1 Einleitung 3
2 Allgemeine Annahmen 5
3 Das Eigentum vor Einführung der Geldwirtschaft 9
4 Das Eigentum nach Einführung der Geldwirtschaft 13
5 Fazit 19
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1 Einleitung
In unserer heutigen Gesellschaft spielen materielle Dinge eine wichtige, für manche sogar die wichtigste Rolle in ihrem Leben. Viele Menschen definieren sich über ihre Besitztümer. Die Wirtschaft in den modernen Staaten profitiert von dem Konsumverhalten unserer Gesellschaft und wirkt mit Hilfe von Werbung auch direkt auf diese ein. Schon Kinder kommen in Kindergarten oder Schule mit der Bedeutung von Markenkleidung oder geldintensiven Hobbys in Berührung. Das Privateigentum unserer Eltern und deren Kapital hat eine mitentscheidende Auswirkung auf unser späteres Leben, sei es durch die Finanzierung unseres Bildungsweges oder durch die Knüpfung wichtiger Kontakte im Bezug auf das Berufsleben. Nun stellt sich die Frage, wie nun bestimmte Menschen in den Genuss dieser Vorteile kommen und andere nicht und wie dies seinen Anfang nahm? In der heutigen Zeit kann man Güter mithilfe von Geld erwerben, dass man meist durch geleistete Arbeit erhält und auch vermehren kann. Jedoch wurde der Austausch oder die Aneignung von Gütern nicht immer über dieses Zahlmittel abgewickelt. Vor der Einführung des Geldes bemaß man Güter nach ihrem Eigenwert, wodurch zum Beispiel Feuerholz im Winter einen höheren Tauschwert hatte als im Sommer. Es stellt sich die Frage: Wie wurde damals die Aneignung von Gütern gerechtfertigt und wie ging sie vor sich?
Die vorliegende Arbeit betrachtet die Eigentumstheorie von John Locke, wie sie in seinem 1689 erschienenen Werk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ im 5. Kapitel dargestellt wird. Nicht nur zu seiner Zeit (1632 - 1704) galt der englische Philosoph auch weit über seine Landesgrenzen hinaus als hervorragender Denker. Seine politisch- ökonomischen Ideen, die unter anderem durch das oben genannte Werk bekannt wurden, haben zunächst in den intellektuellen Kreisen Europas und Amerikas eine positive Aufnahme gefunden. Doch bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts büßte Locke seine Stellung als politisch aktueller Denker immer mehr ein. Nichtsdestotrotz ist seine Ökonomie seit jeher ein viel diskutiertes und zugleich kontroverses
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Thema, wie zahlreich erschienene Sekundärschriften beweisen. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, Lockes Theorie unter all den Aspekten zu beleuchten, die sein politisch- theoretisches Werk aufwirft, wird der Schwerpunkt auf der Begründung des Eigentums liegen.
Wie viel Eigentum darf ein einzelner Mensch besitzen? Gibt es so etwas wie einen Maßstab oder eine Regel? Wenn ja, wie ist der Maßstab selbst begründet und misst er auch das, was er messen soll?
Seine Thesen diesbezüglich entfaltet und begründet Locke sowohl mit der menschlichen Vernunft als auch mit der göttlichen Offenbarung. 1 Lockes Theorie läuft auf eine neue Begründung der Legitimität des Privateigentums hinaus, wobei an seiner Eigentumstheorie vor allem die Verknüpfung der zentralen Kategorien von Arbeit und Eigentum wesentlich ist. „Obwohl die Dinge der Natur allen zur gemeinsamen Nutzung gegeben werden, lag dennoch die große Grundlage des Eigentums tief im Wesen des Menschen (weil er der Herr seiner selbst ist und Eigentümer seiner eigenen Person und ihre Handlungen oder Arbeit)“. 2
Bevor sich der Focus dieser Arbeit auf Lockes Theorie richtet, werden zunächst Lockes allgemeine Annahmen zu Naturzustand und Eigentumsbegriff geprüft. Den Hauptteil bildet dann eine Betrachtung des Eigentums im Naturzustand vor und nach Einführung der Geldwirtschaft. Abschließend wird die Notwendigkeit einer politischen Gesellschaft zum Schutz des Eigentums betrachtet.
1 Euchner: Einleitung: In: Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung,
S. 32.
2 Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung, II §44, S. 227.
