Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Der(ohn)mächtige Herrscher - König Gunther und die Forschung 3
2. „rex iustus“ / „rex iniquus“: Die mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft 5
3. Die Figur Gunther und ihre stoffgeschichtliche Dimension 10
3.1. Die historischen Wurzeln und sagengeschichtliche Tradition der Figur Gunther 11
3.2. Die sozialen und politischen Bedingungen um 1200 12
3.3. Die literarischen Wandlungsprozesse der Stauferzeit 14
4. Das Herrscherbild Gunthers im Nibelungenlied. 16
4.1. Ausgangskonstellation 17
4.2. Siegfrieds Ankunft am Burgundenhof 18
4.3. Krieg gegen die Sachsen 19
4.4. Werbung Brünhilds und Hochzeit in Worms 22
4.5. Königinnenstreit und Tod Siegfrieds 23
4.6. Trauer Kriemhilds und Neuvermählung 28
4.7. Ausblick: Zug ins Etzelland und Kampf gegen die Hunnen 30
5. Fazit: Die Figur des Burgundenkönigs im Kontext textexegetischer Pfadabhängigkeiten 31
6. Bibliographie. 36
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1. Einleitung: Der (ohn) mächtige Herrscher - König Gunther und die Forschung
„Ein konsistentes königliches Profil gelingt dem Nibelungenlied [...] nicht - was freilich nichts mit der vielfach vermuteten Schwäche des Königs zu tun hat.“ (Ehrismann 2005: S.65) Es gibt wohl kaum eine Figur innerhalb des Nibelungenliedes, deren Rolle in der Forschung so unterschiedlich interpretiert wurde und deren Bewertung so stark divergiert wie die des Burgundenkönigs Gunther. Für die einen handelt es sich bei Gunther um einen geschickten und clever agierenden Strategen, der mit Hilfe von Bündnissen und Absprachen seine Herrschaftsposition in Worms zu festigen vermag, für die anderen ist Gunther nicht mehr als eine königliche Marionette am Hof zu Worms, der die eigentliche Herrschaft bereitwillig in die Hände seiner Vasallen legt und trotz seiner exponierten Stellung als Burgundenkönig, nur eine Nebenfigur des Nibelungenepos darstellt (vgl. Göhler 1989: S. 58).
Diplomatischer Machtpolitiker oder schwacher höfischer Herrscher? Diese viel diskutierte Frage gilt bis heute als eines der interessantesten Rätsel, welches das Nibelungenlied für Forscher wie Leser parat hält. Allein scheint die Frage nach Stärke oder Schwäche der Herrschaft Gunthers bisher unter falschen Prämissen gestellt worden zu sein. Zwar finden sich für beide Interpretationsansätze im Nibelungenlied genügend Anhaltspunkte. Der Frage nach einem adäquaten Bewertungsmaßstab von Herrschaft im zeitgenössischen Kontext des Nibelungenliedes ist von Seiten der Forschung bisher jedoch nur wenig Rechnung getragen worden. Erst in den letzten Jahren und im Kontext der stärkeren Berücksichtigung textexterner Faktoren wie den sozio-kulturellen und politischen Verhältnissen um 1200 oder den historischen Quellen des Sagenstoffes, scheint sich die Rezeption des Burgundenkönigs zu wandeln. Vor allem die neueren Untersuchungen zum zeitgeschichtlichen Herrschaftsverständnis im Mittelalter drängen dabei auf eine Neudefinition des im Nibelungenlied dargestellten Herrscherbildes. Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit der Topos des Strategen und Machtpolitikers als Bewertungsmaßstab von Herrschaft überhaupt Sinn macht.
