Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III
1 Einleitung. 4
1.1 Problemstellung 4
1.2 Vorgehensweise und Zielsetzung 6
2 Definition und rechtliche Rahmenbedingungen von Illegalität. 8
3 Aufenthaltsrechtliche Illegalität: Motive, Zugangswege, Unterstützung in der
Aufnahmegesellschaft und „Ausgänge“ 10
3.1 Motive für ein Leben in der Illegalität 10
3.2 Wege in die Illegalität. 12
3.3 Anschlüsse in der Aufnahmegesellschaft 13
3.4 Wege aus der Illegalität heraus 14
3.4.1 Asylantragstellung. 14
3.4.2 Eheschließung 14
3.4.3 Elternschaft 15
3.4.4 Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen oder über
H ärtefallgründe 16
3.4.5 Duldung. 17
4 Umfang und Struktur der illegal aufhältigen Migrationsbevölkerung in
Deutschland. 18
4.1 Größenordnung der illegalen Bevölkerung 18
4.2 Nationale Zusammensetzung 21
4.3 Alters- und Geschlechtsstruktur. 23
4.4 Räumliche Verteilung. 23
5 Lebenssituation illegal aufhältiger Migranten 25
5.1 Gesundheitsversorgung. 25
5.2 Wohnverhältnisse 26
5.3 Beschäftigungsverhältnisse 27
6 Positionen zum Umgang mit illegaler Einwanderung und illegalem Aufenthalt 30
7 Möglichkeiten und Grenzen der sozialpädagogischen Arbeit mit illegalen
Migranten. 32
Literaturverzeichnis. 34
III
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Bei einer derartigen Größenordnung fällt es schwer, die Augen davor zu verschließen: Schätzungen zufolge leben etwa eine Million Illegale in Deutschland 1 , was einem Anteil von 8,5 % der Gesamteinwohnerzahl entspricht; und allein in Hannover haben sich vermutlich mehrere tausend Papierlose niedergelassen. 2 Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene ist demzufolge seit den 1980er Jahren der Umgang mit irregulärer Migration zu einem wichtigen Thema in der Politik und den Medien geworden. In regelmäßigen Abständen rückt es in den Fokus der Gesellschaft, wenn wieder einmal überfüllte Boote mit Flüchtlingen die Küsten Südeuropas erreichen, wenn Migranten die Grenze des Schengenraums illegal überqueren oder wenn bei einer polizeilichen Durchsuchung illegale Arbeitnehmer verhaftet werden.
Aus Sicht des Staates ist „die illegale Migration mit ihren Auswirkungen auf die Kriminalitätslage, den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme in Deutschland […] eine der gegenwärtig größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft“. 3 Immerhin entgehen dem Steuer- und Sozialversicherungssystem jährlich knapp 18 Millionen Euro, sodass der Leitgedanke allen politischen Handelns die Frage ist, wie sich Illegalität möglichst effektiv und kostengünstig bekämpfen lässt. 4 Ausgebaut wurde der ganzheitliche Bekämpfungsansatz durch das 2006 entstandene „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ (GASIM), das in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden künftig gegen die Illegalen vorgehen soll.
Aber ist es nicht ganz schön scheinheilig, etwas anzuprangern und zu bekämpfen, was es überhaupt nur in einem derartigen Umfang geben kann, weil es indirekt toleriert wird und letztlich alle davon profitieren? Zu jedem illegal Beschäftigten gehört
1 vgl. Schrep, 2004, S. 54
2 vgl. Lokaler Integrationsplan, 2008, S. 61
3 Dr. August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, in einer Pressemitteilung vom 17.07.2006
4 vgl. Metz, 2007, S. 1
immer auch ein illegaler Arbeitgeber. Nicht nur Privatleute, auch Firmen nehmen ihre Arbeitskraft gerne an, denn Illegale sind billig. Man muss keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge für sie zahlen und sie arbeiten immer, egal wie lange. Nie werden sie vor Gericht ziehen, wenn man sie um ihren Lohn prellt. Illegale sind faktisch rechtlos - denn eigentlich existieren sie gar nicht.
