Wissenschaftliche Untersuchungen der Gegenwart der Finanzkrise
Österreich im Schatten des
Staatsbankrotts?
Das bankbezogene österreichische
CEE-Exposure unter kritischer Analyse
des ,,TripleA"
Wissenschaftliche Offenlegung von (elementar-) stochastischen
(Fehl-) Behauptungen betreffend die so genannte ,,an Sicherheit
grenzende Wahrscheinlichkeit" bei Bond-Ratings unter Tangierung
der (medialen) Kontroverse zwischen Prof Dr Paul KRUGMAN,
Vizekanzler DI Josef PRÖLL, EZB-Ratsmitglied ÖNB-Gouverneur
Prof Dr Ewald NOWOTNY und WKO-Präsident Dr Christoph LEITL
Mag.rer.soc.oec. Georg Schilling
Zweck der Arbeit: Wissenschaftlich-praktische Behandlung der Frage
Wien, 20.05.2009
Georg Schilling
Verbandsverantwortlichkeit Abschied vom Schuldstrafrecht?
2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 3
1.1 Einführung (insbes aus lebensnaher, ö Perspektive)... 3
1.2 Gang der Untersuchung... 5
1.3 Die
Worte
,,Wahrscheinlichkeit"; ferner ,,Sicherheit"... 6
1.3.1 Das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" in den Wirtschaftswissenschaften... 6
1.3.2 Das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" in der Umgangssprache... 10
1.3.3 Das
Wort
,,Wahrscheinlichkeit"
in den Rechtswissenschaften ... 11
1.3.4 Das
Wort
,,Sicherheit"
in der Umgangssprache... 12
1.3.5 Das Wort ,,Sicherheit" in der Wissenschaft... 13
1.3.6 Das so genannte ,,Ratingsymbol" des ,,Triple A"... 14
1.3.7 Die Worte von EVERLING zum ,,Triple A" auf seiner HP... 17
1.3.8 EVERLING zum ,,Triple A" auf DEUTSCHLANDRADIO ... 18
1.3.9 EVERLING in ACHLEITNER/EVERLING/NIGGEMANN ... 18
1.3.10
Die ,,Newsletter"-Worte von EVERLING anno 2002 ... 19
1.3.11
Die Worte von EVERLING in KIENBAUM/BÖRNER ... 20
1.3.12
Die Wortfolge im ,,Rating"-Kontext von SCHNEIDER et al... 20
1.3.13
Die Wortfolge im ,,Rating"-Kontext des [d]BVRA... 22
1.3.14
Die Worte von TRIEU iZm dem Deutsche Post Bank AG - Rating. 22
1.3.15
Die Worte von KNEPEL auf der HP der BANKINGCLUB GmbH 23
1.3.16
SCHUMANN iRd Firmenkunden-Rating iZm ,,Basel II" ... 23
1.3.17
Die Behauptungen der TECH DATA ... 24
1.3.18
Implikationen für die (,,Rating"-,,Prozess"-)Praxis ?... 26
1.4 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick ... 27
Literaturverzeichnis ... 28
Georg Schilling
Verbandsverantwortlichkeit Abschied vom Schuldstrafrecht?
3
1 Einleitung
1.1
Einführung (insbes aus lebensnaher, ö Perspektive)
Die jüngste Kontroverse
1
zwischen Wirtschaftsnobelpreisträger Prof Dr Paul Robin
KRUGMAN
2
sowie zwischen dem ö Vizekanzler und ö Finanzminister DI Josef
PRÖLL
3
im Kontext ,,der" Wirtschafts-Krise(n) und des so genannten
,,Ost(europa)risikos"
4
(mancher ö Banken, wobei die Dimension dieses sog ,,CEE-
Exposure" zT kontroversiell
5
betrachtet wird) sowie die Aussagen von WKO-
Präsident Dr. Christoph LEITL
6
, fernerhin die Worte von ÖNB-Gouverneur und EZB-
1
Siehe hierzu ua etwa HÖLLER auf der Online-Version der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
(http://www.ftd.de/politik/europa/:Star%F6konom-unter-Beschuss-Krugman-erz%FCrnt-%D6sterreich-
mit-Pleitethese/500919.html, ,,Starökonom unter Beschuss Krugman erzürnt Österreich mit Pleite-
These, Abrufdatum 21.4.2009), ferner etwa EVANS-PRITCHARD am 16.4. 2009 auf der Online-Version
des TELEGRAPH http://www.telegraph.co.uk/finance/newsbysector/banksandfinance/5165814/Austria-
alleges-economic-warfare-after-Krugman-comments.html, ,,Austria alleges ,economic warfare` after
Krugman comments", Abrufdatum 21.4.2009), fernerhin etwa HÄMMERLI in der Online-Version des
SPIEGEL vom 16.4.2009, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,619411,00.html, ,,Starökonom
Krugmann [erg: wohl gemeint: KRUGMAN] Österreich wehrt sich gegen Bankrott-Warnung",
Abrufdatum 21.4.2009), siehe ferner HÄMMERLI am 16.4.2009 in der Online-Version des MANAGER
MAGAZIN (http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,619304,00.html, ,,Paul Krugman
Droht Österreich der Staatsbankrott ?", Abrufdatum 21.4.2009).