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Hierin liegt auch der Ansatz der vorliegenden Arbeit, in welcher auf Grundlage verschiedener mittelalterlicher Herrschaftskonzeptionen eine Beurteilung des Herrscherbildes im Nibelungenlied vorgenommen werden soll. Ziel der Arbeit ist es dabei, die Frage der Herrschaftsqualität Gunthers differenziert beantworten zu können und darüber hinaus Kontinuitäten und Brüche innerhalb der Figur des Burgundenkönigs aufzuspüren, diese zu erläutern und mögliche Begründungsansätze für das spezifische Herrscher- und Rollenbild Gunthers im Nibelungenlied darzulegen. Dabei soll in einem ersten Schritt, mit Hilfe von Michael Szurawitzki Arbeit zu den verschieden Herrschaftskonzeptionen im Mittelalter 1 , ein Idealtypus des gerechten bzw. ungerechten Herrschers aufgestellt werden, der als Bewertungsgrundlage für die weitere Betrachtung Gunthers im Nibelungenlied dienen soll. Wie sich zeigen wird, liegt der mittelalterlichen Weltanschauung ein völlig anderes Herrschaftsverständnis zugrunde als der Moderne, was ein Umdenken bezüglich der Bewertung des herrschaftlichen Verhaltens Gunthers erfordert. Mit Blick auf potentielle Konzessionen der Figur Gunthers, scheint es darüber hinaus sinnvoll, kurz auf die historischen und stoffgeschichtlichen Wurzeln sowie die herrschenden politischen und literaturgeschichtlichen Verhältnisse um 1200 einzugehen. Mit Hilfe dieses theoretischen Rahmens erfolgt im Anschluss ein Abgleich des Herrschaftsbildes im Nibelungenlied mit der bereits aufgestellten Typologie idealer Herrschaft. Als gewinnbringend erweist sich dabei die Möglichkeit, anhand des generierten Idealtypus gerechter bzw. ungerechter Herrschaft feste Kategorien zur Beurteilung der Figur und ihrer Handlungsweise zu gewinnen. Dabei bezieht sich die Analyse vornehmlich auf den ersten Teil des Nibelungenliedes, da Gunthers Verhalten für den Handlungsablauf von entscheidender Bedeutung ist und ein differenzierteres Bild des Burgundenkönigs gezeichnet wird, während Gunther im zweiten Teil skizzenhaft und stark eindimensional als tapferer König und Kämpfer ohne großes Handlungspotential hinter Hagen zurücktritt (vgl. Ehrismann 2005: S. 65). Die anhand des Idealtypus neu gewonnen Einsichten zur Herrschaft Gunthers gilt es in einem letzten Schritt, vor dem Hintergrund der bisherigen Bewertung durch Forschung, in die Diskussion um das Herrscherbild des Burgundenkönigs einzuordnen und auf mögliche Neuerungen und Folgen für die Interpretation hinzuweisen. Hierfür werden nochmals die Erkenntnisse zur Konstitution der Figur und ihrer Pfadabhängigkeit bezüglich historischer, literaturtheoretischer und zeitgenössischpolitischer Aspekte aufgegriffen. Zu versprechen ist sich davon ein differenzierteres Bild des
1 Szurawitzki, Michael: Contra den "rex iustus / rex iniquus"? - Der Einfluss von Macchiavellis Il Principe auf Marlowes "Tamburlaine", Shakespeares "Heinrich V." und Gryphius' "Leo Armenius". Epistemata Literaturwissenschaft Bd. 550. Würzburg: Königshausen & Neumann 2005
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Burgundenkönigs, dass die Handlungsweisen und Rollenkonstitution vor dem Hintergrund stoff-und milieugeschichtlicher Notwendigkeiten des Nibelungendichters verständlicher werden lässt und darüber hinaus einen neuen Rezeptionsansatz zur Darstellung von Herrschaft innerhalb des Nibelungenliedes ermöglicht.