Mit Blick auf illegale Migranten aus Afrika, für die das reiche westliche Europa oft der einzige Ausweg ist, um der Not im eigenen Land zu entkommen, gibt der Migra-tionsforscher Klaus Bade darüber hinaus zu bedenken, dass „wir […] selbst dafür [sorgen], dass die Menschen ins Laufen kommen, denn wir haben wesentliche Beiträge in der Geschichte dazu geleistet, die Wirtschaft dort zu ruinieren.“ 5
Kann den illegalen Migranten also tatsächlich der Kampf angesagt werden, indem man sie als Kriminelle hinstellt? Oder sind sie nicht vielmehr Täter und Opfer zugleich? Insbesondere die katholische Kirche, aber auch Wohlfahrtsverbände setzen sich vehement dafür ein, dass auch papierlose Menschen ein Recht auf Bildung oder den Zugang zu erforderlichen medizinischen Leistungen haben und dass der Staat ihnen gegenüber genauso eine Fürsorgepflicht hat wie für alle anderen Bundesbürger.
Eine Herausforderung stellt illegale Migration also tatsächlich dar: Es ist eine Her-ausforderung für sämtliche in der Flüchtlingsarbeit tätigen Sozialpädogen, sich in einer Gesellschaft, in der Illegalität synonym verwendet wird für Kriminalität, Schlepperbanden und Frauenhandel, für die Würde jedes einzelnen Menschen einzusetzen - auch für solche, die sich laut Gesetz illegal in unserem Land aufhalten.
5 Bade/Bommes, 2004, S. 56
1.2 Vorgehensweise und Zielsetzung
Meine Hausarbeit „Illegale Migranten - eine Herausforderung für die Soziale Arbeit“ soll, ausgehend von einer Begriffsbestimmung und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Illegalität in Kapitel 2, im 3. Kapitel die Motive für einen illegalen Aufenthalt, die Zugangswege in die Illegalität, die Unterstützung, die papierlose Migranten in der Aufnahmegesellschaft erhalten, sowie die möglichen Auswege aus der Illegalität beleuchten. Daran anschließend beschäftige ich mich in Kapitel 4 mit dem Umfang und der Struktur der illegal aufhältigen Migrationsbevölkerung in Deutsch-land und gehe dabei auf die Größenordnung, die nationale Zusammensetzung, die Alters- und Geschlechtsstruktur sowie die räumliche Verteilung ein. Anhand einiger ausgewählter Problembereiche, wie Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse sowie Gesundheitsversorgung, stelle ich im 5. Kapitel schließlich die Lebenssituation von papierlosen Einwanderern dar. In Kapitel 6 behandle ich die unterschiedlichen Positionen, die es zum Umgang mit illegaler Einwanderung und illegalem Aufenthalt in Deutschland gibt und gehe daraufhin im 7. Kapitel auf die Möglichkeiten und Grenzen der sozialpädagogischen Arbeit mit illegalen Migranten ein.
