Inhaltverzeichnis
1 Einführung. 3
2 Begriffserklärung 3
2.1 Angloamerikanische Begriffsrezeption. 3
2.2 Deutsche Begriffsrezeption (Öffentlich Private Partnerschaften) 4
3 PPP in Deutschland 6
4 Auswertung der deutschen und britischen PPP-Projekte im Vergleich 11
5 Fazit. 13
6 Literaturverzeichnis: 14
2
1 Einführung
Die vorliegende Arbeit behandelt Defizite und Potentiale von ‚Public - Private - Partnership’ (PPP) - Projekten in Deutschland, und vergleicht die hier bestehende Situation mit der Entwicklung von PPP im Vereinigten Königreich. Nach einer kurzen Begriffsklärung und der eingehenden Darstellung der Rezeption dieses Konzeptes im angloamerikanischen und im deutschen Raum werden einige Mechanismen von PPP vorgestellt. 1 Hauptaugenmerk der Arbeit liegt sodann auf der Darstellung der Einführung und Entwicklung von PPP-Projekten sowie auf der Eruierung von bestehenden PPP-Potentialen in Deutschland. Abschließend werden die in Deutschland recherchierten Erfahrungen und mit der längeren Tradition im Vereinigten Königreich verglichen.
2 Begriffserklärung 2.1 Angloamerikanische Begriffsrezeption
In der wissenschaftlichen Literatur gibt es keine exakte Definition für ‚Public Private Partnership’. 2 Die zunehmende Verwendung dieses Terminus in den vergangenen Jahren und sein oftmals plakativer, eine Neuverteilung staatlicher und privater Aufgaben propagierender, Einsatz in öffentlichen Debatten steht in einem auffälligen Kontrast zu seiner inhaltlichen Unbestimmtheit und der Klärung seines juristischen Kerns. 3 Daher ergibt sich eine Verwendung des Terminus, die im Grunde jede beliebige Kooperation, bei der ein Teil der Akteure dem Privatsektor, ein anderer Teil dem öffentlichen Sektor angehören, umfasst.
Grundgedanken von ‚Public - Private - Partnership’ liegen im anglo-amerikanischen Raum in der spezifischen Tradition des „Individualismus“, und sind stark verknüpft mit der Idee, dass der Staat sich möglichst weitgehend aus den Belangen seiner Bürger heraushalten solle. In Verbindung mit einem spezifischen protestantischen Gemeindegedanken ist Wohlfahrt (zum Beispiel das Armenwesen), Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst sowie Stadtentwicklung etc. von je her als Belange einer „aktiven“ Bürgergemeinde begriffen worden. So ist zum Beispiel auch das private Stiftungswesen im Gemeinwohlgedanken angloamerikanischer Tradition zentral verankert. 4
1 Diese eher verfahrenstechnischen Ausführungen sind sehr knapp gehalten, und können jederzeit in aktuellen,
praxisbezogenen Handbüchern vertieft werden, z. B. in Praxishandbuch Public Private Partnership (2006);
Buscher / Theurer / Meyer (2007); Meyer-Hoffmann / Riemenschneider / Weihrauch (2005).
2 Vgl. Schrallhammer (2006), S. 101.
3 Vgl. Stelkens / Bonk / Sachs (2001), § 54 Rn 43 a.
4 Vgl. Schrallhammer (2006), S. 101.
3
Unter ‚Public Private Partnership’ wird in Anlehnung an diese - im anglo-amerikanischen Raum bereits seit mehreren Jahrzehnten bestehende - Praxis im kommunalpolitischen Bereich, 6 allgemein jede Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und Privaten verstanden, bis hin zur vollständigen Privatisierung öffentlicher Aufgaben (PPP im weiteren Sinne). Gemeint ist hiermit eine „innovative Kooperationsform zwischen Staat und Privatwirtschaft“ 7 , welche in der Diskussion um das in angemessener Art und Weise austarierte Verhältnis bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zwischen Staatssektor und Privatsektor einen Leitbildcharakter gewann.