2
Siehe hierzu ua WURZ am 14.5. 2009 in THE VIENNA RIEVIEW
(http://www.viennareview.net/story/02565-krugman-vs-austria , ,,Krugman vs. Austria", Abrufdatum
20.5.2009), ferner etwa MENZEL auf der HP des HANDELSBLATTES
(http://www.handelsblatt.com/politik/international/oesterreich-schiesst-scharf-gegen-krugman;2241289 ,
,,Staatsbankrott: Österreich schießt scharf gegen Krugman", Abrufdatum 19.5.2009), ferner siehe etwa
BAUERNEBEL
(http://www.oe24.at/wirtschaft/Oesterreich_droht_der_Staatsbankrott___0451644.ece ,
,,Nobelpreisträger: Österreich droht Staatsbankrott", Abrufdatum 10.5.2009). Zum Blog Prof Dr
KRUGMANs siehe auf der HP der NEW YORK TIMES
(http://krugman.blogs.nytimes.com/2009/04/15/austria/?apage=4#comment-167339 ,
,,The Conscience of a Liberal", Abrufdatum 1.5.2009).
3
Zu PRÖLL und Fragen des ,,Ratings" von Ö siehe ua auch SCHELLHORN in der Online-Version der
PRESSE vom 20.2.2009 (http://diepresse.com/text/home/wirtschaft/international/454570, ,,Josef Pröll auf
dem ,,Catwalk" der Ratingagenturen", Abrufdatum 15.4.2009).
4
Siehe hierzu ua SCHRAGL, die am 4.3.2009 in indirekter Rede KLAR wiedergebend auf der
Homepage des BÖRSE EXPRESS ua formuliert: ,,Das grösste Risiko liege sicher im Engagement in
CEE.", (vgl hierzu http://www.boerse-express.com/pages/753065 , ,,Fitch Ratings bestätigt Österreichs
,,AAA"-Rating", Abrufdatum 28.4.2009).
5
Siehe hierzu etwa HAIDER/WEITMAYR auf der HP des WIRTSCHAFTSBLATTES vom 20.4.2009,
(http://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/371074/index.do, ,,Nach historischer Rally droht historischer
Absturz", Abrufdatum 5.5.2009), aA soweit ersichtlich etwa WALLNER im Rahmen eines sog ,,Brief
Review" der INDUSTRIELLENVEREINIGUNG
6
Siehe hierzu ua WURZ am 14.5. 2009 in THE VIENNA RIEVIEW
(http://www.viennareview.net/story/02565-krugman-vs-austria , ,,Krugman vs. Austria", Abrufdatum
20.5.2009).
Georg Schilling
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4
Ratsmitglied Prof. Dr. Ewald NOWOTNY
7
, belegen (implizit) im Kontext der Frage
eines sog (ö
8
) Staatsbankrottes
9
- ua auch die Bedeutung eines ,,Rating"
10
(zu Deutsch:
Klassifizieren, Einstufen, Benoten)
11
, etwa von ,,Ratings" von Anleihen
12
(,,Bonds"
13
),
ua Staatsanleihen.
14
Ö hat so wie ,,derzeit" auch D - momentan ,,bekanntermaßen" ein
so genanntes ,,Triple A" Rating
15
. Die folgende Arbeit untersucht den Gebrauch des so
genannten ,,Triple A" welches ua auch nicht zuletzt für D oder Ö
16
(sehr) von
Bedeutung ist - im Rahmen von so genannten (externen) ,,Ratings"
17
im Zuge von so
7
Siehe hierzu ua etwa ORF ONLINE (http://www.orf.at/090415-37272/?href=http%3A%2F%2
Fwww.orf.at%2F090415-37272%2F37273txt_story.html , ,,Pröll: Neid auf Ostengagement", Abrufdatum
20.5.2009), ferner etwa KARNER auf der HP des sog FÖHRENBERGKREISES
FINANZWIRTSCHAFT, (http://fbkfinanzwirtschaft.wordpress.com/2009/04/15/nowotny-widerspricht-
vehement-aber-vergisst-manche-fakten/ , ,,Nowotny widerspricht Krugman verhement aber vergisst
manche Fakten", Abrufdatum 19.5.2009), siehe des weiteren etwa GUTLEDERER/ MITTWOLLEN auf
der HP von REUTERS DEUTSCHLAND
(http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELE63738020090414 , ,,OeNB weist Aussagen Krugmans
über Staatsbankrott zurück", Abrufdatum 15.5.2009).
