Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
1 Einleitung. 1
2 Die gesetzliche Krankenversicherung. 1
2.1 Versicherter Personenkreis 1
2.2 Leistungsumfang 2
2.3 Finanzierung. 3
3 Die Eckpunkte der Gesundheitsreform 4
3.1 Die Versicherungspflicht 4
3.2 Die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. 4
3.2.1 Tarifgestaltung. 4
3.2.2 Bürokratieabbau 5
3.3 Die Optimierung der medizinischen Versorgung 5
3.3.1 Ausdehnung von Versicherungsleistungen 5
3.3.2 Vorsorgeuntersuchungen 6
3.4 Die Finanzierung - Der Gesundheitsfonds. 6
3.4.1 Allgemeiner Beitragssatz. 6
3.4.2 Pauschale Zuweisung 7
3.4.3 Risikostrukturausgleich. 7
3.4.4 Der Zusatzbeitrag 8
4 Erkenntnisse aus der Gesundheitsreform. 8
4.1 Fusionen. 8
4.2 Probleme der Finanzierung 9
4.3 Hausarztmodell. 10
4.4 Sonstige Erkenntnisse 11
5 Fazit und Ausblick. 12
Anhang V
Literaturverzeichnis. IX
I
Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft ALG Arbeitslosengeld AOK Allgemeine Ortskrankenkasse Aufl. Auflage BKK Betriebskrankenkasse BVA Bundesversicherungsamt bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt Dr. Doktor e.V. eingetragener Verein f. folgende Seite GKV Gesetzliche Krankenversicherung H. Heft Hrsg. Herausgeber http hypertext transfer protocol i.H.v. in Höhe von KKH Kaufmännische Krankenkasse o.g. oben genannt o.V. ohne Verfasser PKV Private Krankenversicherung S. Seite SGB Sozialgesetzbuch u.a. und andere/unter anderem URL Uniform Resource Locator usw. und so weiter vgl. vergleiche VW Versicherungswirtschaft www world wide web z.B. zum Beispiel
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Zweige der Sozialversicherung.
Abbildung 2: Die Versichertenstruktur der GKV
III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zeitliche Abfolge der Gesundheitsreform VII
Tabelle 2: Definierte Krankheiten. VIII
IV
1 Einleitung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems, 1 welcher vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und demografischem Wandel bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen, durch die Weltwirtschaftskrise, vor der größten Herausforderung steht. Die Anforderungen an ein modernes und gerechtes Gesundheitssystem führten dazu, dass der Gesetzgeber bereits zu Beginn des Jahres 2007 2 die Umsetzung von teilweise gravierenden Systemveränderungen beschloss, die bis Anfang 2011 vollzogen sein sollen. Die Gesundheitsreform verändert sowohl die Strukturen als auch die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Arbeit wird nach einer kurzen Übersicht zur gesetzlichen Krankenversicherung die Eckpunkte der Reform beschreiben und wichtige aktuelle Erkenntnisse analysieren.
2 Die gesetzliche Krankenversicherung
2.1 Versicherter Personenkreis
Die GKV unterscheidet nach Pflicht-, Familien- und freiwillig Versicherten. 3 Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer pflichtversichert, wenn der Bruttoverdienst über 400 Euro pro Monat liegt. Die Versicherungspflicht entfällt erst, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. 4 Für 2009 gilt eine Grenze in Höhe von 48.600 Euro pro Jahr. 5 Neben den Arbeitnehmern 6 sind Studenten, Auszubildende des zweiten Bildungsweges, Praktikanten, Rentner, 7 behinderte Menschen, die
1 Vgl. Abbildung 1, S. V. Hier erfolgt eine Darstellung zu den Zweigen der Sozialversiche-
rung.
2 Vgl. Tabelle 1, S. VII. Sie enthält eine Übersicht zur zeitlichen Abfolge der Gesundheitsre-
form.
3 Vgl. Link, Dr. F. J. (2000): Gesetzliche Krankenversicherung - das Wichtigste auf wenigen
Seiten, Karlsruhe, S. 7.
4 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg., 2008): Informationen zur Gesetzlichen
Krankenversicherung, URL: http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168682/SharedDocs/
Standardartikel/DE/AZ/G/Glossar-Gesetzliche-Krankenversicherung/Informationen-zur-Ge-
setzlichen-Krankenversicherung.html, (Abruf: 23.03.2009).
5 Vgl. o.V. (2009): Beitragsbemessungsgrenzen 2008/2009, URL: http://www.1a-kranken-
versicherung.org/private-krankenversicherungen/beitragsbemessungsgrenze.html?gclid
=CJ-ovfLMuJkCFYETzAodBg_-7A, (Abruf: 23.03.2009).
6 Vgl. Abbildung 2, S. VI. Hier wird sowohl die absolute als auch die relative aktuelle Versi-
chertenstruktur abgebildet.
7 Sofern sie in der zweiten Erwerbslebenshälfte entweder familienversichert oder zum größ-
ten Teil Mitglied in der GKV waren.
1
an Berufsfördermaßnahmen teilnehmen bzw. in anerkannten Werkstätten tätig sind, Arbeitslose, wenn sie ALG oder ALG II beziehen, Unternehmer in der Landwirtschaft, Künstler und Publizisten gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz u.a. pflichtversichert. 8
Des Weiteren besteht neben der Pflichtversicherung die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten möglich, wenn die Versicherungspflicht des zuvor Versicherungspflichtigen oder die Mitversicherung als Familienangehöriger endet. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder mindestens zwölf Monate vor Ausscheiden versichert war. Weitere freiwillig Versicherte sind Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die mit Aufnahme einer ersten Tätigkeit bereits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 9
Eine dritte Gruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Familienversicherten. Demnach sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder 10 beitragsfrei mitversichert, wenn keine eigene Versicherung besteht und das Gesamteinkommen nicht mehr als 355 Euro 11 bzw. bei Geringfügigbeschäftigen nicht mehr als 400 Euro pro Monat beträgt. 12
2.2 Leistungsumfang
In der GKV stehen den Versicherten umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung schließt neben der Behandlung auch die Prävention von Krankheiten ein. Hierzu zählen ärztliche, zahnärztliche sowie kieferorthopädische Behandlung mit freier Arztwahl, Zahnersatz, Vorsorge-, und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Früherken-
8 Vgl.Bundesministerium für Gesundheit (Informationen zur Gesetzlichen Krankenversiche-
rung, 2008).
9 Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Hrsg., 2002):
Individualversicherung - Versicherungslehre 2, 5. Aufl., Karlsruhe, S. 794 f.
10 Vorausgesetzt, sie sind unter 18 Jahren oder unter 23 Jahren, wenn sie ohne Erwerbstä-
tigkeit sind oder unter 25 Jahren, wenn sie noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung sind.
Handelt es sich um ein behinderte Person, welche außerstande ist, sich selbst zu unter-
halten, ist sie ohne eine Altersgrenze familienversichert. Vgl. Beek, K. van der; Weber, C.
(2008): Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?, Köln,
S. 17.
11 Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Individual-
versicherung, 2002), S. 795.
12 Vgl. Beek, K. van der; Weber, C. (Solidarität, 2008) S. 18.
2
Arbeit zitieren:
Sandra Brzuske, 2009, Die Gesundheitsreform - Erste Erfahrungen und Wertungen aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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