2. „rex iustus“ / „rex iniquus“: Die mittelalterliche Darstellungstradition von Herrschaft
In seinem 2005 erschienen Buch, Contra den "rex iustus / rex iniquus"? - Der Einfluss von Macchiavellis Il Principe auf Marlowes "Tamburlaine", Shakespeares "Heinrich V." und Gryphius' "Leo Armenius", befasst sich Michael Szurawitzki neben der Untersuchung des Herrschaftsbildes bei Niccolò Macchiavelli, ebenso mit den mittelalterlichen Darstellungstraditionen von Herrschaft. Diese Untersuchung soll als Grundlage zur Generierung eines mittelalterlich geprägten Idealtypus von gerechter bzw. ungerechter Herrschaft verwendet werden, welcher im weiteren Verlauf der Arbeit als Folie zur Beurteilung des Herrschaftsbildes König Gunthers im Nibelungenlied dient. Auch wenn sich im Zuge postmoderner Literaturtheorien und dem Abgesang auf materialistisch geprägte Interpretationsansätze, das Profil einer sozialgeschichtlich geprägten Literaturtheorie stark verwässert hat, scheint es für eine adäquate Interpretation des Nibelungenliedes unablässig den sozialhistorischen und literaturgeschichtlichen Kontext zumindest im Blick zu haben. Die sozialgeschichtliche Methode, welche „[...] die sozialen und institutionellen Bedingungen des Schreibens, der Produktion wie der Rezeption in ihrem geschichtlichen Wandel zum Gegenstand macht [...]“, erweist sich gerade bezüglich des Mittelalters und dem stark geistlich geprägten Weltbild als sinnvoll (Meid 2001: S. 484). Dabei geht es weniger um ein deterministisches Verfahren im Sinne der historisch-materialistischen Literaturtheorie, als vielmehr um eine soziologisch verstehende Analyse der gesellschaftlichen und ideologischen Rahmenbedingungen um 1200. Um beurteilen zu können, ob und inwieweit Gunther als ein starker oder schwacher Herrscher bezeichnet werden kann, ist es zuerst von Nöten zu definieren, was unter zeitgenössischer Perspektive überhaupt als starke oder schwache Herrschaft verstanden wurde. Hier erweist sich die Arbeit von Szurawitzki als äußerst hilfreich, da sie eine mittelalterliche Darstellungstradition von
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Herrschaft vor Machiavelli beinhaltet. Zentral und konstitutiv für das Weltbild im Mittelalter ist die Annahme der von Gott gegebenen Ordnung, an welche die Ordnung weltlicher Herrschaft anknüpft (Szurawitzki 2005: S. 24). Die weltlichen Herrscher, wurden dem Verständnis nach, durch Gott legitimiert, da ihnen die Aufgabe zu kam, dem göttlichen Recht mit weltlichen Mitteln Geltung zu verschaffen. Dieses Verständnis des Königs als Stellvertreter Gottes, sollte bis zum Ende des absolutistischen Zeitalters Bestand haben. Kennzeichnend für das Mittelalter ist dabei die Verknüpfung von religiös geprägter Ethik und weltlicher Politik. Diese, seit der Antike, bestehende Verbindung von Politik und christlich-platonischer Moral wird erst mit Niccolò Macchiavelli (1469-1527) und seiner Schrift „Il prinicipe“ aufgebrochen (vgl. ebd.: S. 61 ff.). Die gröbste mittelalterliche Unterscheidung zwischen gerechtem („rex iustus“) und ungerechtem („rex iniquus“) Herrscher kann somit zwischen der Einhaltung und dem Bruch mit den Gesetzen Gottes gemacht werden. Hier ergeben sich bezüglich der Interpretation Gunthers erste Probleme. Zum einen erschwert die Struktur der Figur, ihre fehlende Innerlichkeit und ihr geringes Maß an Reflektion, eine Analyse Gunthers bezüglich seines Verhältnisses zu Gott und den Lehren des Christentums. 