8
Generell kann vermerkt werden, dass Ö anno 1811 bankrott war; D war 1923 und 1948
zahlungsunfähig; Dänemark etwa um ein weiteres Bsp anzuführen 1813; Argentinien etwa
bekanntermaßen anno 2002.
9
Siehe hierzu gleichwohl nicht en detail etwa KOLERUS in GELD-MAGAZIN 200). 8f.
10
Zur Bedeutung des Wortes siehe ua EVERLING/SCHNECK 2004: 87; ferner etwa HERRLING 1998:
135, wobei konstruktiv-kritisch festzuhalten ist, dass HERRLING im Rahmen seiner ,,Erklärung" ,,des"
Wortes ,,Rating" nicht (ganz grds) zwischen verschiedenen Bedeutungsakzenten des Rating klar
differenziert, ja überhaupt darauf den Leser/die Leserin aufmerksam macht, ganz zu schweigen davon,
dass einerseits seine Rating-,,Definition" (die ua auf den Begriff ,,der" so genannten ,,Bonität" verweist)
nicht zwischen unterschiedlichen ,,Bonitäts"-Verständnissen im Rahmen seiner Erläuterung ,,der"
(vermeintlich (!) einzigen!) Bedeutung des Wortes ,,Rating" (klar und deutlich) hinweist, andererseits der
Autor mit keinem einzigen Wort darauf hinweist (oder zumindest andeutet!), dass ein ,,Rating" nicht stets
von so genannten ,,Rating-Agenturen" vorgenommen werden muss.
11
Das Wort ,,raten" und ,,Rating" klingt allerdings typischerweise für viele Sprecher/innen wesentlich
,,besser", ,,wichtiger" und ,,bedeutender".
12
STEINER/BRUNS 2007: 192 halten iZm Anleihen ua fest: ,,Bei Anleihen, die die höchste Ratingnote
aufweisen, spricht man von Triple A Papieren. Bis hin zu den Noten Baa3 bei Moody's und BBB bei S&P
und Fitch wird den Anleihen eine Investmentqualität (Investment Grade) bescheinigt."
13
Der Autor dankt ua Herrn Prof Dr Otto DROSG für die Bereitschaft zum wissenschaftlichen,
lebensnahen und praxisbezogenen Diskurs und spricht fernerhin ua seinen Dank aus Herrn Prof Dr
Wolfgang OBENAUS sowie fernerhin ua auch Herrn Mag. Michael RAAB, M.A. insbesondere
dahingehend, das Interesse im Zuge der Lehrveranstaltungen zur Thematik ,,Rating" sowie ,,Triple A"
(deroeinst) im ,,Kern" (mit-)geweckt zu haben.
14
Zu einem Verständnis von Anleihen im Kontext der so genannten ,,öffentlichen Verschuldung" siehe
ua NOWOTNY/ZAGLER 2009: 488, ferner etwa ZIMMERMANN/HENKE 2001: 176.
15
Siehe hierzu ua SCHRAGL am 4.3.2009 auf der Homepage des BÖRSE EXPRESS
(http://www.boerse-express.com/pages/753065 , ,,Fitch Ratings bestätigt Österreichs ,,AAA"-Rating",
Abrufdatum 28.4.2009).
16
Siehe hierzu ua SUSTALA in der Online-Version des STANDARD vom 20.4.2009,
http://derstandard.at/?url=/?id=1237229962168 , ,,Österreich ,,könnte AAA-Note verlieren"",
Abrufdatum 21.4.2009).
17
OLFERT/REICHEL 2008: 284 halten fest: ,,Rating ist eine Form der Kreditwürdigkeitsprüfung, die in
den USA um die Jahrhundertwende entstanden ist (Moody's um 1900, Standard & Poor's 1916). Es
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5
genannten ,,Rating-Verfahren"
18
durch so genannte Rating-Agenturen
19
wie ua
STANDARD & POOR'S CORPORATION (kurz: S& P'S), MOODY'S INVESTORS
SERVICE (kurz: MOODY'S), FITCH (AMR; kurz: FITCH)
20
, MERILL LYNCH
21
oder etwa EURORATINGS.
1.2
Gang der Untersuchung
Im Folgenden wird ein kurzer historischer Abriss der Stochastik vorgenommen, in
welchem bereits die Kernproblematik dargelegt wird. Unterschiede zu
umgangssprachlichen ,,Sprachspielen" werden klar dargelegt. Sodann wird der
Missbrauch dieser Wortfolge im Rahmen des Ratings, ua von Staatsanleihen dargelegt.
Hierbei wird insbesondere auf Aussagen ua von EVERLING eingegangen. Es wird
insbesondere untersucht, wie die Bedeutung des Rating-Symbols ,,AAA" von mehreren
Autoren zT unterschiedlich erklärt wird. Diese zT gewagten Unterstellungen und zT
aus seriöser Perspektive - ,wissenschaftlich und lebensnah betrachtet, unhaltbaren
Fehlbehauptungen werden einer nüchternen, sachlichen, praxisbezogenen und
wissenschaftlichen Analyse unterzogen.
