Leitfaden für Unternehmen zur Niederlassung in Ungarn
1. ÜBERSICHT: ALLGEMEINE LÄNDERINFORMATIONEN. 3
GEOGRAPHIE 3
1.1
SOZIOKULTURELLE BEDINGUNGEN 3
1.2
POLITISCHES UMFELD 3
1.3
VERWALTUNG 3
1.4
2. ÜBERSICHT: VOLKSWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN. 4
VERKEHR UND INFRASTRUKTUR (2005) 4
2.1
2.2 BILDUNG UND WISSENSCHAFT. 4
BRUTTOINLANDSPRODUKT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 4
2.3
UNTERNEHMENSSTRUKTUR 4
2.4
ARBEITSMARKT 2007 5
2.5
2.6 WÄHRUNG, ZINSNIVEAU UND INFLATION. 5
AU ßENHANDEL 5
2.7
AUSL ÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN 5
2.8
B ÖRSE: BUDAPEST STOCK EXCHANGE 5
2.9
2.10 LÄNDER-RATING. 5
EINTRITT IN DEN MARKT UNGARN WAHL DER GESELLSCHAFTSFORM 6
3.
GESELLSCHAFTSRECHT DIE RECHTSFORMEN IM ÜBERBLICK 6
3.1
3.1.1 Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften) 6
3.1.2 Wirtschaftsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (Kapitalgesellschaften) 7
HANDELSREGISTEREINTRAG UND KOSTEN 8
3.2
3.3 RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS. 8
URHEBERRECHT UND GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ 9
3.4
4. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UNTERNEHMERISCHER
T ÄTIGKEIT IN UNGARN. 9
STEUERRECHT (STEUERN UND ABGABEN) 9
4.1
4.1.1 Körperschaftssteuer ( társasági adó ) 9
4.1.2 Einkommenssteuer ( magánszemélyek jövedelemadója ) und Sozialabgaben 10
4.1.3 Umsatzsteuer ( ´ltalános forgalmi adó áfa , kurz: áfa ) 10
4.1.4 Örtliche Gewerbesteuer ( iparüzési adó ) 11
4.1.5 Grunderwerbssteuer ( vagyonátruházási illetékek ) 11
4.1.6 Innovationsabgabe ( Innovációs járulék ) 11
F ÖRDERMITTEL 11
4.2
4.2.1 Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln der Europäischen Union 11
4.2.2 Steuerliche Förderungen von Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 11
4.2.3 Einzelförderungen per Regierungsentscheid. 12
ARBEITSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN IN UNGARN 12
4.3
4.3.1 Arbeitsvertrag, Mindestvertragsinhalt und Dauer 12
4.3.2 Probezeit, Mindestlohn und Arbeitszeit. 12
4.3.3 Außerordentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch (im Krankheitsfall) und Krankengeld 12
4.3.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung und Kündigungsfrist. 12
4.3.5 Arbeitserlaubnis. 13
4.3.6 Gewerkschaften und Betriebsräte 13
IM FALLE DES SCHEITERNS INSOLVENZVERFAHREN IN UNGARN 13
4.4
5. WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK. 13
WICHTIGE ADRESSEN UND ANSPRECHPARTNER 13
6.
ANHANG. 14
BIBLIOGRAPHIE. 19
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Leitfaden für Unternehmen zur Niederlassung in Ungarn
Dieser für Unternehmen aller Art konzipierte Unternehmensleitfaden, welcher sich auf Zahlen, Daten und Fakten fokussiert, soll potentiellen Investoren durch die Bereitstellung von einleitenden allgemeinen Informationen über das Land, ausgewählten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere durch die dargestellten betriebswirtschaftlich relevanten Wirtschaftsgegebenheiten hinsichtlich Gesellschaftsrecht, Steuern, Arbeitsrecht oder Investitionsförderung einen umfangreichen Überblick über den Investitionsstandort Ungarn verschaffen.
1. Übersicht: Allgemeine Länderinformationen
* entspricht den regionalen Hierarchieebenen der europäischen Union: Mittlere Regionen/Landschaften und Kleinere Regionen/Großstädte (vgl. NUTS, 2007)
** Für Investitionen in Ungarn ist die Sprachbarriere dieser einzigen nicht-indogermanischen Sprache Mitteleuropas ein besonders zu berücksichtigender Aspekt, da für Ungarn Sprache und nationale Identität in enger Verbindung stehen. Ein sprachunkundiger Investor muss sich daher immer in die Abhängigkeit eines Übersetzers begeben (Madl, 2007, S.13). *** Feierliche Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16.04.2003 in Athen statt. Ungarn ist fester Mitgliedsstaat seit 01.05.2004. Durch die EU-Mitgliedschaft ist Ungarn für Investoren besonders interessant, da die Vorteile eines EU-Mitgliedstaates (kaum Grenzformalitäten, keine Zölle, gemeinsamer Binnenmarkt von neuen und alten Mitgliedsstaaten) kombiniert mit den niedrigen Lohnkosten, Ungarn zum attraktiven Standort machen (vgl. Coface, 2003).
