Inhalt
EINLEITUNG 3
1 GEWALT 4
1.1 BEGRIFFSKLÄRUNG 4
1.2 PERSONALE GEWALT. 5
1.2.1 Körperliche Gewalt 5
1.2.2 Psychische Gewalt 5
1.2.3 Mischformen. 6
1.2.4 Beispiele 6
1.3 STRUKTURELLE GEWALT. 7
1.3.1 Verhältnisse in Heimen 8
1.3.2 Situation der Pflegekräfte. 9
1.4 KULTURELLE GEWALT 9
2 URSACHEN DER GEWALT 10
2.1 PERSONALE URSACHEN 10
2.1.1 Frustration der Pfleger 10
2.1.2 Frustrationen der alten Menschen 11
2.1.3 Frustrationen können zu Gewalt führen. 11
2.1.4 Lebensgeschichte des Täters 12
2.1.5 Falsches berufliches Rollenverständnis 12
2.1.6 Macht-Modell. 12
2.2 STRUKTURELLE URSACHEN. 13
2.2.1 Totale Institution 14
2.2.2 Überlastungsmodell 14
2.2.3 Kontroll-Modell. 15
2.3 KULTURELLE URSACHEN. 15
2.4 KOMPLEXE ZUSAMMENHÄNGE 16
3 GEWALTPRÄVENTION 18
3.1 PERSONALE KOMPETENZEN. 18
3.2 STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN. 19
3.3 KULTURELLE ASPEKTE. 20
3.4 KONSEQUENZEN FÜR DIE AUSBILDUNG 20
4 RESÜMEE 23
5 LITERATUR 24
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Einleitung
Auf der aktuellen Bestsellerliste ist seit kurzem ein Buch zu finden, dass nicht nur Erschrecken und Schockierung ausgelöst, sondern auch eine - wenn auch kaum hörbare - Diskussion in Gang gesetzt hat. In „Abgezockt und totgepflegt“ beschreibt Markus Breitscheidel die katastrophalen Zustände in deutschen Altenheimen, die er durch eine undercover recherchierte. Doch so neu sind diese - nun allerdings sprachlich besser verpackten - Tatsachen nicht, denn schon im dritten und vierten „Bericht der älteren Generation“ liest man von „Austrocknung und Unterernährung in den Pflegeheimen, zu wenig Vorsorge gegen Wundliegen, zu selten gewechselte Windeln, Verabreichung von Beruhigungsmitteln »aus arbeitsökonomischen Gründen«, Gewalt gegen Bewohner mit »dem Ziel, ihren Widerstand zu brechen«“. (Bundesdrucksache 14/8822, zit. nach Drieschner 2004, S. 2)
Was ist nun der Grund, dass es zu Gewalt in Altenpflegeheimen kommen kann und dass sich zwar jeder schockiert fühlt, doch grundlegende Veränderungen im Pflegealltag kaum zu beobachten sind? Ist es damit abgetan, den Pflegekräften die Schuld in die Schuhe zu schieben und ihnen traumatische Ereignisse im Kindesalter, psychische Erkrankungen oder gar pure Geldgier zu unterstellen?
Ziel dieser Arbeit ist es, zuerst den Begriff der Gewalt zu definieren und dabei konkret auf Ausformungen der Gewalt in Pflegeheimen einzugehen (Kapitel 1). Des Weiteren sollen die möglichen Ursachen für Gewalt gegen Pflegebedürftige erörtert werden (Kapitel 2). Im letzten Teil werden Lösungsvorschläge zur Gewaltprävention vorgestellt und diskutiert (Kapitel 3) sowie ein Resümee gezogen (Kapitel 4).
Intention ist es zu zeigen, dass bei der Ursachenforschung von Gewalt differenzierter vorgegangen werden sollte und nicht nur die Sanktionierung der Täter im Vordergrund stehen sollte, sondern auch versucht werden muss, durch die Analyse der Ursachenzusammenhänge Lösungsvorschläge und Konzepte zur Gewaltprävention zu entwickeln. Aus diesem Grunde widmet sich der letzte Teil des dritten Kapitels ausführlich dem Thema der Verbesserung der Ausbildung der AltenpflegerInnen.
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1 Gewalt
1.1 Begriffsklärung
Gewalt ist ein menschliches Phänomen und Teil unseres Alltags. So erschreckend diese Aussage sein mag, so wahr ist sie doch leider. Oft beobachten wir sie nicht nur, sondern sind an ihr beteiligt. Sie ist meist nicht reduzierbar auf das Verhalten einzelner Personen oder Gruppen. Die Phänomene der Gewalt können nicht linear-kausal erklärt werden, sondern bedürfen komplexerer Analysen. Durchgängig bezieht sich der Gewaltbegriff auf ein Verhalten, in dem bestimmte Zwangsmittel eingesetzt werden durch die ein anderer geschädigt wird. Gewalt so eindeutig zu definieren als handle es sich um einen messbaren Gegenstand ist nun aber nicht möglich und führt zum Verständnis kaum weiter. Deswegen ist vor einer Auseinandersetzung über Gewalt eine zumindest beschreibende Gewaltdefinition Voraussetzung; sie beinhaltet ja auch immer subjektive Aspekte. Johannes Kemper fasst den Gewaltbegriff folgendermaßen kurz zusammen:
Gewalt ist „wenn eine Person zum „Opfer“ wird, d.h. vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, dass ein ausgesprochenes sowie unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers mißachtet wird.“ (Kemper 1990, S. 149)
Allerdings bestehe, so Kemper, ein Unterschied zwischen Aggression, die auf der Intention des Täters beruhe, und Gewalt, die aus Sicht des Opfers definiert sei. Wichtig sei diese Differenzierung durch die Tatsache, dass Gewalt auch unwissentlich von Tätern ausgeübt werden könne - z.B. auch von Pflegepersonal in Altenheimen.