überprüft die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits, wobei das Ergebnis dieser Überprüfung in einer
Note zusammengefasst wird."
18
Zu den (zT unterschiedlichen) so genannten Rating-Verfahren siehe ua nicht zuletzt
DIMITRAKOPOULOS/SPAHR in ACHLEITNER/EVERLING 2004: 213f.
19
Hinzuweisen ist in diesem Kontext ua, dass der ö Vizekanzler und Finanzminister DI PRÖLL unter
anderem in einem Interview mit PÜHRINGER in der Online-Version des Magazins FORMAT vom
17.4.2009 (auf Seite 17) festhält, dass es bedauerlich sei, dass es ,,abseits der Rating-Agenturen leider
keine Instrumente der Einschätzungen für die Finanzmärkte gibt." (vgl.
http://www.format.at/articles/0916/524/239499/josef-proell-interview-rating-agenturen-rate-agenturen ,
,,Josef Pröll im Interview: Rating-Agenturen sollten besser Rate-Agenturen heißen", Abrufdatum
20.4.2009). ACHLEITNER (2001: 525) formuliert ua, dass Rating-Agenturen ,,mit Hilfe von
Qualitätsstufen von AAA bis D die Erwartungswerte der Verluste" bewerten würden. Dazu ist sachlich-
kritisch zu vermerken, dass ,,AAA" lediglich eine (!) Art der symbolischen Darstellungen ist, die nicht
jede Rating-Agentur heranzieht. In dieser generellen Formulierung ist ACHLEITNER sohin inkorrekt,
was sie auch selber (ACHLEITNER 2001: 550) in Gestalt der Abbildung 15 (Rating-Skala von Standard
& Poor's und Moody's) belegt. Kurz: Die Autorin widerspricht sich zT selber (!). Zur Aufgabe von
Rating-Agenturen siehe ua (obschon sehr knapp, gleichwohl zT treffend und igZ im Ergebnis prägnant)
AHRENS 2006: 61: ,,Die Ratingagenturen bewerten bei Anleihen va die Wahrscheinlichkeit [sic!] für die
Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Kapitals."
20
MaW: FITCH Asset Management Ratings.
21
Ferner werden ua eventuell genannt werden können: ENF (Euronation France, Paris) oder CPR
(Companhia Portugesa de Rating S.A: Lissabon).
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6
1.3
Die Worte ,,Wahrscheinlichkeit"; ferner ,,Sicherheit"
1.3.1 Das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" in den Wirtschaftswissenschaften
Zu vermerken ist ferner Folgendes: In den Wirtschaftswissenschaften
22
- existiert
iRd sog ,,Entscheidungstheorie
23
" im Zuge von sog ,,Entscheidungsproblemen unter
Unsicherheit
24
"-, das Wort ,,Wahrscheinlichkeit
25
" (zahlreiche AutorInnen
26
unterscheiden zwischen ,,der" sog objektiven Wahrscheinlichkeit
27
bzw. sog objektiven
Wahrscheinlichkeiten
28
- nicht zuletzt die, auf dem Gedanken der Symmetrie
29
22
NEUS (2005: 37) hält dazu fest: ,,Für ökonomisch relevante Entscheidungen lassen sich objektive
Wahrscheinlichkeiten (wie die Wahrscheinlichkeit von je 1/37 für eine der ganzen Zahlen von 0 bis 36
beim Roulette) gewöhnlich nicht angeben." NEUS führt allerdings weiter aus, existierende
,,Informationen" über ,,Zukunftsentwicklungen" [sic!] könne man so NEUS ,,jedoch in subjektiven
Abschätzungen" [sic!] wie NEUS formuliert ,,umsetzen" [sic!].
23
Vgl diesbzgl ua etwa SCHNECK 1993: 631, der vermerkt: ,,Die Wahrscheinlichkeiten sind
insbesondere in der Entscheidungstheorie (Risikosituation) von Bedeutung."
24
SCHWARZE (1997: 27) etwa vermerkt, dass ,,im Zusammenhang mit Entscheidungsproblemen unter
Unsicherheit häufig der Begriff der subjektiven Wahrscheinlichkeit", die im Folgenden im Rahmen
dieser Arbeit näher behandelt wird, ,,auftauchen" würde.