2.2 Deutsche Begriffsrezeption (Öffentlich Private Partnerschaften)
Im deutschen Sprachraum wird der Terminus PPP seit den 1990er-Jahren verwendet 8 : im Mittelpunkt der Diskussionen hierzu stehen eben die Erfahrungen mit der Realisierung von Stadterneuerungsvorhaben in den U. S. A. und im Vereinigten Königreich (U. K.), und inwieweit diese auch in Deutschland nutzbar gemacht werden könnten. 9 Im Unterschied zu der Tradition im anglo-amerikanischen Raum ist der Verwendungskontext in Deutschland ein „interventionistischer“ Sozialstaat, der der öffentlichen Hand ein umfangreiches Aufgabenfeld in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Regulierung zuspricht. Auch vor dem Hintergrund der überlasteten öffentlichen Haushalte und dem damit einhergehenden Reformprozess der öffentlichen Verwaltung, der die Schaffung effektiverer Strukturen und Verfahren zum Ziel
5 Vgl. Schrallhammer (2006), S. 99; vgl. auch Kirsch (1996), S. 21, Vogel / Stratmann (2000), S. 9.
6 Vgl. Stratmann (1999), S. 150 ff.; Strünck / Heinz (2001), S. 127 ff.
7 Vgl. Alfen / Fischer (2006), S. 1.
8 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2005): Der Aktuelle Begriff (Nr. 73) Öffentlich-
private Partnerschaft (vom 06.10.2005), Berlin.
9 Vgl. bereits Krautzberger (1971), sowie Ders. (Hrsg.) (1992), Schuppert (1994).
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hat, wurden (Teil-) Privatisierungen öffentlicher Aufgaben und Leistungen ins Auge gefasst und schließlich auch institutionalisierte Kooperationsformen zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor angestrebt. 10
Am 8. September 2005 ist in Deutschland das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ in Kraft getreten 11 . Der Begriff ‚Öffentlich Private Partnerschaft’ ist im ‚ÖPP - Beschleunigungsgesetz’ selbst nicht definiert. In der Begründung des Gesetzentwurfs werden darunter jedoch „die vielfältigen Möglichkeiten der kooperativen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und privatwirtschaftlichen Unternehmen beim Entwerfen, bei der Planung, der Erstellung, der Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von bislang in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen“ verstanden. 12
Dies entspricht im Wesentlichen dem Begriff ‚Public Private Partnership’ (PPP) im engeren Sinne oder der „PPP der zweiten Generation“ 13 , mit dem - orientiert am „Life-Cycle“-Ansatz 14 des Projektmanagements - die unterschiedlichen Erscheinungsformen und Sachverhalte von PPPs in mehreren Projektphasen gemeint sind, bei maximalen Auftragsumfang neben Planung, Durchführung und Finanzierung auch Betrieb und Verwertung. Die PPP in diesem engeren Sinne ist also definiert als
„die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wobei die erforderlichen Ressourcen (z. B. Know How, Betriebsmittel, Kapital, Personal) von den Partnern in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechen (…) angemessen verteilt werden.“ 15
Im Rahmen einer PPP verpflichtet sich ein privates Unternehmen gegenüber der öffentlichen Hand dazu, eine bestimmte Investition durchzuführen und das Investitionsobjekt über einen längeren Zeitraum zu betreiben und zu erhalten. Dadurch werden alternative Finanzierungsprojekte ermöglicht, die in Zeiten akuter Finanznot und einer großen Zahl dringend durchzuführender Infrastrukturprojekte dennoch als nötig angesehen werden. Auf
10 Vgl. Heinz (1998), S. 210 ff.
11 Vgl. BGBl. I S. 2676.
12 Vgl. die Parlamentsmaterialien zum „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private
Partnerschaften“ (Bundestags-Drucksachen 15/5668, 15/5859).
13 Vgl. Buscher / Theurer / Meyer (2007), S. 11.
14 Vgl. hierzu auch Henk (2006), S. 641 ff.
15 Vgl. Alfen / Fischer (2006), S. 3.
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Arbeit zitieren:
Kian Kamalian, 2007, Defizite und Potentiale von Public - Private - Partnership Projekten in Deutschland im Vergleich zum Vereinigten Königreich, München, GRIN Verlag GmbH
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