Eine „Gratwanderung“ ist, ab wann ein Zwangsmittel eine Gewaltmaßnahme ist oder wie hoch das Ausmaß einer Verletzung sein muss, um auf eine Gewalthandlung schließen zu können. Bezugsgröße für diese Abwägung ist das Grundgesetz, in dem die Grundrechte des Menschen definiert werden, da gerade auch Soziale Arbeit von vielen Autoren als „Menschenrechtsprofession“ bezeichnet wird (vgl. z.B. Reichert 2003). Relevant in Bezug auf Gewalt sind hierbei Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und Artikel 2 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“). Folgen bei Zuwiderhandlung sind u.a. im Strafgesetzbuch geregelt, z.B.: § 185
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Beleidigung, tätliche Beleidigung; § 239 Freiheitsberaubung; § 330c Unterlassene Hilfeleistung. (StGB) Diese Paragraphen können unter Umständen auch relevant für Pflegeheime sein. Im Allgemeinen wird unterschieden zwischen psychischer oder physischer, personaler oder struktureller, direkter oder indirekter sowie statischer oder dynamischer Gewalt. Ich möchte hier drei Formen der Gewalt unterscheiden, anlehnend an Kemper (Form 1 und 2) und Hirsch (2000), der zusätzlich noch eine dritte Form definiert:
1. Personale Gewalt, die durch eine Person verursacht wird. Personale Gewalt kann entweder aktiv (Misshandlung) oder passiv (Vernachlässigung) verübt werden; 2. Strukturelle Gewalt, die auf institutionellen Strukturen beruht; 3. Kulturelle Gewalt, die von der Gesellschaft ausgeht.
Im Folgenden sollen nun diese drei Formen der Gewalt kurz anhand der Ausformungen in Altenheimen näher erläutert werden und in diesem Kontext auch unterschieden werden zwischen psychischer bzw. physischer sowie direkter und indirekter Gewalt.
1.2 Personale Gewalt
Personale Gewalt tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf:
1.2.1 Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt geschieht z.B. durch Zufügen von Schmerzen, Schlagen, Festhalten gegen den Willen, Fesseln mit und ohne (richterliche) Erlaubnis, Schlagen, sexuellen Missbrauch, zwangsweise Eingabe von Psychopharmaka zur Sedierung, Zwangs- und künstliche Ernährung, Anlegen von unnötigen Kathetern u.a.
1.2.2 Psychische Gewalt
Psychische Gewalt äußert sich durch Anschreien, Androhen von Gewalt, Einschüchterung, Schimpfworte, Verletzung des Schamgefühls, Verlachen, Verspotten wegen Unzulänglichkeiten oder Behinderungen, Provozieren von Minderwertigkeitsgefühlen, Duldung keines Widerspruchs, (bewusstes) Schaffen eines Reizklima, Überdosierung von Psychopharmaka oder
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Tranquilizern, Erzwingung von Dankbarkeit und von Verschweigen von Misshandlungen gegenüber Dritten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass jede Gewaltform einen gravierenden und traumatisierenden Einfluss auf das psychische Erleben der Betroffenen hat.
1.2.3 Mischformen
Finanzielle Ausnutzung sowie Vernachlässigungen können den Opfern psychische wie auch physische Schäden zufügen.
Finanzielle Ausnutzung geschieht z.B. durch Einbehalten der Rente, Veruntreuung des Vermögens, Einbehaltung von Taschengeld, inadäquate Eingruppierung in eine Pflegestufe. Passive und aktive Vernachlässigung geschieht z.B. durch unzureichende, zu späte bzw. fehlende Diagnostik der Erkrankung. Notwendige Medikamente, sozio- und ergotherapeutische Maßnahmen werden verweigert oder mangels Fachwissen nicht eingesetzt. Da Antidementiva und neuere atypische Neuroleptika teuer sind, werden sie nach Klinikaufenthalten fast regelmäßig vom Hausarzt abgesetzt. Folge davon ist frühzeitige Pflegebedürftigkeit, langes Siechtum und nicht zuletzt ein hoher finanzieller Aufwand. Rehabilitive Maßnahmen vor Pflege werden i.d.R. nicht durchgeführt. Weitere Beispiele sind: mangelhafte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Nichtwechseln von Inkontinenzeinlagen. (Hirsch 2000, S. 8f.)
1.2.4 Beispiele
Einige Beispiele hat die Advita-BKK in folgender Tabelle beispielhaft zusammengefasst:
Quelle: vgl. Advita-BKK 2005, S. 2f.
1.3 Strukturelle Gewalt
Eine Vielfalt von Faktoren, die direkte Gewalt erst ermöglichen oder zu deren Rechtfertigung dienen, sind struktureller Art. Das Bild des „Schreibtischtäters“ passt hier gut. In der Pflege sind besonders Mängel in der Qualitätssicherung zu erwähnen.
Im Folgenden sollen nun die strukturellen Ursachen für Gewalt erläutert werden: die Verhältnisse in Heimen und die Situation der Pflegekräfte.
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Arbeit zitieren:
Miriam Federer, 2006, Gewalt gegen alte Menschen in Pflegeheimen , München, GRIN Verlag GmbH
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