25
Hinzuweisen ist, dass aus wissenschaftlicher Sicht, etwa auf dem Boden der Wissenschaftstheorie aber
auch auf jenem etwa der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin der Investitionsrechnung, wie etwa
KRUSCHWITZ (1995: 251-252) dies festhält, ,,verschiedene miteinander konkurrierende Wahr-
scheinlichkeitsinterpretationen" existieren, ,,va" sei die Unterscheidung zwischen ,,objektiver
Wahrscheinlichkeit" und ,,subjektiver Wahrscheinlichkeit" nennenswert. LOISTL (1994: 97) etwa
deutet diese Kontroverse auch an, indem er (ua) von einer ,,Diskussion über Inhalte des
Wahrscheinlichkeits-Begriffs" schreibt. Was die sog ,,subjektive Wahrscheinlichkeit(sdefinition)"
anbetrifft, so wird etwa mit BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) vermerkt: ,,In vielen
Fällen, beispielsweise bei Entscheidungssituationen im Wirtschaftsleben, lassen sich
Wahrscheinlichkeiten weder unter Verwendung der klassischen noch unter Zuhilfenahme der statistischen
Wahrscheinlichkeitsdefinition bestimmen." Man müsse sich dann so BLEYMÜLLER/
GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) ,,sogenannter subjektiver Wahrscheinlichkeiten" bedienen. Ferner
halten RASCH/HERRENDÖRFER/BOCK/GUIARD (1996: 30) ua fest: ,,[...]Will man vor dem Versuch
eine a priori-Wahrscheinlichkeit angeben oder ohne Versuch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, so kann
man versuchen, den Überzeugtheitsgrad [sic!] zu quantifizieren." Festzuhalten ist, dass letztlich allerdings
- entgegen dem oben genannten Artenspektrum zufolge DROSG das entscheidende Kriterium für alle
(!) Arten von Wahrscheinlichkeit Folgendes ist: die Unterscheidung zwischen sog theoretischer
Wahrscheinlichkeit einerseits gegenüber sog praktischer Wahrscheinlichkeit andererseits (private
Mitteilung von Prof Dr. Otto DROSG vom 18.3.2009).
26
Vgl etwa RÜGER (1999: 120f).
27
RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es die ,,objektive Wahrscheinlichkeit" in wie er
schreibt ,,drei Versionen" gäbe: ,,als klassische (a priori) Wahrscheinlichkeit, als frequentistische (a
posteriori) Wahrscheinlichkeit und als logische Wahrscheinlichkeit.
28
RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es ,,drei Versionen" der sog ,,objektiven
Wahrscheinlichkeit" gebe: die sog ,,klassische" (a priori) Wahrscheinlichkeit, die sog ,,frequentistische"
(a posteriori) Wahrscheinlichkeit" sowie die sog ,,logische" Wahrscheinlichkeit. Zur sog ,,klassischen
Definition der Wahrscheinlichkeit" siehe ua ZÖFEL (2003: 19).
29
MISES (1951: 85) etwa, will (erfolglos) die Vertreter der sog ,,a priori-Auffassung" widerlegen und sie
zu seiner wissenschaftlich unhaltbaren - Behauptung überreden, was ihm keinesfalls gelingt, wenn er
schreibt: ,,Wenn man einmal einen Vertreter der a priori-Auffassung zu einer deutlichen Erklärung
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7
fußende, mit dem sog ,,Gesetz des zwingenden Grundes"
30
und dem sog ,,Prinzip
vom unzureichenden Grund"
31
in (enge) Verbindung gebrachte sog ,,klassische"
Wahrscheinlichkeit
32
(auch ,,Wahrscheinlichkeit nach Laplace"
33
, ,,Laplace'sche
Wahrscheinlichkeit[sdefinition]"
34
oder sog ,,logische Wahrscheinlichkeit"
35
genannt,
die sich dem KANTschen ,,a priori"
36
verpflichtet wissen und von einer sog
,,Gleichmöglichkeit
37
"
38
sowie einer ,,Gleichwahrscheinlichkeit" im Kontext einer sog
zwingt, was er eigentlich unter der vollkommenen Homogenität versteht, so beschränkt er sich schließlich
auf die Forderung, daß der Schwerpunkt des Körpers mit dem geometrischen Mittelpunkt
zusammenfallen muß und falls der Befragte über genügende Kenntnis der Mechanik verfügt daß die
Trägheitsmomente für die zwölf Kanten als Drehachsen gleich [sic!] sein sollen": Das Wort ,,gleich" sagt
überhaupt nichts aus. Was heißt ,,gleich"? MISES müsste sagen, dass es z.B. auf ein ppm (part per
million) genau muss. KEEL (1992: 8) stellt etwa klar, dass betreffend die sog ,,klassische"
Wahrscheinlichkeit eine sog ,,faire (symmetrische) Münze" zu werfen ist. Er stellt fernerhin klar, dass das
vorgenommene Zufallsexperiment auf der sog ,,Gleichwahrscheinlichkeit" basiert: ,,Die
Versuchsanordnung (faire Münze) gibt" so KEEL (1992:8) ,,keinen Anlass, einen der möglichen
Ausgänge [maW: den Ausgang ,,Kopf" oder den Ausgang ,,Zahl" bei Werfen der sog ,,symmetrischen"
Münze] zu bevorzugen." RÜGER 1999: 120 hält fest, dass es um ,,Symmetrieeigenschaften des
betreffenden Zufallsexperiments" iZm der sog ,,klassischen" Wahrscheinlichkeit gehe.