2 Zum anderen spielt, wie Hilde Hansen richtig bemerkt, das Bekenntnis zu Gott und die namentliche Identifikation mit dem Christentum im Nibelungenlied eine marginale Rolle (Hansen 1990: S.85). Dennoch scheint eine Typologisierung nach Kriterien der christlich geprägten Schriften sinnvoll, da die meisten mittelalterlichen Quellen gerechte und ungerechte Herrschaft anhand von Tugendkatalogen definieren. In diesem Sinne ist ein Abgleich zwischen dem Handeln Gunthers im Nibelungenlied mit den mittelalterlichen Prinzipien gerechter Herrschaft gleichermaßen ein Indikator für die Beurteilung seines Herrscherpotentials. Es geht somit nicht mehr vordergründig um die Analyse seiner „realpolitischen Macht“ wie es in der Forschung zumeist der Fall ist, sondern vielmehr um seine moralische und christliche Integrität, welche den Bewertungsmaßstab seiner Herrschaft bildet. Ein gerechter Herrscher ist somit gleichermaßen ein starker Herrscher. Einflussreichste (früh)mittelalterliche Quelle bezüglich der Darstellung von Herrschaft ist die Civitas Dei des Kirchenvaters Augustinus (354-430 n. Chr.). Hierbei handelt es sich um eine Abhandlung über die Handlungsweisen und Tugenden eines glücklichen und gerechten Herrschers (Szurawitzki 2005: S. 29). Grundlegende Tugend ist dabei die gerechte Herrschaft, welche als Sublimat aller anderen Tugenden angesehen werden kann und sich mit der bereits erwähnten Vorstellung deckt, dass sich die weltlichen Herrscher als Stellvertreter Gottes auf der Erde verantwortlich zeigen. Neben dieser allgemeinen und zugleich höchsten Anforderung enthält die
2 Auf die Konstitution der Figuren wird an einem späteren Punkt der Arbeit nochmals ausführlicher Bezug genommen.
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Civitas Dei eine Reihe von weiteren Tugenden. Zur Erleichterung der Typologisierung erscheint es sinnvoll, nicht jede Tugend einzeln zu betrachten, sondern jeweils zu Tugendkomplexen zusammenfassen, welche als signifikant für gerechte bzw. ungerechte Herrschaft gelten können. Ein idealer Herrscher hat im Sinne der Civitas Dei somit folgende Eigenschaften (vgl. ebd.: S. 30-31): gläubig und gottesfürchtig milde und nachsichtig demütig und selig frei von Ruhmsucht und Ausschweifung
Szurawitzki zufolge wären somit die wichtigsten Tugenden eines „rex iustus“ ausgemacht, da sich nahezu alle folgenden Darstellungen von Herrschaft auf Augustinus berufen und letztlich nur weitere Differenzierungen des dargestellten Herrschaftskonzepts beinhalten. Die Civitas Dei enthält keinen Katalog, der die Eigenschaften eines „rex iniquus“ darlegt. Es liegt jedoch nahe, dass der ungerechte Herrscher als verzerrtes Spiegelbild des „rex iustus“ gedacht werden kann und sich aus den Umkehrungen des Tugendkataloges konstituiert. Erst in dem rund 250 Jahre jüngeren pseudocyprianischen Traktat finden sich zentrale Abschnitte über die Tugenden bzw. Laster eines ungerechten Herrschers. Doch auch in diesem Traktat, das zwischen 630-700 n. Chr. in Irland entstand und dessen Verfasser unbekannt ist, wird der „rex iniquus“ in Opposition zu den Tugenden eines gerechten Herrschers entwickelt. Wie bereits erwähnt orientieren sich die meisten mittelalterlichen Schriften an der Civitas Dei, sodass im folgenden nur Neuerungen bzw. Abweichung gegenüber der Schrift des Augustinus angeführt werden.
