1 Einleitung. 3
2 Vorsokratiker 4
3 Sophisten. 5
4 Sokrates 8
5 Platon 9
6 Aristoteles. 12
7 Kyniker und Epikureer 15
8 Stoiker 16
Fazit. 19
Prim ärliteratur 20
Sekund ärliteratur 22
2
1 Einleitung
Die Rechtsphilosophie, für lange eine eher in den Hintergrund getretene philosophische Disziplin, erfreut sich heutzutage regen Interesses, vor allem von philosophischer Seite. 1 Insofern ist es eine aufschlussreiche Aufgabe das Thema näher zu betrachten.
Das antike Staatsdenken ist das erste Kapitel in der Geschichte der Rechtsphilosophie. Wie aus dem Nichts geschaffen sind die Grundfragen, Grundmotive und Grundmodelle im großen griechischen 5. Jahrhundert v. Chr. plötzlich da: der Gedanke der politischen Freiheit, die Demokratie und die Notwendigkeit ihrer Begrenzung, die Frage der Staatsorganisation, das Problem der Gleichheit und das Verhältnis von Taktik und Moral in der Politik oder das Geltungs- und Legitimierungsproblem für alle Rechtsordnungen. Zwar werden Denker der Neuzeit wie Immanuel Kant (1724 - 1804) 2 oder Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 - 1831) 3 mächtigere Gedankengebäude aufschichten, aber sie werden abhängig bleiben von dieser frühen Inspiration. Hegel hat die Zuwendung der modernen Philosophie zur Antike begründet. Er wollte die Geschichte der Philosophie als Fortschritt begreifen und fand gleichwohl die wichtigsten und tiefsten Einsichten aller Philosophie schon bei den Griechen. Der umfangreichste Text in Hegels Gesamtwerk sind seine Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Fast zwei Drittel dieses Textes sind der antiken Philosophie gewidmet. Hegel deutet hier unter anderem Platon und Aristoteles. In den Grundlinien der Philosophie des Rechts beschäftigt er sich mit dem Epikurismus und beachtet hierbei auch die Kyniker sowie den Stoizismus. Hegels Ansichten zur Antike kann man in seinen Werken genauer nachlesen. Diese Arbeit soll die Grundideen des Rechtsdenkens der Antike herausgreifen und sie näher erläutern. Die Ausarbeitung soll einen Einblick in das antike Rechtdenken geben, aber sie hat nicht das Ziel vollständig zu sein. Es werden grundlegende Aspekte und die bedeutendsten Denker aufgegriffen.
1 Kaufmann 1996, S. 5.
2 Brüning 2004, S. 122.
3 Brüning 2004, S. 90.
3
2 Vorsokratiker
Es dauerte lange bevor die griechische Sprache generelle Begriffe für den ungefähren Sinn des Wortes Recht hervorbrachte. Erste Schlüsselworte, die sich auf das Recht im Sinne eines Systems von Regeln beziehen, finden sich in den Homerischen Gedichten. Es handelt sich um die Begriffe themis und dike. Themis bedeutet die vernünftige und angemessene Ordnung der Dinge und bezieht sich auf ein geordnetes und funktionierendes Sozialsystem. Es handelt sich um ein Rechtssystem im Sinn eines Netzwerkes von Normen, eine überpersönliche und flexible Ordnung, deren Hauptfunktion es ist, Grenzlinien zu ziehen, die das angemessene Verhalten eines Menschen festlegen. Ein Unrecht begehen, würde demnach bedeuten, einen abgesteckten Bereich zu verlassen. Das schlimmste Unrecht besteht darin, in den Bereich eines anderen Menschen mit Gewalt einzudringen. Dike ist die Bestimmung des konkreten Gehalts einer Norm, die wiederum ein Teil von themis ist. Sie ist der angemessene Ausdruck dessen, was die soziale Ordnung im Einzelfall vorsieht.
Vor den Sophisten findet man nur zerstreutes Material über eine Beschäftigung mit Themen wie Staat und Recht. In den frühen Schriften Heraklit von Ephesos (540 - 480 v. Chr.) 4 findet man zum ersten Mal jene Idee, die in verschiedenen Naturrechtsphilosophien weiterentwickelt werden sollte. Heraklit sagt, dass alle menschlichen Gesetze ihren Ursprung in einem einzigen göttlichen Gesetz haben. Pythagoras (570 - 495 v. Chr.) 5 erörtert die Probleme der Gerechtigkeit im Zusammenhang mit einer Beschreibung der Weltordnung und Weltharmonie, von der er annahm, dass sie ein vollkommenes mathematisches Gleichgewicht in allen in der Welt auftretenden Verhältnissen sei. Auch Demokrit von Abdera (ca. 460 -370 v. Chr.) 6 beschäftigte sich mit ethischen Fragen. Die Beschäftigung mit der Dichotomie von positivem Recht und Ethik findet auch Ausdruck in der Tragödie „Antigone“ von Sophokles (ca. 496 - 406 v. Chr.) 7 . Antigone beerdigt ihren gefallenen Bruder, obwohl der Staatsherr Kreon dies streng verboten hat. Sie stellt sich gegen die Gesetze der weltlichen Macht und beruft sich auf die Pflichten gegenüber einer höheren Ordnung. Antigones Rede
4 Brüning 2004, S. 99.
5 Brüning 2004, S. 192.
6 Brüning 2004, S. 55.
7 wissen.de [Stand 17.8.2007], Stichwort: Sophokles.