30
Siehe hierzu ua DILLMANN (1990: 1).
31
Diese ,,Prinzip" bestehe zufolge LEINER (2004: 73) in Folgendem: ,,(man hat dann keinen
zureichenden Grund, dem Ereignis z.B. eine größere Chance zuzumessen)". RÜGER 1999: 123 vermerkt
in diesem Kontext: ,,Dabei wird die Anwendung des Prinzips vom unzureichenden Grund entweder durch
Symmetrieeigenschaften (klassische Wahrscheinlichkeit), als logische Prämisse (logische
Wahrscheinlichkeit) oder in Form subjektiven Vorwissens (subjektive Wahrscheinlichkeit)
gerechtfertigt." DILLMANN 1990: 7 vermerkt iZm dem sog ,,Prinzip vom unzureichenden Grund":
,,Dabei bedeutet ,,unzureichender Grund", daß keine Gründe für die Begründung der Behauptung
unterschiedlicher Plausibilität der endlich vielen verschiedenen Alternativen vorliegen, weshalb
Gleichverteilung als vernünftigste [sic!] Annahme angesehen wird."
32
Zur sog ,,klassischen" Wahrscheinlichkeit siehe ua KEEL (1992:8), BOSCH (1997: 302), HEINRICH
(2006: 219), ZEIDLER (1996: 1020f), ZÖFEL (2003: 18-19),
SCHAICH/EBERHARD/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 19f), STOYAN (1993: 90). Verfehlt
ist in diesem Zusammenhang etwa der (vermeintliche) ,,Einwand" etwa von SPIEGEL/STEPHENS
(2003: 161) gegen diese Wahrscheinlichkeit(sdefinition).
33
Vergleiche diesbezüglich etwa BIERMANN/GROSSER (1999: 194). Meist wird diese
Wahrscheinlichkeitsdefinition anhand eines idealisierten (!), perfekt (!) symmetrischen Würfels erläutert.
Verfehlt ist hingegen etwa das Wort von VOLKART 2008: 211, der vermerkt: ,,Häufig sind
Wahrscheinlichkeiten nicht objektiv quantifizierbar (wie es zum Beispiel bei wiederholtem Würfeln mit
einem Würfel möglich ist, wo die Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Augenzahl zu erzielen, bei gegen
unendlich [sic!] strebenden Versuchen genau bei 1/6 liegt), sondern es lassen sich lediglich so genannte
subjektive Wahrscheinlichkeiten annehmen."
34
So etwa EPELT/HARTUNG (2004: 24-25).
35
So etwa MEISSNER (2004: 228).
36
Siehe diesbezüglich ua ZEIDLER (1996: 1033), der festhält: ,,Im Sinne der Philosophie von Immanuel
Kant (1724-1804) geht der moderne Aufbau der Wahrscheinlichkeitsrechnung davon aus, dass
Wahrscheinlichkeiten a priori existieren." Zum ,,a priori" siehe ua LEONHART (2009: 113).
37
BUCHNER in CORSTEN (1993: 1327) etwa vermerkt, dass iZm dem Bruch ,,günstige Fälle zu
mögliche Fälle" diese Definition so BUCHNER voraussetzen würde, ,,dass man a priori die Anzahl
der gleichmöglichen Ereignisse kennt" und so BUCHNER ,,wegen dieser Voraussetzung" [sic!] sei
diese Definition heftig kritisiert worden: BUCHNER wirft dieser Definition sohin vor, dass man nicht
wisse [sic!], wie viele günstige Fälle es sein werden, sei dies ein Grund für Kritik an dieser Definition
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8
,,Gleichverteilung" ausgeht), fernerhin die sog ,,statistische" Wahrscheinlichkeit
39
iSd
sog Grenzwertes [sic!] der sog ,,relativen Häufigkeit(en)"
40
bei unendlich
41
[sic!]
vielen (unabhängigen) Wiederholungen (nach MISES)
42
- im Gegensatz
43
zu meist
,,hilfsweise"
44
herangezogenen - sog subjektiven Wahrscheinlichkeiten
45
bzw. zu
gewesen. Dem ist entgegen zu halten, dass man wüsste man, wie viele günstige Fälle es sein werden,
das ja dann sicher [sic!] wäre. Kritisch ist ferner BUCHNERs Hinweis zu sehen, wonach als Konsequenz
besagter Kritik ua von MISES den sog ,,klassischen" a priori Wahrscheinlichkeitsbegriff durch einen sog
,,objektiven" ,,a posteriori Wahrscheinlichkeitsbegriff ersetzt" habe, welcher von MISES zufolge
BUCHNER in CORSTEN (1993: 1328) ,,als Grenzwert, gegen den die relative Häufigkeit für ein
zufälliges Ereignis in einer unendlich [sic!] langen Versuchs[sic!]-reihe strebt", definiert habe, und zwar
insofern als es eine unendlich lange Versuchsreihe nicht gibt (!). Es handelt sich bei einer ,,unendlich
langen Versuchsreihe" um eine contradictio in ipso (!). ,,Unendlich lang" und ,,Versuchsreihe" ,,gehen"
nicht (praxisbezogen-sinnvoll) in einen Satz. In der Theorie (!) kann man unendlich viele Messungen
fordern, um zB den sog ,,wahren Wert" festzustellen, in der Praxis ist das völlig unmöglich, da unendlich
viele Messungen nicht durchführbar sind. An dieser Stelle herzlichen Dank Prof Dr Otto DROSG für
zahlreiche Erwägungen und Anregungen qua privater Mitteilung vom 4.4.2009.