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2 Allgemeine Annahmen
2.1 Der Naturzustand
Bevor John Locke mit der Entfaltung seiner Eigentumstheorie beginnt, betrachtet er die Menschen zunächst vor der Bildung eines politischen Körpers. Sie existieren ohne gesellschaftliche Organisation im sogenannten Naturzustand. Locke erklärt, dass man, „um politische Macht richtig zu verstehen und von ihrem Ursprung ableiten zu können“ 3 , erwägen müsse, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. 4
Die vorgesellschaftliche Phase des Naturzustandes ist in mehrere Stadien aufgeteilt. Auf eine erste friedliche Phase in der die Menschen in einer harmonischen Gesellschaft leben, folgt eine Art Kriegszustand, „der charakterisiert ist durch die usurpatorischen Bestrebungen einzelner oder mehrerer Menschen, Eigentum und Leben anderer gewaltsam zu erobern“ 5 . Parallel zu diesem chronologischen Ablauf entwickeln sich im Naturzustand zwei qualitativ zu unterscheidende Phasen der Schaffung und Vermehrung von Eigentum, die ihrerseits wieder auf die Phasen des Naturzustands zurückwirken: die einfache Appropriation durch Arbeit und die Akkumulation von Eigentum nach der Einführung des Geldes. 6
Bei John Locke bedeutet der Naturzustand einen Zustand der vollkommenen Freiheit und Gleichheit aller Menschen, wobei er aber mit Freiheit nicht eine „isolierte persönliche Willensfreiheit“ 7 , sondern die gesellschaftliche Handlungsfreiheit, die Freiheit vor der Willkür anderer, meint 8 . „Es ist ein Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur ihre Handlungen zu regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so zu
3 Euchner: John Locke zur Einführung, S. 81.
4 Vgl. Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, S. 44.
5 Chiot: Untersuchungen am bürgerlichen Gesellschaftsmodell von John Locke unter besonderer Berücksichtigung des Second Treatise, S. 97.
6 Vgl. ebd., S. 98.
7 Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, S. 44.
8 Vgl. ebd., S. 44.
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verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein. Es ist darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind, da niemand mehr besitzt als ein anderer (...)“ 9
Gemeint ist keine Gleichheit an Fähigkeiten und Besitztümern, sondern eine Gleichheit an Rechten – niemand ist dem anderen rechtlich übergeordnet oder überlegen. „Es ist die Gleichheit, von der ich (...) gesprochen habe, nämlich jenes gleiche Recht, das jeder Mensch auf seine natürliche Freiheit hat, ohne dem Willen oder der Autorität irgendeines anderen Menschen unterworfen zu sein.“ 10
Diese Freiheit bedeutet aber keinen „Zustand der Zügellosigkeit“ 11 , denn obwohl der Mensch über seine Person und auch über seinen Besitz völlig frei verfügen kann, besitzt er dennoch nicht das Recht und die Freiheit seiner Person oder anderen „in seinem Besitz befindlichen Lebewesen“ 12 Schaden zuzufügen. Freiheit ist, unabhängig über sich selbst und sein Eigentum verfügen zu können, „so notwendig und eng mit der Erhaltung des Menschen verbunden das er sie nicht aufgeben kann, ohne dabei gleichzeitig seine Erhaltung und sein Leben zu verwirken“ 13 . Die materielle Voraussetzung dieser Selbsterhaltung ist das Privateigentum, in dem sich die menschliche Freiheit vergegenständlicht. Wer „das Privateigentum eines Menschen antastet, greift die Grundvoraussetzung der vernünftigen und damit menschenwürdigen Existenz eines Menschen überhaupt an (...)“ 14 .
Die Menschen unterstehen im Naturzustand dem Gesetz der Natur, das jeden, auf der Basis der Vernunft dazu befähigt, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und das neben dem Gebot der Selbsterhaltung auch Normen miteinschließt. 15 Locke beschreibt das Naturgesetz wie folgt: „Im Naturzustand
9 Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung, II §4, S. 201f.
10 Ebd., II §54, S. 233.
11 Ebd., II §6, S. 203.
12 Ebd., II §6, S. 203.
13 Ebd., II §23, S. 214.
14 Euchner: Naturrecht und Politik bei John Locke, S. 194.
15 Vgl. ebd., S.192.
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Arbeit zitieren:
Evelyn Habel, 2008, Das Eigentum bei John Locke, München, GRIN Verlag GmbH
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Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Referat (Ausarbeitung), 16 Seiten
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Hauptseminararbeit, 28 Seiten
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