und einfach 'loslegt' “ (ebd.).
Charakteristisch für Einzelunternehmungen ist, dass „die Entwicklung des Unternehmens […] direkt vom Einsatz, den Fähigkeiten und der Ausdauer des Unternehmers abhängig“ ist (IFB, 2002b, 11) und dass „Entscheidungsbefugnis und der Entscheidungszwang […] alleine beim Gründer“ (ebd.) liegen.
Freiberuflichkeit
In Deutschland existieren laut Bundesverband der freien Berufe zwei Definitionen von Freiberuflichkeit, die sich zum einen im Einkommensteuergesetz (EStG), zum anderen im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) finden (vgl. BFB, 2006, 1). Laut Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zit. nach BFB, 2006, 1) gelten als freie Berufe alle so genannten
Katalogberufe sowie den Katalogberufen ähnliche Berufe 25 (vgl. BFB, 2006, 1; IFB, 2006c), die selbstständig ausgeübt werden. 26
Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz gibt folgende Definition:
"Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (§1 (2) Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zit. nach BFB, 2006, 1; IFB, 2006b)
Gemeinsam ist den Angehörigen freier Berufe, dass sie „auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leis-
25 DieBegriffsbildung des Einkommensteuergesetzes ist nicht abstrakt (vgl. BFB, 2006, 1). So zählen zu den Katalogberufen die folgende vier Berufsgruppen: Heilberufe, Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich/technische Berufe sowie informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe. Dies entspricht zum Beispiel der Tätigkeit als Arzt, Anwalt, Buchprüfer, Steuerberater, Ingenieur, Architekt sowie als Dolmetscher, Journalist, Künstler, Lehrer und Psychologe (vgl. IFB, 2006b). Als den „Katalogberufen ähnlichen Berufe“ (IFB, 2006b) (auch: Analogberufe (ebd.)) gelten selbstständige Tätigkeiten, die „dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, d.h. […] alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten“ (BFB, 2006, 1).
26 Das Institut für freie Berufe in Nürnberg nennt darüber hinaus als freie Berufe im steuerrechtlichen Sinn die so genannten „Tätigkeitsberufe“ (IFB, 2006b). Zu diesen zählen „selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten“ (ebd.).
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Arbeit zitieren:
Thomas Schröder, 2007, Geistes- & Sozialwissenschaftler als Gründer und Entrepreneure, München, GRIN Verlag GmbH
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