38
Ins Leere geht in diesem Zusammenhang etwa der ,,Vorwurf" von MISES (1951: 82f), wenn er iZm
dem sog ,,Erkennen der Gleichmöglichkeit" wie er schreibt sich den Kopf über die Vorgeschichte
[sic!] des Würfels iZm dem Würfeln macht: In Wahrheit geht es hier um ein sog ,,Bauchgefühl";
Menschen glauben [sic!], dass die Wahrscheinlichkeit höher ist (etwa iZm dem Lotto-Spiel, es spielen
mehr Leute mit, dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit in der Tat: dies allerdings ist ein Aspekt der sog
,,self-fulfilling prophecy" [sic!]. MISES (1951: 82f) will uns kommunizieren, die Vorgeschichte [sic!] sei
interessant. Die Vorgeschichte ist völlig uninteressant, Beim Würfel fängt man immer beim Punkt ,,0" an.
39
Diese Wortwahl verwendet etwa MEISSNER (2004: 228f). Verfehlt iSv rein theoretisch und praktisch
nicht überprüfbar ist freilich auch seine ,,n gegen unendlich"-,,Limes"-Bildung in seiner Formel zu dieser
Wahrscheinlichkeit. Kann man hier überhaupt allen Ernstes und aus praktischer, lebensnaher Sicht -
einen sog Grenzwert aus wissenschaftlicher Sicht bilden?
40
ZEIDLER(1996: 1033) stellt in diesem Kontext fest: ,,Relative Häufigkeiten werden durch
Experimente a posteriori festgestellt."
41
Es handelt sich um eine rein theoretische [sic!] Annahme, die in der Praxis nicht erfüllbar ist.
42
Siehe dazu etwa HEINRICH (2006: 219).
43
SCHNECK 1993: 631 will uns wissen lassen, dass sich [erg wohl, nach SCHNECKs Ansicht: erst]
,,nach der neuen (statistischen) Wahrscheinlichkeitstheorie" sich ,,subjektive und objektive
Wahrscheinlichkeiten" unterscheiden ließen.
44
Vgl diesbezüglich etwa SCHWINN 1993: 844, der iZm der sog ,,richtigen" [sic!] Schätzung [sic!] im
Rahmen der (damaligen, der d Rechnungslegung, bezogen auf den Finanzbereich und hier auf den
Bereich der Rückstellungen folgenden) Rückstellungshöhe auf einen ,,Weg" verwiese, nämlich die
Verwendung subjektiver ,,Wahrscheinlichkeiten", wobei SCHWINN festhielt: ,,Diesen Weg beschreitet
man hilfsweise dann, wenn keine bekannten Daten und Wahrscheinlichkeitsverteilungen existieren. An
ihre Stelle treten dann subjektiv geschätzte Glaubwürdigkeitsziffern, die in die Prognoserechnungen
einbezogen werden."
45
SCHNEIDER (1970: 66) verwendet statt diesem Wort auch die Worte ,,Glaubwürdigkeiten,
Vertrauensgrade", an anderer Stelle verwendet SCHNEIDER (1970: 89) auch das Wort
,,Glaubwürdigkeitsziffern", wobei er einräumt: ,,Ob der Begriff ,,subjektive Wahrscheinlichkeit" anstelle
des Ausdrucks ,,Glaubwürdigkeiten" gut ist, sei dahingestellt." RÜGER (1999: 121) etwa verweist darauf,
dass eine so genannte subjektive ,,Wahrscheinlichkeit" ,,den Grad" ausdrückt, ,,mit dem die Person an das
Eintreten des Ereignisses glaubt [sic!], oder" so RÜGER ,,auch die Chance, welche die Person dem
Eintreten des Ereignisses gibt". VIERTL (2003: 22) etwa verweist darauf, dass im Falle des Fehlens einer
,,große[n] Zahl identischer Versuche" man ,,subjektive Wahrscheinlichkeiten" (in Gestalt ,,eine[r]
numerische[n] Angabe für den Grad des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen") für den als wie
VIERTL (2003: 22) schreibt ,,numerische Grade des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen
betrachtet", die so VIERTL ,,vom Informationsstand H (= Vorwissen)" abhängen würden, so
Georg Schilling
Verbandsverantwortlichkeit Abschied vom Schuldstrafrecht?