4
sollte man nicht zu sehr als Ausdruck einer bestimmten Rechtsphilosophie ansehen, aber sie verdient Beachtung als klassische Illustration eines immer gegeben ethischen Problems. 8
3 Sophisten
Die ersten klaren Hinweise auf eine Gegenüberstellung von menschlichem und natürlichem Recht finden sich im europäischen Kulturkreis in der griechischen Sophistik. Die Sophisten werden einerseits als revolutionäre Neuerer in der Geschichte der Philosophie betrachtet, andererseits urteilt man oftmals über sie, dass sie es nicht ernst meinten mit dem, was sie äußerten. Eine Klärung der Wortbedeutung ist daher sinnvoll. Man kann drei Phasen von Bedeutungsverleihungen des Wortes Sophistik unterscheiden. 9 Die erste ist vorplatonisch und bezeichnet zunächst kenntnisreiche und erfahrene Männer, die besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, diese zu nutzen wissen und zu vermitteln bereit sind. 10
In der zweiten durch Platon geprägten Phase erhielt das Wort Sophistik einen ersten negativen Beiklang. Platon sah mit dem theoretischen Anspruch der Sophisten einen Machtanspruch verknüpft. In seinen späteren Werken erscheint der Sophist als ein Streitredner, der sich über alles zu reden und zu wissen anmaßt, aber eigentlich nur Scheinwissen besitzt. 11
Die dritte Phase umschließt die Sophistik in der Zeit von Platon bis zur Gegenwart. Nach Platon fand eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Sophistik statt, jedoch spannt sich das moderne Bedeutungsfeld des Begriffs Sophist zwischen Lügner und innovativem Denkmeister. 12
8 Strömholm 1991, S. 27ff.
9 Taureck 2005, S. 7.
10 Classen 1976, S. 1f.
11 Vgl. Platon: Sämtliche Werke 1994, 452 d-e.
12 Vgl. Goethe 1986, V. 3050ff.
5
Im Allgemeinen wird die Sophistik als eine Wendung zu anthropologischen Fragen der menschlichen Kultur verstanden. Im Vordergrund standen erstmals Überlegungen zu Natur, Kosmos und Seiendem. 13
Die Sophisten stellten die Idee, dass Recht und Gerechtigkeit ein religiöses Fundament haben, in Frage und viele verneinten das rundweg. Man formulierte das Grundproblem des Naturrechtsdenkens: Gibt es so etwas wie ein Rechtssystem über oder neben dem von Menschen geschaffenen Recht? Die Sophistik suchte nach einem stabilen Maßstab für die Richtigkeit der Regelungen und fand ihn in der Natur, die man menschlicher Kunstfertigkeit auf dem Sektor von Recht und Moral gegenüber stellte. 14 Einige versuchten das menschliche Recht als Unterdrückung der Schwachen durch die Starken zu deuten, da die Menschen von Natur aus gleich seien. Andere interpretierten es als Zähmung der Starken durch die Schwachen, wodurch die Starken um ihren natürlichen Vorteil gebracht werden würden. Einer der ersten Autoren, bei dem eine Gegenüberstellung von Natur und Gesetz nachzuweisen ist, ist der Sophist Antiphon (ca. 480 - 411 v. Chr.) 15 . Zwei Fragmente können dies belegen: „Das Zuträgliche ist, soweit es durch die Gesetze festgesetzt ist, Fessel der Natur, soweit dagegen durch die Natur, frei.“ 16 und „Von Natur sind wir alle in allen Beziehungen gleich geschaffen, Barbaren wie Hellenen … Atmen wir doch alle durch Mund und Nase in die Luft aus.“ 17
Man kann aus dem ersten Zitat nicht schließen, dass die Gesetze dem Menschen nur schaden, denn die Fesseln der Natur gehören zum Zuträglichen. Man sollte sich nach Antiphon aber nur solange daran halten, wie Zeugen zugegen sind. Eine ganz andere Deutung dessen, was von Natur aus der Fall ist und von Gesetzen unterdrückt wird, findet sich bei dem Sophisten, den Platon mit der Figur des Kallikles in der entsprechenden Passage seines Gorgias- Dialoges eingesetzt hat. Kallikles sagt über den Stellenwert von Recht und Gebrauch: „Gesetz und Brauch stellen immer die Schwachen und die Menge auf. [...] Dadurch wollen sie die stärkeren Menschen, die die Kraft besäßen, sich mehr Vorteile zu verschaffen als sie, einschüchtern und, damit sie dies nicht tun, sagen sie, es sei häßlich und
13 Taureck 2005, S. 8.
14 Strömholm 1991, S. 29f.
15 Taureck 2005, S. 19.
16 Diels 1972, S. 349.
17 Diels 1972, S. 353 .
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Arbeit zitieren:
Evelyn Habel, 2007, Rechtsphilosophie in der vorchristlichen Antike, München, GRIN Verlag GmbH
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