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2. Übersicht: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Quellen: AHK 1, 2007; AHK 5, 2007; AHK 7, 2006; AHK 8, 2006; AHK 9, 2007; TaschenAtlas EU 2007; HVB, 2004
* Das Bildungsministerium Ungarns baut momentan das Weiterbildungssystem aus, so dass in naher Zukunft mindestens eine Million Ungarn davon profitieren können, außerdem werden spezielle Weiterbildungsangebote finanziell vom Staat subventioniert (vgl. TKS, 2005).
** Seit 1989 hat Ungarn die Transformation zu einer entwickelten Marktwirtschaft vollzogen, heute werden 85% der Wirtschaftsleistung in der Privatwirtschaft erbracht (vgl. Coface, 2005).
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***Ungarn ist heutzutage ein Land starker internationaler Verflechtungen mit einer offenen Volkswirtschaft und einer äußerst dynamischen Außenhandelsentwicklung. Investitionen vieler exportorientierter Unternehmen bestimmen den Trend der letzten Jahre, so dass das Außenhandelsdefizit kontinuierlich geringer wird (vgl. AHK 8, 2007).
****Seit dem Jahr 2000 und dem weitgehend abgeschlossenen Privatisierungsprozess treten Kooperationen der bereits angesiedelten Unternehmen sowie eine Ausweitung und Vertiefung der Produktionsbasis in den Vordergrund (vgl. HVB, 2004).
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3. Eintritt in den Markt Ungarn Wahl der Gesellschaftsform
3.1 Gesellschaftsrecht Die Rechtsformen im Überblick
Im ungarischen Gesellschaftsrecht wird zwischen Gesellschaften mit und ohne Rechtspersönlichkeit differenziert. Es gilt zudem ein Formzwang was bedeutet, dass Gesellschaften nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gegründet werden können (vgl. AHK 12, 2007). Im Juli 2006 fand eine Liberalisierung des Unternehmensgründungsprozesses statt: zusätzliche Bestimmungen und Abweichungen der
Gesellschaftssatzung sind schon dann zulässig, wenn sie die allgemeinen und gesellschaftsspezifischen Grundprinzipien und Ziele des Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften nicht verletzen (Madl, 2007, S.18). Gesetze von 1998 und 2006 erlauben Ausländern Vermögensanteile an bereits eingetragenen Gesellschaften zu erwerben oder neue Gesellschaften in Ungarn zu gründen, ohne eine vorherige behördliche Zusatzgenehmigung einholen zu müssen (vgl. Madl, 2007).
3.1.1 Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften)
Für ausländische Unternehmen besteht in Ungarn die Möglichkeit eine Zweigniederlassung (Fióktelep) im Sinne des sog. Betriebsstättengesetzes zu eröffnen (gilt nicht für Privatpersonen oder Non-profit-Organisationen). Voraussetzungen und Kernpunkte:
Eintragung ins Firmenregister, Anmeldung beim Finanzamt, ausreichendes Betriebsvermögen des ausländischen Unternehmens (Finanzierung mittels Eigen- oder Fremdkapital) Hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, darf aber als eigenständige Organisationseinheit Unternehmenstätigkeiten durchführen (AHK 12, 2006, S.2) Volle Haftung des Gründers
Ungarisches Rechnungslegungsgesetz ist Basis der Rechnungslegung für ausländische Unternehmen Von Wirtschaftsprüfungs-, Verwahrungs- und Offenlegungspflichten befreit
Aber Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen angepasst an die Wirtschaftsprüfungsstandards des Sitzungslandes (vgl. Madl, 2007)
Das ungarische Devisengesetz behandelt die ausländische Zweigniederlassung als Deviseninländer, welche dadurch zur Abgabe der lokalen Gewerbesteuer verpflichtet ist, jedoch um die Dividendensteuerzahlungspflicht umhin kommt und dadurch der ungarischen Tochtergesellschaft gegenüber privilegiert ist (vgl. Coface, 2005).
Weitere Gesellschaftsformen sind die Kkt. (OHG; Prinzip der Einzelgeschäftsführung) sowie die Bt. (KG). Die Bt. besteht aus Kommanditist (kültagok) und Komplementär (beltagok), wobei letzterer, ähnlich wie in Deutschland, auch eine Kft. (GmbH) sein kann. Die beiden Gesellschaftsformen Kkt. und Bt. unterscheiden sich in erster Linie durch den Haftungsumfang der jeweiligen Gesellschafter (vgl. Coface, 2003; AHK 12, 2006; TPA, 2007):
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Johannes Landsperger, 2008, Leitfaden für Unternehmen zur Niederlassung in Ungarn, München, GRIN Verlag GmbH
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