Mein grundsätzliches Interesse an der Migrationssozialarbeit wurde erstmals geweckt, als ich vor einigen Jahren in unserer Kirchengemeinde eine Familie betreute, die ausgewiesen werden sollte und daraufhin um Kirchenasyl bat. Zu einer weiteren Berührung mit dem Problem der Ausweisung kam es während meines Praktikums in der JVA Hannover, als ich unter anderem in der Abschiebungshaft in Langenhagen hospitiert habe. Mich erschreckte neben der Tatsache, dass die Menschen dort wegen ihres fehlenden Aufenthaltsrechts unschuldig einsitzen müssen, sehr, dass selbst Kinder und Jugendliche in der Abschiebungshaftanstalt untergebracht sind. In der Folgezeit setzte ich mich intensiv mit den rechtlichen Grundlagen über Einreise-und Aufenthaltsbedingungen auseinander und stieß dabei auch auf die hohe Zahl an illegal aufhältigen Migranten. Ich fand es spannend und gleichzeitig erschreckend zu lesen, wie viele in der Heimlichkeit lebende Menschen es auch in Hannover gibt - wo ich selbst wohne - und wie verbreitet Illegalität ist. Natürlich verfolgt jeder die Berichte in Zeitungen und Fernsehen, wenn wieder einmal überfüllte Boote mit Flüchtlingen die Küsten Südeuropas erreichen oder wenn bei einer polizeilichen Durchsuchung illegale Arbeitnehmer verhaftet werden. Dass sich aber der Farbige, der nebenan in der Straßenbahn sitzt, vielleicht auch illegal in Deutschland aufhält
und somit ständig Gefahr läuft, entdeckt und ausgewiesen zu werden, ist wohl den wenigsten bewusst.
Weil ich mich in meiner Arbeit unter anderem damit beschäftige, wie die Situation illegaler Migranten verbessert werden kann und welche Hilfestellungen die Sozialarbeit diesbezüglich geben kann, gehe ich nicht auf die Gruppe derjenigen Illegalen ein, die nur vorübergehend nach Deutschland kommen, um hier Straftaten zu begehen. Zwar ist in der öffentlichen Diskussion eine Verquickung der Themen Kriminalität und illegaler Aufenthalt zu beobachten, neun von zehn illegalen Tatverdächtigen werden jedoch wegen eines ausländerspezifischen Delikts, also eines Verstoßes gegen das Ausländer- oder Asylverfahrensgesetz, registriert und weitere 8,5 % der Fälle sind zurückzuführen auf Urkundenfälschung, die häufig ebenfalls im Zusammenhang mit einer illegalen Einreise oder einem illegalen Aufenthalt steht.
2 Definition und rechtliche Rahmenbedingungen von Illega-
lität
Weil es in Deutschland - wie auch in den meisten anderen europäischen Staatenkeine Legaldefinition von aufenthaltsrechtlicher Illegalität gibt, sind die im Aufenthaltsgesetz angegebenen Regelungen zu Einreise und Aufenthalt (§§ 3 - 38 AufenthG) 6 maßgeblich für die Begriffsbestimmung. Demnach dürfen ausländische Staatsangehörige nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten oder gültigen Pass bzw. Passersatz besitzen oder davon durch Rechtsverordnung befreit sind. 7 Außerdem benötigen sie für Einreise und Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, der als Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt wird. 8 Findet die Einreise ohne den erforderlichen Pass bzw. Passersatz sowie ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel statt, ist die Einreise unerlaubt. 9 Ein ausländischer Staatsangehöriger wird ausreisepflichtig, wenn er den Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt oder wenn das Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei nicht oder nicht mehr besteht. Verlässt er das Bundesgebiet daraufhin nicht unverzüglich bzw. nach der ihm gesetzten Ausreisepflicht, wird sein Aufenthalt unerlaubt. 10
Für die Diskussion von aufenthaltsrechtlicher Illegalität sind drei Tatbestände des nicht rechtmäßigen Aufenthalts voneinander abzugrenzen:
1. Ausländer, bei denen eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht (Abschiebung) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann und denen eine Duldung erteilt worden ist. Die Duldung setzt lediglich die Abschiebung aus und begründet kein Aufenthaltsrecht; die betreffende Person bleibt ausreisepflichtig. 11
6 vgl. Renner, 1999, S. 44
7 § 3 Abs. 1 AufenthG
8 § 4 Abs. 1 AufenthG
9 § 14 Abs. 1 AufenthG
10 § 50 Abs. 1 und 2 AufenthG
11 § 60a AufenthG
Arbeit zitieren:
Sabrina Heuer, 2009, Illegale Migration - eine Herausforderung für die Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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