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Inhaltsverzeichnis Seite
Tabellenverzeichnis III
1 Einleitung 4
2 Begriff und Bedeutung von Wertpapierleihe und
Wertpapierpensionsgesch äft 5
2.1 Wertpapierleihe - Instrument zur dinglichen Erfül-
lung von Wertpapiergeschäften 5
2.2 Wertpapierpensionsgeschäft - Liquiditätsinstrument 7
3 Wertpapierleihe versus Wertpapierpensionsgeschäft -
Vergleich anhand ausgewählter Kriterien 8
3.1 Motive einer Geschäftsanbahnung 8
3.2 Rentabilität 10
3.3 Risiken und Risikomanagement 13
3.4 Bilanzierung und Bewertung 16
3.5 Fazit 18
4 Zusammenfassung und Ergebnisse 20
Literaturverzeichnis 23
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1 Einleitung
Im Rahmen der Hausarbeit wird ein betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft erarbeitet. Diese beiden Geschäftsarten haben für den Finanzmarkt essentielle Bedeutung, wie die Entwicklung des letzten Jahrzehnts verdeutlicht.
Die Wertpapierleihe wurde 1990 in Deutschland etabliert. Von diesem Zeitpunkt an ist das Volumen der Wertpapierleihgeschäfte sprunghaft angestiegen. Die Entwicklung resultiert aus zahlreichen regulativen, rechtlichen sowie aufsichtsrechtlichen Erleichterungen. Folglich ist die Wertpapierleihe aus der Reihe der Finanzmarktinstrumente nicht mehr wegzudenken. 1
Wertpapierpensionsgeschäfte existieren seit längerer Zeit in Deutschland. Bis Ende des Jahres 1998 wurden sie hauptsächlich von der Bundesbank angeboten, um den Banken Liquidität in Form von Zentralbankgeld zur Verfügung zu stellen. Außerdem dienten sie dazu, Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses zu setzen.
Seit Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 01.01.1999 wird die Bankenliquidität im Rahmen von Offenmarktgeschäften gesteuert. Es werden befristete Transaktionen angeboten, deren Abwicklung als Pensionsgeschäfte oder Pfandkredite möglich ist. Den nationalen Zentralbanken ist es freigestellt, welche Form der befristeten Transaktionen sie anwenden. Die Deutsche Bundesbank hat sich gegen die Pensionsgeschäfte und für die Pfandkredite entschieden.
Im Gegenzug haben Pensionsgeschäfte zwischen Geschäftsbanken sowie zwischen Banken und Nichtbanken an Bedeutung gewonnen. 2 Aus diesem Grund wird die Hausarbeit auf die Pensionsgeschäfte zwischen diesen Beteiligten beschränkt.
1 Vgl. Acker, G./Gossen, R. (1999), S.18.
2 Vgl. Acker, G. (1995), S.76-77.
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Im folgenden Kapitel werden Begriff und Bedeutung der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts erläutert. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Beschreibung der Grundidee der Geschäfte.
In Kapitel 3 werden die Geschäfte miteinander verglichen, wobei in jedem Gliederungspunkt zunächst auf die Wertpapierleihe und anschließend auf das Wertpapierpensionsgeschäft eingegangen wird. Es werden dabei ausgewählte Kriterien angewendet, um den Rahmen der Arbeit nicht zu sehr auszuweiten. Dabei werden als erstes die Motive einer Geschäftsanbahnung analysiert. Im Anschluß erfolgt ein Kapitel bezüglich der Rentabilität der Geschäfte. Im Rahmen dieses Gliederungspunktes soll untersucht werden, inwieweit die Wertpapierleihe bzw. das Wertpapierpensionsgeschäft der zusätzlichen Gewinnerzielung dienen. Es folgt eine Analyse der wesentlichen Risiken und des Risikomanagements. Ein weiterer wichtiger Punkt des Kapitels ist die Bewertung und Bilanzierung der Geschäfte. Zum Abschluß des dritten Kapitels werden die Unterschiede zwischen der Wertpapierleihe und dem Wertpapierpensionsgeschäft im Rahmen eines Fazits dargestellt.
Abschließend erfolgt in Kapitel 4 eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
2 Begriff und Bedeutung von Wertpapierleihe und
Wertpapierpensionsgeschäft
2.1 Wertpapierleihe - Instrument zur dinglichen Erfüllung von Wertpapiergeschäften
Der Begriff der Wertpapierleihe besagt, daß einem Entleiher bestimmte Wertpapiere für eine kurze Zeit von einem Verleiher überlassen werden. Der Vorgang erfolgt entgeltlich. Der Verleiher erwirbt einen Rückübertragungsanspruch über Wertpapiere der gleichen Art, Güte und Menge. Der Entleiher hat folglich die Möglichkeit die Wertpapiere weiter zu veräußern, um Lieferverpflichtungen aus
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Wertpapiergeschäften zu erfüllen. 3
Hinsichtlich der Vertragsbeziehung wird zwischen Principal-Modell und Agent-Modell unterschieden. Im Rahmen des Principal-Modells verleiht der Principal eigene Wertpapiere oder Wertpapiere aus dem Bestand eines Dritten. Er tritt mit dem Entleiher in eine direkte Vertragsbeziehung. In Deutschland nehmen meist Großbanken und amerikanische Investmenthäuser die Stellung von Principals ein. Bei einem Agent-Modell hingegen vermittelt ein Kommissionär des Verleihers das Geschäfts. Bei dem Kommissionär handelt es sich um eine Bank, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung den Vertrag mit dem Entleiher abschließt. Sie läßt sich die Sicherheiten stellen, übernimmt administrative Aufgaben und trägt in vielen Fällen das Bonitätsrisiko. Der Kommissionär erhält für seine Dienstleistung eine Provision. 4
Für die Dauer der Wertpapierleihe hat der Verleiher Anspruch auf Sicherheiten. Der Sicherungsbetrag richtet sich nach dem Marktwert der verliehenen Papiere zuzüglich einer Sicherheitsmarge, um mögliche Kurssteigerungen zu berücksichtigen. Unterschreitet der Wert des Sicherungsbetrags den Wert der entliehenen Wertpapiere, kann der Verleiher vom Entleiher eine Aufstockung der Sicherheiten verlangen. Dazu hat der Entleiher zwei Tage Zeit. Tritt der umgekehrte Fall ein, müssen Sicherheiten freigegeben werden. Als Sicherheiten dienen Wertpapiere, Bankgarantien sowie liquide Mittel. 5
Der für den beschriebenen Sachverhalt gewählte Begriff der Wertpapierleihe ist juristisch nicht vollkommen korrekt, da die Leihe als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung definiert ist. Folglich müßte der Entleiher die identischen Papiere an den Verleiher zurück übertragen. Bei der Wertpapierleihe erfolgt jedoch nur eine Rückübertragung von Wertpapieren der gleichen Art, Güte und Menge. Damit ist der Tatbestand eines Sachdarlehens erfüllt. Im Rahmen des Wertpapierleihvertrages wird allerdings vereinbart, daß dem Verleiher Zinsen, Dividenden, Tilgung und Bezugsrechte zustehen. Der Verleiher bleibt dadurch faktisch der Eigentümer, was wiederum dem Leihvertrag entspricht. Aus diesem Grund ist die in der Lite-
3 Vgl.Acker, G. (1995), S.2.
4 Vgl. Krannich, L. (1999), S.510-512.
5 Vgl. Sonnenberg, T. (1994), S.358-360.
Arbeit zitieren:
Simone Pantel, 2000, Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft - Ein betriebswirtschaftlicher Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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