So weitet das pseudo-cyprianische Traktat die Tugenden gerechter Herrschaft auf das Umfeld des Herrschers aus und nimmt ihn auch in die Verantwortung bezüglich seiner Staatsdiener und Würdenträger. Demnach unterscheidet sich ein gerechter von einem ungerechten Herrscher nicht nur in seinem eigenen Handeln, sondern auch in seiner Verantwortlichkeit für die ihm in Staatsdiensten unterstehenden Personen (vgl. ebd.: S. 34-37). Der gerechte Herrscher besetzt die Führungsämter daher mit Personen, die ihm, was moralische Integrität anbelangt, in nichts nachstehen. Zudem ist er gewillt, seine Kirche, Religion und Vaterland mit allen Mitteln, aber auf gerechte Weise, zu verteidigen. Darüber hinaus urteilt er neutral und nimmt sich des Schutzes der Fremden, Witwen und Waisen an. Er bestraft Meineid und Brudermord, ebenso wie Ehebruch und unwürdige Berater. Er ist ganz Herr über sein Temperament, übt sich in Geduld und geht seinen Nachfahren sowie dem gesamten Volk mit gutem Beispiel voran. Ob und inwieweit ein Herrscher nach diesen Prinzipien lebt, ließe sich dem pseudo-cyprianischen Traktat nach an gewissen Signa
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ablesen (vgl. ebd.: S. 37). Während der ungerechte Herrscher mit Missernten, Naturkatastrophen und der Bedrohung durch feindliche Horden zu rechnen habe, kann sich der gerechte Herrscher über ein starkes und friedliches Vaterland, gutes Wetter und fruchtbaren Boden sowie die Hoffnung auf eine gute Zukunft freuen.
Diese Signa-Aufzählung ist die bemerkenswerteste Neuerung gegenüber der Civitas Dei, denn nun scheint es objektive und empirisch nachvollziehbare Ereignisse zu geben, die darauf schließen lassen ob es sich um einen gerechten oder ungerechten Herrscher handelt. Auf diesen beiden Schriften aufbauend widmen sich der Mainzer Krönungsordo (961 n. Chr.) sowie die deutsche Kaiserchronik (ca. 1147 n. Chr.), welche aus literaturgeschichtlicher Sicht als die zentralen Werke bezüglich der Produktion und Rezeption des Herrschafts- und Machtverständisses im Nibelungenlied angesehen werden können, ebenfalls der Frage nach gerechter und ungerechter Herrschaft. Der ältere Ordo steht dabei stark im Zeichen einer klerikal geprägten Herrschaftskonzeption und betont die durch Gottesgnadentum verliehene weltliche Herrschaft, derer sich ein jeder Herrscher auf Erden als würdig erweisen muss (vlg. ebd.: S. 38). Der Respekt vor den Würdenträgern der Kirche, die Darstellung der Königskrönung und die Huldigung der Signa (Schwert, Ring, Stab) sind zentrale Passagen der Mainzer Krönungsordo. Der Tugendkatalog eines gerechten Herrschers wird größtenteils beibehalten und nur an wenigen Stellen verändert. Die Mahnung zu erhöhter Bescheidenheit und der Appell zur Einübung funktionierender Mechanismen und Handlungsweisen sind dabei die größten Neuerungen gegenüber den vorherigen Schriften. Weitaus bedeutender für die Herrschaftskonzeption innerhalb des Nibelungenliedes dürfte die deutsche Kaiserchronik von 1147 sein. In dieser Schrift sind negative wie auch positive Beispiele christlicher Herrschaft (u.a. Otto II., Heinrich IV., Konrad I.) dargelegt. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Nibelungenlied scheint diese Darstellung herrschaftlicher Tugenden von besonderer Bedeutung. Dabei ist festzustellen, dass sich auch die Kaiserchronik in ihren Kernpunkten an der ca. 700 Jahre älteren Civitas Dei des Augustinus orientiert. Einzig die Forderung nach Mitleid für die Besiegten und einer aggressiven Bekehrungspolitik gegenüber den Ungläubigen gehen über die bereits dargelegten Tugenden hinaus. Dafür findet sich in der Kaiserchronik eine durchaus detaillierte Darstellungen herrschaftlicher Laster, die in Verbindung mit den jeweiligen Herrschern exemplarisch abgehandelt werden. Zusammenfassend sind für einen „rex iniquus“ folgende Laster kennzeichnend (vgl. ebd.: S. 44-45):
ungerechte Herrschaft (Unterdrückung der Adligen, Verschmähung der Fürsten, Ungerechtigkeit gegenüber dem eigenen Volk)
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Torben Fischer, 2009, Gunther – der schwache 'künec'?, München, GRIN Verlag GmbH
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