9
(,,einer") so genannten subjektiven Wahrscheinlichkeit
46
oder Wahrscheinlichkeit
,,subjektiver Natur"
47
bzw ,,subjective estimates of probabilities"
48
). In diesem Kontext
ist auch auf die meist der objektiven Wahrscheinlichkeits-Auffassung zugeordnete,
mit KOLMOGOROW (eng) verbundene - sog ,,axiomatische"
49
Wahrscheinlichkeit
50
zu verweisen, zu der STOYAN
51
etwa vermerkt: ,,Die Kolmogorowschen Axiome sind
zwar in Analogie zu Formeln für relative Häufigkeiten eingeführt worden, sie können
aber auch zur Beschreibung von Situationen ohne einen frequentistischen (auf relativen
Häufigkeiten beruhenden) Hintergrund benutzt werden"
52
Dies so STOYAN
53
betrifft ,,im Extremfall sog. subjektive Wahrscheinlichkeiten
54
", unter denen er
,,gefühlsmäßige [sic!] Vorstellungen über die ,,Wahrscheinlichkeit"
55
[sic!] gewisser
VIERTL. Fraglich könnte igZ sein, inwieweit bei lebensnaher Betrachtung von einem ,,Vor-Wissen"
(in strengem Sinne) gesprochen werden darf, insbesondere von einem ,,Wissen". Ist es bei lebensnaher
Betrachtung oftmals so, dass allen Ernstes ein so genanntes (Vor-)Wissen existiert?
46
Im Englischen mit den Worten ,,subjective probability" bezeichnet, soll diese ,,Wahrscheinlichkeit"
zufolge VOGT (1993: 179) ,,a guess [sic!] or feeling [sic!] about some probability" sein, die (,,that")
so VOGT ,,is not based on any precise computation." RÜGER 1999: 121 hält fest: ,,Eine subjektive
Wahrscheinlichkeit P (A) wird einem Ereignis A von einer Person zugeordnet und drückt den Grad aus,
mit dem die Person an das Eintreten des Ereignisses glaubt, oder auch die Chance, welche die Person dem
Eintreten des Ereignisses gibt." MEISSNER 2004: 230 hält fest, dass es sich bei ,,der" subjektiven
,,Wahrscheinlichkeit" um eine subjektive Schätzung handelt.
47
So etwa SCHWINN (1993: 27), der igZ festhält: ,,Im zweiten Fall sind sie Ausdruck des
Überzeugungsgrades [sic!] eines Entscheidungsträgers. In diesem Zusammenhang spielt häufig die
Erfahrung [sic!] aus ähnlichen Entscheidungssituationen eine große Rolle." Dabei ist allerdings
festzuhalten: Würde argumentiert, weil etwas früher so und so oft der Fall war, muss es jetzt auch so sein,
so wäre dies völlig falsch.
48
So etwa CHAPMAN/WARD 2003: 170.
49
So irrt ua etwa KEYNES in JOHNSON/MOGGRIDGE (1973: 145), wenn er die ,,P" (= probability)
der ,,certainty" in eine Gleichung zwingt. Ebenso irren SCHRIEVER/SCHUH (1981: 4931), wenn sie ua
iZm den sog ,,Kolmogorow-Axiomen" ua formulieren: ,,0 kleiner gleich w kleiner gleich 1":
Wahrscheinlichkeit ist kein ja/nein-Begriff; Sicherheit hingegen schon. Ferner sind ,,0" und ,,1"
theoretische Begriffe, die lebensfern sind.
50
Zur sog ,,axiomatischen" Wahrscheinlichkeit ist zu vermerken, dass es sich, betreffend das Axiom iZm
dem sog sicheren Ereignis und einer ihm zugeordneten Wahrscheinlichkeit (!) um einen (logischen)
Widerspruch (!) handelt. SCHAICH/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 16) formulieren: ,,Ein
Axiomensystem ist nicht beweisbar. Es wird nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit festgelegt. Dabei
muss es das Kriterium der Widerspruchsfreiheit [sic!] erfüllen und soll unter anderem knapp und einfach
sein." Ist es nicht ein Widerspruch, dass Wahrscheinlichkeit, die gerade nicht an Sicherheit grenzt, in ein
sog ,,Axiom" gezwängt wird? Kann etwas, wenn es sicher ist, wahrscheinlich sein? Und ,,umgekehrt":
Wenn etwas wahrscheinlich ist: kann es dann allen Ernstes sicher sein?
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STOYAN 1993: 78.
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STOYAN 1993: 78.
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STOYAN 1993: 78.
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STOYAN 1993: 78.
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STOYAN 1993: 78.
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